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Erklärung: Bieterangabe zum Leitverfahren der Grundreinigung
Vergabenummer
Leistung:
Hiermit erklären wir, dass wir die Grundreinigung der Bodenbeläge nach dem in der Leistungsbeschreibung (Kap. 4.1) vorgegebenen Leitverfahren ausführen.
| Twister-Verfahren | |
|---|---|
| Gleichwertiges Verfahren |
Bei Wahl eines gleichwertigen Verfahrens:
Verfahrensbezeichnung / Produktbezeichnung:
Kurzbeschreibung des Verfahrens:
Eingesetzte Maschinentechnik:
Eingesetzte Pads / Reinigungssysteme:
Wir erklären, dass das von uns benannte gleichwertige Verfahren hinsichtlich seiner mechanischen Reinigungswirkung und seiner Eignung zur Grundreinigung von Bodenbelägen dem in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Twister-Verfahren entspricht bzw. diesem gleichwertig ist. Das Verfahren ist auf eine weitgehende Vermeidung des Einsatzes chemischer Nassgrundreiniger ausgerichtet und wird unter Einsatz geeigneter mechanischer Reinigungsmaschinen sowie geeigneter Diamant- bzw. mikroabrasiver Reinigungspads durchgeführt. Der Einsatz klassischer chemischer Nassgrundreiniger ist bei dem von uns angegebenen Verfahren grundsätzlich nicht vorgesehen.
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