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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
3.2.4 Erläuterungen allgemein Gebäude
Für die zu sanierenden Gebäudeteile waren im Wesentlichen die Funk- tionen nach den aktuellen Nutzervorgaben einzuordnen und die daraus resultierenden baulichen Anforderungen umzusetzen.
Gegenüber der 2018 vorgelegten EW-Bau sind nicht nur die zusätzlich genehmigten Flächen unterzubringen, sondern in Weiterentwicklung der polizeitaktischen Aufgaben seit 2018 sind Änderungen gegenüber der Planung von 2018 notwendig.
Diese Änderungen sind in den Übersichtsplänen „Änderungen zur Alt – EW-Bau“ farbig dargestellt und beschrieben, sie werden in 3 Kategorien unterteilt: 1.) Umplanung, Ergänzung, 2.) Neuplanung gegenüber EW im Bestand und 3.) Neu- und Anbauten als Neuplanung mit geänderter Auf- gabenstellung (Mehrbedarf).
Auch die Sanierungstiefe der Bestandsgebäude unterscheidet sich we- sentlich in den einzelnen Gebäuden bzw. Teilbereichen. Während in den Gebäuden Dimitroffstraße 5, Dimitroffstraße 3 und an vielen Stellen in der Dimitroffstraße 1 geringe Eingriffe erfolgen, die durch Nutzungsänderungen bzw. Umsetzung von bauordnungsrechtli- chen Anforderungen begründet werden, sind an anderer Stelle sehr in- tensive und tief greifende Modernisierungsarbeiten durch geänderte An- forderungen aus den technischen Anlagen zu Erfüllung der polizeitakti- schen Aufgaben notwendig.
Im Gebäude des Peterssteinweges und im Gebäude in der „Straße des 17. Juni“ entsprechen die Umbau- und Eingriffstiefe vom Umfang her einer Neuplanung.
Die Gebäudeplanung für die umzubauenden Bestandsgebäude, bezieht sich auf das zu entwickelnde Instandsetzungskonzept, das auch in der zeitlichen Reihenfolge geplant werden muss, damit insgesamt eine stän- dige Gewährleistung des Dienstbetriebes aufrechterhalten wird. Um dafür eine belastbare Planung durchführen zu können, wurden früh- zeitig umfangreiche Bestandsuntersuchungen und die Erarbeitung von Schadenskartierungen beauftragt und vorgenommen. Die Ergebnisse der Substanzanalysen sowie auch das geänderte Kon- zept zum ruhenden Verkehr führten zu der These, dass es wirtschaftli- cher ist, Teile des Gebäudes in der „Straße des 17. Juni“ abzubrechen und als Ersatzneubau zu errichten. Schlussendlich wurden auch im Rahmen des Gebäudekonzeptes die zu nutzenden Bereiche für das Landgericht neu geordnet und konzentriert in einem separaten Neubauteil. Dieser Neubau wird aber in der EW Bau nicht mehr weiterbetrachtet.
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Die Definition der Leistungen und Massen, die aus der Sanierung und Instandsetzungsplanung resultieren, sind in den Zeichnungen, Erläute- rungen und der Kostenschätzung geplant.
Neubau BT E
Der Anbau an BT D, der Neubau BT E wird in die zwei Bereiche: Ersatzanbau von Büroflächen und Anbau Parkhaus unterschieden.
Der Büroteil wird konsequent in Modulbauweise geplant, andere Bau- weisen werden ausgeschlossen. Die Gebäudestruktur des Neubaus eignet sich in hervorragender Weise zur Anwendung einer Modulbauweise der Bürogeschosse. Auf einer in Stahlbeton errichteten 4-geschossigen Parkgarage werden die Bürogeschosse, die aus vorgefertigten Raumzellen (Ausbaugrad ca. 70%) bestehen, aufgesetzt und mit einer einheitlichen Fassade verse- hen. Dadurch wird die Bauzeit wesentlich in die Vorfertigung verschoben und die operative Bauzeit auf der Baustelle drastisch verkürzt. Nach Rück- sprache mit Modulherstellern rechnen wir mit einer Bauzeit direkt am Standort von ca. 6 Monaten. Gegenüber einer traditionellen Bauweise für diese BGF und in dieser logistisch schwierigen Lage bedeutet das eine Verkürzung der Bauzeit von ca. einem Jahr. Dabei gibt es keine Qualitätsabstriche im Ausbau. Bis zum Beginn der Ausführungsplanung kann nach Recherche mit Vor- liegen von entsprechenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen in Bezug auf den Brandschutz von Modulgebäuden (AGB Brandschutz F 90- der Konstruktion) bei mehreren Modulherstellern gerechnet wer- den.
Das Parkhaus wird in einer Stahlbetonbaubauweise unter Verwendung von Stahlbeton Fertigteilen bzw. Halbfertigteilen errichtet. Auch hier ist das Ziel, einerseits die Bauzeit zu reduzieren und zum anderen die kom- plizierte Logistik im Innenstadtbereich und im Speziellen im Hofbereich des Gebäudeensembles zu bewältigen.
Anlage der erfolgten Voruntersuchungen:
Folgende Voruntersuchungen wurden durch das SIB als Grundlage für die Entwurfsplanung veranlasst: (siehe Punkt 5, Nachweise und Gutach- ten):
Baugrunduntersuchungen, Baugrundgutachten
Bauzustandsanalyse Bestandsaufnahme Gebäude A, Erkundung von Decken-, Wand- und Fußbodenaufbauten Untersuchung zum Feuchteschutz Gebäudeteile A und D Untersuchungen der Fassaden Gebäudeteile A und D Bestandsaufnahme Gebäudeteilen A-Kuppel
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Untersuchungen zum Feuchteschutz Gebäudeteil A, Tiefkeller Bestandsaufnahme Gebäudeteil D, Erkundung von Wänden, Stützen, Decken und Unterzügen
Holzschutzgutachten
Schadstoffbewertung der Gebäudesubstanz
Restauratorische Untersuchungen
In der nächsten Planungsphase sind folgende weitere Untersuchungen geplant:
- Bauwerksuntersuchungen Stufe 2
- Ergänzungen Baugrunduntersuchung nach Vorgabe Statiker, auch baubegleitend
- Holzschutzuntersuchungen baubegleitend
- Schadstoffuntersuchungen baubegleitend
- Restauratorische Untersuchungen baubegleitend
Erläuterungen allgemein BT A
Aussagen zur Statik Gebäudezustand BT A
Das Gebäude ist ein unterkellerter Mauerwerksbau mit Gewölbedecken über dem UG, EG und Teilbereichen des 1.OG und Holzbalkendecken im 1.OG sowie dem 2.OG. Das Dach besteht aus unterschiedlichen Holzkonstruktionen. Die Gründung der tragenden Bauteile erfolgte, so- weit bekannt, über unbewehrte Streifenfundamente. Die durchgeführten Bestandsuntersuchungen ergaben, dass die Mauer- werkswände aus Mauerziegel i. A. der Druckfestigkeitsklasse 4 (im Dachgeschoss der Druckfestigkeitsklasse 10) und der Mörtelgruppe 1 zugeordnet werden können. Die Decken über UG, EG und in Teilberei- chen des 1.OG bestehen aus Ziegelgewölbedecken mit einer darüber liegenden Schüttung. In Teilbereichen der Decke über 1.OG sowie über dem 2.OG wurden Holzbalkendecken erkundet. Im Bereich der Kuppel wurden massive Wände aus Mauervollziegeln und Mauermörtel festgestellt. Bis auf das EG wurde ein einschaliger Auf- bau festgestellt. An den äußeren Wandpfeilern im EG wurde ein zwei- schaliger Aufbau mit Mauervollziegeln und Mörtel an der Innenseite und Natursteinen an der Außenseite festgestellt. Eine Vermörtelung beider Steinarten liegt vor. Die Ergebnisse müssen gemäß Untersuchungsbericht in der Ausfüh- rung mit weiteren Untersuchungen bestätigt werden, da es sich hierbei nur um punktuelle Proben handelt.
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Die Nutzung des Bauteils A soll weitestgehend unverändert bleiben, wodurch die Tragfähigkeiten der Decken weiterhin gemäß Bestand er- halten werden. Lediglich einzelne Deckenbereiche müssen aufgrund der geforderten Nutzlaststeigerung (z.B. neue Technikräume gem. ELT-Pla- nung, …) ausgetauscht werden. Über die Dachkonstruktionen liegen keine Untersuchungen vor. Hier werden zur Zeit schon Sanierungsmaßnahmen durchgeführt bzw. sind schon teilweise abgeschlossen. Aufgrund der schon partiell sanierten Bereiche wird von einem intakten Dachtragwerk ausgegangen. Das Holzschutzgutachten fasst die Holzbaukonstruktionen der Decken als -weitestgehend in einem relativ guten Zustand- zusammen. Es zeig- ten sich lediglich einige leichte Schäden der Holzbalkendecken auf. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass aus diesen Gesichts- punkten und nach dem aktuellen Wissenstand der Erhalt der tragenden Bauteile aus statischen Aspekten sinnvoll wäre.
Erläuterung allgemein BT A
Das ehemalige Gerichts- und heutige Polizeigebäude prägt mit seiner Baumasse das gesamte Behördenquartier. Der Eckbau mit dem Haupt- zugang (Dimitroffstr.1) markiert städtebaulich die Zufahrt vom Zentrum in die südlichen Stadtgebiete über den Peterssteinweg und die Karl- Liebknecht-Str. Das Gebäude wird in seiner Gebäudestruktur (einseitiger Flur oder Mit- telflur mit Büros) erhalten. Die Lage der bestehenden Treppenhäuser und Flure incl. deren Abmessungen entspricht den brandschutztechni- schen Anforderungen. Alle Bestandsbüroräume können gut für die Un- terbringung von bis zu drei Arbeitsplätzen genutzt werden, deren sinn- volle Zusammenfassung in Abteilungen ist möglich. Die Änderungen zur Alt-EW-Bau sind zum einen die zwei geplanten vier- geschossigen Neubauten als einhüftige Anbauten im Hof 6 an die Flure des Westflügels und des Ostflügels. Damit einhergehend ergeben sich natürlich Änderungen in den angrenzenden Räumen hofseitig im Nord- und im Südflügel. Weitere wesentliche Änderungen finden im Sockelgeschoss statt und schließlich im Dachgeschoss in der Ebene 5. Im Dachgeschoss werden die Umkleideräume neu geordnet und we- sentlich erweitert, dazu kommt der nachträglich genehmigte Sportraum. In Bauteil A, im Hof 3, Westflügel (dieser wurde in den neunziger Jahren als Ersatzneubau errichtet, aber nur bis zum ersten Obergeschoss und für die Mensa der Universität ausgebaut) wird gemäß Planungsauftrag die Anpassung der EW-Bau an die geänderten Bedarfe bis zur haus- haltsseitigen Anerkennung der zusätzlichen Bedarfe und nach dem Zeit- punkt des EU-Gipfels zurückgestellt. Die Teilprojekte zur Vorbereitung des EU Gipfels 2020, Errichtung Füh- rungsstab (Teil 7 und Modernisierung des bestehenden Führungs-und Lagezentrums (Teil 5.1) sind inhaltlich und kostenseitig nicht in dieser neuen EW-Bau erfasst, sondern in separaten Maßnahmen geführt. Bestandteil dieser neuen EW-Bau sind jedoch die vorgesehenen Um- baumaßnahmen im Bereich des BAO Raumes.
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Bereits mit der Genehmigung für den EU-Gipfel 2020 wurde der Teil- rückbau von technischen Anlagen aus dem zweiten Obergeschoss des Westflügels Hof 3 und der Wiederaufbau des Sparrendaches in der Ebene viertes Obergeschoss beschlossen.
Funktionale Lösung
Zum einen sind die Anforderungen aus dem Sicherheitskonzept zu er- füllen. Die Besucher und Angestellten der Mensa werden zukünftig für die unverschlossenen Rettungswege nicht mehr auf Treppenhäuser an- gewiesen sein, die in alle Geschosse bis zum Dach führen. Zum ande- ren soll die Benutzung der Innenhöfe neu organisiert werden. Der erste Hof 5 ist nur für den Mensabetreiber (Anlieferung, Personaleingang) vor- gesehen. Die Nutzung der Höfe 6 und 7 ist der PD vorbehalten. Die ent- sprechenden Zu- bzw. Ausgänge im Untergeschoss werden neu ge- plant. Dabei verkleinert sich der Hof 6 maßgeblich durch die zwei neuen Anbauten an der Süd- und Nordseite. Der Haupteingang für Besucher bleibt unverändert (Ecke Dimitroffstr.– Peterssteinweg), der Wartebereich dahinter wird erheblich erweitert. Der zentrale Personaleingang soll auf Grund der neuen Flächenverteilung unter Hinzunahme des Gebäudes an der Str. des 17. Juni (ehemals Staatsanwaltschaft) in den Peterssteinweg verlagert werden, da über das Treppenhaus 2 auch alle Umkleiden im Dach- und Kellergeschoss optimal angebunden sind. In unmittelbarer Nähe dazu ist der neue Aufzug zur Erschließung aller Geschosse bis ins Dach geplant. Eine ebenerdige Andienung über den Innenhof 6 für Material- und Möbeltransporte ist möglich. Funktionell werden mit den geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auch alle Geschosse des Gebäudes A mit denen des Gebäudes D und Bauteil E behindertengerecht verbunden. Dazu wird vom im 1. OG BT A zum 2. OG des Neubaus BT E (etwa ebenengleich) eine eingehauste Verbin- dungsbrücke gebaut.
