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Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Projekt
21060 Malteser - Rettungswache Heidelberg
Bauvorhaben
Malteser Rettungswache Heidelberg Siemensstraße 69123 Heidelberg
Leistung (LV)
23
Außenanlagen
Ausführungsbeginn Ausführungsende
k.A. k.A.
Angebotsaufforderung
Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.
Abgabetermin Abgabezeit
k.A. k.A.
Abgabeort
Zuschlagsfrist
k.A.
MwSt. Währung
19,00 % EUR
Seiten ohne Anlage(n)
Seiten: 33 LV Kurz ohne Rahmen 30.07.2026 - Seite 1
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Projekt (21060) Malteser - Rettungswache Heidelberg Leistung (LV) 23 Außenanlagen Bauvorhaben Malteser Rettungswache Heidelberg Siemensstraße 69123 Heidelberg
Bauherr Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Telefon Regionalgeschäftstelle Baden-Württemberg Ulmer Straße 231 70327 Stuttgart
Planverfasser ARP Architektenpartnerschaft Telefon Stuttgart GbR Mörikestraße 22 70178 Stuttgart
Ausschreibung ARP Architktenpartnerschaft Telefon 0711/64869-117 Ansprechpartner: ... Stuttgart GbR m.griffel@arp-stuttgart.de Dipl.-Ing. Moritz Griffel, MBA Mörikestraße 22 70178 Stuttgart
Bemerkung
Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit Stempel/Unterschrift einzureichen. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).
Angebotssumme in EUR
Angebotssumme, Netto: .............................. ..............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): .............................. ..............................
Angebotssumme, Brutto: .............................. .............................. Angebotsabgabe Geprüft
. . . . ................................................................ ............................................................................ Anbieter - Datum, Ort Ausschreibender - Ort, Datum
Stempel Stempel
.................................................................... ...................., ...................................................... Anbieter - Unterschrift Angebotssumme nachgeprüft
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Inhaltsverzeichnis
Malteser - Rettungswache Heidelberg (21060)
23 LV Außenanlagen
Nr. Bezeichnung Seite
ANGABEN ZUM PROJEKT 4
PLANUNGSUNTERLAGEN und DOKUMENTE 5
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 6
VORBEMERKUNGEN LANDSCHAFTSBAUARBEITEN 14
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG 18
02 VORARBEITEN, RÜCKBAU 18
03 ERDARBEITEN 20
04 STROM, WASSER, ABWASSER 23
05 STRASSEN, WEGE, PLÄTZE 25
06 BETON, EINFASSUNGEN, MAUERWERKSARBEITEN 27
07 AUSSTATTUNG 29
08 VEGETATION, FERTIGSTELLUNGSPFLEGE 29
09 NACHWEISARBEITEN 31
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 33
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ANGABEN ZUM PROJEKT Angaben zum Projekt
Projekt:
die Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH plant den Neubau einer Rettungswache
Lehr- und Rettungswache Siemensstraße 69123 Heidelberg
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Lehr- und Rettungswache in Heidelberg. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss (EG) und einem Obergeschoss (OG). Die Freianlagen gliedern sich im Wesentlichen in folgende Bereiche: -Eingangsbereich mit Pkw- und Motorradstellplätzen, -Erschließungs- und Parkierungsflächen, -Naturnahe gestaltete Grünflächen mit Maßnahmen zum Regenwassermanagement und zur Förderung der Biodiversität. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Siemensstraße. Dort befinden sich der Haupteingang, die Zufahrt zur Fahrzeughalle sowie die Zu- und Ausfahrt zu den Stellplatzanlagen. Im Eingangsbereich werden fünf Pkw-Stellplätze und zwei Motorradstellplätze hergestellt. Die befestigten Verkehrs-, Erschließungs- und Parkierungsflächen werden in Betonpflasterbauweise ausgeführt.Im östlichen Grundstücksbereich entsteht eine naturnah gestaltete Grünfläche mit extensiver Wiesenansaat sowie bienen- und insektenfreundlichen Strauchpflanzungen. Darüber hinaus werden Aufenthaltsbereiche angelegt. Das gesamte Grundstück wird durch eine Zaunanlage eingefriedet.
Auftraggeber: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Bezirksgeschäftsstelle Nordbaden In den Weinäckern 3/1 D-69168 Wiesloch
Architekt: ARP ArchitektenPartnerschaft Stuttgart GbR Rotebühlstraße 169/1 D-70197 Stuttgart
technische Fragen zur Ausschreibung: Herr Piel Frau Mosayebi
Objektüberwachung: ARP - Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR Mörikestraße 22 70178 Stuttgart
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ANGABEN ZUM PROJEKT
PLANUNGSUNTERLAGEN
Folgende Pläne und Dokumente liegen der Ausschreibung bei und sind bei der Kalulation des Angebotes und bei der Ausführung zu beachten. Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebotes, dass alle unterlagen bei der Kalkulation vollständig vorllagen.
Pläne: 5-100-Freianlagen pdf 17.07.2026 5-110-Freianlagen mit Leituingen pdf 17.07.2026 5-1011-Detail-Aufbauten pdf 17.07.2026 5-1012-Schnitte A.A bis C.C pdf 17.07.2026 5-1013-Schnitte D.D bis F.F pdf 17.07.2026 5-1014-Detail-Schiebetor pdf 17.07.2026 5-1015-Detail_Mauerabwicklung pdf 17.07.2026 5-1016-Einleitung in Mulde pdf 17.07.2026
Dokumente: Orientierende umwelttechnische Untersuchung, orintierende Baugrunduntersuchung von: CDM Smith Consult GmbH vom 21.08.2014
Geologisches Gutachten zum BV Maleser Rettungswache Heidelberg von: Dr. Alexander Szichta Geologische Beratungsgesellschaft mbH vom: 12.06.2025
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PLANUNGSUNTERLAGEN und DOKUMENTE
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN (ZTV)
- Angaben zur Baustelle
1.1 Grundstück und Lage
siehe beiliegende allg. Angaben zum Projekt
1.2 Verkehrsführung zur Baustelle
siehe beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan
Notwendige Regelungen für Spezial- und Schwertransporte im öffentlichen Verkehrsnetz sind grundsätzlich seitens des AN zu treffen, alle notwendigen Genehmigungen hierfür sind einzuholen. Diese Kosten sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Außerdem ist der AG rechtzeitig über die Termine solcher Transporte zu informieren.
1.3 Anlieferungen
Die Anlieferung zur Baustelle ist so zu terminieren, dass keine Wartezeiten von Anlieferfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum vorherrschen. Die Logistik der Baustellenandienung ist durch den Auftragnehmer im Zuge der Baustelleneinrichtungsplanung /-beschickung zu berücksichtigen.
1.4 Abladeflächen, Parkflächen, BE des AG
Auf der vom Bauherrn bereitgestellten Baustelleneinrichtungsfläche sind nur Einrichtungen unterzubringen, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind. Werden darüber hinaus Flächen im öffentlichen Raum benötigt, sind diese von Seiten des AN zu organisieren und die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Diese Kosten sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Parkplätze für private PKW's sind auf dieser Fläche nicht vorhanden. Fahrzeuge können generell nur kurzfristig zum Be- und Entladen abgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit öffentliche Parkmöglichkeiten zu nutzen, welche jedoch nur im begrenzten Umfang vorhanden sind. Widerrechtliches Parken in zuvor genannten Bereich obliegt im Verantwortungsbereich des AN.
Um das gesamte Baugelände wird ein fest verankerter offener Bauzaun durch den AN ROHBAU aufgestellt. Fest installierte Bauzaunelemente dürfen nicht selbstständig geöffnet werden. Alle zu lagernden Materialien, Stoffe sind zwingend innerhalb des Bauzauns zu lagern. Das Abladen von LKW, Transportern und dgl. muss innerhalb des Bauzauns erfolgen. Maschinen und Hebezeuge sind ebenfalls innerhalb des Bauzauns aufzustellen.
1.5 Baustrom und Bauwasser
Die Einrichtung und das Betreiben der Baustrom- und Bauwasserversorgung hin zu zentralen Entnahmestellen im Gebäude erfolgt übergeordnet durch den AN Rohbau. Elektrounterverteiler in den Geschossen werden ab dem Zeitpunkt Fertigstellung
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VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Rohbau durch den AN Elektro gestellt, unterhalten und betrieben.
Der AN hat die für seine Leistungserbringung erforderliche Zuführung der Medien an seine Geräte und Maschinen zu organisieren. Hierfür erforderliche Verlängerunskabel, Verlängerungsleitungen und notwendige Unterverteiler sind Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen.
1.6 Abfallentsorgung
Sollte die eigenverantwortliche Entsorgung durch den Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß erfolgen, so ist der Auftraggeber nach nach Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist dazu berechtigt, Abhilfe auf Kosten des Auftragnehmers zu schaffen.
1.7 Immissionsschutz
Während der Bauphase dürfen keine Baumaßnahmen oder sonstigen Tätigkeiten auf dem Baugelände vorgenommen werden, die zu starker Immission führen. Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19. August 1970" ist zwingend zu beachten. Leistungen wie die in Anlage 5 - Maßnahmen zur Minderung des Baulärms dargestellten Maßnahmen, die zur Einhaltung und Umsetzung der o.g. Vorschrift erforderlich sind, in die Einheitspreise der Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
- Orientierungswerte: tags 65 (dB(A) nachts 55 (dB(A)
- Ruhezeit / Schutzzeit: Nachtzeit 20.00 Uhr - 7.00 Uhr
- Baugeräte: Es dürfen nur lärmarme Baumaschinen mit dem Umweltzeichen RAL-ZU 53 (Blauer Engel) zum Einsatz gebracht werden. Ist dies nicht möglich, müssen die zum Einsatz gebrachten Maschinen und Fahrzeuge über das CE-Zeichen nach EU-Outdoor-Richtlinie (EG-Richtlinie 2000/14/EG) verfügen.
1.8 Grundwasser- und Gewässerschutz
Es ist streng darauf zu achten, bzw. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Verunreinigung des Wassers (Grund- und Oberflächenwasser) oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften oder des Wasserabflusses vermieden wird. Im Falle von Gewässer- und Grundwasserverunreinigungen oder sonstiger nachteiliger Einwirkungen auf Grundwasser, auf Quellen und Gewässer ist unverzüglich die Objektüberwachung zu benachrichtigen. Werden im Zuge der Erdarbeiten Untergrundverunreinigungen entdeckt, so ist ebenfalls die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren. Beim Umgang mit wassergefährdeten Stoffen bzw. deren Lagerung sind die einschlägigen rechtlichen Regelungen und der Stand der Technik zu beachten. Dies gilt insbesondere für folgende Vorgaben:
- Wassergefährdende Stoffe (z.B. Dieselfass) dürfen nur über Auffangwannen gelagert werden.
- Fahrzeuge und Maschinen dürfen nur außerhalb der Baugrube auf befestigten und ordnungsgemäß auf entwässerten Flächen betankt oder repariert werden.
- Fahrzeuge und Maschinen sind nach Arbeitsende auf befestigten und ordnungsgemäß entwässerten Flächen abzustellen.
Bei der Lagerung von Baumaterialien und Bauhilfsstoffen an Oberflächen ist sicherzustellen, dass keine Materialien bei Hochwasser ab- oder ins Gewässer ein-
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VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN oder abgeschwemmt werden können. Baustellenbetriebsstofftanks sind von ihrer Größe auf den Baustellenbetrieb abzustimmen. Die Behälter müssen den Anforderungen der VAwS, die Umschlagstellen den Anforderungen der VAwS und VbF entsprechen (Auffangwanne oder doppelwandiger Tank, Umschlagbereich wasserdicht und ölfest, keine Abflussmöglichkeit zum Kanal). Bei Unfällen o.ä. im Zuge des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen ist die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren.
1.9 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:
Für die Baustelle wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt, welcher die Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung durchführt. Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der Baustellenverordnung bzw. den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind zu beachten.
1.10 Bauvermessung
Vom Auftraggeber werden durch ein Vermessungsbüro folgende Punkte übertragen und markiert:
- Hauptachspunkte (AP) = Einschnitte im Schnurgerüst
- Höhenpunkte (HP) / Nivellementspunkte (NivP) = drei Bolzen
- Meterisse (MR) = je einen pro Treppenhaus und Geschoss
Die Lage und die Anzahl der Markierungspunkte werden vom Auftraggeber festgelegt. Hierbei handelt es sich nur um eine minimale Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehungen. Weitere vermessungstechnische Leistungen hat der Auftragnehmer selbst, durch einen Vermessungsingenieur auf seine Kosten durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des Auftraggeber einzuholen. Wird ein Festpunkt ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber wiederhergestellt oder ein extra Punkt errichtet.
1.11 Aufenthaltsbereiche / Unterkünfte auf der Baustelle
Aufenthalts- bzw. Pausenräume können im Gebäude nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf der BE-Fläche sind entsprechende Aufenthaltscontainer vorzusehen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Das Nächtigen auf der Baustelle ist nicht gestattet.
- Angaben zu Stoffe, Bauteile
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 2, ergänzende Regelungen sind im Einzelfall in den gewerkespezifischen Vorbemerkungen vereinbart.
2.1 Gleichwertigkeit: Soweit in einer LV-Pos. ein bestimmtes Fabrikat, ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Marke/Modell benannt sind, gilt für diese Leistungen, dass auch gleichwertige Produkte anderer Hersteller zugelassen sind,
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VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN welche mindestens dieselben technischen Anforderungen erfüllen. Bietet der Bieter zu einer LV-Position ein technisch gleichwertiges Produkt an, so hat er nachstehend in der hierfür vorgesehenen Freizeile Hersteller, Produktspezifikation und technische Merkmale vollständig und aussagekräftig zu benennen sowie ein gesondertes Datenblatt mit allen technischen Merkmalen zwecks Prüfbarkeit der Gleichwertigkeit beizufügen.
'.........'
- Angaben zur Ausführung
3.1 besondere Anforderungen an die Ausführung
3.1.1 Grundlagen für die Ausführung:
- VOB/C und alle mitwirkenden DIN-Normen
- EU-Normen, wobei bei Widersprüchen immer die qualitätsmäßig weitergehende Norm gilt und ferner die EU-Normen, die DIN-Normen ergänzen oder ersetzen.
- die Unfallverhütungsvorschriften der BG
- die Bauordnung des Landes Baden-Württemberg und evtl. vorliegende Auflagen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden sowie alle einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetze.
- Baugenehmigung in allen Teilen samt aller Anlagen.
Alle Leistungen, die sich aus Forderungen und Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen und den Vorbemerkungen auf Titelebene ergeben, sind soweit sie nicht in eigenen Positionen erfasst sind, in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als Herstellen, Liefern und Montieren, wenn in den jeweiligen Positionen nichts anderes erwähnt wird.
3.1.2 Prüfen der Vorleistungen Der AN hat sich rechtzeitig und eigenverantwortlich von der Beschaffenheit von Vorleistungen an Ort und Stelle zu überzeugen. Beanstandungen sind dem AG, sofern objektiv möglich, so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass dem Verursacher eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden kann, ohne dass es zu Verzögerungen im Bauablauf kommt.
3.1.3 Bevollmächtigter des AN Der AN hat für die gesamte Baustelle permanent einen Bevollmächtigten, deutsch sprechenden Vertreter namentlich zu benennen und bereitzustellen. Urlaubsvertretungen sind 1 Woche vor Urlaubsantritt in das Projekt zu integrieren. Der Vertreter hat geeignet zu sein, die verantwortliche Fachbauleitung im Sinne der Bauordnung zu übernehmen, auch für alle Subunternehmer. Er darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des AG ausgetauscht werden, aus triftigen Gründen kann der AG jedoch seine sofortige Ablösung verlangen.
3.1.4 Baubesprechungen, Jour Fixe Im Baustellenbüro der Objektüberwachung des Auftraggebers finden mindestens wöchentliche Baubesprechungen statt, die Teilnahme daran ist für die Bauleitung des Auftragnehmers zwingend. Sofern die AG Objektüberwachung die Teilnahme von Subunternehmern des AN fordert, sind diese verpflichtet, ebenfalls daran teilzunehmen. Nach Aufforderung des AG hat der AN auch an weiteren Besprechungen teilzunehmen.
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VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Der AN hat eine schriftliche Wochenvorschau über die geplanten Leistungen der anstehenden Woche in der wöchentlichen Baubesprechung zu übergeben.
Protokolle der Baubesprechung werden durch die Objektüberwachung erstellt und im 1-2 wöchigen Turnus an alle Beteiligten verteilt.
3.1.5 Verschmutzungen Sind bei der Ausführung der Arbeit Verschmutzungen zu erwarten, so gehören die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu dem Leistungsumfang des AN, der in die Einheitspreise einzukalkulieren ist. Werden durch Fahrzeuge des AN oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der StVO / Verkehrssicherung zu reinigen. Kommt der Verursacher einer Aufforderung des AG oder der Objektüberwachung des AG zur Reinigung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der AG berechtigt, einen Dritten mit der Beseitigung zu beauftragen. Diese Kosten hat der AN zu tragen.
Der Auftragnehmer kann den Nachweis führen, dass er die Verunreinigungen oder Schäden nicht zu vertreten hat.
Mitarbeiter des AN, die mutwillig Teile des Bauwerks verunreinigen oder beschädigen, werden von der Baustelle verwiesen. Die Kosten der Beseitigung der Verunreinigung oder Schäden , welche nachweislich auf den AN zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade und sonstige sichtbare Bauteile nicht verschmutzt werden. In geschlossenen Räumen und Untergeschossen dürfen nur Fahrzeuge, Werkzeuge, etc. ohne Verbrennungsmotoren benutzt werden. Sofern Öle oder sonstige Verschmutzungen im Außenbereich festgestellt werden, ist die Objektüberwachung umgehend zu informieren.
3.1.6 Schutz vor Beschädigung Der AN hat, insbesondere bei Bauteilen mit fertiger Oberfläche, für einen ausreichenden Schutz seiner eigenen Leistung zu sorgen, diesen Schutz ständig zu überwachen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Hierzu zählen Kantenschutz, Oberflächenschutz durch Folien und/oder Platten, etc. auf Kosten des AN. Das Abkleben oder vollflächige Abdecken, einschl. der erforderlichen Materialien und dem anschließendem Entfernen der Schutzmaßnahmen, wird nicht gesondert vergütet.
Der AN ist insbesondere auch verpflichtet, bei Stilllegung und Verzögerung auf der Baustelle alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz bzw. Erhalt bereits eingebauter Anlagen und Bauteile sowie beigestellter Baustoffe zu treffen.
3.1.7 Arbeitsabschnitte, Unterbrechungen, Abhängigkeit von anderen Leistungen Der Bauablauf ist eng mit der Objektüberwachung und den anderen Gewerken zu koordinieren. Die Koordination zwischen den einzelnen Gewerken sowie eventuelle Terminabsprachen sind für alle verbindlich. Grundlagen sind die Ausführungszeiten gemäß beigefügtem Terminplan, sowie die Ausführungsfristen des Vertrages.
3.1.8 Abstimmung mit Fachbehörden Der AN hat sich zur Ausführung seiner Leistung mit den zuständigen Fachbehörden bzw. - Ämtern, wenn notwendig, selbstständig abzustimmen.
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23 Außenanlagen
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Besondere Regelungen gelten für das Aufstellen, Umbauen von Hebewerkzeug, Nutzung öffentlicher Flächen für Abladen und Zwischenlagern von Material, Wasserhaltungsarbeiten sowie Arbeiten im Zusammenhang mit GW-Messstellen. Die Objektüberwachung ist zu informieren.
3.2 besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
3.2.1 Grundlagen Es sind nur die Kosten für die nicht vom AG gestellte Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzubeziehen. Es gibt beschränkte Flächen im Baufeld, die für die BE des AN, Lagerung, Arbeitsvorbereitung etc. genutzt werden können. Die Lage und Ausnutzung sind abhängig vom Baufortschritt unterschiedlich. Es besteht aus logistischen Gründen kein Anspruch auf alleinige Benutzung dieser Flächen. Bürocontainer, Unterkunftsgebäude, Pausenräume und Lagerflächen des AN müssen auf dem Gelände der Baustellenfläche eingerichtet werden.
3.2.2 Baustelleneinrichtungsflächen Der AN übernimmt die Baustelle für seine Baustelleneinrichtung wie sie steht und liegt, d. h. der AG übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Zustand, Lage etc. für die Baustelleneinrichtung des AN geeignet ist. Dies gilt insbesondere für die Schaffung der Standsicherheit von Kränen und Containeranlagen. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Baustellen- und endgültige Anschlüsse, Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Über deren Lage und Verlauf hat sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer mit der Objektüberwachung eine Abstimmung einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Alle möglichen Baustelleneinrichtungsflächen sind aus dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich. BE-Flächen für die einzelnen AN werden durch die örtliche Objektüberwachung nach Vertragsabschluss in Abhängigkeit vom Baufortschritt zugewiesen. Der AN hat sich eigenverantwortlich auf der ihm zugeteilten BE-Fläche nach den Regeln der AStVO, ASR, UVV etc. einzurichten und zu organisieren; hiermit verbundene Kosten sind mit den Einheitspreisen für die BE abgegolten. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
- Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
- Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
3.2.3 Kräne Die Kräne müssen so dimensioniert werden damit sämtliche Punkte der Baumaßnahmen mittels Hochbaukran erreicht werden können. Die Höhe der angrenzenden Gebäude ist vorher zu ermitteln. Für die Wahl von Kränen ist zwingend die vorhandene Nachbarbebauung zu beachten. Es ist ein Plan mit allen geplanten Kränen, Hebezeuge, etc. zu erstellen und bei der zuständigen Objektüberwachung einzureichen. Erst nach gemeinsamer Durchsprache der Kranstandorte darf ein Umbau bzw. Aufbau von Geräten erfolgen.
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VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Der AN wird verpflichtet, die Beauftragung seiner Kranführer beim SiGeKo anzumelden. Jeder Kranführer hat eine Kopie der Beauftragung als „Kranführer ortsveränderlicher Krane gem. § 29 UVV“ bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen.
Bei der Verlegung von Krangleisen und Kranfundamenten ist darauf zu achten, dass die Lastverteilung an den vorherrschenden Untergrund (und der darin befindlichen Leitungen, Schächte, Verbaukonstruktion, etc.) angepasst ist, und der Abstand zur Baugrube (Verbau) ausreichend ist. Grundsätzlich ist nicht von einem verdichteten Untergrund, sondern von aufgeschüttetem Boden auszugehen.
3.2.4 Mannschaftsräume und Bürocontainer Arbeitsgeräte, Baustellenunterkünfte, sonstige Container, Magazine u. ä. sind aus Gründen des Eigentumsnachweises mit der Firmenaufschrift zu versehen. Zugelassen werden ausschließlich mobile Container mit den Außenabmessungen der Elemente von 2,438 m x 6,058 m (= 20 Fuß-Container) aus Gründen der Addierbarkeit und Platzersparnis. Außerdem sind grundsätzlich alle Container, auch die der Baustelleneinrichtung des AN stapelbar bis 3 Lagen, in den Abmessungen einheitlich, einschl. Fundamenten und deren Entsorgung sowie Holzstegen entlang der Container vorzusehen.
3.3 besondere Anforderungen an Baustoffe, Materialien, Einbau
3.3.1 Toleranzen Für die Toleranzen zur Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18202, ohne erhöhte Anforderung. Erhöhte Anforderungen an die Toleranzen sind in den Vorbemerkungen der einzelnen Gewerke oder den Positionstexten geregelt. Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke aus o.g. Vorgaben müssen ohne zusätzliche Vergütung durch den AN aufgenommen werden. Erhöhte Anforderungen an aufzunehmende Toleranzen werden separat geregelt. Treten über die zu berücksichtigenden Toleranzen weitere Abweichungen auf, sind diese unverzüglich dem AG anzuzeigen (gem. § 4 Nr. 3 VOB/B).
3.3.2 Qualitätssicherung/Gütenachweise Dem AG sind die Nachweise der Eignung von Baustoffen unaufgefordert vor Einbau vorzulegen. Diese gelten auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Institutes oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. Auch diese sind vorzulegen. Die ggf. in eingeführten technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen jedoch ohne Prüfprotokolle vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Materialien, die in Schichtenfolge nacheinander eingesetzt werden (wie z.B. Grundierung, Spachtelung Kleber) müssen untereinander verträglich sein; es sind bei derartigen Schichtenfolgen nur Materialien eines Herstellers zugelassen.
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VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 3.3.3 Transport Für den Transport der Materialien zum Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und zuständig und hat den Aufwand in die entsprechenden Einheitspreise einkalkuliert. Bauseitig werden dem AN hierfür keine Transportgeräte zur Verfügung gestellt. Über den Einsatz von erforderlichen Transportgeräten muss sich der AN daher bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Klarheit verschaffen. Die Anzahl der erforderlichen Hebezeuge und deren Tragfähigkeit ist vom AN zu koordinieren und die anfallenden Kosten in die Einheitspreise einzurechnen.
- Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 4, weitere Regelungen sind im Einzelfall in den gewerkespezifischen Vorbemerkungen vereinbart.
4.1 Planunterlagen
Dem Auftragnehmer werden vor Beginn der Arbeiten die Ausführungspläne des Architekten (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details) in digitaler Form durch den AG zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten für erforderliche Planunterlagen und Ausdrücke sind durch den AN zu tragen und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
4.2 Planverteilung
Die Unterlagen und Pläne werden im Dateiformat *.pdf übergeben.
- Abrechnung
5.1 Anforderung und Darstellung der Aufmaße
Aufmaße müssen mit besonderer Sorgfalt erstellt, farblich abgesetzt und mit Angabe des Gebäudeteils, der Bekleidungsfläche, Raumnummer o.ä. und Datumsangabe versehen. Die Angaben sind zwingend entsprechend den Positionen innerhalb des Leistungsverzeichnisses den Ordnungszahlen zuzuordnen.
In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblätter müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
- Auftragnehmer
- Auftraggeber
- Nummer des Aufmaßblatt
- Bezeichnung der Bauleistung
- Ordnungszahl
Bei Aufmaßen und Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. Geldbeträge sind in Euro auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
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VORBEMERKUNGEN LANDSCHAFTSBAUARBEITEN VORBEMERKUNGEN LANDSCHAFTSBAUARBEITEN
1 Grundlagen
1.1 Geltungsbereich
In Ergänzung zu den VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN (AV) und den anerkannten Regeln der Technik ergibt sich der sachliche Geltungsbereich sowie die Grundlage für die technische Ausführung grundsätzlich aus:
- Die Ausführungspläne der Garten- und Landschaftsarchitekten
- Die nachfolgende Leistungsbeschreibung
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
- DIN 18300 ATV Erdarbeiten
- DIN 18315 ATV Verkehrswegebau ohne Bindemittel
- DIN 18317 ATV Verkehrswegebau Asphalt
- DIN 18318 ATV Verkehrswegebau Pflaster und Platten
- DIN 18320 ATV Landschaftsbauarbeiten
- DIN 18332 ATV Naturwerksteinarbeiten
- DIN 18333 ATV Betonwerksteinarbeiten
- Die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fachnormen, ZTV- und FLL Richtlinien
- Herstellerangaben und Einbauvorschriften
Bei Arbeiten auf öffentlichen Grundstücken sind zwingend die Ausführungsdetails des zuständigen Tiefbauamtes zu beachten.
1.2 Normen und Richtlinien
Für die Ausführung gelten alle anwendbaren EN- und DIN-Normen, welche sich auf das vorgesehene Material und dessen Verarbeitung nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen. Auf nachstehende Normen und Richtlinien wird besonders Aufmerksam gemacht:
- DIN 19731 - Beschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial und Baggergut
- DIN 18502 - Pflastersteine und Naturstein
- DIN EN 1176 in allen Teilen - Spielgeräte und Spielplatzböden
- DIN 18915 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten
- DIN 18916 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten
- DIN 18917 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen- u. Saatarbeiten
1.3 Leistungsabgrenzung
Es wird auf Schnittstellen außerhalb des Leistungsbereichs des AN zu folgenden Gewerken hingewiesen:
- Beton / Stahlbetonarbeiten
- Fassadenarbeiten
- Fassade - WDVS
- Putz
- Elektroarbeiten
- Sanitärarbeiten
- Schlosserarbeiten
1.4 Koordination
Die Koordination mit zuvor genannten Gewerken, insbesondere den technischen Gewerken ist unter Einbeziehung der örtliche Bauleitung frühzeitig eine Abstimmung bezüglich Arbeitsabfolgen und
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23 Außenanlagen
VORBEMERKUNGEN LANDSCHAFTSBAUARBEITEN Terminabläufen vorzunehmen, um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden. Die Koordination ist Sache des AN.
1.5 Einheitspreise
Die Einheitspreise beinhalten, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, die Lieferung der Baustoffe (VOB/B DIN 1960, § 4) einschließlich Transport, Vorhaltung, Diebstahl- und Schadensrisiko, Sicherungsvorkehrungen an vorh. Leitungen, Gebäudeteilen, Mauern, Böschungen, Einfriedungen, Bepflanzungen, Grenzmarkierungen, Bauteilen, Isolierungen, Baustelleneinrichtung, Abschrankungen, Beleuchtung, Materialverschnitt (Belags- und Baumaterialien), Reinigungsarbeiten und Vermessungsarbeiten bis zur vollständigen Herstellung inklusive allen hierzu erforderlichen Nebenleistungen. Nebenleistungen gehören ohne Erwähnung im Leistungsbeschrieb zur vertraglichen Leistung (VOB/B DIN 1961 § 2).
1.6 Plangrundlagen
Die Planangaben in den Werk- und Detailplänen sind vor Arbeitsbeginn auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gemeinsam mit der Bauleitung mit den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle zu vergleichen. Abweichungen sind umgehend über die Bauleitung dem Architekten mitzuteilen.
2 Stoffe, Bauteile
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 2 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1.1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 2, insbesondere wird verwiesen auf:
2.1 Allgemein, Bemusterung
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Produktwechsel in einem System sind nicht zugelassen. Die Verarbeitungsrichtlinen der Hersteller müssen eingehalten werden, dem AG ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Dem Auftraggeber sind auf Anforderung rechtzeitig vor Baubeginn zu allen zur Verwendung kommenden Materialien kostenlos Handmustern vorzulegen. Die Qualität des zur Verwendung kommenden Materials ist durch Angabe des Herstellers bzw. durch Typenbezeichnung nachzuweisen. Welches Material verwendet wird, entscheidet der Auftraggeber. Materialien mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Wochen sind nach Auftragserteilung dem Auftraggeber unaufgefordert unter Angabe der tatsächlichen Lieferzeit anzuzeigen.
Alle im Weiteren benannten Anforderungen sind mit Datenblättern zu belegen.
2.2 Gleichwertige Produkte
Es können gem. VOB alle Materialien/ Fabrikate gleichwertig angeboten werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Alle gepunkteten Leerzeilen sind vom Bieter auszufüllen (z.B. Bezug, Liefernachweis, Gütenachweis, Fabrikat, Herkunft etc.).
3 Ausführung
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 3 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1.1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 3, insbesondere wird verwiesen auf:
3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer muss sich von der ordnungsgemäßen Ausführung von Leistungen der Vorunternehmer überzeugen und, sofern Einwände vorliegen, Bedenken anmelden. Die Prüfung der Vorleistung gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem AG eine nach § 4 Abs. 7 VOB/B angemessen Frist zur Mangelbeseitigung bleibt, welche 15 Werktage nicht unterschreiten
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VORBEMERKUNGEN LANDSCHAFTSBAUARBEITEN darf.
3.2 Ablauf
Der genaue Bauablauf muss unter Einbeziehung aller Beteiligten durchgeplant werden, ein reibungsloser Ablauf ist anzustreben. Die Koordination und Abstimmung mit allen Beteiligten ist in die EP einzurechnen. Aufwendungen aufgrund unzureichender Abstimmung/Koordination gehen zu Lasten des AN und werden nicht vergütet.
3.3 Schutz von Leitungen
- Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten Leitungsausküfte von Strom-, Daten-, Wasser-, Gas-, Fernwärme- sowie Kanalleitungen eigenverantwortlich einzuholen. Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Richtigkeit der Leitungsauskünfte verlassen. Es ist daher grundsätzlich mit größter Sorgfalt zu arbeiten.
- Sollten bei den Arbeiten nicht verzeichnete Leitungen aufgefunden werden ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese in Betrieb sind. Die Bauleitung ist über das Auffinden unverzüglich zu informieren. Sollte die Lage der aufgefundenen Leitung die Arbeiten behindern sind die Arbeiten in diesem Bereich vorübergehend einzustellen.
- Sollten während der Arbeiten Leitungen beschädigt werden sind die Arbeiten in diesem Bereich unverzüglich einzustellen. Der Auftragnehmer hat den Betreiber der betreffenden Leitung sowie die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Die Arbeiten in dem Bereich dürfen erst wieder aufgenommen werden wenn der Betreiber die Leitung wieder freigibt.
- Das Beheben von Schäden an Leitungen, sowie die daraus resultierenden Folgen gehen zu lasten des Auftragnehmers (Verursacherprinzip).
4 Abweichungen Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 4 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1.1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 4, insbesondere wird verwiesen auf:
4.1 Abweichungen Nebenleistungen, Besondere Leistungen - Allgemein
Es sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
- jegliche Schutz-, Sicherungs- und Arbeitsschutzmaßnahmen
- Bei Erneuerungs- und Ersteinbauarbeiten von Umwehrungen und Geländern ist abschnittsweise mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu arbeiten, so dass die Baustellensicherheit permanent gewährleistet ist. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
- Sämtliche Kleinteile und Befestigungsmittel die für die Ausführung der jeweiligen Position erforderlich sind.
- Endkappen in Material wie endendes Hohlprofil an allen sichtbaren, freien Enden von Hohlprofilen
- Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. Entsprechende Vorbeugemaßnahmen sind in die Preise einzurechnen.
- Jegliche Montagehilfen wie Fugenkreuze, Abstandshalter, Stützkonstruktionen.
4.2 Abschnittsweise Leistungsausführung
Der Auftragnehmer muss davon ausgehen, dass die Positionen bzw. Titel unter Umständen abschnittsweise ausgeführt werden müssen.
4.3 Arbeiten auf Tiefgaragen
Sind Tiefgaragen im Rahmen der Baumaßnahme zu befahren, muss vor Beginn der Ausführungsarbeiten die Belastbarkeit bei der Bauleitung erfragt werden. Grundsätzlich dürfen Tiefgaragen nur mit gummibereiftem
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VORBEMERKUNGEN LANDSCHAFTSBAUARBEITEN Gerät befahren werden.
4.4 Vorwegleistungen
Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen keine Nachforderung. Dies können unter anderem folgende Arbeiten sein:
- Anzeichnen von Abdichtungshöhen an Gebäudefassaden und Mauern.
- Ünterstützung anderer Gewerke bei Grabarbeiten.
4.5 Dokumentation
Erstellen der kompletten Dokumentation für den gesamten Leistungsbereich des AN.
4.5.1 Leistungsumfang
-
Werkstatt-, Montage- und Revisionsplanung
-
Herstellerverzeichnisse
-
Anschriften der Nachunternehmer mit Zuordnungen der Leistungen
-
Ansprechpartner während der Gewährleistungszeit
-
Fachunternehmererklärung
-
evtl. Statische Nachweise
-
Sämtliche Produktdatenblätter / Gerätedatenblätter und allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse der zur Ausführung gekommenen Baustoffe und Bauteile, sowie Gutachten und Prüfberichte
-
ggf. Protokolle Sachverständigenabnahme, Behördenabnahme
-
ggf. Entsorgungsnachweise
-
Einweisungsprotokolle
-
Funktionsbeschreibungen, Bedienungsanweisungen
-
Wartungsanweisungen
-
Pflege- und Reinigungshinweise
-
Bautagesberichte
4.5.2 Übergabe Die Projektdokumentation ist dem AG 1-fach digital (auf Datenträger USB) spätestens 12 Arbeitstage nach Abnahme vorzulegen. Ggf. erforderliche Änderungen und Ergänzungen sind in die zur Abnahme vorzulegenden Unterlagen einzuarbeiten.
Die Übergabe der vollständigen Dokumentation hat spätestens zur Abnahme der Gesamtleistung 1-fach digital (auf Datenträger USB) und 2-fach in Papier, geordnet in DIN A4 Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Registerordnung zu erfolgen. Die Ordnung digital und in Papier ist identisch vorzunehmen. Digitale Daten müssen zwingend in Dateiformat PDF übergeben werden. Alle digitalen Daten müssen mindestens das Recht zum ausdrucken und archivieren (ohne der Verwendung von Passwortschutz) gewähren.
4.6 Nachtragsangebote
Der AN ist bei bedarf verpflichtet, auch in den Vertragsgrundlagen nicht vorgesehene Leistungen zu erbringen. Vor Erbringen dieser Leistungen ist auf Grundlage des Hauptauftrages mit dem AG eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen., welche Vertragsbestandteil wird. Falls für die im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehenen Leistungspositionen ein nachtragsangebot erforderlich wird, wird dieses von der Bauüberwachung nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des AG anerkannt. Vom AN eingeräumte Nachlässe und Abgebote gelten auch für eventuelle Nachtragsangebote. Nachtragsangebote sind vor der Bauausführung einschl. der dazugehörigen Kalkulation einzureichen.
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VORBEMERKUNGEN LANDSCHAFTSBAUARBEITEN 5. Abnahme und Abrechnung
Es findet eine förmliche Abnahme statt. Die Abnahme der Arbeiten erfolgt nur nach vollständiger Fertigstellung. Die Fertigstellung ist vom AN schriftlich anzuzeigen und die Abnahme ist ebenfalls schriftlich vom AN zu beantragen. Vegetationsarbeiten werden separat, nach Ende der Fertigstellungspflege abgenommen.
Es gelten die Auflagen und Bestimmungen gemäß DIN 18299 VOB/C - Ziff. 5 und den Bestimmungen gemäß den unter Pkt 1 aufgeführte DIN -Normen jeweils VOB/C Ziff. 5; Sofern nicht in einer Position zu erfassen sind Leistungen im Titel Baustelleneinrichtung einzukalkulieren; Insbesondere sind folgende Leistungen in den Einheitspreisen einzukalkulieren, bzw. enthalten:
- sämtl. ergänzende Beschreibungen aus Pkt 1-3 mit Hinweisen zur Angebotspreisbildung und Ausführung.
- sämtl. Leistungen aus 4. Abweichungen zu Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Aufmaß und Vergütung von Schüttgütern erfolgt in eingebautem und verdichtetem Zustand (z.B. Boden, Schottertragschichten und Substrate).
Die Abrechnung von befestigten Flächen (z.B. Pflaster- und Plattenflächen) erfolgt nach Aufmaß der tatsächlich eingebauten Fläche. Verschnitt ist vom AN in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
01 Titel BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.0001 Baustelleneinrichtung
1psch GP ............................
01.0002 Bauzaun, Einrichtung
30lfm EP ......................... GP ............................
01.0003 Bauzaun, Vorhaltung
120lfmW EP ......................... GP ............................
01.0004 Bauzaun, Umsetzen
50lfm EP ......................... GP ............................
Summe Titel 01 BAUSTELLENEINRICHTUNG, Netto: ...............................
02 Titel VORARBEITEN, RÜCKBAU
02.0001 Vorhandenen Belag aufbrechen, Asphalt
25m3 EP ......................... GP ............................
02.0002 Bituminöse Schichten schneiden, bis 25 cm
40m EP ......................... GP ............................ Übertrag: ................................
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23 LV Außenanlagen 02 Titel VORARBEITEN, RÜCKBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.0003 Aspahltaufbruch zwischenlagern
25m³ EP ......................... GP ............................
02.0004 Laden, Abfuhr und Entsorgung, teerhaltiger Ausbruch, PAK kleiner 30
30t EP ......................... GP ............................
02.0005 Laden, Abfuhr und Entsorgung, teerhaltiger Ausbruch, PAK 31 - 200
10t EP ......................... GP ............................
02.0006 Laden, Abfuhr und Entsorgung, teerhaltiger Ausbruch, PAK 201 - 500
5t EP ......................... GP ............................
02.0007 Vorhandenen Unterbau ausbauen
400m³ EP ......................... GP ............................
***Bedarfspos. 02.0008 Mineralischen Aufbruch zwischenlagern
400m³ EP ......................... GP ............................
02.0009 Zwischengelagertes Material wiedereinbauen
100m³ EP ......................... GP ............................
02.0010 Wegrandbegrenzung ausbauen und abfahren, Betonbord
30m EP ......................... GP ............................
02.0011 Mauern und Beton abbrechen
15m3 EP ......................... GP ............................
02.0012 Zulage zu Pos. vor für bewehrten Beton
10m3 EP ......................... GP ............................
Ersatzbaustoffverordnung Bauschutt
02.0013 Probennahme aus Haufwerken - mineralischer Aufbruch
1St EP ......................... GP ............................
02.0014 Untersuchung von Recyclingmaterial nach EBV
1St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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23 LV Außenanlagen 02 Titel VORARBEITEN, RÜCKBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.0015 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Bauschutt RC-1
400t EP ......................... GP ............................
02.0016 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Bauschutt RC-2
100t EP ......................... GP ............................
02.0017 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Bauschutt RC-3
40t EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02 VORARBEITEN, RÜCKBAU, Netto: ...............................
03 Titel ERDARBEITEN
VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN
03.0001 Grasnarbe abschieben
50m2 EP ......................... GP ............................
Bodenarbeiten flächig
03.0002 Oberboden, abschieben, zwischenlagern
50m2 EP ......................... GP ............................
03.0003 Gewachsenen Boden lösen, zwischenlagern
600m³ EP ......................... GP ............................
03.0004 Rohboden, (Bodenklasse 3) als Füllboden liefern und einbauen
200m³ EP ......................... GP ............................
03.0005 Oberboden (Mutterboden) liefern.
200m3 EP ......................... GP ............................
03.0006 Rohboden, zwischengelagerten einbauen
100m³ EP ......................... GP ............................
03.0007 Lastplattendruckversuch /statisch
8St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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23 LV Außenanlagen 03 Titel ERDARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Bodenaushub für Entwässerungs- Dränageleitungen und
03.0008 Graben für Entwässerung, Tiefe bis 175 cm
50m³ EP ......................... GP ............................
03.0009 Bodenaushub für Elektroleitungen.
20m³ EP ......................... GP ............................
03.0010 Bodenaushub für Mauernfundamente
20m³ EP ......................... GP ............................
Herstellen von versickerungsfähigen Flächen
03.0011 Bodenaushub für Tiefenversickerung 2,00 x 2,00m
30m³ EP ......................... GP ............................
03.0012 Bodenaushub für Tiefenversickerung 4,00 x 1,00m
15m³ EP ......................... GP ............................
03.0013 Geotextil - Ummantelung Kiespackung
130m² EP ......................... GP ............................
03.0014 Waschkies 16/32
50m3 EP ......................... GP ............................
Bodenverbesserungsmittel für Wiesen- und Pflanzflächen,
03.0015 Erdkompost, liefern, aufbringen
25m3 EP ......................... GP ............................
03.0016 Kiessand liefern, aufbringen
15t EP ......................... GP ............................
03.0017 Organischen Dünger liefern, aufbringen
5kg EP ......................... GP ............................
03.0018 Mineralische Dünger liefern, aufbringen
5kg EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.07.2026 - Seite 21
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23 LV Außenanlagen 03 Titel ERDARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Feinplanie
03.0019 Feinplanum für Rasen-/Wiesenflächen
550m² EP ......................... GP ............................
03.0020 Feinplanum für Pflanzflächen
20m² EP ......................... GP ............................
03.0021 Feinplanum für Wege u. Platzflächen
1.210m² EP ......................... GP ............................
Ersatzbaustoffverordnung Bodenmaterial
03.0022 Probennahme aus Haufwerken - Boden
1St EP ......................... GP ............................
03.0023 Untersuchung von Bodenprobe nach EBV
1St EP ......................... GP ............................
03.0024 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Aushub BM-0
250t EP ......................... GP ............................
03.0025 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Aushub BM-0*
250t EP ......................... GP ............................
03.0026 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Aushub BM-F0*
250t EP ......................... GP ............................
03.0027 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Aushub BM-F1
100t EP ......................... GP ............................
03.0028 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Aushub BM-F2
20t EP ......................... GP ............................
03.0029 Laden, Abfuhr und Entsorgung von Aushub BM-F3
10t EP ......................... GP ............................
Summe Titel 03 ERDARBEITEN, Netto: ...............................
Übertrag: ................................
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23 LV Außenanlagen 04 Titel STROM, WASSER, ABWASSER
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
04 Titel STROM, WASSER, ABWASSER
Rohre aus PP, KG 2000
04.0001 Rohr PP, KG 2000, DN 100
30m EP ......................... GP ............................
04.0002 Rohr PP, KG 2000, DN 150
30m EP ......................... GP ............................
Formstücke PP, KG 2000
04.0003 Formstücke PP, KG 2000, DN 100
30St. EP ......................... GP ............................
04.0004 Formstücke PP, KG 2000, DN 150
30St. EP ......................... GP ............................
04.0005 Dränrohr DN 100
20m EP ......................... GP ............................
04.0006 Entwässerungsrinne, NW100, Guss
70m EP ......................... GP ............................
04.0007 Entwässerungsrinne, NW100, Sinkkasten
8St. EP ......................... GP ............................
04.0008 Entwässerungsrinne, NW100, Anfangs -bzw. Endscheiben
16St. EP ......................... GP ............................
04.0009 Entwässerungsrinne, NW200, Guss
60m EP ......................... GP ............................
04.0010 Entwässerungsrinne, NW200, Anfangs -bzw. Endscheiben
1St. EP ......................... GP ............................
04.0011 Entwässerungsrinne Schneiden
15St. EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.07.2026 - Seite 23
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23 LV Außenanlagen 04 Titel STROM, WASSER, ABWASSER
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.0012 Fassadenrinne, B=205mm, H=75mm
10m EP ......................... GP ............................
04.0013 Fassadenrinne, Ablaufbox
4St. EP ......................... GP ............................
04.0014 Fassadenrinne Schneiden
4St. EP ......................... GP ............................
04.0015 Markieren von Leitungen mit Trassenwarnband
300m EP ......................... GP ............................
04.0016 Stromkabel verlegen
300m EP ......................... GP ............................
04.0017 Mastfundamente für Beleuchtungsmasten
2St. EP ......................... GP ............................
04.0018 Mastfundamente für Pollerleuchten
1St. EP ......................... GP ............................
04.0019 Beleuchtungsmast versetzen
2St EP ......................... GP ............................
Höhenangleichung bauseits vorhandener Schachtabdeckun-
04.0020 Schacht-/Kanaldeckel +/- 30 cm
5St. EP ......................... GP ............................
04.0021 Schacht- /Kanaldeckel +/- 15 cm
5St. EP ......................... GP ............................
04.0022 Schachtdeckel DN 300
6St. EP ......................... GP ............................
04.0023 PVC-Spülschacht DN 300 - erhöhen
1St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.07.2026 - Seite 24
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23 LV Außenanlagen 04 Titel STROM, WASSER, ABWASSER
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.0024 PVC-Spülschacht DN 300 - kürzen
12St. EP ......................... GP ............................
04.0025 Noppenbahn
60m² EP ......................... GP ............................
Verfüllen von Leitungsgräben
04.0026 Leitungszone herstellen, Flusssand
60m3 EP ......................... GP ............................
04.0027 Siebschutt 0/50
50m3 EP ......................... GP ............................
04.0028 Splitt 5/8
10m3 EP ......................... GP ............................
04.0029 Kiessand 2/8
10m3 EP ......................... GP ............................
04.0030 Waschkies 8/16
30m3 EP ......................... GP ............................
04.0031 Filtervlies
50m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 04 STROM, WASSER, ABWASSER, Netto: ...............................
05 Titel STRASSEN, WEGE, PLÄTZE
VORBEMERKUNGEN STRAßEN, WEGE UND PLÄTZE ***Bedarfspos. 05.0001 Schroppen
50t EP ......................... - Nur EP -
05.0002 Siebschutt 0/80
50m³ EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.07.2026 - Seite 25
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23 LV Außenanlagen 05 Titel STRASSEN, WEGE, PLÄTZE
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.0003 Geotextil
1.210m² EP ......................... GP ............................
05.0004 Schottertragschicht 0/45
1.000m3 EP ......................... GP ............................
05.0005 Belag aus Betonpflaster - liefern und einbauen
1.050m2 EP ......................... GP ............................
05.0006 Belag aus Betonpflaster - Abgrenzungssteine
200St EP ......................... GP ............................
05.0007 Belag aus Rasenfugenpflaster -Stellplätze
70m2 EP ......................... GP ............................
05.0008 Belag aus Rasenfugenpflaster- Abgrenzungssteine
30St EP ......................... GP ............................
05.0009 Zulage zu Pos. vor, Sägeschnitte D=10cm
200m EP ......................... GP ............................
05.0010 Randabschlußprofil, Steinfix
30m EP ......................... GP ............................
05.0011 Betonplatten als Schrittplatten
20St EP ......................... GP ............................
05.0012 Pflasterstreifen (DIN 18502), 5-Zeiler
2m EP ......................... GP ............................
05.0013 Asphalttragschicht, D=12 cm
90m² EP ......................... GP ............................
05.0014 Bituminöse Bindemittel
90m² EP ......................... GP ............................
05.0015 Dichtungsband für Asphaltfugen
110m EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.07.2026 - Seite 26
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23 LV Außenanlagen 05 Titel STRASSEN, WEGE, PLÄTZE
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.0016 Asphaltbetondecke, D= 4cm
90m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 05 STRASSEN, WEGE, PLÄTZE, Netto: ...............................
06 Titel BETON, EINFASSUNGEN, MAUERWERKSARBEITEN
VORBEMERKUNGEN BETONARBEITEN
Ortbeton für Sauberkeitsschichten, Schutzschichten,
06.0001 Beton (unbewehrt B 15) C12/15
10m³ EP ......................... GP ............................
06.0002 Beton (unbewehrt B 25) C 20/25
10m³ EP ......................... GP ............................
06.0003 Einkornmagerbeton 8/16
10m³ EP ......................... GP ............................
06.0004 Fundamentschalung
20m² EP ......................... GP ............................
Bewehrung
06.0005 Betonstahl I - III
0,3t EP ......................... GP ............................
06.0006 Betonstahlmatten IV
0,3t EP ......................... GP ............................
06.0007 Fundament Fahnenmast
2St EP ......................... GP ............................
06.0008 Fundament Werbepylon
1St EP ......................... GP ............................
06.0009 Bordstein aus Beton, Tiefbord 10/30
80lfm EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.07.2026 - Seite 27
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23 LV Außenanlagen 06 Titel BETON, EINFASSUNGEN, MAUERWERKSARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
06.0010 Bordstein aus Beton, Tiefbord 10/40
100lfm EP ......................... GP ............................
06.0011 Bordstein aus Beton, Tiefbord 8/30
60lfm EP ......................... GP ............................
06.0012 Bordstein aus Beton, Tiefbord, Außenbogen
5m EP ......................... GP ............................
06.0013 Bordstein aus Beton, Rundbord
30m EP ......................... GP ............................
06.0014 Sägeschnitte Betonbordstein - Tiefbord
50St EP ......................... GP ............................
06.0015 Sägeschnitte Betonbordstein - Hochbord + Rundbord
3St EP ......................... GP ............................
Betonwerksteinfertigteile Stuttgarter Mauerscheiben
06.0016 Mauerscheibe H=55/49
1St. EP ......................... GP ............................
06.0017 Mauerscheibe H=55/99
5St. EP ......................... GP ............................
06.0018 Mauerscheibe H=80/99
25St. EP ......................... GP ............................
06.0019 Mauerscheibe H=55 Außenecke 90°
1St. EP ......................... GP ............................
06.0020 Mauerscheibe H=80 Außenecke 90°
1St. EP ......................... GP ............................
06.0021 Mauerscheibe -- Passschnitte Länge
3St. EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis
Malteser - Rettungswache Heidelberg (21060)
23 LV Außenanlagen 06 Titel BETON, EINFASSUNGEN, MAUERWERKSARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Titel 06 BETON, EINFASSUNGEN, MAUERWERKSARBEITEN, Netto: ...............................
07 Titel AUSSTATTUNG
VORBEMERKUNGEN AUSSTATTUNG
07.0001 Lange Bank mit Rückenlehne
3St. EP ......................... GP ............................
07.0002 Fahrradständer Reihenparker - einseitig
7St. EP ......................... GP ............................
07.0003 Pollerleuchte
1St EP ......................... GP ............................
07.0004 Doppelstabmattenzaun - Grundposition
125m EP ......................... GP ............................
07.0005 Doppelstabmattenzaun - Zulage Ecken
10St EP ......................... GP ............................
07.0006 Doppelstabmattenzaun - Zulage Abstufung größer 20cm
1St EP ......................... GP ............................
07.0007 Drehflügeltor - Einflüglig
1St. EP ......................... GP ............................
Summe Titel 07 AUSSTATTUNG, Netto: ...............................
08 Titel VEGETATION, FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
VORBEMERKUNGEN VEGETATIONSARBEITEN
08.0001 Wiesenfläche gemäß DIN 18917 herstellen/wärmeliebender Saum
550m² EP ......................... GP ............................
Pflanzenlieferung gemäß DIN 18916
08.0002 Baum -Acer campestre Feld-Ahorn
4St. EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis
Malteser - Rettungswache Heidelberg (21060)
23 LV Außenanlagen 08 Titel VEGETATION, FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
08.0003 Baum -Ulmus hybride 'Lobel' Schmalkronige Stadt-Ulme
4St. EP ......................... GP ............................
08.0004 Baum -Fraxinus ornus Blumen-Esche, Manna-Esche
2St. EP ......................... GP ............................
08.0005 Baum -Zelkova serrata Japanische Zelkove
1St. EP ......................... GP ............................
08.0006 Sträucher -Salix caprea Sal-Weide
2St. EP ......................... GP ............................
08.0007 Sträucher -Cornus mas – Kornelkirsche
2St. EP ......................... GP ............................
08.0008 Sträucher -Prunus spinosa Schlehe, Schwarzdorn
2St. EP ......................... GP ............................
08.0009 Stauden, Gräser- Stipa calamagrostis Silberährengras
90St EP ......................... GP ............................
08.0010 Bewässerungssack
11St EP ......................... GP ............................
Verankerungen
08.0011 Dreiböcke
11St. EP ......................... GP ............................
08.0012 Rindenmulch liefern, aufbringen
10m3 EP ......................... GP ............................
Fertigstellungspflege
08.0013 Fertigstellungspflege Wiese
1.100m² EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis
Malteser - Rettungswache Heidelberg (21060)
23 LV Außenanlagen 08 Titel VEGETATION, FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
08.0014 Fertigstellungspflege Bäume
110St EP ......................... GP ............................
08.0015 Fertigstellungspflege Sträucher
100St EP ......................... GP ............................
08.0016 Fertigstellungspflege für flächige Pflanzungen
200m² EP ......................... GP ............................
Wässern
08.0017 Wässern Wiese / Fertigstellungspflege
11.000m² EP ......................... GP ............................
08.0018 Wässern Bäume / Fertigstellungspflege
220St EP ......................... GP ............................
08.0019 Wässern Sträucher / Fertigstellungspflege
200St EP ......................... GP ............................
08.0020 Wässern der flächigen Pflanzungen/ Fertigstellungspflege
400m2 EP ......................... GP ............................
Summe Titel 08 VEGETATION, FERTIGSTELLUNGSPFLEGE, Netto: ...............................
09 Titel NACHWEISARBEITEN
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN
Hinweis
09.0001 Meister bis Arbeiter
Std EP ......................... GP ............................
Maschinen ohne Bedienungspersonal
09.0002 Schaufellader
30h EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis
Malteser - Rettungswache Heidelberg (21060)
23 LV Außenanlagen 09 Titel NACHWEISARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
09.0003 LKW, mind. 12 Tonner
10h EP ......................... GP ............................
09.0004 LKW, mind.6 Tonner
10h EP ......................... GP ............................
09.0005 Kompressor mit Schlauch und Hammer
5h EP ......................... GP ............................
09.0006 Trennschleifer
5h EP ......................... GP ............................
09.0007 Rüttelverdichter ca. 0,6 t
10h EP ......................... GP ............................
09.0008 Minibagger
10h EP ......................... GP ............................
09.0009 Hydraulikbagger 0,5 - 1,1 m3 Löffelinhal
5h EP ......................... GP ............................
Material nur liefern
09.0010 Abrechnung nach Stoffkostennachweis
1.000Euro EP ......................... GP ............................
Summe Titel 09 NACHWEISARBEITEN, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 30.07.2026 - Seite 32
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LV-Zusammenfassung
Malteser - Rettungswache Heidelberg (21060)
23 LV Außenanlagen
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG 18 ..............................
02 VORARBEITEN, RÜCKBAU 18 ..............................
03 ERDARBEITEN 20 ..............................
04 STROM, WASSER, ABWASSER 23 ..............................
05 STRASSEN, WEGE, PLÄTZE 25 ..............................
06 BETON, EINFASSUNGEN, MAUERWERKSARBEITEN 27 ..............................
07 AUSSTATTUNG 29 ..............................
08 VEGETATION, FERTIGSTELLUNGSPFLEGE 29 ..............................
09 NACHWEISARBEITEN 31 ..............................
Summe LV 23 Außenanlagen
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
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