Anlage 1_Teil B Leistungsbeschreibung Murnau UR.pdf

Gebäudereinigung am Standort Murnau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 08:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

BwDLZ Landsberg Gebäudereinigung Murnau

Anlage 1 zum Rahmenvertrag-Nr. 8/6610/S1174

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum

Landsberg am Lech

Teil B: Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung

- Werdenfelser-Kaserne, Murnau a. Staffelsee

- DstGeb Murnau, Murnau a. Staffelsee

- StOSchAnl Murnau, Riegsee

- Geländebetreuung Seehausen, Seehausen a. Staffelsee

- StOÜbPl Murnau, Eglfing

[Seite 2]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Inhaltsverzeichnis

B.1 Allgemeines .................................................................................................................. 2

B.2 Objektbeschreibung .................................................................................................... 3

B.3 Ausführungsbestimmungen ....................................................................................... 5

3.1 Bescheinigungen/Erklärungen ............................................................................... 5

3.2 Grundlagen der Leistungserbringung Unterhaltsreinigung ............................... 5

3.3 Aufgaben der Objektleitung Gebäudereinigung ................................................. 6

3.4 Personal .................................................................................................................... 7

3.4.1 Auswahl ............................................................................................................. 7

3.4.2 Beschäftigungsbedingungen ......................................................................... 8

3.4.3 Verschwiegenheitsverpflichtung .................................................................... 8

3.4.4 Arbeitskleidung und Firmenausweis ............................................................. 9

3.4.5 Einsatz des Personals .................................................................................. 10

3.5 Ausstattung und Hilfsmittel ................................................................................... 10

3.5.1 Reinigungsprodukte ...................................................................................... 10

3.5.2 Reinigungsgeräte ........................................................................................... 12

3.5.3 Verbrauchsmittel ............................................................................................ 12

3.5.4 Reinigungskammern/Abstellräume ............................................................. 13

3.5.5 Schlüssel/Transponder ................................................................................. 13

3.6 Reinigungszeiten ................................................................................................... 14

3.7 Durchführung der Reinigungsarbeiten ............................................................... 14

3.8 Änderung des Arbeitsumfangs ............................................................................ 17

3.9 Entsorgung ............................................................................................................. 18

3.10 Fundsachen ............................................................................................................ 18

3.11 Meldungen .............................................................................................................. 18

3.12 Gesonderte Reinigungsaufträge ......................................................................... 18

3.13 Prävention ............................................................................................................... 18

3.14 Objektakte ............................................................................................................... 19

B.4 Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung ........................................................... 20

4.1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung ..................................................... 20

4.1.1 Vorbemerkungen ........................................................................................... 20

4.1.2 Leistungsumfänger ........................................................................................ 20

4.1.3 Definitionen der Raumgruppen ................................................................... 20

Seite 1

[Seite 3]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

4.1.4 Berechnung der Reinigungstage................................................................. 21

4.1.5 Definition der Leistungsarten/Reinigungsverfahren ................................. 21

4.2 Leistungsbeschreibung Grundreinigung ............................................................ 23

B.5 Qualitätsmanagementsystem (QMS) ..................................................................... 24

B.6 Kalkulation .................................................................................................................. 27

6.1 Erläuterung zur Kalkulation des Preises ............................................................ 27

6.2 Erläuterung zur Kalkulation der Stundenverrechnungssätze ......................... 27

B.1 Allgemeines

Bundeswehr Dienstleistungszentrum Landsberg am Lech - Wer wir sind, was wir tun

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Landsberg ist unter anderem für den

Betrieb der Bundeswehrliegenschaften von Mittenwald im Süden bis Lechfeld im Norden

verantwortlich. Im Rahmen dieser Betreiberverantwortung nehmen die Bereiche

(Abteilungen) des BwDLZ im Auftrag des Dienststellenleiters im Zusammenhang mit der Gebäudereinigung für die Liegenschaften am Standort Murnau die nachfolgend beschriebenen Aufgaben / Verantwortungen wahr, wobei sich diese nachfolgende

Darstellung im Wesentlichen an der zeitlichen Reihenfolge der Aufgaben orientiert. Die

Auftraggeberfunktion liegt bei der Dienststelle BwDLZ Landsberg und wird durch die

Vertragsunterzeichnung durch den Dienststellenleiter repräsentiert.

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg

  • Beschaffung

86899 Landsberg Lech

Ist verantwortlich für die Ausschreibung, den Abschluss und die Pflege von Verträgen zur

Gebäudereinigung nach jeweils geltendem nationalem und internationalem Recht. Die

Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des durch das Objektmanagement definierten

Bedarfs. Bis zum Abschluss eines Vertrages durch Unterschrift ist die Beschaffung der

Ansprechpartner des künftigen Dienstleisters. Nach Vertragsabschluss ist die Beschaffung

für Vertragsanpassungen ggf. Vertragsauflösung / Kündigung verantwortlich, in allen

weiteren Belangen geht die Verantwortung über auf:

Seite 2

[Seite 4]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg

  • Objektmanagement Murnau

Ist als objektverantwortliche Organisationseinheit für die infrastrukturellen Leistungen

(Leistungsanforderungen und Sicherstellung der Leistungserbringung) verantwortlich und

bedient sich hierzu sowohl interner Fachbereiche als auch externer Dienstleister. Im

Zusammenhang mit der Gebäudereinigung koordiniert das Objektmanagement alle

Leistungen (intern und extern) und überwacht die Leistung des externen Dienstleisters bis

einschließlich der Abnahme. Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses eines

Dienstleistungsvertrages (Reinigungsvertrages) ist das Objektmanagement der

Ansprechpartner des Dienstleisters.

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg

  • Zentrale Rechnungsbearbeitung

86899 Landsberg Lech

Die Zentrale Rechnungsbearbeitung ist vergleichbar einer Buchhaltung und für die Zahlung

der Rechnungen verantwortlich, sobald im Falle der Gebäudereinigung die korrekte

Leistungserbringung durch das Objektmanagement bestätigt wurde.

Allgemeines zum Objekt B.2 Objektbeschreibung

Das Los 1 [ Murnau] umfasst folgende Standorte:

Blatt
Nr.PLZOrtStraßeLiegenschaft
Unterhalts82418Murnau a. StaffelseeWeilheimer Str. 60Werdenfelser-Kaserne
reinigung
Unterhalts82418Seehausen a. StaffelseeEglfingGeländebetreuung Seehausen
reinigung
Unterhalts82418RiegseeLothdorfStaOSchAnl Murnau
reinigung
Unterhalts82418Murnau a. StaffelseeAm Barbarakeller 10DstGeb Murnau
reinigung
Unterhalts82418EglfingEglfingStOÜbPl Murnau
reinigung

Seite 3

[Seite 5]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Besonderheiten:

Werdenfelser-Kaserne

Im Gebäude 5 (Sporthalle) und im Stabsgebäude und Sanitätsbereich (Geb. 1) hat

die Gebäudereinigung im Zeitraum zwischen 06:00 und 07:00 Uhr zu erfolgen.

