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Hinweise_und_ Bedingungen_zum_ PQ_Verfahren-PE_Rohre.pdf

Gas- und Trinkwasserrohre aus PE 100 und PE 100-RC

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 11:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Hinweise und Bedingungen

zum Präqualifikationsverfahren der

Thüga Aktiengesellschaft

für Gas- und Trinkwasserrohren aus

Polyethylen PE 100 und PE 100-RC

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Inhalt Hinweise und Bedingungen .............................................................................................................. 1 zum Präqualifikationsverfahren der ............................................................................................... 1 Thüga Aktiengesellschaft .................................................................................................................. 1 1 Allgemeine Hinweise ...................................................................................................................... 2 1.1 Grundsätzliches ........................................................................................................................ 2 1.2 Kontakt ....................................................................................................................................... 3 1.3 Abgabe des Präqualifikationsantrags .................................................................................. 3 1.4 Aufbau, Form und Inhalt des Präqualifikationsantrages ................................................ 4 1.5 Entschädigung, Eigentumsübergang .................................................................................... 4 1.6 Datenschutz ............................................................................................................................... 4 1.7 Bewerberfragen ........................................................................................................................ 4 2. Hintergrund des Präqualifikationsverfahrens .......................................................................... 5 2.1 Thüga-Gruppe ........................................................................................................................... 5 2.2 Gegenstand und Dauer des Präqualifikationsverfahrens ................................................ 5 2.3 Prüfung und Wertung der Präqualifikationsanträge ....................................................... 6 2.4 Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer ................................................................. 6 3. Verzeichnis der Anlagen ............................................................................................................... 6

Thüga AG Stand: 12.10.2026 Seite 1

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1 Allgemeine Hinweise 1.1 Grundsätzliches

Die nachfolgenden allgemeinen Hinweise zum Präqualifikationsverfahren sollen den Teilnehmern innerhalb des Verfahrens den Hintergrund der Präqualifikation erläutern sowie über den weiteren Gang des Verfahrens informieren.

Die Angaben der Lieferantenfragen (Reiter Lieferantenfragebogen im Lieferantenmanager) haben vollständig und wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.

Die Thüga AG behält sich gemäß § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen oder Angaben nachzureichen oder zu korrigieren. Hierfür wird jeweils eine angemessene Frist von mindestens 10 Werktagen nach Zugang der Nachforderung gesetzt. Sollten die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der o. g. Frist vorliegen, kann der Präqualifikationsantrag des Bewerbers abgelehnt werden. Ein Neuantrag ist jederzeit möglich.

Seitens der Thüga AG besteht keine Verpflichtung bzw. seitens des Bewerbers kein Anspruch auf Nachforderung.

Die vorliegenden Informationen und Unterlagen dürfen ausschließlich zum Zwecke des Präqualifikationsverfahrens verwendet werden, eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe ist untersagt.

Unser Prüfungssystem ist mehrstufig:

• Im Schritt 1 sind die Ihnen mit diesem Download zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen ob die Anforderungen erfüllt werden können.

• Im Schritt 2 müssen Sie sich in unserer Lieferantendatenbank registrieren. Bitte verwenden sie diesen Link für Ihre Registrierung: https://lieferanten.thuega.de/Mandatseinkauf/Anmeldeformular_Lieferanten/ Nach Registrierung wenden Sie sich an unseren Hrn. Bartels, siehe 1.2 Kontakt.

• Im Schritt 3 erhalten sie die Zugangsdaten zur Lieferantendatenbank für den Bereich Lieferantenfragebogen. Die Lieferantenfragen sind zu beantworten. Das Formblatt „Grundsätze für verantwortliche Beschaffung“ ist auszufüllen, zu unterschreiben und in der Lieferantendatenbank hochzuladen. Die Technische Spezifikationen bitten wir zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen bzw. anzuerkennen. Bitte Ihre Abweichungen von der technischen Spezifikation nennen.

• Schritt 4 ist ein Systemaudit bei Ihnen vor Ort

• Im Schritt 5 unterzieht sich der Lieferant einer Probelieferung

Es kann immer nur ein Schritt nach dem anderen gemacht werden. Sie erhalten nach jedem Schritt einen Bescheid, ein Ausstieg ihrerseits ist jederzeit möglich.

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Wenn alle Punkte positiv beschieden sind, wird Ihr Unternehmen in die Liste der präqualifizierten Lieferanten für die jeweilige Produktgruppe mit dem von Ihnen angebotenen Produkt aufgenommen. Nur präqualifizierte Unternehmen können an Ausschreibungen der jeweiligen Warengruppen mit den präqualifizierten Produkten teilnehmen.

Die Thüga AG behält sich gemäß § 55 SektVO vor, angebotene Waren bzw. eingehende Angebote mit überwiegendem Drittlandanteil nicht zu berücksichtigen.

Weitere Fragen richten Sie bitte an die u.g. Ansprechpartner.

1.2 Kontakt

(Ausschließlich) bei kaufmännischen Fragen:

Thüga Aktiengesellschaft Einkauf Sebastian Bartels Nymphenburger Straße 39 80335 München

Tel.: +49 (0)89 381 97 1586 E-Mail: sebastian.bartels@thuega.de

(Ausschließlich) bei technischen Fragen (z.B. Spezifikation):

Thüga Aktiengesellschaft Technik Maik Wilkus Nymphenburger Straße 39 80335 München

Tel.: +49 (0)89 381 97 1237 E-Mail: maik.wilkus@thuega.de

1.3 Abgabe des Präqualifikationsantrags

Die Lieferantenfragen im Lieferantenmanager sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworteten. Die Korrektheit und Aktualität der entsprechenden Angaben sind im Reiter Anerkennung/Erklärung zu bestätigen. Das Formblatt “Grundsätze für eine Verantwortungsvolle Beschaffung bei der Thüga” ist vom Verantwortlichen Ihres Beschaffungsresorts zu unterzeichnen, abzustempeln und hochzuladen. Anschließend ist die o.g. Kontaktstelle (1.2) per E-Mail zu informieren.

Bei allen geforderten Nachweisen ist unbedingt auf die Gültigkeit / Ablauffrist der jeweiligen Nachweise und Zertifikate zu achten. Eine Eingangsfrist für Präqualifikationsanträge besteht nicht, jedoch ist in Abhängigkeit von Rücklauf und Bearbeitungsdauer erst nach erfolgreich bestandener Präqualifikation eine Angebotsabgabe/ Ausschreibungsteilnahme möglich.

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1.4 Aufbau, Form und Inhalt des Präqualifikationsantrages

Für den Präqualifikationsantrag ist ausschließlich der Lieferantenmanager zu bearbeiten. Änderungen oder Einschränkungen/ Ergänzungen außerhalb der vorgesehenen Felder sind (auch in separaten Dokumenten) nicht zulässig.

Alle Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen bzw. vorzunehmen.

1.5 Entschädigung, Eigentumsübergang

Den Bewerbern wird für die Bearbeitung des Präqualifikationsantrags sowie dessen Übersendung einschließlich der enthaltenen Nachweise keine Entschädigung gewährt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Sämtliche Informationen/Unterlagen verbleiben nach Einreichung bei der Thüga AG und werden nicht zurückgesendet. Die eingereichten Informationen/Unterlagen gehen mit Eingang bei der Thüga AG in das Eigentum der Thüga AG über. Mit der Einreichung der Daten erklären Sie sich zur Speicherung und Verarbeitung dieser Daten zum Zwecke der Präqualifikation einverstanden.

1.6 Datenschutz

In Zusammenhang mit der EU-DSGVO möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Präqualifikation oder tlw. auch im Rahmen konkreter Ausschreibungen personenbezogene Daten und Nachweise Ihrer Mitarbeiter (m/w/d) von Ihnen eingereicht und von uns gespeichert werden.

Diese wurden und werden von uns ausschließlich zum Zwecke des Qualifizierungssystems bzw. zum Zwecke der jeweiligen Ausschreibung verwendet. Die Qualifizierung stellt die Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen und zum Abschluss von Verträgen dar.

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit einer weiteren ausschließlich diesbezüglichen Verwendung der Daten zu widersprechen. In diesem Fall werden wir sämtliche personenbezogene Daten in Zusammenhang mit o.g. Qualifizierungssystem und Ihrer Firma löschen. In diesem Falle erlischt allerdings auch die Präqualifikation Ihres Hauses und damit die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren Ausschreibungen.

Wir setzen voraus, dass Sie im Innenverhältnis gegenüber Ihren Mitarbeitern (m/w/d) die Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten eingeholt haben.

Wir weisen darauf hin, dass im Falle bestehender oder bereits abgelaufener Rahmenvereinbarungen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB auch im Falle eines Löschantrags Vorrang haben und Daten erst nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden können.

1.7 Bewerberfragen

Eventuell auftretende Fragen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an die unter 1.2 genannten Kontaktstellen zu richten.

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  1. Hintergrund des Präqualifikationsverfahrens 2.1 Thüga-Gruppe

Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, Autonomie und Selbständigkeit der Partner zu erhalten. Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbindung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe eng zusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen. Abrufberechtigt sind sowohl die Thüga AG als auch alle mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften der Thüga AG, mit denen eine Einkaufskooperation besteht. Eine Auflistung der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften finden Sie jeweils aktuell unter: www.thuega.de; Register „Thüga-Gruppe“; Auswahl „Unternehmen“. Der Bedarf ist dabei je Sparte und Warengruppe unterschiedlich und verteilt sich i.d.R. auf mehrere Vertragspartner. Im Rahmen des jeweiligen Vertragsschlusses erfolgt durch die Thüga AG in der Regel eine Zuordnung der jeweils konkret bezugsberechtigten Gesellschaften zu den Rahmenverträgen.

2.2 Gegenstand und Dauer des Präqualifikationsverfahrens

Die Thüga Aktiengesellschaft etabliert zu diesem Zweck ein Präqualifikationsverfahren/ Prüfsystem über die Lieferung der o.g. Produkte, aus dem geeignete Bewerber für mögliche Rahmenvertrags- und/ oder Einzelausschreibungen hervorgehen. Dabei sollen die Anforderungen i.d.R. durch mehrere, leistungsstarke Partner abgebildet werden.

Auf Grundlage einer erfolgreichen Präqualifikation der Bewerber können sowohl die Thüga AG als auch die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsunternehmen der Thüga AG die (Einzel- oder gebündelten) Bedarfe der Beteiligungsunternehmen der Thüga AG innerhalb der präqualifizierten Lieferanten ausschreiben. Im Rahmen der Ausschreibung von Rahmen- oder Projektvereinbarungen werden von der jeweiligen Ausschreibungsstelle Vergabekriterien definiert, die wiederum auch fachliche Anforderungen enthalten können (zum Beispiel Qualifikation, projektbezogene Erfahrung und Präsentation des zur Auftragserfüllung vorgesehenen Projektleiters).

Das Präqualifikationsverfahren wird seitens Thüga AG durchgeführt. Aus Rahmen- oder Einzelverträgen erfolgende Abrufbestellungen erfolgen in jedem Fall durch die abrufberechtigten Gesellschaften der Thüga-Gruppe in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Ablauf ist hierbei innerhalb der abzuschließenden Vereinbarungen mit jedem bezugsberechtigten Unternehmen der Thüga-Gruppe individuell zu regeln. Eine Verpflichtung für die Unternehmen der Thüga-Gruppe zur Nutzung des Präqualifikationsverfahrens besteht nicht.

Die Präqualifikation wird unbefristet (d.h. bis auf Widerruf) erteilt. Allerdings können die Präqualifikationsanforderungen (regelmäßig) angepasst und überarbeitet werden, so dass ggf. zusätzliche Angaben und/ oder Nachweise erforderlich sind.

Eine Einbeziehung kommerzieller, fachlicher und/ oder formaler Anforderungen in Bezug auf eine positive Präqualifikation ist zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit seitens Thüga AG durch Änderung/ Aktualisierung der Präqualifikationsanforderungen möglich. Die gestellten Anforderungen sind dann zur Aufrechterhaltung der Präqualifikation auch durch bereits präqualifizierte Bewerber zu erfüllen.

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2.3 Prüfung und Wertung der Präqualifikationsanträge

Es gelangen nur diejenigen Präqualifikationsanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen.

Beachten Sie hierzu auch die im Präqualifikationsfragebogen genannten Kriterien.

2.4 Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer

Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig. Beim Einsatz von Subunternehmen haftet der Bewerber/ Auftragnehmer (als Generalunternehmer) wie beim Einsatz eigener Mitarbeiter. Aus dem Einsatz von Subunternehmen ergeben sich weiterhin keine Unterschiede hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung und Dienstleistung des Generalunternehmers.

Die Bildung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist zulässig. Hierfür ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss die Nachweise für die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie für die Fachkunde für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre Fachkunde für die Gesamtleistung vollständig nachweisen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.

Zum Nachweis der Gesetzestreue und der Zuverlässigkeit können sich der Einzelbewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht anderer Unternehmen bedienen!

  1. Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1 Lieferantenfragebogen

Anlage 2 Spezifikation

Anlage 3 Lieferantenkodex

Anlage 4 Erklärung zum Datenschutz

Anlage 5 IS-Richtlinie

Anlage 6 Eigenerklärung Russland Sanktionen

Anlage 7 AGBs Thüga

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