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Leistungsbeschreibung Gastronomie LAGA Expose.pdf

Gastronomische Versorgung während der Landesgartenschau 2027 in Wittenberge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 04:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

Landesgartenschau 2027 Wittenberge

Konzessionsvergabe für die

Bewirtschaftung der Gastronomiestandorte

Exposé für ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Zeitraum: 21. April bis 24. Oktober 2027 (187 Tage) Erwartete Besucher: ca. 360.000 Personen Stand: 22.09.2026 – finaler Ausschreibungsstand

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

Inhalt

  1. Anlass und Ziel des Verfahrens ............................................................................................................................. 2

  2. Kurzportrait Landesgartenschau Wittenberge 2027 ................................................................................................. 2

  3. Gastronomisches Leitbild ..................................................................................................................................... 3

  4. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................................................................ 4

  5. Wirtschaftliches Modell ....................................................................................................................................... 4

5.1 Definition Eintritt, Besucher/verkaufte Karten/Zutritte .................................................................................... 5

  1. Infrastruktur und Verantwortlichkeiten ................................................................................................................. 6

  2. Standortsteckbriefe ............................................................................................................................................ 6

7.1 Clara-Zetkin-Park (Süd) – Los 1 ........................................................................................................................ 6

7.2 Stadtpark / Trinkhalle – Los 2 .......................................................................................................................... 8

7.3 Park am Schwanenteich, Modellquartier mit Blumenhalle – Los 3 ...................................................................... 10

  1. Betriebsanforderungen ..................................................................................................................................... 12

  2. Qualitäts-, Angebots- und Preisvorgaben ............................................................................................................. 13

  3. Regionalität und Nachhaltigkeit ........................................................................................................................ 14

  4. Veranstaltungen, Sonderbewirtschaftung und Drittangebote ................................................................................ 14

  5. Vertragsstrafen und Qualitätssteuerung ............................................................................................................. 16

  6. Einzureichende Unterlagen .............................................................................................................................. 16

  7. Bewertungskriterien ........................................................................................................................................ 16

  8. Anlagen ......................................................................................................................................................... 17

1. Anlass und Ziel des Verfahrens

Mit diesem Exposé beginnt die Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH die Suche nach leistungsfähigen Gastronomiepartnern für die Bewirtschaftung der zentralen Gastronomiestandorte während der Landesgartenschau 2027 in Wittenberge.

Gesucht werden Partner, die die Versorgung der Besucher eigenverantwortlich, betriebssicher und mit einem regional geprägten, qualitativ hochwertigen Angebot übernehmen. Die Gastronomie soll nicht nur Verpflegung leisten, sondern die Aufenthaltsqualität des grünen Sommerfestes sichtbar prägen.

Dieses Dokument dient der Information und Vorbereitung der Angebotsabgabe. Verbindliche Angaben des Bewerbers sind in der separaten Angebotsvorlage/Formularsammlung einzureichen.

2. Kurzportrait Landesgartenschau Wittenberge 2027

Die Stadt Wittenberge veranstaltet unter dem Motto "Wittenberge blüht auf" die 8. Landesgartenschau Brandenburgs. Auf einem rund 20 Hektar großen Kerngebiet werden mehrere Park- und Stadträume miteinander verknüpft. Die LAGA versteht sich als ökologisch wirksames und nachhaltiges Stadtentwicklungsprojekt sowie als Anziehungspunkt für Tagesgäste, Familien, Gruppen, Kultur- und Garteninteressierte.

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

RahmendatumAngabe
Veranstaltungszeitraum21. April bis 24. Oktober 2027
Dauer187 Veranstaltungstage
Besucherannahmeca. 360.000 Personen
Durchschnitt bei Gleichverteilungca. 1925 Besucher pro Tag (rechnerischer Orientierungswert), Variationen zwischen 300 und 10.000 Besuchern pro Tag sind zu erwarten.
KernbereichePark am Schwanenteich, Modellquartier, Friedhofsvorplatz, Stadtpark, Clara- Zetkin-Park, Kleingartenanlage Herrenwiesengrund

Übersichtsplan Kerngelände LAGA Wittenberge 2027

3. Gastronomisches Leitbild

Die Gastronomie der Landesgartenschau Wittenberge soll regional, einladend, serviceorientiert und verlässlich sein. Die Besucher sollen an zentralen Punkten des Geländes gut versorgt werden und zugleich Angebote finden, die zur Elbestadt Wittenberge, zur Prignitz und zur Lage im Vier-Länder-Eck passen.

 Regionalität: Prignitz, Brandenburg und angrenzende Landkreise im Vier-Länder-Eck sollen im Speisen- und Getränkeangebot erkennbar werden.  Qualität: frisch zubereitete Speisen, handwerklich gute Qualität und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Angebot soll unterschiedliche Ernährungsweisen berücksichtigen und ebenso eine vielfältige und attraktive Auswahl an vegetarischen und veganen Speisen umfassen.  Betriebssicherheit: verlässlicher Betrieb an 187 Veranstaltungstagen zu den Öffnungszeiten, mit flexiblen Kapazitäten für Wochenenden, Ferien und Sonderveranstaltungen.  Nachhaltigkeit: Mehrwegsysteme, Abfallvermeidung, ressourcenschonende Logistik und möglichst regionale Lieferketten.

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

 Aufenthaltsqualität: gepflegte Gestaltung, sichtbare Einbindung in das Erscheinungsbild der LAGA und freundliche Servicestandards sowie das Beachten der Barrierefreiheit bzw. -armheit.

4. Gegenstand der Ausschreibung

Die Vergabe erfolgt losweise für jeden Parkbereich einzeln. Es ist möglich, sich für ein oder mehrere Lose zu bewerben.