Für den Abschluss der Maßnahmen ist zwingend 07:00 Uhr einzuhalten

(Dienstbeginn).

Standortübungsplatz Murnau

Die Reinigung des WC-Containers hat zweimal wöchentlich zu erfolgen.

Truppenküche Murnau (Werdenfelser-Kaserne)

Neben den Bodenflächen der Speisesäle sind auch die Tischflächen arbeitstägig (Montag – Freitag) wie folgt zu reinigen:

April - Oktober: Tische: 08:30 Uhr– 10:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Boden: 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

November - März Tisch und Bodenreinigung wie im Zeitraum April – Oktober

zusätzliche Bodenreinigung 08:30 Uhr – 10:00 Uhr

Am Freitag entfällt die Bodenreinigung 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

Sanitätsbereich (Werdenfelser-Kaserne)

Der Auftragnehmer wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem

Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen. Dies gilt insbesondere bezüglich der

Verpflichtung zum Nachweis des Impfschutzes gegen Masern für dasjenige Personal,

das in Räumlichkeiten einer Sanitätseinrichtung oder Kinderbetreuungseinrichtung

tätig wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nachweise gemäß § 20 Abs. 9 S.1

IfSG für alle betroffenen Mitarbeiter/innen unverzüglich nach Zuschlagserteilung

unaufgefordert der Leitung der Sanitätseinrichtung vorzulegen. Werden

Mitarbeiter/innen im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 8 S. 1 IfSG nach

Vertragsschluss ausgetauscht oder kommen neu dazu, so sind diese Informationen

vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit in der jeweiligen Einrichtung vorzulegen.

Seite 4

[Seite 6]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Die Sanitätseinrichtungen sind arbeitstäglich ab 06:00 Uhr zu reinigen. Dies muss

bis 07:00 Uhr abgeschlossen sein. Die Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden

Desinfektionsplan.

Die Reinigung mit vorpräparierten Lappen bzw. Wischern ist nicht zulässig. Es wird auf die Anwendung des 4-Farb-Systems (s.a. Punkt 3.9) hingewiesen.

B.3 Ausführungsbestimmungen

Das Bundeswehr Dienstleistungszentrum Landsberg am Lech schreibt die Vergabe von

Gebäudereinigungsleistungen im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung aus. Sofern in

der nachfolgenden Leistungsbeschreibung oder in den sonstigen Vergabeunterlagen auf

Normen, Spezifikationen, Gütezeichen oder Zertifizierungen jedweder Art Bezug

genommen wird, so verstehen sich diese in der Weise, dass vom Bieter „Gleichwertiges“

angeboten werden kann, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter mit Abgabe des

Angebotes nachgewiesen werden muss.

3.1 Bescheinigungen/Erklärungen

Die für das Angebot zu berücksichtigenden Bescheinigungen und Erklärungen sind in Teil A der Vergabeunterlagen aufgeführt und in Form der entsprechenden Anlagen vorzulegen.

3.2 Grundlagen der Leistungserbringung Unterhaltsreinigung

Grundlagen der vertraglich zu erbringenden Leistung für die Unterhaltsreinigung bildet die

unter Punkt B.4 aufgeführte Leistungsbeschreibung.

Der AN hat sich über den Umfang der Arbeiten in den einzelnen Räumlichkeiten an Ort und

Stelle zu unterrichten. Stellt er gegenüber den Leistungsverzeichnissen Abweichungen in

Art und Größe fest, so können diese nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 5%

des Aufmaßes der gesamten Räumlichkeiten des AG betragen und spätestens 4 Wochen

nach Auftragserteilung schriftlich bei dem AG geltend gemacht wurden.

Die Größe der Reinigungsflächen, die Häufigkeiten der Reinigung gem. Leistungsverzeichnis

je Raumart ergeben sich aus dem Raumverzeichnis in der Excel-Datei „Teil B. 5 Kalkulation

Gebäudereinigung Liegenschaftsname“ mit den einzelnen Tabellenblättern. Feste Einbauten

Seite 5

[Seite 7]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

wurden im Rahmen der Flächenangaben nicht abgezogen, die tatsächliche Reinigungsfläche

kann geringer sein. Dies ist bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen

Bei den durch den AN mit dem Angebot in „Teil B.5 Kalkulation“ hinterlegten Leistungszahlen /

Planstunden werden Vertragsbestandteil. Die Leistungszahlen sind verbindlich und werden durch

den AG regelmäßig im Rahmen einer Quantitätskontrolle überprüft.

Art und Umfang der Leistungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig

dargestellt. Der AG ist berechtigt, den Umfang der Leistungen entsprechend der vertraglichen

Vereinbarungen zu ändern.

Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhersehbare Kosten für mögliche pandemiebedingte

Zusatzaufwendungen sind ebenfalls in der Preiskalkulation zu berücksichtigen.

3.3 Aufgaben der Objektleitung Gebäudereinigung

Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Leistung sicherzustellen, hat der AN für die Objekte des AG eine(n) verantwortliche(n) Objektleiter/in sowie eine(n) Vertreter/in namentlich zu benennen, der mit dem AG eng zusammenarbeitet. Der Objektleiter des AN verfügt über folgende Qualifikationen:

• Fachwirt für Facility-Management oder Zertifizierter Objektmanager Real-

FM oder Ausbildung gleichwertiger Art • oder mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Reinigungsgewerbe als Objektleiter

Die Objektleitung ist für die gründliche und fachgerechte Ausführung der Reinigung

verantwortlich und darf selbst nicht mit den Aufgaben der laufenden Unterhaltsreinigung

betraut sein. Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache müssen für die Erfüllung der Aufgaben

ausreichend sein.

