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Mindestkriterien an die Eignung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung ins Handels-/Berufsregister
Der Bewerber/Bieter muss in das Handelsregister/Berufsregister eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs, der nicht älter als 6 Monate ist.
Sofern eine Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister keine Voraussetzung für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit ist, ist stattdessen die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen z. B. durch eine Gewerbeanmeldung, einen Gesellschaftsvertrag, einen Auszug aus einem Gesellschaftsregister, Vereinsregister oder vergleichbare Unterlagen.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Bietergemeinschaftspartnern zu erbringen.
Unternehmensdarstellung
Der Bewerber/Bieter stellt sein Unternehmen in einer Kurzdarstellung dar. Hieraus muss hervorgehen, dass der Leistungsschwerpunkt des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftragsgegenstands liegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber/Bieter muss über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Versicherungspolice oder ersatzweise einer Be-stätigung der Versicherung, nicht älter als 12 Monate, mit Angaben zur Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach- /Vermögensschäden.
Die Mindestdeckungssumme hat dabei 1.500.000 EUR netto für Personenschäden und 500.000 EUR netto für Sach-/Vermögensschäden zu betragen.
Sofern eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in der geforderten Mindesthöhe bisher nicht besteht, ist der Nachweis ersatzweise durch Vorlage einer Bereitstellungserklärung der Versicherung zu führen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die gestellten Anforderungen an die Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung jeweils von jedem Bietergemeinschaftspartner zu erfüllen.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenz allgemein
Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass er vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Anzahl Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren, die mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen: Auftraggeber, Auftragsvolumen in EUR netto, beauftragte Leistungsinhalte, Leistungszeitraum, Leistungsstandort
Mindestens 1 Referenz muss folgende Mindestanforderung erfüllen:
Mit der Art und dem Umfang der hier ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang (Ästhetik, Pflegestandard, Repräsentation) vergleichbar
Sofern ein Bieter seinen Eignungsnachweis in Form einer Präqualifizierung (ULV oder andere Präquali- fizierungsstelle) erbringen möchte, bitten wir mit Einreichung des Angebotes um Mitteilung der erfor- derlichen Zugangsdaten.