Gestalterische Lösung
Grundsätzlich liegt der Planung ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Wie aus dem Gestaltungskonzept (siehe Punkt 5.12) ersichtlich, werden im gesamten Gebäude einheitlichen Bodenbeläge eingebaut, um der mo- mentanen Zerstückelung durch unterschiedliche Bauetappen entgegen zu wirken. Gleiches gilt für die farbliche Fassung aller Flure und Büro- räume. Die mit der Denkmalpflege abgestimmten Bereiche bilden die Ausnahme. Entsprechend der Befunduntersuchungen soll die sehr aus- geprägte Innenraumgestaltung raumweise wieder erlebbar gemacht werden. Die Außenfassade wird analog der Innenräume im Ganzen neu gestal- tet, wenn auch Bereiche (Mensafassade) bereits saniert wurden, um eine neue, ganzheitliche Außenwirkung zu erlangen.
Denkmalschutzrechtlich bedingte Leistungen:
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
In Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege der Stadt Leipzig wurde festgelegt, welche Gebäudeteile nach einer historischen Bestandunter- suchung wieder in den Originalzustand versetzt werden sollen.
- Fassade, Dach Die komplette Außenfassade des ehemaligen Amtsgerichtes, Fassadensanierung incl. aller Putz- und Sandsteinarbeiten, Ein- bau neuer Holzfenster, Wiedererrichtung der historischen Eck- kuppel mit allen Schmuckelementen, farbliche Neufassung aller Fassadenteile im Innen- und Außenbereich, Abriss Notdach auf dem Südwestflügel, Ergänzung der Dachlandschaft nach histor. Unterlagen.
- Haupteingangsbereich farbliche Neufassung der neuen Wartezone
- Treppenhaus 01 farbliche Neufassung der Treppenanlage, Wände, Decke Aufarbeitung des historischen Bodenbelags
- Beratungsräume unter der Kuppel Wiederherstellung der historischen Gerichtssäle unter Berücksichtigung der heutigen Raumanforderungen an einen großen Besprechungsraum
- Beratungsräume über dem Eingang Peterssteinweg Wiederherstellung der historischen Gerichtssäle unter Berücksichtigung der heutigen Raumanforderungen an einen großen Besprechungsraum
- Treppenhaus 02 Eingang Peterssteinweg mit historischer Flurachse incl. Treppenhaus 04 Farbliche Gestaltung Wände, Decken incl. Kapitelle, Lisenen, Gurtbögen, Sandsteinverkleidungen usw.
- Treppenhaus 03 farbliche Gestaltung Wände, Decken incl. Kapitelle, Lisenen, Gurtbögen, Sandsteinverkleidungen usw.
Erläuterung allgemein BT B und C
Funktionale Lösung
Das Gebäude C schließt sich unmittelbar an das Gebäude A entlang der Dimitroffstr.an und erstreckt sich von der Straße bis weit in den Innenhof der Gesamtanlage. Die Gebäude sind in den 90-er Jahren bereits saniert worden. Dies be- trifft auch die Fassaden. Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme sollen nun auch Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten erfolgen, die zum Aus- tausch der verschlissenen Bauteile führen, hier besonders die Erneue- rung der meisten Innentüren, auch unter dem Aspekt neuer bzw. geän- derter Anforderungen aus dem Sicherheitskonzept und dem Brand-
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
schutzkonzept. In Teilbereichen sollen Sanierungsarbeiten und Umbau- ten bzw. Ergänzungen durchgeführt werden (siehe Übersichten zur Än- derung EW-Bau). Als wesentlich sind folgende Umbauten zu nennen: Umbau u. Ertüchtigung Waffenkammer, Feuchtesanierungen in Räu- men UG. In der Ebene 1 wird eine neue Gefangenenzuführung mit allen sicherheitstechnischen Anforderungen erforderlich, da durch den Flä- chenzuwachs die zusätzliche Neubaufläche insgesamt und auch die Bauintensität selbst zunehmen und die Nutzung der bestehenden Ge- fangenenzuführung im zentralen Hof während der Bauzeit nicht möglich ist. In den OG werden Leistungen im Gewahrsamsbereich erforderlich und punktuelle Umbauten in Einzelräumen in den Geschossen.
Neu hinzu kommt eine Aufstockung im Gebäude Bauteil C Süd/Ost- Ecke im obersten Geschoss, mit Neubau einer zusätzlichen Etage auf ca. 150 m² und Umbau/Erweiterung der Aufzugsanlage.
