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| Technische Universität Darmstadt | |
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| Campus Lichtwiese | |
| Übergeordnetes Baulogistikhandbuch | |
| Index B - Stand 07.2022 |
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Inhaltsverzeichnis
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..... Inhaltsverzeichnis i
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..... Organisatorisches 2 2.1. Stellenwert des Baulogistikhandbuchs 2
2.2. Zielsetzung des Baulogistikhandbuchs 2
2.3. Projektgebiet 2
2.3.1. Besonderheiten des Projektgebiets 3
2.3.2. Definition und Gliederung des Projektgebiets 4
2.4. Bauherrschaft 4
2.5. Ausführende Unternehmer und Beauftragte Dritte 4
2.6. Baustellenbetriebszeiten 5
- ..... Transportlogistik 5
- ..... Flächenmanagement 6
- ..... Baustellensicherheit und Schutz 7
- ..... Baulogistisches Informationsmanagement 7
- ..... Medienversorgung und Bestandsmedien 8
- ..... Genehmigungspflichtige Arbeiten 9 Abbildungsverzeichnis 10 Impressum 10
Anlagenverzeichnis Anlage 01: 2111_BLP Verkehrswege Anlage 02: 2111_BLP Flächen und Bauvorhaben Anlage 03: 1906_Merkblatt Hinweise Tiefbauarbeiten allgemein Anlage 04: 1906_Merkblatt Hinweise Bestandpläne Allgemein Anlage 05: 1906_Vorgaben Baumschutz Anlage 06: 1407_Dienstanweisung zur Unfallverhütung bei Arbeiten im Bereich von Gleisen
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- Organisatorisches
2 Baulogistikhandbuch | Index B | TU Darmstadt | Campus Lichtwiese | 2.3.
07.2022 Projektgebiet
Der Campus Lichtwiese der TU Darmstadt befindet sich nahe der B26 südöstlich des Stadtzentrums (s.Abbildung 1). Das Projektgebiet ist weiträumig über die B26 oder die Heinrichstraße erreichbar. Mit dem Abzweig auf die Eugen-Kogon-Straße (bzw. dem Böllenfalltorweg als Anliegerstraße) beginnt die Einfahrt in das Projektgebiet bzw. Campusgelände und die Gültigkeit des Baulogistikhandbuchs. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Straßen und Wege auf dem Campusareal auch anderen Nutzern (TU Darmstadt, Sport-/Freizeiteinrichtungen etc.) dauerhaft zur Verfügung stehen. Der Baustellenverkehr hat sich dementsprechend umsichtig zu integrieren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt grundsätzlich 2.1.
uneingeschränkt (z.B. Halte-und Parkverbote). Stellenwert des Baulogistikhandbuchs
Das vorliegende Baulogistikhandbuch ist vertraglicher Bestandteil für sämtliche ausführende Unternehmen, Gutachterinnen und Gutachter sowie für alle Projekt- und Baubeteiligten an Bauvorhaben auf dem Campus Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt (nachfolgend: TU Darmstadt). Es ist bei der Arbeitsvorbereitung, Kalkulation und insbesondere bei der Auftragsabwicklung innerhalb des Bau- und Realisierungszeitraums verbindlich zu beachten.
Sofern Unternehmerinnen und Unternehmer (im folgenden Unternehmer genannt) sowie alle weiteren Projektbeteiligten im direkten Vertragsverhältnis mit der TU Darmstadt beabsichtigen, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, sind sie verpflichtet, alle hier beschriebenen Randbedingungen entsprechend mit diesen Dritten und Nachunternehmern unverändert und vollständig zu vereinbaren. Das Personal von Dritten und Nachunternehmern wird wie eigenes Personal behandelt. Für das Handeln des Nachunternehmers bleibt jedoch immer der direkte Vertragspartner der TU Darmstadt selbst verantwortlich.
2.2. Zielsetzung des Baulogistikhandbuchs
Ziel des Baulogistikhandbuchs ist die Verbesserung, Bündelung und Kontrolle logistischer Ablaufprozesse verschiedener Projekte auf dem Campus Lichtwiese. Gleichzeitig dient das Baulogistikhandbuch als Leistungsheft hinsichtlich der durch das Bauunternehmen nutzbaren Baustelleninfrastruktur und Baustellenrandbedingungen nach DIN 18299 Abschnitt 0. Ein rechtlicher Anspruch für den Unternehmer ist daraus nicht abzuleiten.
Den ausführenden Unternehmern soll durch das Baulogistikhandbuch keine umfangreichere und zusätzliche Leistung abverlangt werden, sondern es soll durch eine organisierte, frühzeitige Bekanntgabe von erforderlichen Bedarfen der Baustelleninfrastruktur und -randbedingungen die Möglichkeit gegeben werden, Arbeiten und Abläufe ohne gegenseitige Störungen zu planen und auszuführen. Somit werden Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Ausführung unterstützt. Eine Einschränkung oder Änderung der VOB/B ist aus- drücklich nicht beabsichtigt.
Das Baulogistikhandbuch wird in den Anlagen u.a. mit dem Baulogistikplan ergänzt. Es ergibt sich folgende Systematik: Das Baulogistikhandbuch enthält die allgemeingültigen baulogistischen Regeln. Der Baulogistikplan visualisiert und verortet die beschriebenen Einrichtungen des Campus Lichtwiese. Für die jeweiligen Baumaßnahmen erstellte Baustelleneinrichtungspläne sind maßnahmenbezogen und regeln die Nutzung der dem Projekt zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche.
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Abbildung 1: Übersicht Zufahrtssituation Campus Lichtwiese
2.3.1.
1 (www.darmstadt.de > Leben in Darmstadt > Umwelt |> Umweltzone | > Luftreinhaltung)
3 Besonderheiten des Projektgebiets
Für die Stadt Darmstadt, und damit auch für den Campus Lichtwiese, wurde zum 01.11.2015 eine Umweltzone eingeführt. Für das Stadtgebiet selbst gelten Maßnahmen zur Reduktion von Luftschadstoffen (Verkehrsbeschränkungen). Nähere Informationen sind den Veröffentlichungen der Stadt Darmstadt1 zu entnehmen. Dies ist bei der Kalkulation und Wahl der Fahrzeuge des Unternehmers zu beachten.
Auf dem Campus Lichtwiese sind neben Gebäuden für den universitären Betrieb, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Interesses auch weitere Nutzungen zu finden, darunter sind die Flächen der Kindertagesstätte, der Schrebergartenanlage und des Vegetationsschutzes zu nennen. Diese als Sperrflächen gekennzeichneten Bereiche stehen für Bauvorhaben nicht zur Verfügung und dürfen keinesfalls genutzt werden. Auch Zwischenlagern, Umsetzen und Halten ist in diesen Flächen verboten.
Baulogistikhandbuch | Index B | TU Darmstadt | Campus Lichtwiese | 07.2022
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4 2.3.2. Definition und Gliederung des Projektgebiets
Das Projektgebiet umfasst den gesamten Campus Lichtwiese. Innerhalb des Projektgebietes bestehen mehrere Baufelder; die Anzahl kann im Rahmen der Fortschreibung der baulichen Entwicklungsplanung Campus Lichtwiese variieren. Eine Übersicht der aktuellen Projekte zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung kann der Anlage 02 entnommen werden. Innerhalb des Projektgebiets sowie der Baufelder gilt das Hausrecht der TU Darmstadt und damit ebenfalls das Baulogistikhandbuch. Die Zufahrt zum Projektgebiet erfolgt ohne bauliche Zufahrtsbeschränkungen, Vorgaben zur Anfahrt sind jedoch den Kapiteln 2.3 und 3 und Anlage 01 zu entnehmen.
Das Projektgebiet gliedert sich in Flächen bzw. Bereiche der übergeordneten und allen ausführenden Unternehmen zur Verfügung stehenden Infrastruktur sowie in die Baubereiche der Objekte. Die übergeordnete Infrastruktur umfasst dabei insbesondere folgende allgemein zur Verfügung stehenden Einrichtungen gem. Kennzeichnung im Baulogistikplan:
(Bau-)Straßen
Parkplätze
Medienanschlusspunkte
Feuerwehr-/Rettungsflächen
2.4. Bauherrschaft
Bauherr ist das Land Hessen vertreten durch die Technische Universität Darmstadt. Sie tritt als Auftraggeber (AG) gegenüber den verschiedenen Unternehmern und Dienstleistern auf. Die projektverantwortlichen Personen, deren Zuständigkeiten und Handlungsvollmachten werden im Auftragsschreiben bekannt gegeben. Sie alleine sind weisungs- und entscheidungsberechtigt im Rahmen des jeweiligen Bauauftrags.
Öffentliche/rechtliche Zuständigkeiten (z.B.: Polizei, Feuerwehr, Bauaufsicht, Ordnungsamt etc.) sind davon ausgenommen und gelten uneingeschränkt.
2.5. Ausführende Unternehmer und Beauftragte Dritte
Die örtliche Bauüberwachung (BÜ) erfolgt durch die TU Darmstadt und durch die von der TU Darmstadt beauftragten Dritten. Die örtliche Bauüberwachung ist - unabhängig von der Baulogistik - der direkte Ansprechpartner des Auftragnehmers (AN) im Rahmen seines Bauvertrags.
Ferner nimmt die TU Darmstadt die auftraggeberseitige Verpflichtung wahr, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (SiGeKo) zu beauftragen. Der SiGeKo ist Ansprechpartner für das Amt für Arbeitsschutz und die BG Bau, führt die sicherheitstechnischen Einweisungen auf der Baustelle durch und unternimmt regelmäßige Sicherheitsbegehungen. Seine Grundlage ist die Baustellenverordnung, die neben dem Baulogistikhandbuch Gültigkeit hat.
Im Weiteren kann es dazu kommen, dass zusätzliche durch die TU Darmstadt beauftragten Sonderfachleute, Vermesser, Gutachter etc. eingeschaltet werden und Zutritt zu den jeweiligen Baufeldern erhalten.
Für die zugewiesenen Arbeitsbereiche ist dementsprechend jederzeit mit dem Betreten vorgenannter Aufgabenträger zu rechnen. Die Verkehrswege der Arbeitsbereiche sowie genutzte Flächen sind deshalb stetig sicher und zugänglich zu halten.
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Zur Einhaltung der im Baulogistikhandbuch beschriebenen Regeln sind die von der TU Darmstadt eingesetzten Projektleitungen und örtlichen Bauüberwachungen bevollmächtigt diese im Namen des AG durchzusetzen.
2.6. Baustellenbetriebszeiten
Die täglichen Baustellenbetriebszeiten sind je nach Lage und Art der Maßnahme auf dem Campus individuell geregelt, um die Auswirkungen auf den Universitätsbetrieb bspw. Prüfungsphase, Vorlesungen und Labore etc. so gering wie möglich zu halten. Die projektspezifischen Baustellenbetriebszeiten werden auftragsbezogen bekannt gegeben.
Sofern es der Campusbetrieb zulässt, können bei Bedarf die Dienstzeiten mit einem Vorlauf von 5 AT flexibel angepasst werden. Kurzfristige Anpassungen der Dienstzeiten ohne Einhaltung der zuvor genannten Fristen werden eingehend durch die TU Darmstadt geprüft. Der AN hat keinen Anspruch auf Änderung der Dienstzeiten. Die Erwirkung von ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die Zustimmung der TU Darmstadt ist Sache des AN.
Die zuvor aufgeführten Angaben entbinden den Unternehmer nicht von der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Regelungen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Einhalten der AVV Lärm etc.)
- Transportlogistik
5 An-/Abfahrtsroute ist ausreichend leistungsfähig den Baustellenverkehr zügig abzuwickeln. Für etwaige Verkehrsbehinderungen jenseits des sowie auf dem Campus und hieraus resultierende Erschwernisse haftet der AG jedoch nicht.
Bei dem Lichtwiesenweg handelt es sich um eine Sackgasse, hier ist keine Zufahrt für motorisierten Verkehr zum Campusgelände möglich.
Das gesamte Campusareal der TU-Darmstadt ist eine 30er-Zone. Aufgrund des regen Campusbetriebs und der großen Zahl an Fußgängern und Radfahrern, die die Straßen regelmäßig kreuzen, ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung zwingend einzuhalten und stets umsichtig zu fahren (z.B. Abbiegevorgänge).
