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VOB - Hinweise für die Erstellung von Angeboten
Bitte füllen Sie das Angebotsformular (Formblatt 213) sowie die angehängten Erklärungen (soweit zutreffend) vollständig aus.
Achtung:
Mit dem Angebot zwingend einzureichen ist das Leistungsverzeichnis (LV) oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe muss das LV oder Kurz-LV als PDF-Datei beigefügt sein. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Sie werden gebeten, die von Ihnen verpreisten Leistungsverzeichnisse im Dateiformat DA84 einzureichen, da dies eine beschleunigte rechnerische Prüfung der eingegangenen Angebote ermöglicht. Sollten Sie dieser Bitte nicht entsprechen, hat dies jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für Sie, insbesondere wird Ihr Angebot nicht aus diesem Grund ausgeschlossen werden.
Die GAEB-Datei ersetzt nicht das als PDF-Datei abzugebende verpreiste Leistungsverzeichnis.
Signatur der Vergabestelle
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht: BImA-Nummer:
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die ver- tragliche Leistung zu bilden sind
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
8 Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
- ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgeleg- te Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mittei- le/n.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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124(cid:66)(cid:37)(cid:47)(cid:46) (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Leistung
Bewerber∗) Bieter) ∗ Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ∗ Nachunternehmer) ∗ anderes Unternehmen) ∗
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Auf gesondertes Verlangen werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019(cid:3)(cid:16)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:83)(cid:68)(cid:86)(cid:86)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:37)(cid:47)(cid:46)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:3)(cid:54)eite 1 von 3
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124(cid:66)(cid:37)(cid:47)(cid:46) (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Auf gesondertes Verlangen werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Auf gesondertes Verlangen werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse², eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen³ sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 (cid:16)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:83)(cid:68)(cid:86)(cid:86)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:37)(cid:47)(cid:46) Seite 2 von 3
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124(cid:66)(cid:37)(cid:47)(cid:46) (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Auf gesondertes Verlangen werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 (cid:16)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:83)(cid:68)(cid:86)(cid:86)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:37)(cid:47)(cid:46) Seite 3 von 3
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten € | Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
verteilen
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
2 .5 Nach unternehmerleistungen
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme |
|---|---|
| Vergabenummer | Leistung |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung |
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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
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Anlage – Erklärung über Freistellungsbescheinigungen von Bietern bei Vergabe von Bauleistungen
xxx Vergabenummer:
Baumaßnahme: xx
Bieter: ___________________________________________________________________________________________
Steuernummer: _________________________________________________________________________________
Anschrift des zuständigen Finanzamtes: ______________________________________________________________________
Freistellungsbescheinigung:
Beim o.g. Unternehmen liegt eine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vor (Bitte ankreuzen!):
☐ Ja ☐ Nein
Wenn ja, dann:
- Gültige Freistellungsbescheinigung ist dem Angebot beizulegen!
Oder
- Gültige Freistellungsbescheinigung wurde im Vergabeverfahren mit der Vergabenummer ________________________ bereits vorgelegt.
Ort / Datum Bieter/ Firmenstempel Unterschrift / Signatur/ Name des Erklärenden
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Eigenerklärung Artikel 5kFB
Vergabeverfahren:
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket
(VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022)
Diese Eigenerklärung ist auszufüllen
jeweils vom Bewerber/Bieter und von jedem Mitglied der eventuellen Bewerber-/Bietergemeinschaft,
vom Eignungsverleiher zu den betroffenen Kriterien der wirtschaftlichen/finanziellen oder techni- schen/beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung), für welchen sich der Bewerber/Bieter/die Bewerber- /Bietergemeinschaft die Eignung des Dritten ausleiht.
- Ich gehöre/wir gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewer- bers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unterneh- men, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammen- hang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Perso- nenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachwei- ses in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
-1-
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Eigenerklärung Artikel 5kFB
Datum
…………………………………………………………………… ……………………………………………………………. Name Bewerber/Bieter Name des Erklärenden (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: erstes Mit- glied einer Bgewerber-/Bietergemeinschaft und de- (das ist die natürliche Person, welche im Falle der ren bevollmächtigter Vertreter) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung ab- gibt und abgeben darf)
…………………………………………………………………… ……………………………………………………………. Name weiteres Bewerber-/Bietergemeinschaftsmit- Name des Erklärenden glied (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: weiteres (das ist die natürliche Person, welche im Falle der Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung ab- gibt und abgeben darf)
…………………………………………………………………… ……………………………………………………………. Name weiteres Bewerber-/Bietergemeinschaftsmit- Name des Erklärenden glied (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: weiteres (das ist die natürliche Person, welche im Falle der Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung ab- gibt und abgeben darf)
…………………………………………………………………… ……………………………………………………………. Name weiteres Bewerber-/Bietergemeinschaftsmit- Name des Erklärenden glied (bzw. i.F. Bewerber-/Bietergemeinschaft: weiteres (das ist die natürliche Person, welche im Falle der Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) elektronischen Angebotsabgabe die Erklärung ab- gibt und abgeben darf)
Anlage: Wortlaut des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
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Eigenerklärung Artikel 5kFB
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung 8. April 2022:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anwei- sung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unterneh- men, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer ra- dioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterfüh- rung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicher- heit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizi- nischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nuk- leare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russ- land, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeug- nisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
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Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Auftragnehmer
Version 1.2.1, Stand 12.10.2023
Sie erhalten dieses Informationsblatt, weil Sie als Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in einem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) oder dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) geförderten Vorhaben beauftragt sind. Der Antragsteller bzw. Begünstigte (Empfänger) der EU-Fördermittel ist daher verpflichtet, personenbezogene Daten von Ihnen zu erheben, zu verarbeiten und an die fördernde Stelle zu übermitteln. Bei der Verarbeitung der Daten beachten wir höchste Anforderungen an den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie alle diesbezüglichen Informationen (Grund, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen). Bitte lesen Sie das Informationsblatt sorgfältig durch und nehmen Sie es bitte zu Ihren Unterlagen.
Hintergrund der Datenerhebung
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung ist die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF in der EU-Förderperiode 2021-2027 verpflichtet, ausgewählte personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, drohen entsprechende finanzielle Sanktionen durch die Europäische Kommission.
Seit dem 25. Mai 2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Verordnung (EU) 2016/6791 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) anzuwenden. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.
Zweck und Rechtsgrundlage
Die Daten sind zum Zweck der Begleitung, der Evaluierung, des Finanzmanagements und für (Über-) Prüfungen zu erheben. Insbesondere dient die Datenerhebung dazu, Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhüten, aufzudecken, zu korrigieren und gegenüber der Europäischen Kommission darüber Bericht zu erstatten.
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 4 Satz 1 Nr. 2 Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und Anpassung des allgemeinen Datenschutzgesetzes Sachsen- Anhalt (Datenschutz-Grundverordnung-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA) in Verbindung mit Artikel 69 Absatz 2 einschließlich Anhang XII und Artikel 72 Absatz 1
1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
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Buchstabe e) einschließlich Anhang XVII Verordnung (EU) 2021/10602 verarbeitet. Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e) in Verbindung mit Anhang XVII Verordnung (EU) 2021/1060 gibt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten verpflichtend vor.
Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet, wie es für die Umsetzung der Förderung aus EFRE, ESF+ oder JTF sowie die verpflichtende Berichterstattung erforderlich ist.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und woher kommen diese?
Die zu erhebenden Daten ergeben sich aus Verordnung (EU) 2021/1060, Anhang XVII, Datenfeld 23. Erfragt werden daher nach Unterzeichnung der Verträge folgende Daten.
| Kategorie: | Daten: |
|---|---|
| Allgemeine Personendaten | Name des Auftragnehmers Vorname, Nachname und Geburtsdatum aller wirtschaftlichen Eigentümer des Auftragnehmers |
| Kennnummern | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer aller wirtschaftlichen Eigentümer des Auftragnehmers |
Unabhängig von diesen personenbezogenen Daten werden auch Daten zu Sachverhalten erhoben, die mit Ihnen in Verbindung stehen. Dies sind Angaben zu dem Vertrag, der zwischen Ihnen und dem Begünstigten abgeschlossen wurde. Dazu gehören Datum, Name (z. B. Vertragsgegenstand), Bezugsnummer (z. B. Verfahrensnummer der elektronischen Vergabeplattform) und Wert des Vertrags.
Diese Angaben sind verpflichtend, sofern der abgeschlossene Vertrag mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ab Erreichen oder oberhalb der jeweils geltenden Unionsschwellenwerte gemäß § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustande gekommen ist.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Das für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Referat ist die EU- Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen- Anhalt. Für Anmerkungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF Editharing 40
2 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, und Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfen im Grenzverwaltung und Visumpolitik
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39108 Magdeburg E-Mail: ESIF.MF@sachsen-anhalt.de
Wer erhebt die Daten und was passiert mit den Daten?
Die Erhebung der vorgenannten Daten erfolgt beim Begünstigten (Fördermittelempfänger) des aus EFRE, ESF+ oder JTF geförderten Vorhabens. Der Begünstigte ist mit der EU- Förderung seines Vorhabens aufgrund der Vorgaben aus den EU-Verordnungen zur Übermittlung der durch ihn erhobenen Daten verpflichtet. Dafür steht ihm die Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DS-GVO zur Verfügung. In seiner Funktion ist dieser zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden beispielsweise digital über einen sicheren Kommunikationsweg (Kundenportal) der Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Diese agiert für die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF und ist ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüft die übermittelten Datensätze auf Plausibilität und pflegt diese anschließend in eine zentrale Datenbank (efREporter4) ein.
Die Datenbank efREporter4 erfasst alle Vorhabendaten zur Umsetzung von EFRE, ESF+ und JTF in Sachsen-Anhalt und bietet damit die Grundlage für die Berichterstattung und Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission.
Wem gegenüber werden die Daten offengelegt und wer arbeitet mit diesen Daten?
Innerhalb der Aufgabenwahrnehmung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die zur Erfüllung der oben genannten Zwecke beitragen. Als zuständige Bewilligungsstelle für das Fördervorhaben, in dem Sie als Auftragnehmer agieren, erhält die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Kenntnis von Ihren Daten. Weiterhin erhalten die Investitionsbank Sachsen- Anhalt als technischer Dienstleister sowie die zur Überprüfung der Förderung berechtigten Institutionen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union Zugriff. Dies sind insbesondere die EU-Prüfbehörde, der Landesrechnungshof, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie von diesen beauftragte Dritte.
Die vorgenannten Stellen können im Sinne ihrer Aufgabenwahrnehmung auch Dritte beauftragen.
Wie und wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn diese für den Zweck der Erhebung und Verarbeitung nicht mehr notwendig sind. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt in der zentralen Datenbank efREporter4 sowie im elektronischen Kommunikationssystem (Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt).
Die personenbezogenen Daten werden unmittelbar nach Abschluss der Aufbewahrungsfrist gemäß Artikel 82 Verordnung (EU) 2021/1060 datenschutzgerecht vernichtet - im IT-System gelöscht, sonst physisch vernichtet. Dies wird voraussichtlich spätestens am 31.12.2035 der Fall sein.
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Ihre Rechte als betroffene Personen gegenüber der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt geltend machen können: Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO), Berichtigung und Vervollständigung von Daten (Artikel 16 DS-GVO), Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO).
Für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und zur Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der DS-GVO steht Ihnen der behördliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Dieser ist wie folgt zu erreichen:
Datenschutzbeauftragter des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing 40 39108 Magdeburg Telefon: 0391 567-1166 E-Mail: datenschutz-mf@sachsen-anhalt.de
Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder sonstige Rechtsberatung zu erteilen.
Beschwerderecht
Selbstverständlich können Sie sich mit Anliegen, die Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen, jederzeit an die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt wenden.
Es steht Ihnen frei, sich gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d) und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e) in Verbindung mit Artikel 77 DS-GVO mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde im Sinne der DS-GVO zu wenden.
Die für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zuständige Aufsichtsbehörde ist der:
Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 34a 39104 Magdeburg E-Mail: Poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Sprachliche Gleichstellung
Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Informationsblatt gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
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Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Unterauftragnehmer
Version 1.2.1, Stand 12.10.2023 Sie erhalten dieses Informationsblatt, weil Sie mittelbar als Unterauftragnehmer mit der Leistungserbringung in einem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) oder dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) geförderten Vorhaben beauftragt sind. Der Begünstigte (Empfänger) der EU-Fördermittel ist daher verpflichtet, personenbezogene Daten von Ihnen zu erheben, zu verarbeiten und an die fördernde Stelle zu übermitteln.
Fördervorhaben Begünstigter = Auftraggeber
Auftrag Auftragnehmer
Unterauftrag Unterauftragnehmer
Bei der Verarbeitung der Daten beachten wir höchste Anforderungen an den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie alle diesbezüglichen Informationen (Grund, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen). Bitte lesen Sie das Informationsblatt sorgfältig durch und nehmen Sie es bitte zu Ihren Unterlagen.
Hintergrund der Datenerhebung
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung ist die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF in der EU-Förderperiode 2021-2027 verpflichtet, ausgewählte personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, drohen entsprechende finanzielle Sanktionen durch die Europäische Kommission.
Seit dem 25. Mai 2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Verordnung (EU) 2016/6791 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) anzuwenden. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.
1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
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Zweck und Rechtsgrundlage
Die Daten sind zum Zweck der Begleitung, der Evaluierung, des Finanzmanagements und für (Über-) Prüfungen zu erheben. Insbesondere dient die Datenerhebung dazu, Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhüten, aufzudecken, zu korrigieren und gegenüber der Europäischen Kommission darüber Bericht zu erstatten.
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 4 Satz 1 Nr. 2 Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und Anpassung des allgemeinen Datenschutzgesetzes Sachsen- Anhalt (Datenschutz-Grundverordnung-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA) in Verbindung mit Artikel 69 Absatz 2 einschließlich Anhang XII und Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e) einschließlich Anhang XVII Verordnung (EU) 2021/10602 verarbeitet. Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e) in Verbindung mit Anhang XVII Verordnung (EU) 2021/1060 gibt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten verpflichtend vor.
Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet, wie es für die Umsetzung der Förderung aus EFRE, ESF+ oder JTF sowie die verpflichtende Berichterstattung erforderlich ist.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und woher kommen diese?
Die zu erhebenden Daten ergeben sich aus Verordnung (EU) 2021/1060, Anhang XVII, Datenfeld Nr. 24. Erfragt werden daher nach Unterzeichnung der Verträge folgende Daten.
| Kategorie: | Daten: |
|---|---|
| Allgemeine Personendaten | Name |
| Kennnummern | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer |
Unabhängig von diesen personenbezogenen Daten werden auch Daten zu Sachverhalten erhoben, die mit Ihnen in Verbindung stehen. Dies sind Angaben zu dem Vertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und Ihnen abgeschlossen wurde. Dazu gehören Datum, Name (z. B. Vertragsgegenstand), Bezugsnummer (z. B. Verfahrensnummer der elektronischen Vergabeplattform oder Auftragsnummer) und Wert dieses Vertrags.
Diese Angaben sind verpflichtend, sofern der abgeschlossene Vertrag mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ab Erreichen oder oberhalb der jeweils geltenden Unionsschwellenwerte gemäß § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustande gekommen ist.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Das für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Referat ist die EU- Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen- Anhalt. Für Anmerkungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
2 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, und Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfen im Grenzverwaltung und Visumpolitik Seite 2 von 5
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Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF Editharing 40 39108 Magdeburg E-Mail: ESIF.MF@sachsen-anhalt.de
Wer erhebt die Daten und was passiert mit den Daten?
Die Erhebung der vorgenannten Daten erfolgt beim Begünstigten (Fördermittelempfänger) des aus EFRE, ESF+ oder JTF geförderten Vorhabens. Der Begünstigte ist mit der EU- Förderung seines Vorhabens aufgrund der Vorgaben aus den EU-Verordnungen zur Übermittlung der durch ihn erhobenen Daten verpflichtet. Dafür steht ihm die Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DS-GVO zur Verfügung. In seiner Funktion ist dieser zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden beispielsweise digital über einen sicheren Kommunikationsweg (Kundenportal) der Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Diese agiert für die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF und ist ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüft die übermittelten Datensätze auf Plausibilität und pflegt diese anschließend in eine zentrale Datenbank (efREporter4) ein.
Die Datenbank efREporter4 erfasst alle Vorhabendaten zur Umsetzung von EFRE, ESF+ und JTF in Sachsen-Anhalt und bietet damit die Grundlage für die Berichterstattung und Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission.
Wem gegenüber werden die Daten offengelegt und wer arbeitet mit diesen Daten?
Innerhalb der Aufgabenwahrnehmung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die zur Erfüllung der oben genannten Zwecke beitragen. Als zuständige Bewilligungsstelle für das Fördervorhaben, in dem Sie als Unterauftragnehmer agieren, erhält die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Kenntnis von Ihren Daten. Weiterhin erhalten die Investitionsbank Sachsen- Anhalt als technischer Dienstleister sowie die zur Überprüfung der Förderung berechtigten Institutionen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union Zugriff. Dies sind insbesondere die EU-Prüfbehörde, der Landesrechnungshof, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie von diesen beauftragte Dritte.
Die vorgenannten Stellen können im Sinne ihrer Aufgabenwahrnehmung auch Dritte beauftragen.
Wie und wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn diese für den Zweck der Erhebung und Verarbeitung nicht mehr notwendig sind. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt in der zentralen Datenbank efREporter4 sowie im elektronischen Kommunikationssystem (Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt).
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Die personenbezogenen Daten werden unmittelbar nach Abschluss der Aufbewahrungsfrist gemäß Artikel 82 Verordnung (EU) 2021/1060 datenschutzgerecht vernichtet - im IT-System gelöscht, sonst physisch vernichtet. Dies wird voraussichtlich spätestens am 31.12.2035 der Fall sein.
Ihre Rechte als betroffene Personen gegenüber der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt geltend machen können:
Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO), Berichtigung und Vervollständigung von Daten (Artikel 16 DS-GVO), Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO).
Für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und zur Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der DS-GVO steht Ihnen der behördliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Dieser ist wie folgt zu erreichen:
Datenschutzbeauftragter des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing 40 39108 Magdeburg Telefon: 0391 567-1166 E-Mail: datenschutz-mf@sachsen-anhalt.de
Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder sonstige Rechtsberatung zu erteilen.
Beschwerderecht
Selbstverständlich können Sie sich mit Anliegen, die Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen, jederzeit an die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt wenden.
Es steht Ihnen frei, sich gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d) und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e) in Verbindung mit Artikel 77 DS-GVO mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde im Sinne der DS-GVO zu wenden.
Die für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zuständige Aufsichtsbehörde ist der:
Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 34a 39104 Magdeburg E-Mail: Poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
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Sprachliche Gleichstellung
Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Informationsblatt gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
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