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Zuschlagskriterien zur Wertung der Angebote
Neubau Rettungswache Süd am Johannes Wesling
Klinikum in Minden
Norden
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem.
VgV zur Vergabe der Objektplanung Gebäude
und weitere besondere Leistungen
Auftraggeber
Stadt Minden
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Neubau Rettungswache Süd am Johannes Wesling Klinikum in Minden Verhandlungsverfahren mit TNW gem. VgV - Objektplanung Gebäude
Zuschlagskriterien zur Wertung der Angebote
Im Anschluss an den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Diese Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien (K) bewertet:
Gewichtung in v. H.
K1: Honorar / Preis 30
K2: Schriftliche und zeichnerische Ausführungen zur projektspezifischen 35 Bearbeitung im Erstangebot auf Grundlage der vorliegenden Konzeptplanung
K3: Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur 35 projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams inkl. Beantwortung von Rückfragen der Vergabestelle
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der vorstehend genannten
Kriterien und Wichtungen insgesamt die höchste Bewertung erreicht.
Diese Informationen werden im Teilnahmewettbewerb nur informatorisch (als Ausblick auf die 2. Stufe
des Vergabeverfahrens) zur Verfügung gestellt und sind erst mit der Aufforderung zur
Erstangebotsabgabe relevant.
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Erläuterungen zu den Kriterien
K1: Honorar
Das Honorar ist gemäß den Angaben in Kapitel 4 des Dokuments „Aufgaben- und
Leistungsbeschreibung“ zu ermitteln.
Die Angebotspreise sind gemäß den beigefügten Vordrucken (Datei „Honorarübersicht“ und Datei
„Preisblatt“) aufzugliedern. Die Wertungssumme (in €, netto inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus
der nachgerechneten Angebotssumme.
Für die Wertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
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5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
-
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote
mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit
bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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K2: Schriftliche und zeichnerische Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot auf Grundlage der vorliegenden Konzeptplanung
Erforderlich ist eine schriftliche Darstellung zur projektspezifischen Bearbeitung und zur
Auseinandersetzung mit der vorliegenden Konzeptplanung. Der Umfang der schriftlichen
Darstellung darf einschließlich Abbildungen insgesamt 12 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.
Für die Maßnahme liegt eine durch den Auftraggeber erstellte und mit den beteiligten Nutzern
abgestimmte Konzeptplanung einschließlich einer funktionalen Grundkonzeption vor. Diese
Planung bildet die derzeitige Grundlage der weiteren Projektentwicklung.
Gegenstand dieses Zuschlagskriteriums ist nicht die Erarbeitung eines vollständig neuen
Gebäudeentwurfs. Vielmehr ist nachvollziehbar und projektspezifisch darzustellen,
• wie die vorhandenen Planungsergebnisse in die weitere Planung integriert und unter Wahrung der bereits abgestimmten funktionalen und betrieblichen Grundlagen fortentwickelt werden sollen,
• in welchen Bereichen Prüf-, Klärungs- oder Optimierungsbedarf besteht,
• wie die hieraus resultierenden Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse mit dem Auftraggeber, den Nutzern und den weiteren Planungsbeteiligten gestaltet werden sollen, und
• ob die derzeitige Kostenschätzung als plausibel angesehen wird.
Soweit der Bieter konkrete Verbesserungspotenziale erkennt, sind diese nachvollziehbar zu
erläutern. Dabei sind insbesondere das mit der vorgeschlagenen Fortentwicklung verfolgte Ziel
sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf Funktion, Betriebsabläufe, Flächen,
Wirtschaftlichkeit, Kosten, Termine, Genehmigungsfähigkeit und Schnittstellen zu anderen
Planungsdisziplinen darzustellen.
Erkannte Verbesserungspotenziale sind ergänzend zeichnerisch darzustellen. Die zeichnerischen
Darstellungen sind auf die Erläuterung der Analyse und der vorgeschlagenen Fortentwicklung zu
beschränken. Zulässig sind insbesondere kommentierte Planausschnitte, Überlagerungen,
Markierungen, Prinzipskizzen, Funktions- und Wegebeziehungsdiagramme sowie
ausschnittsweise Varianten.
Darüber hinaus werden projektspezifische Aussagen erwartet zu
• den projektspezifischen Besonderheiten / besonderen Herausforderungen des vorliegenden Bauvorhabens,
• den Arbeitsschwerpunkten der weiteren Planung,
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• der terminlichen Abwicklung der Planungsaufgabe unter Berücksichtigung der vorgegebenen Projekttermine.
Die eingereichten Ausführungen werden ausschließlich als Grundlage der Angebotswertung
herangezogen. Sie ersetzen nicht die nach Zuschlagserteilung erforderliche Prüfung, Abstimmung
und planerische Bearbeitung.
Das Zuschlagskriterium K2 wird mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die
Bewertung erfolgt nach dem folgenden Punktesystem:
5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten.
4 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten.
3 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten.
2 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten.
1 Punkt: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in sehr geringem Umfang erwarten.
0 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten.
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K3: Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen
Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams inkl. Beantwortung von Rückfragen der
Vergabestelle
Erwartet werden Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung auf Grundlage der
vorliegenden Konzeptplanung durch die maßgeblichen Mitglieder des Projektteams. Der Einsatz
einer Präsentation (z. B. PowerPoint) ist zulässig. Gewertet werden neben dem Inhalt des Vortrags
insbesondere die Verständlichkeit, Schwerpunktsetzung, die Struktur des Vortrags, die
Zeiteinteilung sowie die Beantwortung von Rückfragen der Vergabestelle zum Vortrag.
Das Zuschlagskriterium K3 wird mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die
Bewertung erfolgt nach dem folgenden Punktesystem:
5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten.
4 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten.
3 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten.
2 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten.
1 Punkt: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen in sehr geringem Umfang erwarten.
0 Punkte: Der Bieter hat die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkannt und lässt die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten.
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