Sämtliche Büroräume im Ostflügel des Bauteil C konnten bisher nicht barrierefrei / behindertengerecht erschlossen werden. Die Planung der neuen EW sieht hier den Einbau eines Aufzuges vor, welcher alle Eta- gen und auch das Hofniveau ansteuert. Weiterhin konnten bisher Räume im 4.OG des Ostflügels nur über „Umwege“ aus Bereichen des ZPG mittels halbetagenüberbrückender Innentreppen erschlossen wer- den. Andere Räume des 4.OG sind im Bestand nur als Nebenräume flächenunwirtschaftlich nutzbar. Die neugeplante Aufstockung des nördlichen Teilbereiches des Ostflügels um eine weitere Geschoss- ebene sowie die Neuorganisation der Flure ermöglicht den Zugewinn von Hauptnutzflächen und vor allem die deutlich bessere Nutzbarkeit und Erschließung des gesamten Ostflügels im 4.OG.
Im Gebäude B und C sind gegenüber der EW Bau 2018 wesentlich tie- fere Eingriffe und Raumänderungen notwendig und geplant. Im Gebäude C sollen zwei Beratungsräume belüftet bzw. klimatisiert werden. Dafür sind die baulichen Voraussetzungen (Unterdecken, Bau einer Technikzentrale, Dachdurchbrüche, Auswechslungen von Sparren für Einbringöffnungen) zu schaffen.
Gestalterische Lösung
Grundsätzlich liegt der Planung ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde, um der momentanen Zerstückelung durch unterschiedlichen Bauetappen entgegen zu wirken. Gleiches gilt für die farbliche Fassung aller Flure und Büroräume. Die mit der Denkmalpflege abgestimmten Bereiche bil- den die Ausnahme. Besonders schützenswert ist der Bereich ZPG. Entsprechend der Befunduntersuchungen soll die sehr ausgeprägte In- nenraumgestaltung raumweise wieder erlebbar gemacht werden.
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Erläuterung allgemein BT D (Altbaubereich)
Funktionale Lösung
Als Teil des Behördenquartiers bildet das Haus D den Abschluss in süd- licher Richtung. Das zur Zeit noch von der Staatsanwaltschaft genutzte Gebäude soll nach deren Auszug von der Polizeidirektion übernommen werden. Das Gebäude steht, wie BT A, als Zeugnis des Baugeschehens aus den frühen 30iger Jahren unter Denkmalschutz. In Auswertung der Bauteiluntersuchung wurde festgestellt, dass die De- cken des rein äußerlich ganz intakten Gebäudes nur begrenzt Lasten aufnehmen können. Darüber hinaus wird die Brandschutzklassifizierung in einigen Bereichen mit F0 eingeschätzt. Auf Grund dieser Tatsachen musste für ein optimales Konzept eine Ab- wägung zwischen dem Sanierungsaufwand, einem möglichen Abriss und den Forderungen des Denkmalschutzes vorgenommen werden. Im Ergebnis soll der zum Innenhof ausgerichtete Gebäudeteil bis zur Flurachse abgerissen werden, um Platz für neue Büroriegel, verbunden mit einem Parkhaus mit Büroüberlagerung, auf dem Grundstück zu schaffen. Damit wird der Sanierungsaufwand reduziert und gleichzeitig der Bau- körper mit dem kompletten Satteldach und der denkmalgeschützten Au- ßenfassade zur „Str. des 17. Juni“ hin erhalten.
Der Bestandsflur mit der anschließenden Bürospange bleibt erhalten. Das historische Treppenhaus kann nicht, wie in der Alt-EW-Bau be- schrieben, erhalten werden. An den vorbeschriebenen Flur schließt sich der Anbau, als Gebäude E bezeichnet, in Richtung Hof an. Wichtigste Änderung ist die Neuplanung der erforderlichen Fläche für das Landgericht in Größenordnung 1.550 m² NUF als separates Ge- bäude. Dadurch entfällt die Nutzungsmischung im Gebäude D und im Anbau Gebäude E, was polizeitaktisch und sicherheitstechnisch wesentliche Vorteile für die PD bringt und auch ebenso große Vorteile für die Pla- nung Landgericht. So entsteht für die Polizei eine optimale Bürogrundstruktur mit Räumen für maximal 2 bis 4 Personen im ganzem Haus.
Aussagen zur Statik Gebäudezustand BT D
Das Gebäude ist ein unterkellerter Mauerwerksbau mit Stahlbetonde- cken und -unterzügen über dem UG und Stahlbetonrippen- sowie Stahl- steindecken über den Erd- bis 4.Obergeschoss. Das Dach besteht aus einer Holzkonstruktion, welche gemäß der Bauwerksuntersuchungen in großen Teilen noch sehr gut erhalten ist. Als Konstruktionsart wurde ein Pfettendach mit dreifach liegendem Stuhl erkundet. Die Gründung der
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
tragenden Bauteile erfolgte, soweit bekannt, über unbewehrte Strei- fenfundamente mit teilweise eingeschlossenen Ziegelresten. Die Untersuchungen ergaben, dass die Mauerwerkswände außen und innen aus Mauervollziegeln (Reichsformat) der Druckfestigkeitsklasse 10 bestehen. Die Mörtelgruppe wurde für die Geschosse UG bis 2.OG als Mörtelgruppe II und im 3. und 4.OG als Mörtelgruppe I attestiert. Eine Ausnahme bilden die Innenwände zum Treppenhaus. Hier wurden Hochlochziegel der Druckfestigkeitsklasse 6 und Mauermörtel der Gruppe III erkundet. Bei den massiven Wandpfeilern wurden Vollziegel mit Mauermörtel angetroffen. Diese können in die Druckfestigkeits- klasse 28 und die Mörtelgruppe III eingeordnet werden. In den Obergeschossen befinden sich Stahlbetonrippendecken über den Büroflächen, welche von der Außenwand bis zur Flurwand spannen. Außerdem sollen sich die gleichen Decken in den größeren Flurberei- chen befinden, in dem Bereich in dem das Gebäude „abknickt“ (Achsen B+G). Dieses gilt es in der Genehmigungsplanung zu bestätigen. Über dem schmalen Flur wurden Stahlstein- bzw. Ziegeldecken erkundet, welche zwischen den Flurwänden spannen. Im Dachgeschoss soll laut Aussage ARGE ebenfalls eine Stahlbetonrippendecke verbaut worden sein. Diese ist lediglich, nach Kenntnissen vorheriger Untersuchungen sowie eines Warnschildes am Aufgang zum Dach, für 50 kg/m² ausge- legt. Über die Decken am Treppenhaus, in dem sich das Hauptpodest befindet, ist nichts bekannt. In kleinen Bereichen der übrigen Decken sind ebenfalls die Deckenarten unbekannt. Hierfür müssen weitere Er- kundungen in der weiteren Planungsphase erstellt werden. Daher ist das Tragsystem in diesen Bereichen ebenfalls unklar. Im Untergeschoss spannt eine Stahlbetondecke über die tragenden Wände und Stahlbeto- nunterzüge. In einigen Bestandsräumen sind keine Unterzüge in den Vermessungsplänen gezeichnet worden. Gemäß Aussage der ARGE ist für zumindest einen Raum keine Zugänglichkeit gewährleistet gewesen, so dass ein Aufmaß nicht möglich war. Hier ist generell noch zu erkun- den, ob Überzüge im Erdgeschoss vorhanden oder womöglich doch Un- terzüge im UG ggfs. unter einer Abhangdecke vorliegen.
Aufgrund der unveränderten Nutzung des Gebäudes wird eine Erhal- tung der Decken und Wände prinzipiell als möglich angesehen. Die Gründung erfolgte nach Auswertung der Suchschürfe auf Strei- fenfundamenten, bestehend aus unbewehrtem Beton, teilweise in Ver- bindung mit Ziegelresten. Die Untersuchungen der Decken ergaben hinsichtlich des Brandschut- zes Defizite. Hier müssen nach aktuellem Kenntnisstand Ertüchtigungen der Betondeckungen erfolgen. Die Ergebnisse müssen gemäß Untersuchungsbericht in der Ausfüh- rung mit weiteren Untersuchungen bestätigt werden, da es sich hierbei lediglich um punktuelle Proben handelte.
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Funktionale Lösung
Alle Büroetagen können den Sicherheitsanforderungen entsprechend in einzelne Bereiche unterteilt werden. Das zentrale neue Treppenhaus mit neuem Aufzug, ist mit dem zentralen Nebenraumbereich mit Toiletten, Technikräumen, Teeküchen, Putzmittelräumen im Bauteil E Neubau beschrieben und kostenseitig erfasst. Im Kellergeschoss befindet sich ein Großteil der Archiv- und Asserva- tenräume. Die Durchfahrt zum großen Innenhof wird nach der Planung nur für die Zufahrt in den Mensabereich genutzt.
