Gebäudereinigung, Außenflächenreinigung und Winterdienst für eine Berufliche Oberschule
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- WBG KOMMUNAL GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.07.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 486600-2026
- Verfahrensnummer
- e4946f72-cb32-49c7-b64c-a0bc1c79849e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die WBG KOMMUNAL GmbH schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung, die Reinigung der Außenflächen sowie den Winterdienst an der Beruflichen Oberschule BON 13 in der Breslauer Straße 294 in Nürnberg aus. Für die Angebotskalkulation gilt eine Preisobergrenze von 160.000 Euro brutto; ein Leistungszeitraum ist in den Angaben nicht genannt. Angebote müssen bis zum 18. August 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die WBG Kommunal GmbH schreibt die Unterhalts-, Grund-, Außenflächenreinigung sowie den Winterdienst an der Beruflichen Oberschule der Stadt Nürnberg - BON 13, Breslauer Straße 294, 90471 Nürnberg aus.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · BON Gebäudereinigung, Berufliche Oberschule der Stadt Nürnberg - BON 13, Nürnberg
Die WBG Kommunal GmbH schreibt die Unterhalts-, Grund-, Außenflächenreinigung sowie den Winterdienst an der Beruflichen Oberschule der Stadt Nürnberg - BON 13, Breslauer Straße 294, 90471 Nürnberg aus.
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (mindestens Lohngruppe 1) im Rahmen der Angebotskalkulation. Unterschreitung der vorgegebenen Tagesmindeststunden für den freigestellten Ansprechpartner im Rahmen der Angebotskalkulation. Überschreitung der Preisobergrenze in Höhe von 160.000,00 EUR brutto (Referenzwert: Kalkulationsunterlagen, 4.0 Preisübersicht, Zelle D55“). Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, zusätzliche Bewerbungsbedingungen Nr. 6.1 Bewertungsmatrix).
- 40 %
- Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, zusätzliche Bewerbungsbedingungen Nr. 6.1 Bewertungsmatrix). Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, zusätzliche Bewerbungsbedingungen Nr. 6.1 Bewertungsmatrix).
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (mindestens Lohngruppe 1) im Rahmen der Angebotskalkulation. Unterschreitung der vorgegebenen Tagesmindeststunden für den freigestellten Ansprechpartner im Rahmen der Angebotskalkulation. Überschreitung der Preisobergrenze in Höhe von 160.000,00 EUR brutto (Referenzwert: Kalkulationsunterlagen, 4.0 Preisübersicht, Zelle D55“). Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 694526-2026
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