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Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 02:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Vergabenummer: BauR T- 4 0283-2026

Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

  1. Eignung zur Berufsausübung

1.1 Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben (d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

1.2 Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (wenn zutreffend) (d) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend) (e) Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung –

Die Erklärungen gem. 1.1 sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen.

Die Nachweise gem. 1.2 sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. 1.2 entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. 1.1 und die einschlägigen Nachweise gem. 1.2 auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.

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  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

2.1 Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR vorgelegt wird (b) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 750.000,00 EUR. (c) Angabe der Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 750.000,00 EUR.

2.2 Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Zusicherung des Versicherers, die geforderte Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises (b) Bestätigung der Umsätze durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen c) Verpflichtungs- und Haftungserklärung anderer Unternehmen, deren Kapazitäten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Erklärungen gem. 2.1 sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen.

Die Nachweise gem. 2.2 sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. 2.2 entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. 2.1 und die einschlägigen Nachweise gem. 2.2 auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.

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  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3.1 Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (b) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (c) Produktbeschreibung gem. DIN EN 168111:201610 (d) Angaben zu Bezugsstätten, Lieferanten und Zwischenlager (e) Angaben zu Auslieferung/Zwischenlagern (f) EG-Sicherheitsdatenblatt (91/155/EWG) (g) Nachweis für insgesamt 4 Fahrzeuge (Sattel oder 4-Achser) über den eingesetzten Abgasstandard Euronorm 5 oder 6 bzw. höherwertiger (Fahrzeugscheine bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. ein anderer vergleichbarer Nachweis, der den Fahrzeugen konkret zuordenbar ist – z.B. Sachverständigengutachten oder vergleichbar. Die Vergabestelle muss in der Lage sein, die Abgasnorm nachvollziehen zu können. (h) Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, mit der Abfallschlüsselnummer 170301* (i) Nachweis über die Registrierung als Beförderer bei der zuständigen Behörde (in Bayern LfU) über die ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) (j) Nachweis über die Möglichkeit der Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (EANs) (k) Im Falle einer Kaufoption Vorlage einer Bestätigung des Verkäufers (Reservierung) (l) Technische Voraussetzungen der LKWs zum Transportieren einer Anhängerlast von ca. 27 t (m) Ergänzende Angaben des Bieters.

3.2 Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer (b) Drei Referenznachweise zu 3.1 (b) mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum (c) Ausnahmegenehmigungen für Schwertransporte (Überbreite bis 3 m sowie Transportgewicht ca. 27 t)

Die Erklärungen gem. 3.1 sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen.

Die Nachweise gem. 3.2 sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. 3.1 und die einschlägigen Nachweise gem. 3.2 auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.

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