Gegenstand ist die eigenverantwortliche Bereitstellung und Bewirtschaftung der drei zentralen Gastronomiestandorten sowie die Bereitstellung beziehungsweise Koordination ergänzender mobiler Angebote im jeweiligen Parkbereich nach Abstimmung mit der LAGA gGmbH. Kooperationen mit Unterauftragnehmern oder regionalen Partnern sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Zustimmung der LAGA gGmbH. Der Hauptvertragspartner bleibt für Qualität, Betrieb, Abrechnung, Personal, Hygiene, Sicherheit und Einhaltung aller Vorgaben verantwortlich. Bauanträge und -abnahmen für fliegende Bauten sind ebenfalls durch den Auftragnehmer durchzuführen

StandortRolle im GeländeGrundprofil
Los 1 Clara-Zetkin-ParkWillkommens-, Familien- und Biergartenstandort nahe HaupteingangBiergarten, Tellergerichte, To-Go, Kaffee/Eis, dezentrale Angebote wie Coffee-Bike oder Eiswagen
Los 2 Stadtpark / Trinkhallezentraler VersorgungsankerGebäude inkl. Ausstattung ist Teil des Pachtgegenstandes und bereits vorhanden (Erstnutzung). Betreibung der Trinkhalle als Hauptgastronomie, dezentrale Angebote durch Coffee-Bike, Eis-, Getränke- oder Snackmodul
Los 3 Park am Schwanenteich, Modellquartier mit BlumenhalleEvent- und AufenthaltsstandortEvent-Gastronomie, flexible Module, Getränke- und Snackspitzen bei Veranstaltungen

5. Wirtschaftliches Modell

Für die gastronomische Bewirtschaftung wird eine besucherabhängige Pacht erhoben. Bewerber geben ein verbindliches Angebot in EUR netto je Eintritt ab. Maßgeblich sind die offiziellen, durch die LAGA gGmbH festgestellten Eintritte des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Details zur Abrechnung werden im Vertrag geregelt. Der Betrag bezieht sich auf jedes Los einzeln.

BestandteilRegelung
Mindestpachtmindestens 0,12 EUR netto je Eintritt je Los (siehe 5.1.)
BieterangebotBewerber können einen höheren Betrag je Eintritt anbieten; höhere, plausible Angebote werden im Kriterium „Wirtschaftliches Angebot“ besser bewertet.
VerbrauchskostenStrom, Gas, Wasser und ggf. Abwasser werden zusätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Falls eine exakte Messung technisch nicht möglich ist, kann eine nachvollziehbare Umlage oder Pauschale vereinbart werden.
UmsatzsteuerAlle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit steuerlich einschlägig.
Kaution/SicherheitEine angemessene Kaution oder Sicherheit ist bei Vertragsschluss zu stellen; Höhe und Form werden im Vertrag festgelegt. Für das Los 1 und 3 sind aktuell 10.000€ vorgesehen. Für das Los 2 sind 20.000€ vorgesehen.
BesucherrisikoDie Besucherannahme ist eine Planungsgröße und begründet keine Garantie für

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

bestimmte Umsätze oder Besucherzahlen.

5.1 Definition Eintritt, Besucher/verkaufte Karten/Zutritte

Als Eintritt wird das erstmalige Betreten des Gartenschaugeländes durch eine Person an einem Kalendertag gezählt.

Bei einem Tageskartenbesucher wird der Eintritt gezählt, wenn dieser das Gartenschaugelände an dem betreffenden Tag erstmals betritt. Das Verlassen und erneute Betreten des Geländes am selben Tag sowie der Wechsel zwischen verschiedenen Park- oder Veranstaltungsbereichen gelten nicht als weitere Eintritte.

Für Dauerkartenbesucher gilt dieselbe Zählweise. Das erstmalige Betreten des Gartenschaugeländes an einem Kalendertag wird als ein Eintritt erfasst. Weitere Zutritte am selben Tag, etwa nach einem vorübergehenden Verlassen des Geländes oder aufgrund eines Wechsels zwischen verschiedenen Parkbereichen, werden nicht erneut als Eintritt gezählt. Betritt der Dauerkartenbesucher das Gartenschaugelände an einem anderen Kalendertag erneut, wird für diesen Tag ein neuer Eintritt gezählt. Eintritte von Ehrenamtlichen und Mitarbeitern werden nicht gezählt.

Besucher/verkaufte Karten

Als Besucher wird eine eindeutig bestimmbare Person bezeichnet, die die Gartenschau innerhalb des betrachteten Zeitraums besucht. Eine Person wird unabhängig von der Anzahl ihrer Besuche grundsätzlich nur einmal als Besucher gezählt. Da Tageskartenkäufer nicht namentlich registriert werden wird die Annahme getroffen, dass es sich um unterschiedliche Besucher handelt. Somit ergibt die Summe verkaufter Dauerkarten und Tageskarten die Anzahl der Besucher.

Zutritte

Als Zutritt gilt jeder registrierte Vorgang, bei dem eine Person einen Eingang, eine Zugangskontrolle oder einen Übergang zu einem anderen Parkbereich passiert. Eine Person kann daher an einem Kalendertag mehrere Zutritte verursachen, beispielsweise durch das erneute Betreten nach dem Verlassen des Geländes oder durch den Wechsel zwischen kontrollierten Parkbereichen.

Abgrenzung

Ein Besucher kann an mehreren Tagen jeweils einen Eintritt und innerhalb eines Tages mehrere Zutritte erzeugen.

Beispiel: Besucht ein Dauerkarteninhaber die Gartenschau an drei unterschiedlichen Tagen und betritt das Gelände an jedem dieser Tage zweimal, werden ein Besucher, drei Eintritte und sechs Zutritte gezählt.

Die Besuchererfassung erfolgt nachvollziehbar über das System von Eventim durch Scannen der Eintrittskarten.

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6. Infrastruktur und Verantwortlichkeiten

Die Zuständigkeiten werden nach dem Grundsatz geteilt: Die LAGA gGmbH stellt Flächen und grundlegende vor Ort verfügbare Anschlüsse bereit; der Gastronomiepartner stellt den betriebsfertigen gastronomischen Aufbau und den gesamten laufenden Betrieb sicher.

BereichLeistung LAGA gGmbHLeistung Gastronomiepartner
FlächenAusgewiesene Stand- und Bewirtschaftungsflächen gemäß Lageplänen und späterer Übergabe.Einrichtung, Möblierung und Betrieb innerhalb der zugewiesenen Flächen.
Strom/Wasser/AbwasserGrundanschlüsse beziehungsweise Übergabepunkte nach technischer Verfügbarkeit.Feininstallation ab Übergabepunkt, Geräte, Leitungen, Kühlung, Spüle, technische Betriebssicherheit.
Gebäude/temporäre BautenVorhandene beziehungsweise geplante bauliche Anlagen nur soweit im Standortsteckbrief genannt.Verkaufscontainer, Foodtrucks, Pavillons, Zelte, Küchenmodule, Lager, Sichtschutz und Wetterschutz, soweit erforderlich.
Besucher- WC/FlächenreinigungÜbergeordnete Besucherführung und Reinigung öffentlicher Parkflächen.Sauberkeit der gastronomischen Bereiche, Tische, Stühle, Theken, unmittelbares Umfeld, Reinigung eigener Infrastruktur
Genehmigungen/HygieneAbstimmung der Gesamtveranstaltung und Bereitstellung der Grunddaten sowie dem Gesamtkonzept zur SicherheitAlle betriebsbezogenen Erlaubnisse, Hygiene-, Allergen-, Arbeitsschutz-, Versicherungs- und Dokumentationspflichten.
Personal/KassenKeine Personalstellung für Gastronomie.Personalplanung, Führungskraft vor Ort, Kassen-/Zahlungssysteme, Abrechnung, Schulung und Servicequalität.
AbfallentsorgungBereitstellung von Müllbehältern für die Besucher innerhalb des Parkgeländes.Bereitstellung, Abtransport und Entsorgung von Müllbehältern für Gewerbeabfälle aus der Gastronomie als auch von Speiseresten, sowie die Entsorgung von Müllbehältern innerhalb bzw. direkt an der Gastronomie

7. Standortsteckbriefe

7.1 Clara-Zetkin-Park – Los 1

Im Clara-Zetkin-Park liegt der Haupteingang für Individualanreisende, die von den nördlich gelegenen Parkplätzen oder dem Bahnhof anreisen und ist damit ein wichtiger Auftakt- und Willkommensstandort. Der Plan zeigt neben Haupteingang, Kasse und LAGA-Infopunkt auch öffentliche und barrierefreie Toiletten, Themengärten, Spiel- und Begegnungsangebote, Gärtnermarkt sowie mögliche Standorte für Versorgungspunkte (Eis-, Getränke oder Snackmodul). Der Standort eignet sich für eine sichtbare, einladende Gastronomie mit Biergartencharakter und großzügigen Außensitzflächen sowie dezentralen Ergänzungen. Durch den Auftragnehmer sollte hier auf ausreichend Sonnenschutz geachtet werden.

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

Lageplan Clara-Zetkin-Park

MerkmalVorgabe / Erwartung
BetriebstypBiergarten mit ergänzenden mobilen Einheiten in der Fläche (mind. 1 Einheit)
ProfilTellergerichte, regionale Klassiker, leichte Speisen bspw. Pommes bis 6 € Verkaufspreis, Kaffee/Kuchen, Eis, To-Go, Getränke kalt/warm
ServiceSelbstbedienung/Thekenausgabe; geordnete Ausgabepunkte bei hoher Frequenz
Kapazitätca. 200 Plätze, davon möglichst anteilig überdacht oder witterungsgeschützt
Mindestöffnungszeitentäglich 10:00 bis 19:00 Uhr; bei Abendformaten beziehungsweise besonderer Besucherfrequenz nach Abstimmung länger; besondere Regelung: Betrieb im Clara- Zetkin-Park grundsätzlich bis 1,5 Stunden nach Kassenschluss vorzusehen, soweit Besucherführung und Nachfrage dies erfordern. Bei Veranstaltungen im jeweiligen Bereich des Loses ist die Gastronomie bis 30 Minuten nach Veranstaltungsende offen zu halten.
Infrastruktur LAGAStandfläche, Grundanschlüsse Strom/Wasser nach technischer Planung, Besucherführung und öffentliche WC-Struktur im Umfeld Die Gastronomie kann auf einer 12x12m großen Asphaltfläche errichtet werden.
Eigenleistung BetreiberBetriebsfertiger Aufbau, Küche/Spüle/Kühlung, Möblierung, Theken, mobile Ergänzungen, Personal, Reinigung Gastrobereich
BesonderheitenHaupteingangsnähe, Familien- und Begegnungsangebote, Gärtnermarkt/Regionalbezug, gute Sichtbarkeit Eventcatering für Veranstaltungen in Claras Pavillon ist anzubieten (siehe 11. Veranstaltungen, Sonderbewirtschaftung und Drittangebote). Im Themengarten 5 ist eine Showküche verbaut. Der Caterer lässt Kostproben in der Showküche zu. Der

