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Hinweise zur Ausführung von Tiefbauarbeiten im Bereich der Liegenschaften der Technischen Universität Darmstadt
Technische Universität Darmstadt Bestandsleitungen TU Darmstadt (Ref. V F), Hochschulrechenzentrum (HRZ), ENTEGA STEAG Wärme GmbH (ESW GmbH), Dritter (u. a. Stadt Darmstadt, Telekom, e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, ENTEGA AG)
Vor der Ausführung von Tiefbau-, Sondierungs- und Bohrarbeiten im Bereich der Liegenschaften der TU Darmstadt ist bei den zuständigen Stellen Planauskunft über vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen einzuholen. Das Präsidium Bestandsunterlagen über Ver- und Entsorgungsleitungen in den Liegenschaf- Der Kanzler ten der Technischen Universität Darmstadt liegen teilweise nur sehr unvoll- ständig oder nicht in aktueller Form vor. Dezernat V Baumanagement und Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übergabe von Technischer Betrieb Bestandsplänen nicht von der erforderlichen Sorgfaltspflicht bei der Aus- führung von Tiefbau-, Sondierungs- oder Bohrarbeiten entbindet. Die genaue Lage der Leitungen ist durch Suchschlitze festzustellen. Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten sind in der Regel Suchschachtungen bis in eine Tiefe von mindestens 1,50 m unter OK Gelände auszuführen. Erst ab einer Tiefe von 1,50 m unter OK Gelände darf dann sondiert werden. Im Einzelfall ist die erforderliche Tiefe der Suchschachtung jeweils gesondert zu prüfen.
Es ist in jedem Fall rechtzeitig vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten zu prüfen, ob für das geplante Baufeld beim Kampfmittelräumdienst des Regie- rungspräsidiums Darmstadt Verdachtsmomente für das Vorhandensein von Kampfmittelresten aus den Weltkriegen vorliegen. Falls dies zutrifft, ist eine Fachfirma mit der Kampfmittelsondierung und Freimessung zu beauftragen.
Es wird auf die geltenden Vorschriften verwiesen. Aufgrund der Vielzahl der ausgeführten Arbeiten in den Liegenschaften der TU Darmstadt ist nicht aus- zuschließen, dass Leitungen angetroffen werden, die nicht in den Bestands- plänen dargestellt sind. Weiterhin muss jeweils überprüft werden, ob die angetroffenen Leitungen überhaupt noch in Betrieb sind. Werden unbekannte Leitungen oder Kabel angetroffen, so ist dies durch ein Aufmaß und Fotos zu dokumentieren und an das Ref. V F weiterzuleiten, damit die Bestandspläne entsprechend ergänzt werden können.
Wird trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Bestandsleitung beschädigt, so ist das Referat V F und der Eigentümer der Leitung umgehend zu informieren. Es wird auf die Gefahren und Folgeschäden durch z. B. eine beschädigten Erdgasleitung oder ein defektes Mittelspannungskabel hingewiesen.
Baulogistikhandbuch | Campus Lichtwiese Juni 2019 Anlage 03