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Fuhrleistungen mit Selbstladern für die städtische Asphaltverlegung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 02:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Rahmenvertrag

Regievertrag - Fuhrleistungen

für die städtische Asphaltverlegung

1. Vertragsjahr: 01.01.2027 - 31.12.2027

(2. Vertragsjahr: 01.01.2028 – 31.12.2028)

2. Vertragsjahr nur im Verlängerungsfall gem. Ziff. 1.2

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Inhaltsverzeichnis

  1. Leistungsbeschreibung .............................................................................................. 3 1.1. Allgemeines ............................................................................................... 3 1.2. Leistungszeitraum ....................................................................................... 3 1.3. Preise ......................................................................................................... 3 1.4. Rechnungsstellung und Abrechnung ........................................................... 4 1.5. Anforderungen ............................................................................................ 4 1.6. Umweltbezogener Aspekt ........................................................................... 6 1.8. Rechtliche Grundlagen, Auflagen ................................................................ 7 1.9. Angaben zur Eignung .................................................................................. 7

  2. Leistungsverzeichnis ................................................................................................. 7

  3. Anlagen ..................................................................................................................... 8

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1. Leistungsbeschreibung

1.1. Allgemeines Das Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb, Städtische Asphaltverle- gung, arbeitet im Auftrag der 5 Straßenunterhaltsbezirke der LHM im gesamten Stadtgebiet und führt Straßensanierungsarbeiten (keine Pflasterarbeiten) in Asphaltbauweise durch. Hierzu werden in Ergänzung zu den Eigenfuhrleistungen der Asphaltverlegung zusätzliche Fuhrleistungen von und zu ihren Baustellen benötigt. Diese sind stundenweise und auf Abruf zu erbringen. Termin und Dauer des Einsatzes werden jeweils im Vorhinein festgelegt und mindestens 1 Tag vor Beginn bekanntgegeben. Mit den Fuhrleistungen ist nach Beendigung der Frostperiode, erfahrungsgemäß ab Mitte März, zu beginnen.

Zu transportieren sind (teilweise auch auf Autobahnstrecken) Schutt, Bodenaushub ver- schiedene Klassen, Asphaltaufbruch (z.T. Teerhaltig), Fräsgut, Niedrigtemperaturasphalt u. a.

Zum Aufladen der Materialien muss der LKW mit einem ausreichend dimensionierten Lade- kran ausgestattet sein. Zeitweise ist mit einem Anhänger (z.B. Tieflader) zu fahren. In Zu- sammenhang mit dem Transport des Asphaltfertigers sind entsprechende Ausnahmegeneh- migungen (s. Fahrzeugausstattung) für Schwertransporte (Überbreite bis 3 m, sowie Trans- portgewicht ca. 27 t) erforderlich. Zeitweise wird zum Selbstlader ein Thermobehälter des AN als Aufbau benötigt, um Niedrig- temperaturasphalt zu transportieren. Die Rüstzeit wird nicht gesondert vergütet.

Zusätzlich wird ein Cargo Lader für Transporte von Ruthmanncontainer der Asphaltverle- gung benötigt. Die Rüstzeit für den Cargo Lader wird nicht gesondert vergütet.

Darüber hinaus fallen auch partiell Fuhrleistungen an, die über die Regelarbeitszeit hinaus erbracht werden müssen.

1.2. Leistungszeitraum Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2027 – 31.12.2027. Eine Verlängerung des Vertra- ges zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leis- tungsverzeichnisses um bis zu 12 Monate (01.01.2028 – 31.12.2028) ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Bei Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort.

1.3. Preise Es handelt sich um geschätzte Einsatzzeiten, die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Fuhrleistungen, d.h. An- und Abfahrtszeiten vom Auftragnehmer zum jeweiligen Einsatzort sind in den Angebotspreis mit einzurechnen.

Sämtliche Preise sind Festpreise (Nettopreise einschl. An - und Abfahrt) für die gesamte Laufzeit des Vertrages (siehe 3).

Die Mautgebühren für Autobahnbenutzung werden nach Anfall vergütet und sind separat auf der Rechnung mit auszuweisen; der Nachweis erfolgt anhand der Belegausdrucke der Fa. Toll Collect. Die vorgenannte Regelung gilt nur für die tatsächlich zur Leistungserbringung notwendigen Fahrten. Nicht vergütet werden die Anfahrt zur und die Abfahrt von der Arbeitsstelle bzw. die Rückfahrt nach Beendigung der beauftragten Tätigkeit (z.B. Abfahrt von der Entsorgungsstelle).

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1.4. Rechnungsstellung und Abrechnung Als Abrechnungsgrundlage ist die erbrachte Leistung täglich (spätestens am nächsten Werk- tag) von der Bauaufsicht gegenzeichnen zu lassen (Stundennachweise). Nicht unterzeich- nete Nachweise werden nicht anerkannt. Je Baustelle ist eine gesonderte Rechnung zu er- stellen.

Rechnungsempfänger: Landeshauptstadt München Baureferat HA Tiefbau, städtische Asphaltverlegung T22/AV Detmoldstraße 10, 80935 München

Der von der Landeshauptstadt München für Januar 2026 angestrebte Produktivstart des neuen SAP-Updates SAP/4HANA und der damit verbundene zentralisierte digitale

Rechnungsprozess wurde verschoben und startet frühestens im Januar 2027. Wir werden Sie darüber selbstverständlich zum gegebenen Zeitpunkt informieren. Aktu- elle Informationen sind unter folgendem Link einsehbar:

https://stadt.muenchen.de/infos/rechnungsstellung.html

Im Vorgriff auf den für 2027 angestrebten zentralisierten digitalen Rechnungsprozess und zur genauen Zuordenbarkeit bitten wir Sie neben der Rahmenvertragsnummer auf jeder Rechnung auch die Leitweg-ID (darunter aufgeführt) der städtischen Asphaltverlegung an- zugeben.

Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg ID’s) für die städtische Asphaltverlegung

T22-Asphaltverlegung 09162000-BAU222600-45

1.5. Anforderungen Die Bereitstellung ausreichender Fahrzeuge/Geräte- sowie Personalkapazitäten wird vom Auftragnehmer, im Folgenden vom AN genannt, garantiert.

Die anzubietenden LKW´s müssen folgende Eigenschaften mindestens erfüllen und verste- hen sich inklusive Bedienung und Betriebsmitteln.

a) Fahrzeugausstattung • Nach den aktuell gültigen EG-STVZO Vorschriften • min. 18,0 t Gesamtgewicht • mindestens 177 KW (240 PS) • Kipper (nach hinten und seitlich) • Rückfahrkamera • 2 Rundumleuchten • 12 und 24 Voltanlage • Hydraulikanschlüsse für Tieflader • 27 t Anhängerkupplung mit folgenden zusätzlichen Bescheinigungen: ✗ von der Regierung von Oberbayern:

  • Ausnahmegenehmigung gem. §70 Abs. 1 StVZO (für Transport > 24 t) ✗ vom Kreisverwaltungsreferat der LH München:
  • Dauer-Ausnahmegenehmigung gem. §§ 46 Abs.1 Nr.5 und 46 Abs. 1 Nr.2 STVO
  • Dauer-Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO (Überbreite bis 3 m) • Anschluss für Anhänger – ABS- Ausrüstung • Unterfahrtschutz für Asphaltfertigerbefüllung • Einfüllrutsche für Asphaltfertigerbefüllung

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• Hintere Brückenausladung ca. 1,00 m • Abdeckplane für Transport von bituminösem Niedrigtemperaturasphalt u. teerhaltigem Material • Mobiltelefon • Wir weisen darauf hin, dass seit Oktober 2008 im Stadtgebiet der LHM die Umweltzone eingeführt ist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vom Auftragnehmer ein- gesetzten Fahrzeuge den geltenden Vorgaben und der Norm EURO 5 entsprechen.

• b) Kranausstattung • Ladekran mit mind. 8,0 m Ausladung • Greifkorb mit Zähnen bestückt und 350 l Fassungsvermögen • Schwenkbereich des Krans mind. 390 Grad • Ausrüstung mit Not-Stopp-Taste • Funkfernbedienung

c) Lenk- und Ruhezeiten • Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten! Lenkunterbrechungen, die nicht zwingend vom AG zu vertreten sind (z.B. Mittags- pause), müssen auf dem Leistungsnachweis gesondert aufgeführt werden und werden von der Tageseinsatzzeit abgezogen.

d) Fahrerlaubnis Bedienpersonal (=Fahrer) bedarf eines gesetzlichen Führerscheins nach Euro-Norm der Klasse C und CE Bei Abruf der Leistung darf vom AN ausschließlich Personal eingesetzt werden, dass über diese Fahrerlaubnis verfügt!

e) Beförderung von gefährlichen Abfällen (170301*) Information zur Beförderung von gefährlichen Abfällen (170301*) • Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Transportes von gefährlichen Abfällen muss der Beförderer (Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Subunternehmer) eine Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, mit der Abfallschlüsselnummer 170301* besitzen und beim AG vorweisen. • Zusätzlich muss der AN bzw. der von ihm beauftragte Subunternehmer als Beförderer bei der zuständigen Behörde (in Bayern LfU) über die ZKS (Zentrale Koordinierungs- stelle) registriert sein. Die Pflicht, gefährlichen Abfall ordnungsgemäß zu transportieren, besteht immer bei demje- nigen, der den Abfall tatsächlich befördert. • Der Beförderer ist gemäß Nachweisverordnung zur Teilnahme am elektronischen Abfall- nachweisverfahren (eANV) verpflichtet. Der Beförderer muss hierzu in der Lage sein, Begleitscheine (mit Hilfe eines Kartenlesegerätes sowie einer Signaturkarte) digital zu signieren. Hierbei sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten: ✗ Transportfahrzeuge dürfen nur mit den für ihre Firma ausgestellten Begleitschein fahren. ✗ Begleitscheine dürfen nur einmalige, d.h. nur für eine Fuhre, verwendet werden. ✗ Jeder Fahrer hat an der Waage den für die aktuelle Fuhre gültigen Begleitschein mit eingetragenem KfZ - Kennzeichen vorzuweisen.

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✗ Ohne gültigen Begleitschein sind Verwiegung und Abkippen der Ladung nicht mög- lich. Hieraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Verursachers (bei fehlenden Unterlagen i.d.R. zu Lasten des Beförderers). Im Falle technischer Störungen des eANV-Portals ist das Vorgehen mit dem LfU abzustim- men (für München Hr. Wild, Tel. 09281/1800-4664, Email: heiko.wild@lfu.bayern.de). Der Auftraggeber ist umgehend über die Störungsmeldung und das abgestimmte Vorgehen schriftlich (unter abfall.tz1.bau@muenchen.de) zu informieren. Fehlerhafte Eintragungen (z.B. falsches Kfz-Kennzeichen) sind durch den jeweils Zuständi- gen so schnell wie technisch möglich zu korrigieren!

• f) Überladen von Transportfahrzeugen Wir weisen darauf hin, dass der Beförderer selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Transportfahrzeuge nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, wenn sie zur und von der Baustelle fahren. g) Schutzkleidung Der AN verpflichtet sich weiterhin, während des Aufenthalts im Bereich der städt. Baustellen grundsätzlich eine Warnweste nach den gesetzlichen Vorschriften zu tragen und den Anord- nungen des Aufsichtspersonals, auch im Hinblick auf das Tragen von Schutzkleidung, Folge zu leisten.

1.6. Umweltbezogener Aspekt Die Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte bei energieverbrauchsrelevanten Waren bzw. Dienstleistungen ist gem. §67 bzw. 68 VgV bereits verbindlich geregelt. Weiter sieht der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München weitere Maßnah- men vor, mit denen die Luftqualität im Stadtgebiet verbessert werden soll. Seit De- zember 2015 liegt die 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vor, die weitere Maß- nahmen zur Minderung der Emissionen des Straßenverkehrs vorschreibt, unter an- derem auch den Einsatz von emissionsarmen Baumaschinen (siehe

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und- Umwelt/Luft- und Strahlung/Luftreinhalteplan.html)

Aufgrund oben genannter Nachhaltigkeitsaspekte im Bereich Umweltschutz und Energieeffizienz sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen die mindestens dem Ab- gasstandard für Partikel der Euro Norm 5 und 6 entsprechen. Dadurch soll erreicht werden, dass nur noch Fahrzeuge im Rahmen von Bau- und Dienstleistungen der Landeshauptstadt München eingesetzt werden, die die Kriterien der grünen Plakette einhalten und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Umwelt- zone eingesetzt werden oder unter einer Ausnahmeregelung fallen. Durch diese Regelung soll insbesondere vermieden werden, dass in der Umweltzone hoch emit- tierende Fahrzeuge als Ausnahmen eingesetzt werden.

1.7. Nachweise

Folgende Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:

Anlage 1: Ergänzende Angaben des Bieters.

Anlage 2: Liste aller vom Bieter im Vergabeverfahren vorzulegenden Nachweise und Erklä- rungen

  1. Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle, mit der Abfallschlüsselnummer 170301*.

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  1. Nachweis über die Registrierung als Beförderer bei der zuständigen Behörde (in Bayern LfU über die ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle)
  2. Nachweis über die Möglichkeit der Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV)
  3. Nachweis für insgesamt 4 Fahrzeuge (Sattel oder 4-Achser) über den eingesetzten Ab- gasstandard Euro Norm 5 oder 6 bzw. höherwertiger (Fahrzeugscheine bzw. Zulassungsbe- scheinigung Teil 1 bzw. ein anderer vergleichbarer Nachweis, der den Fahrzeugen konkret zuordenbar ist – z.B. Sachverständigengutachten oder vergleichbar). Die Vergabestelle muss in der Lage sein, die Abgasnorm nachvollziehen zu können.
  4. Eigenerklärung zur Eignung – L124
  5. Im Falle der Inanspruchnahme firmenfremder Ressourcen Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eigentümers (z.B. Formblatt L236)
  6. Im Falle einer Kaufoption Vorlage einer Bestätigung des Verkäufers (Reservierung).
  7. Technische Voraussetzungen der LKW’s zum Transportieren einer Anhängerlast von ca. 27 t

Folgende Nachweise sind unmittelbar nach Vergabe einzureichen:

• Ausnahmegenehmigungen für Schwertransporte (Überbreite bis 3 m sowie Trans- portgewicht ca. 27 t)

1.8. Rechtliche Grundlagen, Auflagen Die einschlägigen Richtlinien und Gesetze sind einzuhalten Die einzusetzenden Fahrzeuge und Geräte müssen den Anforderungen der StVZO entspre- chen bzw. dem Einsatzzweck entsprechend ausgerüstet sein.

1.9. Angaben zur Eignung Es können nur Bieter berücksichtigt werden, welche die für die zu vergebende Leistung not- wendige Eignung (Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde) besitzen und diese in

der Eigenerklärung (Formular L 124) sowie der ergänzend geforderten Angaben ge- macht und erforderliche Nachweise bescheinigt haben; dasselbe gilt für vom Bieter be- nannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer/ Bietergemeinschaften (innerhalb ei- ner Bietergemeinschaft jedes Mitglied).

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann auch die Präqualifizierung durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis der IHKs angeben werden; dasselbe gilt für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer/ Bietergemeinschaften (innerhalb einer Bietergemein- schaft jedes Mitglied).

Ein entsprechender Nachweis (Eigenerklärung L 124) und die zugehörigen Nachweise bzw. die Präqualifizierung ist dem Angebot beizulegen.

2. Leistungsverzeichnis

Das Angebot ist auf Basis der im Vergabeportal bereitgestellten GAEB-Datei zu erstellen. Wir weisen darauf hin, dass alle Preise ausgefüllt werden müssen. Eine Mischkalkulation ist nicht möglich! Die angegebenen Mengen sind der geschätzte Verbrauch für ein Jahr.

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3. Anlagen

  • Anlage 1: Ergänzende Angaben des Bieters

  • Anlage 2: Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung