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03_Rettungswache-Süd-OP-Geb_Aufgabenbeschreibung-Entwurf.pdf

Gebäudeplanung für den Neubau einer Rettungswache in Minden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 12:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Stand: Bekanntmachung

Aufgaben- und Leistungsbeschreibung

Neubau Rettungswache Süd am Johannes

Wesling Klinikum in Minden

Norden

Süden

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. VgV zur Vergabe der Objektplanung Gebäude und weitere besondere Leistungen

Auftraggeber Stadt Minden

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Neubau Rettungswache Süd am Johannes Wesling Klinikum in Minden Verhandlungsverfahren mit TNW gem. VgV - Objektplanung Gebäude Aufgabenbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

  1. Beschreibung des Projektes ................................................................................ 3

1.1. Planungsschwerpunkte Gebäude ................................................................... 4

1.2. Planungsschwerpunkte Außenanlagen (informativ) .......................................... 5

1.3 Planungsschwerpunkte Brandschutz .............................................................. 5

1.4 Planungsgrundlage Konzept .......................................................................... 6

1.5 Planungsgrundlage Baurecht ......................................................................... 6

  1. Zu vergebende Leistungen.................................................................................. 7

  2. Leistungsbeschreibung ....................................................................................... 8

3.1 Grundleistungen Objektplanung Gebäude ....................................................... 8

3.2 Besondere / Zusätzliche Leistungen ............................................................... 9

3.2.1 Koordination aller an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Plausibilisierung der Planungsergebnisse der fachlich beteiligten Dritten ........ 10

3.2.2 Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 in den Lph 1-3, optional in den Lph 4 und 8 ........................................................................................... 11

3.2.3 Erstellung eines Barrierefrei-Konzept gem. § 9a BauPrüfVO NRW ................. 11

3.2.4 Optional Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter gem. LBauO NRW ............... 11

3.2.5 Projektserver ......................................................................................... 12

3.4 Vertragsbeginn und Vertragszeitraum ................................................................ 12

3.5 Allgemeine Hinweise .................................................................................. 12

3.5.1 Besprechungen ...................................................................................... 12

3.5.2 Vervielfältigung von Berichten, Plänen, etc. ............................................... 12

3.5.3 Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2. März 1974 .... 13

3.5.4 Sonstiges .............................................................................................. 13

  1. Honorarermittlung ........................................................................................... 13

4.1 Grundleistungen Objektplanung Gebäude ..................................................... 13

4.2 Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 in den Lph 1-3, optional in den Lph 4 und 8 .............................................................................................. 14

4.3 Einarbeitung in das Projekt, Prüfung und ggf. Korrektur der vorliegenden Vorplanungsergebnisse .............................................................................. 14

4.4 Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen ................................................. 14

  1. Anlagen ......................................................................................................... 15

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  1. Beschreibung des Projektes

Die Stadt Minden beabsichtigt im Süden des Stadtgebietes, im Stadtteil Häverstädt an der Paul-Ehrlich-Straße rückseitig nördlich des Johannes Wesling Klinikums, den Neubau der „Rettungswache Süd“ zu realisieren. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherstellung einer leistungsfähigen rettungsdienstlichen Versorgung des südlichen Stadtgebietes. Die geplante Rettungswache ist für einen dauerhaften 24-Stunden- Betrieb auszulegen und entsprechend den funktionalen, hygienischen, technischen sowie betrieblichen Anforderungen des modernen Rettungsdienstes zu planen.

Der Neubau umfasst die Errichtung einer Rettungswache einschließlich aller erforderlichen Einsatz-, Funktions-, Sozial- sowie Verwaltungs- und Ausbildungsbereiche inklusiv der zugehörigen technischen Infrastruktur und Außenanlagen. Die Rettungswache wird für insgesamt zehn Einsatzfahrzeuge ausgelegt. Vorgesehen sind Stellplätze für vier Rettungswagen (RTW) sowie vier Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF). Einer der Rettungswagen ist als Inkubator-RTW vorgesehen. 2 Stellplätze sind für Krankentransportwagen (KTW) einzuplanen. Die Planung hat den besonderen Anforderungen des Rettungsdienstbetriebes Rechnung zu tragen. Hierzu zählen insbesondere kurze und eindeutige Alarmierungs- und Wegebeziehungen, sichere und effiziente Betriebsabläufe und hygienisch getrennte Funktionsbereiche.

Die Rettungswache gliedert sich funktional in drei voneinander klar abgegrenzte Bereiche: den Fahrzeug- und Einsatzbereich, den Sozialbereich sowie den Verwaltungs- und Schulungsbereich. Die einzelnen Funktionsbereiche sind entsprechend ihrer jeweiligen betrieblichen, organisatorischen und hygienischen Anforderungen eindeutig zu strukturieren und funktional miteinander zu verknüpfen.

Der Fahrzeug- und Einsatzbereich umfasst insbesondere die Fahrzeughalle mit den Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge, die erforderlichen Lager- und Logistikflächen, Funktionsräume für die Einsatzvorbereitung, Technik-, Werkstatt- und Nebenräume sowie die Materialversorgung. Weiterhin sind eine Desinfektionshalle mit angeschlossener Schwarz-Weiß-Schleuse sowie eine separate Waschhalle mit Flächen für die Fahrzeugpflege vorzusehen. Im Übergang zwischen Sozialbereich und Fahrzeughalle sind Schwarzkleiderkammern sowie geeignete Schleusenbereiche einzuplanen.

Der Sozialbereich umfasst die für den Wachbetrieb erforderlichen Aufenthaltsräume. Vorgesehen sind insgesamt 15 Ruheräume sowie Aufenthalts-, Mehrzweck- und Sporträume. Darüber hinaus sind Gemeinschaftsküchen, Sozialräume und Umkleidebereiche entsprechend den geltenden Normen, Richtlinien sowie arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen zu planen. Die Umkleidebereiche sind nach dem Schwarz-Weiß-Prinzip auszubilden und funktional in die Betriebsabläufe der Rettungswache zu integrieren.

Der Verwaltungs- und Schulungsbereich ist als eigenständige Funktionseinheit auszubilden und umfasst insbesondere Büroräume, Besprechungsräume, Teeküchen sowie Ausbildungs- und Seminarräume. Die Bereiche sind so zu planen, dass ein unabhängiger und störungsfreier Verwaltungs- und Schulungsbetrieb gewährleistet werden kann, ohne die Einsatzabläufe der Rettungswache zu beeinträchtigen. Gleichzeitig ist eine funktionale Anbindung an den Wachbetrieb sicherzustellen. Sämtliche ggf. im Obergeschoss angeordneten Verwaltungs- und Schulungsbereiche sind barrierefrei zu erschließen. Hierfür ist ein barrierefreier Aufzug vorzusehen.

Ein besonderer Schwerpunkt der Maßnahme liegt in der Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen und ausfallsicheren Betriebe der Rettungswache. Die Einsatz- und

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Betriebsfähigkeit muss sowohl im Regelbetrieb als auch in Ausnahmesituationen, insbesondere bei länger andauernden Stromausfällen, jederzeit gewährleistet bleiben. Hierfür sind geeignete technische, organisatorische und bauliche Maßnahmen vorzusehen. Insbesondere sind Netzersatzanlagen sowie redundante Versorgungssysteme einzuplanen.

Im Rahmen der Maßnahme sind ebenfalls die funktionalen Außenanlagen einschließlich sämtlicher Verkehrs- und Betriebsflächen herzustellen. Die Anbindung an die Paul- Ehrlich-Straße erfolgt über getrennte Alarmzu- und -ausfahrten, um einen sicheren und reibungslosen Einsatzbetrieb sicherzustellen. Weiterhin sind Stellplatzanlagen für Mitarbeitende sowie zusätzliche Stellplätze für den Verwaltungs- und Schulungsbereich vorzusehen. Darüber hinaus ist ein Alarmhof mit den erforderlichen Bewegungs- und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge herzustellen. Die Verkehrsführung auf dem Grundstück ist so zu planen, dass sämtliche Einsatzabläufe sicher, eindeutig und konfliktfrei abgewickelt werden können. Zur Sicherstellung der Betriebs- und Objektsicherheit ist das Gelände durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zu schützen. Hierzu zählen insbesondere Video-, Einbruch- & Brandmeldeanlagen zum Schutz des Gebäudes und der Beschäftigten. Sowie Zaun-, Schranken- und Toranlagen zur kontrollierten Zu- und Ausfahrt des Geländes. Die Sicherheitsmaßnahmen sind funktional in das Gesamtkonzept der Rettungswache zu integrieren und auf die Anforderungen des Rettungsdienstbetriebes abzustimmen.

Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer modernen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Rettungswache mit hoher funktionaler Qualität, robusten Betriebsabläufen und langfristiger Nutzungsflexibilität. Die Planung soll insbesondere den Anforderungen an eine effiziente Organisation der Einsatzabläufe, hohe hygienische Standards, einen wirtschaftlichen Gebäudebetrieb, eine nachhaltige und energieeffiziente technische Konzeption sowie eine hohe Einsatz- und Betriebssicherheit gerecht werden.

Bauort: Paul-Erlich-Straße, 32429 Minden Gemeinde: Minden Gemarkung: Häverstedt Flur: XX Flurstück: 1359 & 1368

1.1. Planungsschwerpunkte Gebäude

Besondere Planungsschwerpunkte der Gebäudeplanung liegen in der funktionalen Organisation der Betriebsabläufe, der konsequenten Umsetzung hygienischer Anforderungen sowie der Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen und der klaren funktionalen Gliederung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche der Rettungswache. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Planung ist die konsequente Umsetzung der Schwarz-Weiß-Trennung. Mögliche Kontaminierte und nicht kontaminierte Bereiche sind funktional und organisatorisch eindeutig voneinander zu trennen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden und sichere sowie effiziente Einsatzabläufe zu gewährleisten. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Anordnung und Verknüpfung von Fahrzeughalle, Desinfektionshalle, Schleusenbereichen, Umkleiden und Sozialbereichen zu. Die inneren Wegebeziehungen sind so auszubilden, dass klare, nachvollziehbare und hygienisch sichere Betriebsabläufe entstehen. Darüber hinaus ist die Rettungswache funktional in die Bereiche Einsatzbetrieb, Sozialbereich sowie Verwaltung und Schulung zu gliedern. Die einzelnen Nutzungseinheiten sind entsprechend ihrer jeweiligen Anforderungen eigenständig zu organisieren und gleichzeitig funktional miteinander zu verknüpfen. Insbesondere der

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Verwaltungs- und Schulungsbereich ist so auszubilden, dass ein unabhängiger Betrieb ohne Beeinträchtigung des Einsatzgeschehens möglich ist. Zusätzlich sind die Verwaltungs- und Schulungsbereiche, wenn im Obergeschoss angeordnet, barrierefrei zu erschließen. Ein weiterer Planungsschwerpunkt liegt in der dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit unter allen Betriebsbedingungen. Hierfür sind robuste und wirtschaftliche Bau- und Technikkonzepte sowie ausfallsichere technische Anlagen und Netzersatzsysteme vorzusehen. Die Maßnahme ist insgesamt unter wirtschaftlichen, nachhaltigen und energieeffizienten Gesichtspunkten zu planen, um eine langfristig robuste und zukunftsfähige Nutzung der Rettungswache sicherzustellen.

Hinweise: Bei der Planung und Ausführung der Rettungswache ist die Energieleitlinie der Stadt Minden zu berücksichtigen.

1.2. Planungsschwerpunkte Außenanlagen (informativ)

Besondere Planungsschwerpunkte der Freianlagenplanung liegen in der funktionalen und sicheren Organisation der Verkehrs- und Einsatzabläufe. Die Zufahrt für Einsatzkräfte und Ausfahrt Für Einsatzfahrzeuge sind getrennt voneinander auszubilden, um einen sicheren Einsatzbetrieb zu gewährleisten. Die Verkehrsflächen, Bewegungszonen und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge sind entsprechend den Anforderungen des Rettungsdienstes zu dimensionieren und anzuordnen. Hierbei ist insbesondere auf übersichtliche Fahrbeziehungen, ausreichende Schleppkurven sowie eine jederzeit sichere Befahrbarkeit zu achten. Darüber hinaus sind Stellplatzanlagen für Mitarbeitende sowie zusätzliche Stellplätze für den Verwaltungs- und Schulungsbereich vorzusehen. Die Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge, Mitarbeitende, Schulungsteilnehmende und Besucher ist klar zu strukturieren und soweit erforderlich voneinander zu trennen, um sichere und geordnete Abläufe auf dem Grundstück zu gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Integration von Sicherheitsmaßnahmen zur kontrollierten Zu- und Ausfahrt des Geländes. Hierzu zählen insbesondere Zaun-, Schranken- und Toranlagen. Sämtliche Außenanlagen sind unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, langlebiger und wartungsarmer Lösungen zu planen.

Die Objektplanung Freianlagen wird in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben und ist nicht Teil der hier zu vergebenden Leistungen.

1.3 Planungsschwerpunkte Brandschutz

Besondere Planungsschwerpunkte des Brandschutzes liegen in der Sicherstellung eines sicheren und dauerhaft funktionsfähigen Betriebs der Rettungswache unter Berücksichtigung der Anforderungen des 24-Stunden-Rettungsdienstes. Die unterschiedlichen Nutzungsbereiche wie Fahrzeughalle, Desinfektions- und Waschhalle, Lager- und Technikbereiche, Sozialbereiche sowie Verwaltungs- und Schulungsbereiche sind brandschutztechnisch sinnvoll zu gliedern und durch geeignete Brandabschnitte voneinander zu trennen. Ein Schwerpunkt liegt in der Ausbildung eines klaren Brandabschnittskonzeptes, das insbesondere die funktionale Trennung von Einsatz-, Sozial- und Verwaltungsbereichen sowie von potenziell höher belasteten technischen und hygienischen Bereichen sicherstellt. Die Brandabschnitte sind so zu dimensionieren und anzuordnen, dass eine schnelle Brandausbreitung verhindert und eine sichere Nutzung sowie eine geordnete Räumung jederzeit gewährleistet werden kann. Besondere Bedeutung kommt zudem der Ausbildung sicherer Flucht- und

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Neubau Rettungswache Süd am Johannes Wesling Klinikum in Minden Verhandlungsverfahren mit TNW gem. VgV - Objektplanung Gebäude Aufgabenbeschreibung

Rettungswege sowie der Abstimmung mit den betrieblichen Einsatzabläufen zu. Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserversorgung und die Zugänglichkeit für Einsatzkräfte sind frühzeitig in die Planung zu integrieren.

1.4 Planungsgrundlage Konzept

Für die Maßnahme liegt bereits ein mit den beteiligten Nutzern abgestimmter Vorentwurf einschließlich funktionaler Grundkonzeption vor. Der Entwurf bildet die derzeitige Grundlage der weiteren Projektentwicklung und berücksichtigt wesentliche betriebliche, funktionale und organisatorische Anforderungen des Rettungsdienstbetriebes. Im Rahmen der weiteren Planungsleistungen wird erwartet, dass die vorhandenen Planungsergebnisse geprüft, bewertet und soweit fachlich, wirtschaftlich und planerisch sinnvoll in die weitere Bearbeitung integriert und fortentwickelt werden. Ziel ist eine möglichst reibungslose Weiterführung der bereits abgestimmten funktionalen und betrieblichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der weiteren Planungsschritte.

1.5 Planungsgrundlage Baurecht

Angrenzend an B-Plangebiet Bebauungsplan 112-Klinikum-Minden. Flächennutzungsplan Sondergebiet-6 = Sonderbaufläche (§1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) - medizinisch- und gesundheitsorientierte Dienstleistungsbetriebe

X X

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  1. Zu vergebende Leistungen

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:

• Objektplanung Gebäude Lph 3, optional Lph 4-9 (anteilig) gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1, • Besondere / Zusätzliche Leistungen: o Zu Leistungsphase 2: Einarbeitung in das Projekt, Prüfung und ggf. Korrektur der vorliegenden Vorplanungsergebnisse o Koordination aller an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Plausibilisierung der Planungsergebnisse der fachlich beteiligten Dritten in der Lph 3, optional in den Lph 4-9, o Grundleistungen des Brandschutzes gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand: 12/22) in den Lph 1-3, optional in den Lph 4-5 und 8 sowie die nachfolgenden optionalen / zusätzlichen Leistungen: ⎯ Optional: Fachbauleitung Brandschutz als systematisch- stichprobenhaltige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen (zu Lph 8), ⎯ Optional: Prüfen von Feuerwehrplänen (zu Lph 8), ⎯ Optional: Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen (zu Lph 8), ⎯ Optional: Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne, ⎯ Optional: Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel, ⎯ Optional: Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans, ⎯ Optional: Erstellen der Brandfallmatrix o Erstellung eines Barrierefrei-Konzept gem. § 9a BauPrüfVO NRW o Optional: Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter gem. BauO NRW o Bereitstellen und vorhalten eines Projektservers, einschl. Pflege und Administration.

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  1. Leistungsbeschreibung

3.1 Grundleistungen Objektplanung Gebäude

Der Auftragnehmer hat sämtliche Teilleistungen gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1 zu erbringen, mit Ausnahme der folgenden Teilleistungen (siehe auch nachstehende Tabelle).:

• Leistungsphase 6: Teilleistung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche • Leistungsphase 7: Teilleistung f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche • Leistungsphase 7: Teilleistung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung

Bewertung der Grundleistungen Objektplanung Gebäude

LPLeistungBewertung Soll v.H. § 34 HOAIBewertung Ist v.H. § 34 HOAI
3Entwurfsplanung1515
Gesamt1515
Optionale Leistungen:
4Genehmigungsplanung33
5Ausführungsplanung2525
6Vorbereitung der Vergabe109,9*
7Mitwirkung bei der Vergabe43,65*
8Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation3232
9Objektbetreuung22
Gesamt7675,55

*Teilleistungen werden vom Auftraggeber erbracht.

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3.2 Besondere / Zusätzliche Leistungen

Der Auftragnehmer hat folgende Besondere / Zusätzliche Leistungen zu erbringen:

o Zu Leistungsphase 2: Einarbeitung in das Projekt, Prüfung und ggf. Korrektur der vorliegenden Vorplanungsergebnisse o Koordination aller an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Plausibilisierung der Planungsergebnisse der fachlich beteiligten Dritten in der Lph 3, optional in den Lph 4-9, o Grundleistungen des Brandschutzes gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand: 12/22) in den Lph 1-3, optional in den Lph 4-5 und 8 sowie die nachfolgenden optionalen / zusätzlichen Leistungen: ⎯ Optional: Fachbauleitung Brandschutz als systematisch- stichprobenhaltige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen (zu Lph 8), ⎯ Optional: Prüfen von Feuerwehrplänen (zu Lph 8), ⎯ Optional: Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen (zu Lph 8), ⎯ Optional: Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne, ⎯ Optional: Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel, ⎯ Optional: Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans, ⎯ Optional: Erstellen der Brandfallmatrix o Erstellung eines Barrierefrei-Konzept gem. § 9a BauPrüfVO NRW o Optional: Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter gem. BauO NRW o Bereitstellen und vorhalten eines Projektservers, einschl. Pflege und Administration.

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3.2.1 Koordination aller an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Plausibilisierung der Planungsergebnisse der fachlich beteiligten Dritten

In der Lph 3:

• Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, • Koordinierung und Kontrolle aller Projektbeteiligten, • Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, • laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, • Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren. Organisation, Durchführung und Protokollierung von regelmäßigen, der Planung und dem Baufortschritt entsprechenden, • Projektbesprechungen mit dem späteren „Nutzer“ der Anlage (Rettungsdienst) dem „Mieter“ der Anlage (Stadt Minden Fachbereich 5.4 Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz) und dem Bauherrn (Stadt Minden 0.7 Gebäudewirtschaft) sowie weiteren Fachdienststellen der Stadt Minden, • Präsentation der Baumaßnahme bzw. deren Verlauf in den politischen Gremien der Stadt Minden (3 x während der Planungsphase)

Optional in den Lph 4-9:

• Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, • Koordinierung und Kontrolle aller Projektbeteiligten, • Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, • laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, • Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren. Organisation, Durchführung und Protokollierung von regelmäßigen, der Planung und dem Baufortschritt entsprechenden, Projektbesprechungen mit dem späteren „Nutzer“ der Anlage (Rettungsdienst) dem „Mieter“ der Anlage (Stadt Minden Fachbereich 5.4 Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz) und dem Bauherrn (Stadt Minden 0.7 Gebäudewirtschaft) • Präsentation der Baumaßnahme bzw. deren Verlauf in den politischen Gremien der Stadt Minden (3 x in der Ausführungsphase)

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3.2.2 Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 in den Lph 1-3, optional in den Lph 4 und 8

Der Auftragnehmer hat sämtliche Grundleistungen gemäß AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand 12/22) in den Leistungsphasen 1 – 3 zu erbringen sowie optional in den Leistungsphasen 4 – 5 und 8 (siehe auch nachstehende Tabelle):

LPLeistungBewertung Soll v.H. AHO Heft Nr. 17Bewertung Ist v.H. AHO Heft Nr. 17
1Grundlagenermittlung11
2Vorplanung1515
3Entwurfsplanung1919
Gesamt3535
Optionale Leistungen
4Genehmigungsplanung1515
5Ausführungsplanung1818
8Objektüberwachung3232
Gesamt6565

Ferner hat der Auftragnehmer optional die folgenden besondere Leistungen zu erbringen:

• Optional: Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenhaltige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen (zu Lph 8), • Optional: Prüfen von Feuerwehrplänen (zu Lph 8), • Optional: Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen (zu Lph 8), • Optional: Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne, • Optional: Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel, • Optional: Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans, • Optional: Erstellen der Brandfallmatrix

3.2.3 Erstellung eines Barrierefrei-Konzept gem. § 9a BauPrüfVO NRW

Der Auftragnehmer hat gem. § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018 ein Barrierefrei-Konzept nach den Anforderungen gem. § 9a BauPrüfVO des Landesrecht Nordrhein-Westfalen zu erstellen und mit der Genehmigungsplanung vorzulegen.

3.2.4 Optional Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter gem. LBauO NRW

Die Tätigkeiten als verantwortlicher Bauleiter gemäß Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen sind zu erbringen.

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3.2.5 Projektserver

Bereitstellen und Vorhalten eines Projektservers, einschl. der Pflege und Unterhalten während der gesamten Planungs- und Bauzeit.

3.4 Vertragsbeginn und Vertragszeitraum

Der Vertragszeitraum beginnt mit Vertragsunterzeichnung voraussichtlich im April 2027 und endet mit Fertigstellung der beauftragten Leistungen, voraussichtlich nach 60 Monaten (inklusive optionaler Leistungen).

Folgende Zwischentermine werden angestrebt:

• Auftragsvergabe Planungsleistungen: April 2027 • Abschluss LP 3 November 2027 • LP 4 Abgabe Bauantrag Januar 2028 • LP 5-7 Mai 2028 bis August 2028 • LP 8 Ausführung November 2028 bis Mai 2030

3.5 Allgemeine Hinweise

3.5.1 Besprechungen

Im Hause des Auftraggebers oder am Standort der Feuerwehr finden monatlich Projektbesprechungen statt. Der Auftragnehmer hat daran teilzunehmen. Im Zuge der Leistungserbringung sind weitere wöchentliche Besprechungen vor Ort (Baubesprechungen) und sonstige Abstimmungstermine mit allen am Projekt Beteiligten (z.B. Fachplaner, Fachbehörden, betroffene Dritte) erforderlich und inklusive Vor- und Nachbesprechung im Honorar enthalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich an den Besprechungsterminen teilzunehmen, diese soweit erforderlich zu leiten und zu dokumentieren. Die Protokolle sind jeweils spätestens 3 Tage nach durchgeführter Besprechung dem Auftraggeber zur Freigabe zu übergeben. Der Auftragnehmer stellt im Vorfeld von Besprechungen sicher, dass bei Durchführung der Besprechungen aus seinem Hause Mitarbeiter mit den erforderlichen Fach- und Entscheidungs- Kompetenzen anwesend sind. Der Auftraggeber ist über sämtliche Besprechungstermine vorab zu informieren.

3.5.2 Vervielfältigung von Berichten, Plänen, etc.

Die Erstellung von Zeichnungen hat nach den „Vorgaben Zeichnungsstandard“ (Anlage 7) des Auftraggebers zu erfolgen. Planungs- und Projektunterlagen, die beim Auftragnehmer im Zuge der Leistungserbringung anfallen, sind in der für die Bearbeitung, für die Abstimmung mit Behörden sowie für die am Projekt beteiligten Dritten in bis zu 4-facher Ausfertigung nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit dem Auftraggeber zu fertigen und zu übergeben. Die Ergebnisunterlagen sind in analoger Form bis 4-fach und in digitaler Form als Download zur Verfügung zu stellen.

Die Endkontrolle, der vom Leistungserbringer zu druckenden bzw. dem Auftraggeber zur Vervielfältigung übergebenen Unterlagen, obliegt dem Auftragnehmer.

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3.5.3 Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2. März 1974

Der Auftragnehmer und seine mit der Leistung befassten Mitarbeiter werden mit der Auftragsvergabe gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz verpflichtet. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als der besonders Verpflichteten, darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen.

3.5.4 Sonstiges

Es wird davon ausgegangen, dass die Bauleistungen Gewerkeweise ausgeschrieben werden.

  1. Honorarermittlung

Nach der HOAI 2021 können die Honorare frei vereinbart werden. Leistungen des verbindlichen Teils der HOAI 2021 werden mit einem Berechnungshonorar nach den Parametern der HOAI (d. h. auf Basis der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und des %-Satzes der einzelnen Leistungsphasen) vergütet. Hiervon abweichende Abrechnungsvorschläge (z. B. Pauschalierung) können nicht berücksichtigt werden. Die von der Vergabestelle vorgegebenen Honorarparameter sind für die Angebotserstellung verbindlich. Die Bieter haben jedoch die Möglichkeit, einen Abschlag oder Zuschlag auf den HOAI-Basishonorarsatz anzubieten (siehe Datei „Honorarübersicht“1).

4.1 Grundleistungen Objektplanung Gebäude

Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung Gebäude betragen nach der vorläufigen Kostenannahme:

Kostengruppe 300 ~ 5.830.000,00 EUR -netto- Kostengruppe 400 ~ 3.000.000,00 EUR -netto-

Die Einordnung der Leistung erfolgt in Honorarzone (HZ) III.

Die Abrechnung der Grundleistungen (siehe Kapitel 3) erfolgt auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt gemäß Kostenschätzung auf Grundlage der HOAI 2021. Für die vorgesehenen Bearbeiter sind die Stunden- und Tagessätze nachzuweisen (siehe Datei „Preisblatt“).

1 Die Dateien Honorarübersicht und Preisblatt werden mit der Erstangebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. In dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sind noch keine Preisangaben zu tätigen.

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4.2 Brandschutz gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17 in den Lph 1-3, optional in den Lph 4 und 8

Das Honorar für die Grundleistungen des Brandschutzes soll auf Basis der AHO- Schriftreihe Heft Nr. 17 (Stand: 12/22) vereinbart werden. Dem Bieter steht es frei Zu- oder Abschläge anzubieten. Für die Kalkulation der Leistung des Brandschutzes sind folgende vorläufige Parameter zu berücksichtigen:

• Bruttogrundfläche Neubau ca. 1.975,00 m² • Nutzungsbeiwert n: 1,6 • Projekt-Schwierigkeitsbeiwert Sp: 0,3 • Teilflächen-Schwierigkeitsbeiwert ST: 0,2

Die folgenden Besonderen / Zusätzlichen Leistungen des Brandschutzes sind optional als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag anzubieten: • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenhaltige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen (zu Lph 8), • Prüfen von Feuerwehrplänen (zu Lph 8), • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen (zu Lph 8), • Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne, • Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel, • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des • Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans. • Erstellen der Brandfallmatrix

4.3 Einarbeitung in das Projekt, Prüfung und ggf. Korrektur der vorliegenden Vorplanungsergebnisse

Die besondere Leistung „Einarbeitung in das Projekt, Prüfung und ggf. Korrektur der vorliegenden Vorplanungsergebnisse“ zu der Leistungsphase 2 wird mit 3,50 v. H. des für die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude vereinbarten Basishonorars gemäß HOAI 2021 vergütet.

4.4 Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen

Die folgenden Leistungen sind als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag anzubieten:

• Koordination aller an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Plausibilisierung der Planungsergebnisse der fachlich beteiligten Dritten in der Lph 3, optional in den Lph 4-9, • Erstellung eines Barrierefrei-Konzept gem. § 9a BauPrüfVO NRW • Optional: Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter gem. BauO NRW • Bereitstellen und vorhalten eines Projektservers, einschl. Pflege und Administration.

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  1. Anlagen
  • Anlage 1: Konzeptplanung

Weitere Anlagen werden mit der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

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