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Caterer kann auch selbst Showcooking nach Absprache mit der Auftraggeberin anbieten. Weiterhin ist im Clara-Zetkin-Park ein BBQ Wettbewerb geplant. Auch hier sind Kostenproben zuzulassen. Weitere Regelungen siehe ebenfalls Abschnitt 11. Veranstaltungen, Sonderbewirtschaftung und Drittangebote. Das Geschlossenhalten sowie die Überwachung des Tors an der Sandfurttrift in den Clara-Zetkin-Park hinein (neben der Gastronomie) ist Aufgabe des Auftragnehmers. Für auftretende Künstler im Clara-Zetkin-Park stellt der Auftragnehmer eine kostenfreie Künstlerversorgung (Essen und Getränke) bereit. Der Gesamtwert der kostenfreien Künstlerversorgung ist auf maximal 5.000,00 € begrenzt. Über diesen Wert hinausgehende Künstlerversorgung erfolgt durch den Auftragnehmer zu 70 % der jeweils unrabattierten Verkaufspreise; dies entspricht einem Rabatt von 30 %.
MedienverfügbarkeitStromanschluss über Baustromverteiler bis 65 kW wird in Standortnähe zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Im Parkzentrum am Wasserspielplatz kann ein Elektrant mit bis zu 10 kW für die mobilen Einheiten genutzt werden. Die erforderliche Unterverteilung inkl. überfahrbarerer Schwellen ist möglichst unauffällig durch den Auftragnehmer bereitzustellen und zu verlegen. Trinkwasseranschluss über Standrohr an Unterflurhydranten wird in Standortnähe zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Abwasseranschluss wird in dem südlich des Gastronomiestandorts gelegenen Flurstück zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Unterverteilung ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Abrechnung der Medien erfolgt nach Verbrauch Ende Oktober 2027. An den Übergabepunkten Strom und Wasser werden Zwischenzähler durch die Auftraggeberin gestellt.

7.2 Stadtpark / Trinkhalle – Los 2

Der Stadtpark ist der zentrale Versorgungsanker des Geländes. Der Lageplan weist eine Gastronomie in der Trinkhalle, Möglichkeiten für mobile Standorte wie beispielsweise Eiswagen am Spielplatz (siehe Punkt 4 oder 5) oder Getränkeausgabe/Coffee-Bike am Ernst-Thälmann-Denkmal, öffentliche und barrierefreie Toiletten, das Grüne Klassenzimmer (LernAue), den Besuchermagnet Wasserturm, ein Tiergehege vom Tierpark sowie insgesamt 5 Spielplätzen auf. Der Standort soll Besucherströme aufnehmen, Gruppen und Tagesgäste versorgen und als zentrales Speisenangebot der LAGA funktionieren. Die Trinkhalle ist mit einer Gastroküche sowie mit einer Gastrobestuhlung ausgestattet. Diese kann vom Auftragnehmer während der Landesgartenschau verwendet werden. Übermäßige Abnutzungen und Schäden, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist, müssen durch den Auftragnehmer ausgeglichen werden.

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Lageplan Stadtpark und Friedhofsvorplatz

MerkmalVorgabe / Erwartung
BetriebstypHauptgastronomie in/bei der Trinkhalle mit ergänzendem Gastronomiezelt und Imbissmodul
ProfilHauptversorgung mit warmen und kalten Speisen, regionalen Gerichten, Kaffee/Kuchen, Getränken, schnellen Angeboten für Gruppen und Familien
ServiceThekenausgabe/Selbstbedienung, optional Teilservice für bestimmte Bereiche oder Gruppenangebote
KapazitätTrinkhalle ca. 110 Sitzplätze innen und 144 Sitzplätze außen auf einer gepflasterten Terrasse
Mindestöffnungszeitentäglich mindestens 10:00 bis 18:00 Uhr; bei Veranstaltungen, Gruppenbuchungen und hoher Frequenz bedarfsgerecht länger, Bei Veranstaltungen im jeweiligen Bereich des Loses ist die Gastronomie bis 30 Minuten nach Veranstaltungsende offen zu halten. Von Mai bis September wird jeweils freitags durch die Auftraggeberin Livemusik auf der Terrasse der Trinkhalle angeboten. Die Öffnungszeit verlängert sich an diesen Tagen bis 22:00 Uhr.
Infrastruktur LAGANutzung der vorgesehenen Flächen und vorhandenen/neu hergestellten Grundanschlüsse; konkrete technische Übergabepunkte gemäß späterem Standortdatenblatt
Eigenleistung BetreiberDa es sich um eine geförderte Sanierungsmaßnahme handelt, können folgende Ausstattungselemente zur Verfügung gestellt werden: Professionell ausgestattete Küche mit Personalräumen, Kühl- und Trockenlager sowie Bestuhlung innen und außen und Sonnenschirme für außen Weitere Betriebsausstattung, ggf. zusätzlich notwendige Lager- und Kühlungsflächen, Warenlogistik, Reinigung Gebäude sowie Außenbereich (inkl. Zufahrt, Müllplatz und Terrasse) sind durch den Auftragnehmer zur erbringen. Die Reinigung der Toiletten, eine regelmäßige Kontrolle und das Auffüllen von Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Handtrockentücher sowie Seife) innerhalb des Gebäudes erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer.

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BesonderheitenNähe Wasserturm und grünes Klassenzimmer, Spiel- und Aufenthaltsbereiche (Wasserspielplatz gegenüber), Bus-/Gruppenlogistik, zentrale Besucherströme Für auftretende Künstler im Park im Stadtpark stellt der Auftragnehmer eine kostenfreie Künstlerversorgung (Essen und Getränke) bereit. Der Gesamtwert der kostenfreien Künstlerversorgung ist auf maximal 5.000,00 € begrenzt. Über diesen Wert hinausgehende Künstlerversorgung erfolgt durch den Auftragnehmer zu 70 % der jeweils unrabattierten Verkaufspreise; dies entspricht einem Rabatt von 30 %.
MedienverfügbarkeitStrom-, Gas- (für Heizung), Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie Unterverteilung und Endgeräte im ausreichenden Maße vorhanden. Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch entsprechend der verbauten Zähler Ende Oktober 2027. Über Außenanschlüsse am Gebäude werden ein temporärer WC-Container sowie eine stationäre Sanitäranlage betrieben. Der Verbrauch dieser Einrichtungen wird der Trinkhalle über gesonderte Zähler wieder gutgeschrieben.

7.3 Park am Schwanenteich, Modellquartier mit Blumenhalle – Los 3

Der Park am Schwanenteich ist durch Eventwiese, Bühne, Spielplatz, Tribüne/Sitzstufen, Steganlagen, Abend-Einlass für Sonderevents und mehrere Wegebeziehungen geprägt. Die Gastronomie soll hier vor allem bei Veranstaltungen und Spitzenlasten flexibel und schnell skalieren können.

Lageplan Park am Schwanenteich

MerkmalVorgabe / Erwartung
BetriebstypEvent-Gastronomie mit flexiblen Modulen
ProfilGetränke, moderne Snacks, schnelle warme Angebote, Kaffee/Eis, veranstaltungsbezogene Sonderangebote

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ServiceTheken-/Modulausgabe, zusätzliche POS bei Veranstaltungen, mobile Getränkepunkte
KapazitätSitzplätze ca. 600 Plätze vor der Bühne, Bei Stehplatzveranstaltungen werden bis zu 2500 Besucher erwartet; zusätzliche temporäre Steh- und Ausgabebereiche nach Veranstaltungslage.
MindestöffnungszeitenMontag - Mittwoch Kernangebot 11:00 bis 19:00 Uhr; Donnerstag - Sonntag 11:00 bis 20:00 Uhr, bei Veranstaltungen bis Veranstaltungsende (23:00 Uhr) und bedarfsgerecht mit zusätzlichen Modulen, Bei Veranstaltungen im jeweiligen Bereich des Loses ist die Gastronomie bis 30 Minuten nach Veranstaltungsende offen zu halten.
Infrastruktur LAGAStandflächen, Grundanschlüsse nach technischer Planung, Eventflächen und Besucherführung
Eigenleistung BetreiberMobile Einheiten, Getränkestationen, Ausgabetechnik, Personal für Spitzenzeiten; Kühlung/Lagerung, Abfall- und Reinigungslogistik im abgesetzten Gastrobereich am Gehrenweg
BesonderheitenAbendeinlass für Sonderevents, Nähe Bühne/Eventwiese, flexible Mengensteuerung erforderlich. Für auftretende Künstler im Park am Schwanenteich stellt der Auftragnehmer eine kostenfreie Künstlerversorgung (Essen und Getränke) bereit. Der Gesamtwert der kostenfreien Künstlerversorgung ist auf maximal 10.000,00 € begrenzt. Über diesen Wert hinausgehende Künstlerversorgung erfolgt durch den Auftragnehmer zu 70 % der jeweils unrabattierten Verkaufspreise; dies entspricht einem Rabatt von 30 %. Soweit einzelne Künstler aufgrund entsprechender Vorgaben oder Anforderungen nicht über die regulären Gastronomiestände versorgt werden können, hat der Auftragnehmer die erforderliche Versorgung nach Maßgabe der jeweiligen Künstlervorgaben im Backstage-Bereich bereitzustellen. .
MedienverfügbarkeitAn den Ausgabestation in der Nähe der Besucherfläche stehen 20kW über einen Elektranten zur Verfügung. In der Vorbereitungsfläche am Gehrenweg stehen 60kW über Baustromverteiler zur Verfügung. Am Gehrenweg kann über ein Trinkwasserhydranten Wasser entnommen werden. Abwasser ist zu sammeln und muss regelmäßig abgepumpt werden. Wasser und Abwasser können an den Ausgabestationen nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Abrechnung der Medien erfolgt nach Verbrauch Ende Oktober 2027. An den Übergabepunkten Strom und Wasser werden Zwischenzähler durch die Auftraggeberin gestellt.

Zu diesem Los zählt weiterhin das Modellquartier mit der Blumenhalle. Der Lageplan zeigt unter anderem Blumenhalle, Spielbereiche, Feuchtbiotop, Heidebiotop, Mikrowald, Sonnenbalkon und Nachbarschaftsbalkon. Hier können ergänzende kleine Angebote sinnvoll sein, wenn Besucherfrequenz oder Programm dies nahelegen.

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

Lageplan Modellquartier

 Mobile Angebote sind nur nach vorheriger Freigabe der LAGA gGmbH zulässig.  Mögliche Formate: Coffee-Bike, Eisstand, Getränkemodul, kleiner Snackstand, saisonales Pop-up.  Drittanbieter dürfen nur eingebunden werden, wenn sie vom Hauptvertragspartner koordiniert und von der LAGA gGmbH freigegeben werden.

