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Anlage zu Ziff. 17 (B) ZVB (KEV 117) – Anlage Zahlungen
Der Auftragnehmer benennt für Zahlungen von Rechnungen durch den Auftraggeber folgende Kontoverbindung:
IBAN: ______________________________________
Um eine missbräuchliche Mitteilung über eine neue Kontoverbindung durch Dritte zu verhindern, vereinbaren die Parteien für eine Änderung der vorgenannten Kontoverbindung folgendes Prozedere:
Der AN hat die neue Kontoverbindung unter Einhaltung der Schriftform per Einschreiben mitzuteilen. Sodann erfolgt eine Verifizierung der Richtigkeit durch eine persönliche Rückfrage beim AN.