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240213_GdW_Parkordnung Fremdfirmen.pdf

Gärtnerische Unterhaltungspflege für Parkteil VI

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Parkordnung für betriebsfremde Firmen

Allgemeine Angaben Die Gärten der Welt sind eine eingezäunte, eintrittspflichtige, ganzjährig geöffnete, hochwertige Parkanlage. Besucherinnen und Besucher sind Gäste und haben in der Parknutzung absoluten Vorrang. Nachfolgende Verhaltensvorschriften für Firmen sind verpflichtend, Ausnahmen bedürfen der Abstimmung und Freigabe durch das Objektmanagment. Arbeitsraum Vegetationsflächen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung betret- oder befahrbar.

Schäden und besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Parkmanagment bzw. dem technischen Service am Wirtschaftshof zu melden und werden bei unsachgemäßem Gebrauch regresspflichtig behoben.

Es ist darauf zu achten, dass keine Schläuche oder Kabel die Besucherwege kreuzen und nach Benutzung verladen werden. Im Bedarfsfall sind nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung Schlauch- bzw. Kabelbrücken zu verwenden. Der Arbeitsbereich ist jederzeit gegen unbefugtes Betreten zu sichern! Es ist darauf zu achten, dass Kanister mit brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien innerhalb des Parkes im verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt werden und nicht unbeaufsichtigt (auch während der Pausenzeiten) im Gelände verbleiben. Gartengeräte und Werkzeuge sind so zu lagern, dass sie keine Gefahr für den Besucherverkehr darstellen. Baustelleneinrichtung / Baucamp Innerhalb der Logistikfläche / der Parkanlage wird in Abstimmung mit dem AG dem AN für seine Baustelleneinrichtung eine Fläche zugewiesen. In Abstimmung mit dem AG und sofern erforderlich, kann dem AN in besonderen Fällen eine Baustelleneinrichtungsfläche innerhalb der Parkanlage für seine Gerätschaften zugewiesen werden.

Sanitäreinrichtungen sowie Anschlüsse für Brauchwasser und Beleuchtungsstrom stehen dem AN auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Elektroheizungen dürfen ohne die Einwilligung des Parkmangmentes nicht eingesetzt werden; ggf. ist ein geeigneter Baustromanschluß vom AN zu beantragen und zu dessen Lasten zu realisieren. Zusätzlich wird ein Müllcontainer für den dort anfallenden Restmüll zur Verfügung gestellt. Eigene, anfallende Öle, Fette, Schmierstoffe, Verpackungen etc. sind vom AN zu entsorgen. Der AN übernimmt während seiner Tätigkeit die Verkehrssicherungspflicht für die Nutzfläche. Für die Bereitstellung der genannten Einrichtungen werden 1% der Netto-Abrechnungssumme bei den Einzelrechnungen in Abzug gebracht. Parkplätze für Privatfahrzeuge der im Park tätigen Mitarbeiter stehen nicht zur Verfügung. Parkplatzflächen stehen auf den ausgewiesenen Parkplätzen nur in begrenztem Umfang gegen die gültige Benutzerordnung zur Verfügung. Das Aufstellen von einem Unterkunftscontainer, das Abstellen von Geräten bzw. das Zwischenlagern von Materialien kann nur auf der zugewiesen Fläche erfolgen. Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr des AN und ist entsprechend zu sichern. Bei Verlust oder Beschädigungen des gelagerten Materials oder Maschinen übernimmt die Grün Berlin GmbH keinerlei Haftung. Die Befahrung der Anlage mit privaten PKW ist nicht gestattet. Befahrung

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Es gelten folgende Einschränkungen für Zugangs- oder Zufahrtszeiten: vor 7.00 und nach 16.00 Uhr keine Zufahrt über die Logistikfläche, weitere ggf. im Zusammenhang mit Veranstaltungen Die Zufahrt erfolgt über die Logistik vom Blumberger Damm aus. In Außnahmefällen kann in Abstimmung mit dem AG einen Zufahrt über die Betriebshofeinfahrt Eisenacher Straße 99 erforderlich sein. Anlage Plan mit Zufahrtmöglichkeiten. Eine Einfahrt von Fahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen in das Gelände wird nur mit entsprechenden Einfahrtsberechtigungsscheinen, die beim AG vor Aufnahme der Arbeiten zu beantragen sind und unter Beachtung der Parkordnung, erlaubt. Es sind nur eindeutig gekennzeichnete Firmenfahrzeuge mit allgemeiner gültiger Betriebserlaubnis zugelassen.

Auf Parkwegen gilt Schrittgeschwindigkeit bei eingeschalteter Warnblinkanlage bzw. "Rundumleuchte".

Das Rückwärtsfahren ist nur mit einem zusätzlichen Einweisungspersonal gestattet. Die Befahrungen mit Lastkraftwagen über 7,5 to ist innerhalb der Öfffnungszeiten ausschließlich in Begleitung eines Sicherungsmitarbeitenden gestattet. Der Personalaufwand ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bitte achten Sie grundsätzlich auf angegebene und vor Ort ausgewiesene Gewichts- und Höhenbeschränkungen (z.B. Seilbahnunterfahrung) Parkbesucher haben stets Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr. Die eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen müssen den behördlichen Anforderungen hinsichtlich Betriebssicherheit und Umweltvorschriften entsprechen. Das Befahren von Wegeflächen ist aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Wege und der angrenzenden Pflanzflächen grundsätzlich immer mit dem AG abzustimmen. Das Befahren der Brücken ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich im gesamten Parkgelände untersagt.

Für die täglichen Arbeiten im Park sind Fahrräder, Lastenräder oder E-Mobile mit Hänger zugelassen. Das Befahren des Parks mit Transportern oder Pritschenwagen ist nur nach Abstimmung mit dem AG /ggf. zzgl. zeitlicher Einschränkung wie z.B. "bis zur Parköffnung" zugelassen. Die Befahrung der Anlage mit privaten PKW ist nicht gestattet. Es befinden sich weitere Dienstleister im Park. Für diese sind Zuwegungen bzw. Wege stets frei zu halten. Es sind Absprachen zu möglichen Einschränkungen sowie eine gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.

Lärm, Besuchereinschränkung und Störungen Die Gartenanlage/Grünanlage wird als Erholungsgrün ausgewiesen, somit sind Behinderungen bzw. Belästigungen der Parkbesucher, insbesondere durch Fahrzeugverkehr, besondere Lärmentwicklung u.ä. auszuschließen bzw. auf das unvermeidbare Maß bzw. bestimmte Zeiten zu beschränken. Maschineneinsatz Für alle Arbeiten, für die Kleingeräte und Maschinen wie Heckenscheren, Freischneider, Laubpuster u.a zwingend erforderlich sind, dürfen ausschließlich Akkugeräte verwendet werden. Es besteht Nachweispflicht seitens des AN gegenüber dem AG über die Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte. Diese sind auf Verlangen vorzuzeigen oder dem Organisationskonzept anzuhängen.

Der Einsatz von elektrobetriebenen Fahrzeugen und Maschinen ist ausdrücklich erwünscht. Hierbei ist besonders zu beachten, dass die Geräuschentwicklung durch Maschineneinsatz gemäß der 32. Bundes- Immisionsschutzverordnung, Richtlinie 2000/14/EG (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) die zugelassenen Werte nicht überschreiten. Die Geräte müssen mit CE Zeichen versehen sein. Der AG behält sich Geräuschpegelmessungen vor, die zu entsprechenden Konsequenzen führen können.

Zeiten für den Maschineneinsatz: Freischneider/Laubpuster: 7.00 bis 09.00 Uhr Rasenmäher/Aufnehmer: 7.00 bis 13.00 Uhr Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem AG möglich. Personal

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Wir bitten um eine einheitliche Arbeitskleidung mit Erkennung der Firmenzugehörigkeit. Verhalten In den Gärten der Welt finden an verschiedenen Tagen und Wochenenden unterschiedlichste Veranstaltungen statt. Während der Veranstaltungen sind die Arbeiten einzustellen, Ausnahmen in Abhängigkeit von Veranstaltungsbereich und Umfang sind nur nach Abstimmung mit dem Parkmanagment zulässig. Der AN hat sich eigenständig über Veranstaltungstermine zu informieren. Versorgungseinrichtungen Dem AN wird im Bedarfsfall für mit dem Auftrag zusammenhängenden Leistungen eine Stromversorgung zur Verfügung gestellt. Dem AN wird im Bedarfsfall für mit dem Auftrag zusammenhängenden Leistungen eine Wasserversorgung zur Verfügung gestellt. Dem AN wird der Zugang zu vorhandenen Unterflurhdranten / Wasserzapfstellen DN 50 / DN 80 gewährt. Entsprechende Standrohre sind vom AN zu beschaffen. Die Bedienung aller Hydranten und Schieber hat fachgerecht zu erfolgen. Standrohre müssen zum Tagesende zwingend abgebaut und verladen werden. Der Hydrant muss entsprechend täglich zugedreht und verschlossen werden. Gesondert gekennzeichnete TW-Hydranten sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung seitens des AG zu benutzen. Zusatz Ein- und Ausfahrten werden dokumentiert. Das von Grün Berlin für die Sicherheit und den Besucherservice beauftragte Sicherheitsunternehmen ist berechtigt, Kontrollen der Ladung vorzunehmen. Ladungen, die in die Anlage mitgeführt werden und nicht verbleiben sollen, sind dem Sicherheitspersonal bei Einfahrt anzuzeigen.

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