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Gärtnerische Unterhaltungspflege für Parkteil VI

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Tarifinformationen im Überblick Gemeinsamens Tarifregister Berlin und Brandenburg

Gartenbauerzeugnisse

(wie von Baumschulen, Gärtnereien, Friedhofsgärtnereien)

Entgeltbeträge gültig ab dem 01. Januar 2021

Inhaltsverzeichnis

1 Tarifverträge 3

2 Geltungsbereich 3

Räumlich 3

Fachlich 3

Persönlich 3

3 Entgeltmodalitäten im Überblick 4

4 Entgelttabellen 5

Entgeltgruppen der gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5

Entgeltgruppen der Angestellten 7

4.3 Leistungslohn 9

5 Zuschläge 10

Mehrarbeit (Überstunden) 10

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit 10

Arbeitsbereitschaft 11

Erschwernis- und Gefahrenzuschläge 12

6 Zulagen 12

7 Sonderzahlungen 12

8 Anhang 13

Erläuterungen zum Entgelt 13

Erläuterungen zur Eingruppierung 14

Erläuterungen zur Arbeitszeit 15

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauerzeugnisse – Stand November 2022

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Vorwort

Öffentliche Aufträge im Land Berlin werden nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) nur an Auftragnehmer vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe zur Tariftreue verpflichten. Dazu werden nachfolgend allgemeine Hinweise gegeben und die für die Tariftreue maßgeblichen Regelungen dargestellt.

Personenkreis

Erfasst werden alle Beschäftigten eines Unternehmens, die bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften sind von den Auftragnehmern gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 6 BerlAVG vertraglich zur Einhaltung der Tariftreue zu verpflichten. Auszubildende werden nicht erfasst.

Günstigkeitsprinzip

Auftragnehmer erhalten Aufträge nur, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe verpflichten,

• ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zu zahlen,

• sich tariftreu zu verhalten und

• bei der Auftragsausführung mindestens den aktuellen Vergabemindestlohn zu zahlen.

Treffen den Auftragnehmer mehr als eine dieser Verpflichtungen, ist für die Beschäftigten die jeweils günstigere Regelung maßgeblich. Das heißt: Entsprechen die tariftreuepflichtigen Entgelte in Summe mindestens dem aktuellen Vergabemindestlohn, gelten diese Tarifentgelte. Unterschreiten sie diesen, ist stattdessen der Vergabemindestlohn zu zahlen.

Zu den maßgeblichen, der Tariftreuepflicht unterliegenden Entgelten zählen neben den Tarifgrundlöhnen auch die tariflichen Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen, nicht jedoch Bestandteile wie zusätzliches Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen. Sie sind nicht zu berücksichtigen und daher herauszurechnen. Ergibt sich hiernach ein Betrag von weniger als dem aktuellen Vergabemindestlohn, gilt wiederum der Vergabemindestlohn.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sind unabhängig von der Verpflichtung zur Tariftreue stets in Gänze einzuhalten. Dies gilt nicht für Betriebe, die nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst werden.

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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1 Tarifverträge

Die Regelungen in den Ziffern 2 bis 8 wurden folgenden Tarifverträgen entnommen:

• Rahmentarifvertrag für die gärtnerisch Beschäftigten in den Bundesländern Berlin und Brandenburg vom 18. Dezember 2019

• Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben des Erwerbsgartenbaus in Berlin und Brandenburg vom 18. Dezember 2019, 14. Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die gärtnerisch Beschäftigten in den Bundesländern Berlin und Brandenburg vom 18. Dezember 2019 nebst Anlage 1 (Eingruppierungsmerkmale Lohn- und Gehaltsgruppen)

2 Geltungsbereich

Räumlich

Die Tarifverträge gelten auch für das Land Berlin.

Fachlich

Die tariflichen Regelungen gelten für alle Betriebe, Nebenbetriebe und Betriebsabteilungen des Erwerbsgartenbaus.

Persönlich

Erfasst werden alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und Angestellte im Sinne des § 5 Betriebsverfassungsgesetzes.

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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Öffentliche Auftragsvergabe: Tariftreue Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

3 Entgeltmodalitäten im Überblick

GrundentgeltBetrag ab dem 01. Januar 2021Detailansicht
Stundenentgelt, gewerblichen Beschäftigte9,63 € bis 15,34 €Seite 5
Monatsentgelt, Angestellte1.675,71 € bis 4.189,27 €Seite 7
ZuschlägeZuschlagshöheDetailansicht
Mehrarbeit (Überstunden)25 % des StundenentgeltsSeite 10
Nachtarbeit25 % oder 50 % des StundenentgeltsSeite 10
Sonntagsarbeit50 % des StundenentgeltsSeite 11
Feiertagsarbeit100 % des StundenentgeltsSeite 11
Arbeitsbereitschaft0,50 € bis 1,00 € je StundeSeite 11
Erschwerniszulagen (Erschwernisarbeit)1,00 € je Stunde mit mehr als 2 Stunden pro ArbeitstagSeite 12
ZulagenZulagenhöheDetailansicht
Keine tariftreuerelevante RegelungKeine tariftreuerelevante RegelungSeite 12
SonderzahlungenZuwendungshöheDetailansicht
Keine tariftreuerelevante RegelungKeine tariftreuerelevante RegelungSeite 12
ArbeitszeitArbeitszeitregelungDetailansicht
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit40 StundenSeite 15

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauerzeugnisse – Stand November 2022

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4 Entgelttabellen

Entgeltgruppen der gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

GruppeAnforderungen an die Tätigkeit undRegelqualifikationTarifentgelt
Bezeichnung der Tätigkeitund TätigkeitsbeispieleBruttoangaben
1 aÜberwiegende Tätigkeiten:Ausbildungsvoraussetzung: KeineAb 01.01.2021 Stundenlohn 9,63 €
Beschäftigte bei einer
ununterbrochenen
Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs
Monaten, die einfache,
gleichbleibende oder sich
wiederholende Tätigkeiten durchführen
und nach kurzer Einarbeitung ausgeübt
werden
1Überwiegende Tätigkeiten:Ausbildungsvoraussetzung: KeineAb 01.01.2021 Stundenlohn 10,27 €
Beschäftigte, nach 6-monatiger
Einarbeitungsphase oder einschlägiger
Berufserfahrung, die überwiegend
einfache, gleichbleibende oder sich
wiederholende Tätigkeiten durchführen
und die übertragenen Arbeiten ohne
weitere Anleitung ausführen und
Normalleistungen erbringen
2Überwiegende Tätigkeiten: Beschäftigte, die Facharbeiten nach Anweisung zum Teil selbständig durchführen, die besondere Fähigkeiten und längere Erfahrung voraussetzen, nach einjähriger Tätigkeit in der Lohngruppe 1Ab 01.01.2021 Stundenlohn 10,96 €
Ausbildungsvoraussetzung: Keine
3 EcklohnÜberwiegende Tätigkeit:Ausbildungsvoraussetzung: • Dreijährige Berufsausbildung nach § 4 Berufsbildungsgesetz oder • anderweitig erworbene gleichwertige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (zum Beispiel durch Berufserfahrung oder durch außer- oder innerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen)Ab 01.01.2021 Stundenlohn 11,54 €
Beschäftigte, die selbständig und
verantwortlich Tätigkeiten verrichten,
welche nur allgemeiner Aufsicht
bedürfen und Kenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten voraussetzen, die
durch eine abgeschlossene
Berufsausbildung oder durch längere
Berufserfahrung oder Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen erworben
worden sind

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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GruppeAnforderungen an die Tätigkeit undRegelqualifikationTarifentgelt
Bezeichnung der Tätigkeitund TätigkeitsbeispieleBruttoangaben
4Überwiegende Tätigkeiten: Beschäftigte, die selbstständig und verantwortlich komplexe Aufgabenstellungen bewältigen müssen oder Verantwortung für Personal und/oder Sachwerte zu tragen habenAb 01.01.2021 Stundenlohn 12,80 €
Ausbildungsvoraussetzung:
• Dreijährige Berufsausbildung
und/oder Fortbildung nach § 53 und
§ 54 Berufsbildungsgesetz oder
• anderweitig erworbene gleichwertige
Kenntnisse, Fertigkeiten und
Fähigkeiten (zum Beispiel durch
Berufserfahrung oder durch außer-
oder innerbetriebliche Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen)
5Überwiegende Tätigkeiten: Beschäftigte, die selbständig und verantwortlich für eine Abteilung oder ein größeres Aufgabengebiet zuständig sindAusbildungsvoraussetzung:Ab 01.01.2021 Stundenlohn 14,07 €
• Meisterinnen oder Meister oder
Technikerinnen oder Techniker oder
Hochschulabschluss oder Fortbildung
nach § 53 und § 54
Berufsbildungsgesetz
• oder anderweitig erworbene
gleichwertige Kenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten (zum Beispiel durch
Berufserfahrung oder durch außer-
oder innerbetriebliche Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen)
6Überwiegende Tätigkeiten: Beschäftigte, die mit der Leitung eines Betriebes, eines größeren Betriebsteils oder eines größeren Aufgabengebiets mit weitgehendem Gestaltungs- und Dispositionsrecht betraut sindAb 01.01.2021 Stundenlohn 15,34 €
Ausbildungsvoraussetzung:
• Meisterinnen oder Meister oder
Technikerinnen oder Techniker oder
Hochschulabschluss oder Fortbildung
nach § 53 und § 54
Berufsbildungsgesetz
• oder anderweitig erworbenen
gleichwertige Kenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten (zum Beispiel durch
Berufserfahrung oder durch außer-
oder innerbetriebliche Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen).

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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Entgeltgruppen der Angestellten

GruppeAnforderungen an die TätigkeitRegelqualifikationTarifentgelt
und Tätigkeitsmerkmaleund TätigkeitsbeispieleBruttoangaben
1Überwiegende Tätigkeiten:Ausbildungsvoraussetzung: Anlernzeit bis zu 3 MonateAb 01.01.2021 Monatsgehalt 1.675,71 €
Tätigkeiten, die Grundkenntnisse oder
Grundfertigkeiten erfordern und nach
allgemeiner Anweisung ausgeübt
werden.
2Überwiegende Tätigkeiten: Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern und nach Anweisung selbständig ausgeübt werden. Die Tätigkeiten erfordern technische, ökonomische und juristische Kenntnisse, allgemeiner und spezieller Art und eigenständiges Arbeiten sowie hohe spezialisierte Handfertigkeiten.Ausbildungsvoraussetzung: Facharbeiterabschluss oder durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Kenntnisse und FähigkeitenAb 01.01.2021 Monatsgehalt 1.954,99 €
3 Eck- entgeltÜberwiegende Tätigkeiten:Ausbildungsvoraussetzung: Facharbeiterabschluss oder durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Kenntnisse und FähigkeitenAb 01.01.2021 Monatsgehalt 2.094,63 €
Tätigkeiten, die gründliche
Fachkenntnisse erfordern und im
Wesentlichen selbständig ausgeübt
werden.
Die Tätigkeiten erfordern technische,
ökonomische und juristische Kenntnisse
allgemeiner beziehungsweise
spezieller Art und eigenständiges
Arbeiten sowie hohe spezialisierte
Handfertigkeiten.
4Überwiegende Tätigkeiten: Schwierige umfangreiche Tätigkeiten, die gründliche und umfassende Fachkenntnisse erfordern, die selbständig und voll verantwortlich ausgeübt werden mit begrenzter Leitungs- und / oder Dispositionsbefugnis. Die Tätigkeiten erfordern allgemeine ökonomische Kenntnisse über Abrechnung und Kontrolle, spezielle naturwissenschaftlich-technischeAusbildungsvoraussetzung: • Facharbeiterabschluss und durch langjährige Berufserfahrung oder berufsbezogene Weiterbildung erworbene spezielle Kenntnisse • oder Meisterprüfung • oder Nachweis Berufskraftfahrerin oder BerufskraftfahrerAb 01.01.2021 Monatsgehalt 2.234,28 €

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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GruppeAnforderungen an die TätigkeitRegelqualifikationTarifentgelt
und Tätigkeitsmerkmaleund TätigkeitsbeispieleBruttoangaben
Kenntnisse über Organisation und Ablauf von Arbeits- und Produktionsprozessen, allgemeine und spezielle juristische Kenntnisse sowie die Fähigkeit zur Anleitung und Kontrolle unterstellter Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in einfachen verschiedenartigen beziehungsweise komplizierten gleichartigen Produktionsprozessen.
5Überwiegende Tätigkeiten: Schwierige und umfangreiche Tätigkeiten, die gründliche und umfassende Fachkenntnisse erfordern, die selbständig und voll verantwortlich ausgeübt werden, mit Leitungs- und / oder Dispositionsbefugnis. Die Tätigkeiten erfordern Kenntnisse und Fähigkeiten analog wie unter Gehaltsgruppe 4 aufgeführt.Ausbildungsvoraussetzung:Ab 01.01.2021 Monatsgehalt 2.513,56 €
• Facharbeiterabschluss mit
mehrjähriger Berufserfahrung
• oder Meisterabschluss mit
mehrjähriger Berufserfahrung,
• Fachschulabschluss
• oder durch andere
Weiterbildungsmaßnahmen und
Berufserfahrung erworbene
vergleichbare Fähigkeiten und
Kenntnisse
6Überwiegende Tätigkeiten: Schwierige und umfangreiche Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse oder vertiefte Spezialkenntnisse erfordern, die selbständig und voll verantwortlich ausgeübt werden, mit erweiterter Leitungs- und / oder Dispositionsbefugnis.Ausbildungsvoraussetzung:Ab 01.01.2021 Monatsgehalt 2.792,85 €
• Fachschulabschluss mit langjähriger
Berufserfahrung
• oder Hochschulabschluss mit
mehrjähriger Berufserfahrung oder
• Meisterabschluss mit langjähriger
Berufserfahrung oder
• vergleichbare durch andere
Weiterbildungsmaßnahmen und
Berufserfahrung erworbene
Fähigkeiten und Kenntnisse
7Überwiegende Tätigkeiten: Umfassende Tätigkeiten, die breite Fachkenntnisse oder besonders vertiefte Spezialkenntnisse erfordern, die selbständig und voll verantwortlich ausgeübt werden, mit erweiterterAusbildungsvoraussetzung:Ab 01.01.2021 Monatsgehalt 3.211,77 €
• Fachschulabschluss mit langjähriger
Berufserfahrung oder
• Meisterabschluss mit langjähriger
Berufserfahrung und hohen
überdurchschnittlichen Leistungen

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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GruppeAnforderungen an die TätigkeitRegelqualifikationTarifentgelt
und Tätigkeitsmerkmaleund TätigkeitsbeispieleBruttoangaben
Leitungs- und / oder Dispositionsbefugnis.• oder durch andere Weiterbildungs-
maßnahmen und Berufserfahrungen
erworbene vergleichbare Fähigkeiten
und Kenntnisse
8Überwiegende Tätigkeiten: Umfassende Tätigkeiten, die breite Fachkenntnisse oder besonders vertiefte Spezialkenntnisse erfordern, die selbständig und voll verantwortlich ausgeübt werden, mit umfassender Leitungs- und / oder Dispositionsbefugnis.Ausbildungsvoraussetzung:Ab 01.01.2021 Monatsgehalt 3.630,70 €
• Hochschulabschluss mit langjähriger
Berufserfahrung oder
• durch andere Weiterbildungs-
maßnahmen und Berufserfahrungen
erworbene vergleichbare Fähigkeiten
und Kenntnisse
• oder Hochschulabschluss mit
langjähriger Berufserfahrung und
Promotion A und Sprachkundigen-
prüfung bei wissenschaftlichen
Mitarbeitenden
9Überwiegende Tätigkeiten: Besonders herausragende Tätigkeiten, die umfassende und breite Fachkenntnisse oder besonders vertiefte Spezialkenntnisse erfordern, die selbständig und voll verantwortlich ausgeübt werden.Ausbildungsvoraussetzung:Ab 01.01.2021 Monatsgehalt 4.189,27 €
• Wie Gehaltsgruppe 9
• oder bei wissenschaftlichen
Mitarbeitenden Promotion B mit
zusätzlich ausgewiesenen
Spezialkenntnissen und
Sprachkundigenprüfung

4.3 Leistungslohn

Der tarifliche Stundenlohn darf auch bei Arbeit im Akkord, gleichbedeutend mit Arbeit im Leistungslohn, nicht unterschritten werden.

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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5 Zuschläge

Beim Zusammentreffen der Zuschlagsarten nach den Ziffern 5.1 (Überstunden) und 5.2 (Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) wird nur der jeweils höchste Zuschlag gezahlt.

Mehrarbeit (Überstunden)

ZuschlagsartErläuterungZuschlagshöhe
Mehrarbeit § 7 Nummer 1 und 6, § 6 Absatz 1 und 1b RahmentarifvertragZuschlagspflichtige Mehrarbeit ist jede über die regelmäßige vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 40 Stunden in der Woche und 1.680 Stunden im Jahr (siehe Ziffer 8.3 Arbeitszeit). Die über die jeweils festgelegte Wochenarbeitszeit geleisteten Arbeitsstunden werden als Entgelt mit Überstundenzuschlag neben dem verstetigten Monatsentgelt gezahlt. Arbeitszeitkonto Auf das Arbeitszeitkonto dürfen höchstens 150 Mehrstunden eingestellt werden. Ab der 151. Stunde ist der Lohn mit Überstundenzuschlag neben dem Monatsentgelt auszuzahlen. Berechnung: Halbe Stunde Jede vollendete halbe Stunde Mehrarbeit wird als halbe Überstunde bezahlt.25 % des Stundenentgelts
Saisonarbeiten § 7 Nummer 2 RTVBei dringenden Saisonarbeiten kann die Arbeitszeit ohne Zuschlag vorverlagert werden.Kein Zuschlag

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

ZuschlagsartErläuterungZuschlagshöhe
Nachtarbeit § 7 Nummer 3 und 6 RahmentarifvertragZuschlagspflichtige Nachtarbeit ist die in der Zeit von 22 Uhr bis 5.00 Uhr geleistete Arbeit.25 % für Nachtarbeit 50 % Nachtarbeit als Mehrarbeit jeweils des Stundenentgelts

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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ZuschlagsartErläuterungZuschlagshöhe
Sonntagsarbeit § 7 Nummer 4 und 6 RahmentarifvertragDie an Sonntagen in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr geleistete Arbeitszeit ist zuschlagspflichtig.50 % des Stundenentgelts
Feiertagsarbeit § 7 Nummer 5 und 6 RahmentarifvertragDie an gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit ist zuschlagspflichtig.100 % des Stundenentgelts

Arbeitsbereitschaft

ZuschlagsartErläuterungZuschlagshöhe
Angeordnete Arbeitsbereitschaft § 8 Nummer 1, 2, 3 und 5 RahmentarifvertragAußerhalb der Arbeitszeit Als Arbeitsbereitschaft gilt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich auf Anweisung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers oder deren oder dessen Beauftragten im Betrieb oder außerhalb des Betriebes über seine Arbeitszeit hinaus zur Arbeit bereit zu halten hat. Diese ist zur Sicherung von Produktion und Absatz, für Be- und Entladearbeiten sowie zur Lösung betrieblicher Schwerpunktaufgaben zulässig. Dazu gehören zum Beispiel • Decken, • Lüften, • Gießen, • Spritzen, • Schattieren, • Heizen, • Schützen der Kulturen gegen Sturm, • Frost, • Hagel, • Regen und sonstige unvorhergesehene Naturereignisse.0,50 € je Stunde Montag bis Freitag 1,00 € je Stunde Samstag, Sonntag und an Feiertagen für angeordnete Bereitschaft außerhalb des Betriebes
Dauer der Arbeitsbereitschaft § 8 Nummer 4 RahmentarifvertragDie Arbeitsbereitschaft darf 7 Tage im Monat nicht übersteigen und ist so einzurichten, dass Beschäftigte an jedem zweiten arbeitsfreien Tag (Samstag oder Sonntag) zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden können.7 Tage im Monat Höchstdauer

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Erschwernis- und Gefahrenzuschläge

ZuschlagsartErläuterungZuschlagshöhe
Grundsatz § 9 Rahmentarifvertrag„Schwere“ Arbeiten über 2 Stunden pro Arbeitstag Für folgende Arbeiten, die länger als 2 Stunden pro Arbeitstag andauern, wird für die gesamte Dauer dieser Arbeitszeit eine Zulage zum jeweiligen tariflichen Stundensatz gezahlt. Eine pauschale Abgeltung der Zulage kann vereinbart werden. Im Übrigen gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.Zulage x-€ zum jeweiligen tariflichen Stundensatz
a)Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln und Stoffen, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen1,00 € je Stunde
b)Reinigungsarbeiten an Heizungsanlagen1,00 € je Stunde
c)Arbeiten im Kühlhaus1,00 € je Stunde
d)Laden, Mischen und Streuen von losen Düngern und sonstigen unverpackten Stoffen chemischer Herkunft, wie zum Beispiel ungeölte Kalkstickstoffe, Ätzkalk, soweit diese Arbeiten mit Staubentwicklung verbunden sind1,00 € je Stunde
e)Arbeiten über 4 Meter Höhe1,00 € je Stunde

6 Zulagen

Keine der Tariftreuepflicht unterliegenden Regelungen in den Tarifverträgen enthalten.

7 Sonderzahlungen

Keine der Tariftreuepflicht unterliegenden Regelungen in den Tarifverträgen enthalten.

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8 Anhang

Erläuterungen zum Entgelt

EntgeltregelungErläuterung
Mindestentgelte in bruttoAlle Tarifentgelte sind Mindestentgelte und in brutto ausgewiesen.
EntgeltumwandlungEs ist ausreichend, wenn die gezahlten Beträge einschließlich etwaiger
Entgeltbestandteile, die Beschäftigte über ihre Arbeitgeberin oder ihren
Arbeitgeber für eine betriebliche Altersversorgung abziehen und beispielsweise
an einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse zahlen lassen, die geforderten
Beiträge insgesamt erreichen.
Stundensatz § 3 Lohn- und GehaltstarifvertragDer Stundensatz entspricht 1/174 der Gehaltssätze (siehe Ziffer 4.2).
Umrechnung der Monatsentgelte auf tarifliche Stundenentgelte
Monatslohn dividiert durch 174 Stunden. Die 174 Stunden ergeben sich aus der
wöchentlichen Regelarbeitszeit von 39 Stunden multipliziert mit dem Faktor 4,35.
Beispiel
Angestellte der Entgeltgruppe 4 erhalten ein Monatsgehalt von 2.234,28 €
(brutto). Dies dividiert durch 174 ergibt ein Stundenentgelt von 12,84 € (brutto).
Monatsentgelt § 12 Nummer 4 RahmentarifvertragSofern eine Jahresarbeitszeit vereinbart worden ist, erhält die Arbeitnehmerin
oder der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt als Abschlagszahlung in
Höhe von 174 Stunden ihres oder seines persönlichen Stundenlohns
einschließlich der Zulagen.
Teilzeitbeschäftigte mit vereinbarter regelmäßiger Arbeitszeit erhalten den
verstetigten Monatslohn auf der Basis der für sie maßgeblichen Stundenzahl.
Leistungslohn § 12 Nummer 8 RahmentarifvertragLeistungsentlohnung ist zulässig. Sie bedarf einer Vereinbarung zwischen
Betriebsleitung und Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat / Betriebsobmann oder
Betriebsobfrau). Wo eine solche nicht besteht, ist eine Vereinbarung zwischen der
Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und allen betroffenen Beschäftigten
abzuschließen.

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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Erläuterungen zur Eingruppierung

EntgeltgrundlagenErläuterung
Eingruppierung § 2 und § 3 Lohn- und GehaltstarifvertragMaßgebend ist die überwiegend ausgeübte Tätigkeit
Alle Beschäftigten sind in eine der unter Ziffern 4.1 und 4.2 aufgeführten Lohn-
beziehungsweise Gehaltsgruppen eingruppiert. Für die Eingruppierung sind die
Ausbildung, Berufserfahrung und Eignung sowie die überwiegende Tätigkeit
maßgebend (siehe Ziffer 4.1 und 4.2).
In der Probezeit oder Einarbeitung können Zwischenstufen angewandt werden.
Stellvertretende oder aushilfsweise Tätigkeiten § 12 Absatz 6 und 7 RahmentarifvertragVorübergehende „Höherbeschäftigung“
Werden Beschäftigte vorübergehend zur Aushilfe oder als Stellvertreterin oder
Stellvertreter mit einer anderen Arbeit beschäftigt, die in eine höhere Lohngruppe
gehört, so erwächst hieraus kein Anspruch auf Höhergruppierung.
Vorübergehende „Niedrigbeschäftigung“
Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer aufgrund der Weisungsbefugnis
der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers vorübergehend mit einer Arbeit
beschäftigt, die in eine niedrigere Lohngruppe gehört, so erhält sie oder er den
bisherigen Lohn weiter.

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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Erläuterungen zur Arbeitszeit

ArbeitszeitregelungErläuterung
Abweichende Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit § 6 Absatz 1 und Absatz 1 a Nummer 1 RahmentarifvertragRegelmäßige Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 40
Stunden in der Woche.
Ausgleichzeitraum: 12 Monate
Unter Einhaltung einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40
Stunden in einem Zeitraum von 12 zusammenhängenden Kalendermonaten und
bei Zahlung eines verstetigten Monatsentgelts von 174 Stunden im Monat kann
eine abweichende Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die
Kalenderwochen vorgenommen werden.
Arbeitszeitkonto § 6 Absatz 1 b Nummer 1 und Nummer 3 RahmentarifvertragZur Förderung einer ganzjährigen Beschäftigung und für saisonale Spitzenzeiten kann ein Arbeitszeitkonto mit Mehr- und Minderstunden eingeführt werden. Überstundenzuschlag ab der 151. Stunde Auf das Arbeitszeitkonto dürfen höchstens 150 Mehrstunden eingestellt werden. Ab der 151. Stunde ist der Lohn mit Überstundenzuschlag neben dem Monatsentgelt auszuzahlen. Besteht am Ende des Ausgleichszeitraums ein Stundenguthaben, so ist dies unter Anrechnung der Zuschläge mit dem nächsten Monatsentgelt auszuzahlen.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit § 6 Absatz 2 RahmentarifvertragDie Arbeitszeit beginnt und endet im Betrieb beziehungsweise am Einsatzort, wenn dort übernachtet wird oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer von ihrem oder seinem Wohnort direkt zum Einsatzort gelangt und der Weg kürzer ist als zum Betrieb.
Neujahr und Weihnachten § 6 Absatz 4 RahmentarifvertragAn den Tagen vor Neujahr und Weihnachten endet die Arbeitszeit um 12:00 Uhr, für Beschäftigte im Verkauf und Auslieferung gelten die betrieblichen Öffnungszeiten. Die ausgefallene Arbeitszeit ist zu bezahlen.

Ende

Tariftreuepflichtiges Entgelt – Branche: Gartenbauererzeugnisse – Stand November 2022

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