Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

260909_2_04_ DIN_18299_Angaben zu Baustelle allgemein.pdf

Garten- und Landschaftsbauarbeiten mit Abbrucharbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 22:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Angaben zur Baustelle für alle Gewerke

Bauteil B

Hörsaal und Lernzentrum

1.0 Baugrundstück und Baumaßnahme

Das Baugrundstück befindet sich in leichter Hanglage und kann über die öffentlichen Straßen sowie interne Fahrstraßen und Feuerwehrumfahrten angefahren werden.

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und die Generalsanierung der Bestandgebäude der Technischen Universität Darmstadt, Fachbereich Chemie, am Standort Lichtwiese. Der Gebäudekomplex gliedert sich im Wesentlichen in eine, um einen Erschließungskern angeordnete Gruppe von drei Türmen im Osten (Gebäude 3202, Türme ACB) und einen aus drei Türmen bestehenden und bereits sanierten Riegel im Westen (Gebäude 3204, Türme FED, nicht Gegenstand der Maßnahme). Diese mehrgeschossigen Bauten werden durch eingeschossige Gebäude miteinander verbunden und bilden mit diesen einen Innenhof. Angegliedert sind zweigeschossige Sonderbauten wie die ehem. Bibliothek (geplantes Lernzentrum) und der Hörsaal (Gebäude 3203) sowie ein weiterhin als Technikum bezeichnetes zweigeschossiges, hallenartiges Gebäudeteil.

2.0 Gebäude 3202 Türme ACB

Die versetzt angeordneten Gebäude 3202 (6-8 Geschosse) gruppieren sich um einen größeren Vorraum und werden durch diesen miteinander verbunden. Die vertikale Erschließung erfolgt über zwei außenliegende, geschlossene Treppenhäuser, die direkt von Fluchtbalkonen betreten werden können. Die Türme bestehen jeweils aus einem Stahlbetonsystembau aus Betonfertigteilelementen im Konstruktionsraster von 7,.0 m bzw. 8,20 m. Die neuen Fassaden sind als Aluminiumsystemfassaden in Form von Pfosten-Riegelelementen geplant. Die Türme A, C und B fallen unter die Hochhausrichtlinie (6 bis 8 Geschosse). Die mehrgeschossigen quadratischen Türme ACB sind in Struktur und Konstruktion analog ausgeführt. Die Türme sind charakterisiert durch innenliegende Technikschächte und Nebenräume, sowie Labor- und Arbeitsräume an den Fassaden. Alle Türme sind von offenen Fluchtbalkonen aus Stahlbeton umgeben. Die Erschließung der Türme erfolgt durch innenliegende Flure. Alle Türme verfügen über weiträumige Technikzentralen im Unter- und Dachgeschoss. Im Untergeschoss befinden sich neben den bereits beschriebenen Technikzentralen weitere Räumlichkeiten wie Werkstätten, Lagerräume, Hausmeisterräume, die zukünftige Poststelle, etc.

3.0 Gebäude 3203 Hörsaal und Lernzentrum

Das zweigeschossige Hörsaalgebäude markiert den Haupteingang und gliedert sich in einen größeren Hörsaal im EG und zwei kleinere Hörsäle im UG. Die Erschließung erfolgt über umlaufende Flure, einer offenen Treppenanlage, sowie einen geplanten behindertengerechten Aufzug. Die am Innenhof liegende zweigeschossige ehemalige Bibliothek, aktuell als Lernzentrum geplant, schließt sich direkt an den Eingangsbereich an. Beide Gebäude sind aus Stahlbeton in Sichtqualität erstellt.

4.0 Neubauten

Zur Optimierung der Zugangssituation wird eine Freitreppe als markanter Eingang zur Haupterschließung des gesamten Gebäudekomplexes ausgeführt. Der für den Hörsaal benötigte Vorbereitungsraum wird vom Foyerbereich nach außen verlegt und als leichte Stahlkonstruktion erstellt, welche an die Wand hinter der Tafel angeordnet wird.

5.0 Leistung im Bauteil Hörsaal und Lernzentrum:

Der Turm B sowie das Hörsaalgebäude und das Lernzentrum einschl. der Foyers wird während der Bauzeit komplett außer Betrieb genommen, angrenzende Gebäudeteile, wie Turm A und Turm C, bleiben in Betrieb.

Neue Räumlichkeiten, sowie die räumlichen Umbauten/ Veränderungen werden überwiegend in Trockenbauweise mittels Metallständerwänden ausgeführt. Für neue Installationen sind Installationswände, ebenfalls in Trockenbauweise, vorgesehen.

1

[Seite 2]

Der Baustellenzugang für diesen Bauabschnitt erfolgt über den Eingang im UG für die beiden kleinen Hörsäle sowie für den großen Hörsaal im EG über Treppen im HS Foyer oder eine neu erstellte äußere Treppenanlage.

Für die Höhenlage aller Bauteile ist vom Fertigfußboden des zentralen Aufzugsvorraums in den jeweiligen Geschossen auszugehen. Meterrisse sind an Stahlbetonstützen in jedem Geschoss vorhanden und sind für die Dauer der Abbrucharbeiten gegen Beschädigung und Entfernen zu schützen.

