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Vergabenummer 2026020197 Baumaßnahme Landkreis Ludwigslust-Parchim - Parkplatzerweiterung und Neubau einer Carportanlage Landratsamt Ludwigslust, Los 05
- Fundamente Carportanlage Leistung Parkplatzerweiterung und Neubau einer Carportanlage Landratsamt Ludwigslust, Los 05 - Fundamente Carportanlage
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen X am 16.11.2026 spätestens _____ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der _____ KW _____ ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum ____________ zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) X am 07.01.2027 innerhalb von _____ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der _____ KW ____, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: X vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn X vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung X folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen X aus dem beigefügten Bauzeitenplan: _ 2026-09-18 LRA LWL Parkplatz Haus A BAP.pdf
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: ____________ € (ohne Umsatzsteuer) X 0,3 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist
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vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf ____________________ Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) X Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche X Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und „Abschlagszahlungs-/ Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Vorauszahlungsbürgschaft“ Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: “oder gleichwertig”, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Bieters werden ausdrücklich nicht akzeptiert und sind nicht Bestandteil des Auftrages. 10.2 Es gelten die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) 10.3 Es werden Festpreise vereinbart. 10.4 Vom Personal des Auftragnehmers muss mindestens ein Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend sein, der über ausreichend notwendige Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die zur reibungslosen Verständigung erforderlich sind, verfügt.
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10.5 Wenn Sicherheitsleistungen aus den Punkten 4 und/oder 5 gefordert sind, können diese nur in Form einer Bürgschaft erbracht werden. Das Erbringen der Sicherheitsleistungen in Form von Geld wird durch den Auftraggeber nicht akzeptiert. Wenn Sicherheitsleistung nach Punkt 5 gefordert wird, gilt abweichend: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Brutto-Schlussrechnungssumme zum Zeitpunkt der Schlussrechnung; anstelle der ausgewiesenen vorläufigen Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme. Gemäß VOB/B §17 Abs. 8 Ziff.2 Halbsatz 2 wird vereinbart, dass eine nicht verwendete Sicherheit für Mängelansprüche erst nach Ablauf der in VOB/B §13 Abs.4 ausgewiesenen Verjährungsfrist zurückgegeben wird. 10.6 Nach dem derzeitigen, vorläufigen Bauzeitenplan beginnt das hier ausgeschriebene Gewerk in der 47. KW 2026 / am 16.11.2026. Der Bauzeitenplan wird dem Baufortschritt regelmäßig angepasst. Sollte der Start Ihres Gewerkes von dem geplanten Termin abweichen, teilen wir Ihnen dieses rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Ausführung ihres Gewerkes mit. 10.7 Rechnungen sind parallel an den Auftraggeber sowie an den durch den Auftraggeber beauftragten Objekt- bzw. Fachplaner per Mail zu senden.
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