Honorarblatt
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung und Honorarblatt Freianlagenplanung entspr. des Leistungsbildes § 39 HOAI 2021 für die KGR 500 LPH 1-8 | ||||||||||
| Die Vergütung des Auftragnehmers für die jeweils beauftragten Leistungen richtet sich nach den folgenden Vergütungsbeträgen. In sämtlichen genannten Vergütungsbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. | ||||||||||
| I. Leistungsbeschreibung und Honorar für Grundleistungen der KG 500 | ||||||||||
| 1. Beschreibung der Leistungen | ||||||||||
| Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer im Falle des Abrufs der jeweiligen Leistungsstufe mit folgenden Leistungen (die übertragenen Leistungen sind jeweils durch Haken gekennzeichnet): | Bewertung bei vollständiger Übertragung | Übertragener Anteil | Vergütungspauschale in EUR | |||||||
| Leistungsphase 1 | Grundleistungen für die Grundlagenermittlung | 0.03 | 0.03 | |||||||
| a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen | ||||||||||
| b) Ortsbesichtigung | ||||||||||
| c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf | ||||||||||
| d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||||||||
| e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||||||||||
| Leistungsphase 2 | Grundleistungen für die Vorplanung | 0.1 | 0.08 | |||||||
| a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten | ||||||||||
| b) Abstimmen der Zielvorstellungen | ||||||||||
| c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem | -0.02 | |||||||||
| d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel – der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmen- bedingungen, – der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen, – der gestalterischen und funktionalen Anforderungen, – Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, – Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||||||||
| e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf | ||||||||||
| f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | ||||||||||
| g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse | ||||||||||
| Leistungsphase 3 | Grundleistungen für die Entwurfsplanung | 0.16 | 0.16 | |||||||
| a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||||||||
| b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden | ||||||||||
| c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere – zur Bepflanzung, – zu Materialien und Ausstattungen, – zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben, – zum terminlichen Ablauf | ||||||||||
| d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung | ||||||||||
| e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung | ||||||||||
| f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | ||||||||||
| g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse | ||||||||||
| Leistungsphase 4 | Grundleistungen für die Genehmigungsplanung | 0.04 | 0.04 | |||||||
| a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich- rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||||||||
| b) Einreichen der Vorlagen | ||||||||||
| c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | ||||||||||
| Leistungsphase 5 | Grundleistungen für die Ausführungsplanung | 0.25 | 0.25 | |||||||
| a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen | ||||||||||
| b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50 | ||||||||||
| c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||||||||
| d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere – zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief, – zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen, – zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten, – zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen | ||||||||||
| e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf | ||||||||||
| f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung | ||||||||||
| Leistungsphase 6 | Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe | 0.07 | 0.07 | |||||||
| a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen | ||||||||||
| b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungs- planung | ||||||||||
| c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten | ||||||||||
| d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse | ||||||||||
| e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsver- zeichnisse | ||||||||||
| f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | ||||||||||
| g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | ||||||||||
| Leistungsphase 7 | Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe | 0.03 | 0.02 | |||||||
| a) Einholen von Angeboten | -0.0025 | |||||||||
| b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise Die Leistung umfasst insbesondere auch: - Prüfen und Werten von Nachtragsangeboten, wobei Folgendes zu beachten und einzuhalten ist: | ||||||||||
| → Die Nachtragsforderungen der ausführenden Unternehmen sind rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb von 18 Werktagen ab deren Eingang zu prüfen. Dabei sind eine fundierte preisliche Prüfung anhand der Urkalkulation und sonstiger plausibler Nachweise sowie eine Mengenkontrolle vorzunehmen. Erkennbare Leistungsänderungen sind frühzeitig mit dem Auftraggeber zu besprechen und in Abstimmung mit ihm ist nach einer optimalen, kosten- günstigen Umsetzung zu suchen. Der Auftragnehmer hat dabei eine Darstellung der umfänglichen Auswirkungen (Qualität, Schnittstellen zu anderen Gewerken, Bauzeit, etc.) von geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen vorzunehmen. Unberechtigte Forderungen der ausführenden Unternehmen sind dem Auftraggeber unverzüglich unter Benennung der Abweisungsgründe anzuzeigen. | ||||||||||
| → Der Auftragnehmer hat die berechtigten Nachtragsangebote der ausführenden Unternehmen den konkreten Anspruchsgrundlagen der VOB/B zuzuordnen und deren Prüfung in einem Vermerk (Formblatt) zu dokumentieren. Auf die Richtlinien zu 521 bis 523 des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) einschließlich des Leitfadens zur Vergütung bei Nachträgen wird verwiesen und diese sind entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus ist vom Auftragnehmer eine Entscheidungsvorlage zu entwickeln, die unter dem Zwang der Beachtung von wirtschaftlichen Aspekten bei einem Nachtragsgesuch dem Auftraggeber mindestens 2 Möglichkeiten der Realisierung anbietet. | ||||||||||
| - Die Prüfung der Angebote ist mit folgender Prüfbemerkung zu dokumentieren: - Die Prüfung der Nachtragsangebote ist mit folgender Prüfbemerkung zu dokumentieren: | ||||||||||
| c) Teilnahme Bietergesprächen Die Leistung umfasst insbesondere auch: vorstehende Leistungen in Bezug auf Nachtragsangebote | -0.0025 | |||||||||
| d) Erstellen der Vergabevorschläge Die Leistung umfasst insbesondere auch: vorstehende Leistungen in Bezug auf Nachtragsangebote | ||||||||||
| e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung | -0.0025 | |||||||||
| f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | ||||||||||
| g) Mitwirken bei der Auftragserteilung | -0.0025 | |||||||||
| Leistungsphase 8 | Grundleistungen für die Objektüberwachung | 0.3 | 0.3 | |||||||
| a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik Die Leistung umfasst insbesondere auch: - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Leistungen der ausführenden Unternehmen zur Realisierung der genehmigten Planung und zur Erfüllung der vereinbarten Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben vollständig erbracht werden. - Der Auftragnehmer hat den erforderlichen Schriftverkehr mit den ausführenden Unternehmen und den sonstigen fachlichen Beteiligten in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzubereiten und zu führen. | ||||||||||
| b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen | ||||||||||
| c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Freianlagenplanung fachlich Beteiligten | ||||||||||
| d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahres- zeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse | ||||||||||
| e) Dokumentation des Bauablaufs (insbesondere durch Erstellung eines Bautagebuchs einschließlich Fotodokumentation), Feststellen des Anwuchsergebnisses Die Leistung umfasst insbesondere auch: - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen, welches die wesentlichen Ereignisse (insbesondere Baubeginn, Bauende, Behinderungen, Mängel, Fristsetzungen, außergewöhnliche Vorkommnisse, Wetter) des Baugeschehens dokumentiert. Der Auftragnehmer ist zur Kontrolle der auf der Baustelle tätigen Nachunternehmer verpflichtet. Werden andere Nachunter- nehmer als im Nachunternehmerverzeichnis angegeben auf der Baustelle angetroffen, so sind derartige Verstöße dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. | ||||||||||
| f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen | ||||||||||
| g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen Die Leistung umfasst insbesondere auch: - Eingehende Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig, fachtechnisch und rechnerisch sachlich und rechnerisch zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen. Dabei ist das Formblatt des Auftraggebers zu verwenden. - Der Auftragnehmer hat bei der Vorlage von Rechnungen der ausführenden Firmen beim Auftraggeber folgende Prüffristen einzuhalten: - Abschlagsrechnungen: 6 Werktage nach Eingang beim Auftragnehmer - Teil-/ Schlussrechnungen: 10 Werktage nach Eingang beim Auftragnehmer - Skontorechnungen: 4 Werktage vor Ablauf der Skontofrist | ||||||||||
| - Zur Feststellung der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen wie Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und sonstige Unterlagen unverzüglich und vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu machen; Änderungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich. '- Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu versehen: | ||||||||||
| - Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk, dem ausgefüllten Rechnungsprüfblatt gemäß Anlage 6 und folgender Bescheinigung des Auftragnehmers für die fachtechnische und rechnerische Feststellung zu versehen: Mit dieser Bescheinigungen und dem unterschriebenen Rechnungsprüfblatt übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass: - die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang, wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausführt worden sind, - die Vertragspreise eingehalten worden sind, - alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind. | ||||||||||
| - Der Auftragnehmer hat während der Bauzeit zum Nachweis aller Leistungen – ausgenommen solcher, die durch sonstige fachlich Beteiligte überwacht werden – die Ausführungszeichnungen entsprechend der tatsächlichen Ausführung zu ergänzen oder ihre Ergänzung durch die jeweiligen Ausführungsplanenden zu veranlassen. | ||||||||||
| h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen | ||||||||||
| i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber | ||||||||||
| j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran Die Leistung umfasst insbesondere auch: - die Vorbereitung der jeweiligen Abnahmen einschließlich der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen | ||||||||||
| k) Übergabe des Objekts | ||||||||||
| l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel | ||||||||||
| m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | ||||||||||
| n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen | ||||||||||
| o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag | ||||||||||
| p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 | ||||||||||
| q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeicherischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts Die Leistung umfasst insbesondere auch: - Der Auftragnehmer stellt gewerkeweise Unterlagen für die Abnahme gemäß VOB/B und eine abschließende Abnahmedokumentation (in einheitlicher Struktur über das Gesamtvorhaben) zusammen und übergibt diese nach Beseitigung aller dokumentierten Mängel an den Auftraggeber. - Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (gemäß Anlage 7 geforderte Revisionsunterlagen) in einer einheitlichen Struktur über das Gesamtvorhaben vollständig zu erstellen, zu überarbeiten und zu aktualisieren sowie an den Auftraggeber zu übergeben - Die Übergabe der Revisionsunterlagen hat digital im offenen Format: (*.dxf; *.dwg; *.xls; *.doc) und im geschlossenen Format: (*.pdf mit Texterkennung) sowie in Papierform zu erfolgen. | ||||||||||
| - Bezüglich der Revisionunterlagen sind durch den Auftragnehmer zudem, die Standards der Planerstellung (siehe Anlage 4) einzuhalten. Die Vorgaben zur Datenstruktur und zum Datenaustausch sind verbindlich einzuhalten. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber je Gebäude einen Datenträger (CD) mit dem gefordertem Inhalt gemäß der Standards der Planerstellung, insbesondere einen Satz Grundrissplanplots (M 1:100) sowie einen Lageplanplot (M 1:100 oder 1:500). Soweit die ausführenden Unternehmen eine Dokumentation zur Verfügung stellen ist diese auf fachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit zu prüfen. Dazu gehören z.B. die Werkstatt- und Montageplanung aber auch die Revisionsunterlagen. Die durch den Auftragnehmer geprüften digitalen Revisionsunterlagen, insbesondere der ausführenden Unternehmen, ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Baumaßnahme zu übergeben. | ||||||||||
| Leistungsphase 9 Grundleistungen für die Dokumentation | 0.02 | 0 | nicht Auftragsbetandteil | |||||||
| Honorar Grundleistungen LPH 1-8 in EUR, netto | 1.0 | 0.95 | 0 | |||||||
| II. Leistungsbeschreibung und Honorar für Besondere Leistungen | ||||||||||
| 1. Beschreibung der Leistungen | 2. Vergütungspauschale in EUR | |||||||||
| Nr. | Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer im Falle des Abrufs der jeweiligen Leistungsstufe mit folgenden Leistungen (die übertragenen Leistungen sind jeweils durch Haken gekennzeichnet) | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 1 - 7 übergreifend | ||||||||||
| 1.1 | - Übergeordnete Koordination der Planung und deren Fortschreibung bis zur Übergabe der Revisionszeichnungen | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung | ||||||||||
| 1.2 | - Bestandsaufnahme, Mitwirken bei Vermessung, Begutachtung des Standortes, Mitwirken bei Erstellung der Bodenanalysen | |||||||||
| 1.3 | - Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Aktualisieren von Bestandskarten | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 2 - Vorplanung | ||||||||||
| 1.4 | - Erstellen einer Schnittstellenliste aller Projektbeteiligten | |||||||||
| 1.5 | - Fotodokumentationen (Bestand und Fertigstellung) | |||||||||
| 1.6 | - Beurteilen und Bewerten der vorhanden Bausubstanz unter Berücksichtigung der vorhanden Unterlagen | |||||||||
| 1.7 | - Beurteilen und Bewerten des zu schützenden Gehölzbestandes im Bearbeitungsgebiet unter Beachtung der denkmalpflegerischen Zielplanung | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung | ||||||||||
| 1.8 | - Erstellen einer detaillierten Objektbeschreibung | |||||||||
| 1.9 | - Erstellen und Fortschreiben Vergabeterminplan | |||||||||
| 1.10 | - Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragungvon Dritten (Sachverständigenbeauftragung und ähnliche) | |||||||||
| 1.11 | - Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (in LPH 2+3) | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung | ||||||||||
| 1.12 | - Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht | |||||||||
| 1.13 | - Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs-oder Ausgleichbilanz nach landesrechtlichen Regelungen | |||||||||
| 1.14 | - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen | |||||||||
| 1.15 | - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen (z. B. Denkmalschutz) | |||||||||
| 1.16 | - Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke (nur nach Aufforderung AG) | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe | ||||||||||
| 1.17 | - ggfs Nachprüfung / Aktualisierung der verpreisten LV´s je Fachlos kurz vor Veröffentlichung sofern die LV`S älter als 1 Monate bei Veröffentlichung / Angebotsaufforderung sind | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 7 - Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe | ||||||||||
| 1.18 | - Prüfung und Wertung von Nachträgen und Nebenangeboten mit Auswirkung auf die Planung | |||||||||
| Im Rahmen der Leistungsphase 8 - Bauüberwachung und Dokumentation | ||||||||||
| 1.19 | - Prüfen und Bewerten von Nachträgen | |||||||||
| 1.20 | - Mitwirken beim Abruf und der Abrechnung von Fördermitteln nach Vergleich mit den IST-Kosten | |||||||||
| 1.21 | - Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen | |||||||||
| 1.22 | - Dokumentation Bauablauf (Bautagebuch, Fotodokumentation) | |||||||||
| 1.23 | - Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation | |||||||||
| 1.24 | - Erstellung eines Verwendungsnachweis | |||||||||
| Besondere Leistungen LPH-übergreifend | ||||||||||
| 1.25 | - im Rahmen der LPH 1 bis 4: Leistungsphasen 1-4 für die Sanierung der halbrunden Brunnenbecken (nur nach Aufforderung AG) | |||||||||
| 1.26 | - im Rahmen der LPH 1 bis 8: Erstellen von Sachstandsberichten vierteljährlich f. Fördermittelgeber | |||||||||
| 1.27 | - im Rahmen der LPH 2 bis 3: Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse | |||||||||
| 1.28 | - im Rahmen der LPH 2 bis 3: Erarbeiten von Projektpräsentationen | |||||||||
| 1.29 | - im Rahmen der LPH 2 bis 5: Erstellen von Konzepten und Gutachten gem. Aufgabenstellung (integriertes Wassermanagementkonzept, nutzungsorientoiertes und biodiversitätsschondes Beleuchtungs- und Wegeausleuchtungskonzept, Baumgutachten zu Altgehölzen, Entwicklung eines Pflanz- und Pflegekonzeptes, Nachhaltiges und ressourcenschonendes Bewässerungskonzept, Hydrologische Gutachten, Verkehrskonzeponierung) | |||||||||
| 1.30 | - im Rahmen der LPH 3 bis 5: Aufstellen eines Pflanz- und Materialkonzeptes | |||||||||
| 1.31 | - im Rahmen der LPH 5 bis 8: Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen | |||||||||
| 1.32 | - im Rahmen der LPH 5 bis 8: Leistungsphasen 5-8 für die Sanierung der halbrunden Brunnenbecken (nur nach Aufforderung AG) | |||||||||
| Honorar Besondere Leistungen in EUR, netto | 0 | |||||||||
| III. Stundensätze | ||||||||||
| Soweit die Parteien für einzelne Leistungen die Vergütung nach Stundensätzen vereinbaren, werden folgende Stundensätze zu Grunde gelegt: | ||||||||||
| Qualifikation | Stundensatz in EUR, netto | |||||||||
| Geschäftsführer / Inhaber | ||||||||||
| Projektleiter / Ingenieur | ||||||||||
| Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation | ||||||||||
| IV. Zwischensumme Grundleistungen + Besondere Leistungen | ||||||||||
| Summe netto aus I + II in EUR, netto | 0 | |||||||||
| V. Nebenkosten | ||||||||||
| Prozentsatz | ||||||||||
| Der Auftraggeber erstattet die Nebenkosten des Auftragnehmers pauschal mit folgendem Prozentsatz des jeweiligen Nettohonorars | 0 | |||||||||
| VI. Gesamthonorar netto | ||||||||||
| Summe aus I + II + V in EUR, netto | 0 | |||||||||
| VII. Gesamthonorar brutto | ||||||||||
| Umsatzsteuer in EUR | 0.19 | 0 | ||||||||
| Summe aus I + II + V + Umsatzsteuer in EUR, brutto | 0 | |||||||||
| Evtl. Anmerkungen bitte auf einem gesonderten Blatt! | ||||||||||
| Datum, Unterschrift in Textform |
Tabelle1
| Zone | Satz |
|---|---|
| I | Mindestsatz |
| II | Viertelsatz |
| III | Halbsatz |
| IV | Dreiviertelsatz |
| V | Höchstsatz |