1.5 Leistungsbeschreibung Gebaeudereinigungen.pdf

Gebäude-, Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Potsdam

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 11:52 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigungen

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines ........................................................................................................................... 2 1.1 Ziel der Reinigungsleistungen ......................................................................................... 2 1.2 Aufsichten ..................................................................................................................... 2 1.3 Objekteinrichtung .......................................................................................................... 2 1.4 Schulungsnachweise ..................................................................................................... 2 1.5 Auftragsverwaltung ........................................................................................................ 3 1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung ................................................................................. 3 1.7 Umweltschutz ................................................................................................................ 3 1.8 Arbeitssicherheit ............................................................................................................ 4 1.9 Verkehrssicherheit ......................................................................................................... 4

2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung ............................................................................ 5 2.1 Reinigungszeiten ............................................................................................................ 5 2.2 Aufmaß .......................................................................................................................... 5 2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle .............................................................................. 5 2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen ....................................................................... 5 2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung ..................................................................... 5 2.6 Revierpläne .................................................................................................................... 7 2.7 Objektordner ................................................................................................................. 7 2.8 Definition der Reinigungsleistungen ................................................................................ 8

3 Leistungsbeschreibung Vorarbeiter ....................................................................................... 21

4 Leistungsbeschreibung Grundreinigung ................................................................................ 22 4.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB) ........................................ 22 4.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR) ................................................................... 23

5 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung .................................................................... 25 5.1 Reinigungszeiten .......................................................................................................... 25 5.2 Aufmaß ........................................................................................................................ 25 5.3 Abnahme ..................................................................................................................... 25 5.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel .............................................................................. 25 5.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung ............................................................... 25

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1 Allgemeines

1.1 Ziel der Reinigungsleistungen

Ziel der Reinigungsleistungen ist es, dass mit der Erbringung der Leistungen die Erhaltung der Sauber- keit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene sichergestellt werden.

Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der ge- reinigten Flächen an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Durch die Reinigungsarbeiten dürfen keine Schadstoffe eingetragen oder freigesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die Reinigungs- systeme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.

1.2 Aufsichten

Der Auftragnehmer bestellt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Hauses als zentralen Ansprech- partner für alle vertragsrelevanten Belange. Dies bindet kaufmännische und technische Belange ein.

Vom Auftragnehmer werden Objektleitungen eingesetzt. Die jeweils im Objekt freigestellten Auf- sichtsstunden dienen der Kontrolle der Reinigungsergebnisse in den jeweiligen Objekten. Näheres hierzu ist in Besonderen Vertragsbedingungen Gebäudereinigungen sowie in den Ergänzenden Ver- tragsbedingungen zur Qualitätskontrolle geregelt.

1.3 Objekteinrichtung

Der Auftragnehmer erstellt einen Ablaufplan zur Einrichtung des Objektes zum Tag des Vertragsbe- ginns und der Zeit davor. In diesem Ablaufplan werden konzentriert alle Informationen wie die Anlie- ferung von Geräten/Materialien, die Einweisungen objektverantwortlicher Personen etc. beschrieben und detailliert mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Mit dem Beginn der Leistungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber konkrete lesbare Revier- pläne vor.

1.4 Schulungsnachweise

Das Reinigungspersonal muss hinsichtlich der Eigenschaften aller eingesetzten Reinigungsmittel, - geräte und -maschinen in Bezug auf die Qualität der Reinigungswirkung, die richtige Dosierung, die Anwendung pro Oberflächeneinheit und -material, unerwünschte Wirkungen wie Gefahren für die Si- cherheit von Personen, die Umwelt und das zu reinigende Material, auf das sie einwirken, klare Anwei- sungen in Textform erhalten und nachweislich dokumentiert geschult sein.

Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Reinigungspersonals ist der AN verpflichtet, nachzuwei- sen, dass die jeweilige Reinigungskraft (namentliche Benennung) vor erstmaliger Aufnahme der Be- schäftigung und danach regelmäßig (jährlich) in die örtlichen Gegebenheiten des Objektes, die we- sentlichen Punkte des Vertrages und der Leistungsbeschreibung (u. a. Betriebsmitteln, Hygienevor- schriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit Reinigungsmitteln) sowie arbeitssicherheitstechnisch von der Aufsichtsperson/Objektleitung in die Tätigkeit eingewiesen und geschult wurde.

Die Schulungen/Einweisungen sind vom AN hinsichtlich geschulter Personen, Schulungsdatum, Schulungsinhalt und Verantwortlichem für die Schulung zu dokumentieren und für die Dauer der Ver- tragslaufzeit aufzubewahren. Dem AG sind diese Dokumente anlassbezogen auf Verlangen innerhalb von drei Werktagen vorzulegen.

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1.5 Auftragsverwaltung

Der Auftraggeber wird die Auftragsverwaltung auf Grundlage der Preisblätter durchführen. Sämtliche Veränderungen der Auftragswerte erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form auf Basis der Preisblät- ter.

Erweiterungen oder Reduzierungen der Reinigungsflächen oder Intervalle werden von einer zentralen, durch den Auftraggeber bestimmten Schnittstelle aus in die Preisblätter eingearbeitet und gehen dem Auftragnehmer jeweils aktualisiert zu.

Der jeweilige Stand der Preisblätter wird ab dem Folgemonat Inhalt des Gebäudereinigungsvertrags.

Fallen in der Unterhaltsreinigung Veränderungen in einen Leistungsmonat, so findet der Monatswert je Position der Preisblätter zu einem einundzwanzigstel je Tag Berücksichtigung. Als Monatswert kommt ein Zwölftel des Jahreswertes in Ansatz.

Sonderarbeiten, die nicht Bestandteil der Preisblätter und Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsrei- nigung sind, können nur vom Auftraggeber bzw. den verantwortlichen Personen beauftragt werden und werden gegen vom Auftraggeber unterzeichneten Nachweis abgerechnet.