8. Betriebsanforderungen

BereichAnforderungen
ÖffnungszeitenDie Mindestöffnungszeiten der Standortsteckbriefe sind verbindlich. Anpassungen aufgrund Wetter, Besucherfrequenz, Veranstaltungen oder Sicherheitslagen erfolgen nur in Abstimmung mit der LAGA gGmbH.
Führungskraft vor OrtFür die gesamte Veranstaltungsdauer ist eine qualifizierte, entscheidungsbefugte Leitungsperson zu benennen, die regelmäßig vor Ort verfügbar ist.
Sprachliche AnforderungMitarbeiter mit Kundenkontakt müssen über adäquate Deutschkenntnisse verfügen.
StoßzeitenfähigkeitDer Betreiber muss Wochenenden, Feiertage, Ferien, Busgruppen, Abendveranstaltungen und Sonderformate mit zusätzlichen Ausgabepunkten und Personal abdecken können.
LogistikAnlieferung, Nachschub, Lagerung und Entsorgung sind so zu organisieren, dass Besucherbetrieb und Gestaltung des Geländes nicht beeinträchtigt werden. Lieferfenster werden durch die LAGA gGmbH vorgegeben. Während der Öffnungszeiten sind Verbrenner-Kfz im Besuchergelände grundsätzlich nicht zulässig. Je Parkbereich dürfen die Gastronomiebetriebe höchstens zwei elektrisch betriebene Fahrzeuge, beispielsweise Golfcarts oder vergleichbare Fahrzeuge, zum Materialtransport einsetzen. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit geführt werden. Ladepunkte stehen nahe dem Gelände zur Verfügung. Eine Mitnutzung ist mit der Auftraggeberin mit Auftragsvergabe abzustimmen.

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

ZahlungssystemeElektronische Kassen mit bargeldlosem Bezahlen sind in den Haupt-Gastronomien Pflicht. In den Neben-Gastronomien müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Zahlungsverkehrs eingehalten werden, auch dort ist bargeldloses Bezahlen gewünscht und fließt als Kriterium in die Angebotswertung mit ein.
SauberkeitTische, Stühle, Theken, mobile Einheiten und das unmittelbare gastronomische Umfeld sind laufend durch den Auftragnehmer sauber zu halten.
Sicherheit und HygieneAlle lebensmittel-, hygiene-, arbeits- und brandschutzrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten und auf Verlangen nachzuweisen. Im Clara-Zetkin-Park und an der Trinkhalle ist durch den Auftragnehmer ein AED in der Hauptgastronomie betriebsbereit vorzuhalten. Gleiches gilt für den Backstagebereich (Gastrostandort) im Park am Schwanenteich. Muss ein Parkbereich oder das gesamte Gelände aufgrund von Wetterwarnungen, Sicherheitslagen oder behördlichen Anordnungen geräumt oder geschlossen werden, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Ersatz entgangener Umsätze oder Aufwendungen. In jedem Parkbereich ist ein Trinkbrunnen durch die Auftraggeberin installiert worden. Die Gäste können sich daran kostenfrei bedienen. Weiterhin behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, an besonders heißen Tagen zusätzlich kostenlos Trinkwasser an die Gäste auszugeben. Die Auftragnehmer haben dies zu dulden.
ToilettenreinigungDie Toilettenreinigung wird zentral ausgeschrieben und ist nicht über den Gastronomen durchzuführen. Für die Reinigung von Sanitär-, Umkleide- und Pauseneinrichtungen, die ausschließlich durch den Gastronomen bzw. seinen Angestellten genutzt werden, ist der Gastronom selbst verantwortlich. Weiterhin sind die Toiletten für Kunden innerhalb der Trinkhalle ebenfalls durch den Gastronomen zu bewirtschaften (Reinigung + Verbrauchsgüter)
GEMABei Abspielen von Musik über den Gastronomen muss der Gastronom die GEMA selbstständig anmelden und bezahlen.

9. Qualitäts-, Angebots- und Preisvorgaben

 Das Sortiment muss standortbezogen und für unterschiedliche Zielgruppen geeignet sein: Familien, Kinder, Seniorinnen und Senioren, Gruppen sowie Gäste mit Allergien oder Unverträglichkeiten.  Das Speisenangebot muss eine angemessene Vielfalt vegetarischer und veganer Gerichte umfassen. Vegetarische und vegane Angebote sollen nicht lediglich als Einzel- oder Ersatzgerichte vorgehalten werden, sondern über die verschiedenen Angebotsbereiche hinweg eine eigenständige Auswahl ermöglichen.  Für jeden Hauptstandort ist eine Beispiel-Speisekarte mit Preisen einzureichen.  Signalartikel sind einheitlich und transparent zu benennen: Mineralwasser, alkoholfreies Getränk, Kaffee, Cappuccino, Bier, einfaches Gericht, vegetarisches Gericht, veganes Gericht, Kindergericht.  Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss orts- und veranstaltungsangemessen sein. Überhöhte oder nicht nachvollziehbare Preisstrukturen können negativ bewertet werden.  Allergen- und Zusatzstoffinformationen sind gut zugänglich bereitzustellen.  Der Preis für ein Kaffeegedeck (ein Stück Kuchen + eine Tasse Kaffee/Tee) ab Gruppengröße von 15 Personen ist bei maximal 7 € brutto begrenzt. Die Vermarktung für Busreiseveranstalter hat mit diesem Preis bereits begonnen. Kaffeegedecke sind in der Trinkhalle sowie bei hoher Nachfrage auch in der Hauptgastronomie im Clara-Zetkin-Park und bei Verfügbarkeit in Claras Pavillon anzubieten.  Die Toilettenreinigung wird zentral ausgeschrieben und ist nicht über den Gastronomen durchzuführen. Für die Reinigung von Sanitär-, Umkleide- und Pauseneinrichtungen, die ausschließlich durch den Gastronomen bzw. seinen Angestellten genutzt werden, ist der Gastronom selbst verantwortlich. Die zentral ausgeschriebene Toilettenreinigung umfasst nicht die Kundentoiletten innerhalb der Trinkhalle. Diese sind einschließlich Verbrauchsmaterial durch den Auftragnehmer des Loses 2 zu reinigen und zu bewirtschaften.

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Exposé Gastronomie LAGA Wittenberge 2027

 Bei Künstlern, Referenten, Ehrenamtlichen und ähnlichen Personengruppen behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, Kleinstmengen von Getränken und Snacks unabhängig vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

10. Regionalität und Nachhaltigkeit

Regionalität bedeutet für die LAGA Wittenberge einerseits Brandenburg und die Prignitz, andererseits aufgrund der Lage im Vier-Länder-Eck auch geeignete Lieferanten und Spezialitäten aus angrenzenden Landkreisen und Regionen. Bewerber sollen konkrete Erzeuger, Produkte, Lieferwege und Spezialitäten benennen.

 In den Haupt-Gastronomien an der Trinkhalle sowie in der Haupt-Gastronomie im Clara-Zetkin-Park ist Hartgeschirr zu verwenden. Dieses meint Mehrweggeschirr aus Porzellan, Keramik oder Glas sowie Besteck aus Metall.  Im Park am Schwanenteich, im Modellquartier sowie in den Neben-Gastronomien im Clara-Zetkin-Park als auch in Nebenstandorten im Stadtpark ist Mehrweggeschirr für Trinkgefäße zu verwenden. Das weitere Geschirr an den vorgenannten Standorten sollte FSC-zertifiziert und plastikfrei sein. Die betreffenden Gastronomiebetriebe haben sich rechtzeitig vor Beginn der Landesgartenschau auf ein einheitliches Pfand- und Rücknahmesystem zu verständigen. Dabei ist sicherzustellen, dass die ausgegebenen Mehrwegartikel an sämtlichen Gastronomiestandorten zurückgegeben werden können. Die Abrechnung und der finanzielle Ausgleich zwischen den beteiligten Gastronomiebetrieben erfolgen eigenverantwortlich. Der Auftraggeber behält sich vor gebrandetes Mehrweggeschirr (Becher) in das Pfandsystem hinzuzugeben.  Abfallvermeidung, sortenreine Trennung und geordnete Speiserestentsorgung sind Teil des Betriebskonzepts.  Energieeffiziente Geräte, gebündelte Logistik und ressourcenschonende Abläufe werden erwartet.  Die Gestaltung der Gastronomie soll gepflegt, wertig und in das Erscheinungsbild der LAGA eingebunden sein.

11. Veranstaltungen, Sonderbewirtschaftung und Drittangebote

Der Gastronomiepartner ist Partner der LAGA-Gesamtveranstaltung. Er soll Veranstaltungen, Aktionen und Sonderformate gastronomisch unterstützen und seine Kapazitäten auf Programm, Besucherfrequenz und Wetterlage anpassen.

ThemaRegelung
VeranstaltungenDer Betreiber hat grundsätzlich das Recht und die Pflicht, Veranstaltungen auf dem LAGA-Gelände im Rahmen seines Leistungsprofils zu bewirtschaften. Umfang und Ausnahmen werden im Vertrag beziehungsweise Veranstaltungskalender geregelt.
Sonderformate/VIP/CateringDie LAGA gGmbH kann für ausgewählte Formate abweichende Regelungen treffen, etwa Sponsorenveranstaltungen, offizielle Empfänge, besondere Caterings oder Kooperationen.
Mobile ModuleMobile Einheiten sind mit dem Betreiberkonzept einzureichen und vor Einsatz freizugeben. Standort, Zeiten, Sortiment und Technik werden mit der LAGA gGmbH abgestimmt.
Aussteller/KostprobenKostproben oder der Verkauf von Selbsterzeugnissen durch andere Aussteller können zugelassen werden, soweit sie keine vollwertige gastronomische Konkurrenz darstellen und von der LAGA gGmbH freigegeben sind.
Versorgungsgutschein BusfahrerFür Busfahrer von Reisebussen wird über die Auftraggeberin ein Versorgungsgutschein ausgegeben. Die Höhe und das Angebotsumfang muss bei Auftragsvergabe zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin abgestimmt werden. Ein Einkaufsrabatt etwa in Höhe von 30% wird durch die Auftraggeberin erwartet.

Es können durch Gruppen folgende Eventflächen angemietet werden, für die der Auftragnehmer auf Anfrage der Auftraggeberin hin den Veranstaltungsbuchenden ein Catering anzubieten hat:

a. Claras-Pavillon: Von der Auftraggeberin gestellt wird ein 150 m² großer Leichtbau aus Holzstützen und Zeltplane mit herausnehmbaren Wandelementen samt Holzfußboden und umlaufendem Holzdeck. Es sind eine

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Reihenbestuhlung (ca. 120 – 150 Pers.), grundlegende technische Ausstattung für Sound (Lautsprecher), Licht und Ton (Mikros) sowie ein Großbildschirm vorhanden.

In Claras Pavillon sind durch den Auftragnehmer von Los 1 für die Veranstaltungsbuchenden drei nach Preis und Ausstattungsumfang abgestufte Pakete aus Sonderbestuhlung, Geschirr, Catering, Dekoration sowie ähnlichen Ausstattungselementen anzubieten. Eine genaue Abstimmung zu den Paketen erfolgt bei Auftragsvergabe zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin. Die Auftraggeberin nutzt die beispielhaften Angebotspakete bei der Bewerbung von Claras-Pavillon. b. Gästetisch in der Blumenhalle: Lange Tafel mit Bestuhlung bis 28 Sitzplätzen inmitten von Blumenschauen

In der Blumenhalle sind Tisch und Stühle vorhanden. Die Dekoration der jeweils aktuellen Blumenschau kann teilweise in Absprache mit den Ausstellenden in Form von Tischfloristik mitgenutzt werden. Für den Gästetisch in der Blumenhalle sind durch den Auftragnehmer des Loses 3 ebenfalls drei nach Preis und Leistungsumfang abgestufte Cateringpakete anzubieten. Eine genaue Abstimmung zu den Paketen erfolgt bei Auftragsvergabe

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zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin. Die Auftraggeberin nutzt die beispielhaften Angebotspakete bei der Bewerbung vom Gästetisch in der Blumenhalle.

