Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Vergabeunterlagen vom 02.10.2026 (PDF)

Gärtnerische Unterhaltungspflege für Parkteil VI

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Baumaßnahme Gärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform

  1. Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen

1.1. Technische Voraussetzungen

Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:

Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows), macOS 12 und höher (ggf. ava-sign für macOS), Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux), alle gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche). Signaturkomponente: Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur)

Verwendung des Bieterclients ava-sign:

Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.)

keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)

1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform

Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal RIB Tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.

ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 1 von 6

[Seite 2]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

1.3. Änderung der Vergabeunterlagen

Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.

1.4. Form der Angebotsabgabe

In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.

Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:

‒ elektronisch in Textform

‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur

‒ schriftlich in Papierform.

Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.

  1. Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign

In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.

2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign

Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.

ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 2 von 6

[Seite 3]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen laden

Nach der Anmeldung im Bieterportal RIB Tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.

Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.

Platzhalter „Angebotsdokument“

Das im Bieterportal RIB Tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.

Platzhalter „Anlagen Angebot“

Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!

Angebot einreichen

Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.

1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten

ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 3 von 6

[Seite 4]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!

Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals RIB Tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann

über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen

in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“

2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign

Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein kostenfreies Programm, das NACH der Anmeldung auf dem Bieterportal RIB Tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.

Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!

Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.

ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 4 von 6

[Seite 5]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen für Bieterclient laden

Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal RIB Tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.

Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.

Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)

Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind „Nebenangebote“.

Angebot hochladen

Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals RIB Tender im Kapitel „Bieterclient“.

2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.

ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 5 von 6

[Seite 6]

IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).

  1. Technischer Support

Bei technischen Fragen zum Bieterportal RIB Tender wenden Sie sich bitte an die:

RIB Software GmbH Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin evergabe-hotline.berlin@rib-software.com Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr 08:00 – 16:00 Uhr

Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal RIB Tender eine Chatfunktion zur Verfügung!

Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.

Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.

ABau 2026, Stand Juli 2026 Seite 6 von 6

[Seite 7]

Wirt-213

(Angebotsschreiben ohne Lose)

Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel.: E-Mail: HR-Nr.: Registergericht: Empfänger Grün Berlin GmbH Ullsteinhaus

Mariendorfer Damm 1 12099 Berlin

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme Gärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Angebot

Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:

a)HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Preisnachlass)
Summe Angebot gem. Preisblatt Leistungsverzeichnis€
b)Anzahl der Nebenangebote (soweit zugelassen)Anzahl:
c)Preisnachlass ohne Bedingung * * auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote%
  • auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote

Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen:

Wirt-213 (eVergabe) Angebotsschreiben ohne Lose (April 2025) Seite 1 von 2

[Seite 8]

Wirt-213

(Angebotsschreiben ohne Lose)

Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beigefügt (siehe Wirt-211):

Wirt-124 EU /UVgO Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Wirt-2141 BVB zur Frauenförderverordnung (FFV)

Wirt-235 Unteraufträge, Eignungsleihe

Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer

Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft

Preisblatt(blätter)

Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität

Folgende Informationen werden als vertraulich gekennzeichnet:

folgende Bestandteile des Angebots: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

folgende Anlagen zum Angebot: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

sonstige Unterlagen:

Mein/Unser Unternehmen ist eingetragen im

Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge des Landes Berlin (ULV) unter der ULV-Nr.: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. unter der Nr.: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne/n. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)

Hinweis: Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Im Fall eines elektronischen Angebotes ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.* *Bei einem elektronischen Angebot in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben. Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.

Wirt-213 (eVergabe) Angebotsschreiben ohne Lose (April 2025) Seite 2 von 2

[Seite 9]

Wirt-214

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme G ärten der Welt
Leistung/CPV U nterhaltungspflege Parkteil VI

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

  1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:

1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,

1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.

1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.

1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

Wirt-214 BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (April 2024) Seite 1 von 3

[Seite 10]

Wirt-214

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt- 2144).

Wirt-214 BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (April 2024) Seite 2 von 3

[Seite 11]

Wirt-214

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2

Wirt-214 BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A (April 2024) Seite 3 von 3

[Seite 12]

Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 1 2 2026
Maßnahme G ärten der Welt
Leistung/CPV U nterhaltungspflege Parkteil VI

U nterhaltungspflege Parkteil VI

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A)

Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich,

• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden zugerechnet.

• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt- 2144).

Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 1 von 4

[Seite 13]

Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:

  • Zutreffendes bitte ankreuzen -

A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

☐ Ja

☐ Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)

B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:

I. Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

- über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)☐
- über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐
- über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐
- über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐

1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.

Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 2 von 4

[Seite 14]

Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:

1.Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans☐
2.verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen☐
3.Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen☐
4.Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen☐
5.Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil☐
6.Einsetzung einer Frauenbeauftragten☐
7.Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente☐
8.Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind☐
9.Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen☐
10.spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen☐
11.Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten☐
12.Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten☐
13.bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme☐
14.Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit☐
15.Angebot alternierender Telearbeit☐
16.Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen☐
17.Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit☐
18.Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung☐
19.Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen☐
20.Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze☐
21.Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen☐

Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 3 von 4

[Seite 15]

Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

III. Weitere vertragliche Verpflichtungen

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:

  1. Der oder die Auftragnehmende hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

  2. Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/-innen sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.

  3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.

IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)

An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:

Begründung:

(auf Verlangen nachzuweisen)


(Datum, Unterschrift, Stempel)

Hinweis: Bei Teilnahme am schriftlichen Vergabeverfahren ist die Erklärung an dieser Stelle zu unterschreiben.

Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (Mai 2020) Seite 4 von 4

[Seite 16]

Wirt-2143

(BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen)

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme G ärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)

  1. Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungs- verbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,

1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag- nehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver- tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leis- tung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

Wirt-2143 BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Mai 2020) Seite 1 von 2

[Seite 17]

Wirt-2143

(BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen)

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt-2144).

Wirt-2143 BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Mai 2020) Seite 2 von 2

[Seite 18]

Wirt-2144

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme Gärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Wirt-214) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt-2140) zur Frauenförderung (Wirt-2141) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143) über Umweltschutzanforderungen (Wirt-2145)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.1

II. Kontrolle und Sanktionen

  1. Kontrolle

1.1 Umfang der Kontrolle Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe Wirt-214, Nummer 1.1.1);

1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php Seite 1 von 6

Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)

[Seite 19]

Wirt-2144

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) 1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe Wirt-214, Nummer 1.1.2);

1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der vereinbarten Höhe (siehe Wirt-214, Nummer 1.1.3);

1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe Wirt-2140);

1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;

1.1.6 Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen) (siehe Wirt- 2145);

1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette (Wirt-214, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; Wirt-2141 bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; Wirt-2145, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Wirt-2144, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.

1.2 Durchführung der Kontrolle

1.2.1 Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften einsehen.

1.2.2 Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung

1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus: • Arbeitsverträgen • Entgeltnachweisen • Arbeitszeitnachweisen;

Seite 2 von 6

Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)

[Seite 20]

Wirt-2144

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) 1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unterlagen aus II.1.3.1 aus: • Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe • den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus: • der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen; • ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;

1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus: • Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität); • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität); • ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen; • 1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus: • Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht • Arbeitsverträgen; • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus: • Zertifikaten/ Gütezeichen • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der Seite 3 von 6

Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)

[Seite 21]

Wirt-2144

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) gesamten für den Auftrag beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

  1. Sanktionen

2.1 Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143), sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.

2.2 Vertragsstrafe

2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. Wirt- 214 Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Wirt-2143 Nummer 2.1.

2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,

2.2.2.1 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (Wirt-214 Nummer 1.1.2). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.2 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (Wirt-214 Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.3 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten sensiblen Produktes (Wirt-2140) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung;

2.2.2.4 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Wirt-2141) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslaufzeit;

2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (Wirt-2145) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;

2.2.2.6 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde (Wirt-214, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; Wirt-2141 bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; Wirt 2145, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Wirt-2144, I, bezüglich der Übertragung der in diesem Seite 4 von 6

Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)

[Seite 22]

Wirt-2144

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG) Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette;

2.2.2.7 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.

2.2.3 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3 Kündigung; Rücktritt

2.3.1 Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4 Minderung; Schadenersatz

2.4.1 Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Art des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. Wirt-214 Nummer 1.1.1 sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Wirt-2143 Nummer 2.1.

2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

Seite 5 von 6

Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)

[Seite 23]

Wirt-2144

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

Hinweis

Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in II.1.1 und II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG). Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

Seite 6 von 6

Wirt-2144 Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (August 2024)

[Seite 24]

Wirt-2145

(BVB Umweltschutzanforderungen)

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 1 2 2026
Maßnahme G ärten der Welt 12685 Berlin
Leistung/CPV U nterhaltungspflege Parkteil VI

Unterhaltungspflege Parkteil VI

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.

  1. Leistungskriterien Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.

Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.

  1. Ausführungsbedingungen Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.

Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.

3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

3.3 Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

3.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 3.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

Wirt-2145 Umweltschutzanforderungen (Dezember 2021) Seite 1 von 2

[Seite 25]

Wirt-2145

(BVB Umweltschutzanforderungen)

3.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

3.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

3.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 2, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (Wirt-2144).

Wirt-2145 Umweltschutzanforderungen (Dezember 2021) Seite 2 von 2

[Seite 26]

Wirt-235

(Unteraufträge, Eignungsleihe)

Bewerber/BieterDatum
Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme Gärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Unteraufträge/Eignungsleihe

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen werden nachfolgend

 die durch Unterauftragnehmer zu erbringenden Teilleistungen und – soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie  die Unternehmen oder Unternehmensteile (z.B. Konzernmutter, Konzerntochter), deren Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen

benannt.

Die Namen, Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartner) - und bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter - sind spätestens vor Zuschlagerteilung zu benennen.

Beschreibung der Teilleistung bzw. EignungskriteriumBezeichnung des Unterauftragnehmers bzw. des Unternehmens oder Unternehmensteils, dessen Kapazitäten für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe)
☐ siehe EEE☐ siehe EEEVerpflichtungserklärung (Wirt 236) ☐ liegt dem Angebot bei ☐ wird auf Verlangen nachgereicht ☐ Verpflichtungserklärung wird auf andere Art und Weise dargelegt

Wirt-235 (e-Vergabe) Unteraufträge, Eignungsleihe (September 2018) Seite 1 von 1

[Seite 27]

Wirt-236

(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer)

Bewerber/BieterDatum
Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme Gärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Unterhaltungspflege Parkteil VI

Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe

Beschreibung der Leistung(en) Zur Verfügung gestellte Kapazitäten

Unterauftragnehmer ☐ Der Unterauftragnehmer stellt für die oben bezeichnete(n) Leistung(en) die erforderlichen Mittel zur Verfügung.

Eignungsleihe ☐ Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung

a) ☐ die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

b) ☐ die technische und berufliche Leistungsfähigkeit

meines/unseres Unternehmens in Anspruch.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.

Wirt-236 (e-Vergabe) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (September 2018) Seite 1 von 2

[Seite 28]

Wirt-236

(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer)

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Name (Firma):

Anschrift:

Telefon, Fax:

E-Mail:

Ansprechpartner:

gesetzliche(r) Vertreter (bei juristischen Personen):

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer haftet.

Ort, Datum, Unterschrift1

1 Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern.

Wirt-236 (e-Vergabe) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (September 2018) Seite 2 von 2

[Seite 29]

Wirt-238

(Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft)

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme Gärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

Wir erklären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied:

Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Weitere Mitglieder

Mitglied:

Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Mitglied:

Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Mitglied:

Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Mitglied:

Ust-ID: --------------------------------------------------------- (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

Hinweis: Sollte die Bieter-/Bewerbergemeinschaft mehr als fünf Mitglieder umfassen, wird darum gebeten, diese auf einem Doppel dieses Formulars anzugeben.

1 Bei elektronischer Abgabe über die Vergabeplattform geben alle Mitglieder diese Erklärung in Textform ab. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Wirt-238 (e-Vergabe) BG-Erklärung (September 2018) Seite 1 von 1

[Seite 30]

Wirt-3293

Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters)

Empfänger

Vergabenummer E 2026-157 GBMaßnahmenummer 12 2026
Maßnahme Gärten der Welt
Leistung/CPV Unterhaltungspflege Parkteil VI

Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ich/Wir übermitteln Ihnen die Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters.

