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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU –Einheitliche Fassung) Vergabestelle Þ«®¹»²´¿²¼µ®»·ñл®±²¿´óôλ½¸¬ó«²¼Ñ®¼²«²¹¿³¬ Vergabeart ͽ¸*²¾«®¹»®Í¬®¿A»ìï ðêêïèÒ¿«³¾«®¹ offenes Verfahren Ü»«¬½¸´¿²¼ nichtoffenes Verfahren Ì»´ò Ú¿¨ ðíììëóéíïéëë Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb ¿²¿´´»Þ·»¬»® wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit ðêòïðòîðîê ïðæíð
Bindefrist endet am ïïòïîòîðîê
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem.Abschnitt 2 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme Þ·´¼«²¹½¿³°«Ò¿«³¾«®¹ôͽ¸*²¾«®¹»®Í¬®¿A»ôðêêïèÒ¿«³¾«®¹
Vergabenummer Leistung
íðòÆÊÍòîóêðóêìóîðîêøÞ÷ Ô±ìóðçÙ»¾<«¼»¿«¬±³¿¬·±²
Anlagen
A)die beim Bieter verbleibenund im Vergabeverfahren zu beachten sind 212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Ô»·¬«²¹ª»®¦»·½¸²·ôÞ¿«¾»½¸®»·¾«²¹»²ôд<²» Ø·²©»·»¦«Ò¿½¸º±®¼»®«²¹»²
B)die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung
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C) die,soweit erforderlich,ausgefüllt mit dem Angeboteinzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt221oder222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitätenanderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: ïîìóÞÔÕ Û·¹»²»®µ´<®«²¹¦«®Û·¹²«²¹ Ú®»·¬»´´«²¹¾»½¸»·²·¹«²¹«²¼Û®µ´<®«²¹$¾»®Ú®»·¬»´´«²¹¾»½¸»·²·¹«²¹»² ·»¸»¿¾½¸´·»A»²¼»Ô·¬»¼»®¹»º±®¼»®¬»²Û®µ´<®«²¹»²«²¼Ò¿½¸©»·»
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelleeinzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ·»¸»¿¾½¸´·»A»²¼»Ô·¬»¼»®¹»º±®¼»®¬»²Û®µ´<®«²¹»²«²¼Ò¿½¸©»·»
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
Þ«®¹»²´¿²¼µ®»· Þ¿«¿³¬ ͽ¸*²¾«®¹»®Í¬®¿A»ìï ðêêïèÒ¿«³¾«®¹ zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lichoder in Textform Stelle
Straße Fax PLZ/Ort E-Mail
3 Unterlagen(Erklärungen,Angaben,Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen ·»¸»¿¾½¸´·»A»²¼»Ô·¬»¼»®¹»º±®¼»®¬»²Û®µ´<®«²¹»²«²¼Ò¿½¸©»·»
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU –Einheitliche Fassung)
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
·»¸»¿¾½¸´·»A»²¼»Ô·¬»¼»®¹»º±®¼»®¬»²Û®µ´<®«²¹»²«²¼Ò¿½¸©»·» ó²·½¸¬²¿½¸¹»º±®¼»®¬ ©»®¼»²æÔ»·¬«²¹ª»®¦»·½¸²·³·¬ß²¹»¾±¬°®»·»²¿´ÐÜÚóÜ¿¬»· nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen ·»¸»¿¾½¸´·»A»²¼»Ô·¬»¼»®¹»º±®¼»®¬»²Û®µ´<®«²¹»²«²¼Ò¿½¸©»·»
4 LosweiseVergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur einLos
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. §13EU Absatz1Nummer2 VOB/A gilt für jedesHauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer4der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
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7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt-und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/mSignatur/Siegel mit qualifizierter/mSignatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle: »²¬º<´´¬ô¼¿²«®»´»µ¬®±²·½¸»ß²¹»¾±¬¿¾¹¿¾»³*¹´·½¸
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma)undAnschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für
| Maßnahmennummer: | Baumaßnahme: Þ·´¼«²¹½¿³°«Ò¿«³¾«®¹ôͽ¸*²¾«®¹»®Í¬®¿A»ôðêêïèÒ¿«³¾«®¹ |
|---|---|
| Vergabenummer: íðòÆÊÍòîóêðóêìóîðîêøÞ÷ | Leistung: Ô±ìóðçÙ»¾<«¼»¿«¬±³¿¬·±² |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156GWB,§21EUVOB/A):
ïò±¼»®îòÊ»®¹¿¾»µ¿³³»®¾»·³Ô¿²¼»ª»®©¿´¬«²¹¿³¬Í¿½¸»²óß²¸¿´¬ Û®²¬óÕ¿³·»¬¸óͬ®¿A»îôðêïïîØ¿´´»ñÍ¿¿´»
10 ß«º¼·»Ú®·¬»²¦«®Û·²´»·¬«²¹»·²»Ò¿½¸°®$º«²¹ª»®º¿¸®»²¹»³<Ayïêðß¾òíÒ®òï¾·íÙÉÞ©·®¼¸·²¹»©·»»²ò ײ¾»±²¼»®»·¬¦«¾»¿½¸¬»²ô¼¿»·²Ò¿½¸°®$º«²¹¿²¬®¿¹«²¦«´<·¹·¬ô©»²²³»¸®¿´ïëÕ¿´»²¼»®¬¿¹»²¿½¸Û·²¹¿²¹ ¼»®Ó·¬¬»·´«²¹¼»ß«º¬®¿¹¹»¾»®ô»·²»®Î$¹»²·½¸¬¿¾¸»´º»²¦«©±´´»²ôª»®¹¿²¹»²·²¼øyïêðß¾òíÒ®òìÙÉÞ÷ò
Þ·»¬»®¿²º®¿¹»²³$»²¾·¦«³íðòðçòîðîêôîìæðð˸®»´»µ¬®±²·½¸$¾»®¼·»Ê»®¹¿¾»°´¿¬¬º±®³»·²¹»¹¿²¹»²»·²ô¼¿³·¬ ¼·»Ê»®¹¿¾»¬»´´»¼·»»·²²»®¸¿´¾¼»®Ú®·¬¼»yïð¿ß¾òêÒ®òïÊÑÞñßóÛ˾»¿²¬©±®¬»²µ¿²²òß²º®¿¹»²ô¼·»²¿½¸¼»³ ±ò¹òÆ»·¬°«²µ¬¾»·¼»®Ê»®¹¿¾»¬»´´»»·²¹»¸»²ô·²¼²·½¸¬³»¸®”®»½¸¬¦»·¬·¹“·³Í·²²»¼»®ª±®¹»²¿²²¬»²Ê±®½¸®·º¬«²¼ ©»®¼»²²·½¸¬³»¸®¾»¿²¬©±®¬»¬ò É·®©»·»²¼¿®¿«º¸·²ô¼¿¼·»Û·²·½¸¬·²¼·»ª»®*ºº»²¬´·½¸¬»²×²º±®³¿¬·±²»²¼»³Þ·»¬»®±¾´·»¹¬òÜ¿¾»¼»«¬»¬ô¼¿¼«®½¸ ¼·»Þ·»¬»®ô©»´½¸»¾»¿¾·½¸¬·¹»²»·²ß²¹»¾±¬¿¾¦«¹»¾»²ô¦«°®$º»²·¬ô±¾¼«®½¸¼·»Ê»®¹¿¾»¬»´´»²»«»×²º±®³¿¬·±²»²ô ß²¬©±®¬»²±¼»®Þ»µ¿²²¬³¿½¸«²¹»²ª»®*ºº»²¬´·½¸¬©«®¼»²·²¼òø·»¸»¿«½¸þØ·²©»·»¦«¼·»»®ß«½¸®»·¾«²¹ª±²¼»® »óÊ»®¹¿¾»óд¿¬¬º±®³þ÷ò
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", TeilA "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A,Abschnitt2).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art erwirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebeneLangfassung des Leistungsverzeichnissesist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung allerMitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel verseheneErklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter,Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitätenin seinem Angebotbenennen.Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehenund diese Unternehmengeeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen- de Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintragin dieListe des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmenist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diesepräqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se.Sinddie anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diesein der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werdenggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§16VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. §16Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. §16Absatz5Nummer3VOB/B verlängert auf Tage. 4 Sicherheitsleistungfür die Vertragserfüllung(§17VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistungfür Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften(§17VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. §16 Absatz1 Nummer1 Satz3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Landratsamt Burgenlandkreis mit personenbezogenen Daten seiner Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und den Spezialgesetzen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Landratsamt Burgenlandkreis, vertreten durch den Landrat, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg.
Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Burgenlandkreis, Frau Viola Schöbel, erreichen Sie unter der Postanschrift: Burgenlandkreis, Datenschutzbeauftragte, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@blk.de.
Verarbeitungszwecke
Im Landratsamt Burgenlandkreis werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können.
Gesetzliche Aufgabenerledigung
Das Landratsamt Burgenlandkreis verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den spezialgesetzlichen Vorschriften der einzelnen Fachämter.
Rechtgrundlage für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das Landratsamt Burgenlandkreis stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 67 ff SGB X sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Art. 9 DSGVO benannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Landratsamtes Burgenlandkreis an Dritte übermittelt werden. Weitergegeben werden können diese an andere Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Maßnahme-/Bildungsträger, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft), Gerichte, andere Dritte, wie beispielsweise andere kommunale Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter, Vermieter (wenn an diese direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Kindertagesstätte/Schule (nur mit Einwilligung des Betroffenen) etc.
Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falls. Dies gilt ebenfalls bei einer Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), weil dies der Rechnungslegung der EU dient und auf EU-Regelungen beruht. Für Daten, die der Finanzverwaltung zu melden sind, gilt ebenfalls eine Speicherdauer von 10 Jahren. Ist eine Forderung des Landratsamtes Burgenlandkreis (Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren.
Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Landratsamt Burgenlandkreis verarbeitet: a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten, insbesondere: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E- Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Fahrerlaubnis, Zulassung
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b) Daten der Leistungsgewährung, insbesondere: Einzelnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Daten zu Kindern/Jugendlichen von Leistungsempfängern, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz c) Gesundheitsdaten, insbesondere: Daten für die Betreuung, Begutachtungen (psychologische, ärztliche und zahnärztliche, logopädische), Infektionsgeschehen
Betroffenenrechte
a) Auskunft Jedermann hat das Recht, vom Landratsamt Burgenlandkreis eine Auskunft zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden. b) Berichtigung und Vervollständigung Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Landratsamt Burgenlandkreis verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. c) Löschung Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (s. Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt, Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.
Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Leistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Burgenlandkreis beantragt hat oder durch den Burgenlandkreis erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch in Bereichen, in denen der Antragsteller eine Dienstleistung beantragt und gewährt bekommt. Zu den Mitwirkungspflichten zählen unter anderem auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen sowie die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den Sozialgesetzbüchern sowie aus den spezialgesetzlichen Vorschriften der entsprechenden Fachämter (u.a. Fahrerlaubnisverordnung, Waffengesetz etc.). Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden und Bescheide versagt werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden.
Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Landratsamt Burgenlandkreis kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden (z. B. Internet, Melderegister, Kraftfahrtbundesamt etc.).
Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Verarbeitungszwecke genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
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