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SKDF_MP_8.-9. Maßnahmen.pdf

Freianlagenplanung für die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des Mittelparks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 13:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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DENKMALPFLEGERISCHE ZIELPLANUNG - SKDF MITTELPARK

8 MASSNAHMENKONZEPT

Zum Erreichen des Zielzustands (vgl. Plan 4) werden die nachfolgenden Maßnahmen vorgeschlagen. Schwerpunktmäßig beziehen sich diese auf folgende Bereiche: Ehrenhof, Mittelachse, halbrunde Wasserbecken, Inszenierung des Skulpturenschmucks, das Rondell und die Alleen.

Dabei werden für die formulierten Entwicklungsziele folgende Umsetzungszeiträume empfohlen:

• kurzfristig: < 5 Jahre (Z1)

• mittelfristig: 5 – 10 Jahre (Z2)

• langfristig: > 10 Jahre (Z3)

Die zur Orientierung dienende Angabe der Umsetzungsdringlichkeit ist jeweils nach der Maßnahmenbeschreibung in Klammern angegeben und in folgende Kategorien eingeteilt:

• Hohe Priorität (P1)

• Mittlere Priorität (P2)

• Geringe Priorität (P3)

Des Weiteren sind die Maßnahmen mit einem vorangestellten „E“ für „Erhaltungsmaßnahmen“ und einem „Z“, welches für „zukünftige Entwicklungsziele“ steht, gekennzeichnet. Die Erhaltungsmaßnahmen sind unmittelbar oder wie ausgewiesen zeitnah und dauerhaft umzusetzen. Die mit „Z“ gekennzeichneten Maßnahmen sollen bei größeren Umbaumaßnahmen in entsprechenden Teilbereich (bspw. großflächige Maßnahmen an Gebäudevorplätzen) Beachtung finden und liefern eine Orientierung, was für den denkmalgerechten Umgang notwendig ist.

Die einzelnen Maßnahmen sind auf dem Erhaltungs- und Maßnahmenplan (Plan 5) dargestellt. Die Aussagen der denkmalpflegerischen Zielplanung sind durch Entwurfs- und Ausführungsplanungen sowie weiterführende denkmalpflegerische Untersuchungen zu konkretisieren, welche mit den Denkmalbehörden abzustimmen und von diesen zu genehmigen sind.

In einem gesonderten Plan 6, dem Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept, sind die Maßnahmenvorschläge des SKDF dargelegt, die im Rahmen des Förderprogramms „Fit für die Zukunft: Klinikpark wird klimastark“ anvisiert werden. Das vom SKDF angestrebte Ziel ist im Projektzielplan, vgl. Plan 7, dargestellt.

8 Massnahmenkonzept 111

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Gebäude234 8.0.1 E: Der Bezug zwischen Gebäude A und dem Gartenraum ist beizubehalten und weiter zu stärken, um das Gestaltungsmotiv einer engen Verzahnung von Architektur und Gartenraum weiterzuführen. [P1] 8.0.2 Z: Für das Gebäude B sind keine Sichtbeziehungen zum Mittelparterre anzustreben. [Z3, P1] 8.0.3 E: Östlich von Haus G soll die bestehende Vorfahrt, insbesondere die zentrale Pflanzinsel, erhalten bleiben, solange ein befahrbarer Vorplatz funktional notwendig ist. Die symmetrische Vorplatzgestaltung soll als gestalterische Referenz für Vorplätze weiterer Bestandsneubauten dienen. Denn die Vorfahrt ermöglicht eine durchgehend erscheinende Alleestruktur, ohne die Funktionalität zur An- und Ablieferung zu beschränken und greift das symmetrische Gestaltungsprinzip barocker Vorplätze auf (vgl. Abb. 14, S. 175). [P2] 8.0.4 Z: Im Bereich südlich von Haus H sollten bei künftigen Umgestaltungen stärkere Bezüge zum Gartendenkmal (Querallee und Rosengarten) hergestellt werden, in Anlehnung an die Vorplatzgestaltung von Haus G, siehe oben. [Z2, P1] 8.0.5 E: Die bestehende Integration gastronomischer Nutzung im Haus N sollte beibehalten werden, um die Nutzerführung durch das Gebäude hindurch zu unterstützen und den Zugang zum Neptunbrunnen hervorzuheben. [P2] 8.0.6 Z: Auch beim Vorplatz von Haus R ist im Rahmen zukünftiger Umgestaltungen eine stärkere Bezugnahme auf das Gartendenkmal anzustreben. Die technische Medienlage unter dem Vorplatz ist überschaubar und beschränkt sich auf Abwasserleitungen, sodass eine Umgestaltung nach dem Vorbild von Haus G, siehe oben, zu prüfen ist. Damit soll eine visuell durchgängig erscheinende Allee und gleichzeitig der An- und Ablieferbetrieb ermöglicht werden. [Z2, P2] 8.0.7 E: Der hohe Grad an Originalität des Vorplatzes von Haus U mit seiner Rampen- und Treppenanlage ist zu bewahren (vgl. Abb. 345, S. 403). [ P1] 8.0.8 Z: Bei Haus W sollten im Zuge anstehender Sanierungsmaßnahmen technische Einbauten sowie der Zugang zum Keller denkmalgerecht in die Gestaltung integriert werden. Eine Sanierung des Kellereingangs betrifft ebenso Haus A-Ost. [Z2, P3] 8.0.9 Z: Temporäre Hochwasserschutzmaßnahmen in der Haupteinfahrt sind aus denkmalpflegerischer Sicht gegenüber dauerhaften baulichen Lösungen zu

234 Die Zielplanung sieht den Erhalt/das Belassen sämtlicher Bestandsgebäude im BA vor, einschließlich jener Bauten, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Auch wenn aus gestalterischer Sicht eine Reduktion der nicht geschützten Bebauung zur Verbesserung des Parks beitragen könnte, wird im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes auf bauliche Rücknahmen verzichtet.

112 8 Massnahmenkonzept 1

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bevorzugen. Aktuell bestehen Bestrebungen seitens des SKDF eine dritte Einfahrtspur für Rettungswagen und Fahrradfahrer zu realisieren. [Z2, P1]

8 Massnahmenkonzept 113

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8.1 Raumstruktur, Bodenmodellierung und Sichtbeziehungen

8.1.1 E: Für die Gesamtanlage ist die Erhaltung der engen gestalterischen Bezüge zwischen Architektur und Parkraum von zentraler Bedeutung. Das Gesamtensemble soll in seiner Wirkung gestärkt und in seiner historischen Einheit gesichert werden, um die Dimension des Marcolinischen Gartens weiterhin nachvollziehen zu können (vgl. Abb. 3, S. 13). [P1] 8.1.2 Z: Die Verbindung zwischen dem Rosengarten und dem Mittelparterre ist zu verbessern, ebenso wie die Anbindung an das Orangerieparterre. Dafür sind im Folgenden Maßnahmen vorgesehen, welche die Sichtverbindungen stärken und durch wiederkehrende Gestaltungselemente die Teilräume zu einer Einheit zusammenfügen. [Z3; P1] 8.1.3 Z: Bei einer Neugestaltung der Einfahrt im Nordwesten sollten klare Bezüge zur angrenzenden Architektur hergestellt, und historische Wegeführungen berücksichtigt werden. [Z2, P1] 8.1.4 E: Die wesentlichen Hauptelemente der barocken Parkanlage sind zu erhalten und die durch den Barock geprägte Raumabfolge soll bewahrt bleiben (vgl. Abb. 4, S. 15). Insbesondere sind die historischen Mittelachsen in ihrer Funktion als Symmetrieachsen dauerhaft zu sichern, weil sie zu den Hauptgestaltungsmitteln aller Gestaltungsphasen, insbesondere des Barocks, zählen. [P1] 8.1.5 Z: Funktionale Überformungen, die entbehrlich sind, sollten zurückgebaut und weitere Einbauten vermieden werden. Wo Einbauten unvermeidlich sind, sollte eine enge gestalterische Bezugnahme zwischen Garten und Architektur hergestellt werden. Damit sollen rein funktional wirkende Elemente in den Hintergrund treten und der Fokus auf die Verzahnung von erhaltenswerter Architektur mit dem Gartenraum gelenkt werden. [Z3; P1] 8.1.6 E: Im Bereich des Ehrenhofs ist die architekturbetonte und weitgehend symmetrische Gestaltung zu erhalten und in ihrer Wirkung zu sichern. Dadurch soll dieser als Auftakt der sich nach Süden anschließenden Raumabfolge und als Hauptzugang für Fußgänger erhalten werden. [P1] 8.1.7 E: Der bestehende Gehölzsaum seitlich des Mittelparterres sollte beibehalten werden, um eine akustische und visuelle Abschirmung zum Straßenraum sicherzustellen und die grüne Raumkante zu stärken. [P1] 8.1.8 Z: Sollte sich die Verkehrssituation im BA künftig deutlich beruhigen, ist eine gezielte Reduzierung der Strauchschicht zur Herausarbeitung historischer Sichtbeziehungen erstrebenswert (vgl. Abb. 189, S. 321). Die 1937 eingebrachte Saumbepflanzung (vgl. Abb. 259, S. 333) sollte in diesem Fall in Teilbereichen in ihrer Höhe auf ca. 1,5 m reduziert werden. [Z3; P1]

114 8 Massnahmenkonzept 8.1 Raumstruktur, Bodenmodellierung und Sichtbeziehungen

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8.1.9 Z: Die Blickbeziehungen zu den Skulpturen (Tomyris und Themistokles) sollten durch ein behutsames Stutzen und partielles Aufasten der angrenzenden Eiben (vgl. Abb. 19, S. 179) wiederhergestellt werden (detaillierte Hinweise vgl. S. 122). Dadurch soll die verbliebene Kunstausstattung der zu Barockzeiten reich ausgeschmückten Anlage hervorgehoben und die Verschattung der Skulpturen reduziert werden (vgl. Abb. 115, S. 243). [Z2; P1] 8.1.10 Z: Punktuell sollten weitere Sichtbezüge zum Palais wiederhergestellt werden, wobei in dessen unmittelbar südlich vorgelagerten Bereich langfristig niedrige Pflanzungen anzustreben sind (vgl. Abb. 256, S. 330). Dadurch sollen die Bezüge zwischen Architektur und Garten gestärkt und eine Staffelung von Nord (niedrig und licht) nach Süd (hoch und dicht) als historisches Gestaltungmotiv wiederhergestellt werden. [Z3; P1] 8.1.11 E: Die bestehende Staffelung der Vegetation – von floral intensiv gestalteten Zonen am Palais und entlang der nördlichen Mittelachse, über Wiesenflächen mit lockerer Gehölzbepflanzung bis hin zu einem dichten Laubbaumbestand im südlichen Bereich – sollte konsequent weitergeführt werden und insbesondere bei Nachpflanzungen Beachtung finden. [P1] 8.1.12 E: Die ebenen Rasenspiegel der Parterreflächen sollten erhalten werden. [P1] 8.1.13 Z: Die Bodenmodellierung am Götterbaum Nr. 466 (Ailanthus altissima), die auf eine einstige Staffagearchitektur sowie wahrscheinlich auf einen späteren Bunker (Zweiter Weltkrieg) verweist, ist in ihrer Funktion als subtiler Hinweis auf die historische Struktur der Anlage zu erhalten und gestalterisch zu sichern (vgl. Abb. 317, S. 378 sowie Historie vgl. S. 35). [Z3; P1] 8.1.14 E: Die Sichtbeziehung zur Bronzefigur „Sich Kämmende“ sollte dauerhaft erhalten werden (vgl. Abb. 33, S. 193). [P1] 8.1.15 Z: Der Querweg nördlich des Rosengartens ist zu bewahren und sollte als fußläufige Verbindung funktional sowie gestalterisch einheitlich gestärkt werden. Damit soll er als durchgehender Verbindungsweg von einem Gartenbereich zum anderen leiten und nach Möglichkeit die historische Bedeutung wiedererlangen. Dazu zählt ebenso die Wiederherstellung des Querwegs südlich der dreireihigen West-Allee, südlich von Winter-Linde (Tilia cordata) Nr. 288 (vgl. auch Plan 2.1). [Z2, P1] 8.1.16 E: Entlang der Längsachse des Rosengartens ist der Blickbezug zur Bronzeskulptur „Sich Kämmende“ zu sichern; aus diesem Grund wird auf der Westseite bewusst auf die Wiederherstellung der ursprünglich dort vorhandenen Schnitthecke verzichtet (vgl. S. 393). Ziel dieser Maßnahme ist es, die räumliche und gestalterische Verzahnung des Rosengartens mit dem angrenzenden Mittelparterre zu fördern. [P1]

8 Massnahmenkonzept 115 8.1 Raumstruktur, Bodenmodellierung und Sichtbeziehungen

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8.2 Wege und Platzflächen

8.2.1 E: Wassergebundene Wege des Mittelparks sind in ihrer Linienführung und Materialität zu bewahren, weil sie ein wichtiges Charakteristikum eines Parks darstellen. Des Weiteren sind sie wasser- und luftdurchlässig. Die vorhandene Wassergebundene Wegedecke ist zu sanieren. Die Sanierung der wassergebundenen Wegedecken soll in einem gelb-beigen Farbton mit ausreichender Mittelüberhöhung erfolgen. Eine jährliche Pflege sollte eingeplant werden. [P1] 8.2.2 E: Der historische Wegebord aus rotem Buntsandstein (teilweise verworfen und lückenhaft) sollte unter Verwendung möglichst vieler Originalelemente entlang aller wassergebundenen Wege im gesamten Mittelpark denkmalgerecht und nach Möglichkeit in Sandlagerung saniert werden (vgl. Abb. 100, S. 239). 8.2.3 Z: Die auf der Mittelachse bestehende Kombination aus wassergebundener Wegedecke mit mittigem Sandsteinplattenbelag (historischer Bestand, nachweisbar ab 1836, vgl. Abb. 230, S. 309) hat sich im Krankenhausbetrieb bewährt. Es wird empfohlen in Anlehnung an den Plan von 1830/1835 (vgl. Karte 11, S. 435), entlang der Mittelachse und der südlichen Querachse großformatige Natursteinplatten fortzuführen. Vorgeschlagen wird eine Ergänzung von Natursteinplatten (gelblicher Granit) auf folgenden Wegen: • südlicher Querweg im Mittelparterre und nördlich des Rosengartens sowie südlich der Westallee entlang Haus B • Mittelachse südlich der Prunkvase und nördlich davon ein Anschlussstück an den bestehenden Plattenbelag Die Frage eines Formatwechsels der Natursteinplatten zur Abgrenzung der Mittelachse und der Nebenwege ist mit der zuständigen Denkmalbehörde eng abzustimmen und von dieser genehmigen zu lassen. [Z2, P2] 8.2.4 E: Der leicht schräge Verlauf des nördlichen Querwegs im Mittelparterre ist beizubehalten, um die Gebäude G und R ohne abknickende Wegeführung anzubinden. [P2] 8.2.5 Z: Die Betonplatten und der Betonbord des nördlichen Querwegs (vgl. Abb. 41, S. 201) sollte entfernt und eine wassergebundene Wegedecke (gelb- ocker) mit einem Bord aus rötlichem Buntsandstein235 wiederhergestellt werden. [Z2, P1] 8.2.6 Z: Verworfene Natursteinplattenbeläge (Sandstein, Granit, Schiefer (vgl. Abb. 85, S. 231)) sollten gehoben, stabilisiert und nach Möglichkeit standort- und

235 Dass der Bord an diesem Weg ebenfalls aus rötlichem Buntsandstein gefertigt war, lässt die umfängliche und einheitliche Umgestaltung von 1937 stark vermuten, ließ sich mit der aktuellen Quellenlage jedoch nicht belegen.

116 8 Massnahmenkonzept 8.2 Wege und Platzflächen

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materialgerecht auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Zu beachten ist, dass dabei keine Großwurzeln von Gehölzen beschädigt werden dürfen. [Z2, P1] 8.2.7 Z: Mit Betonplatten ausgelegte Abkürzungswege wie nördlich von Haus N und im Gehölzsaum zwischen Haus R und dem Mittelparterre sollten entfernt und mittels Abpflanzung eine erneute Bildung von Trampelpfaden vermieden werden. [Z2, P2] 8.2.8 E: Die profilierte Sandsteineinfassung im Ehrenhof ist mit möglichst viel Originalsubstanz zu erhalten und verworfene Teile sind in ihrer Lage zu korrigieren. [P1] 8.2.9 Z: Es sollte eine durchgängige Gestaltung der Wegeachsen ohne Materialwechsel angestrebt werden; eine Ausnahme bildet die südliche Böschung des Mittelparterres, wo zur Erosionsvermeidung abweichende Beläge erforderlich sein können und das Granitpflaster beibehalten werden kann (statt WGW) oder andere Natursteinbeläge in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde eingebracht werden können. Die Materialvielfalt im Wegebereich sollte reduziert werden; wo möglich, sollten Natursteinmaterialien verwendet werden. Asphaltierte Flächen sollten nur dort beibehalten werden, wo sie technisch alternativlos sind. Wo Asphalt entbehrlich ist, sollte er durch Granitpflaster ersetzt werden. [Z2, P1] 8.2.10 Z: Sämtliche betonierten oder asphaltierten Vorplätze sollten im Zuge von Sanierungen mit hellgrauen Granitplatten (Reihenverband, 60 x 40 cm) nach dem Vorbild von Haus C (vgl. Abb. 94, S. 235) ausgestattet werden. Das betrifft die Vorplätze von: Haus R-Westseite, Haus H-Südseite, Haus B-Ostseite, Haus G- Ostseite und den Vorplatz des südlichen Haupteingangs der ehemaligen Orangerie und soll ein einheitliches Erscheinungsbild der Gesamtanlage fördern. [Z2, P2] 8.2.11 Z: Im Zuge von größeren Baumaßnahmen in betreffenden Teilbereichen, sollten mit Betonpflaster ausgestattete Fahrradstellplätze ebenfalls mit Granitplatten bzw. Granitpflaster, wie im Maßnahmenplan ausgewiesen, ausgestattet werden. [Z2, P2] 8.2.12 Z: Die Wegeverbindung entlang der Ostseite von Haus N in Richtung Neptunbrunnen sollte gestalterisch und funktional gestärkt werden (außerhalb BA). Dazu beitragen sollen die Maßnahmen, die auf ein einheitliches Gestaltungskonzept abzielen und die östliche Allee nach Süden verlängern, vgl. Kapitel 8.4 Gehölze, S. 121. Die Gestaltung sollte sich an der Wegeverbindung mit Allee zwischen Haus N und Haus C anlehnen, um die Einheitlichkeit des Gesamtensembles zu stärken. [Z2, P1]

8 Massnahmenkonzept 117 8.2 Wege und Platzflächen

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8.2.13 E: Die bestehende Zufahrtsbeschränkung durch den Pförtner (oder vergleichbare Systeme) sollten fortgeführt werden, um den motorisierten Verkehr im BA möglichst gering zu halten. [P1] 8.2.14 Z: Die Durchfahrtsbeschränkung zwischen Haus A und dem Mittelparterre sollte verstärkt werden. Der Zebrastreifen südlich von Haus A sollte solange belassen werden, wie dort motorisierter Verkehr auf dem Querweg besteht (vgl. Abb. 45, S. 205). Weitere gesicherte Fußgängerquerungen – auch in Form gestalterisch integrierter Zebrastreifen u. a. Am südlichen Querweg – sind zu prüfen. Eine Verkehrsberuhigung südlich von Haus A ist bei einer Aktualisierung des Verkehrskonzepts des SKDF ebenfalls zu prüfen. [Z2, P1] 8.2.15 E: Die weitere Nutzung der Kollektorgänge ist aus denkmalpflegerischer Sicht wünschenswert, um oberirdische Medientrassen zu vermeiden und bestehende Medienverläufe dauerhaft unsichtbar zu führen. Neue Einbauten für Infrastruktur – etwa Ladestationen – sollten zurückhaltend und gestalterisch unauffällig in das Wegenetz integriert werden. Der parkartige Charakter der Gesamtanlage soll nicht beschnitten werden. Im Zusammenhang mit größeren Maßnahmen im betreffenden Teilbereich sollte zeitnah eine Aktualisierung der unvollständig kartierten Medienlagen und kontinuierliche Fortschreibung dieser erfolgen, weil der Krankenhausbetrieb ein besonders komplexes Mediennetz bedingt. [P2]

118 8 Massnahmenkonzept 8.2. Wege- und Platzflächen

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8.3 Wasseranlagen und -haushalt

8.3.1 E: Die zwei halbrunden Wasserbecken sind als bedeutender Originalbestand der Anlage (gebaut zwischen 1779 und 1815 unter Marcolini, vgl. Historie S. 28) zu erhalten. [ P1] 8.3.2 Z: Um die Denkmalsubstanz der Brunnenbecken langfristig erhalten zu können, sind im Rahmen einer künftigen Brunnensanierung die bestehenden Pflanzinseln zurückzubauen (vgl. Abb. 78, S. 227). Diese Maßnahme kann erst, in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz, nach dem Abgang der Inselgehölze erfolgen. Die ursprünglich vier Sumpfzypressen (heute drei + ein Urweltmammutbaum) waren ein Geschenk eines zufriedenen Gastes und wurden um 1890 in den aus der Marcolinizeit stammenden Wasserbecken ergänzt (Historie der Inseln vgl. S. 33; Bestandsbewertung vgl. S. 61; Gutachten Inselgehölze vgl. S. 57). Des Weiteren sollten die Beckenböden geschlossen und mit Natursteinplatten236 ausgelegt werden, wobei darauf zu achten ist, dass sofern verwendet, eine Teichfolie nicht sichtbar bleibt. [Z2, in Abhängigkeit von Standzeit der Bäume] 8.3.3 Z: Es ist zu prüfen, ob der aufbetonierte Beckenrand (vgl. Abb. 77, S. 227) im Zuge einer zukünftigen Sanierung entfernt werden kann, um den originalen Sandsteinbeckenrand vollständig sichtbar zu machen. [Z2, in Abhängigkeit von Standzeit der Bäume] 8.3.4 E: Das denkmalgerecht rekonstruierte Metallgeländer an den halbrunden Wasserbecken (vgl. Abb. 76, S. 227) ist in seiner bestehenden Form zu erhalten. [P1] 8.3.5 Z: Die gefüllten Wasserbecken sollten in ihrer Funktion als architektonisch intendierte Spiegelfläche für die Fassade und den Himmel bewahrt bzw. wiederhergestellt werden. [Z2, in Abhängigkeit von Standzeit der Bäume und der Sanierung der Becken] 8.3.6 Z: Die Schachtabdeckung des Tiefbrunnens östlich von Haus A-Mitte sollte denkmalgerecht integriert werden (vgl. Abb. 173, S. 261). Empfohlen wird eine Sandsteinabdeckung. [Z2, P2] 8.3.7 Z: Vor dem Hintergrund des regelmäßig auftretenden Algenproblems wird empfohlen, auch künftig auf die Haltung von Fischen in den Wasserbecken zu verzichten, da diese durch zusätzlichen Nährstoffeintrag das ökologische Gleichgewicht des Beckens weiter belasten würden. Gleiches gilt für die dauerhafte Ansiedlung von Wasservögeln: Obwohl das derzeitige Entenpärchen öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, steht seine Präsenz langfristig im Widerspruch zu den denkmalpflegerischen Zielsetzungen. Eine gezielte

236 Die Planungsunterlagen von der Beckensanierung von 1992 erwähnen, dass der Beckenboden ursprünglich vermutlich mit Sandsteinplatten ausgelegt war.

8 Massnahmenkonzept 119 8.3 Wasseranlagen und -haushalt

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DENKMALPFLEGERISCHE ZIELPLANUNG - SKDF MITTELPARK

Ansiedlung von Wassergeflügel sollte daher nicht gefördert237 und das Füttern weiterhin konsequent unterbunden werden. [Z2, P1]

237 Das bislang vorhandene Entenhäuschen wurde 2025 entfernt.

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8.4 Gehölze

Regelmäßige Gehölzpflanzungen: 8.4.1 E: Zu erhalten und zu fördern sind die Alleen und Bäume regelmäßiger Anordnung. Die Flanken des Mittelparks werden durch Großbaumgehölzreihen (westlich dreireihige Allee, östlich einreihig) geprägt, welche auf ursprünglich je vierreihige Alleen zurückgehen. Erhalt der vorhandenen Gehölze, insbesondere der Altgehölze, zur Betonung der barocken Achsen. Hauptaugenmerk sollte dabei auf dem Erhalt der parterrezugewandten Baumreihe der Westallee und der südlichen Querallee liegen, welche den größten Altbaumbestand aufweisen. [P1] 8.4.2 Z: Bei Gehölzergänzungen in den Alleen ist der Verlauf der Baumreihen an den Standorten der verbliebenen Altgehölze auszurichten. Dabei ist nach Möglichkeit der historische Pflanzabstand von 6,5m innerhalb der Reihen einzuhalten sowie eine Gegenständigkeit der Gehölzreihen anzustreben. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist die Wiederherstellung von jeweils vier Baumreihen an den östlichen und westlichen Flanken nicht realisierbar. Eine dritte Reihe zwischen der bestehenden westlichen Allee und Haus R bietet voraussichtlich keine geeigneten Entwicklungsbedingungen. Ziel ist die Etablierung möglichst umfangreicher und vitaler Alleestrukturen. Östlich werden daher zwei Baumreihen angestrebt, davon eine im heutigen Gehölzsaum; westlich soll die bestehende Dreierstruktur beibehalten werden. Die Maßnahme kann nur unter Berücksichtigung ausreichender Lichtverhältnisse stattfinden, und kann daher auch abschnittsweise durchgeführt werden. [Z2/In Abhängigkeit vom Abgang der Gehölze im Gehölzsaum und ausreichenden Lichtverhältnissen, P1] 8.4.3 Z: Die Inselgehölze sind zu belassen und nicht nachzupflanzen (Historie der Inselgehölze vgl. S. 33; Bewertung Inselgehölze vgl. S. 76; Gutachten Inselgehölze vgl. S. 57). Die Gehölze sollten weiterhin wie bisher mit Wasser versorgt werden und wenn notwendig die Intensität der Tropfbewässerung erhöht werden. [Z2, P1] 8.4.4 Z: Bei künftigen Pflanzungen sollte eine weitgehende axiale Symmetrie entlang der Hauptachse weitergeführt werden. Sobald die Möglichkeit besteht, sind nicht mehr vorhandene Pendants der folgenden Gehölze auf der gegenüberliegenden Seite der Mittelachse wiederzubringen, vgl. Plan 5: [Z3, P1] • Abendländischer Lebensbaum Nr. 360 (Thuja occidentalis) • Esskastanie Nr. 323 (Castanea sativa) • Ross-Kastanie Nr. 325 (Aesculus hippocastanum) • Rot-Buche Nr. 341 (Fagus sylvatica) • Holländische Linde Nr. 342 (Tilia x vulgaris)

8 Massnahmenkonzept 121 8.4 Gehölze

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8.4.5 E: Es sollten denkmalgerechte Nachpflanzungen von verloren gegangenen Gehölzen gemäß Maßnahmenplan durchgeführt werden. Dabei ist zu prüfen, ob standortverbessernde Maßnahmen (vgl. S. 137) zu ergreifen sind. Es ist zwingend zu beachten, dass keine invasiven oder anderweitig schädlichen Gehölze eingebracht werden und durch die Gehölzart die historisch beabsichtigte Raumwirkung erzielt werden kann. [P1] 8.4.6 E: Am Gebäude C ist die Nachpflanzung der ehemaligen Lindenallee (Tilia cordata Nr. 599-601, vgl. Plan 3) im Bereich des Vorplatzes zu erhalten. [P1] 8.4.7 E: Baumsicherungsmaßnahmen sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. [P1]

Solitäre und Gehölzgruppen: 8.4.8 E: Die Charakteristik des Parterres mit offenem Rasenspiegel mit Solitär- und Gruppenpflanzungen, welche weitgehend einer axsialen Symmetrie entlang der Hauptachse zwischen Palais und Neptunbrunnen folgen, ist beizubehalten. Ebenso ist die Artenvielfalt der Gehölze zu erhalten und gegebenenfalls denkmalgerecht zu erweitern. Augenmerk sollte des Weiteren auf dem Erhalt von diversen Koniferen mit malerischem Wuchs und hohem Wiedererkennungswert liegen. Ziel ist außerdem der Erhalt der Wiesen mit Solitärbäumen als gestalterischer Kontrast zum baumreichen Hain im Süden. [P1] 8.4.9 Z: Stark aufgewachsene Eibengehölze (Taxus) sollten mit regelmäßigen Pflegeschnitten dort eingekürzt werden, wo bereits statische Überlast besteht, um ein Auseinanderbrechen der Gehölze zu verhindern, eine Verjüngung zu fördern und Sichtachsen wieder herauszuarbeiten. Erhalt und Herausarbeitung der Sichtbeziehungen zu den Skulpturen, insbesondere aus nördlicher Richtung, sollte durch behutsamen und schrittweisen Rückschnitt der Eiben erfolgen. Sollten sich Sichtbeziehungen durch den Rückschnitt nicht ausreichend herstellen lassen, wird empfohlen, zusätzlich bodennahe Äste einzukürzen. Diese Kürzungen sollten schrittweise über mehrere Jahre durchgeführt werden, um den gealterten Gehölzen eine ausreichende Anpassungszeit zu ermöglichen und haben in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden zu erfolgen. [Z2, P1] 8.4.10 Z: Der Götterbaum (Ailanthus altissima) Nr. 400 sollte aufgrund seiner Invasivität entnommen werden.238 Nachfolgend sollte über mehrere Jahre hinweg mindestens zwei Mal jährlich eine Nachkontrolle erfolgen, ob Wurzelschösslinge nachgetrieben sind, bei Vorhandensein sind diese zu entnehmen. [Z1, P1]

238 Weitere Informationen zum invasiven Verhalten des Götterbaums, rechtlicher Rahmen und Leitfaden zum Umgang, vgl. S. 472f.

122 8 Massnahmenkonzept 8.4 Gehölze

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DENKMALPFLEGERISCHE ZIELPLANUNG - SKDF MITTELPARK

8.4.11 Z: Die Chinesische Wild-Birne Nr. 407a (Prunus pyraster) sollte nach Möglichkeit zeitnah umgepflanzt werden, solange sie noch umpflanzbar ist. Sie steht im Standortkonflikt mit der wiederherzustellenden östlichen Lindenallee und ist vor deren Nachpflanzung zu entnehmen. [Z1, P2]

Strauchpflanzungen: 8.4.12 E: Der weitgehend dichte Gehölzsaum aus Strauch- und Baumpflanzungen rahmt den Gartenraum und soll diesen weiterhin vom Straßenraum abgrenzen (solange keine deutliche Reduktion des Verkehrsaufkommens erfolgt). [P1] 8.4.13 Z: Es sollte eine denkmalgerechte Entwicklung des Gehölzsaums und der Unterpflanzung im Bereich der inneren Reihen der Lindenalleen erfolgen: [Z2, P1] Für erfolgreiche Lindenpflanzungen (siehe oben „regelmäßige Gehölzpflanzungen (vgl. 8.4.2, S. 121)) sollten bereits oder zukünftig abgängige Gehölze des bestehenden Gehölzsaums entnommen (vgl. S. 137) und frei werdende Pflanzstellen optimiert werden. Es wird empfohlen, besonders stark befallene Buchsbäume (Buxus spec.) zu entnehmen (siehe unten). Ziel soll sein etablierte Gehölze zu fördern, den Gehölzsaum zu diversifizieren und den Buchsbaumbestand maßvoll zu reduzieren. So soll der aktuell stark durch Trockenheit und den Buchsbaumzünstler (Cydalima perspectalis) vitalitätsgeschädigte Buchsbestand vermindert werden, um die Pflegearbeiten ressourcenschonend auf umweltschonende Herangehensweisen umstellen zu können. Weitere Informationen zum Buchsbaumzünstler und möglichen Gegenmaßnahmen vgl. S. 474f.

Empfehlung für Maßnahmen gegen den Buchsbaumzünstler in einem Vegetationszyklus: • Februar – März (Vorfrühling) Kontrolle auf überwinternde Larven in Gespinsten (Hibernakeln) im Strauchinneren. Mechanisches Entfernen und Entsorgen von befallenen Trieben. • April – Mai (Frühjahrsgeneration) Pheromonfallen aufstellen (ab ca. 15 °C, Flugbeginn möglich). Larvenmonitoring: 1–2 Wochen nach Falterflug Beginn der Raupenkontrollen im Strauchinneren. Biologische Behandlung: Bt-Spritzung gegen junge Larven, gründliche Benetzung sicherstellen, bei bedecktem Himmel, möglichst nicht unter 18°C Umgebungstemperatur) Mechanische Ergänzung: Raupen absammeln, Auswaschen mit Wasser

8 Massnahmenkonzept 123 8.4 Gehölze

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DENKMALPFLEGERISCHE ZIELPLANUNG - SKDF MITTELPARK

• Juni – Juli (Sommergeneration) Pheromonfallen kontrollieren (mind. wöchentlich). Bt-Behandlungen nach Schlupf neuer Junglarven wiederholen. Schnittmaßnahmen nach starkem Fraß, dabei historische Form berücksichtigen. Trichogramma-Einsatz (Schlupfwesten) (optional): zeitnah zur Eiablage, in enger Abstimmung mit Monitoring. • August – September (Hauptflug und 2. Generation) Fallen weiter betreiben: Höhepunkt des Befalls möglich. Bt-Spritzungen zeitgerecht auslösen, insbesondere an repräsentativen Buchsbeständen, Mechanische Entfernung stark befallener Partien. Dokumentation: Fotos und Pflegeberichte für Archiv und Denkmalpflegeakte und als spätere Vergleichsgrundlage. • Oktober – November (Spätsaison) Letzte Kontrolle: Gespinste im Strauchinneren lokalisieren und mechanisch entfernen. Pflegeschnitt mit Blick auf Erhaltung der Form, ggf. Förderung von Neuaustrieb. Befallsverlauf dokumentieren, Maßnahmen evaluieren.

Ergänzende Empfehlungen: Schnittgut nur über den Restmüll entsorgen oder gesicherte Grünabfallwege; keine Verwertung auf dem Kompost.

Es wird empfohlen, einen maßvollen Teil der stark befallenen Buchsgehölze zu entnehmen und durch alternative Arten zu ersetzen. Eine Unterpflanzung des Saums sollte mit schatten- und schnittverträglichen Straucharten, die geringe Wurzelkonkurrenz verursachen, erfolgen. Die Zielhöhe der Saumbepflanzung beträgt 1,5–2,5m, um eine klare Differenzierung zwischen Alleebäumen und Strauchschicht herauszuarbeiten, welche aktuell kaum mehr ablesbar ist. Empfohlene schattenverträgliche Ersatzarten für abgängige Buchsgehölze, welche geringen Wurzeldruck auf die Linden ausüben, sind: • Europäischen Stechpalme (Ilex aquifolium) • Gewöhnliche Berberitze (Berberis vulgaris) • Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) • Japanische Mahonie (Berberis japonica) • Mittelmeer-Feuerdorn (Pyracantha coccinea) • Ovalblättriger Buchsbaum (Buxus sempervirens 'Bullata')239 • Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) • Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)

239 Der Ovalblättrige Buchsbaum (Buxus sempervirens 'Bullata') hat sich im BA als weitgehend resistent gegen den Buchsbaumzünstler herausgestellt.

124 8 Massnahmenkonzept 8.4 Gehölze

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• Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) Nach erfolgten Lindenpflanzungen der inneren Alleereihen sollte der Gehölzsaum mit den erwähnten Arten wieder weitgehend geschlossen werden. So soll die Saumpflanzung beidseits des Parterres in ihrem Nord-Süd-Verlauf einheitlich, jedoch artenreicher gestaltet werden. Im nördlichen Bereich sollte der Blühaspekt gezielt intensiviert werden, z.B. durch den Einsatz von Rhododendren (ebenfalls mit einer Zielhöhe von 1,5–2,5m).

8.4.14 Z: Die Gehölze (überwiegend Koniferen) aus den Pflanzkübeln südlich von Haus A-Mitte sollten weitgehend entfernt werden, wie im Maßnahmenplan dargestellt. Die Gehölze sollten, wenn möglich, außerhalb des BA weiterverwendet werden. Als Ersatz zur Abgrenzung des derzeitigen Durchgangsverkehr können Citrusgewächse in Holzkübeln dienen, vgl. 8.5.2, S. 126. [Z2, P2] 8.4.15 E: Das repräsentative Vegetationsbild mit Gehölzen auf dem Vorplatz westlich von Haus A sollte erhalten bleiben und bei möglichen Umgestaltungen in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde adäquat ersetzt werden, ebenso wie die Schnitthecke westlich davon. [P2] 8.4.16 Z: Es ist zu prüfen, ob im Zuge größerer Bauarbeiten in diesem Bereich, der östliche Vorplatz durch eine Rasenfläche mit Gehölzen gestalterisch weitge- hend an den das Erscheinungsbild des westlichen Vorplatzes angeglichen wer- den kann, vgl. Plan 5. Empfohlen werden entsprechend eine Japanische Blüten- kirsche (Prunus serrulata Kanzan) und zwei Magnolien, wenn die Bestandslinden abhängig sind. [Z3, P2]

8 Massnahmenkonzept 125 8.4 Gehölze

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8.5 Schmuckpflanzungen

8.5.1 E: Die Gestaltung der Wechselflorbeete entlang der nördlichen Mittelach- se sollte fortgeführt werden. Bei der Artenauswahl sollten historische Sorten Vor- rang haben. [P1] 8.5.2 Z: Es ist zu prüfen, ob die Pflanzkübel unterschiedlicher Größe und Materi- alität südlich von Haus A-Mitte entfernt (vgl. Plan 5) und auf wenige, große Kübel aus hochwertigen Materialien beschränkt werden können. Es sollten einheitliche Pflanzkübel aus Materialien wie Terrakotta oder Naturstein als Ersatz für die der- zeitige Vielzahl unterschiedlicher Kübel vor den Gebäudeeingängen aufgestellt werden. Es wird empfohlen, seitlich des südlichen Haupteingangs der ehemali- gen Orangerie zwei Orangenbäumchen in klassischen Holzkübeln aufzustellen, um die ehemalige Nutzung als Orangerie zu unterstreichen. Das Motiv von Ci- trusgewächsen in Holzkübel kann ebenso zur Abgrenzung des Durchgangsver- kehrs südlich von Haus A-Mitte aufgegriffen werden, bis dort nach Möglichkeit kein Durchgangsverkehr mehr stattfindet. [Z2; P3] 8.5.3 Z: Es wird empfohlen, im Zentrum der seitlichen Rosenbeete an den Was- serbecken je eine Großblattstaude nach historischem Vorbild wiederherzustellen (vgl. Abb. 231, S. 311). [Z2; P3]

126 8 Massnahmenkonzept 8.5 Schmuckpflanzungen

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8.6 Rasen- und Wiesenflächen, Bodendecker und Krautschicht

8.6.1 E: Der ebene Rasenspiegel im Ehrenhof sollte durch eine Substratauffüllung bis zur unteren Profilkante der vorhandenen Randeinfassung wiederhergestellt werden. Für die Wiederbegrünung sollte ein standortangepasster, schattenverträglicher Rasen gewählt werden. Es wird empfohlen, einen Zierrasen gemäß RSM 1.1 auszusäen oder gegebenenfalls Rollrasen zu verwenden. Die Pflege des Rasens sollte auf einen gleichmäßig kurzen und gepflegten Bestand ausgerichtet sein, um den repräsentativen Auftakt der Anlage zu unterstreichen. [P2] 8.6.2 E: Die artenreichen Wiesenmischungen auf den Parterreflächen sollten erhalten werden. Sie sind mit einem regelmäßigen Kurzschnitt zu pflegen, mit Berücksichtigung der Geopytenblüte, vgl. 8.6.6. [P2] 8.6.3 Z: In den übrigen Bereichen des Bearbeitungsgebiets, insbesondere dort, wo die bisherigen Rasenflächen durch Trockenheit geschädigt sind, sollten standort- und denkmalgerechte Wiesenmischungen etabliert werden, welche die vorhandene Krautschicht ergänzen. Ziel ist die Entwicklung artenreicher Wiesen mit kontinuierlichen, dezenten Blühaspekten über die gesamte Vegetationsperiode. Die Wiesen sollten in der Lage sein, längere Trockenphasen zu überstehen und sich zeitnah regenerieren zu können. [Z2; P2] 8.6.4 E: Die Farnpflanzen auf den bestehenden Bauminseln in den halbrunden Wasserbecken sollten gezielt gefördert werden, solange die Inseln in ihrer aktuellen Form erhalten sind (vgl. Abb. 303, S. 369). Damit soll das historische Erscheinungsbild aufgegriffen und der Austrocknung des Wurzelraums entgegengewirkt werden. [Z2; P2] 8.6.5 E: Vorhandene Geophytenbestände sollten erhalten und gefördert wer- den. Das betrifft insbesondere die Wildtulpenbestände im nördlichen Teil des Mittelparterres. Es wird empfohlen, durch feinabgestimmte Mahdtermine die Geophytenbestände zur Blüte kommen zu lassen. [P2] 8.6.6 Z: Es sollten Geophyten (Frühling und Herbst) im Wechselflorbeet sowie im Umfeld von Kunstausstattung und um ausgewählte Solitäre zur gestalterischen Inszenierung verstreut gesteckt werden. Um das vorhandene Farbschema fortzu- führen, werden in Anlehnung an die Tulpenbestände weiße und gelbe Geophy- ten, nach Möglichkeit historische Sorten, empfohlen. Unter laubabwerfenden Solitären werden die sich selbst aussamenden Winterlinge (Eranthis hyemalis) an- geraten. [Z2; P3]

8 Massnahmenkonzept 127 8.6 Rasen- und Wiesenflächen, Bodendecker und Krautschicht

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8.7 Kleinarchitekturen, Denkmale, Steinsetzungen und Skulpturen

8.7.1 E: Sämtliche Kunstaustattung ist zu erhalten. [P1] 8.7.2 E: Die Skulpturen Themistokles und Tomyris sind zu erhalten (Historie vgl. S. 25 und S. 32, Bewertung S. 90). Es ist für verbesserte Sichtachsen insbesondere aus nördlicher, östlicher und westlicher Richtung zu sorgen (vgl. S. 122). Zugleich ist eine besserte Belichtung sicherzustellen, um die Vermoosung zu reduzieren und die Sichtbarkeit der Skulpturen auch aus größerer Entfernung zu verbessern. 8.7.3 Z: An den Skulpturen Themistokles und Tomyris ist der Einsatz einer Steinla- sur – vergleichbar mit jener, die an der Prunkvase verwendet wurde – zu prüfen, um den Originalbestand der Skulpturen langfristig zu schützen. [Z1, P1] 8.7.4 Z: Im Falle notwendiger Eingriffe sind an der Bronzefigur „Sich Kämmen- de“ die Bodenplatte und der Sockel entsprechend der Hauptblickrichtung (NNW) auszurichten. Kurzfristig sollte eine Abdeckkappe über die große Mutter an der Bodenplatte aufgesetzt werden, um das Erscheinungsbild zu verbessern. [Z1, P3] 8.7.5 Z: Es wird empfohlen zu recherchieren, wer den Winzerbrunnen gestaltet hat und ob er im Zuge früherer Umgestaltungen versetzt wurde, weil das derzeiti- ge Beschriftungsschild möglicherweise nicht korrekt ist (Bewertung vgl. S. 92). Das am Beckenrand verloren gegangene Metallgeländer ist nicht wiederherzustel- len, da es vollumfänglich verloren gegangen ist. Hinweise auf frühere Veranke- rungspunkte sollten bei zukünftigen Sanierungsarbeiten im Bestand belassen werden. [Z3, P2] 8.7.6 Z: Es wird empfohlen zu klären, an welchen genauen Standorten sich die historischen Vasen im Brühlschen Garten befanden (Bewertung vgl. S. 92). [Z3, P2] 8.7.7 Z: Eine weiterführende Recherche sollte durchgeführt werden, ob sich die Vermutung bestätigen lässt, dass auf den Steinsockeln (vgl. Abb. 106, S. 241) entlang der Wege zum Orangeriemitteleingang ursprünglich Pflanzschalen auf- gestellt waren. Sollte dies der Fall sein, sollte ein entsprechendes Pflanzbild entwi- ckelt werden, welches die historische, punktuelle Akzentuierung wieder aufgreift (vgl. Abb. 313, S. 377). [Z3, P3] 8.7.8 Z: Im Rahmen zukünftiger Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Vorplatz von Haus C sollte geprüft werden, ob der historische Skulpturenstandort als ge- stalterisches Pendant zur Bronzefigur Sich Kämmende wieder integriert werden kann, vgl. Verluste des Gartendenkmals in Plan 3.2. [Z3, P3] 8.7.9 Z: Es wird empfohlen, zu recherchieren, ob der ursprüngliche Muschelauf- satz und die Voluten des Delphinbrunnens noch deponiert sind. [Z3, P3] 8.7.10 Z: Es sollte geprüft werden, ob das historische Wappen von Dorsch noch erhalten und gegebenenfalls deponiert ist (vgl. Abb. 206, S. 285). [Z3, P3]

128 8 Massnahmenkonzept 8.7 Kleinarchitekturen, Denkmale, Steinsetzungen und Skulpturen

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8.7.11 Z: Eine Recherche sollte durchgeführt werden, ob und wenn ja welche Kunstobjekte ursprünglich in den wandgebundenen Ädikulen aufgestellt waren und ob sich diese heute noch in einem Depot befinden. [Z3, P3] 8.7.12 Z: Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die ehemaligen historischen Bleiglas- fenster von Haus A-Mitte noch existieren (vgl. Abb. 255, S. 331). [Z3, P3]

8 Massnahmenkonzept 129 8.7 Kleinarchitekturen, Denkmale, Steinsetzungen und Skulpturen

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8.8 Ausstattung und Einfriedungen

8.8.1 Z: Das Ausstattungskonzept hinsichtlich Abfallbehältern mit Holzverblen- dung sollte fortgeführt werden. Es sollte geprüft werden, ob oben geschlossene Abfalleimer eine funktionale und visuell geeignete Alternative darstellen könn- ten. Die bestehenden Papierkörbe aus Waschbeton sollen ersetzt und nach Möglichkeit außerhalb des BA weiterhin verwendet werden. An Raucherstandor- ten wird die Ergänzung eines Aschers am Abfallbehälter empfohlen. [Z2, P2] 8.8.2 Z: Hoch stehende Schachtabdeckungen (wie Abb. 134, S. 251) und Lüf- tungsschächte (wie Abb. 106, S. 241) sollten denkmalgerecht in die Gestaltung eingebunden werden. Dabei sind Natursteinmaterialien wie Sandstein oder Gra- nit zu verwenden, analog zur bereits umgesetzten Gestaltung im Orangeriepar- terre. Dort befindet sich westlich des Haupteingangs ein mit Sandstein denkmal- gerecht integrierter Lüftungsschacht (vgl. Abb. 82, S. 229). [Z2, P2] 8.8.3 Z: Geländer und Handläufe sind – wo möglich – in einem einheitlichen Stil auszuführen, orientiert an den Geländern der halbrunden Wasserbecken (vgl. Abb. 76, S. 227) sowie dem Treppengeländer von Haus U (Bewertung vgl. S. 94). Empfohlen wird eine Ausführung in Anthrazit (RAL 7016) mit runden Pfostenkro- nen und volutenförmigem Anlauf nach historischem Vorbild. [Z2, P2] 8.8.4 E: Die historisierende Ausstattung im Ehrenhof sollte beibehalten und bei Erfordernis fortgesetzt werden (vgl. Abb. 164, S. 259 und Abb. 74, S. 225). [P2] 8.8.5 Z: Der bestehende Ausstattungskatalog des SKDF sollte hinsichtlich der türkisfarbenen Leuchten und Wegweiser überarbeitet werden (vgl. Abb. 158, S. 257). Die Leuchten sollten durch denkmalgerechte Leuchten ersetzt werden. Auch hier wird eine Ausführung in Anthrazit (RAL 7016) empfohlen. [Z2, P2] 8.8.6 Z: Das Beleuchtungskonzept im Mittelparterre sollte überprüft werden. Es wird empfohlen, zurückhaltendere Leuchtenmodelle (insbesondere farblich) zu verwenden (aktuell stehen türkisfarbene Mastleuchten). Der Bedarf von drei Leuchten ist historisch begründet und die Existenz von Mastleuchten östlich des Weges seit 1911 mit verschiedenartigen Modellen belegbar (vgl. Abb. 243, S. 319 sowie Verluste des Gartendenkmals im Plan 3.2). Änderungen sind eng mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen und durch diese genehmigen zu lassen. [Z2, P2] 8.8.7 Z: Für Sitzbänke sollte grundsätzlich ein einheitliches Design verwendet werden, das denkmalpflegerisch angemessen ist.240 Die Unterkonstruktion sollte schlicht historisierend gehalten sein, in Anlehnung an das Modell von Bank B4 (Bewertung vgl. S. 96 und Abb. 151, S. 255). Sitzfläche und Rückenlehne sollten

240 In jüngerer Vergangenheit wurde ein Modell der Serie Comfony von Benkert eingebaut (Garten der Stille, Neptunbrunnen und geplant an Haus P).

130 8 Massnahmenkonzept 8.8 Ausstattung und Einfriedungen

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aus Holzlattung bestehen; alternativ kann wetterfestes Holzimitat verwendet werden. [Z2, P2] 8.8.8 Z: Das Design der Fahrradständer sollte vereinheitlicht werden. Auch hier wird eine Ausführung in Anthrazit (RAL 7016) empfohlen. [Z2, P2] 8.8.9 Z: Der vorhandene Schacht der Bodenleuchte im Ehrenhof sollte denk- malgerecht, z. B. mit einer Ausführung in Naturstein, kaschiert werden (Bewer- tung vgl. S. 96). [Z2, P2] 8.8.10 Z: Für Beschriftungsschilder im Bereich der Wechselflorbeete sollten hoch- wertige Materialien eingesetzt werden. Es wird empfohlen, kleine Schieferplatten zu verwenden. [Z2, P3]

8 Massnahmenkonzept 131 8.8 Ausstattung und Einfriedungen

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8.9 Nutzung

8.9.1 Z: Zur Steigerung der Wertschätzung des Gartendenkmals sollte die Ver- mittlung von Informationen systematisch ausgebaut werden. Die bestehende Beschriftung ausgewählter Gehölze mit lateinischen und deutschen Trivialnamen sollte fortgeführt werden. An den größeren Kunstausstattungen sollten Informati- onstafeln nach dem Vorbild des Infopults am nördlichen Eingang von Haus N angebracht werden, die deren künstlerische, historische oder gartenkulturelle Bedeutung erläutern. 8.9.2 Zu besonderen Anlässen wie den Jubiläen des Krankenhauses, sollten temporäre Aufsteller mit vertiefenden Informationen zur Historie des Parks eingesetzt werden, um das historische Bewusstsein bei Besuchern und Personal zu stärken. Bspw. zum Tag des offenen Denkmals sollte interessiertes Publikum durch Führungen mit geschichtlichen Hintergründen vom Wert des Parks erfahren. [Z2, P2] 8.9.3 Z: Die Nutzung des Bearbeitungsgebiets als Krankenhausgelände kann aus gartendenkmalpflegerischer Sicht grundsätzlich weitergeführt werden. Da- bei sind die Belange des Gartendenkmals zu respektieren und bei steigenden Anforderungen an den Krankenhausbetrieb in die Planungen einzubeziehen. [Z3, P1] 8.9.4 Z: Um das öffentliche Interesse an der Gartenanlage zu erhalten und zu fördern, sollte die Öffentlichkeit bei größeren Veränderungen rechtzeitig infor- miert werden. Im Rahmen der Planung sollten die Belange der Nutzer erhoben und – sofern möglich – berücksichtigt werden. [Z2, P2] 8.9.5 Z: Es wird empfohlen, die Geschichte des Parks über einen kurzweiligen, digitalen Audiorundgang zugänglich zu machen. Dieser sollte mit historischen Abbildungen ergänzt werden, die auf einem mobilen Endgerät abgerufen wer- den können. [Z2, P3] 8.9.6 Z: Die zeitweise bestehende Tradition, historische Abbildungen des Parks in der Krankenhauszeitung zu veröffentlichen und über soziale Medien zu ver- breiten, sollte wieder aufgegriffen und kontinuierlich fortgeführt werden. Dies stärkt die Identifikation mit dem Ort und trägt dazu bei, die öffentliche Aufmerk- samkeit und Wertschätzung zu erhöhen. Langfristig kann dies die Akquise von Fördermitteln erleichtern. [Z2, P2] 8.9.7 Z: Der Park sollte in einen geplanten Rundweg durch die historischen Gär- ten der Friedrichstadt eingebunden werden, um seinen Stellenwert im stadt- räumlichen Kontext zu verdeutlichen und seine Sichtbarkeit zu erhöhen. [Z2, P3]

132 8 Massnahmenkonzept 8.9 Nutzung

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9 KLIMAANPASSUNGS- UND INKLUSIONSKONZEPT

Folgende Maßnahmenvorschläge wurden im Rahmen des Projektes „Fit für die Zukunft: Klinikpark wird klimastark“ erarbeitet und sind im Plan 6 Klimaanpas- sungs- und Inklusionskonzept aufgeführt. Zusätzlich zu den klimarelevanten Maß- nahmen wurden Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren dargestellt. Plan 7 ver- anschaulicht das angestrebte Ergebnis als Projektzielplan.

9.1 Klimarelevante Maßnahmen

9.1.1 Z: Die Beckenspeisung der halbrunden Wasserbecken sollte nach Möglichkeit weiterhin über den Tiefenbrunnen östlich von Haus A erfolgen. Dringend empfohlen wird die Einrichtung eines Kreislaufsystems, um Brunnenwasser für Pflanzenbewässerung nutzen zu können und damit die Resilienz der Gehölze zu erhöhen. [Z2, im Zuge der Sanierung der halbrunden Wasserbecken] 9.1.2 Z: Für die Nutzung des Brunnenwassers sind Wasseranalysen notwendig, um mögliche Schäden an Gehölzen, Natursteinen und technischen Einrichtungen vorzubeugen. [Z2, P1] 9.1.3 Z: Um die Brunnenbecken langfristig erhalten zu können, zieht das SKDF vor, die Inselgehölze samt Inseln zu entfernen (mit dieser Maßnahme wäre die Maßnahme 8.4.3, S. 121, zum Belassen der Inselgehölze hinfällig). [Z2, P1] 9.1.4 Z: Es ist mit einem verstärkten, lichtbedingten Algenwachstum zu rechnen, wenn die Inselgehölze nicht mehr vorhanden sind. Zur zukünftigen Algenprävention werden ökologisch unbedenkliche und natursteinverträgliche Mittel wie Zeolith, Lavagestein oder Bentonit/Lehmgranulat empfohlen. [Z2, im Zuge der Sanierung der halbrunden Wasserbecken]

• Ziel: Klare, algenarme Wasserfläche ohne größere Sichtbehinderung durch Pflanzen oder Technik, als Himmelsspiegel und Spiegel für die Architektur. Ökologisch und natursteinschonend Algenwachstum mindern.

• Einbau eines leistungsstarken, aber versteckten Filtersystems, idealerweise:

• Bodenablauf mit Pumpe zu verstecktem Biofilter

• UV-Klärer im Technikschacht (falls möglich) 9.1.5 Z: Die sanfte Wasserbewegung sollte dezent verstärkt werden. Es ist zu prüfen, ob z. B. am Beckenrand unsichtbar integrierte Rückläufe oder Sprudler mit sehr geringer Leistung, die Strömung erzeugen, ohne die Spiegelung zu stören, integriert werden können. An den Wasseranlagen sind zu vermeiden: Kupfermittel oder aggressive Algizide, da Umweltbelastung und Schäden an

9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 133 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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Technik oder Flora/Fauna möglich sind. [Z2, im Zuge der Sanierung der halbrunden Wasserbecken] 9.1.6 Z: Die Höhenplanung der Wege sollte unter Berücksichtigung des geplanten Regenwassermanagements erfolgen, vgl. u. a. Maßnahmen zu Einstauflächen, vgl. 9.1.10. [Z2, P1] 9.1.7 Z: Im Rahmen der Sanierung der Wassergebundenen Wege ist die Drainagefunktion gezielt zu verbessern, insbesondere im südlichen Bereich des Rondells. Die Entwässerung sollte soweit möglich in angrenzende Vegetationsflächen erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob die traditionelle Einbauweise des Bords aus rotem Buntsandstein in Sandlagerung angewendet werden kann. [Z2, P1] Mögliche Alternativen zur bestehenden Bauweise mit ca. 5-10 cm Anschlag sind zu diskutieren, vgl. Abb. 11: • Variante 1: Der Weg wird auf das Niveau der Rasenflächen angehoben und der Bord mit Anschlag erhöht gesetzt. Um den Wasserabfluss zu gewährleisten, müssten Lücken im Bord von ca. 2 cm integriert werden. Vorteil: Der Natursteinbord kommt weiterhin zur Geltung und der Abfluss in die Vegetationsflächen wäre möglich. • Variante 2: Rasenfläche, Bord und Wegefläche schließen auf einer Höhe.

Abb. 11: Variantenvorschläge Ausbildung Wegebord Wassergebundener Wegedecke

Verfasser, September 2025.

9.1.8 Z: Es wird angestrebt, die Gebäude systematisch in ein nachhaltiges Regenwassermanagement zu integrieren. Dazu sollten Regenfallrohre sowie das anfallende Niederschlagswasser an Rückhaltesysteme angeschlossen und zur weiteren Nutzung erschlossen werden. Ziel sollte sein, einen Großteil des anfallenden Dachwassers vor Ort zu versickern und nicht über das Kanalnetz

134 9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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abzuleiten, auch, um Überlastung bei Starkniederschlägen zu vermeiden und das Wasser vor Ort für die Parkanlage zu nutzen. Zu beachten ist dabei, dass die Dachflächen nicht aus Kupfer und/oder Bleielementen bestehen dürfen, um Schadstoffeinträge in die Vegetationsflächen zu vermeiden. Aus denkmalpflegerischer Perspektive sollten unterirdische Einbauten wie beispielsweise Zisternen, vgl. S. 135, nicht im Wurzelbereich großkroniger Gehölze geplant werden. Die Standorte sind in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde festzulegen und genehmigen zu lassen. [Z2, P1] 9.1.9 Z: Es wird empfohlen, Oberflächenwasser von den notwendigerweise verbleibenden (teil-)versiegelten Flächen zu nutzen und Überschüsse zu sammeln. Das betrifft u. a. die Vorplätze von Haus R. Zu beachten ist dabei, dass die Freiflächen nicht mit Tausalzen behandelt sein dürfen, um deren Eintrag in die Vegetationsflächen zu vermeiden. [Z2, P2] 9.1.10 Z: Des Weiteren ist eine Speicherung des Regenwassers empfehlenswert, z. B. über den Einbau von unterirdischen Zisternen oder Füllkörperrigolen. In nachfolgenden Untersuchungen sollten erforderliche Dimensionen erörtert werden. Mögliche Standorte sind bezüglich ihrem Eingriff in das Gartendenkmal zu bewerten, eng mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen und genehmigen zu lassen. Als zu prüfende Standorte werden empfohlen: • heutige Pflasterfläche südlich Haus A-West, zwischen Schnitthecke und Spitzahorn Nr. 7 (zu beachten ist der Abstand zur Fernwärmeleitung, vgl. Plan 1.2) • Vorplatz westlich Haus A-Mitte vor der Bibliothek • Vorplatz vor südlichem Haupteingang der ehemaligen Orangerie/Haus A- Ost • Vegetationsfläche im Osten des Orangerieparterres • zwei Vorplätze westlich von Haus R • Vegetationsfläche südlich der zentralen Eibenbestände beidseits der Mittelachse im Mittelparterre • Vegetationsfläche im Mittelparterre westlich von Irischer Säuleneibe Nr. 426 (Taxus baccata ‘Fastigiata’), südlich-östlich des nördlichen Querwegs (zu beachten sind die Geophytenbestände) Bei unterirdischen Wasserspeichern sind des Weiteren auf eine ausreichende statische Auftriebssicherungen zu achten, weil sich das BA im überschwemmungs-gefährdeten Gebiet befindet (vgl. S. 5). [Z2, P2]

9.1.11 Z: Es wird empfohlen, größere Wiesenflächen (die als Langwiesen entwickelt werden sollen, vgl. S. 138) auf Eignung als Einstauflächen zu prüfen.

9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 135 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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Empfohlen wird eine Absenkung um ca. 10 cm im Bereich der Langwiese mit sanften Übergängen an den Rändern. Auf Eignung geprüft werden sollten: • größere Parterreflächen des Mittelparks • Fläche zwischen Haus R und der westlich angrenzenden Lindenreihe • der Bereich westlich des Rosengartens • die Freiflächen südlich der ehemaligen Orangerie Bei der Auswahl der Flächen sollte auf eine symmetrische Integration in die Anlage geachtet werden. Diese Maßnahme sollte im Zusammenhang mit der Profilausbildung der Wege und Borde erfolgen, um das Niederschlagswasser von den Wege- und Platzflächen auf die Wiesenflächen leiten zu können. [Z2, P1] 9.1.12 Z: Es ist notwendig, ein Vegetationsbewässerungskonzept zu erarbeiten; dafür sollte das Wasser der Tiefbrunnen effizient genutzt werden. Empfohlen wird dafür Tropfbewässerung. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Wasserkreislaufs in den halbrunden Wasserbecken, vgl. 9.1.1. Vorrangig damit bewässert werden sollten: Stauden- und Wechselflorpflanzungen im Bereich der Wasserbecken und entlang der Mittelachse. In Trockenperioden benötigt der Gehölzsaum des Mittelparterres und die östliche und westliche Lindenallee sowie die südliche Querallee eine Bewässerung. Es ist zu prüfen, ob Gehölze mit Flach- und Herzwurzelsystem (vgl. Liste der Flach- und Herzwurzler S. 102f sowie Spalte artspezifisches Wurzelsystem im Gehölzkataster, S. 161ff), wie die Rot-Buche (Fagus sylvatica) Nr. 341, ebenfalls an eine automatisierte Bewässerung angeschlossen werden können. Standortangepasst sind dafür die wassersparendsten und denkmal- verträglichsten Varianten zu erörtern. Es wird empfohlen, mit Bodensensoren zu arbeiten und die Bewässerung zu automatisieren, um eine Über- oder Unterversorgung zu vermeiden. Notwendige technische Einbauten (Verteiler, Sensoren und Hausanschlusskästen) sind möglichst unauffällig in die Gestaltung zu integrieren. Dafür sind weiterführende Planungen vorzunehmen und eine enge Abstimmung mit, sowie die Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde notwendig. [Z2, P1] 9.1.13 Z: Es wird empfohlen, die Wechselflorbeete mit einer mineralischen Mulchschicht auszustatten, um die Verdunstungsrate sowie den Pflegeaufwand zu reduzieren. Die Farbgebung des Mulchs ist denkmalgerecht anzupassen. [Z2; P1] 9.1.14 E: An vitalitätsgeschwächten Gehölzen und zeitlich vor Gehölzpflanzungen sollten standortverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden. Besonders bei Standorten mit Herausforderungen wie Verdichtung, Trockenheit oder Wurzelkonkurrenz – sind gezielte standortverbessernde Maßnahmen entscheidend, um Vitalität und Langlebigkeit sicherzustellen. Um

136 9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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gezielt standortverbessernde Maßnahmen festzulegen, sollte eine sorgfältige Standortanalyse im Vorfeld durchgeführt werden. Sie liefert die Entscheidungsgrundlage für Pflanzenauswahl, Bodenaufbereitung und Pflegemaßnahmen und umfasst die Untersuchung von: [Z1, P1]

• Bodenphysik

Bodenart / Textur: Unterscheidung zwischen Sand, Lehm, Ton usw. beeinflusst das Wasserhaltevermögen und die Durchlüftung des Bodens.

Bodentiefe / Gründigkeit: Entscheidend für die mögliche Durchwurzelungstiefe und langfristige Entwicklung der Gehölze.

Verdichtung / Lagerungsdichte: Verdichtete Böden behindern die Wurzelentwicklung und verschlechtern die Sauerstoffversorgung. Messung z.B. mit Spatenprobe oder Penetrometer.

• Wasserhaushalt

Bodenfeuchte / Staunässe / Trockenheit: Muss beobachtet und bewertet werden, um zu wissen, ob Drainage oder Wasserspeichermaßnahmen erforderlich sind.

Grundwasserstand: Wichtig für tiefwurzelnde Gehölze und die Einschätzung möglicher Staunässe in Bereichen von Lehmlinsen.

• Bodenchemie

pH-Wert: Beeinflusst die Nährstoffverfügbarkeit. Extrem saure oder alkalische Böden können die Entwicklung empfindlicher Arten hemmen.

Humusgehalt / organische Substanz: Trägt zur Bodenfruchtbarkeit, Wasserspeicherung und Struktur bei.

Nährstoffversorgung (N, P, K, Mg, Ca etc.): Gibt Hinweise auf Düngungsbedarf oder nötige Bodenverbesserung.

• Klima / Mikroklima

Sonneneinstrahlung / Schattenlage: Beeinflusst die Auswahl von Gehölzarten.

Windverhältnisse: Wichtig für die Standsicherheit und die Kronenentwicklung.

Folgende Möglichkeiten der Standortverbesserung werden empfohlen:

• Bodenverbesserung im Wurzelbereich:

• Punktuelle Luft-/Bodeninjektionen (z.B. Druckluftlanze)

Ziel: Bodenlockerung, Verbesserung der Durchlüftung und Wasseraufnahme.

Flächig Erweiterbar durch: Einbringung von Bodenhilfsstoffen (z.B. Kompost, Mykorrhiza, Tonminerale).

9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 137 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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• Substrataustausch oder Teilbodensanierung

Ziel: Austausch stark verdichteter oder kontaminierter (u. a. auch Tausalze) Bodenzonen ohne Altgehölze gegen strukturstabile Substrate. Eingriffstiefe: meist 30–50 cm, nur punktuell tiefer.

• Wassermanagement:

• Bewässerungssysteme (unterirdisch / kapillar)

Z.B. Tröpfchenbewässerung, Wasserspeichergranulate oder unterirdische Speicher mit Kapillarwirkung.

• Rigolen-/Schwammstadtkonzepte

Regenwassermanagement durch Versickerungsmulden oder Baumrigolen zur Entlastung und Versorgung der Baumwurzeln.

• Verbesserung des Wurzelraums bei Neupflanzungen:

• mit Substraten hoher Strukturstabilität z.B. Baumsubstrat nach FLL, Sand- Kies-Komposte

• Entsiegelung und Oberflächenverbesserung:

• Entfernung von Asphalt und Ersatz durch durchlässige (Luft und Wasser) Beläge oder vergrößerte Vegetationsfläche

• Biologische & chemisch-biologische Maßnahmen:

• Mykorrhiza-Impfungen

Förderung symbiotischer Pilze zur verbesserten Nährstoff- und Wasseraufnahme.

• Biologische Bodenhilfsstoffe, z.B. Huminsäuren, Pflanzenkohle

• Gezielte Düngung (sparsam!)

Nur bei nachgewiesenem Mangel, bevorzugt organisch und/oder mit Langzeitwirkung.

9.1.15 Es sollte geprüft werden, ob es notwendig ist für die Wiesenflächen einen differenzierten Pflegeplan zu entwickeln. Dieser sollte vorsehen, dass größere Flächen in der Mitte als Langwiese nur drei- bis viermal jährlich gemäht werden. An den Übergängen zu den Wegen sollte hingegen ein breiter Wiesenstreifen häufiger gemäht werden. Das betrifft neben den Parterreflächen auch die Fläche zwischen Haus R und der angrenzenden Lindenreihe und den Bereich westlich des Rosengartens. Bei Anwendung dieser Maßnahme wird der empfohlene Kurzrasen unter Punkt 8.6.2 hinfällig. Die Maßnahme soll die angedachte Teilabsenkung des Bodenprofils, vgl. 9.1.11, S. 135, optisch

138 9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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kompensieren und dazu beitragen, dass die Wiese Trocken- und Hitzeperioden besser übersteht. [Z2; P2] 9.1.16 E: Die vorhandenen Blühpflanzenbereiche/Bienenweiden im Orangerieparterre sollten erhalten werden. Zusätzlich wird empfohlen, die Artenzusammensetzung so anzupassen, dass eine gestalterisch hochwertiges Erscheinungsbild auch im Hoch- und Spätsommer gewährleistet ist. Bei Bedarf sollte eine gezielte, sparsame Bewässerung vorgenommen werden. Sollte eine Langwiese in diesen Bereichen umgesetzt werden, ist der Erhalt der Bienenweiden hinfällig. [Z2; P2] 9.1.17 E: Die individuelle Pflege ist insbesondere bei Alt- und Jungbäumen sowie bei Gehölzen mit deutlichen Vitalitätseinschränkungen zu intensivieren, um deren Resilienz gegenüber klimatischen Veränderungen zu erhöhen. Die Entwicklung eines standortbezogenen Bepflanzungskonzepts sowie eines detaillierten Pflegeplans ist erforderlich. Im Zuge der notwendigen Pflegeintensivierung sollte eine personelle Aufstockung des Parkpflegepersonals geprüft werden. 9.1.18 Ergänzend kann ein Freiwilligendienstleistender im Rahmen des FSJD (Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege) mit Schwerpunkt Gartendenkmalpflege über die sog. Jugendbauhütten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz empfohlen werden.241 [Z1, P1] Z: Zur Entsieglung werden folgende heute teilversiegelte Bereiche vorgeschlagen: [Z3, P2]

• Es wird empfohlen, in der Einfahrt in Anlehnung an die historische Wegeführung eine Fläche um den Spitzahorn (Acer platanoides) Nr. 7 mit der Wiederherstellung einer Rasenfläche mit zentraler trockenheitsverträglicher, niedriger Staudenpflanzung (< 40 cm) zu entsiegeln (ca. 360 m²).

9.1.19 Z: Die Materialvielfalt im Wegebereich sollte reduziert werden. Sollten asphaltierte Flächen beibehalten werden, so wird empfohlen auf helle Farbtöne zurückzugreifen, um Überhitzung zu mindern. Grundsätzlich sollten wasserdurchlässige Materialien bevorzugt werden und Originalbaustoffe – soweit erhalten und möglich – wiederverwendet werden. [Z2, P1] 9.1.20 Es sollte geprüft werden, ob ein Trinkwasserbrunnen im Krankenhauspark integriert werden kann und wo gegebenenfalls ein geeigneter Standort wäre. [Z2, P3]

241 Voraussetzung für den Einsatz ist die Möglichkeit zur Unterbringung eines oder mehrerer Jugendlicher in Gebäuden des Krankenhauses, um eine Realisierung zu erleichtern und die Parkpflege praktisch zu unterstützen. Weitere Informationen unter: https://www.denkmalschutz.de/denkmale-erleben/jugendbauhuetten/die-einzelnen-jugendbauhuetten/internationale- jugendbauhuette-gartendenkmalpflege.html.

9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 139 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren 9.1.21 E: Das bestehende Fußgängerwegesystem sollte erhalten, ausgebaut und unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit an die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen angepasst werden. [P1] 9.1.22 E: Im Bereich der ehemaligen Orangerie sollte die vorhandene Barrierefreiheit durch die behutsam angepasste Geländeausformung dauerhaft beibehalten werden. [P1] 9.1.23 Z: Die auf der Mittelachse bestehende Kombination aus wassergebundener Wegedecke mit mittigem Sandsteinplattenbelag soll als befestigter Mittelstreifen westlich von Haus A-Mitte aufgegriffen werden und zur Bibliothek leiten. Ebenso sollen die zwei Querwege mit Mittelparterre einen befestigten Mittelstreifen erhalten. Vorgeschlagen wird eine Ergänzung von Natursteinplatten (gelblicher Granit). Die Frage eines Formatwechsels der Natursteinplatten zur Abgrenzung der Mittelachse und der Nebenwege ist mit der zuständigen Denkmalbehörde eng abzustimmen und von dieser genehmigen zu lassen. [Z2, P2] 9.1.24 Z: Bezüglich der Beleuchtung der Mittelachse sollte geprüft werden, ob die Beleuchtung nach Süden entlang der gesamten Mittelachse und der Quer- wege für ein barrierereduziertes Passieren notwendig ist. Ziel ist es, die Beleuch- tung auf ein ausreichendes Mindestmaß zu begrenzen. Historisch belegt sind le- diglich drei Leuchten im nördlichen Bereich östlich des Mittelwegs (heute befinden sich 5 Mastleuchten westlich des Mittelwegs). [Z2, P2] 9.1.25 Z: Für Sitzbänke sollte grundsätzlich ein einheitliches Design verwendet werden, das denkmalpflegerisch angemessen ist.242 Es wird empfohlen, die Un- terkonstruktion schlicht historisierend zu halten, in Anlehnung an das Modell von Bank B4, (Bewertung vgl. S. 96 und Abb. 151, S. 255). Sitzfläche und Rückenlehne sollten aus Holzlattung bestehen; alternativ kann wetterfestes Holzimitat verwen- det werden. Zur Umsetzung eines inklusiven Designs sind folgende Anforderun- gen zu berücksichtigen: Bänke sollten über Rückenlehnen und beidseitige Arm- lehnen verfügen. Die Sitzfläche sollte waagerecht oder leicht nach vorn geneigt sein. Die Sitzhöhe sollte zwischen 47cm und 50cm liegen. Neben den Bänken sollten – sofern möglich – Stellflächen für Rollatoren und Rollstühle freigehalten werden. Es sollten kurze und barrierefreie Wege zwischen den einzelnen Sitzbän- ken hergestellt werden. Die überlangen Sitzbänke südlich der Wasserbecken sol- len nicht wiederhergestellt werden, da sie auf Betonsockeln standen und in ihrer Materialität nicht der gestalterischen Bedeutung des Mittelparks entsprechen. [Z2, P2]

242 In jüngerer Vergangenheit wurde das Modell Comfony von Benkert eingebaut (Garten der Stille, Neptunbrunnen und geplant an Haus P).

140 9 Klimaanpassungs- und Inklusionskonzept 9.1 Klimarelevante Maßnahmen

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