Ganzheitliche Betreuung nach § 16k Zweites Buch Sozialgesetzbuch für ca. 5.880 Stunden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- CPV-Codes
- Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 733730-2023
- Verfahrensnummer
- 5e8b1031-b985-4b57-a575-4499b3f4bb1f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Beschafft werden die Konzeption und Durchführung der Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Auftraggeber ist die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg/Sachsen-Anhalt-Thüringen. Der Umfang beträgt etwa 5.880 Betreuungsstunden im Zuständigkeitsbezirk des Regionalen Einkaufszentrums; die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Konzeption und Durchführung der Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für ca. 5.880 Betreuungsstunden im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Berlin-Brandenburg / Sachsen-Anhalt-Thüringen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · 901-23-16k-75117
REZ BBSAT 16k 4. Welle 2023
LOT-0002 · 901-23-16k-75117
REZ BBSAT 16k 4. Welle 2023
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.