Für Arbeiten im Stundenverrechnungssatz werden An- und Abfahrtszeiten nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit einer Viertelstunde.

1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten in den zu reinigenden Objekten ein elektroni- sches Zeiterfassungssystem zu verwenden und dieses System für die lückenlose Erfassung der ge- leisteten Produktivstunden seiner Mitarbeiter im jeweiligen Objekt zu nutzen. Der Auftragnehmer ver- pflichtet sich zudem dazu, dem Auftraggeber unaufgefordert monatlich die tatsächlich im jeweiligen Objekt eingesetzten Produktivstunden auf Grundlage des elektronischen Zeiterfassungssystems nachzuweisen. Die Übermittlung der Daten ist eine Voraussetzung der Prüffähigkeit der Rechnung.

Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz seiner Mitarbeiter und des Auftraggebers, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Archivieren und Löschen der Daten, eingehalten werden.

1.7 Umweltschutz und Schadstofffreiheit

Die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungs- und Pflegemitteln, die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden und der Verzicht auf schadstoffhaltige Reinigungsmittel und -methoden wird ver- bindlich vorgeschrieben.

Es sind ausschließlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel und Materialien einzu- setzen. Grundsätzlich sind duftstofffreie oder duftstoffarme sowie lösemittelfreie oder lösemittel- arme Produkte zu verwenden. Die Reinigungsmittel und Materialien müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit entsprechen.

Der AN muss vor erstmaligem Einsatz eine Liste der Reinigungsmittel vorlegen, die zur Erfüllung des Vertrags verwendet werden, sowie Belege für die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen.

Soweit vom Auftraggeber nicht ausdrücklich anders gefordert, ist auf folgende Reinigungsmittel grundsätzlich zu verzichten:

  • Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale;

  • Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume;

  • Chemische Abflussreiniger

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Umweltschutz, inklusive der Nutzung und korrekten Dosierung von Reinigungsmitteln und die Mini- mierung von umweltschädlichen Mitteln, wie z.B. Desinfektionsmitteln, ist in die Schulung/Einwei- sung der eingesetzten Mitarbeiter des AN aufzunehmen.

Für jedes verwendete Reinigungsmittel müssen vor erstmaliger Verwendung ein Sicherheitsdaten- blatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanwei- sung mitgeliefert werden. Sie sind mitsamt der ggf. erforderlichen Betriebsanweisung im Objekt vor- zuhalten, den Mitarbeitenden zur Kenntnis zu geben und auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Für Reinigungsmittel, die verdünnt anzuwenden sind, müssen vom Auftragnehmer zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden.

1.8 Arbeitssicherheit In den vorgeschriebenen Bereichen muss die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

1.9 Verkehrssicherheit Die Organisation der Absperrung von Bodenflächen (z.B. Straßen, Gehwege) für die Durchführung der Reinigungsarbeiten insbesondere im Rahmen der Glasreinigungen erfolgt durch die Auftragnehme- rin/den Auftragnehmer. Die Kosten der Absperrungen sind in die Angebotspreise einzurechnen.

Die Verkehrssicherungspflichten gehen während der Reinigung auf die Auftragnehmerin/der Auftrag- nehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

1.10 Verschluss- und Sicherheitsregelungen

Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlossen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. Bei der Spätreinigung besteht die Verpflichtung nach Dienstschluss die Außentüren und Fenster zu verschlie- ßen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt betreten werden können.

Brandschutztüren dürfen nicht dauerhaft aufgestellt oder verkeilt werden.

Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besu- cher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftraggebers ge- meldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden.

Der AG weist den AN einmalig in die vorhandenen Sicherungs- und Alarmanlagen ein. Bei Personal- wechsel innerhalb des eingesetzten Personals des AN ist der AN für die erneute Einweisung seiner Mitarbeitenden eigenverantwortlich zuständig

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2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

2.1 Reinigungszeiten

Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Abweichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem jeweiligen Objekt- verantwortlichen möglich.

Sporthallen:

Die Reinigungstage und Reinigungszeiten der Sporthallen werden aufgrund der Vereinsnutzung wie folgt festgelegt:

• Turnus 5: Reinigung Sonntag bis Donnerstag jeweils ab 22:00 Uhr

• Turnus 6: Reinigung Sonntag bis Freitag jeweils ab 22:00 Uhr

Die sich aus den Reinigungszeiten ergebenden tariflichen Zuschläge (insbesondere Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) sind bei der Kalkulation der Leistungen einzukalkulieren. Die Reinigungszeiten in den Sporthallen sind daher auf 22:00 – 05:00 Uhr begrenzt.

2.2 Aufmaß

Das Aufmaß für die Unterhaltsreinigung basiert teils auf Grundrissplänen, teils wurden die Flächen durch Aufmaß der Grundflächen vor Ort ermittelt.

2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle

Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage (Reini- gungsintervalle) bei. Für die Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage wurde ein Zeitraum von vier Jahren (2027 bis 2030) herangezogen.

2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen

Für die Unterhaltsreinigung wurden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebe- nen Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich grund- sätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten und liegen den Unterlagen in Tabellenform als zusätzliche Anlage bei.

Die einzelnen Raumgruppen mit den enthaltenen Räumen und der zugeordneten Reinigungsklasse sind der Anlage „Raumgruppen“ zu entnehmen.

Die Definition der Reinigungsklassen ist der Anlage „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Qualitäts- sicherung“ zu entnehmen.

2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung

Allgemein

Im Zuge einer professionellen Unterhaltsreinigung sind Sport-/Turnhallen, Eingangsbereiche und Flure, soweit möglich mit einem geeigneten Reinigungsautomaten zu reinigen. Im Allgemeinen ist eine maschinelle Reinigung in solchen Bereichen der manuellen Reinigung vorzuziehen.

Die Sanitärböden sind einmal monatlich einer gründlichen maschinellen Reinigung zu unterziehen. Dabei sind geeignete maschinelle Reinigungsverfahren (z. B. Scheuersaugmaschine oder Einschei- benmaschine) einzusetzen. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Reinigungen zu terminieren und jede Ausführung durch geeignete Reinigungsnachweise zu dokumentieren. Die Nachweise sind dem Auftraggeber unaufgefordert nach jeder Durchführung vorzulegen.

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Sporthallen

Die Sporthallen unterliegen einer Doppelnutzung durch Schul- und Vereinssport. Die Nutzung erfolgt werktags durch den Schulsport in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie durch den Vereinssport von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr. An Wochenenden erfolgt eine ganztägige Nutzung durch den Vereins- sport.

Aus der intensiven und durchgängigen Nutzung ergibt sich ein erhöhtes Schmutzaufkommen, wel- ches bei der Kalkulation und Ausführung der Reinigungsleistungen zu berücksichtigen ist.

Wohnheim OSZ

Im Wohnheim OSZ sind durch die wöchentlich wechselnden Bewohner erhöhte und zusätzliche Rei- nigungsleistungen notwendig, die aufgrund des „Hotelbetriebs“ vom Gesundheitsamt gefordert wer- den und zusätzlich zur Unterhaltsreinigung wie folgt auszuführen sind:

Wöchentliche Reinigungsleistung jeweils freitags Nachmittag, nach Abreise der Bewohner, bzw. am letzten Schultag/ersten Ferientag:

  1. im Wohnheim OSZ

68 Bewohnerzimmer - Mobiliar innen und außen feucht aus- und abwischen:

• 188 Schränke • 188 Nachttische • 68 Gemeinschaftstische • 17 Kühlschränke Elektrogeräte trocken Staub wischen:

• 74 TV Geräte (in den Bewohnerzimmern und in den Gemeinschaftsräumen) Küchenausstattungen innen und außen feucht aus- und abwischen:

• 8 Gemeinschaftskühlschränke mit jeweils 10 abschließbaren Fächern (alle Fächer aufschlie- ßen, nach erfolgter Reinigung verschließen) • 6 Backöfen • 6 Mikrowellen • 6 Kaffeemaschinen • 6 Wasserkocher • 6 Toaster 2. im Wohnheim FöS 42/44 – optionale / flexible Raumnutzung nach Bedarf, 7 Zimmer

Mobiliar innen und außen feucht aus- und abwischen:

• 20 Schränke, davon 5 Schränke mit Überbau höher als 1,80 m • 2 Einbauregale zwischen Schränken • 4 Nachttische • 5 Standregale • 21 Wandregale/Wandboarde • 7 Haushaltskühlschränke Elektrogeräte trocken Staub wischen:

• 7 TV Geräte • 7 Receiver • 7 Antennen

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Verbrauchsmaterial

Der Auftragnehmer übernimmt die Beschaffung der erforderlichen Verbrauchsmaterialien (z. B. Pa- pierhandtücher, Toilettenpapier, Seifen, Damenhygieneartikel und vergleichbare Produkte). Die Wei- terberechnung an den Auftraggeber erfolgt auf Basis der nachgewiesenen Einkaufspreise zuzüglich eines Aufschlags von maximal 5 % für Beschaffungs- und Verwaltungskosten. Entsprechende Nach- weise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende auf die Beschaffung und Weiterberechnung der Verbrauchsmaterialien durch den Auftragnehmer zu verzich- ten. Der Verzicht bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffung und Weiterberechnung der Ver- brauchsmaterialien und lässt die Erbringung der vereinbarten Reinigungsleistungen sowie die übrigen vertraglichen Vereinbarungen unberührt.

2.6 Revierpläne

In den Revierplänen sind die Mitarbeiter raumgenau einzuteilen. Die Reinigungszeiten je Revier mit Start- und Endzeitpunkt sowie der geplanten Reinigungszeit sind laut dem Urangebot je Reinigungs- kraft auszuweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragneh- mer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt. Dieser Einsatzplan ist mindestens vierteljährlich zu aktualisieren.

2.7 Objektordner

In jedem Objekt ist an zentraler Stelle, vorzugsweise in einem Putzmittelraum, ein Objektordner zu hinterlegen und von den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers zu beachten. Die Objektordner sind in geeigneter und aktueller Form zu führen und bei Änderungen entsprechend anzupassen.

Der Objektordner ist in folgende Bereiche zu gliedern: • Aushangpflichtige Unterlagen (soweit erforderlich und möglich) • Unterweisungs- und Schulungsnachweise • Kundenanforderungen und objektspezifische Bestimmungen • Für jedes verwendete Reinigungsmittel das Sicherheitsdatenblatt, das technische Da- tenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung • Checkliste, Leistungsverzeichnisse und Revierpläne • Maschinen- und Geräteinformationen • Gesetzliche Bestimmungen sowie Unfallverhütungsvorschriften • Sonstige relevante Unterlagen

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2.8 Definition der Reinigungsleistungen

Alle Leistungen sind grundsätzlich nach der Aufstellung im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreini- gung und gemäß Pflegeanleitung zu erbringen. Die dort aufgeführten Leistungen werden nachfolgend näher erläutert. Die Definitionen hier dienen der einheitlichen Bewertung der Ergebnisse der geleiste- ten Reinigungsarbeiten.

Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind peni- belst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungs- flotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.

• Grobverschmutzung: Grobschmutz ist lose aufliegender, heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, wie bei- spielsweise Papier, Pflanzenblätter oder Getränkedosen, der sich aufheben lässt.

• Nicht haftende Verschmutzung: Nicht haftende Verschmutzungen, wie zum Beispiel Staub, Kies, Sand oder Haare, lassen sich nicht direkt aufheben und werden etwa durch Kehren oder Feuchtwischen entfernt.

• Haftende Verschmutzungen: Diese Verschmutzungen haften auf einer begrenzten Fläche. Es handelt sich beispielhaft um Lebensmittelrückstände, Griffspuren, sonstige Rückstände oder optische Veränderungen der Fläche. Diese müssen nass oder unter zur Hilfenahme von Mechanik oder Chemie entfernt werden

2.8.1 Bodenflächen

Hart- und elastische Bodenbeläge / Stein- und Kunststeinbodenbeläge

Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird.

Die Reinigung der Linoleumbeläge erfolgt im Feuchtwischverfahren unter Verwendung eines Neutral- oder Intensivreinigers (pH < 9) oder eines für Linoleumbeläge geeigneten Automatenreinigers (pH < 9).

Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen. Inter- vallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergänzung zu Sanitärbereichen: In Sanitärbereichen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen!

Ergänzung zu Küchen: In Küchen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen! Die Bodenflächen der Küchen sind regelmäßig mit einem Gastrospezialreiniger zur Entfernung von Eiweiß- und Fettverschmutzungen zu reinigen.

Ergebnis: Die Bodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmli- chen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar.

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Es ist darauf zu achten, dass insbesondere die Fliesenböden in Sanitärbereichen mit der Zeit nicht nachdunkeln.

Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreibtischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung ver- schlissene Pflegefilme auf Böden werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht er- neuert.

Holz- und Parkettbodenbeläge

Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird. Der Reinigungsflotte wird ein geeignetes Parkett- oder Holzpflegemittel zugegeben.

Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen und gut ausgepresst. Intervallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden ma- nuell aufgenommen.

Ergebnis: Die Holz- und Parkettbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ih- rem herkömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar.

Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.

Textilbodenflächen

Textilbodenflächen werden an erreichbaren Stellen mit dem Sauger bzw. Bürstsauger gereinigt. Leicht bewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstelle zurückgestellt. Lose herum- liegende Verschmutzungen (Papierschnipsel, Heftklammer, etc. werden ggf. manuell aufgenommen. Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Staubsauger mit Mikrofiltern (HEPA- oder ULPA-Filter) ausgerüstet sind.

Regelmäßig werden lose Teppiche aufgenommen und auch die darunter befindlichen Bodenflächen gereinigt.

Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz.

Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Side- boards, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt.

Fleckdetachur an Textilbelägen inkl. losen Teppichen

Haftende und fest haftende, erst kurzfristig bestehende (1 - 2 Tage) Flecken bis zu einem Durchmesser von ca. 10 cm werden mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt. Die Strukturen und Fasern des Tex- tilbodenbelages werden dabei weder durch physikalische noch chemische Einwirkungen beschädigt.

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Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Die gereinigte Fläche weist im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und der Belag ist nicht beschädigt.

Abgrenzung: Bei Flecken größer als 10 cm ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Be- seitigung von Flecken mit einem Durchmesser größer als 10cm erfolgt nach geson- derte Beauftragung in Sonderreinigung. Ergibt sich zu Beginn der Detachur der Ein- druck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder ist eine Beschädi- gung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten, so ist die Detachur unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG zu unterrichten.

Kehren von Bodenbelägen

Hartbodenbeläge werden an erreichbaren Stellen gekehrt (manuelle oder maschinelle trockene me- chanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papier- knäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis).

Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Abfallbehälter, etc.) werden beiseite geräumt und nach er- folgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklam- mer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergebnis: Die Hartbodenflächen sind frei von aufliegenden Verschmutzungen (Staub, Sand, Laub etc.). Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmli- chen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt.

Abgrenzung: Geringe Menge Feinschmutz (Staubrückstände) können auf dem Fußboden zu- rückbleiben. Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.

Schmutzfangzonen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Gitterroste, Schmutzfangmatten und Sauberlaufzo- nen werden ausgekehrt bzw. abgesaugt.

Regelmäßig, mindestens einmal monatlich werden lose Schmutzfangmatten und Gitterroste auf- genommen und auch die darunter befindlichen Bodenflächen bzw. Vertiefungen gereinigt.

Fußbodenentwässerung Bodeneinläufe werden gereinigt und durchgespült.

Ergebnis: Die Bodeneinläufe sind frei von Verunreinigungen wie Haaren, Speiseresten oder Fett- ablagerungen.

Hinweis: Nicht sachgemäß gereinigte Abläufe gefährden die Rohrleitungen. Dies kann zu Was- serschäden, Hygienerisiken und hohen Reparaturkosten führen. Für auftretende Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung kommt der Auftragnehmer auf. Ein pro- phylaktischer Einsatz von Rohrreinigern wird untersagt.

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2.8.2 Mobiliar/ Einrichtungen

Reinigen von Bestuhlung / Schreibtisch-/ Besucherstühlen / Sitzgruppen / Polstermöbeln / Hockern / Tritten / Sitzbänken / Wärmebänken

Alle Oberflächen inkl. Stuhlbeine und Unterseiten werden von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen so gesäubert, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt.

Ergebnis: Die gereinigten Gegenstände sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen wie z.B. Staub, Papierschnipsel sowie von Griffspuren und Schlieren. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Ober- fläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Befinden sich auf den zu reinigenden Stühlen Gegenstände oder Dokumente, so sind diese dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf freien Oberflächen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maß- nahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauf- tragte des AG davon zu unterrichten.

Reinigen von Schränke / Spinden / Garderobenschränken / Schließfächern

Die Frontflächen, die Oberseiten und die Stoßleisten werden ganzflächig mittels eines geeigneten Rei- nigungstuches von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Eindeutig als Unrat zu identifizierende Gegenstände (z.B. zerdrückte Zigarettenschachteln, leere Getränkedosen) werden ebenfalls beseitigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Unrat, haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Nur frei geräumte Oberflächen von Schließfächern, Spinden und Schränken sind zu reinigen. Etwaige Wertgegenstände werden nicht angehoben oder zur Seite gescho- ben, sondern es wird um sie herumgeputzt. Im Zweifel zwischen Wertgegenstand und Unrat ist der Gegenstand an seinem Ort zu belassen.

