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Freianlagenplanung für einen neuen Gesamtschulstandort in Cottbus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 09:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Leistungsbeschreibung VHVmöTw 201-2026

Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§17 VgV)

Entwicklung Gesamtschulstandort Joliot-Curie-Straße/Gartenstraße, 03050 Cottbus Objektplanung: Freianlagenplanung

Beschreibung:

Aktuelle Situation

Die gewählten städtischen Flächen zur Entwicklung eines Gesamtschulstandortes mit Gymnasialer Oberstufe bieten sich aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur bestens an.

Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befindet sich entlang der Joliot- Curie- Straße bereits ein Gebäuderiegel, der schon zu DDR- Zeiten eine Polytechnische Oberschule beherbergte und derzeit für die Schule des Zweiten Bildungsweges genutzt wird.

Entlang der Gartenstraße rahmt ein weiteres Gebäude das ca. 19.000m² große Areal, dass zur Planung des neuen Schulstandortes zur Verfügung steht. Einst als Datenverarbeitungszentrum später als Erweiterte Oberschule bzw. Gymnasium genutzt, ist das 1969 in Betrieb gegangene Gebäude strukturell für schulische Zwecke geplant und genutzt worden. Nach Jahren des Leerstandes befindet sich momentan ein Hort in der Immobile, der auf Teilflächen ein Betreuungsangebot für Kleinkinder anbietet.

Komplettiert wird der vorhandene Gebäudekomplex von einer kleinen Sporthalle, deren Errichtungszeitraum, wie bei den Schulgebäuden, in die Zeit zum Ende der 1960er Jahre einzuordnen ist. Aktuell nutzen Vereine die räumlichen Kapazitäten für ihren Trainingsbetrieb.

Planungsziel

Zur Entwicklung der zur Verfügung stehenden Gebäude sowie der Freiflächen auf dem Gelände der Joliot- Curie- Straße/ Gartenstraße zu einem ganzheitlichen Schulstandort ist, zur Sicherstellung der benötigten Betreuungskapazitäten, von einem Bedarf für ca. 540 bis 600 Schülern auszugehen. Ziel ist eine 5-zügige Gesamtschule mit einer Gymnasialen Oberstufe.

Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten werden den vorgesehenen Bedarf an Schülerplätzen nicht abdecken können. Es ist davon auszugehen, dass neben der Überarbeitung der Bestandsgebäude ein Erweiterungsbau für die Umsetzung des geforderten Raumprogrammes notwendig wird.

Die Raumkonzepte der räumlichen Ergänzungen sowie die zu überarbeitenden Bestandsgebäude sind so zu gestalten, dass sie auf künftig veränderte pädagogische bzw. schulorganisatorische Anpassungen als auch auf die zu erwartenden demografischen Entwicklungen reagieren können. Auch eine Möglichkeit die neu-/umgestalteten Flächen im aktuellen Schulbetrieb flexibel nutzen zu können ist ein wichtiger Aspekt für die Planung.

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Die planerische Umsetzung der mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudekonzepte soll sich auch in der Gestaltung der Freiflächen wiederspiegeln. Die sich auf dem zu beplanenden Gelände befindlichen Gebäude sollen freianlagentechnisch gefasst und somit zu einem stimmigen Gesamtbild verschmelzen. Als Ergebnis der planerischen Überlegungen soll eine altersgerechte und vielfältig nutzbare (Bewegung, Spiel, Rückzug, Sport) Außenfläche das Ziel sein. Mit zu berücksichtigen sind sportliche Anlagen, die die Angebote des Sportunterrichts abdecken können.

Die planerische Umsetzung der mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudekonzepte soll sich auch in der Gestaltung der Freiflächen wiederspiegeln. Die sich auf dem zu beplanenden Gelände befindlichen Gebäude sollen freianlagentechnisch gefasst und somit zu einem stimmigen Gesamtbild verschmelzen. Das Ergebnis der planerischen Überlegungen soll eine sichere und intuitiv erfassbare Erschließung des Schulstandortes sowie der unterschiedlichen Nutzungsbereiche sein. Es ist ferner eine differenzierte und qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung zu konzipieren, die den vielfältigen Anforderungen des Schulbetriebs Rechnung trägt und Bereiche für Aufenthalt, Bewegung, Spiel, Lernen und Begegnung sinnvoll miteinander verbindet.

Wie auch die Gebäude sind auch die Außenflächen barrierefrei zu gestalten. Alle Schüler, mit und ohne Beeinträchtigung, sollen die baulichen Anlagen und den Freiraum gleichberechtigt nutzen können.

Die Freianlagen sind unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an Klimaanpassung und Nachhaltigkeit (z.B. Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung, Verwendung langlebiger und ressourcenschonender Materialien, Minimierung von versiegelten Flächen, Verwendung wasserdurchlässiger Beläge sowie dezentrale Rückhaltung, Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser) zu planen. Zu berück-sichtigen ist ebenso das Mikroklima, welches durch einen hohen Anteil an Vegetations-flächen, gezielte Verschattung, Baumpflanzungen und klimaangepasste Begrünung verbessert werden soll. Die Biodiversität ist durch standortgerechte, möglichst klimaresili- ente und ökologisch wertvolle Bepflanzung zu fördern. Eine robuste und pflegearme Gestaltung, die dauerhaft gut zu bewirtschaften und mit angemessenem Unterhaltungsaufwand zu erhalten sind, ist sicherzustellen.

Darüber hinaus ist der weitgehende Erhalt, Schutz und die behutsame Integration des vorhandenen Baum- und Vegetationsbestandes in das Gesamtkonzept Ziel der Frei-raumplanung.

Planungsaufgabe

Im Sinne des Ganztagsanspruchs wird eine enge räumlich-funktionale Verknüpfung zwischen den auf dem Gelände befindlichen Gebäuden, u.a. zur Nutzung gemeinsamer Räume (z. B. Aula, Sporthalle oder Schule), angestrebt.

Als Grundlagenermittlung ist in den ersten Planungsphasen der beschriebene Standort mit seinen bereits vorhandenen Gebäudeteilen und flächenmäßigen Gegebenheiten zu untersuchen und daraus ein tragfähiges Nutzungskonzept für den Gesamtstandort in Abstimmung mit dem Nutzer/ Auftraggeber zu entwickeln.

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Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Betrachtung der Sporthalle im Zuge der Grundlagenermittlung. Der augenscheinlich desolate bauliche Zustand sowie die unzulänglichen räumlichen Kapazitäten können einen Ersatzneubau notwendig machen. Es ist davon auszugehen, dass voraussichtlich eine neue Zweifeld- Sporthalle den aktuellen Bestandsbau ersetzen wird.

Die Baumaßnahme wird mindestens teilweise unter Weiternutzung erfolgen, da nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Der im Gebäude entlang der Gartenstraße befindliche Hort wird, nach Fertigstellung eines Ersatzneubaus an anderer Stelle im Stadtgebiet, das Gebäude zum Realisierungsbeginn verlassen haben. Anhand der Tatsache der teilweisen Weiternutzung wird die Bauausführung in mehreren Bau-/ Teilabschnitten erfolgen. Ein entsprechendes Konzept zum Bauablauf ist, unter Berücksichtigung des notwendigen Bedarfes an räumlichen Kapazitäten, entsprechend zu planen und mit dem Nutzer abzustimmen. Im Focus des Projektes steht ein zukunftsfähiger Standort, der konzeptionell durchgearbeitet werden und über sinnvoll zu bildende Bau- /Teilabschnitte in eine strukturierte und optimierte Realisierungsphase übergeleitet werden soll.

In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem Bauvorhaben Aspekte der Ökonomie, Ökologie, Soziokultureller und funktioneller Qualität sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität betrachtet werden (keine Zertifizierung erforderlich).

Die Baumaßnahme hat unter energetischen Aspekten mit Blick auf die Schonung natürlicher Ressourcen, während der Bauphase sowie in der Nutzungszeit, zu erfolgen.

Der Planungsbeginn ist zum I. Quartal 2027 angedacht.

Die hiermit ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der gültigen HOAI. Der Auftrag beinhaltet zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 9 wird optional vereinbart. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung.

Während der Planungsphase finden im ein- bis zweiwöchigen Turnus Planungsberatungen statt (bei Bedarf auch öfter), die Teilnahme wird vorausgesetzt. Zur Zeit der Realisierung findet mindestens eine Bauberatung wöchentlich statt. An spontanen kurzfristig einberufenen Beratungsrunden zur direkten Klärung von Fragestellungen auf der Baustelle in der Realisierungszeit ist die Teilnahme verpflichtend. Die Baustelle ist in der Realisierungsphase arbeitstäglich zu begehen.

Zur Realisierung dieses Bauvorhabens ist der Einsatz von Fördermitteln geplant, welche die Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt.

Die Vergabe der Bauleistungen (VOB-Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise.

Das Brandenburgische Vergabegesetz wird in der aktuellen Fassung angewendet.

Eine Verpflichtung gemäß dem Verpflichtungsgesetz ist für die Erteilung des Planungsauftrages Voraussetzung.

Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

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Details:

Es ist beabsichtigt, einen Planer mit folgendem Leistungsbild zu beauftragen:

  • Objektplanung o Freianlagenplanung – HOAI, Teil 3, Abschnitt 2 in den Leistungsphasen 1 – 9 (HOAI)

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird eine nach objektiven Kriterien begrenzte Zahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen (LP 3 bis 9) wird optional vereinbart. Der Auftraggeber ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

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