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Gebäudeautomation für das Lutherhaus 24

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 10:17 (Europe/Berlin)

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SIGEPLAN

- Sicherheit und Gesundheitsschutz -

Bauvorhaben:

„Lutherhaus 2024“

UNESCO Weltkulturerbestätte

Energetische Sanierung und touristische Erschließung

Collegienstrasse 54

06886 Lutherstadt Wittenberg

Baubeginn: 10. Oktober 2024 geplantes Bauende: 31. Dezember 2026

Bauherr/Auftraggeber: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt Collegienstraße 54 06886 Lutherstadt Wttenberg

Koordinator: Herr Amelung, Herr Fümel – Unifur Industriebedarf Kemberg

Inhalt: 1. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan 2. Baustellensicherheitsordnung 3. Merkblatt für Beschäftigte auf der Baustelle 4. Alarm- und Melde-Plan/Brandschutzordnung 5. Baustellenbezogene Erstunterweisung 6. Meldeblatt des SiGeKo 7. Vorankündigung

Dokument erarbeitet und übergeben von: Unifur Industriebedarf – Ing.-Büro f. Arbeitssicherheit Alte Wittenberger Straße 6, 06901 Kemberg/OT Bergwitz Dieter Amelung – Sicherheitsingenieur Reinhard Fümel – Sicherheitsingenieur

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SiGePlan - Einrichtungen / Maßnahmen

01.10.2024

(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Bauvorha- ben:Lutherhaus 2024 - „Energetische Sanierung und touristische Erschließung ” - UNESCO Weltkulturerbestätte Collegienstraße 54, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Bauherr:Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Collegientraße 54, 06886 Lutherstadt Wittenberg
SiGeKo:UNIFUR Industriebedarf, Alte Wittenberger Str. 6, 06901 Kemberg - OT Bergwitz, Herr Amelung, Herr Fümel
Baustelleneinrichtung - ENDEA GmbH
Entkernung/Abbruch/Entsorgung Direktorenhaus/Seitenflügel - Profil GmbH
Nichtstatische Abbrucharbeiten Lutherhaus -Buna Bau GmbH
Ausbau von PAK-haltigen Baustoffen - Profil GmbH
Entsorgung von PAK-haltigen Baustoffen - Profil GmbH
Ausbau von KMF-haltigen Baustoffen - Profil GmbH | Buna Bau GmbH
Achtung !
Entsorgung von KMF-haltigen Baustoffen - Profil GmbH | Buna Bau GmbH
Räumlich / zeitliche
Ausbau von asbesthaltigen Baustoffen - Profil GmbH
Durchzu-Überschneidungen möglich
führendeEntsorgung von asbesthaltigen Baustoffen - Profil GmbH
Arbeiten
Ausbau von DDT- und HCH-haltigen Baustoffen - BEA Consulting GmbH
Entsorgung von DDT- und HCH-haltigen Baustoffen - BEA Consulting GmbH
Ausbau und Entsorgung von mineralischen quarzhaltigen Baustoffen - Profil GmbH
Tiefbauarbeiten - TUG Oranienbaum GmbH
Rohbauarbeiten (erweiterte) - Zegarek GmbH
Rohbauarbeiten (Neubau) - Elster Bau GmbH
Gerüstbau -
Zimmererarbeiten -

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01.10.2024

(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Dachdecker -
Trockenbau -
Tischlerarbeiten - Ebert Bauelemente GmbH
Estrich - Fliesen Großmann Meisterbetrieb GmbH
Fliesen - Fliesen Großmann Meisterbetrieb GmbH
HLS - Frank Gniese GmbH
ELT Starkstrom - Anders Elektro GmbH
ELT Schwachstrom - Anders Elektro GmbH
Bodenbelag/Dielung - Wittenberger Fenster Technik GmbH
BMA/EMA - Bosch Sicherheitssysteme GmbH - NL Dresden
GaLa-Bau -
Pflastererarbeiten -
Malerarbeiten -
Baureinigung -

Der SiGe-Plan geht von der grundsätzlichen Gleichzeitigkeit aller Gewerke aus. Im Einzelfall ist gegebenenfalls der aktuell gültige Bauzeitenplan einzusehen.

Bei Abweichungen von den im SiGe-Plan festgelegten Schutzmaßnahmen ist in jedem Fall der SiGeKo zu informieren sind alternative Maßnahmen mit dem SiGeKo abzusprechen

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SiGePlan - Einrichtungen / Maßnahmen

01.10.2024

(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Vorschriften /
Planung / VorbereitungGilt für alle oben angegebenen durchzuführenden Arbeitenverantwortlich
Bestimmungen
Gefährdungsbeurteilung durchzuführender Arbeiten auf der Baustelle, Übergabe vor Aufnahme der Arbeiten an Bauleitung vor Ort (siehe auch BSO Punkt 1)Alle GewerkeArbSchG BetrSichV
Arbeitsmedizinische Vorsorge (von jedem Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anzubieten (Arbeitgeberpflicht)Alle GewerkeDGUV V6 GM A 178
Arbeitsdurchführungsanweisungen gemäß DGUV V38 § 17 unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung erstellen (siehe auch BSO Punkt 1)Alle GewerkeDGUV V1 DGUV V38 BetrSichV
Unterweisung der Mitarbeiter: Jährliche & baustellenbezogene Unterweisung in die Inhalte der erstellten Arbeitsanweisungen (ArbAnw) vor Aufnahme der jeweiligen Arbeiten (siehe auch BSO Punkt 16)Alle GewerkeArbSchG ArbAnw DGUV V1 DGUV V38
Arbeitsbeginn grundsätzlich erst nach Täglicher Absprache mit räumlich / zeitlich parallel arbeitenden Gewerken Festlegung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen (SiGePlan) Täglicher Einweisung der Mitarbeiter in o. a. Absprachen / Sicherheitsmaßnahmen (siehe auch BSO Punkt 2)  Einhaltung von Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten gemäß ArbZGAlle GewerkeDGUV V1 ArbZG
Die Sicherheitsmaßnahmen aus dem SiGePlan sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen Die Anweisungen des Führungspersonals oder der Bauüberwachung sind zu befolgen Keine Durchführung von Arbeiten ohne vorherige Einweisung durch die BauleitungAlle GewerkeDGUV V1

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Vorschriften /
1. Baustellenvorbereitungverantwortlich
Bestimmungen
1.1 Kampfmittel Verfahren klären  Behörde informieren  Gefahrenbereich kennzeichnenAlle betr. GewerkeSprengstoff- gesetz
1.2 Kontaminierte BödenLokale Verunreinigungen sind nicht auszuschließen Bei Antreffen Arbeiten einstellen und Bauüberwachung informieren Arbeitsplan (siehe auch BSO Punkt 1)Alle GewerkeDGUV R101-004 GM C 316
1.3 Erdverlegte Leitungen Vor Beginn bei Versorgungsträgern über Leitungssituation erkundigen  Schutzanweisungen der betr. Leitungsbetreiber einholen  Orten und sichern / Umlegen  Tägliche Einweisung der Mitarbeiter in o. a. Schutzanweisungen  Telefonnummern von Leitungsbetreibern / Behörden bereithaltenAlle betr. GewerkeDGUV V 38 DGUV R100-500 Merkblätter der Leitungsbetreiber GM C 472
1.4 Lärm-EmissionLärmarme Geräte Lärmintensive Arbeiten vermeiden Arbeiten von > 85 dB(A) bei der Bauleitung anmelden (siehe auch BSO Punkt 7)Alle GewerkeLärmVibrations- ArbSchV DGUV R100-500 GM A 030 GM D 500