Reinigen von Vitrinen / Schaukästen

Die Außenseiten inklusive der Glasflächen sowie die freigeräumten Oberflächen von Vitrinen und Schaukästen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt. Griffspuren und Flecken werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungs- mittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede oder Kratzer auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf frei geräumten Flächen.

Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maß- nahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauf- tragte des AG davon zu unterrichten.

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Reinigen von Tischen / Schreibtischen / Pulten / Tresen / Ablagen / Theken / Sideboards / Rollcon- tainern / Regalen / Liegen / Sanitätsliegen / Ruhemöbeln / Schlafgelegenheiten / Betten / Wandleis- ten / Garderoben / Kleiderhaken / Garderobenständer / Schirmständern / sonstigen Einrichtungs- gegenständen

Die freigeräumten Oberflächen dieses Mobiliars werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Dies schließt freigeräumte Flächen in Re- galen und offenen Schränken ein. Befinden sich auf Schreibtischunterlagen keine Gegenstände, wer- den die Schreibtischunterlagen hochgehoben und die darunter befindliche Fläche gereinigt. Senk- rechte Flächen (Schubladenvorderseiten, Türblätter, Griffe, etc.) werden ebenfalls gereinigt.

Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungs- mittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt.

Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen (ausge- nommen Schreibunterlagen) sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließ- lich auf frei geräumten Flächen. Bettwäsche wird nicht gewechselt.

Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maß- nahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauf- tragte des AG davon zu unterrichten.

Entleeren und Reinigen von Abfalleimern / Papierkörben

Abfalleimer sowie Papierkörbe (soweit auftraggeberseitig gewünscht) sind mit geeigneten Mülltüten bestückt. Die Inhalte der verschiedenen Behälter werden in Sammelbehälter gefüllt, welche wiede- rum in Sammelcontainern entleert werden. Wo durchführbar werden Abfälle dem Recyclingsystem zurückgeführt.

Nach der Leerung werden die Behälter mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch innen und au- ßen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert und ggf. mit einem neuen, Müll- beutel versehen. Abfalleinsätze von Papierkörben erhalten keinen Müllbeutel. Die Gestellung der Müllbeutel erfolgt durch den Auftragnehmer.

Ergebnis: Die entleerten und gereinigten Behälter sind frei von jeglichem Inhalt, auch von Kau- gummis und haftenden Papierschnipseln. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwertung zugeführt. Abfallbehälter, Papierkörbe und Aschenbecher sind frei von haftenden und nicht haf- tenden Verschmutzungen.

Abgrenzung: Ist ersichtlich, dass durch die Gebäudenutzer der Abfall im Trennverfahren falsch zu- geordnet wurde, so ist dieser dem Restmüll zuzuführen. Eine Nachsortierung ist nicht vorgesehen.

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Entleeren und Reinigen von Aktenvernichtern

Der Inhalt der Aktenvernichter wird in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontai- nern entleert werden. Wo durchführbar werden die Inhalte dem Recyclingsystem zurückgeführt.

Nach der Leerung werden die Behälter außen mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Behälter sind entleert. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwer- tung zugeführt. Die Aktenvernichter sind außen frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen.

Abgrenzung: Papierstaub oder einzelne Papierschnipsel können innen im Behälter verbleiben. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Tischleuchten / Stehleuchten

Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzu- halten sind.

Reinigen von Schultafeln / Wandtafeln / Whiteboards / Flipcharts

Bei Wandtafeln, Flipcharts, Infotafeln und Prospektständern sind Füße und Rahmen zu reinigen.

Ergebnis: Die Oberflächen sind trocken und frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Etwaige Beschriftung von Wandtafeln, Whiteboards, Flipcharts und Infotafeln werden nicht entfernt oder verändert, es sei denn dies ist im Leistungsverzeichnis/Preisblatt ausdrücklich enthalten.

Bürotechnik (Bildschirme / Kopierer / Telefone / Drucker / Faxgeräte / Multifunktionsgeräte)

Die Oberflächen der Geräte werden mittels geeigneter Reinigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Reinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Bei Monitoren / Bildschirmen wird nicht die Bildfläche, sondern nur Gehäuse und Standfuß gereinigt. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Feuerlöschern / Erste-Hilfe-Kästen / Defibrillatoren

Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.

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Abgrenzung: Bei der Reinigung der Objekte ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit durch die Reinigung nicht beeinträchtigt wird und die Plombe der Feuerlöscher unversehrt ist. Ist einer dieser Fälle eingetreten, so ist der zuständige Beauftragte des Auftragge- bers unverzüglich zu benachrichtigen.

Reinigen von Hinweisschildern / verglasten Bildern

Hinweisschilder und verglaste Bilder werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Die Reinigung von Exponaten, Kunstgegenständen und privaten Bildern gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.

Reinigen von Blumentöpfen / Pflanzkübeln

Die Außenflächen von Blumentöpfen und Pflanzkübeln werden mittels eines geeigneten Reinigungs- tuchs von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Reinigungsmittel oder mit Reinigungsmittel versetzte Schmutz-flotte darf unter keinen Umständen in die Blumenerde gelangen. Für auftretende Schäden (z.B. abgestorbene Blumen) kommt der Auftragnehmer auf.

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2.8.3 Einbauten

Reinigen von Türen / Türrahmen / -griffe / -beschläge

Türen inklusive Türrahmen, Türgriffen und Beschlägen werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Verschlossene und in absehbarer Zeit nicht zu öffnende Türen sind zumindest einseitig zu reinigen.

Innenverglasung: Glastüren / Glastrennwände

Griff- und Trittspuren sowie Flecken und Spritzer an Innenverglasungen und Windfängen werden punktuell und gezielt mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien entfernt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Griff- und Trittspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.

Abgrenzung: Die ganzflächige Reinigung ist Bestandteil der Glas-/Rahmenreinigung.

Reinigen von Lichtschaltern / Steckdosen / Kabelkanälen

Lichtschalter, Steckdosen und Kabelkanäle werden von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Griffspuren und Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Wandleuchten / Deckenleuchten

Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzu- halten sind.

Fußleisten / Sockelleisten / Fensterbänke / Heizkörper

Fußleisten, Sockelleisten, Fensterbänke und Heizkörper werden mit geeigneten Reinigungstextilien oder Trockensaugern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen befreit.

Ergebnis: Die Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren.

Abgrenzung: Es werden nur zugängliche und frei geräumte Flächen gereinigt. Gegenstände und Do- kumente auf Fensterbänken und Heizkörpern werden zur Reinigung der Oberflächen nicht entfernt; es wird um diese Gegenstände und Dokumente herumgeputzt.

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Fliesenwände / sonstige abwaschbare Wände

Fliesenwände und sonstige abwaschbare Wände werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und Rei- nigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen insbe- sondere Griffspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.

Reinigen von Treppengeländern und Handläufen

Treppengeländer und Handläufe werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es werden nur zugängliche Teile gereinigt. Der Einsatz von Hubwagen oder Gerüsten für schwer zugängliche Teile des Seitenschutzes ist nicht Bestandteil der Unterhaltsreini- gung.

Besonderheiten in Lasten- und Personenaufzügen

Wandflächen und Spiegel werden mit geeigneten Reinigungsmitteln gesäubert, sodass sie frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen und Schlieren sind. Hierbei ist besonders auf Be- dienungspanel und Haltegriffe zu achten. Metallflächen werden mit geeigneten Pflegemitteln behan- delt. Textile Oberflächen werden abgesaugt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung der Bedienungspanels die Funktionsfähigkeit der Aufzüge nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewie- sen, dass die UVV einzuhalten sind.

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2.8.4 Sanitärbereiche

Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind peni- belst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungs- flotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.

Reinigen von WC-, Wasch- und Duschraum-Einrichtungen

WC-Sitze, -Deckel, -Becken und -Spülkästen sowie Urinale, Badewannen, Duschbecken, Hand- waschbecken, Ablageflächen (soweit frei geräumt) und Spiegel werden unter zu Hilfenahme von ge- eigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.

Reinigen und Auffüllen von Handtuch- / Seifen- / Desinfektionsmittel- / Hygienebeutelspendern / WC- Papierhaltern

Spender und WC-Papierhalter werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfek- tionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Die Verbrauchsmaterialien werden von den Mitarbeitern des AN nach Bedarf aufgefüllt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Der Bestand in den Behältern ist bis zur nächsten Reinigung ausreichend.

Abgrenzung: Die Spenderinhalte sind in aller Regel ausreichend bis zur nächsten Reinigung. Zusätz- liche WC-Papierrollen werden entweder je WC-Raum zentral bevorratet oder es wird pro Toilette max. eine weitere WC-Rolle ausgelegt.

Reinigen und Ersetzen von WC-Bürsten und –haltern

WC-Bürsten und -halter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfek- tionsreiniger sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

WC-Bürsten werden von den Mitarbeitern des AN bei Bedarf ausgetausch.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Die WC-Bürsten sind in einem ordentlichen Zustand.

Abgrenzung: Es werden ausschließlich defekte WC-Bürsten ausgetauscht.

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Reinigen von Hygienebehältern

Hygienebehälter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsrei- nigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Die Gestellung der Damenhygienebehälter gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.

Reinigen von Wandfliesen / Schamwänden / Duschtrennwänden

Wandfliesen, Schamwände und Duschtrennwände werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfek- tionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.

Reinigen von WC-Armaturen, Waschtischarmaturen und Duschköpfen

WC- und Waschtischarmaturen sowie Duschköpfe werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von ge- eigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

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2.8.5 Ausstattung von Speiseräumen / Sozialräumen / Küchen

Reinigen von Einrichtungsgegenständen / Speiseausgaben / -präsentationsmöbeln / Getränke- schränken / Getränkekühlschränken

Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren lebensmittelverträglich von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Die Innenreinigung der Objekte ist nicht Gegenstand der Unterhaltsreinigung

Reinigen von Arbeitsflächen / Wandfliesen / abwaschbaren Wänden / Ablagen

Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren sowie gegebenenfalls vorhan- denen Hygieneplänen lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

Reinigen von Armaturen

Armaturen werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Zusätzlich werden die Armaturen nach erfolgter Rei- nigung aufpoliert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Nach dem Polieren befinden sich die Armatu- ren in einem guten optischen Zustand und sind frei von Wischspuren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

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2.8.6 Sonstiges

Sichtbares Spinnengewebe wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder einem Besen beseitigt, sodass die zu reinigenden Räume frei von Spinnengewebe sind.

Die Reinigung erfolgt üblicherweise raumweise in Abschnitten und nicht gleichzeitig im ganzen Haus. Die Beleuchtung ist jeweils nur im aktuell zu reinigenden Gebäudebereich raumweise einzuschalten und nach Beenden der Reinigung raumweise auszuschalten, um Strom zu sparen.

Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlossen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. Bei der Spätreinigung besteht die Verpflichtung nach Dienstschluss die Außentüren und Fenster zu verschlie- ßen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt betreten werden können.

Brandschutztüren dürfen nicht aufgestellt werden.

Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besu- cher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftraggebers ge- meldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden.

Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten werden eingehalten.

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3 Leistungsbeschreibung Vorarbeiter

Die Aufgaben eines Vorarbeiters bestehen grundsätzlich in der Organisation der Reinigungsarbeiten mit dem Ziel, dass der Reinigungszustand dauerhaft den erwarteten Anforderungen genügt und das Objekt einen sauberen und gepflegten Eindruck macht.

Die Aufgaben sind nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber selbstständig zu erledigen.

Die Vorarbeiter sind der zentrale Ansprechpartner des Auftraggebers vor Ort.

Um die Kommunikation zwischen den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers und dem Auf- traggeber sicherzustellen, ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unverzicht- bar.

In Objekten, in denen ein Objektteam von mindestens sechs eingesetzten Reinigungskräften tätig ist, ist durch den Auftragnehmer ein Vorarbeiter einzusetzen.

Bei Abwesenheit eines Vorarbeiters durch Urlaub oder Krankheit ist eine geeignete Vertretung zu stel- len, die vollumfassend über den Tätigkeitsbereich informiert ist und dieselben Aufgaben verrichtet.

Bei Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger unvorhergesehener Abwesenheit wird die Vertretung vom Auf- tragnehmer unaufgefordert innerhalb von 24 Stunden organisiert.

Um eine ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten, werden die Vorarbeiter vom Auftragnehmer wäh- rend der Dienstzeiten mit einem Mobiltelefon ausgestattet. Dieses ist von den Vorarbeitern während der Dienstzeiten immer mitzuführen.

Die Vorarbeiter sind vom Auftragnehmer mit allen notwendigen Reinigungsmaterialien, -geräten und sonstigen Hilfsmitteln geeignet auszustatten.

Zu den Aufgaben gehört beispielhaft:

• die Planung der Aufgaben und Koordinierung der Reinigungskräfte

• die Kontrolle der Reinigungsergebnisse

• die Bestandsverwaltung und Bestellung von Reinigungs- und Hygienematerial

• die Ausgabe von Reinigungsmaterial an die Reinigungskräfte

• die Reklamationsannahme

• die Kontrolle der Reklamationsbeseitigung

• die Aufnahme von Anforderungen und Wünschen des Auftraggebers

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4 Leistungsbeschreibung Grundreinigung

Die Grundreinigungen müssen nach entsprechender Absprache mit den Objektverantwortlichen zeit- lich zusammenhängend in den Schließzeiten durchgeführt werden. Der objektverantwortliche Vertre- ter des Auftraggebers legt jährlich die Teilbereiche fest, welche von der Grundreinigung umfasst wer- den sollen.

Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum anzugeben.

Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Her- stellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder einzuräumen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistung des Auftragnehmers durch einen Be- auftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen.

Die Grundreinigung der Bodenbeläge ist als chemiefreie bzw. chemiearme mechanische Grundreini- gung auszuführen. Ziel ist die Vermeidung des Einsatzes chemischer Nassgrundreiniger und die Mini- mierung des Eintrags von Reinigungschemikalien.

Es sind schwere Reinigungsmaschinen (Einscheiben-, Exzenter- oder oszillierende Scheuermaschi- nen) sowie geeignete Diamant- bzw. mikroabrasive Reinigungspads einzusetzen. Der Einsatz klassi- scher chemischer Grundreiniger ist nur zulässig, sofern dies aus technischer Sicht zwingend erforder- lich ist und vorab durch den Auftraggeber freigegeben wurde.

Ziel der Grundreinigung ist es, dass die Oberflächen:

• frei von Verschmutzungen, Pflegefilmen und sonstigen Rückständen sind

• frei von abgenutzten oder geschädigten Beschichtungen sind

• wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei erscheinen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist

• eine gleichmäßig saubere, aufnahmefähige Oberfläche für nachfolgende Beschichtungen oder Pflegemaßnahmen aufweisen

4.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB)

Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszustand nicht verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auftraggeber kostenfreie Reinigung dieser Bereiche.

Vor der Grundreinigung von Bodenflächen ist ggf. das bewegliche Mobiliar aus den betreffenden Räu- men heraus zu räumen und nach erfolgter Grundreinigung wieder an dieselbe Stelle zurückzustellen. Diese Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht separat vergütet.

Die Grundreinigung der Bodenbeläge ist abhängig von der Art des Bodenbelags durchzuführen. Grundsätzlich sind die Bodenbeläge nach Reinigungs- und Pflegeanleitung der Bodenhersteller zu be- handeln.

Bei einer Neubeschichtung wird eine Haltbarkeit von mindestens 1 Jahr auf stark frequentierten Bo- denflächen und 2 Jahren auf weniger stark frequentierten Bodenflächen erwartet.

Die Grundreinigung erfolgt im Twister-Verfahren bzw. einem gleichwertigen mechanischen Verfahren ohne chemische Nassgrundreiniger.

Eine vollständige Entfernung vorhandener Bodenbeschichtungen erfolgt mechanisch mit langsam laufender Einscheiben-, Exzenter- oder oszillierender Maschine unter Einsatz geeigneter Diamant- pads.

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Die Schmutzflotte ist aufzunehmen.

Für zu versiegelnde Böden erfolgt nach vollständiger Abtrocknung des Bodens eine Einpflege mit ge- eignetem Pflegemittel in 2 Schichten.

Textilboden

Nur bei feuchtigkeitsunempfindlichen Materialien und Unterkonstruktionen erfolgt ein Shampoonie- ren und gegebenenfalls Sprühextrahieren des Textilbodens. Vorab erfolgt ein Saugen/Bürstsaugen des Bodens. Hartnäckige Flecken sind mehrmals durchzuspülen und zu lösen.

Nach vollständiger fasertiefer Abtrocknung des Bodens erfolgt ein erneutes Saugen/Bürstsaugen.

Parkett geölt / gewachst

Die Grundreinigung von geöltem bzw. gewachstem Parkett erfolgt mit geeigneten Reinigungsmateria- lien und geeigneten Pads (rot) im schonenden mechanischen Verfahren.

Anschließend erfolgt eine Einpflege und Auspolieren mit geeignetem Reinigungs- und Pflegematerial sowie geeigneten Maschinen.

Parkett versiegelt

Die Grundreinigung von versiegeltem Parkett erfolgt mit nicht abrasiven Pads und geeigneten Reini- gungsmaterialien im mechanischen Niedrigabrasivverfahren (Twister oder gleichwertig).

Anschließend ist der Boden streifenfrei nachzuwischen.