Bezeichnung des Bewerbers bzw. Bieters: Aktuelle Postanschrift des (Firma, Geschäftsbezeichnung, Bezeichnung der Unternehmens: Einrichtung) (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)

Rechtsform:

Umsatzsteuer-ID: Registergericht (sofern zutreffend):

Vor und Nachname: (nur bei Einzelunternehmen z.B. freiberuflich Tätigen) Register-Nr. (sofern zutreffend):


Vorname und Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt (Textform)

Wirt-3293 (e-Vergabe) Angaben für die Abfrage des Wettbewerbsregisters (Juni 2022) Seite 1 von 2

[Seite 31]

Wirt-3293

Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters)

Für Bietergemeinschaften Beteiligtes Unternehmen: Rechtsform: Umsatzsteuer-ID:Aktuelle Postanschrift des Unternehmens: (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) Registergericht (sofern zutreffend): Register-Nr. (sofern zutreffend):
Für Bietergemeinschaften Beteiligtes Unternehmen: Rechtsform: Umsatzsteuer-ID:Aktuelle Postanschrift des Unternehmens: (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) Registergericht (sofern zutreffend): Register-Nr. (sofern zutreffend):
Für Bietergemeinschaften Beteiligtes Unternehmen: Rechtsform: Umsatzsteuer-ID:Aktuelle Postanschrift des Unternehmens: (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) Registergericht (sofern zutreffend): Register-Nr. (sofern zutreffend):
Für Bietergemeinschaften Beteiligtes Unternehmen: Rechtsform: Umsatzsteuer-ID:Aktuelle Postanschrift des Unternehmens: (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) Registergericht (sofern zutreffend): Register-Nr. (sofern zutreffend):
Für Bietergemeinschaften Beteiligtes Unternehmen: Rechtsform: Umsatzsteuer-ID:Aktuelle Postanschrift des Unternehmens: (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) Registergericht (sofern zutreffend): Register-Nr. (sofern zutreffend):

Wirt-3293 (e-Vergabe) Angaben für die Abfrage des Wettbewerbsregisters (Juni 2022) Seite 2 von 2

[Seite 32]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 1 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  1. Auftraggeberin Als landeseigene Unternehmensgruppe ist Grün Berlin zuverlässiger Partner für eine klimaschonende und klimaresiliente Stadtentwicklung. Wir entwickeln, bauen und betreiben nachhaltige, grüne Infrastrukturen für Berlin.

Seit 25 Jahren schaffen wir für und mit den Berlinerinnen lebenswerte öffentliche Räume von besonderer stadtpolitischer Relevanz sowie klimafreundliche Infrastrukturprojekte. Als landeseigenes Unternehmen setzen wir so politische Entscheidungen und Rahmenbedingungen in konkrete Projekte um. Dabei leben wir eine Kultur des guten Bauens. Gut im Sinne des Gemeinwohls, damit Berlin lebenswert bleibt für ausnahmslos alle Menschen, die hier zuhause sind und die Gäste der Stadt. Gut im Sinne eines verantwortungsbewussten Wachstums, das einen Beitrag zu einer umweltgerechten, klima- und ressourcenschonenden Großstadt leistet. Gut aber auch im Sinne der Einladung an alle Berlinerinnen, das eigene Umfeld durch Teilhabe und Engagement mitzugestalten.

Unsere Aufgaben sind dabei so facettenreich und komplex wie Berlin selbst. Von der Konzeptentwicklung über das Projekt- und Baumanagement bis hin zur Bewirtschaftung, zur aktiven Einbindung der Berliner Bevölkerung oder zur Bildungsarbeit und Vermittlung unserer Maßnahmen im laufenden Betrieb. Mit unserem großen, interdisziplinären Netzwerk an Expert*innen bringen wir alle Kompetenzen mit, die es für die Gestaltung einer zukunftsfähigen, lebenswerten Großstadt braucht.

Ob für die Realisierung urbaner Plätze, innovativer Verkehrslösungen wie den Radschnellverbindungen oder der einzigen Seilbahn Berlins, Parks, touristischen Leitsystemen, Ingenieurbauwerken und öffentlichen Bauten - in einem offenen Prozess holen wir Schritt für Schritt alle relevanten Perspektiven an einen Tisch - angefangen bei der Berliner Bevölkerung bis hin zu Expert*innen aus hochspezialisierten Fachbereichen. Mit einem Ziel: Wir schaffen nachhaltige Infrastrukturen und Freiräume für ein lebenswerteres, soziales Berlin, das barrierefrei allen Menschen offensteht und dabei seiner ökologischen Verantwortung als Metropole im 21. Jahrhundert gerecht wird.

Zur Grün Berlin Unternehmensgruppe zählen die Unternehmen Grün Berlin GmbH, Grün Berlin Stiftung, Grün Berlin Service GmbH, GB infraVelo GmbH und GB infraSignal GmbH. 2. Einordnung der ausgeschriebene Leistung 2.1 Inhaltlicher Projektrahmen

Die Gärten der Welt im Berliner Stadtteil Marzahn-Hellersdorf, an der Eisenacher Straße 99 bzw. dem Blumberger Damm 44, sind eine einzigartige Parkanlage, die internationale Gartenkunst in vielfältiger Form präsentiert. Die Anlage wurde im Rahmen der Berliner Gartenschau 1987 (Berliner Gartenschau "750 Jahre Berlin") erbaut und 1989 eröffnet. Seitdem wurde sie unter anderem durch die Internationale Gartenausstellung 2017 kontinuierlich erweitert und zählt heute mit einer Fläche von rund 43 Hektar zu den bedeutendsten gartenkulturellen Einrichtungen Deutschlands.

In über 20 internationalen Themengärten und Gartenkabinetten können Besucher:innen verschiedene Gartenkulturen aus aller Welt entdecken, darunter aus Asien, Europa und dem Orient. Mit ihren vielfältigen Ausstellungsgärten, regelmäßigen Veranstaltungen und einer Seilbahn, die einen Panoramablick über das Gelände bietet, sind die Gärten der Welt ein beliebtes Ausflugsziel für Berliner:innen und Tourist:innen. Verantwortlich für die Pflege und Qualitätssicherung der Anlage ist die Grün Berlin GmbH, die sich um den Erhalt und die Weiterentwicklung der Grünflächen kümmert.

Die Gärten der Welt sind eine eingezäunte und eintrittspflichtig Anlage, welche tagsüber geöffnet ist (je nach Saison unterschiedliche Öffnungszeiten: in der Regel ab 9 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit) und ganztägig durch eine Parkaufsicht bewacht wird.

2.2 Projektbeteiligte

Die Maßnahme wird ausgeschrieben und überwacht durch das Objektmanagement der Gärten der Welt. 3.Ausführungszeitraum 3.1 Leistungsumfang und Beauftragung

Die eintrittspflichtige Parkanlage ist für die Besucher in der Regel an 365 Tagen im Jahr geöffnet.

Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten bezugnehmend auf den Pflegebereich alle Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen, die innerhalb eines Kalenderjahres in den Gärten der Welt inkl. seiner Außenbereiche erforderlich sind. Die nachfolgend beschriebene Pflegeleistung für den Renaissancegarten sowie die Internationalen Gartenkabinette

Die Pflege beginnt am 01. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2027. Die Grün Berlin behält sich vor, trotz der beabsichtigten Beauftragung bis jeweils 31.12. des Jahres aus haushälterischen Gründen zunächst eine quartalsweise Beauftragung vorzunehmen.

3.2 Eckdaten/Termine

  1. Quartal 2027: mit Beginn des Pflegezeitraumes besteht eingeschränkter Parkbetrieb in den Wintermonaten bis März. Die Vorbereitungen zum Saisonstart im März werden im 1. Quartal umgesetzt.

  2. Quartal 2027: Saisonstart und Übergang in den regulären Parkbetrieb. Veranstaltungen im Park

[Seite 33]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 2 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2. Quartal 2027: Saisonstart und Übergang in den regulären Parkbetrieb. Veranstaltungen im Park werden angekündigt und sind entsprechend einzuplanen und vorzubereiten.

3.Quartal 2027: Regulärer Parkbetrieb und Übergang zum Saisonende. Veranstaltungen im Park werden angekündigt und sind entsprechend einzuplanen und vorzubereiten. Herbstarbeiten werden rechtzeitig mit dem AG abgestimmt und sind entsprechend einzuplanen.

4.Quartal 2027: Saisonende und Winterarbeiten, eingeschränkter Parkbetrieb bis Jahresende. Winterarbeiten werden rechtzeitig mit dem AG abgestimmt und sind entsprechend einzuplanen. 4. Arbeitsorganisation 2. Arbeitsorganisation

2.1 Organisationskonzept

Mit Angebotsabgabe ist dem Auftraggeber ein detailliertes schriftliches Organisationskonzept (Aussagen zu BL-Vorarbeiter-Mitarbeiter + Anzahl, Qualifikation und Nachweise, bspw. PSM, einzusetzende Technik + Anzahl, Baustelleneinrichtung, Lagerungs- und Entsorgungsabläufe) vorzulegen, aus dem deutlich hervorgeht, wie die Pflege der Gärten der Welt vom Auftragnehmer durchgeführt wird.

Wird kein Organisationskonzept eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

2.2 Veranstaltungen

Veranstaltungen sind dem Veranstaltungskalender zu entnehmen und im Arbeitsprogramm entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt besonders für Arbeiten, die Maschineneinsatz erfordern. Ausnahmen können mit dem Objektmanagement abgestimmt werden, wenn an anderen Tagen keine Führungen angemeldet sind.

2.3 Personal

Der AN ist verpflichtet, täglich ausreichendes Fachpersonal bereit zu halten, so dass die Flächen jederzeit, auch an den Wochenenden und Feiertagen, den in diesem Leistungsverzeichnis geforderten fachlich einwandfrei gepflegten und sauberen Eindruck hinterlassen. Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten, aus der die Firmenzugehörigkeit klar erkennbar ist.

2.4 Pflegegänge

Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach, wird der AG unverzüglich einen Pflegegang oder einzelne Arbeiten zu Lasten des AN anderweitig durchführen lassen bzw. dem AN den Gesamtauftrag entziehen. 5. Abrechnung 3. Abrechnung

Eine Nichterfüllung von Leistungen führt zu Minderung/Abschlag bei der Rechnungslegung.

3.1 Massenangaben

Die Massenangaben zu den einzelnen Positionen beruhen auf dem digitalen Aufmaß des Jahres 2026. Dieses wird in Abhängigkeit von Umbauten und Umwidmungen kontinuierlich aktualisiert. Aus diesem Grund kann es nach Verfügbarkeit der Aufmaße zu Massenverschiebungen kommen. Der AG behält sich vor, durch Umbaumaßnahmen und Flächenumwidmungen bedingte Massenänderungen quartalsweise vorzunehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die sich daraus ergebenden Massenverschiebungen in der nächsten Rechnung den jeweiligen neuen Positionen zugeordnet und abgerechnet werden. Diese Massenveränderungen sowie nicht ausgeschöpfte Positionen z.B. aus Schutz- oder bautechnischen Maßnahmen führen nicht zu einer Änderung der Einheitspreise und nicht zu einem Anspruch auf Abrechnung der erteilten Auftragssumme.

3.2 Abschlagsrechnungen

Abschlagsrechnungen können monatlich oder pro Quartal gemäß den summierten und erbrachten Leistungen gestellt werden. Die Schlußrechnung des Pflegejahres ist ab dem 01.12. des Auftragsjahres mit dem AG abzustimmen und spätestens 14 Tage nach Leistungserbringung, d.h. spätestens am 15.01. des Folgejahres mit allen notwendigen Abrechnungsnachweisen vorzulegen.

3.3 Liefer- und Nachweisscheine

Neben den monatlichen Leistungen der Grundpflege sind dem AG monatliche Arbeitsscheine mit zusätzlichen Leistungen, unter Angabe der Masse und der Position, einzurechen (Schnittmaßnahmen, Düngung, Pflanzung, etc.) Liefer- und Nachweisscheine sind nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung, im Regelfall am selben Tag, dem Parkmangment zur Anerkennung vorzulegen.

3.4 Stundenlohnleistungen

Geleistete Stundenlohnarbeiten und Maschinenstunden

sind zum Nachweis abzurechnen. Der Umfang dieser Leistungen ist grundsätzlichen vor Beginn der

[Seite 34]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 3 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR sind zum Nachweis abzurechnen. Der Umfang dieser Leistungen ist grundsätzlichen vor Beginn der Ausführung mit dem Parkmanagment abzustimmen.

3.5 Einheitspreise

Die EP der jeweils beschriebenen Leistungen beziehen sich, sofern sie nicht als Arbeitsgänge ausgewiesen sind, auf ein Auftragsjahr und für den gesamten Abrechnungszeitraum. Für Positionen, die mit Arbeitsgängen ausgewiesen sind, gilt: Es sind jeweils die angegebenen Arbeitsgänge zu kalkulieren. Einzelne AG werden entsprechend dem Einheitspreisanteil vergütet. 6. Parkbefahrung/Einsatz von Maschinen/Baucamp 4. Parkbefahrung/Einsatz von Maschinen/Baucamp

4.1 Fahrzeuge

Die Einfahrt von Fahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen in das Gelände wird nur mit entsprechenden Einfahrtsberechtigungsscheinen, die beim AG vor Aufnahme der Arbeiten zu beantragen sind und unter Beachtung der Parkordnung, erlaubt. Es sind nur eindeutig gekennzeichnete Firmenfahrzeuge mit allgemeiner gültiger Betriebserlaubnis zugelassen.

Auf Parkwegen gilt Schrittgeschwindigkeit bei eingeschalteter Warnblinkanlage bzw. "Rundumleuchte".

Parkbesucher haben Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr.

Das Befahren von Pflasterwegen ist grundsätzlich immer mit dem AG abzustimmen aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Wege und der angrenzenden Pflanzflächen.

Das Befahren der Brücken ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich im gesamten Parkgelände untersagt.

Für die tägliche Pflege im Park sind Fahrräder, Lastenräder oder E-Mobile mit Hänger zugelassen. Das Befahren des Parks mit Transportern oder Pritschenwagen ist nur nach Abstimmung mit dem AG bis zur Parköffnung zugelassen.

4.2 Lärm, Besuchereinschränkung und Störungen

Die Gartenanlage wird als Erholungsgrün ausgewiesen, somit sind Behinderungen bzw. Belästigungen der Parkbesucher, insbesondere durch Fahrzeugverkehr, besondere Lärmentwicklung u.ä. auszuschließen bzw. auf das unvermeidbare Maß bzw. bestimmte Zeiten zu beschränken.

4.3 Maschineneinsatz

Hierbei ist besonders zu beachten, dass die Geräuschentwicklung durch Maschineneinsatz gemäß der 32. Bundes-Immisionsschutzverordnung, Richtlinie 2000/14/EG (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) die zugelassenen Werte nicht überschreiten.

Die Geräte müssen mit CE Zeichen versehen sein.

Der AG behält sich Geräuschpegelmessungen vor, die zu entsprechenden Konsequenzen führen können.

Für alle Arbeiten, für die Kleingeräte und Maschinen wie Heckenscheren, Freischneider, Laubpuster u.a zwingend erforderlich sind, dürfen ausschließlich Akkugeräte verwendet werden.

Es besteht Nachweispflicht seitens des AN gegenüber dem AG über die Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte. Diese sind dem Organisationskonzept anzuhängen.

Zeiten für den Maschineneinsatz:

Freischneider/Laubpuster: 7.00 bis 09.00 Uhr

Rasenmäher/Aufnehmer: 7.00 bis 13.00 Uhr

Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem AG möglich.

4.4 Arbeitsmaterial

Das Belassen von Baufahrzeugen, von Arbeitsgeräten und Materialien im Park während des Publikumverkehrs ist nur in Absprache mit der Bauleitung erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass Kanister mit brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien innerhalb des Parkes im verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt werden und nicht unbeaufsichtigt (auch während der Pausenzeiten) im Gelände verbleiben. Gartengeräte sind so zu lagern, dass sie keine Gefahr für den Besucherverkehr darstellen.

4.5 Baucamp/ Logistikfläche

Innerhalb der Logistikfläche im Park wird in Abstimmung mit dem AG dem AN für seine Baustelleneinrichtung eine Fläche zugewiesen (max. 200 qm).

Sanitäreinrichtungen sowie Anschlüsse für Brauchwasser und Beleuchtungsstrom stehen dem AN dort

[Seite 35]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 4 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Sanitäreinrichtungen sowie Anschlüsse für Brauchwasser und Beleuchtungsstrom stehen dem AN dort zur Verfügung. Elektroheizungen dürfen ohne die Einwilligung des Parkmangmentes nicht eingesetzt werden; ggf. ist ein geeigneter Baustromanschluß vom AN zu beantragen und zu dessen Lasten zu realisieren. Zusätzlich wird ein Müllcontainer für den dort anfallenden Restmüll zur Verfügung gestellt. Eigene, anfallende Öle, Fette, Schmierstoffe etc. sind vom AN zu entsorgen.

Für die Bereitstellung dieser Einrichtungen werden 1% der Netto-Abrechnungssumme bei den Quartalsrechnungen in Abzug gebracht.

4.6 Parkplätze

Parkplätze für Privatfahrzeuge der im Park tätigen Mitarbeiter stehen auf der Logistikfläche nicht zur Verfügung. Parkplatzflächen stehen auf den ausgewiesenen Parkplätzen nur in begrenztem Umfang gegen die gültige Benutzerordnung zur Verfügung. 7. Allgemeine Informationen 5. Allgemeine Informationen

5.1 Bewässerungssystem

Der Park ist mit einem weitverzweigten Brauchwassersystem ausgestattet, mit dem auch die Versenkregneranlagen betrieben werden. Brauchwasser wird bauseits kostenlos an den jeweiligen Zapfstellen DN 50 und DN 80 gestellt. Entsprechende Standrohre sind vom AN selbst zu beschaffen.

Gesondert gekennzeichnete TW-Hydranten sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung seitens des AG zu benutzen.

Besondere Gießanleitungen des AG sind im Einzelfall zu beachten. Die Bedienung aller Hydranten und Schieber hat fachgerecht zu erfolgen. Standrohre müssen zum Tagesende zwingend abgebaut und verladen werden. Der Hydrant muss entsprechend täglich zugedreht und verschlossen werden.

Schäden und besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Objektmanagement (OM) bzw. dem Wirtschaftshof zu melden und werden bei unsachgemäßem Gebrauch regresspflichtig behoben. In Flächen mit vorhandener automatischer Versenkregneranlage erfolgt der Betrieb in Abstimmung zwischen Objektmanagement und AN. Die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Anlage ist zu überwachen. Reparaturbedingte Ausfallzeiten der Beregnungsanlage entbinden den AN nicht von der Wässerungspflicht, die nicht gesondert vergütet wird.

5.2 Wässerung

Die Wässerung von Flächen muss bis 10:00 Uhr abgeschlossen sein. Außnahmen sind nur in Absprache mit dem Objektmanagement (OM) möglich.

Es ist darauf zu achten, dass keine Schläuche die Besucherwege kreuzen und nach Benutzung verladen werden.

5.3 Entwässerungs- und Drainageeinrichtungen

Sämtliche Entwässerungs- und Drainageeinrichtungen, Rinnen und Schächte sind regelmäßig auf ihre Funktionalität zu überprüfen und ggf. zu reinigen.

5.4 Pflanzenschutz und Düngung

Maßnahmen des Pflanzenschutzes sowie der Düngung erfolgen grundsätzlich in Absprache mit dem Objektmanagement (OM) und auf dessen Anweisung.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur nach Anweisung und außerhalb der Parköffnungszeiten in Absprache mit dem Objektmanagement (OM) gestattet und darf nur durch autorisiertes Personal ausgeführt werden. Die Fachkunde ist mit entsprechendem Ausweis und entsprechender Fortbildungsbestätigung nachzuweisen und vorab dem Organisationskonzept beizulegen. Die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Herstellerangaben sind strikt zu beachten und anzuwenden.

Die Düngung der Rasen- und Pflanzflächen erfolgt immer in Abstimmung mit dem AG. Die verwendeten Produkte sind vorab mit dem AG abzustimmen. Auf Basis der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit sind Produkte auf Ihre Verträglichkeit zu prüfen.

5.5 Gefahrenquellen und Mängel

Jegliche Gefahrenquellen und Mängel, die auf dem Parkgelände festgestellt werden, sind unverzüglich eigenverantwortlich zu sichern und dem Vorarbeitenden und dem AG entsprechend der Infokette - s. Aushang in der Verwaltung - sofort mitzuteilen.

5.6 Nebenarbeiten und Transporte

Alle anfallenden Nebenarbeiten und Transporte sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.

5.7 Schnittgut, Rasenschnittgut, Laub, etc.

Anfallendes Schnittgut, Rasenschnittgut, Laub, Fallobst, Blütenrückstände, Astbruch u.ä.

[Seite 36]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 5 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Anfallendes Schnittgut, Rasenschnittgut, Laub, Fallobst, Blütenrückstände, Astbruch u.ä. organische Abfälle sind, wenn nicht anders angegeben, unverzüglich zu laden und täglich zu entsorgen.

Diese Transporte und Nebenleistungen sind ebenfalls in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Besondere Qualitätsanforderungen Die repräsentative Gartenpflege der Flächen, sowie regelmäßige Präsenz des Fachbetriebes wird vorausgesetzt. Die Internationalen Gartenkabinette, das Umfeld, die Pflanzflächen sowie der Renaissancegarten sind attraktive und pflegeintensive Bereiche, die von den Besuchern stark genutzt werden.

Die repräsentative Gartenpflege der Flächen, sowie regelmäßige Präsenz des Fachbetriebes wird vorausgesetzt.

Die Flächen sind so zu pflegen, ggf. zu wässern und von Unrat zu befreien, das ein optimales Pflegebild erzielt wird. Dazu zählt die repräsentative Pflege der Pflanzflächen, die regelmäßige Säuberung, das Entfernen von Blättern und Unrat. Kieswege müssen frei von Unrat gehalten und geharkt werden.

Die Wasserbecken müssen regelmäßig abgeschöpft und nach Abstimmung grundgereinigt werden.

Die wassergebundene Wegedecke ist sauber zu halten, zu harken und abzuschleppen. Das Gefälle ist zu kontrollieren. Bautechnische Belange sind regelmäßig zu prüfen und im Falle von Mängeln umgehend dem Objektmanagement (OM) mitzuteilen. Die Wege sind von herabhängenden und hineinragenden Zweigen und Ästen bis zu einer Höhe von 2,00 m frei zu halten. In Wegen und Vegetationsflächen sind Astbruch, Gehölzsämlinge, Wurzelschößlinge und unerwünschte Wildkräuter ständig zu entfernen. In den Wegen ist das Laub zu entfernen.Totholz im Wegebereich bis zu einer Tiefe von ca. 3 m entfernen.

Besonderes Augenmerk ist auf folgende Bereiche zu legen

Die Staudenpflege und Kontrolle der Bewässerung und Beregnungsanlagen (besonders in den Sommermonaten).

Kontrolle auf Insekten- oder Pilzbefall.

Der Rückschnitt abgeblühter Blütenstände, Entfernung von Unrat.

Die Gehölzpflege, Stauden- und, Rasenpflege inkl. Wässerung (besonders in den Sommermonaten).

Heckenschnitt und Pflege, Säuberung befestigter Wege und Pflaster, Wasserbeckenpflege inkl. Abschöpfen von Blättern und Unrat, Entfernung von Sanden und Kiesen sowie Bodenreinigung.

Entfernung von Müll und Unrat.

Gliederung

Das LV gliedert sich in die im Titel benannten Pflegeabschnitte, die alle Positionen des Bereichs enthalten.

1 Gärtnerische Pflege

Anmerkungen Im folgenden wird die gärtnerische Pflege ganzheitlich für die Bereiche Gehölze, Hecken, Rasen und Wiese zusammengefasst.

Für alle Flächen wird das selbstständige beseitigen von Müll und Unrat im täglichen Betrieb vorausgesetzt.

Themengartenspezifische Pflegegänge werden im darauf folgenden Gliederungspunkt der "Themenbereiche" zusammengefasst. 1.1 Gehölze

Vorbemerkungen Aufgrund der Bodenverdichtung müssen alle Gehölze regelmäßig auf Staunässe überprüft werden. Bei Nässe werden Bewässerungsgänge ausgesetzt. Die Bodenbelüftung, Wässerung und Düngung müssen in diesem Bereich besonders sorgsam erfolgen. 1.1.1 Gehölze, Pflege Folgende Pflegeleistungen sind zu erbringen:

ca. 30 Arbeitsgänge sind im Zeitraum vorgesehen

  • Gehölze bedarfsgerecht wässern (mind. 150l/ Wässerung, ca. 25x/Jahr)

  • Verankerungen prüfen und gegebenenfalls nachrichten.

[Seite 37]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 6 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Verankerungen prüfen und gegebenenfalls nachrichten.

  • Flächen unter Schonung der oberirdischen Pflanzenteile und des Wurzelwerkes 2x jährlich in Absprache mit OM lockern.

  • Baumscheiben ständig von Unrat freihalten (sofern vorhanden)

  • Beschädigte und abgestorbene Pflanzenteile sowie Blütenrückstände sind zu entfernen.

  • einwachsende Gehölze sind von Gehölzen mit angelegten Baumscheiben zu unterscheiden. Angelegte Baumscheiben sind zu säubern, von Aufwuchs und Unrat freizuhalten.

Der Einsatz von Laubsaugern und Gebläsen ist nicht gestattet!

Bei der Pflege anfallendes Material ist zu laden, zu

transportieren und einer fachgerechten Verwertung

zuzuführen.

58,000 Stk 1.1.2 Gehölze, Düngung Aufwandmenge: bis 100gr/St. je Arbeitsgang.

Der Dünger ist leicht einzuarbeiten.

2 Arbeitsgänge sind vorgesehen. Ein Arbeitsgang mit mineralischem Dünger und einer mit organischem Dünger.

angebotener Dünger: '..................................'

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge = EP

58,000 Stk 1.1.3 Solitäre, Pflege Folgende Pflegeleistungen sind zu erbringen:

ca. 30 Arbeitsgänge sind im Zeitraum vorgesehen

  • Gehölze bedarfsgerecht wässern (mind. 50l/ Wässerung, ca. 25x/Jahr)

  • Verankerungen prüfen und gegebenenfalls nachrichten.

  • Flächen unter Schonung der oberirdischen Pflanzenteile und des Wurzelwerkes 2x jährlich in Absprache mit OM lockern.

  • Baumscheiben wöchentlich von Unrat freihalten.

  • Beschädigte und abgestorbene Pflanzenteile sowie Blütenrückstände sind zu entfernen.

Der Einsatz von Laubsaugern und Gebläsen ist nicht gestattet!

Bei der Pflege anfallendes Material ist zu laden, zu

transportieren und einer fachgerechten Verwertung

zuzuführen.

26,000 Stk 1.1.4 Solitäre, Düngung Aufwandmenge: bis 100gr/St. je Arbeitsgang.

Der Dünger ist leicht einzuarbeiten.

2 Arbeitsgänge sind vorgesehen. Ein Arbeitsgang mit mineralischem Dünger und einer mit organischem Dünger.

angebotener Dünger: '..................................'

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge = EP

26,000 Stk

[Seite 38]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 7 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.1.5 Kronenpflege und Totholzschnitt Kronenpflege an Bäumen mit Totholzschnitt an Großbäumen, nur nach ausdrücklicher Anweisung durch OM.

Anfallendes Schnittgut ist zur Verwendung des AN abzufahren.

Abrechnung zum Nachweis

Leistung inkl. aller Transporte und Nebenarbeiten.

3,000 Stk 1.1.6 Pflanzenschutz gegen rinden- und holzbrütende Insekten Behandlung von Bäumen gegen rinden- und holzbrütende Insekten mit geeignetem Mittel (s. Pflanzenschutzgesetz, § 6 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Freiland).

Nur nach ausdrücklicher Anweisung durch OM.

Alle Pflanzenschutzeinsätze sind zu dokumentieren und dem AN vorzulegen.

2 Arbeitsgänge sind vorgesehen.

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge = EP

Abrechnung nach Stückzahl.

30,000 Stk 1.1.7 Pflanzenschutz gegen Pilzkrankheiten und Schädlinge Pflanzenschutz gegen Pilzkrankheiten und Schädlinge mit geeignetem Mittel (s. Pflanzenschutzgesetz, § 6 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Freiland).

Nur nach ausdrücklicher Anweisung durch OM.

Alle Pflanzenschutzeinsätze sind zu dokumentieren und dem AN vorzulegen.

1 Arbeitsgang ist vorgesehen.

Abrechnung nach Stückzahl.

30,000 Stk

Gesamtbetrag:

[Seite 39]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 8 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.2 Hecken und Pflanzflächen

1.2.1 Hecke, Pflege Folgende Pflegemaßnahmen (ca. 30 AG) sind zu erbringen:

  • Hecke mit automatischer Bewässerung bedarfsgerecht wässern (Mindestwassermenge je Arbeitsgang 25 l/ Pflanze)

  • Heckenfüße von Unrat freihalten, Wildkräutern, Gehölzsämlingen inkl. Wurzeln, Wurzelschößlingen freihalten

  • Beschädigte und abgestorbene Pflanzenteile entfernen

Bei der Pflege anfallendes Material ist zu laden, zu

transportieren und einer fachgerechten Verwertung

zuzuführen.

Die Hecken sind zum größten Teil mit verschiedenen Bewässerungsanlagen (Regnern, Tröpfchenbewässerung) ausgestattet.

Die Bedienung erfolgt über einen durch das OM eingewiesenen Gärtner des AN im Technikschacht.

Der Wasserbedarf ist bedarfsgerecht ggf. auch durch Grabungen oder mittels Pirkhammer zu prüfen und die Wassergabe entspr. durchzuführen.

Die Beschädigung der Anlagen (in der Erde befindl. Tröpfchenschläuche bzw. Beregnungsleitungen) ist bei allen Pflegemaßnahmen zu vermeiden. Über den Verlauf der Leitungen hat sich der AN vorab zu informieren.

1.110,000 m 1.2.2 Hecke, Dünung 2 Arbeitsgänge Dünung

Aufwandmenge bis 200gr/ m² je Arbeitsgang.

Ein Arbeitsgang mit mineralischem und einer mit organischem Dünger.

angebotener Dünger: '...................................'

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge= EP der Position.

1.100,000 m² 1.2.3 Pflanzflächen, Pflege Gehölzflächen der Pflegekategorie B (gemäß Handbuch Gute Pflege Berlin) sind Flächen, die mit Bäumen, Sträuchern, Bodendeckern, Wildstauden, Gräsern und Geophyten in unterschiedlichen Arten und Pflanzdichten bestanden sind.

Da der naturhafte Charakter erwünscht ist, sollen ausgewählte Gräser und Kräuter, die sich durch Selbstverbreitung ansiedeln, erhalten werden.

Folgende Pflegeleistungen sind zu erbringen:

Flächen in ihrer Gesamtausdehnung bei Bedarf wässern

Zäune und Wege freihalten (Zweige, Aufwuchs) und bei Bedarf fachgerechten Verjüngungs- und Auslichtungsschnitt durchführen

Die Flächen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern, Gehölzsämlingen inkl. Wurzeln und von Wurzelschößlingen frei zu halten.

Beschädigte und abgestorbene Pflanzenteile sind zu entfernen.

Blütenrückstände verbleiben zunächst als Schmuck an den Pflanzen und werden in Absprache mit OM zurückgeschnitten.

Das anfallende Laub ab Beginn des Laubfalls regelmäßig bis auf eine ca. 5 cm starke Mulchschicht entfernen. Im Frühjahr wird das Restlaub je nach Laubart auf ca. 1/3 der Flächen auf Anweisung entnommen.

Die angerotteten Mulchschichten dürfen keinesfalls entnommen werden, sondern müssen zur Entwicklung des Wildstauden unbedingt erhalten bleiben.

Das Aufnehmen von Früchten, wie z.B. Eicheln, zur Vermeidung von Sämlingsaufwuchs ist so zu organisieren, dass die Rotteschicht in jedem Fall erhalten bleibt.

[Seite 40]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 9 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Das Aufnehmen von Früchten, wie z.B. Eicheln, zur Vermeidung von SämlEiUnRgsaufwuchs ist EsUoR zu organisieren, dass die Rotteschicht in jedem Fall erhalten bleibt.

Laubgebläse sind dabei nur in geringem Umfang auf völlig bewachsenen Flächen (z.B. Hedera- oder Lamiumflächen) so einzusetzen, dass die Entwicklung der Pflanzen nicht beeinträchtigt wird.

Auf offenen Wildstaudenflächen ist der Einsatz von Laubgebläsen untersagt!

Der Einsatz von Laubsaugern ist nicht gestattet!

1.079,000 m² 1.2.4 Pflanzflächen, Dünung 2 Arbeitsgänge Dünung

Aufwandmenge bis 200gr/ m² je Arbeitsgang.

Ein Arbeitsgang mit mineralischem und einer mit organischem Dünger.

angebotener Dünger: '..................................'

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge= EP der Position.

1.079,000 m² 1.2.5 Kletterpflanzen, Pflege Kletterpflanzen am Außenzaun zum Blumberger Damm hinter der Gehölzgruppe pflegen.

  • Pflanzen sind bedarfsgerecht zu wässern (mind. 25l/Pflanze)

  • Pflanzen sind hochzubinden und zu kontroliieren. Besonders Clematis sind regelmäßig auf Pilz- oder Schädlingsbefall zu kontroliieren.

Pflanzenschutzmaßnahmen sind in Rücksprache mit OM durchzuführen.

  • ständig von Unrat freihalten

  • ständig von unerwünschten Wildkräutern freihalten

  • Beschädigte oder abgestorbene Pflanzenteile sowie Blütenrückstände entfernen.

  • Zu Beginn der Ruheperiode sind die Kletterpflanzen fachgerecht zurück zu schneiden.

  • Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit OM zu belassen, das gleiche gilt für Gräser.

Der Einsatz von Laubbläsern ist nicht gestattet!

250,000 m 1.2.6 Kletterpflanzen, Dünung 2 Arbeitsgänge Dünung

Aufwandmenge bis 200gr/ m² je Arbeitsgang.

Ein Arbeitsgang mit mineralischem und einer mit organischem Dünger.

angebotener Dünger: '..................................'

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge= EP der Position.

250,000 m

Gesamtbetrag:

[Seite 41]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 10 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.3 Rasen

Vegetationsbild Rasen Die Qualität der Gärten der Welt wird ganz entscheidend durch den Grad der Benutzbarkeit und des optischen Erscheinungsbildes der Rasenflächen geprägt. In diesem Sinne sind die Flächen zu pflegen.

Die Wegekanten dürfen nicht von Rasen überwachsen werden, sondern sind ständig frei zu halten. Auf das sehr exakte Stechen dieser Rasenkanten ist zu achten, da dies als ein Qualitätsmerkmal des Pflegezustandes angesehen wird.

Neben den Schnittarbeiten (ca. 25-30 Schnitte pro Saison) ist das Aufkommen von unerwünschten Wildkräutern mit geeigneten Methoden zu unterbinden. Maulwurfshügel sind umgehend zu beseitigen, inkl. der Nachsaat mit bauseits vorhandenem Material.

Die Flächen sind teilweise mit Parkmobiliar bestanden, welches während der Mahd beiseite gestellt werden muss und ggf. anschließend wieder aufzustellen ist.

Die auf den Flächen befindlichen Solitärgehölze, inkl. Wurzelanläufe dürfen bei der Mahd keinesfalls mechanische Schäden erleiden.

Pflanzscheiben müssen so freigehalten werden, dass keine Schäden entstehen können. Ggf. werden die Traufbereiche der Gehölzen, die oberirdische Wurzeln augebildet haben, in Abstimmung mit der Bauleitung des AG in 4-6 Schnitten/Jahr mit dem Freischneider schonend gemäht.

Diese Flächen bleiben weiterhin Bestandteil dieses Position.

Bei der Mahd ist an den Gehölzsäumen und Solitärtraufbereichen auf den Einsatz dafür geeigneter Gerätschaften zu achten; ein Rückschnitt an den entsprechenden Gehölzen ist nur in Absprache mit der Bauleitung durchzuführen.

Die auf einigen Flächen vorhandenen Versenkregner und deren Schalteinrichtungen sind bei Bedarf zweimal jährlich höhengerecht freizustechen.

Während der Mäharbeiten ist darauf zu achten, dass keine Schäden durch unsachgemäßen Maschineneinsatz im Zusammenhang mit dem Geländeverlauf entstehen.

Bei fehlerhaftem Betrieb der Regenanlage, wie Teilausfälle, Durchlaufen einzelner Regner, Vernässungen ist unverzüglich die Bauleitung des AG zu informieren und die Anlage ggf. abzuschiebern.

Detailpläne sind bei dem Auftraggeber einzusehen. 1.3.1 Rasen, Pflege Rasenflächen sind gem. DIN 18 919 bei Bedarf zu wässern und zu mähen, so dass eine Schnitthöhe zwischen 4 und 6 cm gehalten wird. Anfallendes Schnittgut ist zu entfernen.Eine Schnittgutentfernung mit dem Saugmäher ist nicht gestattet.

Bearbeitungsgerät: Spindelmäher/Sichelmäher.

Rasenkanten zu angrenzenden Flächen (Vegetations- insbesondere Wechselpflanzungsflächen, Wege, Kunstwerke usw.) sind sauber und fachgerecht mind. einmal jährlich nachzustechen und ggf. höhengerecht anzugleichen.

Die Ableitung des Oberflächenwassers muß gewährleistet sein.

Die Flächen sind ständig von Laub, Fallobst und Astbruch frei zu halten.

14.942,000 m² 1.3.2 Rasendüngung 2 Arbeitsgänge Der Arbeitgeber behält sich Änderungen der Flächen pro Arbeitsgang sowie Anzahl der auszuführenden AG vor. Massenminderung bzw. -mehrungen führen nicht zu einer Änderung der Einheitspreise.

Zu liefernden Rasendünger, im März/April und Juni/Juli gleichmäßig und kreuzweise auf die durch die Bauleitung angegebenen Rasenflächen aufbringen.

Aufzubringende Düngermenge:

30 g/m² bei mineralischen Dünger bzw.

50 g/m² bei organisch-mineralischem Dünger

Die Angaben des Düngemittelherstellers sind zu beachten.

angebotener Dünger: '.......................'

[Seite 42]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 11 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) angebotener Dünger: '.......................' EUR EUR

2 Arbeitsgänge/Jahr

Abrechnung erfolgt zum Nachweis je Arbeitsgang und Fläche

EP für 1 AG '...................' €

EP für 2 Arbeitsgänge.

14.942,000 m² 1.3.3 Rasendüngung, Wintervorratsdüngung Der Arbeitgeber behält sich Änderungen der Flächen pro Arbeitsgang sowie Anzahl der auszuführenden AG vor. Massenminderung bzw. -mehrungen führen nicht zu einer Änderung der Einheitspreise.

Zu liefernden Rasendünger, als Wintervorratsdüngung auf besonders strapazierten Flächen im Oktober/November. gleichmäßig und kreuzweise auf die durch das PM angegebenen Rasenflächen aufbringen.

Angebotener Dünger: '...........................'

EP für 1 AG

14.942,000 m² 1.3.4 Beseitigung von Maulwurfshügeln, Feinplanum Maulwurfshügel nach ausdrücklicher Absprache mit dem PM beseitigen bzw. auseinanderharken, Fläche im Feinplanum höhengerecht herstellen, ggf. mit bauseitigem Kompost auffüllen.

Abrechnung zum Nachweis nach Lieferschein

50,000 Stk 1.3.5 Rasenflächen striegeln Rasenflächen mit geeignetem Gerät o. Maschine striegeln zum Saisonbeginn (in der Regel Ostern o. Ende März) in Abstimmung mit dem OM.

Ausgearbeitetes Material wie Moos, Rasenfilz u.a. aufnehmen, laden und zur Verwendung des AN abfahren

Abrechung nach Aufmaß

EP für 1 AG

14.942,000 m²

Gesamtbetrag:

[Seite 43]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 12 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.4 Befestigte Flächen

Vorbemerkungen Hof- und Straßeneinläufe sowie Schachtdeckel, Schieber, Hydranten und Rinnen sind 2x jährlich zu kontrollieren, zu reinigen und freizuschneiden.

Schächte und Hofabläufe sind auf Wasserablauf zu kontrollieren und ggf. sind Eimer oder Auffangbleche zu leeren und zu säubern.

Die Arbeitsgänge sind jeweils zu Saisonbeginn- und endedurchzuführen. Anzahl: ca. 25 St.

1.4.1 Wassergebundene Platz- und Wegeflächen Wassergebundene Wegeflächen in unterschiedlichen Größen und Breiten fachgerecht nach DIN 18035/5 pflegen:

Flächen täglich harken, fegen, einmal wöchentlich schleppen und wässern, wobei das Profil der Wege- und Platzflächen aus entwässerungstechnischen Gründen nicht verändert werden darf. Aufwuchs von Wildkräutern ist zu unterbinden.

Während des ganzen Jahres sind Quer- und Längsprofile zu kontrollieren, um eine sichere und zügige Ableitung des Oberflächenwassers in die seitlichen Entwässerungsmulden zu gewährleisten.

Hof- und Straßeneinläufe sowie Schachtdeckel, Schieber, Hydranten und Rinnen sind 2x jährlich zu kontrollieren, zu reinigen und/ oder freizuschneiden.

Schächte und Hofabläufe sind auf Wasserablauf zu kontrollieren und ggf. sind Eimer oder Auffangbleche zu leeren und zu säubern.

Die Arbeitsgänge sind jeweils zu Saisonbeginn- und ende durchzuführen.

Zusätzlich sind nach schwerem Gewitterregen und längeren Regenperioden die Entwässerungsrinnen, Vorflutgräben, Schächte und Hofeinläufe zu kontrollieren.

Der Abfluss des Niederschlagswassers in die Entwässerungsmulden ist jederzeit zu gewährleisten.

Schäden an der Wegedecke sind mit zu lieferndem Material vom AN entsprechend des Wegeaufbaus instand zu setzen.

Anfallendes Laub, Unrat, Fallobst und Astbruch sowie aufkommender Wildwuchs sind täglich zu beseitigen.

2.943,000 m² 1.4.2 Flächen aufrauhen und walzen Auf Anweisung des OM sind die Flächen der Wassergebundenen Wegedecke mit geeignetem Gerät entsprechend dem vorhandenen Profil aufrauen und walzen.

Abgerechnet wird zum Nachweis nach Arbeitsgang und Fläche.

Anzahl der Arbeitsgänge: 4/Jahr.

EP pro Arbeitsgang x 4 Arbeitsgänge= EP der Position.

2.943,000 m² 1.4.3 Platz- und Wegeflächen, Bankplätze

  • Flächen ohne Rasenfugen von aufkommenden Bewuchs freihalten.

  • Auf Flächen mit Rasenfugen Bewuchs niedrig halten.

  • Die Flächen sind bei Bedarf mit zu lieferndem Sand nachzusanden.

Hof- und Straßeneinläufe sowie Schachtdeckel, Schieber, Hydranten und Rinnen sind 2x jährlich zu kontrollieren, zu reinigen und freizuschneiden.

Schächte und Hofabläufe sind auf Wasserablauf zu kontrollieren und ggf. sind Eimer oder Auffangbleche zu leeren und zu säubern.

Die Arbeitsgänge sind jeweils zu Saisonbeginn- und endedurchzuführen.

(ca. 25 St.)

Zusätzlich sind nach schwerem Gewitterregen und längeren Regenperioden die Entwässerungsrinnen, Vorflutgräben, Schächte und Hofeinläufe zu kontrollieren.

Der Abfluss des Niederschlagswassers in die Entwässerungsmulden ist jederzeit zu gewährleisten.

Die Flächen sind von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

[Seite 44]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 13 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Flächen sind von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

50,000 m² 1.4.4 Schotterstreifen an Staudenflächen Schotterstreifen entlang der Staudenflächen sind von Laub, Unkrautauchwuchs und Unrat freizuhalten.

60,000 m²

Gesamtbetrag:

[Seite 45]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 14 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.5 Kübelpflanzen

1.5.1 Kübelpflanzen pflegen, D 50-65 cm Mit Gehölzen und Stauden, bepflanzte Blumenkübel sind wie folgt zu pflegen:

  • Bodensubstrat regelmäßig lockern

  • Pflanzen bei Bedarf durchdringend wässern

  • von Wildkräutern freihalten

  • von abgestorbenen oder verletzten Pflanzenteilen freihalten

  • von abgeblühten Blütenständen bzw. Fruchtansätzen freihalten.

Das Ausputzen der Pflanzen zur Blühförderung muss rechtzeitig, d.h. unmittelbar nach dem Verwelken der Blüten erfolgen.

Hochstämme sind ggf.nachzustäben und bei Bedarf zu richten.Material wird bauseits gestellt. Die Art der Bindung ist mit der BL ds AG abzustimmen.

Kübel mit dem Durchmesser 50 - 65 cm Außenmaß.

von Mai bis Oktober

Abrechnung erfolgt nach Zählaufmaß.

10,000 Stk 1.5.2 wie vor, jedoch Kübel D 66-90 cm wie vor, jedoch Kübel mit

dem Durchmesser 66-90 cm.

10,000 Stk 1.5.3 wie vor, jedoch Kübel 90x90 bis 120x120 cm wie vor, jedoch Kübel mit den Maßen

90x90 cm bis 120x120 cm.

10,000 Stk

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 46]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 15 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Themenbereiche

Anmerkungen Im folgenden wird die gärtnerische Pflege ganzheitlich für die einzelnen Themenbereiche zusammengefasst.

Für alle Bereiche wird das selbstständige beseitigen von Müll und Unrat im täglichen Betrieb vorausgesetzt.

Die Positionen des Gliederungspunktes "Gärtnerische Pflege" entsprechen dem zu leistenden Pflegeaufwand für Rasen, Wiese und Gehölze, etc. 2.1 Vegetationsbild Gartenkabinette

Vorbemerkungen Die internationalen Gärten sind Schaugärten, die von Hecken umgeben und einzeln nicht mit Fahrzeugen zu befahren sind.

Die Gärten müssen täglich kontrolliert werden und erforderliche Pflegemaßnahmen, entspr. den Positionen des LVs, haben zu erfolgen.

Der Mehraufwand durch tägliche Sichtkontrolle und Reinigung von Sitzmöbeln, Flächen, Ausstattung, Kleinreparaturen und allen täglich anfallenden Arbeiten sind in die jeweiligen EP der Gärten miteinzukalkulieren.

Die Positionen des Gliederungspunktes "Gärtnerische Pflege" entsprechen dem zu leistenden Pflegeaufwand.

  1. Australien

  2. Libanon

  3. Großbritannien

  4. Thailand

  5. China

  6. Südafrika

  7. Brasilien

  8. Chile

  9. Los Angeles (L.A.)

Die Vegetationsflächen sind zum größten Teil mit verschiedenen Bewässerungsanlagen (Regnern, Tröpfchenbewässerung) ausgestattet.

Die Bedienung erfolgt über einen durch das OM eingewiesenen Gärtner des AN im Technikschacht.

Der Wasserbedarf ist bedarfsgerecht ggf. auch durch Grabungen oder mittels Pirkhammer zu prüfen und die Wassergabe entspr. durchzuführen.

Die Beschädigung der Anlagen (in der Erde befindl. Tröpfchenschläuche bzw. Beregnungsleitungen) ist bei allen Pflegemaßnahmen zu vermeiden. Über den Verlauf der Leitungen hat sich der AN vorab zu informieren.

Der AG ist über Ausfälle der Anlage sofort zu informieren. 2.1.1 Themengarten Australien Der australische Garten steht für die schöpferische Kraft des Feuers als Bodenkulivierung. Der Garten ist geprägt durch kontrastrreiche Materialien innerhalb einer geschwungenen Wegeform. Exotische Pflanzen und Strauchelemente sowie Holzstehlen und Sitzmöbel prägen das Bild.

Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen, Wechselflorflächen und Gehölze sind zu pflegen und zu wässern, die Wege sind zu fegen, die Sitzbänke zu reinigen.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Solitäre 9 St.

Hecken 35m

Stauden 33m²

[Seite 47]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 16 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Stauden 33m²

Einjährige 23m²

wassergeb. Wege 175m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölz- und Staudenpflege sowie Pflege der Einjährigen

Wegepflege; Wassergebundene Wege

Heckenschnitt

Die Gehölze und Flächen sind bedarfsgerecht nachzuwässern

Flächen 2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Im Frühjahr sind bauseits vorhandene Pflanzen zu pflanzen bzw. aus dem Winterquartier einzubringen (ca. 56m²)

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das OM zu informieren.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden bzw. auszupflanzen und zu entsorgen oder im Winterquartier einzulagern. Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern ist nicht gestattet!

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Fachgerechte Pflanzung bauseits vorhandener Stauden/Gräser (33m² ~ 516 St.)

Fachgerechte Pflanzung bauseits vorhandener Eukalyptussämlinge (23m² ~ ca. 1500)

Fördern der Einzelpflanzen durch konkurrenzregulierende Eingriffe und Entfernung unerwünschter Wildkräuter.

Wässerung bei Bedarf.

täglich wassergebundene Wege harken und säubern (separat in Pos. 03.01.04.1)

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.2 Themengarten Libanon Der Garten hat eine klare, architektonische Formsprache. Der grüne Korridor soll eine beruhigende Wirkung entfalten. Dazu zählen frische und schattenspendende Rebenranken, aber auch Wasserklänge und Düfte, die eine anregende Stimmung erzeugen.

Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen und Gehölze sind zu pflegen und zu wässern, die Wege sind zu fegen, die Sitzbänke zu reinigen. Die intensive Beckenreinigung wird in einer gesonderten Position beschrieben.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Solitäre 2 St.

Kletterpflanzen 3 St.

Seerosen 11 St.

wassergeb. Wege 200m²

befestigte Flächen 36m²

Stauden 5m²

[Seite 48]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 17 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Stauden 5m²

Wasserbecken 95m²

Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzpflege

Staudenpflege

Wegepflege

Ausstattungspflege

Die Gehölze und Flächen sind bedarfsgerecht nachzuwässern

Flächen 2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen. Pflanzen nach Abstimmung staben.

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das PM zu informieren.

Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden. Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Kletterpflanzen pflegen, wässern, düngen, binden und fachgerecht leiten.

Seerosen zu Beginn der Saison aus dem Winterquartier fahren, einbauen, regelmäßig pflegen und Algen entfernen. Zum Winter die Pflanzen ausbauen und im Winterquartier einlagern.

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Wasserbecken ist täglich zu reinigen und von Sanden, Kiesen und Unrat zu befreien.

täglich wassergebundene Wege harken und säubern(separat in Pos. 03.01.04.1)

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.3 Themengarten Großbritannien Der Garten vermittelt zunächst einen sukzessiven Eindruck von Wildnis und Spontanvegetation. Das Wegenetz wirkt willkürlich und die Beton- und Eisenelemente symbolisieren den Zuzug des Menschen.

Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen und Gehölze sind zu pflegen und zu wässern, die Wege sind zu fegen, die Sitzbänke zu reinigen.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Solitäre 4 St.

befestigte Flächen 13m²

Kies/Schotter 100m²

Stauden 235m²

Gesamtfläche 348 m²

[Seite 49]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 18 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzpflege

Staudenpflege

Wegepflege

Ausstattungspflege

Die Gehölze und Flächen sind bedarfsgerecht nachzuwässern

Flächen 2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen. Pflanzen nach Abstimmung staben.

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das OM zu informieren.

Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden. Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.4 Themengarten Thailand Die Formsprache des Gartens orientiert sich an einer surrealen Landschaft, die durch Spiegelelemente an den Seitenflächen ein täuschendes Spiel der Dimensionen und Horizonte besticht.

Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen und Gehölze sind zu pflegen und zu wässern, die Wege sind zu fegen. Die intensive Beckenreinigung wird in einer gesonderten Position beschrieben.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Gehölze 11 St.

Hecke (innen) 38m

befestigte Flächen 167m²

Kies/Schotter 30m²

Stauden 35m²

Wasserbecken 95m²

Spiegelfront 40m²

Inseln 11 St.

Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzpflege

[Seite 50]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 19 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gehölzpflege

Staudenpflege

Wegepflege

Ausstattungspflege

Wasserbecken

Die Gehölze und Flächen sind bedarfsgerecht nachzuwässern

Flächen 2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen.

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das PM zu informieren.

Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden. Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Hecke ist zu pflegen, Heckenfüße säubern, schneiden und 2x düngen

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Wasserbecken ist täglich zu reinigen und von Sanden, Kiesen und Unrat zu befreien.

Die Spiegelfront ist nach Rücksprache mit dem PM regelmäßig (ca. 14-tägig) zu reinigen.

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.5 Themengarten China Der chinesische Garten ist geometrisch angelegt mit Bambuspfad, Blumengarten und Wasserlauf. Eine modern interpretierte Jurte und Spiegelelemente eröffnen das Gefühl von Grenzenlosigkeit.

Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen und Gehölze sind zu pflegen und zu wässern, die Wege sind zu fegen, die Sitzbänke zu reinigen. Die Bambus müssen stellenweise nachgewässert werden. Die intensive Beckenreinigung wird in einer gesonderten Position beschrieben.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Bambus 126 St.

Wassergeb. Weg 110m²

befestigte Flächen 65m²

Kies/Schotter 14m²

Stauden 22m²

Wasserbecken 36m²

Spiegelfront 27m²

Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

[Seite 51]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 20 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzpflege

Staudenpflege

Wegepflege

Ausstattungspflege

Wasserbecken

Die Bambus und Flächen sind bedarfsgerecht nachzuwässern

Flächen 2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen.

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das PM zu informieren.

Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden. Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Bambus ist hochzubinden bzw. nach Abstimmung zu schneiden, die Laufwege müssen freigehalten werden.

Bambus ist zum Winter in Abstimmung mit dem PM mit Stroh abzudecken und in den Wintermonaten auf Feuchte oder Schimmelbildung zu kontrollieren. Zum Frühjahr ist die Strohabdeckung zu entfernen.

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Ausstattung (Sitzmöbel 1x wöchentlich oder nach Bedarf reinigen)

Wasserschale und Wasserlauf sind täglich zu reinigen und von Sanden, Kiesen und Unrat zu befreien.

Die Spiegelfront ist nach Rücksprache mit dem PM regelmäßig (ca. 14-tägig) zu reinigen.

täglich wassergebundene Wege harken und säubern(separat in Pos. 03.01.04.1)

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.6 Themengarten Südafrika Ein gestrandetes Schiff in einer wilden Blumenwiese mit feinen Dünengräsern vermittelt die weite Afrikas. 220 hängende Töpfe mit automatischer Bewässerung zieren das stilisierte Schiff.

Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen und Gehölze sind zu pflegen und zu wässern, die Wege sind zu fegen, die Sitzbänke zu reinigen. Die Gehölze müssen stellenweise nachgewässert werden. Die 220 ein- und mehrjährigen Pflanzen sind zu pflegen, die Bewässerung ist zu kontrollieren, düngen, nach Abstimmung bausetiger Austausch von Pflanzen, Einlagerung und Einbringen der Pflanzen zu Saisonstart- und Ende.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Gehölze 5 St.

Wassergeb. Weg 220m²

Stauden 150m²

[Seite 52]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 21 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Stauden 150m²

Einjährige 220 St.

Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzpflege

Staudenpflege

Wegepflege

Pflege der Kübel

Ausstattungspflege

Gehölze und Flächen sind bedarfsgerecht zu wässern und zu pflegen

2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Sandbereiche sind glatt zu harken.

Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen.

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das PM zu informieren.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden. Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

220 St. einjährige/ mehrjährige Pflanzen mit automatischer Bewässerung sind aus dem Winterquartier bzw. bauseits vorhanden einzubringen. In frostigen Nächsten ist mit Abstimmung des PM der Frostschutz durch Einlagerung abszustimmen. Zum Winter sind die Pflanzen zu entsorgen bzw. nach Anweisung einzulagern.

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Ausstattung (Sitzmöbel 1x wöchentlich oder nach Bedarf reinigen)

täglich wassergebundene Wege harken und säubern(separat in Pos. 03.01.04.1)

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.7 Themengarten Brasilien Der Garten ist geometrisch gestaltet und thematisiert die vier Elemente. Ein Spiel aus unterschiedlichen Materialien und Höhen bietet hohe Aufenthaltsqualität.

Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen und Gehölze sind zu pflegen und zu wässern, die Wege sind zu fegen, die Sitzbänkezu reinigen. Die Gehölze müssen stellenweise nachgewässert werden. Die intensive Beckenreinigung wird in einer gesonderten Position beschrieben.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Gehölze 5 St.

Bambus 30 St.

Wein 5 St

Rasen 114m²

[Seite 53]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 22 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Rasen 114m²

Wassergeb. Weg 115m²

Stauden 16m²

Wasserbecken 70m²

Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzpflege

Staudenpflege

Wegepflege

Rasenpflege

Ausstattungspflege

Die Flächen und Gehölze sind bedarfsgerecht nachzuwässern

Flächen 2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen.

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das PM zu informieren.

Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden.Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Ausstattung (Sitzmöbel 1x wöchentlich oder nach Bedarf reinigen)

Wasserbecken ist mit von Laub, Sanden, Kiesen und Unrat zu befreien.

täglich wassergebundene Wege harken und säubern(separat in Pos. 03.01.04.1)

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.8 Themengarten Chile Der chilenische Garten besticht durch eine dichte Gehölz- und Staudenpflanzung. Die Wege sind einschneident in die Pflanzbereiche angelegt und leiten den Besucher in mehrere Verweilbereiche mit Sitzmöbeln. Der Garten hat eine automatische Bewässerung. Die Staudenflächen und Gehölze sind zu pflegen und bei Bedarf zu wässern, die Wege sind zu fegen, die Sitzbänkezu reinigen. Die Gehölze müssen stellenweise nachgewässert werden.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Gehölze 48 St.

Befestigte Wege 150m²

Stauden 150m²

Gesamtfläche 348 m²

[Seite 54]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 23 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzpflege

Staudenpflege

Wegepflege

Ausstattungspflege

Die Flächen sind bedarfsgerecht nachzuwässern

Flächen 2x jährlich nach Abstimmung Düngen.

Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen.

Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das PM zu informieren.

Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden. Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen, das gleiche gilt für Gräser

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten.

Ausstattung (Autos und Sitzmöbel 1x wöchentlich oder nach Bedarf reinigen)

Die Gehölze sind regelmäßig auf Rostpilze zu untersuchen. Bei Befall ist das PM zu inrdomieren.

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m² 2.1.9 Themengarten LA Der Kunstgarten "Los Angeles" repräsentiert die innerstädtische Grünversorgung in Verbindung mit den urbanan Elementen Parkplatz/ Autos. Die Urbanität dieses Garten gilt es zu erhalten. Die Rasenflächen sind zu schneiden und zu wässern, der Asphalt ist zu fegen, die Autos zu reinigen und die Gehölzpflanzung zu pflegen, wässern und bei Bedarf zu schneiden.

Die Einzelflächen sind dem jeweiligen Charakter entsprechend fachgerecht zu pflegen.

Eine fachliche Begleitung zu den Schauthemen erfolgt durch das OM. Die Wässerung der Beete bei hohen Temperaturen ist mit der Handbrause nach den Bedürfnissen der Pflanzen durchzuführen.

Mengen:

Gehölze 2m²

Befestigte Wege 280m²

Rasen 66m²

Gesamtfläche 348 m²

Folgende Leistungen sind gemäß den entsprechenden Leistungsbeschreibungen des LV auszuführen:

Gehölzflächenpflege

Wegepflege

Rasenpflege

Ausstattungspflege (Autos), Autopolitur

[Seite 55]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 24 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Ausstattungspflege (Autos), Autopolitur

Pflanzflächen bei hohen Temperaturen bedarfsgerecht wässern

Schnitt

Die Flächen sind täglich von Laub, Fallobst, Unrat und Astbruch freizuhalten und zu fegen.

Rasenmahd, Wässerung und Düngung.

Ausstattung (Autos und Sitzmöbel 1x wöchentlich oder nach Bedarf reinigen)

Alle notwendigen, zu liefernden Materialien sind mit dem OM abzustimmen!

348,000 m²

Gesamtbetrag:

[Seite 56]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 25 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.2 Vegetationsbild Renaissancegarten

Vorbemerkungen Der Renaissancegarten ist von Hecken und Mauern umgeben, mit Ausnahme mehrerer Gehölzflächen, dem Bosco, der sich außerhalb der Mauern anschließt.

Der Garten gliedert sich in verschiedene Räume, die mit Hecken und Mauern voneinander getrennt sind und auf verschiedenen Höhen liegen.

Der Garten ist nicht befahrbar.

Die Vegetationsflächen sind zum größten Teil mit verschiedenen Bewässerungsanlagen (Regnern, Tröpfchenbewässerung) ausgestattet.

Die Bedienung erfolgt über einen durch das PM eingewiesenen Gärtner des AN im Technikschacht.

Der Wasserbedarf ist bedarfsgerecht ggf. auch durch Grabungen oder mittels Pirkhammer zu prüfen und die Wassergabe entspr. durchzuführen.

Die Beschädigung der Anlagen (in der Erde befindl. Tröpfchenschläuche bzw. Beregnungsleitungen) ist bei allen Pflegemaßnahmen zu vermeiden. Über den Verlauf der Leitungen hat sich der AN vorab zu informieren.

Im inneren Bereich stehen zwei Zapfstellen zur Verfügung (Giardino, Vorplatz), es darf kein Wasser aus dem Außenbereich verwendet werden. 2.2.1 Gehölzflächen Bosco, Pflege Die Gehölzflächen sind mit Bäumen, Sträuchern, Bodendeckern und Geophyten in unterschiedlichen Arten und Pflanzdichten bestanden.

Folgende Pflegeleistungen sind zu erbringen:

  • Flächen in ihrer Gesamtausdehnung bedarfsgerecht wässern (ca. 20 Wässergänge/Jahr), hierbei ist darauf zu achten, dass die Mauern nicht durch das Brauchwasser getroffen werden.

  • Wege freihalten (Zweige, Aufwuchs) und bei Bedarf

(nach Abstimmung mit dem OM) fachgerechten Verjüngungs- und Auslichtungsschnitt durchführen.

  • Flächen unter Schonung der oberirdischen Pflanzenteile und des Wurzelwerkes 2x jährlich in Absprache mit der Bauleitung lockern.

  • Die Flächen sind täglich von unerwünschten Wildkräutern, Gehölzsämlingen inkl. Wurzeln, Wurzelschößlingen und Unrat frei zu halten.

  • Beschädigte und abgestorbene Pflanzenteile sowie Blütenrückstände sind zu entfernen.

  • Das anfallende Laub ab Beginn des Laubfalls bis auf eine ca. 5 cm starke Mulchschicht entfernen. Im Frühjahr wird das Restlaub auf Anweisung des OM entnommen.

ca. 30 Arbeitsgänge sind im Zeitraum vorgesehen

Laubgebläse sind dabei so einzusetzen, dass die Entwicklung der Pflanzen nicht beeinträchtigt wird.

Der Einsatz von Laubsaugern ist nicht gestattet!

Bei der Pflege anfallendes Material ist zu laden, zu

transportieren und einer fachgerechten Verwertung

zuzuführen.

223,670 m² 2.2.2 Gehölzflächen Bosco, Düngung 2 Arbeitsgänge Dünung

Aufwandmenge bis 200gr/ m² je Arbeitsgang.

Ein Arbeitsgang mit mineralischem und einer mit organischem Dünger.

angebotener Dünger: '...................................'

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge= EP der Position.

223,670 m²

[Seite 57]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 26 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR *** Bezugsbeschreibung 2.2.3 Taxushecke, Pflege Folgende Pflegemaßnahmen sind zu erbringen:

  • Hecke bedarfsgerecht wässern (Mindestwassermenge je Arbeitsgang 25 l/ Pflanze)

  • Heckenfüße von Unrat freihalten, Wildkräutern, Gehölzsämlingen inkl. Wurzeln, Wurzelschößlingen freihalten

  • Beschädigte und abgestorbene Pflanzenteile entfernen.

Bei der Pflege anfallendes Material ist zu laden, zu

transportieren und einer fachgerechten Verwertung

zuzuführen.

227,000 m² *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.2.3 2.2.4 Buxushecke, Pflege Buxushecken, Höhe zw. 0,50 und 0,60 m, ohne Lavaabdeckung des Heckenfußes

und innerhalb anderer Vegetationsflächen

152,000 m² 2.2.5 Pflanzenschutz Vegetationsflächen Gehölz- und Staudenflächen gegen Schädlinge und Krankheiten behandeln. Pflanzenschutzmittel in Absprache mit dem OM liefern und mit geeigneten Gerät fachgerecht ausbringen.

Die gesetzlichen Vorschriften und Herstellerangaben sind strikt zu beachten.

Abrechnung erfolgt zum Nachweis je Arbeitsgang nach gem. Aufmaß.

EP für 1 Arbeitsgang

152,000 m² 2.2.6 Hecken, Düngen 2 Arbeitsgänge Dünung

Aufwandmenge bis 200gr/ m² je Arbeitsgang.

Ein Arbeitsgang mit mineralischem und einer mit organischem Dünger.

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge= EP der Position.

379,000 m² 2.2.7 Stauden-, Beetrosen-, Sommerblumenflächen (Giardino segreto), Pflege 12 quadratische Einzelflächen (a 3,20 x 3,20 m) mit einer Mischpflanzung aus Stauden, Beet- und Stammrosen und Sommerblumen sind wie folgt zu pflegen:

  • Die Flächen sind bedarfsgerecht zu wässern (ca. 30 Wassergänge/Jahr).

  • Staudenflächen und Pflanzen sind ständig von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

  • Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene

Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen.

  • Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren.

Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das PM zu

informieren.

  • Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

  • Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden.

  • Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen,

das gleiche gilt für Gräser

[Seite 58]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 27 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR das gleiche gilt für Gräser

  • höhere, zum Umfallen neigende Stauden sind mit bauseits vorhandenen Staudenhaltern oder Stäben zu stützen (sind am Wirtschaftshof abzuholen), deren Funktion regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu richten

  • Das anfallende Laub ab Beginn des Laubfalls regelmäßig bis auf eine ca. 5 cm starke Mulchschicht entfernen. Im Frühjahr wird das Restlaub auf Anweisung des PM entnommen.

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Spezielle Pflegemaßnahmen (Teilung, Einzelstellung) und Weiterentwicklung einzelner Bereiche sind unbedingt zu beachten. (siehe Folgeposition).

Gesamtfläche von 170.m² beinhaltet

123 m² Vegetationsfläche

24 m² Platten

23 m² Kiesfläche

170,000 m² 2.2.8 Rasen, mit automatischer Beregnungsanlage, Pflege Rasenflächen gemäß DIN 18 919 bedarfsgerecht zu wässern (ca. 50 Wässergänge/Jahr) Hierfür sind die Flächen mit einer automatischen Beregnungsanlage ausgestattet. Das Erfordernis der Bewässerung ist durch den AN zu ermitteln.

Die Rasenflächen sind mit handgeführten Rasenmähern zu mähen, so, dass eine Schnitthöhe zwischen 4 und 6 cm gehalten wird. (Die Geräte müssen dafür über 50 cm hohe Buxushecken gehoben werden.)

Anfallendes Schnittgut ist aufzunehmen und zur Verwendung des AN abzufahren.

Bearbeitungsgerät: Spindelmäher/ Sichelmäher.

Anzahl der Schnitte: ca. 25/Jahr

200,000 m² 2.2.9 Rasendüngung 2 Arbeitsgänge Bei den zu bearbeitenden Flächen handelt es sich um Flächen die teilweise nicht zusammenhängend sind.

Der Arbeitgeber behält sich Änderungen der Flächen pro Arbeitsgang sowie Anzahl der auszuführenden AG vor. Massenminderung bzw. -mehrungen führen nicht zu einer Änderung der Einheitspreise.

Zu liefernden Rasendünger, im März/April und Juni/Juli gleichmäßig und kreuzweise auf die durch die Bauleitung angegebenen Rasenflächen aufbringen.

Aufzubringende Düngermenge:

30 g/m² bei mineralischen Dünger bzw.

50 g/m² bei organisch-mineralischem Dünger

Die Angaben des Düngemittelherstellers sind zu beachten.

angebotener Dünger: '..........'

2 Arbeitsgänge/Jahr

Abrechnung erfolgt zum Nachweis je Arbeitsgang und Fläche

EP für 1 AG '..........' €

EP für 2 Arbeitsgänge.

[Seite 59]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 28 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR EP für 2 Arbeitsgänge.

200,000 m² 2.2.10 Rasendüngung, Wintervorratsdüngung Der Arbeitgeber behält sich Änderungen der Flächen pro Arbeitsgang sowie Anzahl der auszuführenden AG vor. Massenminderung bzw. -mehrungen führen nicht zu einer Änderung der Einheitspreise.

Zu liefernden Rasendünger, als Wintervorratsdüngung auf besonders strapazierten Flächen im Oktober/November. gleichmäßig und kreuzweise auf die durch das OM angegebenen Rasenflächen aufbringen.

Angebotener Dünger: '..........'

EP für 1 AG

200,000 m² 2.2.11 Kletterpflanzen, Pflege Einzelne Schling und Kletterpflanzen unter Berücksichtigung ihrer Wuchseigenschaften fachgerecht leiten und bedarfsgerecht manuell wässern (ca. 20 Wässergänge/Jahr).

Es ist regelmäßig dafür zu sorgen, dass die Fenster, die Attika sowie die Vasen auf Mauern und Gebäuden des Renaissancegartens nicht überwachsen werden

Auf Anweisung des OM düngen und schneiden. Die Pflanzenscheiben sind täglich von unerwünschten Bewuchs freizuhalten und 2x jährlich zu lockern.

Abrechnung erfolgt nach Zählaufmaß.

10,000 Stk 2.2.12 Kletterpflanzen, Dünung Aufwandmenge: bis 100gr/m. je Arbeitsgang.

Der Dünger ist leicht einzuarbeiten.

2 Arbeitsgänge sind vorgesehen. Ein Arbeitsgang mit mineralischem Dünger und einer mit organischem Dünger.

EP pro Arbeitsgang x 2 Arbeitsgänge= EP der Position.

10,000 Stk 2.2.13 Kübel, Pflege Mit mediterranen Gehölzen, Stauden, Frühblühern, Zwiebelgewächsen und Sommerblumen bepflanzte Blumenkübel an unterschiedlichen Standorten (sonnig bis schattig) sind wie folgt zu pflegen:

Bodensubstrat wöchentlich lockern, Pflanzen täglich / bedarfsgerecht wässern und täglich von nicht erwünschten Wildkräutern, abgestorbenen oder verletzten Pflanzenteilen sowie abgeblühten Blütenständen bzw. Fruchtansätzen freihalten. Hochstämme sind ausreichend anzustäben und bei Bedarf zu richten.

Die Kübelgröße bewegt sich von Durchmesser 45 bis 105 cm

Die Stückzahl kann im Laufe des Jahres variieren, Abrechnung erfolgt nach Zählaufmaß.

Der Pflegezeitraum ist von Ende März bis Ende Oktober (mit 7 Monaten) zu kalkulieren. Anteilige Zeiträume werden entsprechend dem Einheitspreisanteil vergütet.

45,000 Wo 2.2.14 Kübel, Düngung Düngung der Blumenkübel Dünger (Hakaphos grün oder gleichwertiges) auf Anweisung des OM liefern und mit geeigneten Gerät 4%ig je Düngung fachgerecht ausbringen.

Angebotenes Material: '..........'

Die Herstellerangaben sind zu beachten.

DIE FLÜSSIGDÜNGUNG ERSETZT NICHT DEN WÄSSERUNGSGANG!

[Seite 60]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 29 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR DIE FLÜSSIGDÜNGUNG ERSETZT NICHT DEN WÄSSERUNGSGANG!

Anzahl der Arbeitsgänge: 8/ Jahr auf Anweisung der Bauleitung.

Abrechnung erfolgt zum Nachweis je Arbeitsgang und Stück. Größen s. Pos. 1.1.06.1

EP für 1 AG: '..........'

EP für 8 AG

13,000 Stk 2.2.15 Kübel, Einlagerung und Überwinterung Einlagerung, Überwinterung sowie fachgerechte Pflege mediterraner Kübelpflanzen (Lorbeer, Orleander, Citrus, Kumquat u.a.) in frostfreiem Winterquartier einschließlich regelmäßiger Bewässerung, Gesundheitskontrolle, Pflegeschnitt, Schädlingskontrolle, Düngung nach Bedarf sowie Auslagerung nach Ende der Überwinterungsperiode.

Topfgrößen bis d 80 cm

Zeitraum ca. Oktober bis April

Stufenweise Einlagerung nach Witterung und Pflanzenerfordernissen.

1,000 Psch 2.2.16 Kübel, Einlagerung und Überwinterung Einlagerung, Überwinterung sowie fachgerechte Pflege mediterraner Kübelpflanzen (Lorbeer, Orleander, Zitrus, Kumquat u.a.) in frostfreiem Winterquartier einschließlich regelmäßiger Bewässerung, Gesundheitskontrolle, Pflegeschnitt, Schädlingskontrolle, Düngung nach Bedarf sowie Auslagerung nach Ende der Überwinterungsperiode.

Topfgrößen bis 80 cm

Zeitraum ca. Oktober bis April

Stufenweise Einlagerung nach Witterung und Pflanzenerfordernissen.

1,000 Psch 2.2.17 Citruskübel, Düngung Citruskübelpflanzen (Durchmesser Kübel innen 68 cm) mit zu lieferndem Volldünger speziell für Citruspflanzen bedarfs- und fachgerecht entspr. Herstellerangaben düngen, Dünger einarbeiten und einwässern

angebotenes Material: '..........'

Anzahl der Arbeitsgänge: 2/ Jahr auf Anweisung des OM.

Abrechnung erfolgt zum Nachweis je Arbeitsgang und Fläche.

EP für 1 AG: '..........'

EP für 2 AG

32,000 Stk 2.2.18 Pflanzwand (Grotte), Pflege Pflanzwand (Grotte) mit ca. 25 Pflanzen mit automatischer Bewässerung ist wie folgt zu pflegen:

ca. 30 Arbeitsgänge sind im Zeitraum vorgesehen

Pflanzen in der Wand bei Bedarf wässern und wöchentlich von nicht erwünschten Wildkräutern, abgestorbenen oder verletzten Pflanzenteilen sowie abgeblühten Blütenständen bzw. Fruchtansätzen freihalten.

Ausfälle sind dem OM zu melden und nachzupflanzen.

Brunnenboden entkiesen und Kies in die Fläche zurückfördern.

[Seite 61]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 30 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Brunnenboden entkiesen und Kies in die Fläche zurückfördern.

25,000 Stk 2.2.19 Kiesflächen Die Kiesflächen im Giardino segreto und auf dem Vorplatz sind 1x wöchentlich von Unrat, Laub u.ä. freizuhalten

Ausgetragenes Kiesmaterial aus angrenzenden Flächen ist täglich in die Flächen zurückzubefördern.

445,000 m² 2.2.20 Befestigte Flächen Treppen, Platz- und Wegeflächen aus Natursteinbelägen (Platten, Großkiesel, Stufen) sind täglich von Laub,KiesFallobst, Unrat und Astbruch u.ä. freizuhalten.

Bestandteil dieser Position ist auch das Entfernen von Unrat aus den Vasen (7 Stück), von deren Sockeln und den Sockeln der Kübelpflanzen (20 St, d 0,70m)

1.935,000 m² 2.2.21 Schattierung Taxus Sonnenschutz für Taxus-Heckenpflanzen, an Ost-, Süd- und Westseiten, bestehend aus Rundpfählen, weißgeschält, unbehandelt, Pfahllänge ca 3,00 m, Zopfstärke 10 cm, und Schattierleinen, grün, b=2,00 m liefern und nach Angaben der BL herstellen, Pfostenabstand ca 3,00 m

auch Teilstrecken

Abrechnung nach Aufmaß

160,000 m 2.2.22 Schattierung entfernen Schattierung der Vorpos. entfernen, Materialien zur Verwendung des AN abfahren

Abrechnung nach Aufmaß

160,000 m 2.2.23 Winterschutz Hochstammrosen Winterschutz für Hochstammrosen aus zu lieferndem Material (wie Fichten-o. Tannenreisig) herstellen

(z.B. im Orientalischen Garten und Renaissancegarten)

Abrechnung nach Zählaufmaß

52,000 Stk 2.2.24 Winterschutz abräumen Winterschutz der Vorposition abräumen und zur Verwendung des AN abfahren

52,000 Stk 2.2.25 Winterschutz Rosen Rosenflächen Winterschutz

Beetrosen, Teehybriden und bodendeckende Rosen vor Wintereinbruch anhäufeln und als Frostschutz mit zu lieferndem Deckreisig (Fichte, Tanne) schützen.

15,530 m² 2.2.26 Winterschutz entfernen Winterschutz der Pos. 1.4.3.5 ohne Beschädigung der Rosen bzw. des evtl. schon vorhandenen Austriebs entfernen und zur Verwendung des AN abfahren

15,530 m²

Gesamtbetrag:

[Seite 62]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 31 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.3 Vegetationsbild Stauden an den Gartenkabinetten

Die Pflanzung für die nachfolgend aufgeführten Bereiche Die Pflanzung für die nachfolgend aufgeführten Bereiche

erfolgt im Herbst 2027 bzw. im Frühjahr 2028

Die Staudenflächen an den Gartenkabinetten befinden

sich in den Erweiterungsflächen der Gärten der Welt östlich des Blumberger Damms. Die Pflanzflächen sind in schmalen Streifen längs des ca. 5 m breiten Weges angelegt und befinden sich im ebenen Gelände.

Bei den Staudenflächen an den Gartenkabinetten werden

alle Pflanzflächen mit einer Holzbretteinfassung versehen.

Die Staudenflächen der Gartenkabinette unterteilen

sich in 15 Einzelflächen.

2.3.1 Stauden, Pflege Repräsentative Staudenflächen mit unterschiedlichem Bedeckungsgrad und Blumenzwiebeln sind wie folgt zu pflegen:

  • Die Flächen sind bedarfsgerecht zu wässern (ca. 30 Wässergänge/Jahr).

  • Staudenflächen und Pflanzen sind ständig, jedoch mind. 1x wöchentlich, von unerwünschten Wildkräutern durch Ziehen der Kräuter (nicht Hacken), abgestorbenen Pflanzenteile sowie Blütenständen und Unrat frei zu halten.

  • Im Frühjahr sind rechtzeitig vor dem Austrieb verbliebene Blütenstände und abgestorbene

Pflanzenteile, auch der Blumenzwiebeln zu entfernen. Die pflanzlichen Reststoffe werden Eigentum des AN und sind von diesem zu entsorgen.

  • Die Pflanzen sind auf Schädlingsbefall zu kontrollieren.

Bei Befall oder sonstigen Krankheiten ist das OM zu

informieren.

  • Flächen unter Schonung des Wurzelwerkes und der oberirdischen Pflanzenteile mit geeigneten Gerät locken, Lockerungstiefe 5-10 cm.

  • Zu Beginn der Ruheperiode sind die Stauden fachgerecht zurück zu schneiden.

  • Blüten die dekorative Fruchtstände bilden, sind in Absprache mit der Bauleitung zu belassen,

das gleiche gilt für Gräser

  • höhere, zum Umfallen neigende Stauden sind mit bauseits vorhandenen Staudenhaltern oder Stäben zu stützen, deren Funktion regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu richten

  • Das anfallende Laub ab Beginn des Laubfalls regelmäßig bis auf eine ca. 5 cm starke Mulchschicht entfernen. Im Frühjahr wird das Restlaub auf Anweisung des OM entnommen.

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugernist nicht gestattet!

Spezielle Pflegemaßnahmen (Teilung, Einzelstellung) und Weiterentwicklung einzelner Bereiche sind unbedingt zu beachten. (siehe Folgeposition).

1.050,000 m² 2.3.2 Stauden, Überarbeitung Bei Bedarf:

Stauden aus zusammenhängenden repräsentativen Staudenschauflächen nach Aufforderung durch das PM schonend aufnehmen, fachgerecht teilen, zur Wiederverwendung in zu liefernden Kisten lagern und vor Austrocknung schützen.

Geräumte Flächen tiefgründig (mindestens 25 cm) mit geeigneten Gerät locken, grobe Bestandteile über 5 cm im Durchmesser auslesen und abfahren.

Das Befahren der Pflanzflächen mit Geräten außer Fräsen ist nicht erlaubt

Lagernde Stauden bzw. bauseitig hinzugelieferte Pflanzen gemäß Pflanzplan bzw Angaben des PM

[Seite 63]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 32 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Lagernde Stauden bzw. bauseitig hinzugelieferte Pflanzen gemäß Pflanzplan bzw Angaben des PM fachgerecht pflanzen.

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.

Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung und Vergütung.

100,000 m² 2.3.3 Staudenpflanzungen düngen Frühling Vorhandene Staudenpflanzungen in unterschiedlich großen

Teilflächen mit NPK-Langzeit-Dünger mit Spurenelementen

14+7+14,5, chloridarm, 40 % umhüllt düngen. Dünger

aufbringen und flach einarbeiten.

Dünger:Compo Stauden Langzeitdünger

oder glw.

Düngergänge: 1 Stück im April/Mai 2027

Düngermenge: 40 Gramm/m²

Bezugsquelle: www.compo-expert.de

angebotenes Produkt:



Abrechnung: Aufmaß und Originallieferscheine zum

Nachweis

1.050,000 m² 2.3.4 Staudenpflanzungen düngen Sommer Vorhandene Staudenpflanzungen in unterschiedlich großen

Teilflächen

Dünger Flüssigdünger Wuxal plus

oder glw.

Dünger mit 1 ml auf 1 Liter Wasser aufbringen,

Düngergänge: 1 Stück im Mai - Juli 2027

angebotenes Produkt:



Abrechnung: Originallieferscheine zum Nachweis

1.050,000 m² 2.3.5 Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Krankheiten, Schädlingsbefall etc. Bei Bedarf:

Vorhandene Staudenflächen in unterschiedlich großen

Teilflächen mit Pflanzenschutzmittel behandeln.

Abrechnung: behandelte Fläche

Spritzmittel: z. B. Compo Duago Universal Pilz-Frei

Spritzmenge und Anwendung nach Herstellerangaben.

Spritzgänge sind stets vor Ausführung mit dem PM

abzustimmen.

[Seite 64]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 33 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR abzustimmen.

Abrechnung: Lieferschein zum Nachweis

behandelte Fläche

Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung und Vergütung.

1.050,000 m² 2.3.6 Winterschutz mit Reisig Staudenflächen im Spätherbst mit Fichten- oder

Tannenreisig abdecken, Reisig im Frühjahr wieder entfernen und gem.denbehördlichen Bestimmungen entsorgen. Die Abdeckung mit Reisig erfolgt im Spätherbst 2027 und 2028. Abrechnung: Aufmaß

1.050,000 m² 2.3.7 Winterschutz Staudenbereiche entfernen Winterschutz im Frühjahr entfernen und zur Verwendung des AN abfahren.

1.050,000 m² 2.3.8 Schotterstreifen pflegen Schotterstreifen entlang der Beete zu Wegeflächen sind von Wildtkräutern, Laub und Unrat frei zu halten.

Ausgetragenes Material ist täglich aus / von angrenzenden Flächen in den Streifen zurückzubefördern.

75,000 m²

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 65]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 34 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Bautechnische Maßnahmen

Vorbemerkung Bautechnische Maßnahmen Die Leistungen werden je nach Bedarf abgerufen.

Es besteht kein Anspruch auf Ausführung oder Vergütung bei nicht abgerufener Leistung.

Anteilig ausgeführte Mengen führen nicht zu Änderungen des EPs. 3.1 Lieferungen/Einbau - Ausbau/Abfuhr

3.1.1 Rindenhäcksel liefern Rindenhäcksel 10/40 mm (auch Teilmengen) in Absprache mit dem OM frei Baustelle liefern.

Abrechnung erfolgt nach LKW-Aufmaß, ohne Lockerungsabzug.

10,000 m³ 3.1.2 Rindenmulch ausbauen verrotteten/Teilverrotteten Rindenhäcksel der Pos. 1.2.4.1 auch aus Teilflächen und in Teilmengen ausbauen, laden und zur Verwendung des AN abfahren

10,000 m³ 3.1.3 Rindenhäcksel einbauen Bauseits vorhandenen Rindenhäcksel nach Absprache mit dem OM in Flächen der Pos.1.2.4.1 in einer Stärke von 5 cm höhen- und profilgerecht einbauen.

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.

10,000 m² 3.1.4 Kompostmaterial liefern und einbauen Komposterde liefern, zur Verwendungsstelle (auch Teilflächen) transportieren, in einer Stärke von 3 cm fachgerecht aufbringen und flach einarbeiten.

Transportweg bis zu 700 m.

Auch Teilmengen

Abrechnung erfolgt nach LKW-Aufmaß, ohne Lockerungsabzug.

20,000 m³ 3.1.5 Topfsubstrate liefern Lieferung von Substrate für Kübel

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß

1,000 m³ 3.1.6 Blähton liefern Lieferung von Blähton für Drainageschicht in Kübeln

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß

1,000 m³

Gesamtbetrag:

[Seite 66]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 35 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3.2 Vegetationstechnische Arbeiten, Pflanzarbeiten

3.2.1 Flächen zur Aufnahme von Fertigrasen vorbereiten Auf Anweisung der Bauleitung Grasnarbe bzw. flächendeckenden Bewuchs in Teilflächen abschälen und Rasensoden entfernen. Aufgenommenes Material ist zur eigenen Verwendung durch den AN abzufahren.

Oberboden lockern und Flächen fachgerecht zur Aufnahme von Fertigrasen vorbereiten.

200,000 m² 3.2.2 Fertigrasen liefern und einbauen Lieferung und fachgerechter Einbau von Fertigrasen nach DIN 18917.

auch in Teilflächen

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß

200,000 m² 3.2.3 Rasenansaat Rasenansaat mit zu lieferndem Saatgut gem. DIN 18917 auf Teilflächen fachgerecht herstellen.

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß

200,000 m² 3.2.4 Zukünftige Vegetationsflächen vorbereiten Zukünftige Vegetationsflächen (auch Teilflächen) unter Schonung des Wurzelwerkes des vorhandenen Bestandes 30 cm tief lockern, Steine und Unrat absammeln und abfahren. Je 30 g/m² Hornspäne und Edasil liefern und einarbeiten, Planum zur Pflanzung von Stauden bzw. Bodendeckern vorbereiten.

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.

200,000 m² 3.2.5 Stäucher roden; h bis 2,5 m, b bis 1,5 m Sträucher der Höhe bis 2,5 m und Breite bis 1,5 m unter Schonung des Wurzelwerkes der umliegenden Pflanzen roden, Strauchwerk und Wurzelstock sind zur eigenen Verwendung durch den AN abzufahren, Pflanzengruben mit zu lieferndem Kompost verfüllen.

Abrechnung erfolgt nach Zählaufmaß.

5,000 Stk 3.2.6 Wildstauden/ Bodendecker aufnehmen Stauden zur weiteren Verwendung aufnehmen, fachgerecht teilen, pflanzen und anwässern.

Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.

50,000 m² 3.2.7 Stauden pflanzen Stauden, bauseits geliefert, nach Anweisung durch PM fachgerecht pflanzen und anwässern.

Auch Teilmengen

250,000 Stk 3.2.8 Wechselpflanzung pflanzen Wechselpflanzen, bauseits geliefert, nach Anweisung durch PM fachgerecht pflanzen und anwässern.

Auch Teilmengen

100,000 Stk 3.2.9 Lieferung und Pflanzung von Sommerblumen Liefern und fachgerechtes Pflanzen von Sommerblumen in Pflanzqualität, gesund, kräftig entwickelt und frei von Krankheiten und Schädlingen.

Nach Pflanzplanung und Abstimmung mit dem OM für Pflanztaschen im Gartenkabinett Südafrika

Topfgröße: P 0,5

[Seite 67]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 36 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 100,000 Stk 3.2.10 Nachpflanzen von Frühjahrs- bzw. Sommerblumen Nachpflanzen von Frühjahrs- bzw. Sommerblumen in Kübel und Flächen.

Ausgefallene bzw. vorzeitig verblühte Pflanzen sind in Absprache mit der Bauleitung mit bauseits zur Verfügung gestellten Pflanzen nachzupflanzen

Die entsprechenden Stückzahlen sind durch gemeinsame Auszählung mit dem OM zu ermitteln.

40,000 Stk 3.2.11 Pflanzstäbe für Stammrosen Bei Bedarf:

Pflanzstäbe witterungsbeständig, langlebig und mit

hoher Biegebruchlast, z. Bsp. aus Fiberglas (GFK), liefern und Rosen an mit zu lieferndem Befestigungsklammern befestigen. Die Befestigungen sind so zu wählen, dass diese nicht leicht abrutschen und optisch unauffällig sind.

Bei der Ausführung ist auf eine gleichmäßige Höhe der

Pflanzstäbe zu achten.

Pflanzstab: Höhe mind. 120 cm

Vollprofil 7,0 mm

5,000 Stck 3.2.12 Zwiebeln stecken (groß) bauseits vorhandene Zwiebeln stecken

Zwiebelgröße 10-16 cm stecken

100,000 Stk 3.2.13 Zwiebeln stecken (klein) bauseits vorhandene Zwiebeln stecken

Zwiebelgröße bis 9 cm

100,000 Stk

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 68]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 37 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4 Stundenlohnarbeiten

4.1 Stundenlohnarbeiten Personal

Stundenlohnarbeiten zum Nachweis Stundenlohnarbeiten zum Nachweis nur nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber. *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.1.1 Gartenvorarbeiter Gartenvorarbeiter

40,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.1.2.2 Gärtnergehilfe Gärtnergehilfe

40,000 h

Gesamtbetrag:

[Seite 69]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 38 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4.2 Maschinenstunden

Maschinenstunden mit Bedienung zum Nachweis Maschinenstunden mit Bedienung zum Nachweis

nur nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber. *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.2.1.1 LKW bis 1,0 t Nutzlast LKW bis 1,0 t Nutzlast

10,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.2.2.2 LKW bis 17 t Nutzlast LKW bis 17 t Nutzlast

5,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.2.3.3 Freischneider Freischneider

20,000 h *** Bedarfsposition mit Gesamtbetrag 4.2.4.4 Wasserwagen Wasserwagen

10,000 h

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 70]

LV: Parkteil VI Gartenkabinette und Renaissancegarten Seite: 39 Datum: 02.10.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Gärtnerische Pflege 1.1 Gehölze 1.2 Hecken und Pflanzflächen 1.3 Rasen 1.4 Befestigte Flächen 1.5 Kübelpflanzen 2 Themenbereiche 2.1 Vegetationsbild Gartenkabinette 2.2 Vegetationsbild Renaissancegarten 2.3 Vegetationsbild Stauden an den Gartenkabinetten 3 Bautechnische Maßnahmen 3.1 Lieferungen/Einbau - Ausbau/Abfuhr 3.2 Vegetationstechnische Arbeiten, Pflanzarbeiten 4 Stundenlohnarbeiten 4.1 Stundenlohnarbeiten Personal 4.2 Maschinenstunden

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung