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DR. ALEXANDER SZICHTA
GEOLOGISCHE BERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
73765 Neuhausen/F. ∙ Harthäuser Straße 28 ∙ Tel.: 07158 / 94 78 62 ∙ E-Mail: mail@szichta.de
Geologisches Gutachten zum BV
„Malteser Rettungswache Heidelberg“
an der Siemensstraße, auf dem Flurstück 3426/19
in 69123 Heidelberg
Auftraggeber: Malteser Hilfsdienst e. V., Malteser Generalsekretariat, Erna-Scheffler- Straße 2, 51103 Köln
Bauherr: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Regionalgeschäftsstelle Ba- den-Württemberg, Ulmer Straße 231, 70327 Stuttgart
Betreff: BV „Malteser Rettungswache Heidelberg“, an der Siemensstraße, auf dem Flurstück 3426/19 in 69123 Heidelberg
Bezug: Schriftlicher Auftrag durch den Bauherrn, vertreten durch Herrn Fellhauer vom 06.05.2025
Ort, Datum: Neuhausen, 12. Juni 2025
Bearbeiter: Dipl.-Geol. Iris Szichta
Durchwahl: (07158) 94 78 62
Seitenzahl: 10
Anlagen: 3
Stadt: Heidelberg
Kreisfreie Stadt: Heidelberg
Geschäftsführer: Kai Alexander Szichta, M.Sc. Geowissenschaften Amtsgericht Stuttgart HRB 214257 Bankverbindung: IBAN: DE 65 6115 0020 0007 3836 72, BIC: ESSLDE66XXX
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BV „Malteser Rettungswache“, Heidelberg, Siemensstraße - 2 - 12. Juni 2025
I Inhalt: Seite:
1 Vorbemerkungen ........................................................................................................................ 2
2 Geologische Verhältnisse ........................................................................................................... 3
3 Hydrogeologische Verhältnisse, bauliche Folgerungen ................................................................. 4
4 Gründungsmaßnahmen .............................................................................................................. 5
5 Bettung des Garagenbelags, Herstellung von Verkehrsflächen ...................................................... 6
6 Homogenzonen, bodenmechanische Kennziffern ........................................................................ 7
7 Erdbeben ................................................................................................................................... 9
8 Schlussbemerkungen ................................................................................................................. 9
- Verteiler: .................................................................................................................................. 10
II Verzeichnis der Anlagen:
1 Generalplan mit der Lage des Bauvorhabens.
2 Lageplan mit der ungefähren Lage der Bohrungen B 1 bis B 3 ohne Maßstab.
3 Schichtenverzeichnisse und grafische Darstellung der in den Bohrungen B 1 bis B 3 erschlossenen Schichtenfolge.
1 Vorbemerkungen
Die Regionalgeschäftsstelle Baden-Württemberg der Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH plant den
Neubau der Malteser Rettungswache Heidelberg. Das für die Baumaßnahme vorgesehene Baugrundstück
befindet sich auf den Flurstück 3426/19 an der Siemensstraße in 69123 Heidelberg inmitten eines Indust-
riegebiets. Da sich das Baufeld in der Rheinebene, geographisch im Bereich des Neckarschwemmfächers,
dem Austritt des Neckars aus dem Neckartal in die Rheinebene, befindet, ist die Geländeoberfläche im
Baufeld nahezu eben. Eine ehemalige Bebauung, die mutmaßlich aus Lagergebäuden und Schuppen be-
stand, wurde bereits vor längerer Zeit vollständig entfernt.
Das neu geplante, zweigeschossige Bauwerk umfasst ein Erd- und ein Obergeschoss mit einer Grundflä-
che von etwa 42,9 m x 14,4 m. Darin enthalten ist im mittleren Bereich des Erdgeschosses eine Fahrzeug-
halle mit fünf Stellplätzen und einer lichten Höhe von 4,9 m. Des Weiteren sind im Erdgeschoss Technik-
räume, Lagerflächen, eine Waschgarage, ein Treppenhaus und ein Aufzug vorgesehen. An das Gebäude
schließen sich im nördlichen Bereich weitere Fahrzeugstellflächen und eine Zufahrt an.
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BV „Malteser Rettungswache“, Heidelberg, Siemensstraße - 3 - 12. Juni 2025
Die Bodenbelagsoberfläche des Erdgeschosses (EFH = OKFFB) ist mit 108,80 m ü. NN angegeben. Eine
Unterkellerung des Neubaus ist nicht geplant.
Auftragsgemäß ist ein geologisches Gutachten über die angetroffenen Baugrundverhältnisse und die not-
wendigen Gründungsmaßnahmen zu erstellen. Neben dem Gründungsvorschlag und Angaben zur Boden-
belastbarkeit sind Aussagen zu bodenmechanischen Kennwerten und Homogenzonen gem. DIN 18 300:
2015-08 zu treffen. Schadstoffuntersuchungen am Boden sind vom Büro für Geologie, Altlasten und Rück-
bau Dr. Kolckmann vorgenommen worden und liegen in einem separaten Bericht vor.
Die gutachterlichen Aussagen stützen sich auf die geologische Aufnahme von insgesamt 3 großkalibrigen
Ramm- bzw. Rotationskernbohrung (B 1 bis B 3) mit Tiefen von 8,0 m, die am 21.05.2025 niedergebracht
wurden (vgl. Anlage 2). Nach Abschluss der geologischen Aufnahmen sind die Bohrlöcher mit einer stabi-
len Zement-Bentonit-Suspension verschlossen worden. Die ungefähre Lage der Bohransatzpunkte ist in
der Anlage 2 (Lageplan) eingetragen. In Anlage 3 ist die in den Bohrungen durchörterte Schichtenfolge be-
schrieben und in Form von Säulenprofilen grafisch dargestellt. Die Ansatzhöhen der Bohrpunkte wurden
aus dem vorliegenden Lageplan mit Höhen interpoliert.
Der Ausarbeitung des Gutachtens liegen folgende Planunterlagen zugrunde:
• Vorabzugsplan Erdgeschoss im Maßstab 1: 100, gefertigt von der ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR vom 11.03.2025
• Visualisierung 02- Nord
• Bestandsplan mit Höhen im Maßstab M 1: 250 aus dem Liegenschaftskataster mit Datum vom 02.06.2022
• Gutachten „Orientierende Umwelttechnische Untersuchung, orientierende Baugrunduntersu- chung“ Werksgelände Pfaffengrund Heidelberg der CDM Smith Consult GmbH vom 21.08.2014.
2 Geologische Verhältnisse
Wie ein Vergleich der Schichtenverzeichnisse (Anlage 3) zeigt, sind die aufgeschlossenen Baugrundverhält-
nisse in den höheren Bereichen nicht ganz einheitlich. Es schwanken die Tiefenlagen der Schichtgrenzen
sowie die Schichtmächtigkeiten. Einzelne Schichten sind nicht in allen Aufschlüssen vorhanden.
Alle Bohrungen erschlossen zuoberst eine künstliche Auffüllung aus sandigem Schotter und bereichs-
weise Grobschotter. Nach unten ist dieser mit halbfestem, teils ausgetrocknetem Lehm vermengt.
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BV „Malteser Rettungswache“, Heidelberg, Siemensstraße - 4 - 12. Juni 2025
Lagenweise sind Ziegelbrocken, Beton- und Holzreste, Kiesgerölle sowie kohlige Reste eingeschlossen. Die
künstlichen Auffüllungen sind locker gelagert.
In Bohrung B 3 wurde unter den Auffüllungen ein ehemaliger Oberboden erschlossen. Dieser setzt sich
aus einer schluffig-stark tonigen, schwach feinsandigen, humosen Grundmasse schwarzbrauner und dun-
kelbrauner Farbe zusammen. Der ehem. Oberboden weist halbfeste Konsistenzen auf. Durch den teilwei-
sen Luftabschluss sind die humosen Bestandteile nur unvollständig verrottet. Der ehem. Oberboden ent-
wickelt unter Luftzutritt einen muffigen Geruch.
Die unterhalb der künstlichen Auffüllung liegenden quartären Talablagerungen setzen sich von oben
nach unten aus Auenlehm, Auensand und Neckarkies zusammen. Der Auenlehm besteht aus tonigem,
schwach feinsandigem Schluff. In den höheren Teilen des Profils sind humose Einflüsse und dunklere Far-
ben erkennbar. Der Auenlehm ist von hellbrauner und brauner Farbe, seine Konsistenzen liegen im halb-
festen Bereich. Mit zunehmendem Sandanteil geht der Auenlehm in Auensand über. Dieser ist dann hell-
braun und mitteldicht gelagert. Lagenweise schwanken die Ton- und Schluffanteile.
Der Auensand wird in allen Bohrungen von fein- bis grobkörnigem, sandigem Neckarkies unterlagert. Hier-
bei besteht der Kies mehrheitlich aus harten Kalksteingeröllen. Er weist eine hellgraue Färbung auf. Die
Lagerung des Kieses ist nach den Eindringwiderständen der Bohrwerkzeuge und nach unseren Erfahrun-
gen aus der Umgebung als dicht bis sehr dicht einzuschätzen. Die Höhenlage der Neckarkiesoberfläche
ist leichten Schwankungen unterworfen. Die quartären Sedimente setzen sich in Raum Heidelberg noch
hunderte Meter unter die Gründungssohle des Bauvorhabens fort.
Im Übrigen wird auf die Schichtenverzeichnisse und ihre grafische Darstellung (Anlage 3) verwiesen.
3 Hydrogeologische Verhältnisse, bauliche Folgerungen
Um potenzielle Wasserzutritte zu den Bohrungen feststellen zu können, wurden die Bohrungen verrohrt
und als Ramm- bzw. Rotationskernbohrungen ohne Wasserspülung niedergebracht. Alle Bohrungen blie-
ben bis zur Endteufe trocken. Auch nach einer Wartezeit von mehreren Stunden traten weder Grund- noch
Schicht- oder Sickerwasser zu. Demnach ist in einer für das Bauvorhaben relevanten Tiefe nicht mit Grund-
wasser im Sinne der DIN 4049 (... unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhän-
gend ausfüllt und dessen Bewegung ausschließlich oder nahezu ausschließlich von der Schwerkraft und
den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird ...) bzw. im Sinne des Geset-
zes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG): (... Grundwasser: das unterirdi-
sche Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund
steht . . .) zu rechnen.
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BV „Malteser Rettungswache“, Heidelberg, Siemensstraße - 5 - 12. Juni 2025
Das Grundwasser der gesättigten Zone zirkuliert nach hydrogeologischem Verständnis erst topographisch
wesentlich tiefer. Aus diesem Grund kann auf Maßnahmen gegen drückendes Wasser verzichtet werden.
Nach den vorliegenden Planunterlagen ist keine Unterkellerung vorgesehen. Es wird davon ausgegangen,
dass der neu zu erstellende Baukörper nicht über erdberührte Wände verfügt, die Fuge zwischen Boden-
platte und aufgehenden Wänden über der späteren Geländeoberfläche liegt und angemessen abgedichtet
wird. Für diesen Fall kann auf Dränmaßnahmen verzichtet werden. Unter den Bodenplatten bzw. Boden-
belägen ist dennoch eine kapillarbrechende Schicht mit einer Mindestmächtigkeit von 0,15 m einzubrin-
gen. Zuvor ist auf dem Planum ein Trennvlies zu verlegen.
Sollten dennoch erdberührte Wände zur Ausführung kommen, kann temporär anfallendes Schicht- und
Sickerwasser (regenreiche Witterung, Schneefall) in den später verfüllten Arbeitsräumen nicht ausge-
schlossen werden. Um unkontrolliertes Eindringen dieser Wässer in das Gebäude zu verhindern, sind sie
durch Drainagen zu erfassen und geordnet abzuleiten. Zwischen Bodenplatte und aufgehender Wand ist
eine Fugenabdichtung anzuordnen.
Der Planung, Bemessung und Ausführung von Drän- und Abdichtungsmaßnahmen sind die DIN 4095
(Dränung erdberührter Bauteile), die DIN 18 195 sowie die DIN 18 533 (Abdichtung von erdberührten Bau-
teilen) zugrunde zu legen. Oberhalb der Dränebene ist die Wassereinwirkungsklasse W1.2-E (Boden-
feuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung) maßgeb-
lich.
Für Bauteile, die unter die Dränebene reichen (Aufzugunterfahrten, Schächte, auch außerhalb des Bau-
werks), sind ebenfalls die DIN 4095 und die DIN 18 533 anzuwenden. Für diese Bauteile ist die Wasserein-
wirkungsklasse W2.1-E (Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser ≤ 3 m Eintauchtiefe) anzusetzen und
damit wasserdicht und auftriebsicher auszubilden. Auf die Abdichtung der Rohreinführungen und der Leer-
rohre selbst ist zu achten.
Auf die Notwendigkeit einer frostsicheren Tiefenlage der Ringdrainage wird hingewiesen.
4 Gründungsmaßnahmen
Nach den Ergebnissen der Baugrunderkundung und den vorliegenden Planunterlagen schneiden die Fun-
damentsohlen bei einer frost- und austrocknungssicheren Gründungstiefe in den halbfesten Auenlehm
ein. Von gutachterlicher Seite wird eine Gründung über bewehrte Einzel- und Streifenfundamente im Au-
enlehm als die bautechnisch sinnvollste und wirtschaftlich günstigste Gründungsvariante angesehen und
zur Ausführung empfohlen.
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BV „Malteser Rettungswache“, Heidelberg, Siemensstraße - 6 - 12. Juni 2025
Für den halbfesten Auenlehm, in dem die Gründungssohlen zu liegen kommen, wird der Basiswert des
Sohlwiderstands auf σ = 350 kN/m² begrenzt. Dies entspricht einer zulässigen Bodenpressung von R,d(B).
σ = 250 kN/m². Dieser Wert gilt für Fundamente mit lotrechtem und mittigem Lastangriff. Bei außermit- zul.
tigem Lastangriff ist die Fundamentfläche auf eine Teilfläche A‘ zu verkleinern, deren Schwerpunkt der
Lastangriffspunkt ist. Die Bodenpressung ist dann auf die reduzierte Fläche zu beziehen.
Werden beim Fundamentaushub ehemaliger Oberboden, künstliche Auffüllungen oder aufgeweichte La-
gen vorgefunden, sind diese herauszunehmen und bis zur Unterkante des bewehrten Fundaments mit Ma-
gerbeton zu ersetzen. Bei der Zusammenstellung der Lasten kann die Masse des Unterbetons vernachläs-
sigt werden, da es sich um einen Bodenaustausch handelt. Notwendige Fundamentabtreppungen dürfen
unter 35° vorgenommen werden. Dies ist auch der Winkel der Lastausbreitung, der unter belasteten Fun-
damenten anzusetzen ist.
Grundsätzlich sollte die Baugrubensohle bei feuchter Witterung nicht mit schweren Fahrzeugen befahren
werden, da hierdurch das im Boden enthaltene Porenwasser aktiviert wird. Dabei wird die Struktur des Bau-
grunds zerstört, und es kommt zur Erscheinung des „Federns“. Dies ist bei der Verdichtung der Schotter-
tragschicht zu berücksichtigen.
Auf die Notwendigkeit einer frost- und insbesondere austrocknungssicheren Gründung wird hingewiesen.
Die klimabedingte Austrocknung reicht in bindigen Böden erfahrungsgemäß bis in Tiefen von etwa 1,5 m,
so dass außenliegende Fundamentsohlen mindestens etwa 1,8 m unter die spätere Geländeoberfläche
reichen sollten.
Im Zusammenhang mit der oben erwähnten klimatischen Austrocknung wird auch auf die wurzelbedingte
Austrocknung hingewiesen. Aus diesem Grund ist im Einflussbereich der Gebäudegründung auf die Pflan-
zung von Bäumen und schnellwachsenden Gehölzen zu verzichten. Der Einflussbereich der Durchwurze-
lung umfasst den Kronenbereich eines ausgewachsenen Baumes, zuzüglich eines Saumbereichs von etwa
3 m. Bei Baumgruppen vergrößert sich der Saumbereich entsprechend. Auf den vorhandenen Baumbe-
stand (Sumpfeiche), der kritisch gesehen wird, wird hingewiesen.
5 Bettung des Garagenbelags, Herstellung von Verkehrsflächen
Der Planung, Bemessung und Ausführung von Verkehrsflächen ist grundsätzlich die ZTVE-StB zugrunde zu
legen. Es wird davon ausgegangen, dass auf den Verkehrsflächen Schwerlastverkehr (Feuerwehrzu-
fahrt/Müllentsorgung) zugelassen wird. In diesem Fall ist auf der Oberfläche der ungebundenen Trag-
schicht bei zugelassenem Schwerlastverkehr ein Verdichtungswert von E ≥ 120 MN/m² gefordert. v2
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BV „Malteser Rettungswache“, Heidelberg, Siemensstraße - 7 - 12. Juni 2025
Nach der ZTVE-StB wird auf dem Untergrund ein E -Wert von 45 MN/m² vorausgesetzt. Bei den gegebenen v2
Baugrundverhältnissen kann diese Forderung nicht ohne weiteres erfüllt werden. Erfahrungsgemäß ist bei
dem an der Baugrubensohle zu erwartenden Auenlehm bzw. Auffüllung von Verdichtungswerten in einer
Größenordnung von E -Wert von 5 bis 20 MN/m² auszugehen. Dies macht die Einbringung einer mind. v2
0,7 m mächtigen Tragschicht erforderlich.
Diese Tragschicht sollte aus gut verdichtbarem Material bestehen (Schotter oder Betonrecycling, z. B.
0/45). Vor dem Auftrag der Tragschicht sind die künstliche Auffüllung, der ehemalige Oberboden sowie auf-
geweichtes, aufgelockertes oder nicht tragfähiges Material herauszunehmen. Das Planum ist statisch
nachzuverdichten. Auf dem Planum ist ein Trennvlies zu verlegen. Der darüber angeordnete Schotter ist
optimal zu verdichten. Im Bereich der Garagen ist die oberste Lage der Tragschicht (mind. 0,15 m) aus gut
wasserdurchlässigem und vor allem kapillarbrechendem Material (Schotter, z. B. 2/45) herzustellen. Von
der Verwendung von Betonrecyclingmaterial für die oberste Lage wird abgeraten, da das Recyclingmaterial
erfahrungsgemäß zum Abbinden neigt, wodurch es seine kapillarbrechende Wirkung verliert.
Falls der Garagenboden und die Verkehrsflächen als Pflasterbelag ausgebildet werden sollen, wird darauf
hingewiesen, dass bei Betonpflasterbelägen wegen der linienförmig auftretenden dynamischen Beanspru-
chungen und hohen Scherkräften (Kurvenfahrt) Fahrrillen und Verdrückungen in der Fahrbahn entstehen
können. Bei der Entstehung der Spurrillen ist nicht zuletzt die verwendete Steinform und damit das Maß
der Verzahnung für die Verformung maßgeblich.
Insbesondere durch Schwerlastverkehr können Schäden an der Betonpflasterbelagsoberfläche verursacht
werden. Um diese Verformungen bzw. Beschädigungen des Belags zu vermeiden, ist zu prüfen, inwieweit
die Oberfläche der Verkehrsfläche aus einer bewehrten Betonplatte herzustellen ist.
6 Homogenzonen, bodenmechanische Kennziffern
Aus der Bodenansprache werden die für erdstatische Berechnungen erforderlichen bodenmechanischen
Erfahrungswerte, wie in Tab. 1 zusammengestellt, abgeschätzt. Auf Laboruntersuchungen wurde verzich-
tet, da die Geländeansprache in Verbindung mit einer Vielzahl von Laboruntersuchungen, die uns aus ver-
gleichbarer geologischer Situation vorliegen, eine ausreichende Beurteilungsgrundlage für eine Boden-
klassifizierung bietet. In die Tabelle sind Homogenklassen im Sinne der DIN 18 300:2015-08 eingearbeitet.
Zur besseren Verständlichkeit ist die Terminologie der „alten“ Norm DIN 18 300:2012-9 mitberücksichtigt.
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| Homogenbereiche gem. DIN 18 300:2015-08 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Homogenbereich | A | B | C | D | |
| Ortsübliche Bezeichnung | Künstliche Auffüllung | Ehemaliger Oberboden | Auenlehm/Auensand | Neckarkies | |
| Petrographische Beschreibung | Schotter, sandig, mit Bau- schutt vermengt, Lehm | Schluff, tonig, schwach fein- sandig, humos | Schluff, tonig, wechselnd sandig/Sand, wechselnd schluffig | Kies, sandig, schluffig | |
| Lagerungsdichte | locker gelagert | halbfest | halbfest mitteldicht gelagert | dicht bis sehr dicht gelagert | |
| Konsistenzen | |||||
| Bodengruppe DIN 18 196 | GW, TL | OT, OU | TL, TM, SU | GW | |
| Wichte | [kN/m³] | 19 | 19 | 20 | 20 |
| Wichte unter Auftrieb | ]kN/m³[ | 9 | 9 | 10 | 10 |
| Reibungswinkel | [°] | 35/22,5 | - - | 25 | 35 |
| Kohäsion | [kN/m²] | - - | - - | 8 - 10 | -- |
| Steifeziffer | [MN/m²] | - - | 8 - 10 | 40 - 50 | |
| Frostempfindlichkeitsklasse | F 1, F 3 | F 3 | F 3 | F 1 | |
| Einaxiale Druckfestigkeit | [MN/m²] | - - | - - | - - | -- |
| Felsklassen nach DIN 18 300:2012-9 | 3, 4, 5 | 4 | 3, 4 | 3 |
Tab. 1: Tabelle mit Homogenbereichen nach DIN 18 300:2015-08, Boden mit Kennwerten.
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BV „Malteser Rettungswache”, Heidelberg, Siemensstraße - 9 - 12. Juni 2025
Für die Abrechnung wird empfohlen, die Klassen 3 bis 6 nach DIN 18 300:2012-09 in einer Position zusam-
menzufassen und die Felsklasse 7 als Zuschlag zu den Klassen 3 bis 6 in die Ausschreibung aufzunehmen.
Dies entspricht der gängigen Praxis und wird der Leistungsfähigkeit der Geräte gerecht.
Für die Erddruckbemessung verfüllter Arbeitsräume sind in der Regel die Kennwerte des Verfüllmaterials
maßgebend. Für die üblicherweise verwendeten Materialien werden folgende Ansätze vorgeschlagen:
| Verfüllmaterial | γ [kN/m³] | ϕ´ [°] |
|---|---|---|
| Schottergemische | 20 | 35 |
| Kiesgemische | 20 | 32,5 |
| Bindige Böden | 19 | 25 |
Tab. 2: Bodenmechanische Kennziffern für übliche Verfüllmaterialien.
Die angegebenen bodenmechanischen Kennwerte sind abgeminderte charakteristische Werte, die ohne
weitere Abminderung in erdstatischen Berechnungen verwendet werden können; durch Verknüpfung mit
Teilsicherheitsbeiwerten ergeben sich hieraus die Bemessungswerte für Berechnungen nach dem neuen
Sicherheitskonzept.
7 Erdbeben
Der Bemessung für den Erdbebenfall sind die Bestimmungen der DIN 4149:2005-04 zugrunde zu legen.
Nach der zugehörigen Karte der Erdbebenzonen im Maßstab M 1: 350 000 (Stand 2005) liegt das Bauvorha-
ben innerhalb der Erdbebenzone 1 und in der Untergrundklasse S. Der Boden, in dem das Bauwerk ge-
gründet werden soll (Auenlehm), ist in die Baugrundklasse C (gem. DIN 4149:2005-04, Abschnitt 5.2.3) zu
stellen. Dort ist mit dominierenden Scherwellengeschwindigkeiten von 150 bis 350 m/s zu rechnen.
8 Schlussbemerkungen
Im Zuge des Fundamentaushubs sowie der Herstellung von Verkehrsflächen ist mit Erschütterungen und
Entspannungen des Baugrunds zu rechnen. Bei einer üblichen Bauweise ist nicht von schädlichen Auswir-
kungen auf die Nachbarbebauung auszugehen. Um ungerechtfertigte Ansprüche Dritter angemessen be-
gegnen zu können, wird es von gutachterlicher Seite als sinnvoll erachtet, an den Nachbargebäuden ein
Beweissicherungsverfahren vorzunehmen. Die Verkehrsflächen sollten in jedem Fall beweisgesichert wer-
den.
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BV „Malteser Rettungswache”, Heidelberg, Siemensstraße - 10 - 12. Juni 2025
Im Zuge der Gründungsarbeiten sind die geologischen Verhältnisse an den Gründungssohlen durch den
Gutachter abschließend zu beurteilen. Der Geologe steht weiterhin zur Verfügung, falls geologisch-geo-
technische oder hydrogeologische Fragestellungen berührt werden.
gez. Dipl.-Geol. Iris Szichta
- Verteiler:
Ingenieurgesellschaft Tompert mbH, Rotebühlstraße 87 A, 70178 Stuttgart
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Anlage 1: Generalplan mit der Lage des Bauvorhabens.
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Anlage 2: Lageplan mit der ungefähren Lage der Bohransatzpunkte B 1 bis B 3 ohne Maßstab.
B 3
B 1
B 2
Google Earth
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| B 1 109,00 NN + 108,80 m Künstliche Auffüllung: Schotter, sandig, locker gelagert, mit Ziegelbrocken, 108,50 Beton- und Holzresten vermengt 0,50 Künstliche Auffüllung: Schluff, tonig, schwach feinsandig, halbfest, 108,00 0,90 ausgetrocknet, braun, mit Steinen, Ziegelbröckchen und kohligen Resten vermengt 107,50 Auenlehm: Schluff, tonig, schwach feinsandig, halbfest, braun 107,00 2,00 106,50 Auensand: Sand, schluffig, mitteldicht gelagert, braun 2,60 106,00 Neckarkies: Kies, fein- bis grobkörnig, stark sandig, schwach schluffig, mitteldicht gelagert, hellbraun 3,10 105,50 105,00 104,50 104,00 103,50 Neckarkies: Kies, stark sandig, fein- bis grobkörnig, mitteldicht bis dicht gelagert 103,00 102,50 102,00 101,50 101,00 8,00 NN + 100,80 m 100,50 Höhenmaßstab 1:50 | ||
|---|---|---|
| DR. ALEXANDER SZICHTA GEOLOGISCHE BERATUNGS GMBH 73765 Neuhausen, Harthäuser Straße 28 Tel.: 07158-94 78 62 E-mail: mail@szichta.de | Projekt: BV “Malteser Rettungswache Heidelberg", an der Siemensstraße in 69123 Heildelberg | Anlage 3.1 |
| Datum: 21.05.2025 | ||
| Auftraggeber: Malteser Hilfsdienst e.V., Erna-Scheffler-Straße 2, 51103 Köln | Bearb.: Kai Szichta |
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| B 2 109,00 NN + 108,80 m 0,30 Künstliche Auffüllung: Schotter, sandig, locker gelagert 108,50 Künstliche Auffüllung: Schluff, tonig, schwach feinsandig, halbfest, 0,70 ausgetrocknet, braun, mit Steinen, Betonresten und Kiesgeröllen vermengt 108,00 Auenlehm: Schluff, tonig, schwach feinsandig, halbfest, humos, dunkelbraun und braun 1,30 107,50 Auenlehm: Schluff, feinsandig, schwach tonig, halbfest, braun 107,00 2,10 Auensand: Sand, stark schluffig, schwach tonig, mitteldicht gelagert, 106,50 2,50 hellbraun 2,80 Auensand: Sand, stark tonig, schluffig, kiesig, mitteldicht, hellbraun 106,00 105,50 105,00 104,50 104,00 103,50 Neckarkies: Kies, stark sandig, fein- bis grobkörnig, mitteldicht bis dicht gelagert 103,00 102,50 102,00 101,50 101,00 8,00 NN + 100,80 m 100,50 Höhenmaßstab 1:50 | ||
|---|---|---|
| DR. ALEXANDER SZICHTA GEOLOGISCHE BERATUNGS GMBH 73765 Neuhausen, Harthäuser Straße 28 Tel.: 07158-94 78 62 E-mail: mail@szichta.de | Projekt: BV “Malteser Rettungswache Heidelberg", an der Siemensstraße in 69123 Heildelberg | Anlage 3.2 |
| Datum: 21.05.2025 | ||
| Auftraggeber: Malteser Hilfsdienst e.V., Erna-Scheffler-Straße 2, 51103 Köln | Bearb.: Kai Szichta |
[Seite 15]
| B 3 109,00 NN + 108,80 m 0,30 Künstliche Auffüllung: Schotter, sandig, locker gelagert 108,50 Künstliche Auffüllung: Grobschotter, sandig, dicht gelagert, mit wenig Lehm 0,60 vermengt 108,00 Ehemaliger Oberboden: Schluff, tonig, schwach feinsandig, halbfest, humos, 1,00 schwarzbraun und dunkelbraun 107,50 Auenlehm: Schluff, tonig, schwach feinsandig, halbfest, hellbraun 1,60 107,00 Auenlehm: Schluff, feinsandig, schwach tonig, halbfest, hellbraun 2,00 106,50 Auensand: Sand, stark schluffig, mitteldicht gelagert, hellbraun 2,70 106,00 105,50 105,00 104,50 104,00 103,50 Neckarkies: Kies, stark sandig, fein- bis grobkörnig, mitteldicht bis dicht gelagert 103,00 102,50 102,00 101,50 101,00 8,00 NN + 100,80 m 100,50 Höhenmaßstab 1:50 | ||
|---|---|---|
| DR. ALEXANDER SZICHTA GEOLOGISCHE BERATUNGS GMBH 73765 Neuhausen, Harthäuser Straße 28 Tel.: 07158-94 78 62 E-mail: mail@szichta.de | Projekt: BV “Malteser Rettungswache Heidelberg", an der Siemensstraße in 69123 Heildelberg | Anlage 3.3 |
| Datum: 21.05.2025 | ||
| Auftraggeber: Malteser Hilfsdienst e.V., Erna-Scheffler-Straße 2, 51103 Köln | Bearb.: Kai Szichta |