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70-00471-3770-404 Gebäudeautomation - Instandhaltung AMEV.pdf

Gebäudeautomation mit Anlagensteuerungen und Zähleraufschaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 07:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung für eine Bestandsanlage für Zwischen: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Hansastraße 27c 80686 München vertreten durch:

Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT

-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt- Instandhaltungs-SAP- Bestellnummer des Auftraggebers2:

Bauvergabenummer: PR1278643-B und der Firma

-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-

Auftragsnummer des Auftragnehmers: wird für Standort(e) der Anlage(n): Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik Dr.-Klaus-Dieter-Wolff-Straße 95447 Bayreuth

Betreiber der Anlage(n): Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT

Nutzer der Anlage(n): Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT

Baudurchführende siehe Bauauftrag Dienststelle: folgende Vereinbarung getroffen:

1 Bei Bezuschlagung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 folgt nach Abnahme

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 1

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  1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/ den Bestandsliste/n vom 21.07.2026 aufgeführt sind. Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).

  1. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/ den Arbeitskarte/n vom 21.07.2026 beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).

2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.

Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Diese sind: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen und zwar

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 2

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  1. Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeschränkt.

3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.

3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon)3:

Wird bei Vertragsabschluss benannt

zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren:

Rechnungsanschrift Fraunhofer Gesellschaft (Seite 1) Rechnungsempfänger Fraunhofer-Institut (Seite 1) Die Auftragsnummer des Auftraggebers ist auf der Rechnung anzugeben

3 folgt nach Abnahme

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 3

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  1. Ausführung der Leistung

4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.

4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.

4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt4 Wird bei Vertragsabschluss benannt

die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.

4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.

4.5 Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:

4 folgt nach Abnahme

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 4

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  1. Vergütung

5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en5 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: Für KG 480 von €

Netto-Vergütung pro Jahr €

  • Umsatzsteuer % €

Brutto-Vergütung pro Jahr €

Mit dieser Vergütung sind abgegolten: • die Wartung nach Nr. 2.1,

die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),

die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €

je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €

je Teil werden gesondert vergütet),

• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und –stoffe,

• die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,

• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,

• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.

5 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden.

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 5

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5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto): Stundenverrechnungssatz: €6 €6 €6

Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden %6 Nacht-/Schichtarbeit %6 Sonn-/Feiertagsarbeit %6

Fahrtkosten (An- und Abfahrt): €/Auftrag6 Entfernung Einsatzort – nächstgelegene km6 Niederlassung km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km6 Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.

5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).

Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden.

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 6

K

n

= K 



P

A

+ P

E

E

E

n



Dabei bedeuten

K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot

K = neue Vergütung n

P = = Allgemeinkostenanteil A

P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E A E

Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot

E = neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n Maßgebender Tarifvertrag mit Bundesland7

6 vom Bieter auszufüllen

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Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt. (bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen)

Maßgebende Entgeltgruppe8


(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)

Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.

5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.

5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.

5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.

5.7 Die Vergütung wird gezahlt: jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung

Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.

  1. Mängelansprüche

7 vom Bieter auszufüllen 8 vom Bieter auszufüllen

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 7

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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.

  1. Haftung

7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für

Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall

höchstens aber 1.000.000 € insgesamt

Vermögensschäden auf 500.000 € je Schadensfall

höchstens aber 500.000 € insgesamt

Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:

Sachschäden 2.500.000 €

Vermögensschäden 1.000.000 €

Personenschäden 2.500.000 €

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 8

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8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt am an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag

und beträgt 4 Jahre.

Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.

8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:

a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist

b) die in der/ den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen

c) die in der/ den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen

d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB)

e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist

f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.

g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.9

9 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 9

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i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

8.3 Wird ein Teil der in der/ den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.

8.4 Werden die in der/n Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.

Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.

Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.

Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des Vertrages können zur Neuausschreibung führen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.

9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 10

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keine

Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.

  1. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

  1. Schriftform und salvatorische Klausel

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).

Sonderregelung für Instandhaltungsverträge in Zusammenhang mit Bauleistungen: Mit Bezuschlagung des Angebots der Bauleistung gilt das Angebot der Instandhaltung ebenfalls als bezuschlagt, auch wenn dies im formalen Bauauftrag nicht gesondert erwähnt wird. Die formale Auftragserteilung der Instandhaltung erfolgt nach der Abnahme des Baugewerks. Der Instandhaltungsvertrag ist mit Abnahme des Baugewerks in folgenden Punkten anzupassen:

  • Alle mit "B)" bezeichneten Stellen sind vom Auftraggeber festzulegen
  • Der Wartungsumfang ist vom Auftragnehmer zu prüfen. Sollte sich der Wartungsumfang geändert haben, so ist der Wartungsvertrag anzupassen. Die Ermittlung der Vergütung erfolgt analog einer Auftragsanpassung gem. VOB/B und ist vom AN nachzuweisen.
  • Der endgültige Instandhaltungsvertrag wird formal beauftragt.

11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 11

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  1. Anhänge zum Vertrag

Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil:

KG 480 Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen KG KG KG KG KG

Für den Auftraggeber10: Für den Auftragnehmer: München, den , den

………………………………………….. ………………………………………….. Name/ Unterschrift Name/ Unterschrift

10 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Bezuschlagung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.

Wartung 2018 Vertrag für Wartung und Inspektion 12

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Leistungs- kennzifferInspektions-und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
1000Versorgungseinrichtungensiehe Arbeitskarte KG 430 .
1100bleibt frei
1200Druckluftversorgung
2000Schaltschränke, Bedientableaus, Steuerungen
2100Schaltschränke, Bedientableaus
2101Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
2102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
2103Schutzabdeckungen auf Vollständigkeit und Befestigung prüfenx
2104Reinigenx
2105Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen, ggf. nachziehenxx
2106Funktionselemente (z.B. Bedien-und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
2107Funktionselemente (w.v.) einstellen, justieren, festziehenxentfällt bei gekapselten Bauteilen
2108Optische und akustische Kontrolleinrichtungen prüfenx
2109Schmelzsicherungen auf Festsitz prüfenxsiehe auch Ziffer 3200
2110Leistungsschalter, Schütze und Relais auf Verschleiß und Beschädigung prüfen (z.B. Kontaktabbrand)xentfällt bei gekapselten Bauteilen
2111Schalt-und Steuervorgänge prüfen, z.B. Frostschutzfunktionx
2112Sicherheitseinrichtungen, z.B. thermische Auslöser, prüfen, ggf. justieren und protokollierenxxsiehe auch Ziffer 3200
2113Einstellung von Schaltschrankkomponenten (z.B. Zeitrelais) prüfenx
2114Hand-, Automatik-und Fernbedienfunktion prüfenx
2115Hand-, Automatik-und Fernbedienfunktion nachstellenx
2200Steuerungen
2201Auf fach-und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
2202Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
2203Reinigenx
2204Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen, ggf. nachziehenxx
2205Funktionselemente (z.B. Bedien-und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
2206Funktionselemente (w.v.) einstellen, justieren, festziehenx
2207Eingangssignale (z.B. Fühler, Ferneinsteller, Führungsgröße) auf Übereinstimmung mit Sollwerten prüfenx
2208Signale abgleichenx
2209Steuerfunktion, Steuersignal und Sicherheitsketten prüfenx
2210Steuerfunktion und Steuersignale justierenx
3000Messwertgeber, Sicherheits-und Behälterüberwachungseinrichtungen
3100Elektrische/elektronische/pneumatische Messwertgeber (z.B. Temperatur, Druck, Feuchte)
3101Auf fach-und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480–Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 1

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Leistungs- kennzifferInspektions-und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
3102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
3103Reinigenx
3104Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfenx
3105Physikalische Messgrößen am Messort messen und protokollierenx
3106Elektrische/elektronische/pneumatische Messsignale prüfenx
3107Nachjustieren/regenerierenx
3108Schreibende Messgeräte auf Funktion prüfenx
3200Sicherheitseinrichtungen z.B. Wächter und Begrenzer
3201Auf fach-und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
3202Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
3203Reinigenx
3204Mechanische Funktion prüfenx
3205Elektrische/elektronische/pneumatische Messsignale prüfenx
3206Nachjustierenx
3300Behälterüberwachungseinrichtungen
3301Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion und Umgebungsbedingungen prüfenx
3302Reinigenx
3303Füllstandsanzeigevorrichtung auf Funktion prüfenx
3304Leckwarnsystem auf Funktion prüfenx
3305Grenzwertgeber auf Funktion prüfenx
4000Regler, Zusatzmodule, Optimierungsgeräte
4100analoge/digitale, elektr./elektron., pneumat. Regler, Zusatzmodule und Optimierungsgeräte
4101Auf fach-und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
4102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
4103Eigenspannungsversorgung prüfen (Pufferbatterie, etc.)x
4104Reinigenx
4105Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen; ggf. nachziehen/justierenxx
4106Funktionselemente (z.B. Bedienelemente, Uhren, Displays) prüfenx
4107Funktionselemente (w.v.) einstellen, justieren, festziehenx
4108Elektrische/elektronische/pneumatische Eingangssignale (z.B. Fühler, Ferneinsteller, Führungsgröße) prüfenx
4109Signale abgleichenx
4110Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stellsignal prüfenx
4111Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stell- /Ausgangssignal justierenx
4112Regelkreis/ Modulfunktion/Optimierungsfunktion gemäß Einstellparameter unter Berücksichtigung aller Zusatzfunktionen prüfenx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480–Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 2

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Leistungs- kennzifferInspektions-und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
4113Regelkreis/ Modulfunktion/Optimierungsfunktion gemäß Einstellparameter unter Berücksichtigung aller Zusatzfunktionen korrigieren/ nachjustierenxOptimierungsfunktionen ggf. an veränderte Parameter anpassen
5000Elektrische/elektronische/pneumatische/ mechanische Stellgeräte
5100Stellantriebe
5101Auf fach-und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
5102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
5103Auf äußere Dichtheit prüfenx
5104Reinigenx
5105Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen, ggf. nachziehenx
5106Elektrische/elektronische/pneumatische Eingangssignale und den Arbeits-/Stellbereich prüfenx
5107Sicherheitsstellung prüfenx
5108Stellungs-/Grenzwertgeber und Endlagenschalter auf Funktion prüfenx
5109Nachjustierenx
5200Stellglieder (z.B. Ventile, Hähne, Klappen)
5201Auf fach-und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
5202Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
5203Reinigenx
5204Anschlussverbindungen auf mechanische Funktion prüfenx
5205Auf Dichtheit prüfenx
5206Stopfbuchse prüfenx
5207Spindel schmierenx
5208Auf Funktion prüfenx
5209Nachstellenx
5300Stellglieder (z. B. Jalousieklappen, Medium: Luft)siehe Arbeitskarte KG 430
6000Datenübertragungseinrichtungen/Ein-und Ausgabegeräte
6100Datenübertragungseinrichtungen (z.B. Modem, Multiplexer, Bussysteme, etc.)
6101ReinigenxGehäuse
6102Belüftung prüfenx
6103Belüftung reinigen, Luftfilter reinigen bzw. austauschenx
6104Funktionselemente (z. B. Bedien-und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
6105Stichprobenartiger online Testx
6200Externspeicher (Massendatenspeicher wie z.B. Kassettenplattenspeicher, Diskettenlaufwerke, Bandgeräte, CD/DVD-Brenner)
6201Belüftung prüfenx
6202Belüftung reinigen, Luftfilter reinigen bzw. austauschenx
6203Reinigen gemäß Herstellerspezifikationx
6204Funktionselemente (z. B. Bedien-und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
6205Funktionsprüfung mit Hilfe von Testprogrammen durchführenxDatensicherung und Wiederherstell-ung

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480–Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 3

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Leistungs- kennzifferInspektions-und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
6300Schreiber, Plotter, Drucker
6301Auf Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung prüfenx
6302Reinigenx
6303Schreib-und Druckfunktion prüfenx
6304Nachstellenxnur bei analogen Schreibern
6305Verbrauchsteile austauschen (z. B. Farbbänder, Farbstifte, Tinte)x
6400Anzeiger, Bildschirme, Tastaturen
6401ReinigenxTastatur, Maus, Bildschirm
6402Anzeige-und Eingabefunktionen prüfenx
6403Signale abgleichenxnur bei Anzeigern
7000Management-und Bedieneinrichtungen
7100Server/Bedienstationen
7101Programm-und Datensicherung durchfühenx
7102Aufbewahrung der zuletzt erstellten Programm-und Datenkopienx
7103ReinigenxGehäuse
7104Eigenspannungsversorgung prüfen (z.B. Pufferbatterie austauschen)x
7105Belüftung, Luftfilter prüfenx
7106Belüftung (Luftweg, Kühler) reinigen, Luftfilter reinigen bzw. austauschenx
7107Systemcheck mit Neustart des Rechners durchführenx
7108Virencheckx
7109Uhrzeitsynchronisierung prüfenx
7110Automatische Initialisierung bei Netzwiederkehr prüfenx
7111Schnittstellen zu den Peripheriegeräten prüfenx
7112Testen der Anwenderprogrammex
7113Datenfernübertragung prüfenx
7114Doppel-oder Mehrfachrechner-Betrieb prüfenx
7115Aktualisierung und Pflege der Systemsoftwarexseparaten Vertrag abschließen
7150Zentralen/Unterzentralen (zusätzlich)
7151Systemcheck mit Neustart des Rechners durchführenx
7152Speicherung der Programme prüfenx
7153Automatische Uhrzeitübernahme prüfenxwenn vorhanden
7154Automatische Initialisierung bei Netzwiederkehr prüfenx
7155Schnittstellen zu den Peripheriegeräten prüfenx
7156Doppel-oder Mehrfachrechner-Betrieb prüfenx
7170Unterstationen (zusätzlich)
7171US-Systemcheck durchführenx
7172Speicherung der US-Programme prüfenx
7173Reset-und Bootvorgang durchführenx
7174Elektrische/elektronische/pneumatische Eingangssignale (z.B. Fühler, Ferneinsteller, Führungsgröße) prüfenx
7175Signale abgleichenx
7176Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stellsignale prüfenx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480–Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 4

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Leistungs- kennzifferInspektions-und WartungsarbeitenFristenBemerkungen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
7177Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stell- /Ausgangssignale justierenx
8000Software
8100Software für Zentralen/Unterzentralen/Unterstationensiehe Ziffern 2209, 4112, 6110, 7113
8101Datensicherung durchführenx
8102Aufbewahrung der zuletzt erstellten Programm-und Datenkopienx
8103Stichprobenartiger online-Testxsiehe Ziffer 7114
8104Aktualisierung und Pflege der Systemsoftwarexsiehe Ziffer 7156
8105Testen der Anwenderprogrammex
8106Datenfernübertragung prüfenx
8107Doppel-oder Mehrfachrechner-Betrieb prüfenx
8108Einspielen der zuletzt erstellten (aktuellen) Programm- und Datenkopienx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480–Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 5

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