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05_Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe.docx

Gebäudeautomation mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für den Stadthof Hanau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 07:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Stadt Hanau.

Vergabeverfahren „Gebäudeautomation für den Stadthof Hanau (LV 117)“

Offenes Verfahren

Nr. 5 der Vergabeunterlagen (Formblatt)

Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe

Inhaltsverzeichnis

1. Angaben zum eignungsleihenden Unternehmen 3

2. Kein Vorliegen von Ausschlussgründen 3

2.1 Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 und 4 VOB/A, § 123 Abs. 1 GWB 3

2.2 Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 4 VOB/A, § 123 Abs. 4 GWB 4

2.3 Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A, § 124 GWB 4

2.4 Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU 2022/576) 5

2.5 Ausschlussgründe nach dem HVTG 6

3. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit 7

3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 7

3.2 Angaben zum Gesamtumsatz 7

4. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Referenzen 9

5. Erklärung zur Eignungsleihe 12

6. Unterzeichnung 12

  1. Angaben zum eignungsleihenden Unternehmen

Das eignungsleihende Unternehmen macht folgende Angaben zu seinem Unternehmen:

Name[Name des Unternehmens]
Adresse[Straße PLZ, Ort Staat]
Vertreten durch[Name des Vertretungsberechtigten des Unternehmens]
Kontaktdaten[Ansprechpartner E-Mail Telefon / Mobil Telefax]
  1. Kein Vorliegen von Ausschlussgründen
    1. Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 und 4 VOB/A, § 123 Abs. 1 GWB

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt gemäß § 6e EU Abs. 1 VOB/A, § 123 Abs. 1 GWB, dass keine Person, die als Verantwortlicher für die Leitung des Unternehmens, in einer Funktion zur Überwachung der Geschäftsführung oder in Ausübung sonstiger Kontrollbefugnisse in leitender Stellung gehandelt hat, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Uni-on oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen gemäß § 6e EU Abs. 2 VOB/A, § 123 Abs. 2 GWB eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

    1. Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 4 VOB/A, § 123 Abs. 4 GWB

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt gemäß § 6e EU Abs. 4 VOB/A, § 123 Abs. 4 GWB, dass

  1. sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde und
  2. auch auf sonstige Weise keine derartige Verpflichtung verletzt hat.
Hinweis:Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Nachweise gesondert von dem eignungsleihenden Unternehmen zu fordern: * Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (z.B. Soka-Bau, Zusatzversorgungskasse VVaG) oder eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist; * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen oder Eigenerklärung, dass das Finanzamt keine derartige Bescheinigung ausstellt; * Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, soweit von dem Unternehmen Bauleistungen i.S.d. § 48 Abs. 1 EStG erbracht werden und * Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers.
    1. Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A, § 124 GWB

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A. § 124 Abs. 1 GWB, dass

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
  4. das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
  6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
  7. das Unternehmen wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags mangelfrei erfüllt hat und keine vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder sonstige vergleichbare Rechtsfolge bewirkt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
  9. das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und keine irreführenden Informationen übermittelt hat, die die Vergabe-entscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und auch nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt gemäß § 124 Abs. 2 GWB ferner, dass sein Unternehmen die Verpflichtungen nach

  1. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
  2. § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
  3. § 19 des Mindestlohngesetzes,
  4. § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und
  5. § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.07.2021

erfüllt.

    1. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU 2022/576)

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass er keinen Bezug zu Russland aufweist durch

  1. die russische Staatsangehörigkeit oder der Niederlassung seines Unternehmens in Russland,
  2. die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach (1) zutrifft, an seinem Unternehmen über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
  3. das Handeln der Bieter/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien nach (1) und/oder (2) zutreffen,
  4. die Beteiligung von Unternehmen nach (1) bis (3) an dem Auftrag, die als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfällt,
  5. die Sicherstellung, dass auch während der Laufzeit des Vertrages keine als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammen-hang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen wer-den, beteiligten Unternehmen nach (1) bis (3) eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt oder
  6. die Erklärung auf einem Beiblatt, dass die Leistungen des Eignungsverleihers, Nachunternehmers oder Lieferanten weniger als 10 Prozent beträgt oder eine Ausnahme nach Artikel 5k Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt oder der Vertrag vor dem 09.04.2022 geschlossen wurde und die Zusammenarbeit zum 10.10.2022 beendet wurde.
    1. Ausschlussgründe nach dem HVTG

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt, dass die Verpflichtungen zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 17.06.2026, GVBl. 2026 Nr. 40, erfüllt werden.

Hinweis:Die Verpflichtungserklärung HVTG (Nr. 6 der Vergabeunterlagen) ist dieser Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe beizufügen.
  1. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Hinweis:Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nur zu machen, soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft diese Kapazitäten zum Nachweis der Eignung in Anspruch nimmt.
    1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Das eignungsleihende Unternehmen weist gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. a) VOB/A das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung durch die Präqualifikation im PQ-Verzeichnis nach:

Präqualifizierung im PQ-Verzeichnis[Angabe der Präqualifikationsnummer]
Hinweis:Es gelten die Mindestanforderungen von Abschnitt C, Ziffer 3.2 des Verfahrensbriefes (Nr. 1 der Vergabeunterlagen).

Alternativ weist das eignungsleihende Unternehmen gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. a) VOB/A das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nach.

Deckungssumme für Personenschäden[Betrag in EUR]
Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden[Betrag in EUR]
Maximierung pro Jahr[Angabe, wie häufig die Versicherungssumme pro Jahr zur Verfügung steht]
Hinweise:Es gelten die Mindestanforderungen von Abschnitt C, Ziffer 3.2 des Verfahrensbriefes (Nr. 1 der Vergabeunterlagen). Eine aktuelle (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) Versicherungsbestätigung eines Versicherungsgebers oder Versicherungsmaklers oder die unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsgebers ist dieser Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe beizufügen.
    1. Angaben zum Gesamtumsatz

Das eignungsleihende Unternehmen gibt gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. c) VOB/A die Gesamtumsätze seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durch die Präqualifikation im PQ-Verzeichnis an:

Präqualifizierung im PQ-Verzeichnis[Angabe der Präqualifikationsnummer]
Hinweis:Es gelten die Mindestanforderungen von Abschnitt C, Ziffer 3.2 des Verfahrensbriefes (Nr. 1 der Vergabeunterlagen).

Alternativ gibt das eignungsleihende Unternehmen gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. c) VOB/A die Gesamtumsätze seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren wie folgt an:

[Geschäftsjahr][Gesamtumsatz in EUR]
[[Geschäftsjahr][Gesamtumsatz in EUR]
[Geschäftsjahr][Gesamtumsatz in EUR]
Hinweis:Es gelten die Mindestanforderungen von Abschnitt C, Ziffer 3.2 des Verfahrensbriefes (Nr. 1 der Vergabeunterlagen).
  1. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – Referenzen
Hinweis:Die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nur zu machen, soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft diese Kapazitäten zum Nachweis der Eignung in Anspruch nimmt.

Das eignungsleihende Unternehmen gibt gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbare Referenzen durch die Präqualifikation im PQ-Verzeichnis an. Das eignungsleihende Unternehmen erklärt sich mit einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit dem Referenzauftraggeber einverstanden:

Präqualifizierung im PQ-Verzeichnis[Angabe der Präqualifikationsnummer]
Hinweis:Es gelten die Mindestanforderungen von Abschnitt C, Ziffer 3.3 des Verfahrensbriefes (Nr. 1 der Vergabeunterlagen). D.h. auch im Fall der Präqualifikation müssen die im PQ-Verzeichnis angelegten Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen.

Alternativ gibt das eignungsleihende Unternehmen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbare Referenzen an. Das eignungsleihende Unternehmen erklärt sich mit einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit dem Referenzauftraggeber einverstanden.

Hinweise:Es gelten die Mindestanforderungen von Abschnitt C, Ziffer 3.3 des Verfahrensbriefes (Nr. 1 der Vergabeunterlagen). Die geforderten Angaben zu den Referenzen sind vollständig zu erbringen. Ein Verweis auf die Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeit oder Datenschutz ist unzulässig. Sollen mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, ist ein weiteres Formblatt Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung zu verwenden.
Referenz Nr. 1
Projektbezeichnung[Projektname oder Kurzbeschreibung]
Auftraggeber mit Kontaktdaten[Name, Ansprechpartner Telefon, E-Mail]
Anschrift des Auftraggebers[Straße PLZ, Ort Staat]
Auftragsvolumen in EUR (netto)[…]
Referenzzeitraum[MM.JJJJ bis MM.JJJJ]
Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zu * Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenz * Art und Umfang der erbrachten Leistungen * den besonderen Herausforderungen des Referenzprojektes * sonstigen Merkmalen des Referenzprojekts[…]
Referenz Nr. 2
Projektbezeichnung[Projektname oder Kurzbeschreibung]
Auftraggeber mit Kontaktdaten[Name, Ansprechpartner Telefon, E-Mail]
Anschrift des Auftraggebers[Straße PLZ, Ort Staat]
Auftragsvolumen in EUR (netto)[…]
Referenzzeitraum[MM.JJJJ bis MM.JJJJ]
Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zu * Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenz * Art und Umfang der erbrachten Leistungen * den besonderen Herausforderungen des Referenzprojektes * sonstigen Merkmalen des Referenzprojekts[…]
  1. Erklärung zur Eignungsleihe

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt gegenüber dem Auftraggeber, dass es

  • nach Maßgabe dieser Verpflichtungserklärung dem Bieter oder der Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit seine Kapazitäten zur Verfügung stellt (Eignungsleihe) und
  • im Fall der Zuschlagserteilung sowie einer Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A mit dem Bieter oder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haftet.
  1. Unterzeichnung

Das eignungsleihende Unternehmen erklärt und versichert mit nachfolgender Unterzeichnung durch den Vertretungsberechtigten die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

Ort:Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Datum:Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Name:Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Hinweis:Es gelten die Formerfordernisse von Abschnitt A, Ziffer 5.2 des Verfahrensbriefes (Nr. 1 der Vergabeunterlagen).
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