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Gebäudeplanung für die Sanierung und den Neubau eines Polizeikomplexes in Leipzig

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Vertrags-Nr.:26D610024 MNR:0603845 E 1701

Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume

Zwischen dem Freistaat Sachsen

vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches

Immobilien-und Baumanagement

Niederlassung Leipzig I

Schongauerstraße 7

04328 Leipzig

-nachstehendAuftraggeber genannt-

und

vertreten durch

-nachstehendAuftragnehmer genannt-

wird für die Baumaßnahme:

Neuunterbringung PD Leipzig & Polizeirevier Zentrum

0603845 E 1701

folgender Vertrag geschlossen:

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Vertrags-Nr.:26D610024 MNR:0603845 E 1701

Inhaltsverzeichnis

Anlagenverzeichnis Seite 3

§ 1Gegenstand des Vertrages Seite 4

§ 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages Seite 4

§ 3 Behandlung von Unterlagen Seite 6

§ 4Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung Seite 7

§ 5 Allgemeine Leistungspflichten Seite 8

§ 6 Spezifische Leistungspflichten Seite 12

§ 7 Fachlich Beteiligte Seite 15

§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers Seite 15

§ 9 Baustellenbüro Seite 15

§ 10Honorar Seite 16

§ 11 Nebenkosten Seite 19

§ 12 Umsatzsteuer Seite 20

§ 13 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Seite 20

§ 14 Ergänzende Vereinbarungen Seite 20

Präambel

Die Baumaßnahme, besteht aus mehreren Gebäuden/ Ingenieurbauwerken/ Verkehrsanlagen/ Freianlagen, welche neu herge-

stellt, umgebaut, erweitert und modernisiert werden sollen. Sie ist in zwei Bauabschnitte geteilt, welche wie folgt kurz dargestellt

werden.

  1. BA:Umbau/Sanierung Dimitroffstraße 1 (Bauteil [BT] A), Dimitroffstr.3 (BT B), Dimitroffstr. 5 (BT C) und Petersteinweg 2-8

(BT A) sowie2. BA:Umbau/SanierungStraße des 17. Juni einschl. Teilabbruch (BT D), Neubau Parkdeck mit darüberliegenden

Büroflächen (BT E) sowie Außenanlagen und Innenhöfe mit Freianlagen (FreiA), Ingenieurbauwerke(IBW) und Verkehrsanlagen

(VA) im1. BA:Höfe 3, 5, 6 und 7 (BT F1) und im2. BA:Höfe 4,4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 (BT F2).

Gegenstand dieses Vertrages sind die Leistungen abLeistungsphase 5.Die Sanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb der

Polizei. Im Gebäude werden Bereiche für die Sanierung freigezogen. Provisorien zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sind

erforderlich. Um dies umsetzen zu können, wird der 1. Baubschnitt in maximal 5 weitere Teilmaßnahmen (TM) aufgeteilt. Der

zweite Bauabschnitt ist in 2 TM aufgeteilt. Die Teilmaßnahmen sind nicht auf die Bauteile selbst beschränkt und verspringen

etagenweise.

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Anlagenverzeichnis

Teil A

 1Anlage(n) zu § 6 − spezifische Leistungspflichten–Objektplanung Gebäude und Innenräume(Anlage(n)1)

 Anlage Honorartafel SIB (Anlage2)

 AnlageAllgemeine Vertragsbestimmungen(AVBLand), Stand:02.2023(Anlage3)

 Anlage zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung (Anlage4)

Anlage zu § 1.1−

Auflistung über die zu bearbeitenden Gebäude Innenräume Beschreibung der Bauaufgabe (Anlage

)

Zusätzliche Vertragsbestimmungen zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch (Anlage5)

Formblatt Abnahme von Planungsleistungen (Anlage )

Zielvereinbarungstabellenzur Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

( für ) mit Auflistung der Zuständigkeiten für das BNB–mit vorläufigem Stand vom (Anlage )

VS-NfD-Merkblatt–„Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)des Geheimhaltungsgrades

VS-Nur für den Dienstgebrauch“(Anlage )

Anlage zu § 14.1− Formblatt Verpflichtungserklärung(Anlage6)

Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Bauaufgaben des Freistaates Sachsen (RiSBau Sach-

sen) Stand: (Anlage )

Anlage zu § 10: Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot(Anlage7)

Anlage zu § 8: Formblatt 921-AI EU–Liste Projektteam Personaleinsatzkonzept(Anlage8)

(Anlage )

(Anlage )

(Anlage )

Teil B

Anlage(n) zu § 10–vorläufige Honorarermittlung(Anlage )

Anlage zu § 7–Liste der fachlich Beteiligten(Anlagewird nach Beauftragung zur Verfügung gestellt)

Terminplan vom (Anlage )

Datenaustauschformular(Anlage )

(Anlage )

(Anlage )

(Anlage )

Dem Auftragnehmer werden die vorgenannten Unterlagen in einfacher Ausfertigung mit Vertragsschluss übergeben bzw. digital

übermittelt.

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§ 1

Gegenstand des Vertrages

1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung gemäß §34 HOAI,

mit denenin der Liegenschaft

Dimitroffstr. 1, 3 und 5, Petersteinweg 2-8 und Straße des 17. Juni2,04107 Leipzig

(genaue Bezeichnung des Orts der Bauaufgabe)

für Polizeidirektion (PD) Leipzig und Polizeirevier (PR) Leipzig-Zentrum

im Behördenzentrum Leipzig-Mitte (BHZ Mitte)

(Bezeichnung–Bauherr/Nutzer)

Gebäude Innenräume

neuerrichtet,hergestellt,erweitert[Neubau]

umgebaut,modernisiert,instand gesetzt oder instand gehalten[Bestandsbauten] werden sollen.

Die Bauaufgabewirdals Große Baumaßnahmenach Abschnitt E RLBau

Kleine Baumaßnahme nach Abschnitt D RLBau

durchgeführt.

1.2 Die Leistungen umfassen auch Grundleistungen für Freianlagen mit weniger als 7.500 Euro anrechenbaren Kosten

(§37(1)HOAI).

1.3 DieBauaufgabeist Teil des Gesamtvorhabens:

§ 2

Bestandteile und Grundlagen des Vertrages

2.1 Die imAnlagenverzeichnisTeil Aaufgeführten Anlagen sind Vertragsbestandteil.Gleiches gilt fürfolgende techni-

sche und sonstige Vorschriften, Regelwerke, Erlasse und Handlungsanweisungen bzw. Schreiben:

– Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfsdeckungsmaßnahmen sowie die Bewirtschaf-

tung von Liegenschaften des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- undHochbauverwaltung (RLBau Sachsen)inaktueller Fassung1

Leitfaden Nachhaltiges Bauen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen–Modul (BNB)

Steckbriefe des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen–Modul (BNB-Steckbriefe) Leitfaden Barrierefreiheit1

Handlungsanweisung Bauproduktenrecht des Auftraggebers Pflichtenheft Raum-und Gebäudebuch für stepIN RGB 2.01

BFR Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS), Arbeitshilfen zur Planung und Ausführung der

Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen

BFR Kampfmittelräumung (BFR KMR), Arbeitshilfen zur Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmit-

teln auf Liegenschaften des Bundes

Handlungsanweisung Bauproduktenrecht

Leitfaden Sicherheit

BFR Vermessung (3.Auflage) CAD/FM-Dokumentationsrichtlinie (CAD/FM-DokuRL)1

Teil 0: Grundlagen der Dokumentation

Teil 1:Allgemeine CAD-Konventionen für den Landesbau

Teil 2: Spezifische CAD-Konventionen, Anforderungen an Baubestandspläne sowie Erstellung eines Raum-

& Gebäudebuches (RGB)

Teil 3: Technisches Anlagenbuch (TAB)

1Siehe Internetseite des Auftraggebers-www.sib.sachsen.de, Informationen für Auftragnehmer/Zuwendungsempfänger/Be- darfsträger, Landesbau-Richtlinien, Formulare und Vorlagen.

