Eigenerklärung - Artikel 5k Verordnung(EU) 2022_576.pdf

Gebäudeinnen-, Glas- und Fassadenreinigung für das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:03 (Europe/Berlin)

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  1. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine

Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Auftraggeber:

Maßnahmennummer: Vergabe-/Auftragsnummer: Baumaßnahme: Leistung:

Bewerber Name/Adresse:

Bieter

Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft

Nachunternehmer

anderes Unternehmen

Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022


Auszug aus Artikel 5k:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.“


Die vollständige EU – Verordnung finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0576 oder über folgenden Link: Verordnung (EU)

2022/576

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  1. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine

Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Hiermit erkläre ich/wir, dass

ich/wir, mein/unseres Unternehmen, meine/unsere Unterauftragnehmer, Lieferanten oder

Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche

Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576

Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen.

(Datum) (Unterschrift Bewerber/Bieter)

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