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Vorschriften /
2. Baustelleneinrichtungverantwortlich
Bestimmungen
2.1 InformationenBaustelleneinrichtungsplan (BE) Verkehrseinrichtungsplan BaustellenordnungBauleitungBE-Plan Verkehrs- genehmigungen Verkehrs- einrichtungs- pläne
2.2 PersonalBaustellenunterkünfte Toiletten- und Waschanlagen Toiletten auch immer im Bereich der Arbeitsstellen vorhalten Händehygiene einhalten,Alle betr. GewerkeArbStättV DGUV V1 ASR A4.1 ASR A4.2 GM A 025
2.3 BaustellensicherungBauzaun Verkehrseinrichtung Arbeitsplätze und Verkehrswege sicher begehbar einrichten und erhalten (Sturz-, Stolper- und Rutschstellen vermeiden, Standsicherheit gewährleisten) Wegebau Bau- / Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenAlle betr. GewerkeDGUV V1 DGUV V38 StVO RSA
2.4 Erste HilfeErsthelfer (pro 10 Beschäftigte  1 Ersthelfer) Sanitätscontainer (bei > 50 anwesend. Beschäftigten) Krankentrage Verbandskasten Aushang Alarmplan (siehe auch BSO Punkt 17)Bauleitung Alle GewerkeDGUV V1 DGUV V9 ASR A 1.3 GM A 004

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

2.5 StromversorgungAbgesicherte Stromquelle, entweder durch Baustromverteiler oder Ersatzstromerzeuger (Schutztrennung, nur 1 Elektrogerät anschließen) Monatliche Messung des FI auf Auslösewert inkl. Dokumentation im Gerät Stromversorgung mit Bauleitung abstimmen (siehe auch BSO Punkt 13)Bauleitung Alle GewerkeDGUV V3 DGUV I 203-006 GM B 171 GM B 172 GM B 173
2.6 KommunikationTelefone (Festnetz und Mobil) Funkverkehr (Nutzungsberechtigung bei der Bauleitung einholen) Anforderungen des Post- und Fernmeldewesen einhalten)Alle betr. GewerkeDGUV V1
2.7 AllgemeinbeleuchtungAllgemeinbeleuchtung durch Bauleitung zusätzliche Beleuchtung der Arbeitsplätze durch GewerkeBauleitung Alle GewerkeDGUV V1 ASR 3.4 GM A 024
2.8 BrandschutzBei Schweiß- / Schneidarbeiten bzw. Arbeiten mit offener Flamme / Funkenbildung Schweißerlaubnis bei der Bauleitung einholen geprüfte / gewartete Feuerlöscheinrichtungen vor Ort Funkenbildung vermeiden bzw. angrenzende Bereich vor Funkenflug schützen Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen (siehe auch BSO Punkt 12)Alle betr. GewerkeDGUV V1 DGUV V9 ASR A 1.3 ASR A 2.2 GM A 021

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

2.9 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)Auf der Baustelle sind Warnweste Helm Sicherheitsschuhe (S3) Augen-/ Lärm-/ Atemschutz, etc. zu stellen (Arbeitgeberpflicht) und zu tragen (Mitarbeiterverantwortung) (siehe auch BSO Punkt 7)Alle GewerkeDGUV V1 DGUI 211-041 ASR A 1.3 GM C 6 ff..
2.10 LKW VerkehrRückwärtsfahrten minimieren Bei Rückwärtsfahrten und an unübersichtlichen Stellen mit Einweiser arbeiten Sicherheitsabstände zu Baugruben bzw. Böschungskanten einhalten o lastfreien Streifen von 0,6m gewährleisten o Fahrzeuge < 12 to = 1 m o Fahrzeuge > 12 to = 2 m Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenAlle betr. GewerkeDGUV R100-500 DGUV R101-003 DGUV I 211-041 ASR A 1.3 GM A 067

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Vorschriften /
3. Abbrucharbeiten/Demontagearbeitenverantwortlich
Bestimmungen
 Bei den Abbrucharbeiten muss ständig eine aufsichtsführende Person vor Ort sein!  Für die Abbrucharbeiten muss die Abbruchanweisung auf der Baustelle vorliegen!  Den aufgestellten Arbeits- und Sicherheitsplan gemäß DGUV Regel 101-004 beachten und die geforderten Maßnahmen umsetzen! (Anlage)
3.1 Abbrucharbeiten - Grundanforderungen/ Maßnahmen/BauzuständeAbbrucharbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführt werden Unternehmen müssen über die erforderlichen Geräte und Einrichtungen verfügen Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist durch den Unternehmer eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen Abbruchanweisung in schriftlicher Form auf Grund des Umgangs mit Gefahrstoffen und Gebäudeschadtstoffen Prüfung der Abbruchanweisung vor Arbeitsbeginn und Unterweisung der Mitarbeiter Aufsichtführender muss die Abbrucharbeiten leiten und beaufsichtigen Erforderliche PSA benutzen (siehe auch BSO Punkt 1)Alle betr. GewerkeBetrSichV DGUV V38 TRGS 524 DGUV R101-004 GM B 100 GM C 301
3.2 Großgeräteschriftliche Beauftragung der Bediener schriftliche Abbruchanweisung ausgebildete und vom Unternehmer schriftlich beauftragte und unterwiesene Geräteführer schriftliche Abbruchanweisung Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen siehe auch 3.3Alle betr. GewerkeDGUV V38 DGUV R100-500 GM C 302

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

3.3 Herabfallende GegenständePSA Abbruchgeräte mit Schutzgitter Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen (siehe auch BSO Punkt 6)Alle betr. GewerkeDGUV V38 DGUV R100-500 ASR A 1.3 ASR A 2.1 GM C 301 GM C 302
3.4 - Hochgelegene Arbeitsplätze - Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen -nicht begehbare BauteilePSA gegen Absturz (siehe auch 4.1) Nicht begehbare Bauteile (siehe auch 4.5) Hochziehbare Personenaufnahmemittel (Anmeldung bei der BG 14 Tage vorher/ DGUV R101-005 / 5.1.1 Inbetriebnahme) (siehe auch BSO Punkt 7)Alle betr. GewerkeBetrSichV DGUV V38 DGUV V52 DGUV V54 DGUV R101-005 DGUV R112-198 DGUV I 201-023 GM B 146 GM E 601
3.5 BodenöffnungenSeitenschutz (dreiteilig) Abdeckungen (gegen Verrutschen / Verschieben sichern) Tragfähigkeit der Abdeckung beachten Gefahrenstellen in Mindestabstand von 2 m absperren (siehe auch BSO Punkt 6)Alle betr. GewerkeDGUV V1 DGUV V38 ArbStättV ASR A 2.1 DGUV I 201-023 GM B 100

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Der aufgestelle Arbeits- und Sicherheitsplan ist vollumfänglich umzusetzen 3.6 Gefährdungsbeurteilung durchführen PAK belastete Arbeitsplan und Betriebsanweisung erstellen, die Beschäftigten aktenkundig Baustoffe/Abbruchmaterialien unterweisen Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen Schwarz-Grau-Weiß-Anlage einrichten PSA verwenden, Schutzanzüge der EG-Kategorie III, Typ 5 (staubdicht) mit DGUV V 1 Kapuze, Schutzhandschuhe der EG-Kategorie II, Schutzschuhe S3, DGUV V 38 Atemschutz mit Gas-Partikelflter-Kombination A2-P3 verwenden, DGUV R 101-004 Tragezeit für PSA beachten, auch unter Beachtung der klimatischen Alle betr. ASR A1.3 Verhältnisse, Gewerke LAGetSi - PAK staubarme Arbeitsverfahren anwenden, Handlungsanlei- Abbruchmaterial/Abfälle in dicht schließenden Behältern sammeln,Transport tung des demontierten Materials hat staubfrei in geeigneten Behältnissen zu BNichtrSchG erfolgen, Industriestaubsauger der Staubklasse H (Verwendungskategorie K 1) verwenden, In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen. Rauchverbot gilt für das gesamte Gebäude (öfffentliche Einrichtung)

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

3.7 Künstliche Mineralfasern (KMF)Der aufgestelle Arbeits- und Sicherheitsplan ist vollumfänglich umzusetzen Gefährdungsbeurteilung durchführen, Arbeitsplan und Betriebsanweisung erstellen, die Beschäftigten aktenkundig unterweisen Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen Entsprechend Expositionskategorie PSA verwenden (Atemschutzmaske FFP2, Schutzanzug Kat III,Typ 5, Schutzhandschuhe der EG-Kategorie II, Schutzbrille, Schutzschuhe S3) Tragezeit für PSA beachten, auch unter Beachtung der klimatischen Verhältnisse, Material nicht reißen, ausgebautes Material nicht werfen. Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Aufwirbeln von Staub vermeiden. Stäube mit Staubsauger der Staubklasse M aufnehmen. Abfälle staubdicht verpacken und kennzeichnen, in geschlossenen Behältnissen transportieren, Wenn erforderlich Schwarz-Grau-Weiß-Anlage einrichten, In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen. Rauchverbot gilt für das gesamte Gebäude (öfffentliche Einrichtung)Alle betr. GewerkeGefStoffV DGUV V 1 TRGS 500 TRGS 521 DGUV R 112-190 DGUV I 213-031 BNichtrSchG GM C 319 GM C 320
3.8 Mineralische, quarzhaltige BaustoffeDer aufgestelle Arbeits- und Sicherheitsplan ist vollumfänglich umzusetzen Gefährdungsbeurteilung durchführen, Arbeitsplan und Betriebsanweisung erstellen, die Beschäftigten aktenkundig unterweisen Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen Nur Geräte mit Staubabasaugung verwenden, enstandene Stäube mit Industriesauger mindestens „Staubklasse M“ aufnehmen. Für gute Raumbelüftung sorgen, technische Hilfsmittel (z.B. Luftreiniger) hierfür vorhalten. Staubgefährdete Arbeitsbereiche von den übrigen Arbeitsplätzen durch bauliche Maßnahmen trennen. Entsprechende PSA verwenden (Atemschutzmaske min. FFP2)Alle betr. GewerkeGefStoffV DGUV V 1 TRGS 559 DGUV R 109-002 DGUV R 112-190 DGUV I 209-073 GM C317

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Der aufgestelle Arbeits- und Sicherheitsplan ist vollumfänglich 3.9 Holzschutzmittel belastete umzusetzen Baustoffe, Gegenstände und Gefährdungsbeurteilung durchführen, Materialien (DDT, HCH) Arbeitsplan und Betriebsanweisung erstellen, die Beschäftigten aktenkundig unterweisen Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen Stellung einer ständig anwesenden aufsichtsführenden Person und eines Sicherungspostens, GeStoffV Entsprechende PSA verwenden, (Atemschutzvollmaske mit Filter ArbMedVV mindestens A2P3, Schutzanzug Kat III,Typ 5-6, Chemikalien- DGUV V 1 Schutzhandschuhe der EG-Kategorie III mit Zulassung EN 388; EN 374, EN TRGS 500 407, Schutzschuhe S3 EN 345 + Einweg-Überschuh) TRGS 519 Tragezeit für PSA beachten, auch unter Beachtung der klimatischen TRGS 524 Verhältnisse, DGUV R 112-189 Schwarz/Grau/Weiß-Bereich einrichten, wenn erforderlich Materialschleuse Alle betr. DGUV R 112-190 einrichten, Vorhalten eines Funktelefons im Schwarz-Bereich, Gewerke DGUV R 112-191 Unterdruckanlage mit Filter einsetzen, Späne und Stäube mit Industrie- DGUV R 112-195 Sauger Staubklasse H absaugen, DGUV I 212-007 ausgebaute Bauteile, abgesaugte Späne und Stäube luftdicht in reißfesten BNichtrSchG Säcken/Big-Bags oder andere luftdichtschließende Behältnisse verpacken, LAGetSi HSM dies gilt auch für gebrauchte PSA wie Überschuhe, Schutzanzüge und Filter Handlungsanlei- Hitze- und Funkenbildung vermeiden. tung Im Schwarz-Grau-Bereich nicht essen, trinken oder rauchen. GM C 316 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen, Beschäftigungsbeschränkungen beachten, Weiterführende Bestimmungen und Vorschriften beachten! Rauchverbot gilt für das gesamte Gebäude (öfffentliche Einrichtung)

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Der aufgestelle Arbeits- und Sicherheitsplan ist vollumfänglich umzusetzen 3.10 Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Arbeitsplan erstellen, Asbestzementprodukte Unterweisung gem. GefStoffVund TRGS519 aktenkundig durchführen, (fest gebundener Asbest) Ausichtsführende Person vor Ort mit Sachkunde gem. TRGS 519 min. Anlage 4 Arbeitsbereiche abgrenzen und mit Warnschildern kennzeichnen, Schutzanzug (mindestens EG-Kat. III, Typ 5) und Atemschutz mindestens GefStoffV mit Partikelfilter P2 oder partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 verwenden. TRGS 519 Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren. Alle betr. DGUV V1 In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen. Gewerke DGUV R112-190 Bauteile möglichst zerstörungsfrei ausbauen DGUV I201-012 Keine Schuttrutschen verwenden GM C 311 Ausgebaute Asbestzementprodukte in geeigneten Behältern wie reißfesten Kunststoffsäcken, Big-Bags, geschlossenen oder mit Planen abgedeckten Containern sammeln, lagern und entsorgen, Behälter kennzeichnen und gegen den Zugriff Unbefugter sichern. Bei Erfordernis Schwarz-Weiß-Bereich einrichten,

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Der aufgestelle Arbeits- und Sicherheitsplan ist vollumfänglich umzusetzen 3.11 Asbestprodukte Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Arbeitsplan erstellen, (schwach gebundener Asbest) Unterweisung gem. GefStoffV und TRGS 519 aktenkundig durchführen, Ausichtsführende Person vor Ort mit Sachkunde gem. TRGS 519 min. Anlage 3, Arbeitsbereiche abgrenzen und mit Warnschildern kennzeichnen, Arbeitsbereiche staubdicht abschotten, Arbeitsbereiche nur über Personenschleusen mit ausreichender Be- und Entlüftung betreten oder verlassen (Schwarz-Weiß-Bereich einrichten), Abzubrechendes Asbest oder asbesthaltige Materialien vor dem Abtragen mit Wasser weitgehend durchfeuchten, Freiwerdende Fasern direkt am Entstehungsort absaugen, Industrie- staubsauger oder Entstauber der Staubklasse H mit Zusatzanforderung „Asbest“ verwenden, Ausgebaute und verpackte Asbestprodukte nur über Materialschleuse aus GefStoffV dem Arbeitsbereich heraustransportieren. TRGS 519 Asbestmaterial nicht schreddern oder anders mechanisch zerkleinern Asbest-Richlinie Alle betr. Bei sämtlichen Tätigkeiten, einschließlich der Endreinigung, und bei der DGUV V1 Gewerke Abfallbeseitigung Atemschutzgeräte benutzen, Maske und Filterklasse DGUV R112-190 gemäß Faserkonzentration auswählen, DGUV I201-012 Schutzanzüge mindestens EG.-Kat III, Typ 5 – 6verwenden GM C 312 Schutzanzüge nur innerhalb der Personenschleuse ausziehen. Zuvor anhaftenden Staub durch Abwaschen oder Absaugen vollständig entfernen. Dabei Atemschutz nicht ablegen. Tragezeit der PSA unter der Bedingung der Arbeitsschwere beachten, In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen, Beschäftigungsbeschränkungen beachten, Weiterführende Bestimmungen und Vorschriften beachten!

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Vorschriften /
verantwortlich
4. Allgemeine Bauarbeiten / eingesetzte Betriebsmittel und ArbeitsverfahrenBestimmungen
4.1 Hitzearbeiten / SchweißenBei Schweiß- / Schneidarbeiten bzw. Arbeiten mit -offener Flamme / -Funkenbildung Schweißerlaubnis bei der Bauleitung einholen geprüfte / gewartete Feuerlöscheinrichtungen vor Ort Funkenbildung vermeiden bzw. angrenzende Bereich vor Funkenflug schützen Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen PSA verwenden (Hitzeschutzkleidung) (siehe auch BSO Punkt 7)Alle betr. GewerkeDGUV V1 DGUV V38 DGUV R 100-500 ASR A 1.3 ASR A 2.2 GM A 021
4.2 Gerüste (Zugang zu Arbeitsplätzen)Nutzungsberechtigte festlegen Aufbau nur durch Sachkundige (Gerüstbau) Veränderungen nur durch Gerüstbauer Standsicherheit gewährleisten Gerüstfreigabe nur mit Freigabeschein des Gerüsterstellers (siehe auch BSO Punkt 15)Alle betr. GewerkeBetrSichV DGUV V 38 TRBS 2121-1 DGUV I 201-011 GM B 111 GM B 113 GM B 116 GM B 121

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

4.3 KraneVerkehrssicherung Standsicherheit gewährleisten Schwenkbereiche festlegen Sicherheitsabstände einhalten ordnungsgemäßes Anschlagen der Lasten ausgebildeter und vom Unternehmer schriftlich beauftragter und unterwiesener Kranführer geprüfte / einwandfreie Anschlagmittel Aufsichtspersonal für Be-/ Entladung / Transportvorgänge bei Montagearbeiten Montageanweisung erstellen sichere Lagerung / Zwischenbauzustände Abstände zu elektrischen Freileitungen/Fahrleitungen einhalten. LEBENSGEFAHR! Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen (siehe auch BSO Punkt 10)Alle betr. GewerkeDGUV V9 DGUV V52 DGUV V38 DGUV R100-500 GM B 215
4.4 HubarbeitsbühnenBetätigung nur durch ausgebildetes gemäß DGUV G 308-008 und vom Unternehmer schriftlich beauftragtes Personal Sicherheitsabstände zur Grubenrändern / Böschungskanten und Freileitungen einhalten Nutzung von PSAgA kein Übersteigen auf Bauteile oder Bauwerke nur geprüfte Hubarbeitsbühnen einsetzen Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnenAlle betr. GewerkeBetrSichV DGUV G 308- 008 DGUV I 208-019 ASR A 1.3 DGUV R 100-500 GM B 212

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4.5 Leitern- Arbeiten von der Leiter aus sind nur für kurzfristige Tätigkeiten ( nicht mehrere Stunden am Tag), die mit einer Hand durchführbar sind, zulässig - Eine freie Hand muss immer zum Festhalten am Leiterholm zur Verfügung stehen - Nur einwandfreie / auf sicheren Zustand geprüfte Leitern verwenden (siehe auch BSO Pkt. 14)Alle betr. GewerkeBetrSichV TRBS 2121-2 DGUV V 38 DGUV R 101-038 DGUV I 208-016 GM B 131 GM B 132
4.6 Lastaufnahmeeinrichtungen eingewiesenes Bedienpersonal  geprüfte / einwandfreie AnschlagmittelAlle betr. GewerkeBetrSichV DGUV R 100-500 GM B 161
4.7 Material anliefern, abladen, aufladen, lagern geeignete Geräte / Lastaufnahmemittel  Platzverhältnisse berücksichtigen  von Bauleitung festgelegte Lagerfläche im Baustellenbereich nutzen  Lagerflächen / Gefahrenbereiche einhausen (Bauzaun) / kennzeichnen  Standsicherheit gewährleistenAlle betr. GewerkeBetrSichV DGUV V 1 ASR A 1.3 GM B 164 GM A 069 GM A 070

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

4.8 Motor-Kettensäge-ArbeitenGefährdungsbeurteilung durchführen, Betriebsanweisung erstellen, Betriebsanleitung des Herstellers beachten. Unterweisung anhand der Betriebsanweisung. Nur ausgebildetes Personal einsetzen, PSA je nach Betriebsanleitung des Herstellers verwenden (Schnittschutzkleidung, Schnittschutzschuhe, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, wenn erforderlich Handschuhe mit Schnittschutzeinlage) Vor Arbeitsbeginn Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen Nicht über Schulterhöhe sägen. Darauf achten, dass sich keine weiteren Personen im Gefahrbereich aufhalten. Kettensägen mit Verbrennungsmotoren nicht in geschlossen Räumen, Gruben oder Gräben verwenden. Nicht mit Schienenspitze sägen. Rückschlaggefahr!Alle betr. GewerkeBetrSichV DGUV V 1 DGUV R 100-500 Lärm- u. Vibrations ArbSchV
4.9 Elektrische Kleingeräte Kabeltrommeln/VerlängerungenNur für Baustellen zugelassene Gummischlauchleitungen verwenden Nur einwandfreie, geprüfte Betriebsmittel und Leitungsverlängerungen H07-RNF oder gleichwertig oder höherwertig verwenden Bedienungsanleitungen beachten (siehe auch BSO Punkt 13)Alle betr. GewerkeDGUV V3 DGUV I 203-005 GM B 171 GM B 172 GM B 266 GM B 274

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

4.10 Transport / Lagerung: Armaturen abgeschraubt und mit Ventildeckeln TRBS 3145 / Transport und Lagerung von gesichert TRGS 725 Druckgasflaschen Gefahrenbereiche kennzeichnen DGUV V79 gegen Wegrollen / Umfallen sichern Alle betr. ASR A 1.3 gegen Stöße schützen Gewerke ASR A 2.2 Rauchen / offenes Feuer verboten GM A 065 geeignete Löschmittel bereithalten GM A 063 (siehe auch BSO Punkt 12) GM A 064

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(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

Abkürzungen:
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-V DGUV Vorschrift DGUV-R DGUV Regel DGUV-G DGUV Grundsatz DGUV-I DGUV Information ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ArbZG Arbeitszeitgesetz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung ArbAnw Arbeitsanweisung GefStoffV Gefahrstoffverordnung BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung StVO Straßenverkehrsordnung LärmVibrations- Lärm- und Vibrations- RSA Richtlinien für die Sicherung von BSO Baustellensicherheitsordnung ArbSchV Arbeitsschutzverordnung Arbeitsstellen an Straßen GM Gelbe Mappe/Sicherheitshinweise BG SprengG Sprengstoffgesetz BE-Plan Baustelleneinrichtungsplan Landesamt f. Arbeitsschut, DIN Deutsches Institut für Normung DB Netz AG DB Netz AG LAGetSi Gesundheitsschutz u. Techn. Sicherheit Berlin
DGUV V 1 Grundsätze der Prävention DGUV R 101-005 Hochziehbare DGUV I 208-017 Handlungsanleitung für den Umgang mit Personenaufnahmemittel Leitern und Tritten DGUV V 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV R 101-008 Arbeiten im Spezialtiefbau DGUV I 208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen DGUV V 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge DGUV R 101-011 Einsatz von Schutznetzen TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz DGUV V 9 Sicherheits- und Gesundheitsschutz- DGUV R 101-014 Traggerüst- und Schalungsbau TRBS 3145 / Ortsbewegliche Druckgasbehälter kennzeichnung am Arbeitsplatz TRGS 725 DGUV V 29 Steinbrüche, Gräbereien und Halden DGUV R 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten TRGS 500 Technische Regeln für Gefahrstoffe DGUV V 38 Bauarbeiten DGUV R 112-198 Benutzung von PSAgA DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DGUV V 52 Krane DGUV R 112-199 Benutzung von PSAgA zum Retten DIN 4124 Baugruben und Gräben – Böschungen, aus Höhen und Tiefen Verbau, Arbeitsraumbreiten DGUV V 54 Winden, Hub- und Zuggeräte DGUV R 201-052 Rohrleitungsbauarbeiten DIN EN 791 Maschinen des Spezialtiefbaues DGUV V 79 Verwendung von Flüssiggas DGUV G 308-008 Ausbildung & Beauftragung der ASR A 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Bediener v. Hubarbeitsbühnen kennzeichnung DGUV R 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV I 201-011 Handlungsanleitung für den Umgang ASR A 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden mit Arbeits- und Schutzgerüsten Gegenständen DGUV R 101-001 Sicherheitsregeln für Transportanker und – DGUV I 201-023 Sicherheit von Seitenschutz, Rand- ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände systeme von Betonfertigteilen schutzsicherungen etc. DGUV R 101-003 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz DGUV I 203-005 Auswahl / Betrieb ortsveränderlicher ASR A 3.4 Beleuchtung bei der Arbeit - Umgang mit beweglichen elektrischer Betriebsmittel nach Straßenbaumaschinen Einsatzbedingungen ASR A 4.3 Erste Hilfe DGUV R 101-004 Kontaminierte Bereiche DGUV I 203-006 Auswahl / Betrieb elektrischer ASR A 4.1 Sanitärräume Anlagen & Betriebsmittel ASR A 4.2 Pausenräume

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SiGePlan - Einrichtungen / Maßnahmen

01.10.2024

(Gültig in Verbindung mit dem Bauablaufplan)

LAGetSi PAK Handlungsanleitung DGUV I 213-031 Tätigkeiten mit Mineralwolle- TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Dämmstoffen Instandhaltungsarbeiten mit alter LAGetSi HSM Handlungsanleitung Mineralwolle (Holzschutzsmittel) TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Instandhaltungsarbeiten kontaminierten Bereichen

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SIGE-KOORDINATOR

Datum: 01.10.2024

BAUSTELLENSICHERHEITSORDNUNG

Lage der Baustelle, Geltungsbereich

Lutherhaus 2024 Energetische Sanierung und touristische Erschließung

Collegienstraße 54, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Anschriften und Rufnummern

Bauherr: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt

Collegienstraße 54

06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel. 03491/42030

Verantwortlicher Bauleiter/ Seidl Heinecke Architekten PartG mbB

Bauüberwacher Neuhaldensleber Str. 32

39340 Haldensleben

Frau Kolodzyck Tel. 03904/720119

Koordinator nach §3 BaustellV UNIFUR Industriebedarf

Herr Amelung, Herr Fümel Tel. 034921/28404

Alte Wittenberger Str. 6,

06901 Kemberg

Zuständige Arbeitsschutzbehörde: Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 (z.B. Staatl. Amt für Arbeitsschutz, Bezirksregierung Gewerbeaufsicht Ost/West

Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau

Berufsgenossenschaft:

Dipl. med. Dr. Linzmann

D-Arzt: Berliner Str. 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Entfernung: 1,5 km (4 min- Autofahrt)

Paul-Gerhardt-Stift

Paul-Gerhardt-Str. 42-45 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel. 03491/50-0 Entfernung: 1,1 km (4 min)

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SIGE-KOORDINATOR

Datum: 01.10.2024

  1. Gesetzliche Verpflichtungen Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die baustellenspezifischen Regelungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (SiGe-Plan, § Sicherheitsordnung, etc.) zu berücksichtigen und deren Befolgung durch die von ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu gewährleisten. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) haben die Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung der auf der Baustelle durchzuführenden Arbeiten Ihres Unternehmens zu erstellen. Daraus resultierend haben Sie zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen vorzusehen sowie Anordnungen und

§

Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Der Hauptauftragnehmer ist dabei auch für die Ein- /Unterweisung und Überwachung der von ihm beauftragten Nachunternehmer und deren Mitarbeiter verantwortlich.

§

Gemäß DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) müssen sowohl für Abbruch- als auch für Montagearbeiten schriftliche Anweisungen auf der Baustelle vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthalten (Arbeitsablauf, auftretende Gefährdungen - z. B. Absturz, herabfallende Gegenstände, etc. - und entsprechende Sicherungsmaßnahmen - z. B. Einsatz von Kran, Hubarbeitsbühne, § Rollgerüsten, Anseilschutz, erforderliche Absperrungen, etc.). Die Anweisungen sind vor Beginn der Arbeiten dem SiGeKo auszuhändigen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese unberührt.

  1. Einsatz eines Koordinators (SiGeKo) nach Der Bauherr setzt zur Umsetzung der Anforderungen aus der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz - Koordinator (SiGeKo) ein. Der SiGeKo überwacht die Einhaltung dieser Sicherheitsordnung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan). Die Hinweise des SiGeKo zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sind zu beachten! Die Tätigkeit des SiGeKo befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention".

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SIGE-KOORDINATOR

Datum: 01.10.2024 3) Meldepflichten Die Auftragnehmer haben Schutzmaßnahmen, entgegen der Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, mit dem SiGeKo abzusprechen. Der Einsatz neuer Firmen und Nachunternehmer ist dem SiGeKo und der Bauleitung mit den entsprechenden Angaben (Bauleiter, Aufsichtführender, Ersthelfer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, etc.) anzuzeigen.

  1. Besucher Besichtigungen und Führungen von baustellenfremden Personen sind anzumelden und von der Bauleitung zu koordinieren. Für Besucher gelten ebenfalls die auf der Baustelle gültigen Bestimmungen und Vereinbarungen.

  2. Ordnung und Sauberkeit Bitte achten Sie auf Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle (Arbeitsplätze und Verkehrswege)  Stolper- / Sturzgefahr. Verkehrs- / Flucht- und Rettungswege sind unbedingt von jeglichen Materialien freizuhalten. Auf der Baustelle notwendigerweise gelagerte Materialien sind jederzeit gegen Wegfliegen / Herabfallen zu sichern.

  3. Sicherheitseinrichtungen (z.B. Seitenschutz, Abdeckungen, etc.) Ist es aufgrund der Art der auszuführenden Arbeiten erforderlich, Sicherheitseinrichtungen zu entfernen, so ist zuvor die Bauleitung und der SiGeKo zu informieren. Der entstandene Gefahrenbereich ist abzusperren, zu kennzeichnen und die anderen Gewerke sind darüber zu informieren. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Sicherheitseinrichtungen unverzüglich wieder herzustellen.

  4. Persönliche Schutzausrüstung Das Tragen von Helm und Schutzschuhen auf der Baustelle ist erforderlich. Ist darüber hinaus weitere Schutzausrüstung erforderlich (z. B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz), hat der Auftragnehmer entsprechende Gebotszeichen aufzustellen. Die Verwendung von Anseilschutz ist nur für kurzfristige Tätigkeiten (Arbeiten geringen Umfangs) und nach vorheriger Information der Bauleitung und des SiGeKo zulässig. Der Vorgesetze hat die Anschlagpunkte festzulegen und die Beschäftigten über den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sicherheitsgeschirre zu unterweisen.

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SIGE-KOORDINATOR

Datum: 01.10.2024 8) Meldung und Beseitigung von Sicherheitsmängeln Stellt ein Mitarbeiter vor Ort einen Sicherheitsmangel fest, so hat er dies dem Aufsichtsführenden oder ggf. dem SiGeKo unverzüglich zu melden, sofern er den Mangel nicht selbst beseitigen kann. Gefahrenbereiche sind bis zur vollständigen Beseitigung des Sicherheitsmangels abzusperren.

  1. Alkoholverbot Der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Unfallgefahr dar; deshalb ist es untersagt, insbesondere Spirituosen mitzubringen und während der Arbeitszeit einschließlich der Pausen zu genießen.

  2. Baumaschinen Der Auftragnehmer darf nur solche Maschinen und Geräte auf die Baustelle bringen, welche die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen aufweisen. Die Prüfbescheinigungen sind dem SiGeKo vor dem erstmaligen Einsatz vorzulegen. Krane, Bagger, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen / Gabelstapler dürfen nur von unterwiesenen, mindestens 18 Jahre alten, körperlich und geistig geeigneten und vom Unternehmer schriftlich beauftragten Personen bedient und gewartet werden.

  3. Gefahrstoffe Der Umgang mit Gefahrstoffen (Lösemittelhaltige Kleber / Farben, Gase, etc.), deren Lagerung sowie Arbeitsverfahren, bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden (Schleifstäube, Dieselemissionen, etc.) sind dem SiGeKo bekannt zu geben. Die Sicherheitsdatenblätter sowie die Betriebsanweisungen der verwendeten Gefahrstoffe sind vor Ort bereit zu halten, die darin enthaltenen Sicherheitshinweise (Belüftung / Atemschutz, Rauchverbot, etc) sind zu beachten, die Mitarbeiter zu unterweisen. Leicht entzündliche Stoffe dürfen nur in Mengen, die für den Fortschritt der Arbeit erforderlich sind, am Arbeitsplatz vorgehalten werden. An diesen Arbeitsstellen hat der Auftragnehmer geeignete Löscheinrichtungen bereitzustellen.

  4. Druckbehälterflaschen – Arbeiten mit Brandgefährdung Druckbehälterflaschen dürfen nicht in Verkehrswegen gelagert werden und sind grundsätzlich gegen Umfallen / Wegrollen zu sichern. Bei Verlassen des Arbeitsplatzes sind sie mit Ventildeckeln zu sichern. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder funkenbildenden Arbeiten (Schneiden, Flexen, etc.) sind gewartete (alle 2 Jahre) Feuerlöscher

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SIGE-KOORDINATOR

Datum: 01.10.2024 vorzuhalten. Vor den Arbeiten ist durch den Auftragnehmer ein Heißarbeitserlaubnis schein (Vordruck - Anlage) vom Auftraggeber einzuholen.

  1. Elektrische Geräte und Anlagen Der Auftragnehmer darf eigene elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Speisepunkten versorgen, die mit einer Fl-Schutzschaltung (Fehlerstromschutzeinrichtung) ausgerüstet sind. Ist kein Baustromverteiler mit FI vorhanden, sind von den Unternehmen ortsveränderliche Schutzverteiler / Schutzeinrichtungen vorzuhalten und zu benutzen.

Alle elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel müssen den einschlägigen elektrotechnischen Regeln entsprechen und nachweislich auf ihren ordnungs-gemäßen Zustand entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" geprüft sein. Alle beweglichen Kabel müssen baustellengeeignet sein (Gummischlauch-leitungen!). Beschädigte Leitungen (Isolierungen, Stecker, Zugentlastung) sind unverzüglich zu entfernen und erst nach Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft wieder einzusetzen.

  1. Leitern – Klein- / Rollgerüste Arbeiten von der Leiter aus sind nur für kurzfristige ( nicht mehrere Stunden am Tag) und ungefährliche Arbeiten, die mit einer Hand durchführbar sind, zulässig. Eine freie Hand muss immer zum Festhalten am Leiterholm zur Verfügung stehen (z. B. Maler- oder Reinigungsarbeiten), keinesfalls aber Schweiß- oder Lötarbeiten, Arbeiten mit dem Stemmhammer, etc.) Für längerfristige und gefährliche Arbeiten über Kopf sind Klein- / bzw. Rollgerüste vorzuhalten und einzusetzen. Sowohl bei Leitern als auch bei Klein- oder Rollgerüsten ist auf entsprechende Standsicherheit zu achten.

  2. Gerüste

Der Gerüstersteller hat die Brauchbarkeit und Betriebssicherheit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen. Nach Fertigstellung des Gerüstes ist der ordnungsgemäße Zustand durch den Gerüstersteller gemäß DGUV Information 201-011 bzw. §§ 10 / 11 BetrSichV in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Darüber hinaus ist das Gerüst deutlich erkennbar mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • DIN ... - Breitenklasse… - Lastklasse…

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SIGE-KOORDINATOR

Datum: 01.10.2024 Gleichmäßig verteilte Last max……. kn/m2 - Gerüstersteller…

Datum der Prüfung

Jedes das Gerüst nutzende Gewerk hat durch eine befähigte Person vor Betreten des Gerüstes den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und während der Nutzung zu erhalten. Bei festgestellten, sicherheitsrelevanten Mängeln darf das Gerüst bzw. der betr. Gerüstbereich nicht betreten werden, die Bauleitung ist zu informieren. Die Mitarbeiter sind über die Gerüstbenutzung zu unterweisen. Das Anbringen von Anstell- / Anlege- oder Schwenkarmaufzügen u. ä. Einrichtungen am Gerüst müssen zuvor mit dem Gerüstersteller sowie der Bauleitung und dem SiGeKo abgesprochen werden. Veränderungen am Gerüst (z. B. die Demontage von Kupplungen, Verankerungen, etc.) dürfen nur vom Gerüstersteller vorgenommen werden

  1. Unterweisungen / Einweisungen Die verantwortlichen Personen (Bauleiter, Polier, Montageleiter, etc.) jeden Gewerkes sind verpflichtet, ihr Personal über die bei der Arbeit auftretenden Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Abwendung regelmäßig zu unterweisen und in die speziellen Gegebenheiten der Baustelle einzuweisen. Diese Ein-/Unterweisungen sind zu dokumentieren. Der Hauptauftragnehmer ist dabei auch für die Ein-/Unterweisung und Überwachung der von ihm beauftragten Nachunternehmer und deren Mitarbeiter verantwortlich.

  2. Erste Hilfe / Ersthelfer Jedes Unternehmen muss auf der Baustelle über ausreichende Erste- Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten- / Material) verfügen. Darüber hinaus hat jedes Gewerk für eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer vor Ort zu sorgen. Bei bis zu 20 anwesenden Beschäftigten ist ein Ersthelfer vor Ort notwendig, bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten müssen 10 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. Die Nachweise über die Ausbildung und deren Auffrischung (alle 2 Jahre erforderlich) sind vor Ort zur Einsicht bereit zu halten.

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Baustellenordnung

„Lutherhaus 2024“ 01.10.2024 Energetische Sanierung und touristische Erschließung

Anlage 1

Collegienstrasse 54 06886 Lutherstadt Wittenberg

Merkblatt

(für Beschäftigte auf der Baustelle)

Für das Vorhaben wurde ein Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan erarbeitet sowie eine Baustellenordnung erlassen, die zu beachten sind.

Hinweise:

  1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben.

  2. Auf der gesamten Baustelle sind Sicherheitsschuhe bzw. Sicherheitsgummistiefel zu tragen. Beschäftigte die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderlichenfalls weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen.

  3. Rauchen ist nur an dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.

  4. Jeder Beschäftigte auf der Baustelle ist verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Sie sind insbesondere verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von Ihren Handlungen bei der Arbeit betroffen sind.

  5. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel sind unverzüglich dem Vorgesetzten oder der Bauleitung zu melden.

  6. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

  7. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüsten bzw. Absperrungen ist nur Befugten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis.

  8. Die Baustellen-Brandschutzmaßnahmen sind einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel.

  9. Bei der Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge und Ausrüstungen müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Betriebsanleitungen.

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Baustellenordnung

„Lutherhaus 2024“ 01.10.2024 Energetische Sanierung und touristische Erschließung

Anlage 1

Collegienstrasse 54 06886 Lutherstadt Wittenberg

  1. Beachten Sie die Regelungen zum Baustellenverkehr. Das Abstellen von privaten Fahrzeugen im Baustellengelände ist nicht gestattet.

  2. Das Objekt darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge betreten und verlassen sowie befahren werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf dem Gelände verboten.

  3. Die Arbeitsplätze sind regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt zu sammeln. Gefahrstoffe/Sonderabfälle sind gesondert zu erfassen.

  4. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: • Jeder Unfall ist dem Vorgesetzten zu melden • Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder im angrenzenden Klinikum.

Nächstes Unfallklinikum: Paul-Gerhard-Stift

Paul-Gerhardt-Str. 42-45

06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03491/50-0

Sofern zu Arbeitsschutz -und Sicherheitsfragen Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Vorgesetzten oder an den Sicherheitskoordinator. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan können Sie bei Ihrem Vorgesetzten einsehen.

Sicherheitskoordinator: Herr Amelung Herr Fümel

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Baustellenordnung „Lutherhaus 2024“ 01.10.2024 Energetische Sanierung und touristische Erschließung Collegienstrasse 54 Anlage:2 06886 Lutherstadt Wittenberg

Alarm- und Meldeplan

Notrufnummern

Feuerwehr Tel.-Nr. 112

Rettungswagen Tel.-Nr. 112

Nächster Durchgangsarzt/Unfall-Krankenhaus Paul-Gerhard-Stift Tel. 03491/50-0 Paul-Gerhardt-Straße 42-45 06886 Lutherstadt Wittenberg Erstversorgung auf der Baustelle Ersthelfer: namentlich lt. Meldeblatt Standorte Verbandskasten Tagesunterkunft Standort Notruf-Telefon Bauleiter / Polier Weitere wichtige Rufnummern Bauleitung/ Frau Kolodzyck Tel. 03904/7201-19 Bauüberwachung Mobil 0171/4481134 Bauherr Luthergedenkstätten Tel. 03491/420-30 In Sachsen-Anhalt Bauherrenvertreter Herr Jost Tel. 03491/420-3144 SiGe Koordinator Herr Amelung Tel. 0173/3511197 Herr Fümel Tel. 034921/28404 Mobil 0172/3462280
NotrufMaßnahmen bei Unfällen
Wer meldet? Was geschah? Wo geschah es? Wieviel Verletzte? Warten auf Rückfragen1.Sicherung der Unfallstelle 2.Erste Hilfe Maßnahmen 3.bei Bedarf: Rettungsdienst anfordern 4.Vorgesetzte verständigen

BaustellO

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Baustelle

Lutherhaus 2024 01.10.2024 „Energetische Sanierung und touristische Anlage 3 Erschließung “ Collegienstraße 54 06886 Lutherstadt Wittenberg

Baustellenbezogene Erstunterweisung allgemeine und baustellenspezifische Sicherheitsvorschriften, SIGE-Plan, Baustellenordnung -

◼ gültig für alle Auftragnehmer /Nachauftragnehmer ◼ alle betreffenden Unternehmen bzw. Verantwortliche der Unternehmen sind grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle zu unterweisen

Der Mitarbeiter hat Sicherheitsinstruktionen gemäß SiGe-Plan und Baustellenordnung vom 01.10.2024 insbes. in Bezug auf nachstehende Punkte erhalten (u.a. Auszug aus Baustellenordnung):

  1. Allgemeines • Beschäftigte dürfen ihre Tätigkeit auf der Baustelle erst aufnehmen, wenn sie über die allgemeinen und baustellenspezifischen Sicherheitsregeln sowie über die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (einschl. Baustellenordnung) unterwiesen worden sind. Dazu werden die Verantwortlichen aller auf der Baustelle tätig werdenden Unternehmen von der Bauleitung bzw. einem von ihr bestimmten Beauftragten unterwiesen, die dann für die Unterweisung ihrer Mitarbeiter und der in ihrem Auftrag tätig werdenden Subunternehmen verantwortlich sind. • Für die Baustelle ist ein Sicherheitskoordinator nach § 3 Baustellenverordnung bestellt, der die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Sicherheitsvorschriften überwacht und gefährliche Arbeiten koordiniert. Die Hinweise des Sicherheitskoordinators bzgl. Arbeitssicherheit sind zu befolgen. Für die Baustelle wurde eine Arbeits- und Sicherheitsplan gem. DGUV Regel 101- 004 aufgestellt. Die darin festgelegten Sicherheits-Maßnahmen und Arbeitsverfahren sind umzusetzen. Der Koordinator ist gegenüber allen Beschäftigten auf der Baustelle weisungsbefugt. • Die Bauleitung legt die Flächen für die Einrichtung der Baustellenunterkünfte fest, die von den Unternehmen benutzt werden müssen. • Auf der Baustelle besteht grundsätzliches Alkohol- und Drogenverbot - Verstöße gegen dieses Verbot können mit Baustellenverbot geahndet werden. • Es besteht eine grundsätzliche Tragepflicht für Sicherheitsschuhe und Schutzhelm - weitere Schutzausrüstungen (PSA /KSM) sind entsprechend der Arbeitsaufgaben und der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen eigenverantwortlich zu benutzen. • Jeder Unternehmer hat vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung die Aufsichtführenden zu benennen. • Unternehmer haben bei Weitergabe von Aufträgen die Zustimmung der Bauleitung einzu- holen. • Die Arbeitszeit wird von der Bauleitung festgelegt - (ggf. zuständige Behörde). Offizielle Arbeitszeiten: Mo. – Fr.: von 06.00 bis 18.00 Uhr. Das ArbZG ist zu beachten. • Für komplizierte Montage-/Abbrucharbeiten ist durch die ausführenden Unternehmen eine Montage-/Abbruchanweisung zu erstellen und der Bauleitung bzw. dem Sicherheitskoordinator auf Verlangen vorzulegen. • Kraftbetriebene Arbeitsmittel, dürfen nur von entsprechend befähigten und beauftragten Personen bedient werden. Für die Bedienung ortsveränderlicher Krane ist gemäß DGUV Vorschrift 52 „Krane“ eine schriftliche Beauftragung erforderlich. • Elektrische Leitungen / -Kabel sind gegen Beschädigungen und vor Stolpergefahren geschützt zu verlegen. • Die Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes sind einzuhalten. Bei „Feuerarbeiten“ sind grundsätzlich geeignete Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wassereimer) in Arbeitsnähe bereitzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten ist grundsätzlich ein „Schweiß-, Feuererlaubnisschein“ auszustellen und von der Bauleitung und dem Bauherren bestätigen zu lassen.

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  1. Baustellenverkehr • Es sind nur die festgelegten Zufahrten, Stellflächen und Lagerplätze zu benutzen - siehe hierzu Baustelleneinrichtungsplan. • Private PKW dürfen nur auf den zugewiesenen bzw. anliegenden öffentlichen Parkflächen abgestellt werden. Baufahrzeuge zum Be- und Entladen ebenfalls nur an den vor Arbeitsaufnahme zu vereinbarenden Stellen abstellen - insbesondere Flucht- und Rettungswege sowie Zufahrten für Rettungsdienste/Feuerwehr freihalten. • Beim Rückwärtsfahren besteht - falls Gefahren nicht vollständig ausgeschlossen werden können – Einweiser-Pflicht.

  2. Gefahrstoffe, Abfallentsorgung, Lagerflächen • Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Abfälle sind zu entsorgen. • Anlieferungsart, Standorte, Lagerflächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Zugewiesene Flächen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Benutzte Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

  3. Sonstiges • Alle Arbeitsunfälle, die sich im Rahmen der Tätigkeit auf der Baustelle ereignen, sind (unabhängig von der berufsgenossenschaftlichen Meldepflicht) der Bauleitung zur Information, Untersuchung und Auswertung zu melden. • Die Auftragnehmer haben dem Auftraggeber eine Liste der eingesetzten Mitarbeiter vorzulegen (Name, Vorname, Funktion). Später hinzukommende Mitarbeiter sind nach zu melden. Alle Mitarbeiter haben ein Namensschild mit den Angaben „Firma und Name des Mitarbeiters“ zu tragen.

Die Baustellenordnung liegt auf der Baustelle aus und kann von allen am Bau beteiligten Unternehmen/ Personen jederzeit eingesehen werden - jedem am Bau beteiligten Unternehmen wird vor Arbeitsaufnahme ein Exemplar übergeben.

Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass er die o. a. Punkte zur Kenntnis genommen hat.

Name, Vorname Firma Unterschrift/Datum

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1 UNIFUR Industriebedarf Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Reinhard Fümel Alte Wittenberger Str. 6 e-mail: unifur@unifur.de U0N69IF01U KRe mInbedrugs –tr OieTb Bederagrwf it–z Arb Teeitl.s 0si3c4h9e2r1h 2e8i4t 04 Fax. 21938

Meldeblatt der beteiligten Baubetriebe an den SIGE-Koordinator

  1. Bauvorhaben: „Lutherhaus 2024“ Energetische Erschließung und touristische Erschließung Collegienstrase 54, 06886 Lutherstadt Wittenberg

  2. Gewerk: …………………………………………………………........................................

  3. Name/ Anschrift des Betriebes …………………………………………………………..

…………………………………………………………...........................................................

E-Mail …………………………………………………………...........................................................

  1. Verantwortlicher Bauleiter:

Name: …………………………........ Vorname: ……………………………………………...

Tel.: …………………………........… Qualifikation: ….……………………………………….

  1. Verantwortlicher Meister / Polier / Kolonnenführer:

Name: …………………………........ Vorname: ……………………………………………...

Tel.: ………………………….......… Qualifikation: ….…………………………………….....

  1. Wer betreut den Betrieb nach DGUV V2 als Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Unternehmen: ………………………………………………………………………….............

Name: …………………………......... Vorname: ……………………………………………..

Tel.: …………………………........… Qualifikation: ….……………………………………....

  1. Wer betreut den Betrieb nach DGUV V2 als Betriebsarzt / Facharzt für Arbeitsmedizin?

Unternehmen: ………………………………………………………………………….............

Name: …………………………......... Vorname: ……………………………………………..

Tel.: ……………………………........ Qualifikation: ….……………………………………....

  1. Seit wann bei der Berufsgenossenschaft gemeldet und bestätigt?

……………………………………………………………………………………........................


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2 UNIFUR Industriebedarf Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Reinhard Fümel Alte Wittenberger Str. 6 e-mail: unifur@unifur.de U0N69IF01U KRe mInbedrugs –tr OieTb Bederagrwf it–z Arb Teeitl.s 0si3c4h9e2r1h 2e8i4t 04 Fax. 21938

  1. Anzahl Arbeitskräfte auf der Baustelle: ………………………………………………………

  2. Welche Arbeiten/Arbeitsverfahren werden ausgeführt?

…………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………

  1. Welche Maschinen und Geräte sind auf der Baustelle eingesetzt (Geräteliste)?

………………………………………………………………………………………………………….

………………………………………………………………………………………………………….

  1. Betriebliche Arbeitszeit auf der Baustelle einschl. Pausenzeiten:

………………………………………………………………………………………………………….

  1. Welcher Fachbetrieb führt nach DIN 57701 / VDE 0701 die „Instandhaltung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen im Betrieb“ aus?

Wann war die letzte Prüfung? ………………………………………………………………………

  1. Prüfung der technischen Arbeitsmittel durch Sachverständige am

……………………....................................................................................................................

Welche technischen Arbeitsmittel wurden geprüft?

………………………………………………………………………………………………………….

Wann war die letzte Prüfung? ………………………………………………………………….......

  1. Name des Ersthelfers auf der Baustelle:

………………………………………………………................................................................

  1. Datum der Gefährdungsbeurteilungen für die Baustellenarbeitsplätze:

…………

  1. Datum des letzten Nachweises der Unterweisung der Mitarb. gemäß DGUV V1:

………...

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3 UNIFUR Industriebedarf Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Reinhard Fümel Alte Wittenberger Str. 6 e-mail: unifur@unifur.de U0N69IF01U KRe mInbedrugs –tr OieTb Bederagrwf it–z Arb Teeitl.s 0si3c4h9e2r1h 2e8i4t 04 Fax. 21938

  1. Angaben zu verwendeten Gefahrstoffen: Geht Ihr Unternehmen während der Dauer der Arbeiten mit Gefahrstoffen auf der Baustelle um? (Wenn nein, keine weitere Beantwortung der folgenden Fragen nötig)

………………………………………………………………………………………………………….

Ist ein Gefahrstoffverzeichnis bzw. Gutachten gemäß GefStoffV vorhanden? (Gutachten sind dem SiGeKo per Fax 034921/21938 oder Mail unifur@unifur.de zu übersenden)

………………………………………………………………………………………………………….

Liegen die Betriebsanweisungen, Arbeitspläne nach TRGS, Arbeits- u. Sicherheitspläne nach TRGS 524 für die Gefahrstoffe vor? (Alle Pläne sind dem SiGeKo per Fax 034921/21938 oder Mail unifur@unifur.de zu übersenden)

………………………………………………………………………………………………………….

Bestehen Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen?

………………………………………………………………………………………………………….

Ist die für den Umgang mit den Gefahrstoffen geeignete Persönliche Schutzausrüstung vorhanden?

………………………………………………………………………………………………………….

Bestätigung Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die vorgenannten Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechend ausgeführt wurden. Über wesentliche Veränderungen im Zusammenhang wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator unverzüglich informiert.


Ort, Datum Unterschrift, Stempel

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