Sonstige Bodenbeläge

Die Grundreinigung erfolgt nach Herstellerangaben im Twister-Verfahren bzw. einem gleichwertigen mechanischen, chemiearmen oder chemiefreien Verfahren.

Abweichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig.

Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Her- stellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder an ihre Ursprungsorte zurückzustellen.

Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.

Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden.

Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum zu nennen.

4.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR)

Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszustand nicht

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verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auftraggeber kostenfreie Reinigung dieser Bereiche.

Die Grundreinigung beinhaltet alle Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung der Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB).

Zudem beinhaltet die Grundreinigung alle Leistungen gemäß der Leistungsverzeichnisse der Unter- haltsreinigung für die jeweilige Raumgruppe.

Zusätzlich beinhaltet die Grundreinigung die folgenden Leistungen:

• das allseitige, gründliche Feuchtreinigen (innen und außen) aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten in voller Höhe

• die vollflächige Reinigung sämtlicher, abwaschbarer Wandflächen

• die Reinigung von Beleuchtungskörpern (z.B. Wand-, Hänge-, Deckenlampen)

• Intensivreinigung der Küchenzeilen in den Teeküchen innen und außen einschließlich der Ab- züge und der elektrischen Geräte

• die vollständige Entfernung stark anhaftender Verschmutzungen

• die Information des Auftraggebers, wenn sich stark anhaftende Verschmutzungen nicht entfer- nen lassen

Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.

Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden.

Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum zu nennen.

Die kalkulierte Durchschnittsleistung darf die Höchste zulässige Reinigungsleistung (m²/h) (Ober- grenze der Reinigungsleistung) während der gesamten Vertragslaufzeit nicht überschreiten, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.

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5 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung

5.1 Reinigungszeiten

Die Zeit der Reinigung wird von der Hausverwaltung nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer fest- gesetzt. Die Arbeiten sind innerhalb der festgesetzten Fristen vertragsgemäß und einwandfrei auszu- führen.

5.2 Aufmaß

Die Flächen für die Glasreinigung wurden einseitig nach lichtem Rohbaumaß ermittelt. Rahmen, Pfos- ten und Flächenverblendungen sind mit aufgemessen und ebenfalls zu reinigen.

5.3 Abnahme

Der Auftraggeber behält sich vor die Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung durch einen Beauftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen. Die Dokumentation er- folgt schriftlich. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten.

5.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel

Die Kosten für Hubsteiger, Gerüste und sonstige Hilfsmittel sind in den jeweiligen Preisblättern in der vorgesehenen Zelle gesondert anzugeben. Diese Kosten gehen in den Angebotspreis ein und werden soweit nicht anders angegeben, nicht gesondert vergütet.

5.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung

Die Intervalle für die Glas-/Rahmenreinigung richten sich grundsätzlich nach den Intervallen, die in den Preisblättern für die Glas-/Rahmenreinigung bezeichnet sind.

Alle nachfolgenden Einzelleistungen für die Glas-/Rahmenreinigung sind grundsätzlich im Rahmen dieser Hauptintervalle zu erbringen.

Bei der Durchführung der Glas-/Rahmenreinigung ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegen- stände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszu- stand nicht verschlechtert wird. Geschieht dies dennoch, so erfolgt eine für die Auftraggeberin kos- tenfreie Reinigung dieser Bereiche.

Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden.

Grünflächen und Anpflanzungen werden bei der Reinigungsmaßnahme nicht beschädigt.

Falls Reinigungsanweisungen der Hersteller bestehen, sind diese zu beachten. Insbesondere sind an einigen Standorten Folierungen angebracht, welche nicht beschädigt werden dürfen.

Die Innenglasreinigung beinhaltet die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen.

Oberflächenschädigende Mittel und Materialien dürfen nicht zum Einsatz kommen.

Die Termine für die Glas-/Rahmenreinigung sind abzustimmen.

5.5.1 Leistungsbeschreibung für die Glasreinigung

Folgende Leistungen sind bei der Glasreinigung zu erbringen:

• Ganzflächiges nasses Einwaschen der Glasfläche mit geeigneten Reinigungsutensilien und Reini- gungsmitteln.

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• Ganzflächiges Abziehen der Reinigungsmittel mit einem Gummiabzieher, sodass die Glasfläche streifenfrei sauber ist. • Bei starken Verschmutzungen erfolgt gegebenenfalls eine Wiederholung der ersten beiden Schritte. • Bei fest haftenden Verschmutzungen kommt eine Glasreinigungsklinge zum Einsatz. • Ecken und Kanten, an denen der Gummiabzieher nicht eingesetzt werden kann, werden mit einem Naturleder nachgewischt und gegebenenfalls poliert. Gleiches gilt für Glasflächen an denen von vornherein kein Einwäscher/Gummiabzieher zum Einsatz gebracht werden kann. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten).

5.5.2 Leistungsbeschreibung für die Rahmenreinigung Folgende Leistungen sind bei der Rahmenreinigung zu erbringen:

• Ganzflächiges nasses Einwaschen der Fensterrahmen, -beschläge, -scharniere und -falze mit ge- eigneten Reinigungstüchern und Reinigungsmitteln. Der Reinigungsflotte ist ein geeignetes Reini- gungsprodukt beigemischt. • Nachledern der eingewaschenen Rahmenflächen und -teile • Entfernung von fest haftenden Verschmutzungen • Die Wirkung von abrasiven Reinigungsmitteln und Reinigungspads ist auf einer Stelle außerhalb des Sichtbereichs zu testen. • Der mögliche Einsatz eines Glashobels ist zu unterlassen. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten).

5.5.3 Nebenleistungen

Folgende Leistungen sind bei der Glas-/Rahmenreinigung zu erbringen:

• Entfernen haftender und nicht haftender Verschmutzungen auf Fensterbänken innen und außen • Schließen aller Fenster und gegebenenfalls Türen nach erfolgter Reinigung • Unverzügliche Meldung von Beschädigungen an den Standortverantwortlichen.

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