Mieter müssen den Gastronomen des jeweiligen Parkbereichs zur Versorgung anfragen. Kann der Gastronom die Anfrage nicht bedienen oder sind die Kosten für die Versorgung 30% höher als marktüblich, kann der Mieter einen externen Gastronomen beauftragen. Das Vergleichsangebot ist durch den Mieter vorzuweisen.

Die Haupt-Gastronomien können eigenwirtschaftlich Pakete für geschlossene Personengruppen (wie bspw. Geburtstage, Hochzeitsfeiern, Firmenfeier usw.) anbieten. Voraussetzung ist, dass alle Besucher eine gültige Eintrittskarte (Dauer- oder Tageskarte) haben und die Versorgung individueller Besucher weiterhin sichergestellt ist. Für Vermietungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit kann zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin zur Auftragsvergabe ein fester Mietpreis unterhalb des entsprechenden Eintrittspreises der Gruppe vereinbart werden (Die Pflicht einer gültigen Eintrittskarte entfällt in diesem Fall).

12. Vertragsstrafen und Qualitätssteuerung

Die dauerhafte Betriebssicherheit ist für die Besucherzufriedenheit wesentlich. Im Vertrag werden angemessene, verhältnismäßige Vertragsstrafen und Eskalationsmechanismen vorgesehen. Sie können insbesondere greifen bei schuldhafter Nichtöffnung, wiederholter Unterschreitung von Mindestöffnungszeiten, fehlender Veranstaltungsbesetzung, erheblichen Hygiene- oder Sauberkeitsmängeln, Verstößen gegen Mehrweg-/Abfallvorgaben oder nicht freigegebenen Drittangeboten. Die Strafen sind bei Vertragsabschluss abzustimmen.

Vor einer Sanktion soll, soweit die Umstände dies zulassen, eine Abmahnung mit kurzer Nachbesserungsfrist erfolgen. Bei erheblichen Gefahren, groben Pflichtverletzungen oder wiederholten Verstößen kann die LAGA gGmbH weitergehende vertragliche Rechte ausüben.

13. Einzureichende Unterlagen

 vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben und Bewerberdaten  Gastronomiekonzept für den Hauptstandort je Los und die jeweiligen mobilen Ergänzungen  Beispiel-Speisekarten je Standort mit Signalpreisen  Regionalitäts- und Nachhaltigkeitskonzept mit Lieferanten/Erzeugern  Personal-, Betriebs-, Logistik- und Veranstaltungskonzept  Gestaltungskonzept mit Bildern, Skizzen, Moodboard oder Referenzen  wirtschaftliches Angebot: Pacht je Eintritt in EUR netto, mindestens 0,12 EUR  Eignungsnachweise: Gewerbe, Versicherung, Referenzen, Erklärungen und weitere Nachweise gemäß Formularsammlung  Beispielhafte Cateringpakete für Claras Pavillon (Los 1) bzw. Blumenhalle (Los 3)

14. Bewertungskriterien

Für jeden Punkt werden insgesamt 10 Punkte vergeben, wobei 10 Punkte die Bestpunktzahl und null Punkte die schlechteste Punktzahl bedeutet.

KriteriumGewichtungBewertungsschwerpunkt
Gastronomisches Konzept, Sortiment und Preis-Leistung25 %Passgenauigkeit zu den Standorten, Angebotsqualität, Vielfalt, Signalpreise, Besucherorientierung
Regionalität, Nachhaltigkeit, Mehrweg und Abfallvermeidung20 %konkrete regionale Lieferanten, saisonale Produkte, Mehrweg, Ressourcenschutz, Abfallkonzept
Betriebssicherheit, Personal und Logistik20 %Erfahrung, Personalplanung, Führungskraft vor Ort, Stoßzeitenfähigkeit, Logistik, Hygienestruktur
Veranstaltungsfähigkeit und mobile10 %skalierbare Versorgung bei Events, mobile Einheiten,

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ModuleAbendbetrieb, Flexibilität
Gestaltung und Aufenthaltsqualität10 %Qualität temporärer Bauten, Möblierung, optische Einbindung, Beschilderung, Sauberkeit, Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens
Wirtschaftliches Angebot / Pacht15 %angebotener Betrag je Eintritt, mindestens 0,12 EUR netto; höhere plausible Angebote werden besser bewertet. Das beste Angebot erhält die höchste Punktzahl. Danach wird entsprechend des Angebotspreises linear interpoliert.

15. Anlagen

 Anlage 1: Übersichtsplan Kerngelände  Anlage 2: Lageplan Clara-Zetkin-Park  Anlage 3: Lageplan Stadtpark / Trinkhalle  Anlage 4: Lageplan Park am Schwanenteich  Anlage 5: Lageplan Modellquartier  Anlage 6: Medienanschlussplan und Grundriss Trinkhalle inkl. Liste verbauter Küchengerätschaften  Anlage 7: Angebotsvorlage/Formularsammlung  Anlage 8: Standortdatenblätter technische Anschlüsse  Anlage 9: Vertragsentwurf/Pachtvertrag

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