Als Verkehrswege stehen die im Baulogistikplan in Anlage 01 ausgewiesenen Straßen und Wege zur Verfügung. Die Zu- und Abfahrtsrouten innerhalb des Projektgebiets sind grundsätzlich über den kürzest möglichen Weg vorzunehmen. Sonderregelungen sind im Rahmen der Fortschreibung des Baulogistikplans zu beachten. Bauablaufbedingt kann es zu Anpassungen an den übermittelten Verkehrswegen kommen (z.B. durch Neu-/Umbau im Rahmen der Erschließung), die über die örtliche Bauüberwachung in den regelmäßigen Baustellenbesprechungen oder durch gesonderte Schreiben mitgeteilt werden. Hierauf haben sich der Unternehmer und seine Nachunternehmer einzustellen. Des Weiteren kann das Erfordernis bestehen, dass durch die gleichzeitige Abwicklung von verschiedenen Projekten (Neubau, Sanierung, Infrastruktur) Einbahnstraßenregelungen oder Ampelregelungen installiert werden. Auch hier gilt zwingend die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Baulogistikhandbuch | Index B | TU Darmstadt | Campus Lichtwiese | Die Zufahrt zum Campusgelände erfolgt über die Eugen-Kogon-Straße
07.2022 (s. Ab.1 und Anlage 01).Für den Baustellenverkehr ist von einer Nutzung des Böllenfalltorwegs abzusehen, da dieser eine geringe Bestandsbreite aufweist, viele Waldwege für Radfahrer und Fußgänger ihn kreuzen und Abbremsschwellen in der Fahrbahn eingelassen sind. Eine geeignete Zufahrt ist mit der Eugen-Kogon-Straße gegeben, diese dimensioniert, um
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Das Überfahren, Parken
- Flächenmanagement
2 https://www.tu-darmstadt.de > Universität > Campus > Lichtwiese | > Parkplätze Campus Lichtwiese 3 (https://www.intern.tu-darmstadt.de/verwaltung/dez_iv/immobilienmanagement_a_z/artikel_details_de_en_245760.de.jsp
6 oder die unsachgemäße Nutzung von Grünflächen, Fuß- und Radwegen oder sonstigen nicht als Baubereich oder Baustelleneinrichtungsfläche gekennzeichneten Bereiche ist unzulässig. Der Grünflächen- und Baumschutz sowie Schutz der Verkehrswege der Fußgänger und Radfahrer genießen höchste Priorität. Sämtliche schuldhafte Beeinträchtigungen werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
Auf dem Campus Lichtwiese stehen keine kostenfreien Parkflächen zur Verfügung. Die öffentlichen Parkflächen auf dem Campus können durch den AN genutzt werden. Das Parken ist ausschließlich in diesen gekennzeichneten Flächen2 gestattet (s.a. Anlage 01). Parktickets können an den Parkautomaten auf dem Campus erworben werden. Zusätzlich befinden sich für Firmenfahrzeuge Parkmöglichkeiten in begrenzter Anzahl innerhalb der zugeordneten BE-Flächen. Private PKWs der Firmenangehörigen sind auf den öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Weitere Regelungen zum Parkticket sind auf der Homepage des Dezernats IV C der TU Darmstadt3 zu finden.
Das „wilde“ Parken am Gehwegrand oder in nicht zugewiesenen Bereichen und Flächen wird konsequent durch den örtlichen Ordnungsdienst bzw. deren Vertreter (örtliche Bauüberwachung, Vertreter der TU Darmstadt etc.) angemahnt, sanktioniert und kann im Wiederholungsfall zur Verweigerung der Zufahrtserlaubnis bzw. zum Abschleppen des Fahrzeugs durch die TU Darmstadt führen. Aufgrund der hohen Auslastung des Parkplatzangebots wird dem AN nahegelegt, einen möglichst effizienten Fahrzeugeinsatz zu planen.
In Anlage 01 sind zudem Überfahrtsbeschränkungen gekennzeichnet, diese Bereiche dürfen nur Fahrzeuge passieren, welche max. SLW 30 (zul. Gesamtlast von 30 t bzw. 300kN) aufweisen. Dies ist bei der Wahl der Fahrzeuge und Kalkulation des Angebots zu berücksichtigen.
Die TU Darmstadt hat eine Quartierseinteilung des Areals vorgenommen sowie Flächen von allgemeiner Relevanz im Baulogistiksplan gekennzeichnet. Sperrzonen, besondere Nutzungen sowie allgemeine Einrichtungselemente sind durch den AN zu berücksichtigen. Eine Leitungsabfrage bei der zuständigen Stelle für Medienversorgung der TU Darmstadt hat gem. Regelablauf durch den AN zu erfolgen (s. Kapitel 7).
Als Baustelleneinrichtungs-, Lager- und Aufstellflächen sind die im Baulogistikplan (s.a. Anlage 02) gekennzeichneten Flächen (BE-Flächen) zu nutzen. Eine Zuweisung erfolgt durch die TU Darmstadt im Rahmen des Bauvertrags. Aufgrund der knappen Flächenverfügbarkeiten auf dem Campusgelände besteht seitens des AN kein Anrecht darauf, Flächen in unmittelbarer Nähe zum Bauvorhaben übergeben zu bekommen. Auf entsprechende Nutzungseinschränkungen (z.B. geometrische Einschränkungen, ortsfeste Einbauten und Bäume, fehlende Befestigungen oder zeitliche Verfügbarkeit) wird im Einzelfall durch den Bauvertrag hingewiesen. Grundsätzlich hat sich der AN über die örtlichen Randbedingungen zu informieren und übliche Auswirkungen aus den vorgenannten Punkten zu berücksichtigen. Änderungen während der Bauausführung, die im üblichen Umfang zu erwarten sind, hat der AN einzukalkulieren und nach Erfordernis mit der Bauüberwachung umzusetzen.
Die Flächen werden im Rahmen einer Zustandsfeststellung dem AN übergeben. Der dokumentierte Zustand ist nach Beendigung der Arbeiten wiederherzustellen. Im Rahmen der Rückgabe wird eine Abnahme der Fläche durch die TU Darmstadt vorgenommen, um den einwandfreien und sauberen Zustand sicherzustellen.
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Es werden eindeutige Zuordnungen und Nutzungen von Flächen bzw. Bereichen innerhalb eines Gebäudes vergeben. Damit ergibt sich auch eine eindeutige Verantwortung für den Zustand sowie die auf der Fläche/in den Bereichen befindlichen Gegenstände. Der AN, dem eine Fläche/ein Bereich zugewiesen wurde, ist im Rahmen seiner Auftragsabwicklung für diese Fläche verantwortlich und trägt die Verkehrssicherungspflicht hierfür. Sofern Dritte von der Fläche/dem Bereich Gebrauch machen, ist die zuständige örtliche Bauüberwachung unverzüglich schriftlich zu informieren.
Die zur Nutzung bereitgestellten Flächen/Bereiche sowie die geltenden Randbedingungen (Baulogistikhandbuch und Baulogistikpläne) sind vom AN aufzunehmen und in einer eigenen Baustelleneinrichtungsplanung zu konkretisieren. Diese Planung ist vor Beginn der Arbeiten zur Zustimmung bei der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen und bei Bedarf (z. B. Änderungen, Umnutzungen) durch den AN fortlaufend zu aktualisieren und wiederholt zur Freigabe vorzulegen.
- Baustellensicherheit und Schutz
Die Baustellenbereiche im Außenbereich müssen zu jeder Zeit durch einen Bauzaun von dem restlichen Campusareal abgegrenzt werden. Hierfür sind Bauzaunelemente aus Drahtgitter oder höherwertige Bauzaunlösungen zu verwenden. Vorhandene Bauschutztüren sind dauerhaft geschlossen zu halten, sodass unbeteiligten Dritten keine Zuwegung ermöglicht wird.
Werden dem AN weitere Flächen für die Abwicklung seiner Maßnahme (BE-Flächen, Bereiche innerhalb eines Gebäudes) zur Verfügung gestellt, so obliegt ihm auch hier die Sicherungspflicht. Grundsätzlich haben die Absicherungen der eigenen Flächen gemäß den einschlägigen Richtlinien (z.B. BG Bau, RAS) zu erfolgen.
Baumbestand, Grünflächen, Einbauten und Gebäude mit allen Bestandteilen sind vor äußeren Einflüssen zu schützen. Hierzu ist im Eintrittsfall Rücksprache mit der jeweiligen Projektleitung zu halten, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Der Baumschutz hat gemäß RAS-LP4 (s. Anlage 05) zu erfolgen.
Bestehende Gewässer auf und in unmittelbarer Nähe zum Campus Lichtwiese sind vor äußeren (schädlichen) Einwirkungen zu schützen. Sowohl die Oberflächengewässer als auch das Grundwasser dürfen nicht verunreinigt werden. Die Einleitung von bspw. verschmutztem Bauwasser oder Schadstoffen ist nicht gestattet.
Auftragnehmer die im Bereich oder in der Nähe von Gleisen arbeiten, sind an die „Dienstanweisung zur Unfallverhütung bei Arbeiten im Bereich von Gleisen“ der HEAG mobilo GmbH (s. Anlage 06) gebunden. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 77 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ sowie die VBG- Fachinformation (BGI 840) „Sicheres Verhalten betriebsfremder Personen im Gleisbereich von Straßenbahnen“ sind als zusätzliche Vertragsgrundlage zu verstehen.
- Baulogistisches Informationsmanagement
Das baulogistische Informationsmanagement erfolgt über eine vom AN zu benennende verantwortliche Person – Baulogistikansprechpartner des AN – im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen. Es ist deshalb anzuraten, dass der Vorarbeiter (oder der Bauleiter) mit hohem Anteil an örtlicher Präsenz und vorgesehener Teilnahme an den Baubesprechungen hierfür ausgewählt wird. Der Baulogistik-Ansprechpartner
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Die übergeordnete Notrufnummer der TU Darmstadt lautet (24h Stunden erreichbar) +49 6151 16-44444
- Medienversorgung und Bestandsmedien
Die übergeordnete Medienversorgung (Strom, Wasser, Telekommunikation, Gas) auf dem Campus wird durch die TU Darmstadt, Referat VF hergestellt. Der Medienbedarf muss umgehend nach der Auftragserteilung mit der Projektleitung des Dezernats V abgestimmt werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, seinen Bedarf rechtzeitig über die Projektleitung zu melden. Bereitgestellt werden Übergabepunkte für das jeweilige Medium, die weitere Versorgung des Baufeldes erfolgt durch den AN.
Ferner sind in jedem Fall Leitungsabfragen durch den AN zu veranlassen, um sicherzustellen, dass seine Leistungen ordnungsgemäß und sicher ausgeführt werden können. Eine Planauskunft erfolgt über die Projektleitung von Dezernat V, TU Darmstadt. Sofern hier gekennzeichnete Leitungen von Leistungen des AN betroffen sind oder deren vollständige Funktionsfähigkeit gestört sein könnte, ist die örtliche Bauüberwachung mit einem Vorlauf von 7 Kalendertagen zu informieren. Weitere Regelungen und Hinweise bei Ausführungsarbeiten sind folgenden Unterlagen (s. Anlage 03 und 04) zu entnehmen:
Hinweise zu Bestandsplänen über technische Anlagen in den Gebäuden der Technischen Universität Darmstadt
Hinweise zur Ausführung von Tiefbauarbeiten im Bereich der Liegenschaften der Technischen Universität Darmstadt
Erforderliche Schutzleistungen gegen „Zerstörung“ und/oder unbefugte Nutzung sind durch den AN zu gewährleisten. Aufwand und Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren und in den Vertragspreisen enthalten.
8 Baulogistikhandbuch | Index B | TU Darmstadt | Campus Lichtwiese | 07.2022 ist mit Kontaktdaten der jeweiligen Projektleitung des Dezernats V sowie der stellv. Referatsleitung Dezernat IV C, Tel.: 06151 / 16-24746 zu melden.
Besondere Ereignisse wie z.B. Schwerlasttransporte und Baustellenbetrieb außerhalb der Baustellenbetriebszeiten sind der jeweiligen Referatsleitung von Dezernat V und dem Referat IV C mit einem Vorlauf von 10 Arbeitstagen anzukündigen. Langfristige Absperrmaßnahmen sind mindestens 20 Arbeitstage zuvor bekanntzugeben, damit die TU Darmstadt bzw. die Referate IV und V im Bedarfsfall eine Abstimmung entsprechender Beschilderungsmaßnahmen mit der Stadt Darmstadt etc. vornehmen kann.
Die Bekanntgabe von Änderungen und Anpassungen der örtlichen Randbedingungen erfolgt mit einem entsprechenden Vorlauf (in der Regel im Zyklus der Baubesprechungen), so dass Arbeitsabläufe vom AN darauf abgestellt werden können. Darüber hinaus bietet die Baubesprechung dem AN die Möglichkeit,seinen Bedarf entsprechend den Regelungen des Baulogistikhandbuchs bei der örtlichen Bauüberwachung anzumelden.
Für den Schadensfall im Bereich Medien ist die übergeordnete Notrufnummer zu kontaktieren. Der AN hat sowohl im Eigeninteresse als auch im Sinne einer Schadensminimierung und eines zügigen Baufortschritts darauf zu achten, die Meldung schnellstmöglich abzusetzen.
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- Genehmigungspflichtige Arbeiten
9 Baulogistikhandbuch | Index B | TU Darmstadt | Campus Lichtwiese | Zu
07.2022 den genehmigungspflichtigen Arbeiten auf dem Campus Lichtwiese gehören nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten. Der AN hat darauf zu achten, diese Arbeiten mit einem Vorlauf von mindestens 2 Werktagen bei dem Dezernat IV A –Brandschutz- anzukündigen und sich die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
Bei Baustellen im laufenden Betrieb sind Vorgänge, in denen feuergefährliche Arbeiten erforderlich werden, mit einem Vorlauf von 2 AT bei dem Dezernat Referat IV A Brandschutz, Tel.: 06151/1624698, 1624699 oder 1624697 anzumelden. Die Erlaubnisscheine werden nach Terminvereinbarung vor Ort ausgestellt.
Für Schweißarbeiten wird ein Schweißerzeugnis gem. geltenden Anforderungen benötigt. Weiter ist zu beachten, dass Begleitmaßnahmen ebenfalls rechtzeitig beantragt werden müssen. Bei Arbeiten im Wirkungsbereich von Brandmeldeanlagen ist die Betriebsgruppe Elektro, Referat VF mindestens 2 Tage vor Arbeitsbeginn unter der Tel.-Nr. 06151/1625273 bzw. unter den Mobilnummern 0171/8604993 oder 0171/2061706 zu informieren. Die Kosten für einen vom AN verschuldeten Feuerwehrfehleinsatz werden dem AN in Rechnung gestellt.
Auf dem Campusgelände befinden sich schwingungsempfindliche Anlagen, daher sind Tätigkeiten, welche Emissionen wie bspw. Schwingungen und elektrischer Felder verursachen,grundsätzlich zu vermeiden. Ist dies aus bautechnischen Gründen nicht möglich, gilt eine Anzeigepflicht dieser Arbeiten gegenüber der Projektleitung, Dezernat V. Die notwendigen Genehmigungen für die Durchführung der emissionsintensiven Arbeiten sind vor Beginn einzuholen.
Arbeiten in Gleisen bzw. im Gleisbereich erfordern gemäß „Dienstanweisung zur Unfallverhütung bei Arbeiten im Bereich von Gleisen“ (s. Anlage 06) einer Zustimmung der HEAG mobilo GmbH, Abteilung Netz.
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht Zufahrtssituation Campus Lichtwiese ______________________________________ 3
Impressum
10 Baulogistikhandbuch | Index B | TU Darmstadt | Campus Lichtwiese | Übergeordnetes Baulogistikhandbuch Campus Lichtwiese
07.2022 erarbeitet im Auftrag von
TU Darmstadt Dezernat V, Baumanagement und technischer Betrieb Dipl.-Ing. Edgar Dingeldein (Dezernatsleitung) Dipl.-Ing. Ariane Rössler (Referatsleitung V B)
in Abstimmung mit
Dezernat IV Immobilienmanagement Frau Heike Threin (Dezernatsleitung)
Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt www.tu-darmstadt.de
durch
KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH Heinrich-Hertz-Straße 2 64295 Darmstadt www.kuk.de