Die Objektleitung des AN muss während der Geschäftszeiten des AG telefonisch erreichbar

sein. Eine Abwesenheitsvertretung muss stets gesichert sein. Die Objektleitung hat u.a.

folgende Tätigkeiten auszuführen: • Planung, Koordination und Sicherstellung der Durchführung der gesamten

Reinigungsarbeiten in Absprache mit dem AG mit besonderem Augenmerk auf

medizinische bzw. medizinisch geschützte Bereiche

• Abnahmen von Leistungen u.a. zusammen mit dem AG und/oder dessen

Beauftragten

Seite 6

[Seite 8]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

• Mängel beseitigen und die Beseitigung rückmelden

• Objektbegehungen gemeinsam mit dem AG und/oder dessen Beauftragten

durchführen

• Anwesenheitskontrollen, Urlaubsplanung, Organisation der Krankheitsvertretung

• Wöchentliche Reinigungskontrollen

• Regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen

• Schriftliche Störungsmeldungen an den Objektverantwortlichen des AG

Vorarbeiter/in:

Der AN hat bei seiner Leistungserbringung neben der Objektleitung eine(n) Vorarbeiter/in

einzusetzen und dem AG namentlich zu benennen. Für den/die Vorarbeiter/in gilt während

des gesamten Zeitfensters der Unterhaltsreinigung Anwesenheitspflicht. Diese Person

ist für die Überwachung, Einweisung und Kontrolle des Reinigungspersonals, sowie der

Reinigungsreviere zuständig. Während der Unterhaltsreinigung hat er/sie seiner/ihrer

Kontrollfunktion nachzukommen. Der Vorarbeiter hat u.a. folgende Tätigkeiten auszuführen:

• Vorbereitung der Unterhaltsreinigung (Bestückung der Putzkammern mit

Reinigungsmaterial, etc.)

• Beaufsichtigung und Unterstützung des Reinigungspersonales während der

Reinigung

• Ansprechperson für Reinigungskräfte während der Leistungserbringung

Die/der Vorarbeiter/in darf selbst mit den Aufgaben der laufenden Unterhaltsreinigung betraut

sein.

3.4 Personal

3.4.1 Auswahl

Der AN hat seine Beschäftigten vor Arbeitsantritt intensiv einzuweisen. Der AN muss die

Unterweisung bzw. Belehrung der Beschäftigten zu den einschlägigen rechtlichen

Bestimmungen des Gewerbes sowie den am Einsatzort geltenden Bestimmungen über

Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und des Hausrechtes vor Aufnahme des

Dienstes mit Unterschrift der Beschäftigten nachweisen.

Personen, die vom AN nicht mit der Erfüllung der Leistungen beauftragt sind, dürfen die Gebäude des AG nicht betreten. Seite 7

[Seite 9]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Eine geringe Fluktuation des eingesetzten Personals einschließlich der Objektleitung ist durch den AN anzustreben und möglichst sicherzustellen.

Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und

Arbeitserlaubnis sein, welche der AN dem AG auf Verlangen vorzulegen hat. Das Personal

muss die deutsche Sprache, in einem der Dienstleistung angemessenen Niveau beherrschen,

damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.

Gefahrenhinweise; Gebrauchsanweisungen sowie die Dienstanweisung, aber auch

Absprachen mit dem Nutzer müssen in deutscher Sprache zweifelsfrei verstanden werden.

Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Tarifvertrags des Bundesinnungsverbandes des

Gebäudereiniger-Handwerkes.

Darüber hinaus ist der AN für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Schwarzarbeitergesetzes und des Mindestlohngesetzes verantwortlich. Er stellt

den AG im Innenverhältnis von allen Ansprüchen bei Verletzung dieser Regelungen frei.

3.4.2 Beschäftigungsbedingungen

Arbeitskräfte, die an einer Krankheit gem. Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte, Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken,

Covid 19, o.ä.) erkrankt sind, dürfen nicht eingesetzt werden, bis nach dem schriftlich

nachzuweisenden Urteil des behandelnden Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine

Weiterausbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes

gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines

Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die

Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren

Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt entsprechendes.

3.4.3 Verschwiegenheitsverpflichtung

Seite 8

[Seite 10]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und gibt für

jeden Beschäftigten eine Erklärung zum Datenschutz ab.

Der AN und das von ihm eingesetzte Reinigungspersonal dürfen keinen unbefugten

Einblick in Unterlagen, wie z.B. Schriftstücke, Akten, elektronische Dateien usw., die

sich in den Räumen des AG befinden, nehmen. Schränke, Schubladen u. ä. dürfen nicht

unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge und Einrichtungen, die dem

Reinigungspersonal während seiner Tätigkeit in den Räumen des AG bekannt werden, ist

strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann - auch gegenüber Mitarbeitern - zu

wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw. der

individuellen Arbeitsverträge bestehen.

Der AN hat das Reinigungspersonal auf Verschwiegenheit gemäß Formblatt Teil B Anlage

2 zu verpflichten. Außerdem muss er seine Mitarbeiter nach der Verpflichtungserklärung

für Fremdpersonal – Formblatt B 10, Anlage 3 des Vertrages - vor der Dienstaufnahme

unterweisen.

3.4.4 Arbeitskleidung und Firmenausweis

Der AN muss auf seine Kosten das Personal mit einer für den Auftrag zweckmäßigen und einheitlichen Arbeitskleidung ausstatten. Die Arbeitskleidung hat Zeichen zu enthalten, die den Träger der Bekleidung als Beschäftigten des AN gegenüber der Öffentlichkeit eindeutig kennzeichnen. Dies gilt auch für sämtliche Nachunternehmer des AN. Es gelten für den Nachunter-nehmer dieselben Voraussetzungen wie für das Personal

des AN.

Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt.

Der AN trägt die Verantwortung, dass die Arbeitskleidung der Aufgabenstellung des AG

gerecht wird, d.h. dezente Farbgebung, sauber, unzerknittert und unbeschädigt.

Der AN stellt dem Personal die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur

Verfügung. Vor Einsatz einer PSA hat der AN die auftretenden Gefährdungen zu ermitteln

und zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und dafür geeignete PSA zu bewerten und

auszuwählen. Die Benutzung der PSA durch das Reinigungspersonal muss vom AN

sichergestellt werden.

Das Reinigungspersonal ist mit einem Namensschild zu versehen, das offen an der Arbeitskleidung zu tragen ist. Seite 9

[Seite 11]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Für die Zutrittsberechtigung zur Liegenschaft (Kaserne) wird dem Reinigungspersonal ein

Sonderausweis vom Kasernenkommandanten ausgegeben.

Dieser Sonderausweis gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. dem

Reisepass. Auf Verlangen muss das Personal sich jederzeit ausweisen können.

Bei Ausscheiden des Mitarbeiters hat der Mitarbeiter diesen Sonderausweis zurückzugeben.

3.4.5 Einsatz des Personals

Der AN hat dem AG mit Beginn der Leistung für jeden Bereich einen detaillierten

Arbeitsplan (Revierreinigungsplan) mit den Namen der im Objekt eingesetzten

Arbeitskräfte unaufgefordert zu übergeben. Änderungen im Personalbestand sind dem AG

unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Der AG ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das

vom AN eingesetzte Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt.

Es ist ein kontinuierlicher Nachweis über das eingesetzte Reinigungspersonal zu führen.

Die Reinigungskräfte des AN haben sich täglich in die von AN im Objekt (Putzräume)

auszulegenden gebundenen Arbeitsstundenbücher einzutragen. Die Eintragungen müssen

den tatsächlichen Beginn und das tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit im Objekt

ausweisen und von der Reinigungskraft unterschrieben sein. Alle Eintragungen sind durch

die im Objekt tätigen Reinigungskräfte persönlich vorzunehmen. Ersatzweise Eintragungen

durch Aufsichtspersonen sind unzulässig. Änderungen in den Eintragungen sind so

vorzunehmen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt.

3.5 Ausstattung und Hilfsmittel

3.5.1 Reinigungsprodukte

Der AN stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Reinigungs-, Pflege- und

Desinfektionsmittel.

Der AN ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs-, Pflege- und

Desinfektionsmittel zu verwenden, bei denen schädigende Einflüsse auf Personen, die

zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände sowie Sachwerte des AG

ausgeschlossen sind. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu

verwenden. Die Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel dürfen zu keiner

vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt möglichst gering

belasten. Zur Verminderung der Abwasserbelastung ist dem AN insbesondere die

Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln und

Seite 10

[Seite 12]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

solchen Reinigungs- und Pflegemitteln, die den späteren Einsatz von Verdünnern, Kalt-

reinigungs- und Lösungsmitteln erforderlich machen, untersagt. Desinfektionsreiniger

müssen in den gültigen Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie

oder des Robert- Koch-Institutes für den jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführt sein.

Die Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes sind einzuhalten.

Der AN hat dem AG unaufgefordert vor Aufnahme der Arbeit und danach in regelmäßigen

Abständen, eine aktuelle Liste der im Objekt verwendeten Behandlungsmittel

(Reinigungs,- Pflege- und Desinfektionsmittel) sowie die aktuellen Sicherheitsdatenblätter

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), zuletzt geändert durch Verordnung

(EG) Nr. 453/2010 vorzulegen. Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe können

ergänzend herangezogen werden.

Die eingesetzten Pflegemittel bedürfen der Abstimmung mit dem AG. Der AG behält sich

  • auch unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge - vor, die Verwendung bestimmter

Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel bzw. Chemikalien ohne nähere

Begründung zu untersagen oder vorzuschreiben. Eventuelle Umstellungen von

Reinigungsverfahren und -mitteln sind, insbesondere in Bereichen mit elektronischen

Geräten (z. B. EDV-Anlagen), stets vorab schriftlich mit dem AG zu vereinbaren.

Der AN verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwendeten

Mittel zwecks Prüfung durch eine vom AG zu bestimmenden Stelle. Der AN trägt die Kosten

der Prüfung. Wenn diese ergibt, dass die von ihm verwendeten Mittel nicht den

Vertragsbestimmungen entsprechen und/oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften

verboten sind, behält sich der AG Schadenersatzansprüche vor.

Liegen Pflegeanleitungen vor, sind diese zu beachten. Reinigungsmittel müssen

dahingehend geeignet sein.

Auf PVC-, Linoleum- und Holzböden sind dem Wischwasser geeignete Pflegemittel

beizugeben. Der AN gewährleistet durch entsprechende Reinigungs- und

Pflegemaßnahmen den ordnungsgemäßen Zustand des Pflegefilms. Schichtenaufbau,

Laufstraßen, Gehspuren, schlechte Optik,

z.B. durch Vergrauung der Böden, sind zu vermeiden.

In Sanitärbereichen sind desinfizierend wirkende Reinigungsmittel einzusetzen.

Seite 11

[Seite 13]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

3.5.2 Reinigungsgeräte

Der AN stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte und Gegenstände. Diese müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind täglich zu säubern und zu desinfizieren. Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Reinigungs- maschinen oder -eimern verbleiben. Die Maschinen müssen mit dem CE- oder VDE/GS- Zeichen versehen sein. Nach Möglichkeit sind Geräte der besten Energieeffizienzklasse zu wählen. Die Reinigungsgeräte müssen nach Arbeitsende verschlossen aufbewahrt werden. Der AG haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom AN eingesetzten Betriebsmittel. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des AG und seiner Erfüllungsgehilfen.

Der AN hat eine – für den AG jederzeit einsehbare – Maschinenbestandsliste zu erstellen

und regelmäßig zu aktualisieren. Die eingesetzten elektrischen Maschinen oder Geräte

müssen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüft werden. Die aktuellen

Prüflisten müssen für den AG ebenfalls jederzeit einsehbar sein. Der AG kann den

Austausch oder die Erneuerung nicht geeigneter Maschinen oder Geräte verlangen.

Der AN hat innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses

sämtliche von ihm eingesetzte Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Gebäude zu

entfernen und die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen. Kommt der AN

dieser Verpflichtung nicht nach, kann der AG ohne vorherige Rücksprache die Entfernung

der Geräte etc. für den AN kostenpflichtig anordnen.

3.5.3 Verbrauchsmittel

Das Verbrauchsmaterial für Papierhandtuch-, Seifenspender und Toilettenpapier stellt der

AG einem Gebäude zentral zur weiteren Verteilung in die Gebäude durch den AN bereit.

Die Abholung und Verteilung dieses Verbrauchsmaterials in die Gebäude ist Bestandteil

der an den AN vergebenen Leistung. Ebenso auch die Entsorgung in die in der

Liegenschaft bereitstehenden Abfallbehältnisse.

Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendige Wasser und die elektrische

Energie werden unentgeltlich vom AG zur Verfügung gestellt. Es ist auf einen sparsamen

Verbrauch zu achten.

Seite 12

[Seite 14]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

3.5.4 Reinigungskammern/Abstellräume

Soweit der AG die Umkleideräume für das Reinigungspersonal und/oder die

Abstellräume für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel zur Verfügung stellen

kann, erfolgt dies unentgeltlich. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust

an vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der AN hat den AG von

derartigen Ansprüchen freizuhalten. Die Putzkammern sind jederzeit in einem ordentlichen

Zustand zu halten.

Feuchte Reinigungsmaterialien (z. B. Reinigungsmopps) dürfen in den Räumlichkeiten nur

kurzfristig in geschlossenen Behältern gelagert werden.

3.5.5 Schlüssel/Transponder

Die für die Reinigungsarbeiten benötigten Schlüssel/Transponder erhält der AN über

den AG. Über diesen Vorgang wird ein Schlüsselbeleg geführt. Selbiges gilt für die

Schlüsselrückgabe.

Alle ausgehändigten Schlüssel/Transponder sind im Haus zu belassen und nach den

internen Anweisungen sicher zu verwahren.

Vom AN nicht mehr benötigte Schlüssel/Transponder sind unverzüglich dem AG gegen

Schlüsselbeleg zurück zu geben.

Der AN hat dem AG bei Vertragsbeginn namentlich schriftlich anzuzeigen, welche seiner

Arbeitskräfte berechtigt sind, die für die Reinigung notwendigen Schlüssel zu benutzen.

Zudem ist je Reinigungskraft zu dokumentieren, welche Schlüssel/Transponder (Fabrikat und

Anzahl) sie am Schlüsselbund vom AN zur Verfügung gestellt bekommen hat und in ihrem

Besitz führt.

Die Anzahl der Berechtigten ist dabei auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Änderungen bei den Schlüsselberechtigten sind dem AG unverzüglich schriftlich

anzuzeigen. Ebenso sind Verluste bzw. Beschädigungen von Schlüsseln oder

Schließeinrichtungen dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Schlüssel und Transponder

Seite 13

[Seite 15]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

müssen bei Leistungsende dem AG vollständig übergeben werden.

3.6 Reinigungszeiten

Die Unterhaltsreinigung wird in der Regel Montag bis Freitag in Absprache mit dem AG

ausgeführt. Die Reinigungszeiten für die täglichen Regelleistungen liegen nicht in

zuschlagspflichtigen Tageszeiten.

Die Reinigungszeiten sind mit dem AG für die einzelnen Bereiche abzustimmen (siehe auch

„Besonderheiten“ oben) Die Reinigungszeiten sind verbindlich und dürfen nur in

Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den AG geändert

werden.

3.7 Durchführung der Reinigungsarbeiten

Die Durchführung der Reinigungsarbeiten basiert auf dem jeweils neuesten Stand der

Technik. Die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände ist

jederzeit so vorzunehmen, dass nach Beendigung der Reinigungsarbeiten kein Schmutz

mehr vorhanden ist, ggf. ist auch maschinell zu reinigen. Werterhalt, Pflege und Optik

haben absoluten Vorrang. Technische Einrichtungen, z.B. Büromaschinen, EDV-Geräte u.ä., gehören nicht zum Reinigungsumfang. Telefone, Telefonhörer und leicht zu reinigende Oberflächen, z.B.

Gehäuseflächen, sind hiervon jedoch nicht berührt.

Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (Tische,

Rollcontainer, Stühle etc.), mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände

(Schreibtische, Schränke, größerer Regale) nach Maßgabe der jeweiligen

Raumverzeichnisse zu reinigen.

Auf PVC-, Linoleum- und Holzböden sind dem Wischwasser geeignete Pflegemittel

beizugeben. Der AN gewährleistet durch entsprechende Reinigungs- und

Pflegemaßnahmen den ordnungsgemäßen Zustand des Pflegefilms. Schichtenaufbau,

Laufstraßen, Gehspuren, schlechte Optik,

z.B. durch Vergrauung der Böden sind zu vermeiden.

Seite 14

[Seite 16]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Der AN ist verpflichtet, bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden

können, sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen (Warnschilder

u.ä.). Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der

Berufsgenossenschaft eingehalten werden.

Um das Betreten von verschlossenen Diensträumen durch unberechtigte Personen sowie

Diebstähle zu verhindern, ist immer nur der Raum zu öffnen, in dem gereinigt wird. Der

Schlüssel ist direkt nach Öffnen des Raumes aus dem Zylinder zu entfernen. Der Raum

ist nach Beendigung der Reinigungsarbeiten umgehend wieder zu verschließen. Geöffnete

Fenster sind zu schließen und die Beleuchtung ist auszuschalten.

Wasserzapfstellen sind umgehend nach dem Gebrauch wieder zu verschließen.

Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der

Reinigungsarbeiten wieder in die Putzkammern/Abstellräume zu räumen. Alle

Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.

Um eine hygienisch einwandfreie Reinigung bei den Bodenarbeiten zu gewährleisten,

wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in vier Kategorien eingeteilt. Der

AN ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche

verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen.

Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des „4-Farb-Systems“ durchzuführen.

Für die Reinigung von WC/Urinal sollten Eimer und Tücher der Farbe Rot eingesetzt

werden.

Für die Reinigung von Waschbecken/Spiegel/Wandfliesen und sonstigen sanitären

Einrichtungen sollten Eimer und Tücher der Farbe Gelb eingesetzt werden.

Für die Reinigung von Einrichtung/Mobiliar sollten Eimer und Tücher der Farbe Blau

eingesetzt werden.

Für die Reinigung von Küche/Kantinen/sonstigen Flächen sollten Eimer und Tücher der

Farbe Grün eingesetzt werden.

Seite 15

[Seite 17]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Bei der Reinigung medizinisch genutzter Räume ist der von der Leitung der Sanitätseinrichtung erlassene Hygienemanagementplan in Absprache mit den Nutzern umzusetzen. Der Hygienemanagementplan legt insbesondere Flächen mit erhöhtem

Infektionsrisiko fest (z.B. Eingriffsräume, Isolierzimmer). Hier ist eine arbeitstägliche

Feuchtreinigung unter Zusatz eines Desinfektionsmittels durchzuführen. Die eingesetzten

Desinfektionsmittel müssen VAH-gelistet und kompatibel zum Reinigungsmittel sein. Die

Einhaltung der gem. VAH-Liste erforderlichen Konzentrationen und Einwirkzeiten gemäß den

Herstellerangaben ist sicherzustellen. Das eingesetzte Personal ist regelmäßig entsprechend

zu schulen und zu überwachen. Bei Maßnahmen der amtlichen bzw. behördlichen

Entseuchung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes kommen auch Mittel der Liste

des Robert-Koch-Instituts (RKI-Liste) zum Einsatz. Diese Maßnahmen werden anlassbezogen

durch die fachlich zuständigen Stellen der Bundeswehr angeordnet.

In Räumen ohne erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Allgemeinstationen, Ambulanzbereiche,

Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume etc.) ist eine arbeitstägliche

Feuchtreinigung ohne Zusatz von Desinfektionsmitteln durchzuführen.

In Behandlungsräumen und Bettenstationen der Sanitätseinrichtungen sowie in den Barfuß-

und Sitzbereichen von Schwimmbädern und Saunaanlagen ist das Bezugswechsel- oder ein

anderes, dem Stand der Technik entsprechendes Verfahren anzuwenden.

Die Wiederaufbereitung von Reinigungstextilien muss hygienisch einwandfrei erfolgen (z. B.

maschinell thermische bzw. chemo-thermische Desinfektion). Die Reinigungstextilien müssen

so aufbereitet und aufbewahrt werden, dass es nicht zu einer Vermehrung von

Mikroorganismen kommen kann (z. B. durch Trocknung im Trockner). Sofern die Aufbereitung

von Reinigungstextilien nicht möglich ist, müssen Einmalwischtücher bzw. -wischbezüge

benutzt werden. Putzeimer und andere Behältnisse müssen nach Abschluss der Reinigungs-

/Desinfektionstätigkeit gründlich gereinigt werden.

Vor Aufnahme der Reinigungsarbeiten in Sanitätseinrichtungen hat der Auftragnehmer das

eingesetzte Personal ausführlich über den Hygieneplan und die potentiellen Gefahrquellen in

der Sanitätseinrichtung zu informieren und im Umgang mit Desinfektionsmitteln zu schulen.

Diese Belehrungen/Schulungen sind aktenkundig zu machen und in regelmäßigen Abständen

zu wiederholen.

Der Inhalt des Hygieneplans ist für den Auftragnehmer bindend.

Seite 16

[Seite 18]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

3.8 Änderung des Arbeitsumfangs

Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen bzw.

Renovierungsarbeiten (z.B. Malerarbeiten) erforderlich werden, gehören zur laufenden

Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet.

Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker Verschmutzung aus anderen

außergewöhnlichen Anlässen nicht gewährt.

Darüber hinaus geforderte Mehrarbeiten infolge größerer Instandsetzungsarbeiten oder

Bauarbeiten können durch den AN nicht abgelehnt werden, sofern diese nicht

unzumutbar sind. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den AG

und werden zum jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz vergütet. Erfolgt vorher keine

Beauftragung, entfällt die Bezahlung für die Mehrarbeit.

Die Reinigungsflächen, die in der Zeit der Ausführung größerer Instandsetzungsarbeiten

oder Bauarbeiten nicht gereinigt werden müssen, werden bei der Entgeltberechnung

prozentual in Abzug gebracht.

Ändert sich durch unvorhergesehene Tatsachen die Leistung, die Größe der zu

reinigenden Flächen, die Häufigkeit der Reinigung oder die Art und Weise der

Reinigung, kann der AG unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entsprechend

den jeweiligen Erfordernissen diese anpassen.

Bei einer Änderung hat der AG das nach der tatsächlich erbrachten Leistung zustehende

Entgelt zu zahlen. Die Änderungen sind dem AN grundsätzlich spätestens zwei Wochen

vorher schriftlich mitzuteilen und von diesem schriftlich zu bestätigen. Im Ausnahmefall ist

eine kurzfristige Änderung möglich.

Durch den AN muss dann die gewünschte Vergütung schriftlich beziffert und mit dem AG

vereinbart werden.

Der AN verpflichtet sich, bei Bedarf weitere Flächen von bis zu 12,5 % des in der

Leistungsbeschreibung ausgeführten aktuellen Gesamtumfangs zu den gleichen

Stundensätzen und Leistungskennzahlen in den Reinigungsauftrag mit aufzunehmen.

Seite 17

[Seite 19]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

3.9 Entsorgung

Das Reinigungspersonal ist zur konsequenten Durchführung der Abfalltrennung, so wie

sie im Objekt eingeführt ist, verpflichtet.

Die Beutel/Säcke für die verschiedenen Müllgefäße stellt der AN. Diese müssen der

Größe des jeweiligen Müllgefäßes entsprechen. Die Kosten dafür sind mit dem

Reinigungspreis abgegolten. Das Behältnis muss entsprechend dem angegebenen

Turnus mit passenden Beuteln bestückt sein.

Die bei der Reinigung anfallenden Abfälle sind täglich in den Sammel-/Sortierstellen auf dem

Gelände oder im Gebäude zu entsorgen. Die dafür benötigten Beutel/Säcke für den

Abtransport zu den Sammel-/Sortierstellen stellt der AN. Diese Kosten sind mit dem

Reinigungspreis abgegolten. Der Abtransport und die Bereitstellung von Behältern gehört

nicht zum Reinigungsumfang.

3.10 Fundsachen

Der AN ist verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem zu reinigenden Gebäude gefunden

werden, sofort bei dem AG oder dem Hausmeister abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht

gezahlt.

3.11 Meldungen

Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind dem AG unverzüglich

mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals

darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Gefährdung ausgeführt

werden.

3.12 Gesonderte Reinigungsaufträge

Aufträge können ausschließlich von Beauftragten des Auftraggebers oder des jeweiligen

Objektmanagements etc. erteilt werden. Von Nutzern erteilte Aufträge werden nicht vom

Auftraggeber beglichen.

3.13 Prävention

Seite 18

[Seite 20]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

Die Prävention umfasst die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und

arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Der AN hat dafür zu sorgen, dass der Arbeits- und

Gesundheitsschutz praktisch umgesetzt wird und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

vermieden werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine vorausschauende, kritische Betrachtung der

betrieblichen Arbeitsverfahren mit dem Ziel, mögliche Gefährdungen für das

Reinigungspersonal rechtzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu

veranlassen. Anzustreben ist dabei die Beseitigung der Gefahren an der Quelle ihres

Entstehens. Die veranlassten Maßnahmen müssen sich am derzeitigen Stand der Technik

orientieren.

3.14 Objektakte

Im Reinigungsobjekt ist eine Objektakte für den Objektverantwortlichen zugänglich

vorzuhalten. Diese hat folgenden Inhalt:

• Objektdaten / Kontaktdaten

• aktuelle Personaleinsatzliste

• detaillierter Arbeitsplan (Revierreinigungsplan)

• Schulungsnachweise

• Sicherheitsdatenblätter

• Betriebsanweisungen

• Regelung zur ersten Hilfe

• Gefährdungsbeurteilung

• Maschinenbestandsliste inkl. -Prüfliste nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

• Pflegeanleitungen

Seite 19

[Seite 21]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

B.4 Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung

4.1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

4.1.1 Vorbemerkungen

Ziel des AG ist es, in den Objekten ein gleichbleibendes Sauberkeitslevel sicher zu

stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der AN:

a. die Regelreinigungsleistung nach Vorgabe, Turnus und Verfahren gemäß Anlage „Teil B.5 Kalkulation Los 1 [Liegenschaftsname]“ erbringen.

b. In allen Bereichen muss eine einwandfreie und zum Teil auch desinfizierende

Reinigung stattfinden – Es muss für die Reinigung der Raumgruppe H

„Hospitalräume, Sanitätseinrichtungen“ der Hygieneplan Teil B Anlage 3 beachtet

werden.

In den Preisen für alle Leistungen dieses Vertrages (inkl. optionale Leistungen) sind

sämtliche Nebenkosten (z.B. Material-, Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten

für die Erfüllungsgehilfen, An- und Abfahrten und alle weiteren Kosten) - sofern nicht

konkret leistungsbezogen gesondert abgefragt oder vom AG gestellt - einzukalkulieren.

4.1.2 Leistungsumfänge

Der Umfang der Regelreinigungsleistungen ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage „Teil B.5 Kalkulation Los 1 [Liegenschaftsname]“ aus den Tabellenblättern UR.

4.1.3 Definitionen der Raumgruppen

Die detaillierte Beschreibung der Raumgruppen finden Sie in der Excel-Datei „Teil B.5 Kal- kulation Los 1 [Liegenschaftsname]“ unter der Rubrik „Legende“.

Seite 20

[Seite 22]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

4.1.4 Berechnung der Reinigungstage

Die detaillierte Berechnung der Reinigungstage der verschiedenen Objektgruppen finden Sie in der Excel-Datei „Teil B.5 Kalkulation Los 1 [Liegenschaftsname]“ unter der Rubrik „Legende“.

4.1.5 Definition der Leistungsarten/Reinigungsverfahren

Das anzuwendende Verfahren, die einzelnen Arbeitsgänge und der Umfang der

Reinigungsflächen ergeben sich jeweils aus dem Leistungsverzeichnis und der

Flächenzusammenstellung. Die Arbeitsgänge für die Fußbodenreinigung nach dem

Leistungsverzeichnis werden wie folgt beschrieben.

Methoden zur Fußbodenbereinigung

Nr.BezeichnungInhalteZiel / Ergebnis
1Kehren:Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von auffliegen- dem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.Die Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.
2Feuchtwischen 1-stufig:Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe zur Beseitigung von lose auffliegendem Fein- schmutz (Staub, Flaum) und in geringem Umfang auch von auffliegendem Grob- schmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel, etc.) und anschließender Aufnahme in ein Behältnis.Oberfläche ist frei von Grobschmutz und auffliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

Seite 21

[Seite 23]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

3Nasswischen 2-stufig:Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln wird gleichzeitig ein Pflegeeffekt erzielt. Bei Bedarf oder Erfordernis bzw. Not- wendigkeit ist mit Twister Pad zu reinigen und dieses zu verwenden.Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesub- stanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwändige und Umwelt belastende Grundreinigung vom Fußboden beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine aus- reichende Keiminaktivierung erzielt werden.
4Polieren:Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt sein.Die Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Flecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanz spezielle Glanzerzeugung.
5Saugen:Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger. Bemerkungen/ Hinweise: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in an- gepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.Oberfläche soll frei sein von Grob- schmutz, Staub. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Ober-fläche vorhanden sein.

wird.

Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtung

6Feuchtreinigen:Lose aufliegende und leicht haltende Verschmutzungen werden manuell mit einem stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub so- wie von Schlieren.
7Nassreinigend:Alle Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.Der Gegenstand/die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.

Seite 22

[Seite 24]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

8Desinfizierend reinigen:Der Gegenstand oder die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durch ein geeignetes Verfahren gereinigt und desinfiziert.Der Gegenstand/ die Oberfläche ist frei von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren, und befindet sich in einem keimarmen Zustand und entsprechend dem geltenden Hygieneplan.
9Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung z.B. Spiegel fleckenfrei reinigenFür glatte Oberflächen: Sämtliche Flecken entfernen.Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen.

fleckenfrei reinigen

Sichtreinigung: ist das punktuelle Beseitigen von augenfälliger Grobverschmutzung, wie z.B. Erde oder Flecken von Böden (auch Detachur), Wänden oder Einrichtungsgegenständen, welche über die normale Verschmutzung zwischen den Reinigungsintervallen hinausgeht. Die Sichtreinigung ist im Rahmen der turnusmäßigen Abfallentsorgung durchzuführen.

4.2 Leistungsbeschreibung Grundreinigung

Grundreinigung textile Beläge, z.B. Teppichboden

• Sprühextraktion: einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit

mechanischer Unterstützung durch Bürsten) bei gleichzeitigem

Absaugen der Schmutzflotte.

Grundreinigung elastische Beläge, z.B. PVC und Linoleum

• Stark frequentierte Bereiche (z.B. Eingangsbereich, Flure oder Forum) mit

Seite 23

[Seite 25]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

beschichteten bzw. versiegelten Bodenflächen: Fußbodenbeschichtung bzw. -

versiegelung vollständig entfernen, neutralisieren, neu beschichten bzw.

versiegeln (mind. Zweifach) gemäß Herstellervorgaben.

Grundreinigung Holz / Parkett

• Alle Räume mit Holz / Parkettbelag maschinell reinigen,

• nach Trocknungszeit entsprechende Pflegemittel aufbringen, z.B. Boden einölen

(Pflegeanleitungen beachten)

Grundreinigung mineralische Beläge, z.B. Fliesen

• Alle Räume mit Fliesen-Bodenbelag Boden maschinell reinigen

• bei Sanitäranlagen Wandfliesen komplett reinigen

B.5 Qualitätsmanagementsystem (QMS)

Der AN verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen auf der Basis eines

Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 ff oder eines gleichwertigen,

zertifizierten Qualitätssicherungssystems durchzuführen. In Abstimmung mit dem AG

werden dafür Qualitätsziele festgelegt. Diese können während der Vertragslaufzeit den

Erfordernissen angepasst werden.

Die Reinigungsarbeiten sind nach dem QMS auszuführen und zu dokumentieren.

Das QMS dient zur Überwachung, Kontrolle und ordnungsgemäßen Ausführung der

Dienstleistung. Daten und Ergebnisse sind aktuell zu protokollieren und statistisch

auszuwerten.

Die Auswertungen sind in ihrer Darstellung und Detailtiefe mit dem AG abzustimmen und

diesem jeweils am Monatsende unaufgefordert in elektronischer Form zu übermitteln.

Das Datum der Begehung und das Ergebnis der Qualitätskontrollen sind dem AG

monatlich bei Rechnungsstellung schriftlich mitzuteilen.

Der AG behält sich vor, seinerseits die Auswertung vor Ort zu überprüfen. Um sich auf

eine gemeinsame Qualitätsauffassung zu einigen, sollen mindestens die ersten drei

Überprüfungen gemeinsam mit dem AG vorgenommen werden und die Kriterien schriftlich

Seite 24

[Seite 26]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

fixiert werden.

Das QMS dient zur qualitativen Bewertung der Dienstleistung. Dieses System ist

permanent von geschulten Mitarbeitern zu nutzen.

Aus Kosten- und Zeitgründen werden bei den Begehungen nicht alle gereinigten Räume

überprüft. Die Räume werden aufgeteilt und bzgl. der verschiedenen

Reinigungsraumgruppen nach statistischen Grundsätzen, Stichproben aus der

Gesamtzahl der zu reinigenden Räume gezogen. Durch dieses Prüfverfahren erhält man

eine verlässliche Aussage bzw. ein verlässliches Ergebnis über das Gesamtobjekt.

Die ersten Überprüfungen erfolgen 4 Wochen nach Reinigungsstart zunächst

wöchentlich, bei zufrieden stellenden Reinigungsergebnissen anschließend 14 tägig

bzw. 1 x monatlich. Geprüft werden stichprobenartig 30-40 Räume pro Objekt

unterschiedlicher Raumgruppen. Das Prinzip des Stichprobenverfahrens besteht darin,

nach logischen Gesichtspunkten aus einer Gesamtmenge eine Teilmenge so zu

ermitteln und auszuwählen, dass das Ergebnis der Stichprobe auf die Gesamtmenge

übertragbar ist. Das QMS wird durch den Auftragnehmer durchgeführt und elektronisch

ausgewertet. Die Auswertung wird dem Auftraggeber spätestens am nächsten Werktag

nach der Prüfung zur Verfügung gestellt.

Um sich auf eine gemeinsame Qualitätsauffassung zu einigen, sollen mindestens die

ersten drei Prüfungen gemeinsam mit dem Auftraggeber vorgenommen werden.

Werden zwei Prüfungen erfolgreich bestanden, kann die nächste Prüfung in einem 14-

tägigen Abstand durchgeführt werden. Bei zwei aufeinander folgenden bestandenen

Prüfungen kann der Rhythmus im monatlichen Abstand erfolgen.

Der Auftraggeber behält sich vor, seinerseits die Auswertung vor Ort zu überprüfen und

ggf. erneute gemeinsame Qualitätsprüfungen zu verlangen.

Bewertungsskala Für den Bewertungsgrad ist folgende Skala vorgesehen:

• 100 – 90 % sauber, die Sauberkeit des Raumteils entspricht den Erwartungen;

es sind keine oder nur unbedeutende Verschmutzungen erkennbar;

• 90 – 80% geringe Mängel, es sind geringe Spuren sichtbar; z.B. einige

sichtbare Griffspuren an einem Türblatt;

• 80 – 70% leicht verschmutzt, lose aufliegende Verschmutzung z. B. Staub bzw.

Wollmäuse auf dem Boden, Kalkspuren an Duscharmaturen;

Seite 25

[Seite 27]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

• 70 – 50% = mittel, haftende Verschmutzung z. B. Getränkeflecken Wischbelag

oder eingetretene Krümel auf einen Textilbelag;

• 50 – 30% = stark, z. B. verschmutzte Sitzbecken in einer Toilette.

Bei der Ermittlung des Bewertungsgrades sind die Leistungsarten aus dem

Leistungsverzeichnis, sowie die allgemeingültigen Definitionen (Ziele/Ergebnisse) des

Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks zu berücksichtigen.

Maßnahmen aufgrund der Qualitätskontrolle

Die Zuordnung des Ergebnisses der Stichprobe erfolgt zu einer der folgenden Kategorien:

Kategorie A: 100 % bis 90%

Kategorie B: unter 90% bis 70 %

Kategorie C: unter 70 %

In Abhängigkeit der bei der Qualitätskontrolle ermittelten Kategorie sind die unten

aufgeführten Folgemaßnahmen durch das Objektmanagement umzusetzen.

Kategorie A

• Qualitätskontrolle vierteljährlich,

• keine Abzüge von der Rechnung sowie

• Treffen mit der Aufsichtsperson des Unternehmers, mindestens 2 x monatlich.

Kategorie B

• Qualitätskontrolle vierteljährlich,

• Abzüge im Stichprobenmonat vom entsprechenden Teilbetrag der Rechnung sowie

• Treffen mit der Aufsichtsperson des Unternehmers, mindestens 1 x wöchentlich.

Kategorie C

• Qualitätskontrolle monatlich,

• Abzüge im Stichprobenmonat von den entsprechenden Teilbeträgen der Rechnung sowie

• Treffen mit der Aufsichtsperson des Unternehmers, mindestens 2 x wöchentlich.

Seite 26

[Seite 28]

BwDLZ Landsberg Murnau Gebäudereinigung

B.6 Kalkulation

6.1 Erläuterung zur Kalkulation des Preises

Der Bieter erhält im Rahmen der Ausschreibung vom AG eine Kalkulationstabelle für die

Kalkulation der monatlichen und jährlichen Kosten für die abgefragten Leistungen

elektronisch zur Verfügung gestellt und hat das Angebot mit dieser Kalkulationstabelle

elektronisch zu erstellen.

Die Kalkulation der Unterhaltsreinigung erfolgt objekt- und raumbezogen, d. h. dem

Reinigungsobjekt wird durch die Eingabe eines Stundenverrechnungssatzes sowie einer

Leistungskennziffer für jeden Raum (qm/Stunde) ein Preis zugeordnet.

Alle Basisdaten, die zur Ermittlung des Preises notwendig sind, sind in der Kalkulation

erfasst. Alle gelben Felder sind für die Eingabe durch den Bieter freigegeben. Sollten dort bereits Werte eingetragen sein, bilden diese keinerlei Grundlage und dienen im Moment lediglich als Platzhalter. Hier müssen die für den Bieter geltenden, individuellen Kalkulationsgrößen eingesetzt werden, welche aufgrund der in der

Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen vom Bieter berechnet werden müssen.

Die Berechnung der Preise kann anhand der in Excel hinterlegten Formeln durch den

Bieter nachvollzogen werden.

6.2 Erläuterung zur Kalkulation der Stundenverrechnungssätze

Berechnung der Stundenverrechnungssätze für die geplanten Leistungen

Es können mehrere unterschiedliche Stundenverrechnungssätze verwendet werden, so dass

das in der Kalkulationsdatei enthaltene Formular für jeden weiteren Stundenverrechnungssatz,

auszufüllen und einzureichen ist.

Seite 27

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung