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Fortschreibung der Masterplanung für den High-Tech Park Sachsen-Anhalt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 04:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Auftraggeber: High-Tech Park Sachsen-Anhalt GmbH

Vergabeverfahren: Fortschreibung der Masterplanung für den High- Tech Park

Verfahrensbrief für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- bewerb

Stand: 12.10.2026

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INHALTSVERZEICHNIS

I. Projektbeteiligte 4

  1. Auftraggeber ........................................................................................... 4
  2. Projektleitung .......................................................................................... 4
  3. Vergabestelle.......................................................................................... 4 II. Allgemeines 4
  4. Kommunikation ....................................................................................... 4
  5. Auftragsgegenstand ................................................................................ 4
  6. Verfahrensart / -ziel ................................................................................ 5
  7. Bezeichnung innerhalb dieses Verfahrensbriefes / Verfahrensleitfadens ............................................................................... 5 III. Ausgangslage 5
  8. Vorstellung der Auftraggeberin ............................................................... 5
  9. Projektbeschreibung ............................................................................... 5
  10. Leistungsanforderungen ......................................................................... 7 3.1 Masterplan Über den Springen ..................................................................... 8 3.2 Masterplan Eulenberg ................................................................................... 8 3.3 Masterplan Stemmerberg (optional) .............................................................. 9 IV. Vergabeverfahren 11
  11. Phase I – Teilnahmewettbewerb ........................................................... 11 1.1 Einreichung Teilnahmeantrag ............................................................... 11 1.2 Bewerbergemeinschaften ..................................................................... 12 1.3 Eignungsleihe und Untervergabe .......................................................... 12 1.4 Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages ...................................... 13
  12. Phase II – Angebots- und Verhandlungsphase ..................................... 14 2.1 Indikative Erstangebote ........................................................................ 14 2.2 Konzepte .............................................................................................. 14 2.3 Verhandlungen ..................................................................................... 16 2.4 Zweitangebote und weitere Verhandlungen .......................................... 17 2.5 Abschluss der Verhandlungsphase / Aufforderung zur Abgabe von finalen Angeboten ................................................................................. 17 V. Zuschlagskriterien und Wertung 20
  13. Zuschlagskriterien ................................................................................ 20
  14. Wertung ................................................................................................ 20 2.1 Zuschlagskriterium 1 – 3 ....................................................................... 21

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2.2 Zuschlagskriterium 4 (Honorarangebot) ................................................ 22 VI. Bindefrist 22 VII. Rahmentermine 23 VIII. Schlussbestimmungen 23 IX. Nachprüfungsstelle 23 X. Vertraulichkeit 24

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I. Projektbeteiligte

  1. Auftraggeber

Auftraggeber ist die High-Tech Park Sachsen-Anhalt GmbH (HTP), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Bütow, Universitätsplatz 12, 39104 Magdeburg.

  1. Projektleitung

Frau Jeannette Willborn, Projektleiterin der HTP

  1. Vergabestelle

Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB

Rechtsanwalt Marco Michael Hohensee, LL.M. / Rechtsanwältin Dr. Helena Sitz

Alte Jakobstraße 83-84

10179 Berlin

E-Mail: htp@leinemann-partner.de

II. Allgemeines

  1. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.deut- sche-evergabe.de.

Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform über den Menüpunkt „Nachrichten“ zulässig. Teilnahmeanträge sowie Lösungsvorschläge sind aus- schließlich über die Vergabeplattform einzureichen.

Sofern der Auftraggeber während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird die Vergabestelle diese auf der Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) hoch- laden. Die nicht registrierten Bewerber werden hierüber nicht gesondert informiert. Es obliegt den nicht registrierten Bewerbern, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen bereitstehen.

  1. Auftragsgegenstand

Auftragsgegenstand ist die Fortschreibung der Masterplanung für den High-Tech Park.

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  1. Verfahrensart / -ziel

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 97 ff. GWB sowie § 14 VgV durchgeführt. Für die Angebotsphase werden gemäß diejenigen Unternehmen eingeladen, die sich nach Auswertung der Teilnahmean- träge gemäß den bekannt gemachten Eignungs-/Auswahlkriterien und der demnach erfolgten Feststellung der Rangfolge unter der Höchstzahl von drei Bietern befinden. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Budgeteinhaltung.

Der Auftraggeber behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird den Bietern schnellstmöglich im Wege der Veröffentlichung auf der Vergabeplattform mitgeteilt.

  1. Bezeichnung innerhalb dieses Verfahrensbriefes / Verfahrensleitfadens

Bei den in diesem Verfahrensleitfaden verwendeten personenbezogenen Bezeich- nungen gilt die gewählte Form für jegliche Art von männlichen und weiblichen na- türlichen Personen sowie für juristische Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber, Bieter, Teilnehmer, Auftragnehmer etc.“ im Weiteren sowohl natürliche als auch juristische Personen bzw. Bewerber, Bieter bzw. Bieter- , Arbeitsgemeinschaften gemeint.

III. Ausgangslage

  1. Vorstellung der Auftraggeberin

Die High-Tech Park Sachsen-Anhalt GmbH ist eine Gesellschaft, deren einziger Ge- sellschafter das Land Sachsen-Anhalt ist. Ihr obliegt die Planung, Koordinierung und Durchführung aller für die Errichtung und den Betrieb des High-Tech Parks erforder- lichen Maßnahmen sowie die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Vernetzung der im High-Tech Park angesiedelten Unternehmen und weiteren Organisationen.

  1. Projektbeschreibung

Der High-Tech Park Sachsen-Anhalt wird als technologieorientierter Industrie- und Innovationsstandort südwestlich von Magdeburg entwickelt. Auf einem Entwick- lungsgebiet von rund 1.100 Hektar sollen leistungsfähige Flächen und Infrastruktu- ren für High-Tech- und Industrieansiedlungen sowie ergänzende Forschungs-, In- novations- und Campusfunktionen geschaffen werden.

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Im High-Tech Park sollen unterschiedliche technologieorientierte Industrie- und Un- ternehmensansiedlungen mit Forschungs-, Innovations- und Campusfunktionen verbunden werden. Ziel ist ein leistungsfähiger Gesamtstandort, der industrielle Ent- wicklung, Innovation und Technologietransfer miteinander verknüpft.

Für dieses Vorhaben wurde 2024 die High-Tech Park Sachsen-Anhalt GmbH vom Land Sachsen-Anhalt mit dem Ziel gegründet – gemeinsam mit den Investoren, der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal, der Stadt Wanzleben-Börde und weiteren beteiligten Akteuren in die Umsetzung zu gehen.

Die Entwicklung läuft bereits seit mehreren Jahren auch schon vor Gesellschafts- gründung und wurde in den letzten Jahren von großen Einzelprojekten, wie der An- siedlung von Intel dominiert. Die dortigen Planungen und angestoßenen Verfahren sind teilweise in der weiteren Entwicklung zu berücksichtigen und wo möglich zu integrieren. Gleichzeitig haben sich mit dem Rückerwerb der zuvor von Intel gehal- tenen Flächen und der zwischenzeitlichen Neuausrichtung des High-Tech Parks wesentliche Rahmenbedingungen für die weitere Standortentwicklung verändert.

Diese Gesamtentwicklung des High-Tech Parks Sachsen-Anhalt erfordert daher nun eine integrierte Gesamt-Masterplanung über das rund 1.100 Hektar umfas- sende Entwicklungsgebiet. Die bisherige Masterplanung deckt lediglich den Bereich Sülzetal beziehungsweise den B-Plan „Über den Springen“ ab und ist aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sowie neuer Flächen-, Nutzungs- und Infrastruk- turannahmen in Teilen fortzuschreiben. Für die weitere Projektentwicklung ist eine gesamthafte Betrachtung aller drei Teilgebiete „Über den Springen“, „Eulenberg“ und „Stemmerberg“ sowie gleichzeitig eine teilgebietsspezifische Vertiefung erfor- derlich. Dabei sind die Teilprojektentwicklungen inhaltlich unterschiedlich ausge- prägt: von Campus- und Innovationsfunktionen über großflächige Ansiedlungen bis hin zu einer flexiblen technologieorientierten Flächenentwicklung.

Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung eines übergeordneten Gesamtkonzepts, das Erschließung, Städtebau, Nutzung, Medieninfrastruktur, Mobilität, Wirtschaftlichkeit, Freiraum und Phasierung integriert betrachtet und zu einem belastbaren, räumlich- technischen Entwicklungsrahmen weiterentwickelt. Die Besonderheit bei dieser Großentwicklung ist, dass hier Infrastrukturen weit über eine klassische Flächener- schließung hinaus zu berücksichtigen und mit den jeweiligen Fachplanungen und Infrastrukturpartnern abzustimmen sind. Gleichzeitig sind im Zuge der Gesamt-Mas- terplanung notwendige Anpassungen der Bauleitplanung abzuleiten, insbesondere auf Basis der fortgeschriebenen Flächen- und Nutzungsstruktur, infrastruktureller

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Anforderungen sowie belastbarer Investorenanforderungen und konkreter Ansied- lungsinteressen.

Ein wesentliches Ziel der Leistung besteht darin, die Entwicklung des High-Tech Parks durch eine klare planerische, technische und wirtschaftliche Entscheidungs- grundlage abzusichern.

Hierzu zählen insbesondere die nachvollziehbare Darstellung von Entwicklungspha- sen, Infrastrukturbedarfen, Abhängigkeiten, Zwangspunkten und kritischen Schnitt- stellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der bedarfsgerechten technischen Infra- struktur und deren Verzahnung mit Flächenentwicklung und Erschließung als Grundlage für Gutachten, Baurecht und weitere Planungsentscheidungen. Die äu- ßere verkehrliche Erschließung und die übergeordnete ÖPNV-/SPNV-Anbindung werden im Rahmen des gesondert fortzuschreibenden integrierten Verkehrskonzep- tes vertieft betrachtet; die daraus resultierenden Anforderungen und Schnittstellen sind in die Masterplanung zu integrieren.

Die Gesamt-Masterplanung ist so auszurichten, dass sie belastbare Grundla- gen für die nachfolgenden Fach-, Erschließungs- und Genehmigungsplanun- gen sowie für die schrittweise Entwicklung der drei Teilgebiete schafft. Erfor- derliche Anpassungsbedarfe der Bauleitplanung sind aus der Masterplanung abzu- leiten und nachvollziehbar darzustellen. Das Leistungsbild umfasst, in Anlehnung an die Leistungsinhalte der LPH 1 und 2 der HOAI, die für die integrierte Masterpla- nung erforderlichen planerischen und technischen Leistungen einschließlich der fachlichen Planungskoordination, und des Schnittstellenmanagements. Die Bauher- ren- und Gesamtprojektsteuerung sowie strategische Steuerungs-, Vermarktungs- und Kommunikationsaufgaben verbleiben beim Auftraggeber.

  1. Leistungsanforderungen

Zu Beginn der Bearbeitung sind sämtliche vorliegenden Planungsgrundlagen, Kon- zepte, Gutachten und Untersuchungen für die Entwicklungsflächen der Gemeinde Sülzetal “Über den Springen“, der Landeshauptstadt Magdeburg „Eulenberg“ und der Stadt Wanzleben-Börde „Stemmerberg“ zu sichten, auszuwerten und in einer konsolidierten Arbeitsgrundlage zusammenzuführen. Hierzu gehören insbesondere die bestehende Masterplanung für das Gebiet Sülzetal, die aktuellen bauleitplaneri- schen Rahmenbedingungen, Erschließungskonzepte, Fachgutachten sowie die An- forderungen potenzieller Ansiedler. Aufbauend auf einer umfassenden Rahmenana- lyse sind bestehende Restriktionen, Chancen und Entwicklungspotenziale zu iden- tifizieren und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die weitere Gesamtentwicklung zu

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bewerten. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Ansied- lungsdynamik und der Notwendigkeit, die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks als zusammenhängendes System zu betrachten.

3.1 Masterplan Über den Springen

Auf Basis der bestehenden Masterplanung sind Rolle und Funktion des Bebauungs- plangebietes „Über den Springen“ innerhalb der Gesamtentwicklung des High-Tech Parks und unter Berücksichtigung der Flächenentwicklung Eulenberg und Stemmer- berg weiter zu konkretisieren.

