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26-09-30_SKDF_MP_Freianl._Bewerberfragen-Katalog__4_.pdf

Freianlagenplanung für die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des Mittelparks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 13:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Vergabenr.: 2026-GB313-00026

Bewerberfragen-Katalog:

Vorhaben: Klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Mittelparks am Standort Friedrichstadt des Städtischen Klinikums Dresden Leistung: Freianlagenplanung entspr. des Leistungsbildes § 39 HOAI 2021 für die KGR 500 in den LPH 1 bis 8, stufenweise Beauftragung Vergabenummer: 2026-GB313-00026

Bearbeitungsstand: 30.09.2026

Bewerberfragen:Erläuterungen/Antworten:
Frage 1 (vom 07.09.2026): Was ist mit "qualitatives Leistungsangebot für die Fachplanung Labortechnik und Laborplanung" auf Seite 5 Punkt 3 der Aufgabenstellung gemeint? Ist das nur eine fehlerhafte Formulierung?Beantwortung Frage 1: Korrekt, hier handelt es sich um einen formalen Fehler und wir bitten dies zu entschuldigen. Bitte beachten: Mit Beantwortung des Rückfragenkataloges mit Stand 07.09.2026 wird eine neue Version (Version 2) der Vergabeunterlagen erzeugt. Folgendes Dokument wurde in Bezug auf die Bewerberfrage wie folgt angepasst: • SKDF_MP_Freianl._Anl. 1__Aufgabenstellung (07.09.26).pdf: Korrektur „…für die Fachplanung Labortechnik und Laborplanung...“ in „…für die Fachplanung Freianlagen…“ Für die Einreichung der Teilnahmeanträge sind zwingend die Unterlagen/ Dokumente der neuen Version 2 der Vergabeunterlagen zu verwenden. Hinweis: Da es sich lediglich um eine formale Korrektur handelt, bleibt die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge am 06.10.2026 um 15:00 Uhr unverändert bestehen.
Frage 2 (vom 22.09.2026): Wie verhält es sich mit den abzugebenden Unterlagen wenn ein Nachunternehmer eingesetzt werden soll? Muss dieser ebenfalls das Formular zur Eigenerklärung nebst Anlagen zur Bewerbung beitragen?Beantwortung Frage 2: Bei Einsatz eines Nachunternehmers muss das „Formular zur Eigenerklärung“ nicht durch den NU ausgefüllt werden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (§ 36 VgV)“ ist ausreichend. Bei einer Eignungsleihe wäre ebenso lediglich das Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit Eignungsleihe (§ 47 VgV)“ auszufüllen und zu unterzeichnen.

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Vergabenr.: 2026-GB313-00026

Frage 3 (vom 28.09.2026): Aus welchem Grund ist die Grundleistung „Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem“ (LPH 2c) nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs? Ist vorgesehen, diese Leistung gesondert zu vergeben oder anderweitig erbringen zu lassen?Beantwortung Frage 3: Zum derzeitigen Zeitpunkt sehen wir diese Leistung als nicht erforderlich an.
Frage 4 (vom 28.09.2026): Welche der in Anlage 2 aufgeführten besonderen Leistungen (insbesondere Pos. 1.25 bis 1.32) sind verbindlicher Bestandteil des Angebotsumfangs und welche werden nur bei gesondertem Abruf beauftragt?Beantwortung Frage 4: Es sind alle in der Anlage 2 aufgeführten Leistungen Angebotsbestandteil. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund diverser Einflussfaktoren nicht definiert welche der besonderen Leistungen ausgeführt werden. Dies ergibt sich aus dem weiteren Projektverlauf und deren Abstimmungen.
Frage 5 (vom 28.09.2026): Sind Fördermittelantrag, Mittelabruf, Verwendungsnachweis und die quartalsweisen Sachstandsberichte vollständig durch den Auftragnehmer zu erbringen oder erfolgt hierbei eine Unterstützung durch den Auftraggeber?Beantwortung Frage 5: Grundlegend sind diese vollständig durch den AN zu übernehmen. Jedoch kann und wird bei Bedarf durch den AG unterstützt.
Frage 6 (vom 28.09.2026): In der Aufgabenstellung wird auf die Kostengruppen 500/400 Bezug genommen. Bitte stellen Sie klar, ob mit der KG 400 die Technischen Anlagen der Außenanlagen KG 550 (z. B. Beleuchtung, Bewässerung, Entwässerung, Medienversorgung) gemeint sind und welchen Umfang diese Leistungen voraussichtlich umfassen.Beantwortung Frage 6: Hierbei handelt es sich rein um die technischen Anlagen der Außenanlagen (Medien etc.). Es handelt sich um einen reinen Übertragungsfehler. Die Trennung der technischen Anlagen befindet sich etwa 1m unter Gelände. Kabel- und Leitungen/Medien werden vom Tiefbau- und Infrastrukturplaner beplant und somit nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Frage 7 (vom 28.09.2026): Sind Rückfragen zum Vertragsentwurf bereits im Rahmen der ersten Bewerbungsphase vorgesehen oder sollen diese erst im Zuge der Angebotsphase gestellt werden?Beantwortung Frage 7: Rückfragen zum Vertrag können im Rahmen der Bewerbungsphase (Stufe 1) von allen Bewerbern sowie in der Angebotsphase (Stufe 2) ausschließlich von den für die Stufe 2 qualifizierten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern eingereicht werden.

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Vergabenr.: 2026-GB313-00026

Frage 8 (vom 29.09.2026): Vertragsformular: Wir bitten darum, den nachfolgenden Änderungsvorschlag zum Planervertrag zu berücksichtigen und den Vertrag ausschließlich auf das Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI umzustellen. Die für das Planungsziel notwendigen technischen Anlagen in den Außenanlagen (KG 550 nach DIN 276:2018-12) sind nach den Regelungen der HOAI zu den Freianlagen bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen, da das vertragliche Planungsziel diese Anlagen beschreibt. Eine zusätzliche Anwendung der §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung) ist daher entbehrlich. Sie wäre zudem ohne Beauftragung von Fachplanern (Subplanerverträge) haftungsrechtlich nicht sachgerecht abbildbar.Beantwortung Frage 8: Das Leistungsbild wurde auf ausschließlich § 39 HOAI 2021 sowie auf die KG 500 entsprechend angepasst. (siehe „Bitte beachten“ – Feld im Anschluss an Frage 16)
Frage 9 (vom 29.09.2026): Vertragsformular § 1 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang: (1) Die Leistungsinhalte werden dahingehend geändert, dass die für das Planungsziel notwendigen technischen Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen (Kostengruppe 550 nach DIN 276:2018-12) der Kostengruppe 500 zugeordnet und in die Planung der Freianlagen integriert werden. (2) Gegenstand der Beauftragung ist ausschließlich das Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI. Das vertragliche Planungsziel wird entsprechend angepasst. (3) Leistungen der Technischen Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI (insbesondere §§ 53, 55) sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.Beantwortung Frage 9: Das Leistungsbild wurde auf ausschließlich § 39 HOAI 2021 sowie auf die KG 500 entsprechend angepasst. (siehe „Bitte beachten“ – Feld im Anschluss an Frage 16)

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Vergabenr.: 2026-GB313-00026

Frage 10 (vom 29.09.2026): Vertragsformular § 4.1 Kostenobergrenze: Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Einhaltung der Kostenobergrenze bezieht sich ausschließlich auf die Kostengruppe 500 (Außenanlagen und Freiflächen) nach DIN 276:2018-12, einschließlich der darin integrierten technischen Anlagen (KG 550). Eine Verantwortung für die Kostengruppen 200 bis 400 sowie 600 und 700 besteht nicht.Beantwortung Frage 10: Der Einfluss auf die Kostenobergrenze bezieht sich gem. Formulierung § 4.1 (Vertragsformular) auf den übertragenen Planungsbereich zur KG 500. Zitat: „...der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die Kostenobergrenze ……nicht überschritten wird“. In Bezug auf die Kostengruppen wird sich auf die angemeldeten Kosten bezogen, nicht auf die Kostenobergrenze. Unabhängig davon agiert der Freianlagenplaner als Objektplaner federführend und sollte die Kosten aller für das Projekt relevanten Kostengruppen im Blick haben und kontrollieren.
Frage 11 (vom 29.09.2026): Honorarblatt: (1) Die anrechenbaren Kosten bestimmen sich entsprechend § 1 nach der Kostengruppe 500 einschließlich der technischen Anlagen (KG 550) nach DIN 276:2018-12. (2) Das Honorar wird für das Leistungsbild Freianlagen (§ 39 HOAI) einschließlich der vereinbarten Besonderen Leistungen ermittelt. Die Besonderen Leistungen sind im Honorarblatt einzeln aufzuführen. (3) Das Honorarblatt ist entsprechend anzupassen.Beantwortung Frage 11: Das Leistungsbild wurde auf ausschließlich § 39 HOAI 2021 sowie auf die KG 500 entsprechend angepasst. (siehe „Bitte beachten“ – Feld im Anschluss an Frage 16) Hinweis: Die Angabe der Honorare erfolgt über pauschale Festpreise, nicht über anrechenbare Kosten nach HOAI (siehe § 7.1 zum Vertrag). Als Grundlage zur Honorarermittlung für das Angebot dienen die Vergabeunterlagen mit der Aufgabenstellung und der Beschreibung der entsprechenden Leistungen. Der Auftraggeber macht keine Vorgaben, wie die Kalkulation durch die Bieter zu erfolgen hat.

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Vergabenr.: 2026-GB313-00026

Frage 12 (vom 29.09.2026): In den Vergabeunterlagen wird an einer Stelle darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungs- erklärung anderer Unternehmen (§ 36 VgV) erst im Rahmen der Angebotsabgabe in der 2. Phase einzureichen ist. Gleichzeitig ist dieses Dokument in der Abgabeliste aufgeführt. Wir bitten daher um Klarstellung, zu welchem Zeitpunkt die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (& 36 VgV) einzureichen ist: Ist das Dokument bereits mit der Teilnahmeunterlage in der 1. Phase einzureichen oder erst mit der Angebotsabgabe in der 2. Phase?Beantwortung Frage 12: Die Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen gemäß § 36 VgV sind spätestens mit der Einreichung des Angebots (Stufe 2 des Verfahrens) vorzulegen. Sofern Ihnen Unterauftragnehmer bereits zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (Stufe 1) bekannt sind, steht es Ihnen frei, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Korrekturhinweis zur Eignungsleihe gem. § 47 (1) VgV: Bitte beachten Sie, dass für den Fall einer Eignungsleihe (Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung gemäß § 47 VgV) die entsprechenden Verpflichtungserklärungen zwingend bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Dies wurde im Formular zur Eigenerklärung korrigiert. (siehe „Bitte beachten“ – Feld im Anschluss an Frage 16)
Frage 13 (vom 29.09.2026): Wir haben eine Frage zu Punk D. des Formulars zur Eigenerklärung, Angaben zum Personal: Ist es möglich, dass der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter gleichzeitig die Funktion der Bauüberwachung übernimmt oder sind zwingend 3 Personen zu benennen?Beantwortung Frage 13: Eine Personalunion zwischen den Funktionen der Projektleitung (bzw. der stellvertretenden Projektleitung) und der Bauüberwachung ist zulässig. Es müssen nicht zwingend drei unterschiedliche Personen benannt werden. Bitte beachten Sie in Bezug auf die zuvor benannte Personalunion, dass die vorgesehene Person die geforderten Mindestanforderungen und Qualifikationen für beide Funktionen vollumfänglich und separat erfüllen muss (siehe erforderliche Angaben gem. Formular zur Eigenerklärung).
Frage 14 (vom 29.09.2026): Es wurde ein Kostenrahmen von 1.922.366,00 € beim Fördermittelgeber angemeldet. Wir setzen sich die Kosten in den Kostengruppen zusammen? Sind die Honorare bzw. Baunebenkosten schon darin enthalten? Um pauschale Angebote machen zu können, müssen diese Kostenermittlung und deren Grundlage aus unserer Sicht offengelegt werden.Beantwortung Frage 14: Der Kostenrahmen beinhaltet wie im Vertrag § 4, 4.1 angegeben, die KG 200-500. Es sind keine Baunebenkosten enthalten. Davon sind für die Kostengruppe 500 für die Freianlagen Kosten in Höhe von 460.200,00 EUR brutto enthalten. (siehe „Bitte beachten“ – Feld im Anschluss an Frage 16)

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Vergabenr.: 2026-GB313-00026

Frage 15 (vom 29.09.2026): Welche Kostengruppen sollen aus Ihrer Sicht vom AN Landschaftsarchitekt bearbeitet werden?Beantwortung Frage 15: Es soll wie aus den Vergabeunterlagen ersichtlich die KGR 500 bearbeitet werden.
Frage 16 (vom 29.09.2026): Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich beim Städtischen Klinikum um einen öffentlichen Auftraggeber handelt?Beantwortung Frage 16: Korrekt, beim Städtischen Klinikum Dresden handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber.
Bitte beachten:
Mit Beantwortung des Rückfragenkataloges mit Stand 30.09.2026 wird eine neue Version (Version 3)
der Vergabeunterlagen erzeugt sowie eine Änderungsbekanntmachung veröffentlicht.
Folgende Dokumente wurden in Bezug auf die zuvor benannten Bewerberfragen wie folgt angepasst:
• SKDF_MP_Freianl.__Formular zur Eigenerklärung (30.09.26).docx:
- Korrektur S.1: Leistungsbezeichnung auf lediglich § 39 sowie KGR 500 sowie neuer
Einreichungstermin der Teilnahmeanträge: 19.10.2026, 15:00 Uhr
- Korrektur S.7: im Teil V B Anpassung, dass bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe die
Verpflichtungserklärung gem. § 47 (1) VgV mit dem Teilnahmeantrag beizufügen ist (siehe
Bewerberfrage Nr. 12)
• SKDF_MP_Freianl.__Bewertungsmatrix_Stufe 1 (30.09.26).pdf:
- Korrektur Kopfzeile: Leistungsbezeichnung auf lediglich § 39 sowie KGR 500
• SKDF_MP_Freianl.__Vertragsformular (30.09.26).pdf:
- Korrektur S.2; § 1, 1.1: Leistungsbezeichnung auf lediglich § 39 sowie KGR 500 (siehe
Bewerberfrage Nr. 6, 8, 9 und 14)
• SKDF_MP_Freianl._Anl. 1__Aufgabenstellung (30.09.26).pdf:
- Korrektur S.3; Pkt. A 2 sowie Pkt. A 3.1: Leistungsbezeichnung auf lediglich § 39 sowie KGR
500 (siehe Bewerberfrage Nr. 6)
- Ergänzung S.9; Pkt. B 1.3: Anteil des Kostenrahmens zur KGR 500 (siehe Bewerberfrage Nr.
14)
• SKDF_MP_Freianl._Anl. 1_A 6_Bewertungsmatrix_Stufe 2 (30.09.26).pdf:
- Korrektur Kopfzeile: Leistungsbezeichnung auf lediglich § 39 sowie KGR 500
• SKDF_MP_Freianl._Anl. 2_Leistungsbeschr.+Honorarblatt (30.09.26).xlsx:
- Korrektur S.1; Leistungsbezeichnung auf lediglich § 39 sowie KGR 500 (siehe Bewerberfrage
Nr. 11)
Für die Angebotsabgabe sind zwingend die Unterlagen/ Dokumente der neuen Version 3 der
Vergabeunterlagen zu verwenden. Alle weiteren Vergabeunterlagen behalten ihre Gültigkeit.
Im Zuge der Anpassungen wird die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge von Di., den
06.10.2026, 15:00 Uhr auf Mo., den 19.10.2026 verlängert.

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Vergabenr.: 2026-GB313-00026

Bitte beachten Sie, dass infolge der Beantwortung der Bewerberfragen mit Übermittlung dieses Rückfragenkataloges sowie der neuen Version 3 der Vergabeunterlagen eine Neueinreichung der Teilnahmeanträge erforderlich ist. Bereits eingereichte Teilnahmeanträge sind zurückzuziehen und unter Berücksichtigung der neuen Informationen erneut hochzuladen.

Bitte beachten Sie, dass Bewerberfragen bis zum 13.10.2026 zulässig sind, um eine rechtzeitige Beantwortung für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu gewährleisten.

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