Gestalterische Lösung
Grundsätzlich liegt der Planung ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Wie aus dem Gestaltungskonzept (siehe Punkt 5.12) ersichtlich, werden im gesamten Gebäude einheitlichen Bodenbeläge eingebaut, um der mo- mentanen Zerstückelung durch unterschiedliche Bauetappen entgegen zu wirken. Gleiches gilt für die farbliche Fassung aller Flure und Büro- räume. Die Außenfassade wird gemäß den Abstimmungen mit der Denkmalpflege gestaltet. Entsprechend den Befunduntersuchungen soll die historische Innenraumgestaltung wieder erlebbar gemacht werden.
Denkmalschutzrechtlich bedingte Leistungen
In Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege der Stadt Leipzig wurde festgelegt, welche Gebäudeteile nach einer historischen Bestandunter- suchung der erhaltenen Teile wieder in den Originalzustand versetzt werden sollen.
- Fassade, Dach Die komplette Außenfassade des ehemaligen Gebäudes incl. al- ler Putz- und Sandsteinarbeiten, Ein- bau neuer Holzfenster, farbliche Neufassung aller Fassaden- teile auf der Innen- bzw. Außenseite, neuer Dachbelag: Schiefer
Erläuterung allgemein Bauteil E (Anbau)
Funktionale Lösung
Der Anbau Gebäude E wird in die zwei Bereiche: Ersatzanbau von Bü- roflächen und Anbau Parkhaus unterschieden. Die bisher nicht unterzubringende erhöhte Anzahl von Stellplätzen für PKW und Transporter der Polizei kann nur mit einem Parkhaus realisiert werden. Die dazu benötigte Fläche auf dem Grundstück wird durch den Abriss der bestehenden Parkpalette und eines Teils des BT D geschaffen.
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Das Parkhaus ist in ökonomischer und platzsparender Split – Level-Bau- weise geplant und wird mit Ein- und Ausfahrtsrampen vom großen In- nenhof aus in der Gesamtausdehnung des Gebäude F auf insgesamt 4 Geschossen, zwei unterirdischen und 2 oberirdischen, errichtet werden. Die zwei unter der Erde liegenden Geschosse erhalten eine Sprinkler- anlage und eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage mit mechani- scher Entrauchung.
Die zwei oberirdischen Parkdeckebenen müssen durchlüftet sein, um als offen (im Sinne der Garagenverordnung) eingestuft zu werden. Die Fassadenverkleidung, welche in den Höhenlinien Bezug auf die Ge- schossebenen des Bürogebäudes nimmt, überspielt die Fahrzeugebe- nen und soll aus Stahlrahmen mit einer Streckmetallfüllung bestehen.
Die Garage ist eine völlige Neuordnung bzw. Neuplanung gegenüber der Alt-EW-Bau, in der die Garagengeschosse zwischen die zwei Büro- riegel des Neubaus vom BT D geschoben wurden. Das Parkhaus wird in einer Stahlbetonbaubauweise unter Verwendung von Stahlbeton-Fertigteilen bzw. -halbfertigteilen errichtet. Auch hier ist das Ziel, einerseits die Bauzeit zu reduzieren und zum an- deren die komplizierte Logistik im Innenstadtbereich und im Speziellen im Hofbereich des Gebäudeensembles zu bewältigen.
Schwerpunkt der Planung der Garage ist ein sicheres Abdichtungskon- zept, da der Gründungshorizont unterhalb des Grundwasserhorizontes liegt. Weiterhin besteht die Gefahr von partieller kurzzeitiger Überschwem- mung bei Starkregenereignissen, auf die mit dem Abdichtungskonzept reagiert werden muss. Der Parkhausteil bildet mit der oberen Decke gleichzeitig die Plattform für die darüber liegenden 3 Bürogeschosse.
Die grundsätzliche Änderung des Entwurfes gegenüber der EW-Bau 2018 ist der Ansatz von 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss als Bürogebäude auf dem Teil Garage und nicht mehr die geteilte An- ordnung von zwei, den Garagenteil umklammernden einhüftigen Büro- spangen. Diese neue Lösung resultiert aus dem genehmigten Flächenaufwuchs des Planungsauftrages. Die drei Büroetagen sind nach funktionellen Anforderungen geplant. Sie beinhalten im Wesentlichen Büroräume in den vorgegebenen Größen der RL Bau mit 12 m² (Einzelbüro) bzw. 18 m² (Doppelbüro). Daneben gibt es entsprechend den Anforderungen Besprechungs- räume, Aktenräume, Toilettenräume, Teeküchen, Putzmittelräume und Technikräume. Aus städtebaulichen Gründen und bauplanerischen Gründen (GFZ, GRZ), wird das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgebildet, mit weniger als 2/3 Drittel der darunter liegenden Fläche und bildet somit kein Vollgeschoss.
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ENTWURFSUNTERLAGE BAU
Besonderes Augenmerk wird auf den winterlichen und vor allem auf den sommerlichen Wärmeschutz im Anbauteil/Büroteil gelegt. Grundsätzlich sollen alle Büroräume ohne mechanische Be- und Entlüf- tung bzw. ohne mechanische Kühlung auskommen. Das erfordert eine intensive und exakte Planung in Bezug auf die bauphysikalischen Ei- genschaften der Konstruktion und der Gebäudehülle. Um eine Überhitzung im Sommer im Dachgeschoss zu vermeiden er- halten dort die Bürobereiche, die zur Westseite ausgerichtet sind, eine Doppelfassade. Die Fassaden der beiden darunterliegenden Bürogeschosse bestehen aus einer Keramikfassade bzw. einer verklinkerten Fassade.
Gestalterische Lösung
Die oberirdischen Parkdeckebenen müssen durchlüftet sein, um als of- fen eingestuft zu werden. Die Fassadenverkleidung, welche in den Hö- henlinien Bezug auf die Geschossebenen des Bürogebäudes nimmt, überspielt die Fahrzeugebenen und soll aus Stahlrahmen mit einer Me- tallgitterfüllung bestehen.
Ab dem 2. Geschoss wechselt die Nutzung in Büronutzung. Auf der durchgehenden Stahlbetondecke des 1. OG (oberstes Parkge- schoss) werden in Modulbauweise die Büroräume im 2. OG, im 3. OG und im DG (Staffelgeschoss) aufgesetzt. Im Kontrast zur den teiloffenen, mit Metallgitterkonstruktion bekleideten unteren Geschossen sollen die Bürogeschosse einen sowohl farblichen wie auch gestalterischen Akzent setzen um die Funktion nach außen hin ansprechend zu präsentieren. Gleichzeitig soll die Fassade Langlebig- keit und Solidität ausstrahlen und zusätzlich den Sicherheitsanforderun- gen entsprechen. Die Büroetagen 1. OG und 2. OG erhalten umlaufend eine vorgehängte, hinterlüftete Keramikfassade (Leitfabrikat MOEDING Keramikfassade). Im Dachgeschoss (Staffelgeschoss) wird eine Doppelfassade ausgebil- det. 40 cm vor der Modulaußenwand wird eine einfachverglaste durch- lüftete Pfosten-Riegel-Fassade gestellt. Der Planung der Innenraumgestaltung liegt grundsätzlich ein ganzheitli- cher Ansatz zugrunde. Wie aus dem Gestaltungskonzept (siehe Punkt 5.12) ersichtlich, werden im gesamten Gebäude einheitliche Bodenbe- läge eingebaut, um der momentanen Zerstückelung durch unterschied- liche Bauetappen entgegen zu wirken. Gleiches gilt für die farbliche Fas- sung aller Flure und Büroräume.
Erläuterung allgemein, Bauteil (Landgericht) ist nicht mehr Be- standteil der aktuellen EW Bau 2021
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STAATSBETRIEB SÄCHSISCHES IMMOBILIEN- UND BAUMANAGEMENT NL LEIPZIG I SCHONGAUERSTRASSE 7, 04328 LEIPZIG POLIZEIDIREKTION LEIPZIG UND POLIZEIREVIER LEIPZIG - ZENTRUM, NEUUNTERBRINGUNG
ENTWURFSUNTERLAGE BAU
In der Alt-EW-Bau 2018 waren 911 m² NUF in den Altbau Gebäude D und 638 m² NUF im Neubau eingeordnet. Diese Soll-Fläche wird nunmehr auf 400 m² NUF Altbau (Gebäude Land- gericht (Ecke „Straße des 17. Juni – Harkortstraße) untergebracht und 1.200 m² in einem Neubau als Anbau an den Bestand.
Es ist geplant, dass dieses Teilobjekt zum Vorhaben Sanierung/ Moder- nisierung Landgericht, was voraussichtlich ab 2026 beginnen soll, zuge- ordnet wird und damit ab EW-Bau nicht mehr in dieser Maßnahme be- arbeitet wird.
Bedingt durch die Beengtheit des Hofes und die ohnehin schwierige Lo- gistik wird es aber sehr schwierig, den Neubauteil für das Landgericht zu bauen, wenn das neue Gebäude E steht und der Hof wieder für den Gesamtbetrieb nutzbar sein muss. Darum wird es als sinnvoll eingeschätzt, den Rohbau des Neubaus für das Landgericht möglichst mit dem gleichen Rohbauuternehmen zu er- richten das auch das Parkhaus baut. Der Ausbau kann dann später über die Baumaßnahme Landgericht er- folgen.
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