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Dienstleistungsvertrag
über
Gärten der Welt I Unterhaltungspflege Parkteil VI 2027
Vertrags-Nr.: V-17094 Vergabe-Nr.: E 2026-157 GB
Grün Berlin GmbH Ullsteinhaus Mariendorfer Damm 1 12099 Berlin
- Auftraggeberin -
und
- Auftragnehmer -
schließen den folgenden Dienstleistungsvertrag:
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§ 1 Auftragsgegenstand 1.1 Gegenstand des Vertrages sind Leistungen für das Projekt Unterhaltungspflege in den Gärten der Welt 2027. 1.2 Beauftragt werden die folgenden Leistungen: alle Leistungen gemäß dem An- gebots LV zur Unterhaltungspflege Parkteil VI 1.3 Der Auftragswert beträgt gemäß dem Angebot des Auftragnehmers EUR netto.
§ 2 Vertragsgrundlagen 2.1 Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich vorrangig aus den Regelungen dieses Vertrages. Soweit dieser keine Aussage trifft, gelten ergän- zend die folgenden Vertragsgrundlagen:
| Anlage | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Vergabeunterlagen Stand |
| 2 | BVB Mindeststundenentgelt (Wirt-214) |
| 3 | BVB Frauenförderung (Wirt-2141) |
| 4 | BVB Verhinderung von Benachteiligung (Wirt-2143) |
| 5 | BVB Kontrollen und Sanktionen (Wirt-2144) |
| 6 | Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforde- rungen Teil A (Wirt-2145) (sofern zutreffend) |
| 7 | Angebot des Auftragnehmers vom mit allen Anlagen |
| 8 | ggf. Protokoll zum Bieter-/Verhandlungsgespräch am |
| 9 | Im Übrigen die Bestimmungen der VOL/B |
2.2 Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 3 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Leistungszeiten 3.1 Vertragsbeginn ist am 01.01.2027. 3.2 Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 12 Monate ab Vertragsbeginn und endet nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin behält sich vor, trotz der beabsichtigen Beauftragung bis je- weils 31.12. des Jahres aus haushälterischen Gründen zunächst eine quartals- weise Beauftragung vorzunehmen. ☐ Es besteht eine malige Option zur Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere Monate. Die Voraussetzungen für das Eintreten dieser Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Auftraggeberin informiert den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ab- lauf der Vertragslaufzeit über das Eintreten der Option zur Verlängerung. Sofern
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eine entsprechende Information bis zu der genannten Frist nicht erfolgt ist, en- det das Vertragsverhältnis nach dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. § 4 Vergütung 4.1 Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen im Angebot des Auftragneh- mers. Alle dort vereinbarten Honorarparameter sind damit verbindlich verein- bart. 4.2 Bei Leistungen, die gemäß Angebot des Auftragnehmers mit einer Pauschale ver- gütet werden, sind mit der vereinbarten Pauschale sämtliche nach dem Vertrag unter der entsprechenden Preisposition zu erbringenden Leistungen abgegol- ten. Zusätzliches Honorar kann nur entstehen, wenn die Auftraggeberin Leistun- gen fordert, die in diesem Vertrag unter der entsprechenden Preisposition nicht vereinbart sind. Der Auftragnehmer darf solche zusätzlichen Leistungen erst er- bringen, wenn er zuvor ein schriftliches Honorarangebot unterbreitet hat und die Auftraggeberin dieses angenommen hat. 4.3 Bei Leistungen, die gemäß Angebot des Auftragnehmers nach Zeitaufwand ab- gerechnet werden, gelten die im Angebot des Auftragnehmers angebotenen und damit vereinbarten Stundensätze. Es werden nur tatsächlich erbrachte Stunden vergütet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese zeitnah zu erfassen. Die Zeit- erfassungen sind den Rechnungen in prüfbarer Form beizufügen; sie müssen die Tätigkeit und den Zeitaufwand konkret erläutern.
§ 5 Nebenkosten ☐ Die Nebenkosten sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. ☐ Die Nebenkosten werden pauschal mit % der Vergütung abgegolten. ☒ Es gilt folgende Sonderregelung zu den Nebenkosten: Für die Bereitstellung von Logistikflächen, Sanitäreinrichtungen und Beleuchtungsstrom werden 1% der Netto-Ab- rechnungssumme bei den Quartalsrechnungen in Abzug gebracht.
§ 6 Skonto Es wird kein Skonto vereinbart. Bei der Preisfindung wurde dies berücksichtigt.
§ 7 Abrechnung 7.1 Alle Rechnungslegungen und Zahlungen erfolgen in Euro. Die Pflichtangaben ei- ner Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG sind einzuhalten. 7.2 Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. 7.3 Rechnungen sind ausschließlich elektronisch im PDF-Format per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer einzureichen und an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: Empfänger: rechnungen@gruen-berlin.de
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Bei Nichtbeachtung der Anforderungen gemäß § 7.3 behält sich die Auftragge- berin vor, die Rechnung unbearbeitet abzulehnen.
§ 8 Ablehnung von Personal Die Auftraggeberin hat das Recht, vom Auftragnehmer eingesetztes Personal, welches ihren Ansprüchen in Bezug auf die Qualität der erbrachten Leistung nicht genügen, ab- zulehnen und um Austausch des Personals zu bitten.
§ 9 Weisungsfreiheit Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgege- ben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm über- nommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen der Auftraggeberin.
§ 10 Nutzungs- und Urheberrecht 10.1 Die Auftraggeberin darf die Leistungen des Auftragnehmers uneingeschränkt nutzen und auch verändern. Sie darf die Rechte auch auf Dritte übertragen. 10.2 Der Auftragnehmer stellt vertraglich sicher, dass alle Leistungen und Arbeitsergebnisse, die er der Auftraggeberin übergibt, frei von Rechten Dritter sind. Er stellt die Auftragge- berin von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Haftung 11.1 Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet der Auftrag- nehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Berufs-/Betriebshaftpflichtversiche- rung. Der Auftragnehmer weist der Auftraggeberin mit Vertragsschluss eine gültige Haft- pflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden sowie 1.500.000 € für Personenschäden nach. Die Versicherungs- summen müssen jeweils für mindestens 2 Haftungsfälle pro Jahr zur Verfügung stehen (2-fache Maximierung). Die Versicherung muss die Haftung für Leistungen etwaiger Nachunternehmer mit umfassen. 11.2 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestim- mungen. 11.3 Die Auftraggeberin haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert der Auftraggeberin zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt der Auf- traggeberin zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontroll- rechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.
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§ 12 Vertraulichkeit 12.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen seiner Leistungserbringung bekannt gewor- denen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Gesetzlichen Offenlegungs- pflichten darf der Auftragnehmer unbeschränkt nachkommen. Der Auftragnehmer hat Personen, die er mit der Erfüllung der Vertragspflichten beauf- tragt, schriftlich zur Verschwiegenheit im Sinne von Satz 1 und 2 zu verpflichten und die Erfüllung dieser Verpflichtung der Auftraggeberin auf dessen Verlangen nachzuweisen. 12.2 Daten, Unterlagen (insbesondere Pläne) und Auskünfte über das Projekt darf der Auf- tragnehmer an der Planung oder Ausführung beteiligten Dritten nur mit vorheriger Zu- stimmung der Auftraggeberin weitergeben. Anfragen der Medien hat er an die Auftraggeberin weiterzuleiten.
§ 13 Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund 13.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. 13.2 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kün- digenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. 13.3 Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündi- gung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. 13.4 Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ver- gütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrach- ten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die die Auftrag- geberin darlegt, dass sie für sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.
§ 14 Öffentlichkeitsarbeit 14.1 Die Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt obliegt dem Auftraggeber. Die Erteilung von Aus- künften an Medien und Öffentlichkeit ist dem Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber gestattet. Insbesondere bei der Erteilung von Auskünften zu Planungsin- halten und Planungsständen bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers vor der Ver- öffentlichung.
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14.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen oder bekanntwerdende Geschäfts- und Be- triebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen, vor allem als vertraulich ge- kennzeichnete Informationen des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen gegenüber unbefugten Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag fort. 14.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede öffentliche Äußerung zu unterlassen, die dem Auftraggeber schadet oder schaden könnte.
§ 15 Geltung der VOL/B Im Übrigen gelten die VOL/B.
Berlin, den Grün Berlin GmbH
Christoph Schmidt Steven Weisener (Geschäftsführer) (Vergabemanagement)
Der Vertrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.