Für die Berechnungen und Zeichnungen der technischen Ausbaugewerke sind entsprechende Fachplanungsbüros involviert, soweit in den Angaben zur Ausführung nichts anderes vermerkt ist.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist:

Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt, Gebäude D Bessunger Str. 125 64295 Darmstadt

Der Materialtransport zur und auf der Baustelle ist ausschließlich Sache des Auftragnehmers. Hilfspersonal steht nicht zur Verfügung. Im Haus vorhandene Aufzüge dürfen zum Materialtransport nicht benutzt werden. Der Materialtransport muss in jedem Geschoß jeweils von außen über die bauseitige Bauaufzug- Transportbühne und die entsprechenden Absetzpodeste erfolgen. Die maximal zulässige Traglast der Bauaufzug-Transportbühne, sowie die Verkehrslasten der bereitgestellten Gerüste

  • Bauaufzug-Transportbühne Nutzlast 1700 kg
  • Absetzpodestturm bei Bauaufzug Lastklasse 6
  • Verbindungspodest Absetzpodestturm zum Gebäude Lastklasse 4
  • Fassadengerüste Lastklasse 3 dürfen in keinem Fall überschritten werden. Die Einhaltung ist vom AN permanent verantwortlich zu überprüfen.

Materiallagerflächen können nur in beschränktem Umfang auf den im Lageplan bezeichneten Flächen und nur in verbindlicher Absprache mit der Bauleitung und dem AG zur Verfügung gestellt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die WC-Anlagen im Bestand von den Handwerkern nicht benutzt werden dürfen. Für das Baustellenpersonal werden bauseits entsprechend ausgelegte WC-Container gemäß ASR A 4.1, sowie ggf. zusätzlich erforderliche mobile Baustellentoiletten mit Handwaschbecken zur Verfügung gestellt.

Die Säuberung der Baustelle sowie die Entfernung von Schutt, Verpackungsmaterialien etc. durch den AN hat ständig zu erfolgen. Verunreinigungen und Beschädigungen an öffentlichem oder privatem Eigentum sind umgehend zu beseitigen. Für eventuell durch Verunreinigungen oder Beschädigungen verursachte Unfälle ist der AN allein voll haftbar.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Sicherheitsfachkraft, gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz dem Auftraggeber zu benennen. Diese Meldung muss folgende Angaben enthalten: persönliche Angaben zur Sicherheitsfachkraft, Ausbildungsstand bezüglich Arbeitssicherheit, persönliche Gegenzeichnung der Mitteilung durch die Sicherheitsfachkraft.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Ergebnis der vom AN gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsanalyse mitzuteilen. Im Falle einer Verpflichtung zur Dokumentation gemäß §6 Arbeitsschutzgesetz ist diese dem AG vorzulegen.

Der AN ist verpflichtet, die der BG gegenüber meldepflichtigen Unfälle auch dem vom AG beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unverzüglich zu melden.

Der AN ist verpflichtet, die gemäß BGV A5 vor Ort eingesetzten Ersthelfer dem AG namentlich zu benennen. Diese Meldung muss enthalten: persönliche Angaben der Ersthelfer, Ausbildungsstand bezüglich "Erste Hilfe", persönliche Gegenzeichnung der Mitteilung durch die vor Ort eingesetzten Ersthelfer.

Grundsätzlich ist bei allen Abbrucharbeiten jeglicher Art, auf ein lärmarmes Verfahren zu achten. Jeder unnötige Lärm ist unbedingt zu vermeiden. Bei nicht vermeidbarem Lärm sowie staub- und geruchs- verursachenden Arbeiten sind Schutzmaßnahmen gemäß den entsprechenden Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften einzuhalten.

Für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen gelten die Anforderungen des BImSchG, sowie die Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm .

Der AG behält sich ausdrücklich vor, Maschinen und Geräte, die nicht den geforderten Immissionswerten entsprechen, von der weiteren Verwendung auszuschließen.

2

[Seite 3]

6.0 Arbeitszeiten

Die Arbeiten können in der Regel werktags zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr durchgeführt werden.

Lärmintensive Arbeiten sind mit der Bauleitung bzw. mit der TU Darmstadt über einen Lärmplan abzustimmen. Die Zeitfenster für lärmintensive Arbeiten sind in der Regel die folgenden:

Montag - Donnerstag: 07:00 - 09:00 Uhr und 17:00 - 20:00 Uhr Freitag: 07:00 - 09:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr Samstag: 07:00 - 20:00 Uhr

Diese Zeiten sind bei der Erstellung der einzelnen Lärmpläne zu berücksichtigen.

Lärmpläne sind spätestens 5 AT vor Durchführung lärmintensiver Arbeiten an den AG und die Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. In den Lärmplänen ist die genaue Lage und Dauer der Arbeiten anzugeben. Erforderliche Lärmmessungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet.

Wenn die Lärmschutzmessung ergibt, dass die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten werden, muss der AN die beanstandeten Arbeiten sofort einstellen. Vor Wiederaufnahme dieser Arbeiten hat der AN für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen zu sorgen. Im Fall der Überschreitung der Immissionsrichtwerte beim Einsatz von Maschinen zweier oder mehrerer AN, sind diese verpflichtet in Abstimmung mit dem AG, bzw. der Bauleitung, die Arbeitsabfolge zur Einhaltung der geforderten Immissionsrichtwerte zu koordinieren.

Die o.g. Zeitfenster für lärmintensive Arbeiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen inkl. Auf- und Abbau, Vorhaltung und Umsetzung aller Geräte und Maschinen.

Bauherr: Technische Universität Darmstadt Dezernat V, Baumanagement und Technischer Betrieb Rundeturmstraße 10 64283 Darmstadt

3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung