Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

SKDF_MP_Freianl._Anl._2_Leistungsbeschr._Honorarblatt__02.10.26_.xlsx

Freianlagenplanung für die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des Mittelparks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 13:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Honorarblatt

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10
Leistungsbeschreibung und Honorarblatt Freianlagenplanung entspr. des Leistungsbildes § 39 HOAI 2021 für die KGR 500   LPH 1-8
Die Vergütung des Auftragnehmers für die jeweils beauftragten Leistungen richtet sich nach den folgenden Vergütungsbeträgen. In sämtlichen genannten Vergütungsbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
I. Leistungsbeschreibung und Honorar für Grundleistungen der KG 500
1. Beschreibung der Leistungen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer im Falle des Abrufs der jeweiligen Leistungsstufe mit folgenden Leistungen (die übertragenen Leistungen sind jeweils durch Haken gekennzeichnet):Bewertung bei vollständiger ÜbertragungÜbertragener AnteilVergütungspauschale in EUR
Leistungsphase 1Grundleistungen für die Grundlagenermittlung0.030.03
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung      des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung      fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 2Grundleistungen für die Vorplanung0.10.08
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der     Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen
c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem-0.02
d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von      Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel      – der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmen-         bedingungen,      – der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen         Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,      – der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,      – Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,      – Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der         Planung fachlich Beteiligter
e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen     Ablauf
f)  Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen      Rahmenbedingungen
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
Leistungsphase 3Grundleistungen für die Entwurfsplanung0.160.16
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung      zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen,      ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder      Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich      Beteiligter
b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit     erforderlichen Angaben insbesondere     – zur Bepflanzung,     – zu Materialien und Ausstattungen,     – zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,     – zum terminlichen Ablauf
d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach      Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger     Mengenermittlung
f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
Leistungsphase 4Grundleistungen für die Genehmigungsplanung0.040.04
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-      rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf      Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden      unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und      Berechnungen
Leistungsphase 5Grundleistungen für die Ausführungsplanung0.250.25
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und     Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die     weiteren Leistungsphasen
b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum      Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der     Planung fachlich Beteiligter
d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben,      Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere      – zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,      – zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,      – zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,      – zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen         Maßnahmen
e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
Leistungsphase 6Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe0.070.07
a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungs-      planung
c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der     Planung fachlich Beteiligten
d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher,      bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsver-      zeichnisse
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten     Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
Leistungsphase 7Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe0.030.02
a) Einholen von Angeboten-0.0025
b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels      nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote      zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der      Angemessenheit der Preise      Die Leistung umfasst insbesondere auch:      -  Prüfen und Werten von Nachtragsangeboten, wobei Folgendes zu beachten          und einzuhalten ist:
→ Die Nachtragsforderungen der ausführenden Unternehmen sind rechtzeitig,        spätestens jedoch innerhalb von 18 Werktagen ab deren Eingang zu prüfen.        Dabei sind eine fundierte preisliche Prüfung anhand der Urkalkulation und        sonstiger plausibler Nachweise sowie eine Mengenkontrolle vorzunehmen.        Erkennbare Leistungsänderungen sind frühzeitig mit dem Auftraggeber zu        besprechen und in Abstimmung mit ihm ist nach einer optimalen, kosten-        günstigen Umsetzung zu suchen. Der Auftragnehmer hat dabei eine        Darstellung der umfänglichen Auswirkungen (Qualität, Schnittstellen zu        anderen Gewerken, Bauzeit, etc.) von geänderten bzw. zusätzlichen        Leistungen vorzunehmen. Unberechtigte Forderungen der ausführenden        Unternehmen sind dem Auftraggeber unverzüglich unter Benennung der        Abweisungsgründe anzuzeigen.
→ Der Auftragnehmer hat die berechtigten Nachtragsangebote der        ausführenden Unternehmen den konkreten Anspruchsgrundlagen der        VOB/B zuzuordnen und deren Prüfung in einem Vermerk (Formblatt) zu        dokumentieren. Auf die Richtlinien zu 521 bis 523 des Vergabehandbuchs        des Bundes (VHB) einschließlich des Leitfadens zur Vergütung bei        Nachträgen wird verwiesen und diese sind entsprechend anzuwenden.          Darüber hinaus ist vom Auftragnehmer eine Entscheidungsvorlage zu        entwickeln, die unter dem Zwang der Beachtung von wirtschaftlichen        Aspekten bei einem Nachtragsgesuch dem Auftraggeber mindestens        2 Möglichkeiten der Realisierung anbietet.
- Die Prüfung der Angebote ist mit folgender Prüfbemerkung zu dokumentieren:      - Die Prüfung der Nachtragsangebote ist mit folgender Prüfbemerkung zu     dokumentieren:
c) Teilnahme Bietergesprächen     Die Leistung umfasst insbesondere auch:     vorstehende Leistungen in Bezug auf Nachtragsangebote-0.0025
d) Erstellen der Vergabevorschläge     Die Leistung umfasst insbesondere auch:     vorstehende Leistungen in Bezug auf Nachtragsangebote
e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung-0.0025
f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom     Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
g) Mitwirken bei der Auftragserteilung-0.0025
Leistungsphase 8Grundleistungen für die Objektüberwachung0.30.3
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der      öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den      ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und      Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten      Regeln der Technik    Die Leistung umfasst insbesondere auch:   - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Leistungen der ausführenden     Unternehmen zur Realisierung der genehmigten Planung und zur Erfüllung der     vereinbarten Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben vollständig erbracht     werden.   - Der Auftragnehmer hat den erforderlichen Schriftverkehr mit den ausführenden       Unternehmen und den sonstigen fachlichen Beteiligten in Abstimmung mit dem     Auftraggeber vorzubereiten und zu führen.
b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Freianlagenplanung fachlich     Beteiligten
d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahres-      zeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
e) Dokumentation des Bauablaufs (insbesondere durch Erstellung eines      Bautagebuchs einschließlich Fotodokumentation),      Feststellen des Anwuchsergebnisses      Die Leistung umfasst insbesondere auch:      - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen, welches die        wesentlichen Ereignisse (insbesondere Baubeginn, Bauende, Behinderungen,        Mängel, Fristsetzungen, außergewöhnliche Vorkommnisse, Wetter) des        Baugeschehens dokumentiert. Der Auftragnehmer ist zur Kontrolle der auf der        Baustelle tätigen Nachunternehmer verpflichtet. Werden andere Nachunter-        nehmer als im Nachunternehmerverzeichnis angegeben auf der Baustelle        angetroffen, so sind derartige Verstöße dem Auftraggeber unverzüglich        anzuzeigen.
f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden     Unternehmen     Die Leistung umfasst insbesondere auch:     - Eingehende Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und       wenn prüffähig,                   fachtechnisch und rechnerisch                   sachlich und rechnerisch       zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen.       Dabei ist das Formblatt des Auftraggebers zu verwenden.      - Der Auftragnehmer hat bei der Vorlage von Rechnungen der ausführenden      Firmen beim Auftraggeber folgende Prüffristen einzuhalten:         - Abschlagsrechnungen:        6 Werktage nach  Eingang beim Auftragnehmer         - Teil-/ Schlussrechnungen:  10 Werktage nach  Eingang beim Auftragnehmer         - Skontorechnungen:               4 Werktage vor  Ablauf der Skontofrist
- Zur Feststellung der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen     wie Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und sonstige Unterlagen     unverzüglich und vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat die geprüften     Angaben durch Abhaken kenntlich zu machen; Änderungen und Ergänzungen     sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von Texten ist nicht     erforderlich. '- Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender     Bescheinigung zu versehen:
  - Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk, dem ausgefüllten Rechnungsprüfblatt     gemäß Anlage 6 und folgender Bescheinigung des Auftragnehmers für die     fachtechnische und rechnerische Feststellung zu versehen:    Mit dieser Bescheinigungen und dem unterschriebenen Rechnungsprüfblatt    übernimmt der  Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen    durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass:     -  die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang, wie berechnet,          vertragsgemäß und fachgerecht ausführt worden sind,     -  die Vertragspreise eingehalten worden sind,     -  alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind.
- Der Auftragnehmer hat während der Bauzeit zum Nachweis aller Leistungen       – ausgenommen solcher, die durch sonstige fachlich Beteiligte          überwacht  werden       – die Ausführungszeichnungen entsprechend der tatsächlichen          Ausführung zu ergänzen oder ihre Ergänzung durch die jeweiligen          Ausführungsplanenden zu veranlassen.
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen      einschließlich Nachträgen
i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der     Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln,     Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran    Die Leistung umfasst insbesondere auch:     - die Vorbereitung der jeweiligen Abnahmen einschließlich der       Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
k) Übergabe des Objekts
l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden     Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeicherischen      Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts      Die Leistung umfasst insbesondere auch:       - Der Auftragnehmer stellt gewerkeweise Unterlagen für die Abnahme gemäß         VOB/B und eine abschließende Abnahmedokumentation (in einheitlicher           Struktur über das Gesamtvorhaben) zusammen und übergibt diese nach         Beseitigung aller dokumentierten Mängel an den Auftraggeber.      - Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (gemäß Anlage 7 geforderte         Revisionsunterlagen)  in einer einheitlichen Struktur über das Gesamtvorhaben         vollständig zu erstellen, zu überarbeiten und zu aktualisieren sowie an den         Auftraggeber zu übergeben     - Die Übergabe der Revisionsunterlagen hat digital im offenen Format: (*.dxf;         *.dwg; *.xls; *.doc) und im geschlossenen Format: (*.pdf mit Texterkennung)       sowie in Papierform zu erfolgen.
- Bezüglich der Revisionunterlagen sind durch den Auftragnehmer zudem, die       Standards der Planerstellung (siehe Anlage 4) einzuhalten. Die Vorgaben zur       Datenstruktur und zum Datenaustausch sind verbindlich einzuhalten. Der       Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber je Gebäude einen Datenträger (CD)       mit dem gefordertem Inhalt gemäß der Standards der Planerstellung,       insbesondere einen Satz Grundrissplanplots (M 1:100) sowie einen       Lageplanplot (M 1:100 oder 1:500). Soweit die ausführenden Unternehmen eine       Dokumentation zur Verfügung stellen ist diese auf fachliche Richtigkeit und       inhaltliche Vollständigkeit zu prüfen. Dazu gehören  z.B. die Werkstatt- und       Montageplanung aber auch die Revisionsunterlagen. Die durch den       Auftragnehmer geprüften digitalen Revisionsunterlagen, insbesondere der       ausführenden Unternehmen, ist dem Auftraggeber nach Abschluss der       Baumaßnahme zu übergeben.
Leistungsphase 9    Grundleistungen für die Dokumentation0.020nicht Auftragsbetandteil
Honorar Grundleistungen LPH 1-8 in EUR, netto1.00.950
II. Leistungsbeschreibung und  Honorar für Besondere Leistungen
1. Beschreibung der Leistungen2. Vergütungspauschale in EUR
Nr.Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer im Falle des Abrufs der jeweiligen Leistungsstufe mit folgenden Leistungen (die übertragenen Leistungen sind jeweils durch Haken gekennzeichnet)
Im Rahmen der Leistungsphase 1 - 7 übergreifend
1.1- Übergeordnete Koordination der Planung und deren Fortschreibung bis zur     Übergabe der Revisionszeichnungen
Im Rahmen der Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
1.2- Bestandsaufnahme, Mitwirken bei Vermessung, Begutachtung des Standortes,   Mitwirken bei Erstellung der Bodenanalysen
1.3- Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Aktualisieren von   Bestandskarten
Im Rahmen der Leistungsphase 2 - Vorplanung
1.4- Erstellen einer Schnittstellenliste aller Projektbeteiligten
1.5- Fotodokumentationen (Bestand und Fertigstellung)
1.6- Beurteilen und Bewerten der vorhanden Bausubstanz unter Berücksichtigung   der vorhanden Unterlagen
1.7- Beurteilen und Bewerten des zu schützenden Gehölzbestandes im   Bearbeitungsgebiet unter Beachtung der denkmalpflegerischen Zielplanung
Im Rahmen der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
1.8- Erstellen einer detaillierten Objektbeschreibung
1.9- Erstellen und Fortschreiben Vergabeterminplan
1.10- Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragungvon Dritten    (Sachverständigenbeauftragung und ähnliche)
1.11- Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (in LPH 2+3)
Im Rahmen der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung
1.12- Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach    Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
1.13- Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der   naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und   Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs-oder Ausgleichbilanz nach   landesrechtlichen Regelungen
1.14- Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
1.15- Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen   Anforderungen (z. B. Denkmalschutz)
1.16- Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke   (nur nach Aufforderung AG)
Im Rahmen der Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe
1.17-  ggfs Nachprüfung / Aktualisierung der verpreisten LV´s je Fachlos kurz vor    Veröffentlichung sofern die LV`S älter als 1 Monate bei Veröffentlichung /    Angebotsaufforderung sind
Im Rahmen der Leistungsphase 7 - Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe
1.18- Prüfung und Wertung von Nachträgen und Nebenangeboten mit Auswirkung auf   die Planung
Im Rahmen der Leistungsphase 8 - Bauüberwachung und Dokumentation
1.19- Prüfen und Bewerten von Nachträgen
1.20- Mitwirken beim Abruf und der Abrechnung von Fördermitteln nach Vergleich   mit den IST-Kosten
1.21- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
1.22- Dokumentation Bauablauf (Bautagebuch, Fotodokumentation)
1.23- Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
1.24- Erstellung eines Verwendungsnachweis
Besondere Leistungen LPH-übergreifend
1.25- im Rahmen der LPH 1 bis 4:   Leistungsphasen 1-4 für die Sanierung der halbrunden Brunnenbecken (nur nach   Aufforderung AG)
1.26- im Rahmen der LPH 1 bis 8:   Erstellen von Sachstandsberichten vierteljährlich f. Fördermittelgeber
1.27- im Rahmen der LPH 2 bis 3:   Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
1.28- im Rahmen der LPH 2 bis 3:   Erarbeiten von Projektpräsentationen
1.29- im Rahmen der LPH 2 bis 5:   Erstellen von Konzepten und Gutachten gem. Aufgabenstellung (integriertes   Wassermanagementkonzept, nutzungsorientoiertes und biodiversitätsschondes   Beleuchtungs- und Wegeausleuchtungskonzept, Baumgutachten zu Altgehölzen,   Entwicklung eines Pflanz- und Pflegekonzeptes, Nachhaltiges und   ressourcenschonendes Bewässerungskonzept, Hydrologische Gutachten,   Verkehrskonzeponierung)
1.30- im Rahmen der LPH 3 bis 5:   Aufstellen eines Pflanz- und Materialkonzeptes
1.31- im Rahmen der LPH 5 bis 8:   Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
1.32- im Rahmen der LPH 5 bis 8:   Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung der halbrunden Brunnenbecken (nur nach   Aufforderung AG)
Honorar Besondere Leistungen in EUR, netto0
III. Stundensätze
Soweit die Parteien für einzelne Leistungen die Vergütung nach Stundensätzen vereinbaren, werden folgende Stundensätze zu Grunde gelegt:
QualifikationStundensatz in EUR, netto
Geschäftsführer / Inhaber
Projektleiter / Ingenieur
Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation
IV. Zwischensumme Grundleistungen + Besondere Leistungen
Summe netto aus I + II in EUR, netto0
V. Nebenkosten
Prozentsatz
Der Auftraggeber erstattet die Nebenkosten des Auftragnehmers pauschal mit folgendem Prozentsatz des jeweiligen Nettohonorars0
VI. Gesamthonorar netto
Summe aus I + II + V in EUR, netto0
VII. Gesamthonorar brutto
Umsatzsteuer in EUR0.190
Summe aus I + II + V + Umsatzsteuer in EUR, brutto0
Evtl. Anmerkungen bitte auf einem gesonderten Blatt!
Datum, Unterschrift in Textform

Tabelle1

ZoneSatz
IMindestsatz
IIViertelsatz
IIIHalbsatz
IVDreiviertelsatz
VHöchstsatz
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung