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Anlage_7_202407_AGBs_Thüga.pdf

Gas- und Trinkwasserrohre aus PE 100 und PE 100-RC

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 11:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und

Werkverträge der Thüga Aktiengesellschaft und

Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

Stand: 07/2024

densereignis) unterhalten. Der AN muss dies auf Ver-

  1. Geltungsbereich der Bedingungen des Auftragge- langen des AG nachweisen; geringere Deckungssum- bers men sind im Einzelfall mit dem AG abzustimmen. Der nachfolgend verwendete Begriff „Auftragnehmer“ (AN) ist bei Kauf-/Werkverträgen gleichzusetzen mit 5. Angebot „Verkäufer“/„Unternehmer“. Entsprechendes gilt für die Der Anbieter hat sich im Angebot genau an die Spezifi- Bezeichnung „Auftraggeber“ (AG) und „Käufer“/„Bestel- kation und den Wortlaut der Anfrage zu halten. Auf Ab- ler“. weichungen ist ausdrücklich hinzuweisen. Das Angebot Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen hat kostenlos zu erfolgen. unseren Bestellungen zugrunde und gelten ausschließ- lich. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingun- 6. Bestellung gen des AN wird widersprochen. Sie gelten nur, soweit sich der AG schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder 6.1 Bestellungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Ne- mit Teilen davon einverstanden erklärt hat. benabreden zur Bestellung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für nach- trägliche Änderungen und Ergänzungen.
  2. Rangfolge 6.2 Änderungen/Erweiterungen des Liefer-/Leistungsum- Es gelten für Art und Umfang der beiderseitigen Leistun- fanges, die sich bei der Ausführung als erforderlich er- gen in nachstehender Rangfolge: weisen, wird der AN dem AG unverzüglich schriftlich an-
  • bei Vorliegen eines Rahmenvertrages gelten die Be- zeigen. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Zu- stimmungen des jeweiligen Rahmenvertrages, stimmung des AG.
  • die Bestimmungen der Bestellung, 6.3 Die Schriftform gilt auch als gewahrt bei Übermittlung
  • die in der Bestellung aufgeführten weiteren Vertrags- auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung. bedingungen sowie spezielle und allgemeine techni- sche Bedingungen, 6.4 Die Bestellung gilt vom AN als bestätigt, sofern ihr nicht
  • die Baustellenordnung des AG, innerhalb von 10 Werktagen widersprochen wird. Eine
  • diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kauf- Auftragsbestätigung ist nur bei gesonderter Aufforde- und Werkverträge, rung zu erstellen.
  • die Grundsätze für eine verantwortungsvolle Beschaf- fung der Thüga. 7. Liefer-/Leistungszeit 7.1 Die in der Bestellung angegebenen Termine der Liefe-
  1. Ausführung/Umweltschutz, Sicherheit, Gesund- rung oder Leistung sind bindend. Der AN ist verpflichtet, heitsschutz und Qualität den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn 3.1 Der AN hat die anerkannten Regeln der Technik und die Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorga- denen sich ergibt, dass der vereinbarte Termin nicht ein- ben und die betrieblichen Regeln und Vorschriften des gehalten werden kann. AG zu berücksichtigen. Insbesondere hat der AN die be- 7.2 Im Falle des Lieferverzuges stehen dem AG die gesetz- rufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die lichen Ansprüche zu. Insbesondere ist der AG berech- „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 sowie tigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und Schadensersatz, statt der Leistung und Rücktritt zu ver- arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Maschinen langen. Verlangt der AG Schadensersatz, steht dem AN und technische Arbeitsmittel sind entsprechend der Ma- das Recht zu, nachzuweisen, dass er die Pflichtverlet- schinenverordnung mit einer Betriebsanleitung und ei- zung nicht zu vertreten hat. ner EG-Konformitätserklärung zu liefern. Sie müssen außerdem den in den Verzeichnissen A und B der „All-
  2. Lieferung/Leistung gemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über tech- nische Arbeitsmittel aufgeführten Normen sowie sonsti- 8.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung er- gen Regeln mit sicherheitstechnischem Inhalt und den folgt die Lieferung „frei Bestimmungsort“ einschließlich berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln Verpackung. entsprechen. Es sind vorzugsweise Arbeitsmittel mit 8.2 Neben der Lieferanschrift sind in den Transportpapieren CE-Kennzeichnung zu liefern. Ist ein Prüfzeichen nicht die Bestellangaben (Bestellnummer, Bestelldatum, An- erteilt, ist die Einhaltung der o. g. Vorschriften auf Ver- lieferstelle, gegebenenfalls Name des Empfängers und langen des AG nachzuweisen. Materialnummer) anzugeben. 3.2 Für den Fall, dass der AN Stoffe liefert, die Gefahrstoffe 8.3 Bei der Lieferung von Gefahrstoffen sind dem AG Pro- im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind, ist der AN ver- duktinformationen, insbesondere Sicherheitsdatenblät- pflichtet, unaufgefordert vor der Lieferung das EG- ter, rechtzeitig vor der Lieferung zu übermitteln. Das Sicherheitsdatenblatt (§ 5 GefStoffV) zur Verfügung zu Gleiche gilt für Informationen bezüglich gesetzlich be- stellen. dingter Vermarktungsbeschränkungen. Der Einsatz von krebserregenden Stoffen wird dem AN 8.4 Der AN ist zu Teillieferungen/-Leistungen grundsätzlich untersagt. nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt.
  3. Versicherungen 8.5 Die Gefahr geht erst auf den AG über, nachdem die Lie- ferung/Leistung an den AG übergeben (Kauf) oder von Der AN muss für die Dauer des Vertrages, einschließlich dem AG abgenommen (Werkvertrag) wurde. Garantie- und Gewährleistungszeiten, Haftpflichtversi- cherungsschutz mit branchenüblichen Konditionen (Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EURO pro Scha-