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Teil 4: Bestandspläne zur Liegenschaft / Außenanlagen

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Leistungserbringung die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils

gültige Version der CAD/FM-Dokumentationsrichtlinie zugrunde zu legen.

Die in den o.g. UnterlagenenthaltenenFormulare, Muster und sonstigen Formblätter sind zu verwenden.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Widersprüche aus den Vorgaben des Auftrag-

gebers erkennt, hat er auf diese hinzuweisen.

2.2 Für das Erbringen derLeistungen−

beiGroßen BaumaßnahmenzurAufstellung derEntwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)sindzu Grunde zu legen:

diebestätigteProjektunterlage(PU) vom

dieQualifizierte Bedarfsanmeldung(QBedAn)vom

beiKleinen BaumaßnahmenzurAufstellungder Bauunterlage KBM(BauU-KBM)sind zu Grunde zu legen:

die Bedarfsanmeldung (Muster 40 B RLBau)vom

sind zu Grunde zu legen:

und folgende Vorgaben des Auftraggebers:

 aus demAuftrag zur Durchführung der Baumaßnahme (Planungsauftrag) der Zentraledes Staatsbetriebes

Sächsisches Immobilien-undBaumanagement

 dieeinvernehmlichenFestlegungen der Planungsbesprechungen(schriftlichbzw.inTextform)

sowie

das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück gemäß Abschnitt K 1 RLBau–mit Stand:

das Planungsraumbuch–mit Stand:

das Raum-und Gebäudebuch–mit Stand:

den amtlichen Lageplan–mit Stand:

das Bodengutachten–mit Stand:

die Bestandspläne des Gebäudes/ Gebäudekomplexes–mit Stand:

in digitaler Version

gemäß beigefügter Planliste

2.3 Für die weitere Bearbeitung sindbeiBaumaßnahmenzu Grunde zu legen:

Die vom AuftraggebergeprüfteundanerkannteEW-Bauvon 2022, sowie den 1. Nachtrag zur EW-Bau

DesWeiteren:

  • Brandschutzkonzept, Brandschutzeins | Stand: 23.11.2022

  • Gutachterliche Stellungnahme zum Brandschutzkonzept, W&B Engineering | Stand: 11.01.2023

  • Denkmalschutzrechtliche Genehmigung | Stand: 19.07.2023

  • Bericht über restauratorische Sondierungsuntersuchungen zur historischen Farbigkeit im Treppenhaus und

an der Südfassade, pons asini | Stand: 11/2018; 12/2021

  • Restauratorische Zuarbeit zum Gestaltungskonzept, pons asini | Stand: 06/2022

  • Ergebnisbericht über die durchgeführten restauratorischen Untersuchungen zur Bestandsbestimmung der

historischen Farbigkeit ausgewählter Innenräume sowie denkmalpflegerischer Zielstellungen, pons asini |

Stand: 04/2018

  • Sicherheitskonzept, Polizeidirektion Leipzig | Stand: 15.05.2017__

  • Bauwerksuntersuchungen, IBW Weimar | Stand: 16.07.2018

  • Bauwerksuntersuchungen, Staupendahl & Partner GmbH | Stand: 30.10.2025

  • Stellungnahme zur Radonkonzentration in Innenräumen, ARGOLON | Stand: 13.10.2022

  • Sondierung der Deckenkonstruktionen, Unterzüge und Fußbodenaufbauten

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  • Erfassung der Mauerwerksstrukturen der Außen-und Innenwände

  • Probenentnahmen und Laboruntersuchungen, zerstörungsfreie Messungen mit Radar

  • Untersuchungsbericht Bestand und Zustand der Fassaden, IBW Weimar | Stand: 27.04.2018

  • Bestandsaufnahme und Analyse der Fassaden, Dipl.-Restauratorin Christine Laubert | Stand: 20.05.2026

  • Untersuchung der Feuchtebilanz und Salzbelastung im UG, IBW Weimar | Stand: 19.04.2018

  • Abfallverwertungs-und Entsorgungskonzept: Umbau/Sanierung BT B und C, ARGOLON | Stand:

26.04.2023

  • Abfallverwertungs-und Entsorgungskonzept: Umbau/Sanierung BT A, ARGOLON | Stand: 22.09.2025

  • Geotechnischer Bericht: Bauteil D & E, Buchholz + Partner | Stand: 10.11.2021

  • Energieeinsparnachweis, Büro für Bauphysik Weiße | Stand: 23.11.2021

  • Konzept zur Raumakustik, Büro für Bauphysik Weiße | Stand: 25.11.2021

  • Schallschutzkonzept, Büro für Bauphysik Weiße | Stand: 24.11.2021

  • Schallimmissionsprognose, Büro für Bauphysik Weiße | Stand: 23.11.2021

  • Erläuterungsbericht Tragwerksplanung, Leonhard, Andrä und Partner | Stand: 26.11.2021

  • Baugrundgutachten, geotechnischer Bericht, Buchholz + Partner |Stand: Juli 2018 & Nov. 2021

  • Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept, Hubert Beyer Umwelt Consult | Stand: 10.09.2018

  • Holzschutztechnische Begutachtung, IB Wieczorek | Stand: 20.06.2018 sowie 29.07.2025__

Dievom Auftraggeber aufgestellteund anerkannteBauU-KBMvom

 dieeinvernehmlichenFestlegungen der weiteren Planungsbesprechungen(schriftlichbzw.inTextform)

 die Vorgaben ausdemAuftrag zur Durchführung der Baumaßnahme (Bauauftrag) der Zentraledes Staatsbe-

triebes Sächsisches Immobilien-und Baumanagement

Auftrag zur Durchführung der Baumaßnahme (Bauauftrag) der SIB Zentrale vom 18.12.2023

3D-Aufmaß des Gebäudes; WP 0 als 3D Modell

diese werden nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Abweichungen davon bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebersin Textform.

2.4 Die Planungsleistungen unterliegen

dem Baugenehmigungsverfahren

dem Zustimmungsverfahren

der Kenntnisgabe

nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen desFreistaates Sachsen.

§ 3

Behandlung von Unterlagen

3.1 Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sich-

ten und ihn in Textform zuunterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend sind oder ihre

Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den Planungs-und Überwachungszielen nicht vereinbar

ist.

Der Auftragnehmer hat im Rahmen der geschuldeten Leistungen die im Geschäftsbereich des Auftraggebers vor-

gegebenen Formulare zu verwenden und entsprechend auszufüllen.

3.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen einschließlich der Leis-

tungsverzeichnisse und der Berechnungen sowie die diesbezüglichen Unterlagen von Nachträgen sind dem Auf-

traggeber

digital im Projektmanagement-System PlanTeam-Space(PTS)einzustellen.

digital(auf Datenträger/ )einschließlich einer Planliste (nach CAD/FM-DokuRL, Teil 0, Anlage 0-04

Planliste) zuübergeben. [soweit an anderer Stelle nicht anderes bestimmt]

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Das dem Auftragnehmer übergebeneDatenaustauschformularist entsprechend zu ergänzen und bei Auftragser-

füllung dem Auftraggeber mit zu übergeben. Es dient als Kontrollinstrument der vollständigen und vertragsgerech-

ten Übergabe digitaler Pläne an den Auftraggeber.

Abweichend zu Satz 1 dieses Absatzes bzw. zur Anlage zu § 6 dieses Vertragessind folgende Unterlagen

Endausfertigung Entwurfsunterlage / Entwurfsplanung, -fach

Genehmigungsplanung, -fach

Zwischenstände/Vergabeunterlagen, -fach

Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen (letzter Stand) und rechnerischen Er-

gebnisse des Objekts (Kosten, Flächen, Rauminhalte), -fach

, -fach

  • Plansatz (AFU),2-fach

zusätzlichin Papier in kopierfähiger Ausfertigung zu übergeben.

Der Auftragnehmer dokumentiert die Übereinstimmung der analog übergebenen Unterlagen mit den digital abge-

legten Unterlagen. Hierfür steht im Projektmanagement-System ein vorgefertigter XLS-Bericht zur Verfügung (Über-

einstimmungserklärung).

Für die weiteren Beteiligten (Firmen etc.) sind die Ausführungsunterlagen im erforderlichen Umfang zur Verfügung

zu stellen.

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen in Papierform sind vom Auftragnehmer im nötigen Um-

fang weiter zu bearbeiten, normengerecht anzulegen, DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen. Die Vorga-

ben des Auftraggeberszur Erstellung von Zeichnungen[in Papierform und in digitaler Form]sowie zum Datenfor-

mat/-austausch sind einzuhalten.

§ 4

Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung

4.1 Allgemeine und spezifischeLeistungspflichten

Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten:

 Die allgemeinen Leistungspflichten (§5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und

zu erfüllen.

 Die spezifischen Leistungspflichten (§6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.

4.2 Stufenweise Beauftragung

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht nachZiffer4.2.1 mit Ver-

tragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäßZiffer

4.2.2 abruft.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne

Abschnitte derBauaufgabezu beschränken.

4.2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss

mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 gemäß§6.1

mit der Erbringung der Leistungsstufe(n)2gemäß § 6.2

mit der Erbringung der

DieseBeauftragung ist beschränkt auf:

den 1. BA (BT A, B, C ab Lph 5)

4.2.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen

des. 1.BA nach § 6 Nummern 6.3bis 6.4undfür den2. BAnach § 6 Nummer 6.2 bis 6.4 einzeln oder im

Ganzen-abzurufen. Der Abruf erfolgtin Textform.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf rechtzeitig auf die

Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen.

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4.2.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechendZiffer4.2.2 weitere Leistungsstufen nach§6im Wege der Vertragser-

weiterung abzurufen, solange keine Kündigung des Auftragnehmers nachZiffer4.2.4,§14.1 AVB erfolgt ist. Soweit

dies nach dem Planungs-und Baufortschritt sachgerecht ist, ist der Auftraggeber auch befugt, die weitere Beauf-

tragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder einzelne Abschnitte der Bauaufgabezu beschränken,

sofern es sich um abgrenzbare Teilleistungen handelt. Dabei solleine unnötige Teilung von Leistungsstufen ver-

mieden werden.

4.2.4 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,

die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt;auf das Kün-

digungsrecht des Auftragnehmers nach § 14.1 AVB wird verwiesen. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung

gemäß den Regelungen in diesem Vertrag kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

§ 5

Allgemeine Leistungspflichten

5.1 Planungs-und Überwachungsziele

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage des§ 2seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu er-

bringen, dass das Bauprojekt/die Baumaßnahme gemäß den Vorgaben nach Ziffern 5.2 bis 5.4 (Planungs-und

Überwachungsziele) mangelfrei hergestellt werden kann. Bei diesen Planungs-und Überwachungszielen handelt

es sich um die für den Auftraggeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wesentlichen Planungs- und Überwa-

chungsziele im Sinne des §650p(1)BGB und damit um die vereinbarte Beschaffenheit des vom Auftragnehmer

geschuldeten Werks.

5.1.1 LeitfadenNachhaltiges Bauen

Die Anforderungen des Leitfadens –Nachhaltiges Bauen sind–in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der

Planung und Baudurchführung zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmerist verpflichtet, die mit der Zielvereinbarung vorgegebenen Quantitäts-und Qualitätsziele zur

Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz umzusetzen[Anlagenverzeichnis Teil A –Zielvereinbarungstabelle in Ver-

bindung mit den dort benannten weiteren Unterlagen] und in Abstimmung mit dem vom Auftraggeber sowie

den/dem beauftragten Dritten/Projektsteuerer zu präzisieren, fortzuschreiben und an deren Erreichen sowie an der

Nachweisführung der Einhaltung der vorgegebenen Kriterien mitzuwirken.

Die notwendigen fachspezifischen Nachweise, Bewertungen und Daten der Liegenschaften sind dem Auftraggeber

bzw. dem von ihm beauftragten Dritten/Projektsteuerer zur Verfügung zu stellen.

Die in diesem Zusammenhang vom Auftragnehmer ggf. darüber hinaus zu erbringenden Besonderen Leistungen

ergeben sich aus der / den Anlage(n) zu § 6.

5.2 Quantitäten/Qualitäten

Der Auftragnehmer ist verpflichtet,dievom Auftraggeber in der PU in der QBedAn in derBedarfsanmel-

dung vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die

Grundflächen und Bauteile nachKostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung

mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NUF, BGF, GF, NE) sind

vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen.

Die Vorgaben dieser genehmigten Unterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustim-

mung des Auftraggebersin Textform.

5.3 Kosten

5.3.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass

die in der EW-Bau / BauU-KBMfestzulegendeKostenobergrenze (ermittelte Gesamtbaukosten zum Zeitpunkt

der Aufstellung) für die Baumaßnahme nicht überschritten wird.

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die in der anerkannten EW-Bau / bestätigten BauU-KBM2

in der vom

festgelegteKostenobergrenze–fürdas Bauprojekt/die Baumaßnahme in Höhe von104.699.562,00 EUR

brutto nettonicht überschritten wird.

Die Kostender Kostenobergrenzeumfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276−

in der Fassung2008-12 einschließlich Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer, soweit diese Kostengruppen in der

jeweiligenBauunterlageerfasst sind.

Der Auftragnehmer übernimmt damit keine Kostengarantie.

5.3.2 Unabhängig von der Beachtung der Planungs-und Überwachungsziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen

die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch im

Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die

künftigen Bau-und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nichtmit der Folge eingespart

werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs-und Instandset-

zungskosten) unverhältnismäßig gemindert werden.

5.3.3 Im Rahmen der fortlaufenden Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Kosten

bis zum Abschluss der Entwurfsplanung in der Gliederung gemäß DIN 276:Fassung2008-12und ab der Ausfüh-

rungsplanung parallel auch nach Vergabeeinheiten/vergabeorientiertenKostenkontrolleinheiten (KKE),zu erfassen

und kontinuierlich fortzuschreiben.

Mit Beginn derVorbereitung der Vergabeist die Kostensteuerung und-kontrolle dann ausschließlich nach Verga-

beeinheiten in vergabeorientierten Kostenkontrolleinheiten (KKE) fortzuführen.

Der Auftragnehmer führt die laufende Kostenkontrolle elektronisch, nach den Vorgaben des Auftraggebers zu In-

halt, Form und Austauschformat durch und meldet regelmäßig bzw. auf Verlangen des Auftraggebers den aktuellen

Kosten-, Leistungs-und Zahlungsstandder beauftragten Leistungen sowie die prognostizierte Abrechnungshöhe.

5.3.4 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber fortlaufend zu Kostenrisiken zu beraten. Er hat geeignete Maßnahmen

zur Reduzierung, Vermeidung, Überwälzung und Steuerung von Kostenrisiken aufzuzeigen.Kostenrisikensind in

der Kostenermittlung gesondert beziffert auszuweisen und nach den Vorgaben des Auftraggebers zu Inhalt,

Form und Austauschformat darzustellen.Bezifferte Kostenrisiken stellen keine anrechenbaren Kosten dar. Reali-

siert sich ein Kostenrisiko nach Vertragsschluss und sind dadurch die Planungs- und Überwachungsziele ein-

schließlich der Kostenobergrenze nicht mehr einzuhalten, ist nachZiffer5.5 vorzugehen.

5.4 Termine

5.4.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können:

Baubeginn1.BA: 12/2027

Fertigstellungstermin1.BA: 10/2032

Übergabetermin nachAbschnitt HRLBau1.BA:10/2032

Baubeginn2.BA: 06/2032

Fertigstellungstermin2.BA: 04/2035

Beginn der Inbetriebnahmephase2.BA: 03/2035

Übergabetermin nach Abschnitt H RLBau2.BA:08/2035

Rechnungslegung Bauleistungen 02/2035–03/2036

Baubestandsdokumentation 01/2036–05/2036

Rechnungslegung Planungsleistungen bis 07/2036

Kostenfeststellung 06/2036–08/2036

2bei einer Beauftragung ab Leistungsstufe 2.

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5.4.2 Auf der Grundlage der Termine gemäßZiffer5.4.1 erarbeitet

der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Dritte

der Auftragnehmer

in Abstimmung mit seinem Vertragspartner unverzüglich nach Vertragsschluss einen Zeit-und Ablaufplan betref-

fend Planung, Vergabe und Ausführung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Ter-

minplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert haben, fortschrei-

ben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken.

5.4.3 Für die Leistungen des Auftragnehmers werden die nachfolgenden Vertragstermine bzw.-fristen vorgegeben:

Für die komplette Erbringung der folgenden Leistungen gemäßder/den Anlage(n)zu§6gelten die folgenden Ter-

mine oder Leistungszeiträume:

Leistungen Datum Leistungszeitraum

Vorlage derEW-Bau / BauU-KBM am Wochen

sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 1– am Wochen, ab

Anlage zu§6:

  1. BAsämtliche Leistungen der Leistungsstufe am06/2028 Wochen, ab

2–Anlage zu§6:Nr.6.2

die Vorlage der Ausschreibungsunterlagen– am Wochen, ab

für

Erstellen einer Baubestandsliste für Bewirt- 8Monate vor Übergabeter-

schaftungsaufgaben (LPH 8) minnach Abschnitt H

RLBau

RGB-Sachdatenerfassung nach CAD/FM-Do- mitÜbergabeterminnach

kuRL(LPH 8) Abschnitt H RLBau

Erstellen bzw. Aktualisieren derBestandspläne mitÜbergabeterminnach

nach CAD/FM-DokuRL (Gebäude)(LPH 8) Abschnitt H RLBau

Baubestandsvermessung nach CAD/FM-Do- mitÜbergabeterminnach

kuRL (Außenanlagen) (LPH 8) Abschnitt H RLBau

Termine und Fristen für den 2. BA werden mit

der Weiterbeauftragung in Textform vereinbart.

5.5 Einhaltung der Planungs-und Überwachungsziele

5.5.1 Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Planungs-und Überwachungsziele laufend zuüberprüfen und den Auf-

traggeber unverzüglich in Textform und begründet darauf hinzuweisen, soweit für ihn eine Gefährdung der Pla-

nungs- und Überwachungsziele erkennbar wird. Er hat die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten zur

Gewährleistung der Einhaltung der Planungs-und Überwachungsziele und dabei insbesondere der Kostenober-

grenze darzulegen.

5.5.2 Weist der Auftragnehmer mit dem ihm nachZiffer5.5.1 obliegenden Hinweis nach, dass eine Beeinträchtigung der

Planungs-und Überwachungsziele auf von ihm nicht zu vertretenden, insbesondere äußeren Umständen beruht,

wie einem für ihn bei Vertragsschluss nicht erkennbaren Zielkonflikt, einer Anordnungdes Auftraggebers, Baupreis-

steigerungen, den Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, geänderten technischen Regeln, unver-

meidbaren behördlichen Anordnungen, der Realisierung von unvermeidbaren Baugrund-oder Bestandsrisiken und

dergleichen, obliegt es dem Auftraggeber, die Planungs-und Überwachungsziele nachZiffer5.7 anzupassen. Sind

zu deren Umsetzung wiederholte oder geänderte Leistungen erforderlich, gilt§10.10. Lässt der Auftraggeber die

Planungs-und Überwachungsziele unverändert und hat der Auftragnehmer seine weiteren, auf die ordnungsge-

mäße Vertragserfüllung gerichteten Pflichten erfüllt, haftet der Auftragnehmer insoweit nicht für die berechtigt an-

gezeigte, unvermeidbare Beeinträchtigung der Planungs-und Überwachungsziele.

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5.5.3 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere

Bearbeitung, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf den darin enthaltenen gestal-

terischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billigung von Planungsergebnissen

durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der

Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen unddie Mangelfreiheit der sie realisierenden Bau-

leistungen. Sie stellt auch keine Teilabnahme dar.

5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Planungs-und Überwachungsziele bleibt durch die

Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.

5.6 Besprechungen

5.6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers anprojektbezogenen Besprechungen teilzu-

nehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Be-

sprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen durch den Auftragnehmer zu unterstützen.

Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Niederschriften an und

legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor.

5.6.2 DerAuftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs-und Baubesprechungen Niederschriften. Diese

legt er dem Auftraggeber zur Kenntnis vor.

5.7 Leistungsänderungen

5.7.1 Begehrt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine

Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem

Auftraggeber unverzüglich ein Angebotüber die Mehr-oder Mindervergütung vorzulegen, bei einer Änderung des

vereinbarten Werkerfolgs jedoch nur, soweit ihm die Ausführung der Änderung zumutbar ist. Aus dem Angebot des

Auftragnehmers müssen sich Art und Umfang der geänderten oder zusätzlichen Leistungen sowie die geänderte

oder zusätzliche Vergütung, die nach Maßgabe der Regelungen in§10.10 zu ermitteln ist, ergeben.

5.7.2 Die Parteien streben Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr-oder Min-

dervergütung an.

5.7.3 Erzielen die Parteien binnen angemessener Frist, spätestens nach 30 Kalendertagennach Zugang des Änderungs-

begehrens beim Auftragnehmer,keine Einigung nachZiffer5.7.2, kann der Auftraggeber die Änderung in Textform

anordnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Anordnung nachzukommen, bei einer Änderung des vereinbarten

Werkerfolgs aber nur, soweit ihm die Ausführung zumutbar ist.

5.7.4 Dem Auftraggeber steht ein Anordnungsrecht ohne Einhaltung einer Frist zu, soweit

(a) der Auftragnehmer ein Angebot nachZiffer5.7.1 nicht rechtzeitig vorgelegt hat oder

(b) nach Vorlage des Angebots eine Einigung nachZiffer5.7.3 endgültig gescheitert ist oder

(c) die Ausführung der Änderung vor Ablauf der Verhandlungsfrist unter Abwägung der beiderseitigen Interes-

sen dem Auftragnehmer zumutbar ist. Die Ausführung vor Ablauf der Verhandlungsfrist ist dem Auftragneh-

mer in der Regel zumutbar, soweit ohne eine sofortige Anordnung einer notwendigen Änderung zur Errei-

chung des vereinbarten Werkerfolges die Bau-, Planungs-oder Projektabläufe nicht nur unwesentlich be-

einträchtigt werden, insbesondere Gefahr im Verzug ist.

5.7.5 Macht der Auftragnehmer betriebsinterne Vorgänge für die Unzumutbarkeit der Änderung oder der Ausführung

geltend, trifft ihn dafür die Beweislast.

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Vertrags-Nr.:26D610024 MNR:0603845 E 1701

5.8 Koordination

Der Auftragnehmer hat diefachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordinieren und

ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Planungs-und Überwachungs-

ziele eingehalten werden.

§ 6

Spezifische Leistungspflichten

Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der/den Anlage(n) zu §6 enthaltenen

Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen:

6.1 Leistungsstufe 1

-frei-

6.2 Leistungsstufe 2–Ausführungsplanung

Die Leistungsstufe 2umfasst alle in der/denAnlage(n) zu § 6zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten Leistun-

gen.

6.3 Leistungsstufe 3–Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe

Die Leistungsstufe 3umfasst alle in der/denAnlage(n) zu § 6zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten Leistun-

gen.

6.3.1 Der Auftraggeber erbringt im Rahmen der Vergabefolgende Leistungen:

 Zusammenstellen und Versenden der Vergabe-und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche, ein-

schließlich Führen der Bewerber-und Bieterliste,

 Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern,

 Einholen von Angeboten,

 Durchsicht und Nachrechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels,

 Führung vonAufklärungsgesprächen mit Bietern,

 Auftragserteilung,

6.3.2 Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:

 das Vorbereiten von Bietergesprächen,

 dieEignungsprüfung der Bieter,

 das Einholen, Prüfen und Werten vonNachtragsangeboten,

 das Prüfen und Werten von Nebenangeboten (ohne Auswirkungen auf die abgestimmte Planung)

mit Einbeziehung in den Vergabevorschlag.

Die Durchführung der technischen und wirtschaftlichen Prüfung derAngeboteistim Vergabevorschlag zu doku- mentieren und zusätzlich in der „Anlage zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung“ zu vermerken.3

Die geprüften und gewerteten Angebote sind einschließlich des Vergabevorschlagesspätestens 10 Kalendertage

nach Eingang der Angebote beim Auftragnehmer dem Auftraggeber vorzulegen.

Hinsichtlichder Wertung der Angebote wird neben den Regelungen des 1. bzw. 2 Abschnitts der VOB/A insbeson-

dere auf die Einhaltung und Beachtung der einzelnen Wertungsstufen gemäß den Richtlinien zu 321 des Vergabe-

und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) verwiesen.

3Eine elektronisch ausfüllbare Fassung der Anlage ist im Internet unter www.sib.sachsen.de/Öffentliche Ausschreibun- gen/Formblätter eingestellt.

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Nachtragsangebotesind-sofern prüfbar-unverzüglich nach Zugang spätestens aberinnerhalb von 7Kalender-

tagenzu prüfen. Anderenfalls ist deren fehlende Prüffähigkeit mit schriftlicher Begründung zu dokumentieren.

Bei sämtlichen Nachtragsvereinbarungen ist jeweils der Nachtragsverursacher / Grund der Änderung bzw. der zu-

sätzlichen Leistungenvom Auftragnehmer im detailliertenPrüfungsvermerkanzugeben.Unberechtigte Forderun-

gen der ausführenden Unternehmen sind unverzüglich dem Auftraggeber unter Benennung der Abweisungsgründe

anzuzeigen.

Die Durchführung der Prüfung der Einheitspreise und der Gesamtpreise ist im Prüfungsvermerk zum Nachtragsan-
gebot zu dokumentieren.Dierechnerische, technische und wirtschaftlichePrüfung des Nachtragsangebotes ist mit
folgender Prüfbemerkungfestzustellen:
„rechnerisch, technisch, wirtschaftlich geprüftund festgestellt auf Euro..........................
Die Bedingungen des § 2 VOB/B und des Hauptauftrages einschließlich etwaiger Nachlässe sind erfüllt.“
Im Fall einer erforderlichen Korrektur eines Nachtragsangebotes erfolgt die Prüfbemerkung
„NachfolgendeNachtragspositionen wurden abweichend geprüft: [Aufzählung der Positionen mit Abweichun-
gen]“,
ggf.auf einer gesonderten Anlage.

Auf die Hinweise bzw. Richtlinien zu 521 bis 523 des Vergabe-und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen

des Bundes(VHB) sowie den Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen (510 VHB) wird verwiesen.

Im Einzelfall können durch den Auftraggeber kürzere Bearbeitungsfristen festgelegt werden.

6.4 Leistungsstufe 4–Objektüberwachung und Dokumentation

Die Leistungsstufe 4 umfasst allein der/denAnlage(n) zu § 6zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten Leistun-

gen.

6.4.1 Die Überwachungstätigkeit ist so auszuüben, dass die Bauleistungen von Bauunternehmen mangelfrei und ver-

tragsgerecht ausgeführt werden. Insbesondere die schadensgeneigten Bauleistungen und solche Arbeiten, deren

Ergebnisse durch die nachfolgende Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, sind durch Inaugenscheinnahme sorg-

fältig zu kontrollieren.

DerAuftragnehmer hat seine für die Bauausführung erforderlichen Leistungen so zu erbringen, dass der mit den

ausführenden Firmen und dem Auftraggeber vereinbarte Bauablauf störungsfrei verläuft.

6.4.2 Eingehende Rechnungen sindmit Eingangsvermerkzu erfassen undunverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen

und wenn prüffähig,

sachlich und rechnerisch

fachtechnisch und rechnerisch

zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen. Nicht prüffähige Rechnungen sind

unverzüglichmit entsprechender Begründungzurück zu geben.

Bei der Behandlung der Rechnungen und der diese begründenden Unterlagen sindeinschlägigen Regelungen des

Vergabehandbuches (VHB), des Abschnitts J RLBauund die für denFreistaat Sachsengeltenden haushaltsrecht-

lichen Vorschriftenzu beachten.

Der Auftragnehmerhatmit Unterzeichnung des Vermerks„fachtechnisch und rechnerischrichtig“die fachtechni-

sche und rechnerische Richtigkeitauf der Rechnungzu bescheinigen und übernimmt, auch in den Fällen, in denen

diese Bescheinigung durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden,damitdie Verantwortung dafür, dass

 die in der Rechnung, ihren Anlagen und den begründenden Unterlagen enthaltenen, für die Zahlung

maßgebenden Angaben richtig sind,

 nach den geltenden Vorschriften und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren worden

ist,

 die Lieferung oder Leistung als solche und auch die Art, die Güte und der Umfangihrer Ausführung

geboten war,

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 die Lieferung oder Leistung entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung oder Bestellung

sachgemäß, fachgerechtund vollständig ausgeführt worden ist,

 AbschlagszahlungenundVorauszahlungen (Vorleistungen)vollständig und richtig berücksichtigt wor-

den sind,

 dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag sowie alle auf Berechnungen beruhenden An-

gaben, ihren Anlagenund den begründenden Unterlagen richtig sind,

 die den Berechnungen zugrunde liegenden Ansätze, wie Maße und Mengen,Einzelansätze in Auf-

maßen, Abrechnungszeichnungen, Mengenberechnungen, Stundenlohnzetteln, Lieferscheinen und

dgl.richtig sind.

Der Vermerk ist mit Datum zu versehen.Nicht zutreffende Angaben in den Rechnungen und begründenden Unter-

lagen sindmit grüner Farbe zuberichtigen.Berichtigungen sind so auszuführen, dass die ursprünglichen Angaben

lesbar bleiben.

Sind die Endbeträge durch den Auftragnehmer zu korrigieren, so ist der vorstehende Vermerk um den Zusatz "mit

... EUR ... Ct" zu erweitern.

Die Prüfung von Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen ist mit folgendem Stempel in grüner

Farbewie folgtzu dokumentieren:

In allen Teilen geprüft und mit den aus der

Mengenberechnung(Abrechnungszeichnung)

ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.

……………….. ……………………..

(Ort und Datum) (Unterschrift)

(zzgl. Firmenstempel)

Die PrüfungvonRechnungenistmit folgendem Stempelin grüner Farbewie folgtzu dokumentieren:

fachtechnisch und rechnerisch richtig

mit EUR …………………Ct………

……………….. ……………………..

(Ort und Datum) (Unterschrift)

(zzgl. Firmenstempel)

6.4.3 Der Auftragnehmer hat bei der Vorlage von Rechnungen der ausführenden Unternehmen beim Auftraggeber fol-

gende Fristen einzuhalten:

− Abschlagsrechnungen: 8Kalendertage

− Teil-/Schlussrechnungen: 11Kalendertage

− Skontorechnungen: 5Kalendertage

6.4.4 Der mit derObjektüberwachungBeauftragte hat während der Bauzeit zum Nachweis allerLeistungen–ausgenom-

men solcher, die durch fachlich Beteiligte überwachtwerden–die Ausführungszeichnungen entsprechend der tat-

sächlichen Ausführung während der Objektausführung fortzuschreiben bzw. ihre Fortschreibung durch die jeweili-

gen Ausführungsplanenden zu veranlassen.

6.5 Leistungsstufe 5–Objektbetreuung

Die Leistungsstufe 5umfasst alle in der/denAnlage(n) zu § 6zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten Leistun-

gen.

6.6 weitere besondere Leistungen

6.6.1 Einarbeitung in dievorangegangenen Leistungsphasen und Arbeitsstände mit Prüfberichtgegliedert

nach LP 3, LP 4, LP 5

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6.6.2 Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig

sind:(Perspektivische Darstellung; vertiefendes Farb-und Materialkonzept inkl. denkmalpflegerischer Empfehlun-

gen)

6.6.3 3DNutzermöblierung

§ 7

Fachlich Beteiligte

7.1 Die für die Erbringung der übrigen Planungs-und Überwachungs-sowie der Beratungs-und Gutachterleistungen

vorgesehenen Unternehmen (fachlich Beteiligte) ergeben sich aus der alsAnlage zu§7beigefügten Liste. Ände-

rungen und Ergänzungen zu dieser Liste wird der Auftraggeber zeitnah dem Auftragnehmer mitteilen.

7.2 Das Projekt wird unter Beteiligungeines Projektsteuerers durchgeführt.

Der Projektsteuerer ist im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt, die Rechte des

Auftraggebers zur Realisierung der Planungs- und Überwachungsziele gegenüber dem Auftragnehmer und den

Fachplanern wahrzunehmen.

§ 8

Personaleinsatz des Auftragnehmers

8.1 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt

(Name, Qualifikation):

für Leistungsstufe 1−

für Leistungsstufe 2− gem. Anlage zu § 8–Formblatt 921 AI-EU Projektteam

für Leistungsstufe 3− gem. Anlage zu § 8–Formblatt 921 AI-EU Projektteam

für Leistungsstufe 4− gem. Anlage zu § 8–Formblatt 921 AI-EU Projektteam

für Leistungsstufe 5−

Wählen Sie ein Element aus.

Der für die Leistungsstufe 4 Benannte ist berechtigt, die nach§6.4.2und Anlage zu§6, Leistungsstufe 4 auszu-

stellenden Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen.

8.2 Durchgängiger Mitarbeitereinsatz

Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die benannten Mitarbeiter über die gesamte Vertragsdauer bzw.

während der jeweiligen Leistungsstufe eingesetzt werden.

§ 9

Baustellenbüro

9.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausrei-

chende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der

Arbeiten richtet, mindestens aber an Tag/en pro Woche.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab der Leistungsstufe 4 bis zur Fertigstellungdes Bauprojektes/der Bau-

maßnahmeein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft ausreichend zu besetzen.

Der Auftragnehmer hat durch mindestens2 fachlichgeeignete Mitarbeiter während des Betriebs der Bau-

stellean mind. 5 Tagen in der Wocheim Baustellenbüro präsent zu sein.

9.2 Kostentragung

Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber–ohne Einrichtung–kos-

tenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer-ohne Einrichtungen-kostenfrei bereitge-

stellt.

Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf ei-

gene Kosten.

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§ 10

Honorar

Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten-und Ingenieur-

leistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)zuletzt geändert durch

die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2.Dezember 2020 (BGBl. I S.2636), insbesondere nachTeil1

Allgemeine Vorschriften (§§1-16 HOAI und nach Teil3 Objektplanung, Abschnitt1 Gebäude und Innenräume

(§§33-37 HOAI)sowie nach dem in diesem Vertrag vereinbarten Zu-oder Abschlag(sieheZiffer10.7).

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:

10.1 Anrechenbare Kosten

Die anrechenbaren Kosten nach§4in Verbindung mit§33 und ggf.§37(1)HOAI werden für die Leistungen nach

§6.1bis§6.5auf der Grundlage dermangelfreienKostenberechnung

zurEntwurfsunterlage-Bau(EW-Bau) zurEntwurfsplanung

gemäß DIN 276in der Fassung2008-12ohne Umsatzsteuer ermittelt.

Solangedie Kostenberechnungnicht vorliegt, ist die–

Kostenermittlung zurqualitätsgesichertenund bestätigtenBedarfsanmeldung

ohne Umsatzsteuer, zugrunde zu legen.

Für folgende vergleichbare Gebäude gemäß §11(2) HOAI wird das Honorar nach der Summe der anrechen-

baren Kosten berechnet:

mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB)

Die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) werden nach der Formel berech-

net:

aKmvB = M x W x WF x LF

aKmvB-anrechenbare Kosten mitzuverarbeitende Bausubstanz

M-Menge der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (m, m², m³, Stück)

W-Wert (ortsüblicher funktionsbezogener Wert in Euro)

WF-Wertfaktor (< 1,0)

LF-Leistungsfaktor (<1,0)

Gebäude / InnenräumemvB–in EURbrutto
1.BA–BT A,B,C13.723.597,48EUR
2.BA–BT D1.459.228,52EUR

10.2 Honorarzonen

Folgende Honorarzonen werden der Honorarermittlung zugrunde gelegt:

Gebäude /InnenräumeHonorarzone
1.BAIV
2.BAI-III

10.3 Honorarsatz

Grundlagefür die Honorarberechnung istdie Anlage Honorartafel SIB.

Grundlagefür die Honorarberechnung ist derBasishonorarsatzder Honorartafel nach§35(1)HOAI,zuzüg-

lich v. H.der Differenz zum oberen Honorarsatz für Gebäude/Innenräume:

.

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10.4 Vom-Hundert-Sätze

Die Bewertung der Grundleistungenergibt sich aus den in der/den Anlage(n) zu §6 vereinbarten v.H.-Sätzen.

10.5 Honorarzuschläge

Folgende Honorarzuschläge werden vereinbart:

Für Umbauten und Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen gemäß §36 HOAI wie folgt

erhöht:

Gebäude / Innenräumev.H.-Satz
1.BA18
2.BA: BT D18

FürInstandhaltungen/Instandsetzungenwird das Honorar für die Leistungsstufe 4 gemäß§12 HOAI wie folgt

erhöht:

Gebäude / Innenräume v.H.-Satz

Für Umbauten und Modernisierungen wird kein Honorarzuschlag vereinbart.

10.6 Mehrere Gebäude gemäß§11(3) bis (4)HOAI (Wiederholungsbauten):

10.7 Auf das Gesamthonorar der Grundleistungen gem.Ziffer10.1 bis 10.5 wird einZu-oder Abschlagvereinbart4:

Gebäude / Innenräumezuzüglich/abzüglich (+)v.H / (−)v.H.(in %)
1. BAsiehe Anlage zu §10: Einzelpreise / Honora- rangebot
2. BAsiehe Anlage zu §10: Einzelpreise / Honora- rangebot
Wählen Sie ein Element aus.

10.8.1 Unterschreitung der Eingangstafelwerte der anrechenbaren Kosten

Unterschreitendie anrechenbaren Kosten nach§33 HOAI dieEingangstafelwertedes § 35 (1) HOAI), werden die

Leistungen wie folgt vergütet:

nach Zeitaufwand zum Nachweis–gemäß §10.10.2 des Vertrages und §10.3 AVB

10.8.2 Überschreitung des maximalen Tafelwertes der anrechenbaren Kosten

Überschreitendie anrechenbaren Kosten nach§33 HOAI dieTafelwertedes § 35 (1) HOAI, werden die Leistungen

wie folgt vergütet:

nach den Honorartafelwerten gemäßAnlage erweiterte RifT-Tabelle

4Die Honorartafeln der HOAI weisen Orientierungswerte aus (§ 2a (1) HOAI). Es kann auch ein von den Honorartafeln abwei- chendes, höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden (§ 7 (2) HOAI).

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10.9 Besondere Leistungen

Die BesonderenLeistungenwerdenpauschal oder zum Nachweis(bei Stundenhonorarnach vereinbartem Stun-

densatznach Ziffer 10.10.2)oder mit den v.H.-Sätzen bezogen auf das Honorar nach § 10.3

gemäß der/den Anlage(n) zu § 6 des Vertrages

gemäß Anlage zu § 10 Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot

vergütet.

10.9.1 Die Leistungenzur Erstellungbzw. zur Aktualisierungder Bestandsplänegemäß Anlage zu § 6 werden wie folgt

vergütet:

Voraussichtliche Vergütung:

m² BGF x Euro / m² = Euro

  • 19 % MwSt. = Euro

Euro

============

Der Nettomaximalwert pro m²Brutto-Grundfläche (BGF)beträgt Euro.

Für die Berechnung der Vergütung wird nur die maßgebliche BGF zu Grunde gelegt.

10.9.2 Die Leistungenzur Erstellungbzw. zur Aktualisierungdes Raum-und Gebäudebuchesgemäß Anlage zu § 6 wer-

den wie folgt vergütet:

Voraussichtliche Vergütung:

m² BGF x Euro / m² = Euro

  • 19 % MwSt. = Euro

Euro

============

Der Nettomaximalwert pro m²Brutto-Grundfläche (BGF)beträgt Euro.

Für die Berechnung der Vergütung wird nur die maßgebliche BGF zu Grunde gelegt.

10.9.3 Die Leistungenzur Aktualisierung der Bestandspläne und des Raum-und Gebäudebuchesmit dem stepIN RGB2.0

-Excel-Erfassungsmodul gemäß Anlage zu § 6 werden wie folgt vergütet:

Voraussichtliche Vergütung:

m² BGF x Euro / m² = Euro

  • 19 % MwSt. = Euro

Euro

============

Der Nettomaximalwert pro m²Brutto-Grundfläche (BGF)beträgt Euro.

Für die Berechnung der Vergütung wird nur die maßgebliche BGF zu Grunde gelegt.

10.10 Honorar bei Leistungsänderungen

Begehrt der Auftraggeber geänderte Leistungen im Sinne von§5.7 oder ordnet der Auftraggeber solche Leistungen

an, so erfolgt eine Anpassung der Vergütung des Auftragnehmers gemäß den folgenden Festlegungen:

10.10.1 Die Anpassung der Vergütung für Grundleistungen richtet sich nach§10 HOAI. Soweit gemäßZiffer10.7 dieses

Vertrags ein Zu-oder Abschlag vereinbart wurde, ist dieser zu berücksichtigen. Im Übrigen gelten§650c(1)und

(2)BGB entsprechend.

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10.10.2 Stimmt der Auftraggeber alternativ einer aufwandsbezogenen Abrechnung in Textform zu und erfordern die zu

ändernden oder geänderten Leistungen im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen erhöhten Aufwand,

erhält der Auftragnehmer ein zusätzliches Honorarin Verbindung mit §10.3 AVBunter Zugrundelegung

folgender Stundensätze

 fürProjektleiter EUR netto / Stunde

 fürMitarbeiter: Ingenieure, Bautechniker

und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation EUR netto / Stunde

 fürtechnische Zeichner und sonstige Mitarbeiter

mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder

wirtschaftliche Aufgaben erfüllen EUR netto / Stunde

der Stundensätzegemäß Anlage zu § 10 Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot.

Allgemeine Bürokosten/Sekretariatskosten sind in den v. g. Stundensätzen enthalten, Zuschläge werden nicht ver-

gütet.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor der Ausführung von Leistungen darauf hinzuweisen, dass

es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach dieser Vorschrift handelt, den voraus-

sichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers über die Anordnung entsprechender

Leistungen abzuwarten. Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar ist, hat der Auftragnehmer dem Auftrag-

geber auf dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten.

Werden vom Projektleiter Leistungen erbracht, welche Mitarbeiterleistungen (Ingenieur, Bautechniker oder ver-

gleichbar) sind, wird nur der diesen Leistungen entsprechende Stundensatz gezahlt; dies gilt analog für die vom

Projektleiter und/oder von Mitarbeitern erbrachten Zeichner-/sonstigen Mitarbeiterleistungen.Es wird nur die reine

Arbeitszeit (ohne Wegezeiten, Fahrtzeiten, Arbeitspausen und dgl.) vergütet.

Über die geleisteten Stunden ist vom Auftragnehmer ein Nachweis zu führen. Dieser muss mindestens die Tätigkeit

im Einzelnen, d.h. zumindest nach Zeit, Datum und Anzahl der Stunden, Personen, Qualifikation und Tätigkeits-

inhaltensowie den maßgeblichen Stundensatz und die Vertragsnummeraufführen.

10.11 Sonstige/Weitere Vergütungsvereinbarungen:

Das Preisgeld in Höhe von Euro (netto) wird auf das Honorar der Leistungsstufe 1 angerechnet.

10.11.1Auf die Abrechnungssumme des Vertrages wird ein Preisnachlass ohne Bedingung vereinbart, in Höhe

von „gemäß Anlage zu § 10: Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot“.

10.11.2 Die Leistungen nach § 6.6.1,§ 6.6.2und § 6.6.3 des Vertrages werden wie folgt vergütet:

„gemäß Anlage zu § 10: Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot“

§ 11

Nebenkosten

11.1 Erstattung von Nebenkosten

Die Nebenkosten nach§14 HOAI werden −

nicht erstattet.

pauschal mit v.H./ gemäß Anlage zu § 10: Zusammenstellung der Einzelpreise/ Honorar-

angebotvom Nettohonorarohne Umbau-und Instandsetzungszuschlagerstattet.

auf Einzelnachweis erstattet:

Dervorgenannte Ausgleich beinhaltet neben in den §14 (2) HOAI aufgeführten Kosten die Kosten für:

Werden Leistungen nach§5.7. beauftragt, gelten dievorgenanntenNebenkostenregelungenauch für diese Leis-

tungen.

11.2 Reisekosten

Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bundesreisekostengesetz(BRKG)anzuwenden. Reisen

zu Lasten desAuftraggebers müssen vorher mit diesem abgestimmt werden.

Der Antrag unddie Einreichung der Unterlagen richtensichnach§ 3 BRKG.

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Reiseunterlagen werden vom Auftragnehmer beschafft.

11.3 Vorsteuerabzug

Soweit Nebenkosten–ob pauschal oder zum Einzelnachweis–erstattet werden, sind sie abzüglich der nach§15

(1)des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern anzusetzen.

§ 12

Umsatzsteuer

Für das Honorar des Auftragnehmers gemäß§10 und die Nebenkostenerstattung gemäß§11 gilt:

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit.

§ 13

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat–wahlweise–eine durchlaufende oder eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung

nachzuweisen. Die Deckungssummen nach §16 AVBmüssen mindestens betragen:

FürPersonenschäden 3.000.000,00Euro

Fürsonstige Schäden 5.000.000,00Euro

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen für die Jahresversicherung

pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifacheder jeweiligen Deckungssumme oder

bei einer objektbezogenen Versicherung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme

für die Dauer des Vertrages beträgt.

Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuer-

halten und regelmäßig unaufgefordert dem Auftraggeber nachzuweisen.

§ 14

Ergänzende Vereinbarungen

14.1 Verpflichtung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten

eine Verpflichtungserklärung(Anlage zu§14.1"Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Per-

sonen“) nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korrup-

tionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)undnach Maßgabe

des Verpflichtungsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussesgeltenden Fassung über die gewissen-

hafte Erfüllung seiner Obliegenheiten vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle

schriftlich abzugeben.

Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem

Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde/Stelle abgeben

(siehe Anlage zu§14.1).

14.2 Zugangsbestimmungen

Beim Betreten und Befahrenderdie Bauaufgabe betreffenden Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestim-

mungen des Nutzers einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits-und Ordnungsvorschriften, die in-

nerhalb der Liegenschaft gelten.

Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Ver-

fahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz-Sächs-

SÜG) zu erfüllen.

14.3 Online-Zugänge

Die Weitergabevon Daten von Online-Zugängen bzw. jeglicher Kennungen und Passwörter an Dritte sowie die

Verwendung bzw. der Versuch der Verwendung außerhalb desAnwendungsbereiches dieses Vertrages ist unter-

sagt.

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Vertrags-Nr.:26D610024 MNR:0603845 E 1701

Der Auftragnehmer hat sich vertrags-und zweckbezogen im Rahmen der Eignungsprüfung in der Leistungs-

phase 7 gemäß Anlage zu § 6 für den Online-Zugang desPQ-Vereins (www.pq-verein.de) anzumelden. Dafür erhält

er vom Auftraggeber eine Bestätigung über die zu erbringenden Leistungen für das Bauvorhaben des Vertrages.

14.4 Bauaufnahme

Macht sich die Erstellung von Bauaufnahmezeichnungen notwendig, d. h. die Anfertigung von maßstabsgetreuen

grafischen Dokumentationen des IST-Zustandes von Bauwerksteilen, Bauwerken oder Bauwerksgruppen (vor Be-

ginn einer Maßnahme) hat der Auftragnehmer denAuftraggeber darauf hinzuweisen.

14.5 Rechnungsstellung

DieHonorarrechnungen sind dem Auftraggeber kumulativ in 1-facher Ausfertigung mit Angabe der Vertragsnummer

vorzulegen.

Die elektronische Rechnungsstellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auf-

traggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter

www.sib.sachsen.de(Informationen für den Auftragnehmer) bekannt gemacht. Im Zusammenhang mit der elektro-

nischen Rechnungsstellung anfallende Kosten trägt der Auftragnehmer.

Leitweg-ID:14-0411090SIBL1BAU01-43

14.6 Projektserver / Projektkommunikation / Projektdokumentation

Für die Ablage und Verwaltung aller Projektunterlagen und Pläne sowie zur Datenerfassung im digitalen Raum-

und Gebäudebuch (RGB) und Technischen Anlagenbuch (TAB) ist verbindlich der durch den Auftraggeber kosten-

frei zur Verfügung gestellte ProjektserverPlanTeam-Spacemit einer durch den Auftraggeber vorgegebenen Pro-

jektablagestruktur und den zur Verfügung stehenden Funktionalitäten Flächenmanagement und Bauteil-/ Anlagen-

management zu nutzen.

ZurAnmeldungauf dem Projektmanagementserver kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels Nutzung einer

Anwendung (App) auf einem mobilen Endgerät erforderlich sein. Der Auftragnehmer hat bei entsprechendem Be-

darf jederzeit während des laufenden Vertragsverhältnisses die Möglichkeit zur Zwei-Faktor-Authentifizierung zu

gewährleisten. Damit für den Auftragnehmer ggf. verbundene eigene Kosten werden vom Auftraggeber nicht ge-

sondert erstattet.

14.7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

Für dieArbeit in einer Polizeidienststelle ist eine Überprüfung des Personals erforderlich. Nach Auftragserteilung

ist durch den Auftragnehmer eine Personalliste der zum Einsatz vorgesehenen Personen mit Daten wie Name,

Wohnanschrift, Geburtsort und Personalausweisnummer vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne

Mitarbeiter des Auftragnehmers, das schließt den Auftragnehmer (GF) mit ein, für die Baustelle nicht zuzulassen,

falls die Prüfung ein Sicherheitsrisiko ergeben hat.

Auftraggeber Auftragnehmer

Leipzig, ,

(Ort),(Datum) (Ort),(Datum)

René Bidmon

Niederlassungsleiter

Unterschrift / Textform mit Angabe des Namens, Unterschrift / Textform mit Angabe des Namens,

gem. § 126b BGB gem. § 126b BGB

SIB VM10 LAND | Stand03.2026 Seite21von21

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