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Stadt Hanau
Vergabeverfahren „Gebäudeautomation für den Stadthof Hanau (LV 117)“
Offenes Verfahren
Nr. 1 der Vergabeunterlagen
Verfahrensbrief
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Inhaltsverzeichnis
Abschnitt A – Allgemeines ..................................................................................................... 3
- Angaben zum Auftraggeber ............................................................................................ 3
- Gegenstand des Vergabeverfahrens .............................................................................. 3 2.1 Hintergrund ............................................................................................................. 3 2.2 Gegenstand des Vergabeverfahrens ....................................................................... 3
- Durchführung des Vergabeverfahrens ............................................................................ 4
- Vergabeunterlagen ......................................................................................................... 4 4.1 Übersicht über die Vergabeunterlagen .................................................................... 4 4.2 Prüfung der Vergabeunterlagen .............................................................................. 4 4.3 Verwendung der Formblätter ................................................................................... 5
- Kommunikation .............................................................................................................. 5 5.1 Fragen von Bietern .................................................................................................. 5 5.2 Form für die Übermittlung von Angeboten ............................................................... 5 5.3 Vertraulichkeit ......................................................................................................... 5 Abschnitt B – Anforderungen an die Angebote ...................................................................... 7
- Einreichung des Angebotes ............................................................................................ 7 1.1 Einzureichende Unterlagen ..................................................................................... 7 1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes (Angebotsfrist) .......................................... 8 1.3 Zuschlags- und Bindefrist ........................................................................................ 8 1.4 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote .............................................................. 8
- Bietergemeinschaft und Beteiligung Dritter am Vergabeverfahren .................................. 8 2.1 Bietergemeinschaft.................................................................................................. 8 2.2 Unterauftragnehmer und Inanspruchnahme der Kapazitäten Dritter ........................ 9 2.2.1. Unterauftragnehmer ....................................................................................... 9 2.2.2. Eignungsleihe ................................................................................................. 9 Abschnitt C – Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ...................................................10
- Formelle Prüfung der Angebote .....................................................................................10
- Vorliegen von Ausschlussgründen ................................................................................10
- Prüfung der Eignung, insbesondere Eignungskriterien und Mindestanforderungen .......11 3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ......................................................11 3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ...................................................11 3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ........................................................12
- Preisprüfung ..................................................................................................................12
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ..................................................................12
- Erteilung des Zuschlags ................................................................................................13 Abschnitt D – Sonstiges .......................................................................................................14
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bietern ............................................................14
- Verfahrens- und Vertragssprache ..................................................................................14
- Entschädigung ..............................................................................................................14
- Aufhebung des Vergabeverfahrens ...............................................................................14
- Datenschutz ..................................................................................................................14
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Vorbemerkung
Die Festlegungen in diesem Verfahrensbrief ergänzen die Bekanntmachung und gelten über- greifend für sämtliche Vergabeunterlagen.
Nachfolgend sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Bieter als auch Bietergemeinschaften gemeint, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Abschnitt A – Allgemeines
- Angaben zum Auftraggeber
Auftraggeber und als solcher im gesamten Vergabeverfahren bezeichnet ist die
Stadt Hanau vertreten durch den Magistrat der Stadt Hanau Am Markt 14-18 63450 Hanau
Für die Organisation und Durchführung der Ausschreibung sowie des Bauvorhabens bedient sich der Auftraggeber einer kommunalen Gesellschaft, nämlich der
Bauprojekt Hanau – Baubetreuungs- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH. Am Markt 14-18 63450 Hanau
Entsprechend den Vorgaben des Vergaberechts werden die wesentlichen Entschei- dungen in diesem Verfahren vom Auftraggeber selbst getroffen.
- Gegenstand des Vergabeverfahrens
2.1 Hintergrund
Im Zentrum der Stadt Hanau befindet sich das 1957 errichtete (Laden-) Gebäude des Warenhauskonzerns Galeria S.à r.l. & Co. KG (ehemals Galeria Karstadt Kaufhof GmbH), das nach deren Nutzungsaufgabe im Eigentum der Stadt Hanau steht und von ihr zum „Stadthof Hanau“ fortentwickelt werden soll. In dem Gebäude sollen Ladenge- schäfte, Gastronomie, Ausstellungs- und Aufenthaltsflächen sowie Büros unterge- bracht werden. Daher beabsichtigt der Auftraggeber, das Gebäude des Stadthofes Ha- nau zu modernisieren und zu revitalisieren und zu diesem Zweck die erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen.
2.2 Gegenstand des Vergabeverfahrens
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über Bauleistun- gen zur Gebäudeautomation für den Stadthof Hanau, nämlich zur Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nachfolgend „Leistungen“). Diese bilden einen Teil der erfor- derlichen Gewerke zur Modernisierung und Revitalisierung des Stadthofes Hanau.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Nr. 7 der Vergabeunterla- gen).
Grundlage der Leistungserbringung sind das Leistungsverzeichnis (Nr. 7 der Vergabe- unterlagen), die Besonderen Vertragsbedingungen (Nr. 9 der Vergabeunterlagen) und
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die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),Teil B: Allgemeine Ver- tragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fas- sung.
Mit dem Vergabeverfahren soll ein fachkundiger und leistungsfähiger (geeigneter) Auf- tragnehmer ausgewählt werden, der die verfahrensgegenständlichen Leistungen wirt- schaftlich, ordnungsgemäß und termingerecht erbringt.
- Durchführung des Vergabeverfahrens
Die verfahrensgegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfah- rens gemäß § 3 EU Nr. 1, § 3b EU Abs. 1 VOB/A vergeben.
Der Auftraggeber fordert mittels Bekanntmachung eine unbeschränkte Anzahl von Un- ternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Für die Erstellung und Einreichung der Angebote gelten die An- forderungen unter Abschnitt B. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Angeboten (Abschnitt B, Ziffer 1.2) ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot an- hand der Zuschlagskriterien. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gel- ten die Anforderungen unter Abschnitt C.
- Vergabeunterlagen
4.1 Übersicht über die Vergabeunterlagen
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung werden den Unternehmen gemäß § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A folgende Vergabe- und Vertragsunterlagen über die Vergabeplatt- form zur Verfügung gestellt:
| Nr. | Bezeichnung der Vergabeunterlage | Hinweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Verfahrensbrief | |||||||
| 2 | Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung | Formblatt | ||||||
| 3 | Erklärung zur Bietergemeinschaft | Formblatt | ||||||
| 4 | Verpflichtungserklärung für den Einsatz eines Unterauftragnehmers | Formblatt | ||||||
| 5 | Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe | Formblatt | ||||||
| 6 | Verpflichtungserklärung HVTG | Formblatt | ||||||
| 7 | Leistungsverzeichnis einschließlich der vom Bieter geforder- ten technischen Beschreibungen | |||||||
| 8 | Angebotsschreiben | Formblatt | ||||||
| 9 | Besondere Vertragsbedingungen | Formblatt VHB 214 |
4.2 Prüfung der Vergabeunterlagen
Die Bieter sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach deren Erhalt zu prüfen. Der Auftraggeber ist unverzüglich auf etwaige Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder Fehler in der Bekanntmachung sowie in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterla- gen hinzuweisen, soweit dies für die Erstellung von Angeboten relevant ist.
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Der Auftraggeber behält sich die Vervollständigung und Konkretisierung der an die Bie- ter übersandten Unterlagen in jedem Stadium des Verfahrens vor, insbesondere auf- grund von Bieterseite erfolgter Hinweise.
4.3 Verwendung der Formblätter
Die Bieter sind verpflichtet, ihr Angebot auf Grundlage der in Ziffer 4.1 genannten Un- terlagen zu erstellen. Werden Vergabeunterlagen im Laufe des Vergabeverfahrens überarbeitet und ergänzt, wird die jeweils aktuelle Version des betreffenden Dokumen- tes unter Angabe der Version und des Datums der Bearbeitung über die Vergabeplatt- form zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung der Angebote ist die jeweils aktuelle Fassung der Dokumente bei der Erstellung zugrunde zu legen.
Die den Bietern im Verlauf des Vergabeverfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen, sonstige Hinweise) sind ebenso bei der Erstellung des Angebots zu berücksichtigen.
Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Weitere als die geforderten Unterlagen und Nachweise sind nicht einzureichen.
- Kommunikation
5.1 Fragen von Bietern
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabe- plattform an die Kontaktstelle des Auftraggebers, nämlich
Vergabestelle der Stadt Hanau Am Markt 14-18 63450 Hanau
zu richten. Die Kommunikation per Telefon, Telefax und E-Mail ist grundsätzlich aus- geschlossen.
5.2 Form für die Übermittlung von Angeboten
Die als Angebot einzureichenden Unterlagen sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 11 EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. § 126b BGB in Textform zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Angebot müssen dabei durch Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein.
Die einzureichenden Unterlagen sowie die geforderten erforderlichen Nachweise sind als WORD- oder PDF-Datei sowie das Leistungsverzeichnis zusätzlich als GAEB-Datei über die Uploadfunktion der Vergabeplattform einzureichen.
Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend.
5.3 Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die vom Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme von Unterauftragnehmern und Beratern – ist
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nicht gestattet. Die Bieter sind verpflichtet, die von ihnen eingeschalteten Nachunter- nehmer und Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflich- ten.
Beabsichtigt ein Bieter, sich an dem Verfahren nicht weiter zu beteiligen, ist dieser verpflichtet, den Auftraggeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die er- haltenen Unterlagen zu vernichten oder dem Auftraggeber zurückzugeben. Die Ver- nichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.
Ohne Zustimmung wird der Auftraggeber die von den Bietern übergebenen Angebote, Konzepte, Unterlagen und Informationen nicht an Bieter weitergeben oder in anderer Weise öffentlich zugänglich machen. Der Geheimwettbewerb zwischen den Bietern wird gewahrt.
Der Auftraggeber erwartet von den Bietern/Bietern, dass sie ihre Angebote, Konzepte etc. ebenfalls nicht mit Bietern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulich- keitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltens- weise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Un- ternehmen verbunden ist.
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Abschnitt B – Anforderungen an die Angebote
Für die Erstellung der Angebote gelten die folgenden Anforderungen.
- Einreichung des Angebotes
1.1 Einzureichende Unterlagen
Als Angebot sind von dem Bieter die folgenden Vergabeunterlagen einzureichen:
| Nr. | Bezeichnung der | Hinweis | ||
|---|---|---|---|---|
| Vergabeunterlage | ||||
| 2 | Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung | Formblatt Einzureichen von − jedem Bieter − jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, sofern eine gebildet wird | ||
| 3 | Erklärung zur Bietergemeinschaft | Formblatt Einzureichen von − der Bietergemeinschaft, sofern eine gebil- det wird | ||
| 4 | Verpflichtungserklärung für den Einsatz eines Unterauftragnehmers | Formblatt Einzureichen von − dem Unterauftragnehmer, sofern dieser vorgesehen ist | ||
| 5 | Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe | Formblatt Einzureichen von − dem Unternehmen, dessen Eignung in An- spruch genommen wird | ||
| 6 | Verpflichtungserklärung HVTG | Formblatt Einzureichen von − jedem Bieter − jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, sofern eine gebildet wird − jedem Unterauftragnehmer, sofern dieser vorgesehen ist − dem Unternehmen, dessen Eignung in An- spruch genommen wird | ||
| 7 | Leistungsverzeichnis ein- schließlich der vom Bieter geforderten technischen Beschreibungen | Einzureichen von − dem Bieter oder der Bietergemeinschaft, sofern eine gebildet wird | ||
| 8 | Angebotsschreiben | Formblatt |
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Einzureichen von
− dem Bieter oder der Bietergemeinschaft, sofern eine gebildet wird
Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden und an den dafür vorge- sehenen Stellen auszufüllen. Soweit erforderlich können die Bearbeitungsfelder durch Ausfüllen auch erweitert werden.
Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig. Weitere als die geforderten Unterlagen und Nachweise sind nicht einzureichen.
1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes (Angebotsfrist)
Die Frist zur Einreichung des Angebotes endet an dem in Ziffer 5.1.12 der Bekanntma- chung genannten Datum. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, sind gemäß § 16 EU Nr. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen. Für die Form der Einreichung des Angebotes siehe Abschnitt A, Ziffer 5.2.
1.3 Zuschlags- und Bindefrist
Die Zuschlags- und Bindefrist endet an dem in Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung ge- nannten Datum. Bis zu diesem Termin sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Das bedeutet insbesondere, dass nach dem Ablauf der Angebotsfrist bis zu diesem Termin Angebote weder zurückgezogen noch verändert werden können.
1.4 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote
Nebenangebote sowie mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
- Bietergemeinschaft und Beteiligung Dritter am Vergabeverfahren
2.1 Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft weist ihre Eignung als solche nach. Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss
(1) jedes an der Bietergemeinschaft beteiligte Unternehmen die Angaben und Er- klärungen zum Nachweis der Eignung (Nr. 2 der Vergabeunterlagen)
und
(2) die Bietergemeinschaft gemeinsam die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Nr. 3 der Vergabeunterlagen)
einreichen. Die Bietergemeinschaft hat dabei insbesondere zu erklären, dass die Mit- glieder im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldne- risch haften.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Einreichung des Angebotes nach Maßgabe der Rechtspre- chung nur eingeschränkt zulässig sind.
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2.2 Unterauftragnehmer und Inanspruchnahme der Kapazitäten Dritter
In Bezug auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten Dritter wird zwischen dem Einsatz eines Unterauftragnehmers und der Eignungsleihe unterschieden.
2.2.1. Unterauftragnehmer
Unterauftragnehmer ist, wer als Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber geforderte und originär vom Auftragnehmer geschuldete (Teil-) Leistungen erbringt und dabei in einem Vertragsverhältnis zum Auftragnehmer, nicht aber zum Auftraggeber steht.
Beabsichtigt der Bieter den Einsatz eines Unterauftragnehmers, so muss
(1) der Bieter in den Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung (Nr. 2 der Vergabeunterlagen) diese Absicht mitteilen
und
(2) spätestens mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung für den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Nr. 4 der Vergabeunterlagen)
einreichen.
2.2.2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter nach Maßgabe von 6d EU VOB/A, sich auf die Eignung eines anderen Unternehmens zu berufen (Eignungsleihe), so muss
(1) der Bieter das eignungsleihende Unternehmen in den Angaben und Erklärun- gen zum Nachweis der Eignung (Nr. 2 der Vergabeunterlagen) benennen
und
(2) die von dem Unternehmen ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Eignungs- leihe (Nr. 5 der Vergabeunterlagen) einreichen, in dem das Unternehmen die erforderlichen Angaben zur Eignung macht (z.B. Angaben zu Referenzen, zum Umsatz usw.).
Beruft sich der Bieter auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung des eignungsleihenden Unternehmens, muss das Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A die Leistungen ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Abschnitt C – Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Der Auftraggeber ermittelt das wirtschaftlichste Angebot nach folgenden Maßgaben.
- Formelle Prüfung der Angebote
Die Angebote werden zunächst formal auf Vollständigkeit, fristgerechten Eingang und fachliche Richtigkeit geprüft. Es wird insbesondere geprüft, ob das Angebot nach § 16 EU VOB/A auszuschließen ist oder gemäß § 16a EU VOB/A Unterlagen nachzufordern sind.
- Vorliegen von Ausschlussgründen
Der Auftraggeber prüft gemäß § 16b EU Abs. 1 VOB/A für den Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ob zwingende Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 und 4 VOB/A, § 123 Abs. 1 und 3 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A, § 124 GWB vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen, prüft der Auftraggeber weiter, ob gemäß § 6f EU VOB/A, § 125 GWB wirksame Selbstreini- gungsmaßnahmen getroffen wurden. Die Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB finden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens Anwendung.
Zum Nachweis der Nichterfüllung des Ausschlussgrundes nach § 6e EU Abs. 4 VOB/A, § 123 Abs. 4 GWB hat der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf ge- sondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise vorzulegen:
(1) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (z.B. Soka-Bau, Zusatzversorgungskasse VVaG) oder eine Eigenerklärung, dass das Unterneh- men nicht beitragspflichtig ist
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen oder Eigenerklärung, dass das Finanzamt keine derartige Be- scheinigung ausstellt
(3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, soweit von dem Unternehmen Bauleistungen i.S.d. § 48 Abs. 1 EStG erbracht werden
(4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unter- nehmen zuständigen Versicherungsträgers
Der Auftraggeber prüft weiterhin, ob Bieter und Bietergemeinschaften einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweisen.
Weiterhin prüft der Auftraggeber, ob die Verpflichtung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 17.06.2026, GVBl. 2026 Nr. 40, einge- halten werden.
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- Prüfung der Eignung, insbesondere Eignungskriterien und Mindestanforderun- gen
Sodann prüft der Auftraggeber gemäß § 16b EU Abs. 1 VOB/A, ob die in der Bekannt- machung und nachfolgend festgelegten Eignungskriterien und insbesondere die Min- destanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der von dem Bieter oder Mitglied der Bieterge- meinschaft mit Präqualifikationsnummer nachgewiesenen Präqualifikation im PQ-Ver- zeichnis. Alternativ erfolgt die Eignungsprüfung anhand der eingereichten Unterlagen, namentlich der Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung (Nr. 2 der Verga- beunterlagen), der Erklärung zur Bietergemeinschaft (Nr. 3 der Vergabeunteralgen), der Verpflichtungserklärung für den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Nr. 4 der Vergabeunterlagen), der Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Nr. 5 der Verga- beunterlagen) und der Verpflichtungserklärung HVTG (Nr. 6 der Vergabeunterlagen).
Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden Angebote, die die festgelegten Eig- nungskriterien und deren Mindestanforderungen nicht erfüllen.
3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Der Auszug ist aktuell, wenn er nicht älter ist als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Ange- botsfrist.
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bieterge- meinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
(1) Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. a) VOB/A den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Im Fall der Bietergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied über die Betriebs- haftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindestanforderungen verfü- gen.
Es ist die Versicherungsbestätigung eines Versicherungsgebers oder Versiche- rungsmaklers in Kopie vorzulegen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen (Mindestanforderung). Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsgebers vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Fall der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den genannten Mindestsummen und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Der Nachweis darf jeweils nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Ange- botsfrist nach Abschnitt B, Ziffer 1.2 (Mindestanforderung).
(2) Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. c) VOB/A den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjah- ren nachzuweisen. Der Gesamtumsatz muss mindestens EUR 450.000,00 pro Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung). Für Unternehmen, die weniger
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als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bis- lang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bieterge- meinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
(1) Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A zwei Referenzen anzugeben (Mindestanforderung). Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang sowie Komplexität des Vorhabens vergleichbar sein und deshalb jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
− Bauleistungen im Bestand im Bereich der Gebäudeautomation, d.h. Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik oder vergleichbar
− Auftragsvolumen i.H.v. mindestens EUR 400.000,00 (netto) und
− nicht älter als fünf Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist, erbracht worden sein.
Es ist außerdem für jede Referenz anzugeben:
− Projektbezeichnung,
− Auftraggeber mit Kontaktdaten (Name, Ansprechpartner, Telefonnum- mer, E-Mail),
− Anschrift des Auftraggebers (Straße, PLZ, Ort, Staat),
− Beschreibung der erbrachten Leistungen (Erfüllung der Mindestanfor- derungen an die Referenz; Art und Umfang der erbrachten Leistungen; den besonderen Herausforderungen des Referenzprojektes; sonstigen Merkmalen des Referenzprojekts)
(2) Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A anzugeben, welche Teile des Auftrags an (eignungsleihende) Unterauftragneh- mer vergeben werden sollen.
- Preisprüfung
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu erbrin- genden Leistung ungewöhnlich niedrig, ist der Auftraggeber berechtigt, nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A Aufklärung bei dem betreffenden Bieter zu verlangen. Der Auftrag- geber prüft die Zusammensetzung der Angebote und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen.
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Der Zuschlag wird gemäß 16d EU Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/A auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwie-
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weit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirt- schaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ge- mäß § 16d EU Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im hier durchzuführenden Verga- beverfahren wegen des Umfangs und der Eigenart der zu erbringenden Bauleistungen allein aufgrund des in dem Leistungsverzeichnis (Nr. 8 der Vergabeunterlagen) ange- gebenen Gesamtpreises einschließlich eines gewährten Nachlasses in EUR (brutto) als maßgeblichem Zuschlagskriterium.
- Erteilung des Zuschlags
Der Auftraggeber erteilt demjenigen Bieter den Zuschlag, dessen Angebot sich nach der Wertung (Abschnitt C., Ziffer 5.) als das wirtschaftlichste erwiesen hat.
Die Übermittlung eines Zuschlagsschreibens an den Zuschlagsempfänger in Textform (§ 126b BGB) ist für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses ausreichend.
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Abschnitt D – Sonstiges
Es gelten folgende weitere verfahrensrechtlichen Bedingungen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bietern
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vertragsbedingungen der Bieter sind ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil eines Angebotes. Es ist da- her nicht zulässig, dass Bieter eigene AGB oder sonstige Vertragsbedingungen wie z.B. Servicebedingungen dem Angebot beifügen. Sollten derartige AGB oder andere abweichende Vertragsbedingungen dem Angebot des Bieters beigefügt sein, werden diese nicht Bestandteil des Angebotes; im Übrigen bleibt das Angebot gültig.
- Verfahrens- und Vertragssprache
Die Sprache für das Vergabeverfahren ist Deutsch. Damit erfolgt die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern/Bietern in deutscher Sprache. Angebote sind aus- schließlich in deutscher Sprache einzureichen. Die Kosten für eine Übersetzung der Vergabeunterlagen haben die Bieter zu tragen. Die Bieter tragen zudem die Verant- wortung für die Korrektheit der Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklä- rungen. Der Vertrag nebst Anlagen ist in deutscher Sprache gefasst. Die Auftrags- durchführung erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache.
- Entschädigung
Eine Kostenerstattung oder sonstige Vergütung, Entgelt oder Entschädigung für die Erarbeitung oder das Einreichen von Angeboten und Lösungsvorschlägen ist ausge- schlossen.
- Aufhebung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber behält sich in jedem Stadium des Verfahrens die Aufhebung des Ver- fahrens vor. Eine Aufhebung kann insbesondere erfolgen, wenn keine Angebote ein- gehen, die eine vertraglich und wirtschaftlich vertretbare Ausführung der Leistungen gewährleistet erscheinen lassen.
- Datenschutz
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass
− die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten von dem Auftraggeber zur Kenntnis genommen und zum Zweck der Durchführung des Vergabever- fahrens sowie der Abwicklung des Generalunternehmervertrages verarbeitet werden. Der Bieter ist daher verpflichtet, gegebenenfalls erforderliche Zustim- mungen Dritter vor Abgabe seines Angebotes einzuholen.
− er sich auf die Vertraulichkeit von Informationen nicht berufen wird, soweit diese zur Bewertung des Angebotes erforderlich sind (hierzu VK Bund, Beschl. v. 01.06.2023 – VK 1-37/23).
Der Auftraggeber behandelt die eingehenden Angebote sowie andere von den Bietern eingereichten Unterlagen vertraulich und verwahrt sie sorgfältig. Er wird insbesondere
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Aussagen der Bieter zu technischen Lösungen, die als vertraulich gekennzeichnet wur- den, vor dem Zugriff Dritter schützen. Dies gilt nicht für Berater des Auftraggebers, die selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
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