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  1. Betreten und Befahren des Werksgeländes/der 13. Abtretungsverbot Baustelle, Haftung Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rech- 9.1 Beim Betreten und Befahren des Werksgeländes / der ten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungs- Baustelle des AG ist den Anweisungen des Fachperso- bereiches des § 354 a HGB sind ausgeschlossen; Aus- nals des AG zu folgen. Das Betreten oder Befahren des nahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftli- Werksgeländes / der Baustelle ist rechtzeitig anzumel- chen Einwilligung des AG. den. Die Vorschriften der StVO sind einzuhalten.
  2. Kündigung 9.2 Der AG und seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für grobe 14.1 Von der Bestellung von Lieferungen (§ 433 BGB) kann Fahrlässigkeit und Vorsatz, bei Verletzung von Leben, der AG aus wichtigem Grund bis zur Übergabe der Lie- Körper oder Gesundheit auch für leichte Fahrlässigkeit. ferung jederzeit zurücktreten. In diesem Fall gelten hin- Der AG und seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen sichtlich des Vergütungsanspruchs des AN die vorste- haften auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung henden Ziffern entsprechend; der AG erwirbt Eigentum wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässig- an den vergüteten Teilleistungen. keit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren vertragstypi-
  3. Abfallentsorgung schen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind sol- che, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle Vertragspartner vertrauen konnte. entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung –
  4. Preise/Rechnungslegung auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Ver- 10.1 Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließ- antwortung gehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den lich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, AN über. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 10.2 Die auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter 16. Gewichte/Mengen Übergabe bzw. Abnahme – getrennt nach Bestellungen Bei Gewichtsabweichungen gilt das bei der Eingangs- – an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse meldung durch den AG festgestellte Gewicht, wenn zu senden; Bestellnummern sind anzugeben. nicht der AN nachweist, dass das von ihm berechnete 10.3 Jede Rechnung muss die gesetzlich geschuldete Um- Gewicht nach einer allgemein anerkannten Methode satzsteuer separat ausweisen. Originalrechnungen dür- richtig festgestellt wurde. Analog gilt dies auch für Men- fen der Warenlieferung nicht beigefügt werden. gen. 10.4 Der AG bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich verein- bart ist, den vereinbarten Preis innerhalb von 14 Tagen, 17. Gewerbliche Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Ge- gerechnet ab Übergabe bzw. Abnahme und Rech- brauchsmuster usw.), Urheberrechte nungserhalt. Der AN haftet dafür, dass durch die Lieferung und Be- 10.5 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem nutzung der Liefergegenstände und/oder des herge- AG im gesetzlichen Umfang zu. stellten Werkes Patente oder Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der AN verpflichtet sich, den AG von
  5. Mängelrüge etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Rechte freizustellen und den AG auch sonst schadlos Bei der Lieferung von Waren, die der AG gemäß §§ 377 zu halten. Auch wenn gewerbliche Schutzrechte des AN HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersu- bestehen, dürfen vom AG oder seinen Beauftragten In- chung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels standsetzungen vorgenommen werden. 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rü- gefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage ab
  6. Geheimhaltung/Unterlagen Entdeckung des Mangels. 18.1 Der AN verpflichtet sich, alle Informationen, die er bei
  7. Mängelansprüche Durchführung der Bestellung erhält, uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Dies gilt ausdrücklich auch für 12.1 Dem AG stehen die gesetzlichen Mängelansprüche un- alle Informationen, die von kommerziellem Interesse für gekürzt zu. Diese verjähren gemäß den gesetzlichen Energievertriebs-, Handels-, Gewinnungs- oder Erzeu- Vorschriften. In jedem Fall ist der AG berechtigt, vom AN gungsorganisationen bzw. -unternehmen sein können. nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung Es ist untersagt, entsprechende Informationen ohne einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Scha- ausdrückliche Zustimmung des AG weiterzugeben oder densersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt zu veröffentlichen. Das Verbot der Weitergabe von der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Informationen gilt dabei insbesondere gegenüber 12.2 Der AG ist berechtigt, auf Kosten des AN die Mängelbe- Mitarbeitern der Vertriebsabteilung des AG / der mit dem seitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug AG verbundenen Vertriebsgesellschaft. Etwas anderes ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht, oder wenn gilt nur bei ausdrücklicher Zustimmung des AG zur der AG zuvor den AN unter Fristsetzung zur Mangelbe- Informationsweitergabe. seitigung erfolglos aufgefordert hat. Vertraulich zu behandeln sind insbesondere: 12.3 Bei Mängeln verlängert sich die Gewährleistungszeit um - Anschriften und Lastgangdaten von Anschluss- die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung lie- kunden, gende Zeit. Wird der Liefer-/Leistungsgegenstand in- - Informationen über die Wechselbereitschaft von folge eines Mangels vollständig oder teilweise neu ge- Anschlusskunden, liefert, beginnt die Gewährleistungszeit für den neu ge- - Namen von liefernden Händlern, lieferten Gegenstand bzw. die entsprechende Teilkom- - Informationen über das Anschlussinteresse von ponente erneut. potenziellen Neukunden,
  • Informationen über Verhandlungen von Transport- kunden,
  • Informationen über mit Transportkunden abgeschlos- sene Netzzugangsverträge,

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  • Informationen über Netzausbau- und Erschließungs- gen oder zu Werbezwecken ist nur mit der ausdrückli- maßnahmen einschließlich entsprechender Vertrags- chen vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG zu- verhandlungen mit Händlern und potenziellen lässig. Anschlusskunden,
  • Informationen über Wirtschaftlichkeitskriterien für die 21. Gerichtsstand/Erfüllungsort Beurteilung von Anschlüssen und Netzausbauten. 21.1 Sofern der AN Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz- Dies gilt nicht für Informationen, die dem AN bei buches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Empfang bereits bekannt waren oder von denen er öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Ge- anderweitig Kenntnis (z. B. von Dritten ohne Vorbehalt schäftssitz des AG ausschließlicher Gerichtsstand für der Vertraulichkeit oder durch eigene unabhängige alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder Bemühungen) erlangt hat. mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Darüber hinaus ist Der AN ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen der AG berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am über den Datenschutz, einschließlich der schriftlichen Sitz des AN zuständig ist. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses von 21.2 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Mitarbeitern, die im Rahmen der Vertragstätigkeit der Geschäftssitz des AG Erfüllungsort. personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. 18.2 Der AN hat diese Verpflichtung allen von ihm mit der 22. Vertragssprache / anwendbares Recht Durchführung des Vertrags beauftragten Personen auf- 22.1 Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht. zuerlegen. 22.2 Für Bestellungen, auf die diese Geschäftsbedingungen Alle vom AG übergebenen Unterlagen bleiben Eigentum Anwendung finden, wird deutsches Recht unter Aus- des AG. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht schluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des werden und sind nach Durchführung der Bestellung voll- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge ständig und unaufgefordert an den AG zurückzugeben. über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 Als Dritte gelten nicht die vom AN eingeschalteten Son- vereinbart. Handelsübliche Klauseln sind nach den je- derfachleute und Subunternehmer, wenn sie sich ge- weiligen gültigen Incoterms – ICC, Paris, auszulegen. genüber dem AN in gleicher Weise zur vertraulichen Handhabung verpflichtet haben. Der AN haftet für alle Schäden, die dem AG aus der Verletzung dieser Ver- pflichtung erwachsen. 18.3 An allen im Rahmen dieses Vertrages für den AG gefer- tigten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Ana- lysemethoden, Rezepturen und sonstigen Werken, ste- hen dem AG sämtliche Nutzungsrechte ausschließlich zu.
  1. „UN-Global Compact“, Lieferkettensorgfalts- pflichtengesetz und EU-Verordnungen zur Terroris- musbekämpfung 19.1 Thüga misst sozialer Verantwortung im Rahmen unter- nehmerischer Aktivitäten eine übergeordnete Bedeu- tung bei und unterstützt deshalb die Initiative „United Nations Global Compact“. Die Initiative basiert auf zehn fundamentalen Prinzipien, welche die Globalisierung sozialer und ökologischer ge- stalten und Korruption verhindern sollen. Die „Grund- sätze für eine verantwortungsvolle Beschaffung“ neh- men Bezug auf Prinzipien des „UN Global Compact“ so- wie auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und können im Internet unter www.thuega.de abgerufen werden. Der AN verpflichtet sich, die sich aus diesem Dokument ergebenden Vorgaben einzuhalten. Durch die Verordnungen (EG) Nr. 881/2002 und (EG) 2580/2001 des Rates der Europäischen Union, die un- mittelbar in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Ge- meinschaft gelten, wurde zum Zweck der Terrorismus- bekämpfung das Verbot, bestimmten natürlichen Perso- nen, Gruppen oder Organisationen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, eingeführt. Der AN verpflichtet sich, dieses Verbot zu beachten und seine Geschäftspartner und Mitarbeiter daraufhin zu überprüfen, ob eine Namens- identität mit den in den als Anhänge zu den Verordnun- gen veröffentlichten Listen genannten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen besteht. Im Falle einer Namensidentität ist von der Durchführung von Geschäften mit diesen Personen, Gruppen oder Organisationen abzusehen.

  2. Veröffentlichung/Werbung Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem AG be- stehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichun-

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