Im Zuge der Fortschreibung der Masterplanung ist auf den bereits erarbeiteten Ziel- bildern aufzubauen. Unter Berücksichtigung neuer Entwicklungsflächen, konkreter Ansiedlungsinteressen sowie veränderter Rahmenbedingungen sind bestehende Zielsetzungen, hinsichtlich ihrer Aktualität und Umsetzbarkeit, zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Weiterentwicklung des Gebietes als Campus-, Forschungs-, Innnovations- und Technologietransferstand- ort mit ergänzenden technologieorientierten Unternehmens- und Industrieansiedlun- gen.

Ziel ist ein konsistentes Zielbild, das bisherige planerische Erkenntnisse berücksich- tigt und Raum für neue Anforderungen aus Ansiedlung, Vermarktung und Infrastruk- turentwicklung schafft.

Zentrale Inhalte der Zieldefinition und Vision:

  • Reflexion und Fortschreibung des bestehenden Zielbilds

  • Weiterentwicklung der Campus-, Innovations- und Forschungsfunktionen

  • Berücksichtigung aktueller Ansiedlungsinteressen

  • Abstimmung mit den Entwicklungsflächen Eulenberg und Stemmerberg unter Berücksichtigung des übergeordneten Zielbilds

  • Sicherstellung eines konsistenten Zielbildes für die weitere Flächen-, Infra- struktur- und Standortentwicklung

3.2 Masterplan Eulenberg

Für die Fläche Eulenberg liegen umfangreiche Planungsgrundlagen, Gutachten, Genehmigungen und technische Vorarbeiten aus dem ursprünglichen Ansiedlungs-

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prozess von Intel vor. Diese Unterlagen bilden eine Grundlage für die weitere Ent- wicklung der Fläche und sind hinsichtlich ihrer Aktualität, Belastbarkeit und Über- tragbarkeit auf zukünftige Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu überprüfen.

Die vorhandenen Unterlagen sind systematisch auszuwerten und hinsichtlich ihrer Relevanz für zukünftige Investorenanforderungen, Flächenentwicklungen und Infra- strukturbedarfe zu bewerten. Dabei sind insbesondere technische, wirtschaftliche, infrastrukturelle und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksich- tigen.

Die im Rahmen des ursprünglich geplanten Ansiedlungsprozesses entwickelten Grundlagen sind auf ihre Übertragbarkeit auf zukünftige Ansiedlungs- und Entwick- lungsszenarien zu prüfen und zu bewerten. Ziel ist die Identifikation belastbarer Grundlagen, die für die weitere Entwicklung der Fläche genutzt werden können, so- wie die Ermittlung möglicher Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe.

Zentrale Inhalte der Einarbeitung und Ausgangslage

  • Sichtung und Analyse vorhandener Planungsgrundlagen und Gutachten

  • Bewertung bestehender Genehmigungen und technischer Vorarbeiten

  • Analyse infrastruktureller und planungsrechtlicher Rahmenbedingungen

  • Bewertung der Übertragbarkeit der im ursprünglichen Ansiedlungsprozess entwickelten Grundlagen auf zukünftige Entwicklungsszenarien

  • Identifikation von Anpassungs- und Ergänzungsbedarfen

  • Ermittlung relevanter Schnittstellen zur technischen und städtebaulichen Mas- terplanung

  • Schaffung einer belastbaren Arbeitsgrundlage für die weitere Entwicklung der Fläche

3.3 Masterplan Stemmerberg (optional)

Mit dem Entwicklungsgebiet Stemmerberg wird eine zusätzliche Entwicklungsfläche in den Gesamtumgriff des High-Tech Parks integriert. Für das Gebiet liegt ein Be- bauungsplanentwurf vor, der die erste Grundlage für die weitere Flächenentwick- lung bildet. Bislang bestehen keine vertiefenden Untersuchungen, Masterplanungen oder abgestimmten Entwicklungskonzepte. Wesentliche Grundlagen für die zukünf- tige Entwicklung des Gebiets sind im Rahmen dieses Projekts zu erarbeiten sind.

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Im Rahmen der Einarbeitung sind sämtliche vorliegenden Planungsgrundlagen, Gutachten, Fachkonzepte und Abstimmungsergebnisse zu sichten und hinsichtlich ihrer Aktualität, Umsetzbarkeit und Schnittstellen zu den angrenzenden Entwick- lungsflächen zu bewerten. Die Auswirkungen des bestehenden Bebauungsplanent- wurfs auf Flächenentwicklung, technische Infrastruktur, Mobilität und Aufsiedlungs- strategie sowie auf möglichen Anpassungsbedarfen im Zusammenhang mit der ge- samthaften Entwicklung des High-Tech Parks sind zu analysieren und darzustellen.

Für das Gebiet liegen bislang keine vertiefenden Nutzungs-, Infrastruktur- oder Ent- wicklungskonzepte vor. Deshalb sind die wesentlichen Rahmenbedingungen, Po- tenziale, Restriktionen und Entwicklungsmöglichkeiten zunächst systematisch zu er- fassen und als Grundlage für die weitere Bearbeitung aufzubereiten.

Ziel ist die Entwicklung eines eigenständigen Teilmasterplans Stemmerberg, der gleichzeitig in die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks integriert werden kann.

Zentrale Inhalte der Einarbeitung und Ausgangslage:

  • Sichtung und Analyse vorhandener Planungsgrundlagen

  • Bewertung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs

  • Analyse von Schnittstellen zu „Über den Springen“ und „Eulenberg“

  • Erfassung wesentlicher Potenziale, Restriktionen und Entwicklungsoptionen

  • Analyse bestehender Rahmenbedingungen für Infrastruktur, Mobilität und Flä- chenentwicklung

  • Identifikation fachlicher Vertiefungs- und Untersuchungsbedarfe

  • Ableitung von Handlungs- und Anpassungsbedarfen

  • Schaffung einer konsolidierten Arbeitsgrundlage für die weitere Masterpla- nung

Die Leistungsanforderungen sind der Aufgabenstellung Masterplanung (An- lage 1) näher beschrieben.

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IV. Vergabeverfahren

  1. Phase I – Teilnahmewettbewerb

Am Auftrag interessierte Unternehmen sind zur Beteiligung am Teilnahmewettbe- werb aufgefordert. Auf der Grundlage der in der Auftragsbekanntmachung darge- stellten Eignungskriterien werden geeignete Bewerber im Rahmen des Teilnahme- wettbewerbs ausgewählt.

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden – eine ausreichende Zahl geeigne- ter Bewerber vorausgesetzt – die drei Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsab- gabe aufgefordert werden.

Zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags bestehen die Vergabeunterlagen neben die- sem Dokument aus folgenden Dokumenten:

• Teilnahmeantrag

• Aufgabenstellung Masterplanung (Anlage 1)

1.1 Einreichung Teilnahmeantrag

Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß der in der Auftragsbekanntma- chung genannten Eignungskriterien nachzuweisen. Der Teilnahmeantrag besteht aus den in der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweisen. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden von dem Auftraggeber Formblätter zur Verfügung gestellt, die zu verwenden sind.

Fragen zum Verfahren oder zum Projekt sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) zu stellen. Es ist nicht gestattet, zu- sätzliche oder vertrauliche Informationen über das Verfahren vom Auftraggeber oder deren Beratern zu erlangen. Fragen sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sofern fachliche Fragen auftreten, sind diese bis spätestens 10 Tage vor Abgabefrist der Teilnahmeanträge über die Vergabe- plattform zu stellen. Später eingehende Rückfragen können nicht mehr berücksich- tigt werden. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail an die Vergabestelle oder den Auftraggeber bleiben unbearbeitet und unbeantwortet.

Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzu- reichen. Die Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist in der Vergabeplattform hinterlegt.

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1.2 Bewerbergemeinschaften

Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Be- werber-/Bietergemeinschaft gemäß Vordruck des Auftraggebers einzureichen. Be- werbergemeinschaften haben den Teilnahmeantrag lediglich einmal einzureichen.

Folgende Bestandteile des Teilnahmeantrags sind mindestens für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.

• Unternehmensdaten und Ansprechpartner

• Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft (keine Einreichung durch bevollmächtigten Vertreter erforderlich)

• Angaben zu Registerabfragen

• Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei Kapitalgesellschaften

• Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung

• Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

• Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug zu Russland

• Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen

• Eigenerklärung zu Einhaltung der Regelungen nach TVergG LSA

Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Hinweise im Teilnahmeantrag.

1.3 Eignungsleihe und Untervergabe

Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fach- kunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von die- ser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklä- rung Einsatz der Nachunternehmer gemäß dem Vordruck des Auftraggebers einzu- reichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Dritt- unternehmen eine Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung des Drittunternehmens) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die ein- schlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in An- spruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt

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werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhän- gig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unterneh- men bestehenden Verbindungen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines ande- ren Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bewerber und das Drittunternehmen für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe als Gesamtschuldner.

Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungs- fähigkeit und Fachkunde nutzt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis der Eignung sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu Aus- schlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ein Organigramm vorzulegen, aus dem die geplante Projektstruktur unter Beteiligung Dritter hervorgeht. Die übrigen Bestandteile des Teilnahmeantrags sind insoweit auch für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber, auf die in dem jeweiligen Dokument des Dritten dokumentierte Eignung beruft.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Teilnahmeantrag.

1.4 Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird in einem dreistufigen Verfah- ren erfolgen.

1.4.1 Formalprüfung

Zunächst wird geprüft, ob der eingereichte Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Be- werber den formalen Anforderungen des § 53 VgV genügt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Der betroffene Bewerber wird nicht am weiteren Vergabeverfahren beteiligt.

1.4.2 Eignungsprüfung

Anschließend wird anhand des eingereichten Teilnahmeantrags beurteilt, ob der Be- werber nach den vorgelegten Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet ist, die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Ist dies nicht der Fall und der Bewerber als ungeeignet zur Leistungserbringung anzusehen, wird der Bewerber nicht am weiteren Vergabeverfahren beteiligt.

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1.4.3 Bewerberauswahl / Auswahlentscheidung

Nach Prüfung der Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und Feststellung der Eig- nung der Bewerber erfolgt die Auswahl der drei am besten geeigneten Bewerber ausschließlich anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen. Damit eine Referenz als vergleichbar und damit wertbar gilt, müssen die Mindestvoraussetzun- gen erfüllt werden.

Bitte beachten Sie die die Mindestanforderungen an die Referenzen, die im Teilnah- meantrag aufgeführt sind.

Die zu erfüllenden Mindestanforderungen an die Referenzen sind dem Formblatt 3.9 des Teilnahmeantrags sowie den Referenzvordrucken in Muster 4 des Teilnahme- antrags zu entnehmen.

  1. Phase II – Angebots- und Verhandlungsphase

Nachdem der Auftraggeber die drei am besten geeigneten Bewerber ermittelt hat, führt er mit diesen Unternehmen die Phase 2 des Vergabeverfahrens durch.

2.1 Indikative Erstangebote

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs fordert der Auftraggeber die drei am besten geeigneten Unternehmen auf, ein indikatives Erstangebot einzureichen. Mit ihrem indikativen Erstangebot haben die Bieter insbesondere folgende Unterlagen (Angebotsbestandteile) einzureichen:

• Konzepte:

o Projektanalyse

o Kollaborationskonzept

o Schlüsselpersonal und Verfügbarkeit

• Preisblatt

• Ggf. Anmerkungen zum Vertragsentwurf

Bitte beachten Sie, dass der Vertragsentwurf Teil der Vergabeunterlagen für die An- gebotsphase ist und erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.

2.2 Konzepte

Es sollen Konzepte zu benannten Themengebieten eingereicht werden.

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Die Darstellung eines jeden Konzeptes soll einen Umfang von maximal fünf DIN A4 Seiten nicht überschreiten.

2.2.1 Projektanalyse

Die Bieter haben ein Konzept zur Projektanalyse einzureichen.

Darzustellen sind die kritischen Flächenkonflikte, Abhängigkeiten und Prioritäten un- ter Berücksichtigung der strategischen Ziele der HTP GmbH, der städtebaulichen und funktionalen Qualität (Campus, Erschließung, Freiraum) und der Sondernut- zungsflächen Energie- und Wasserwirtschaft.

Darzustellen sind auch die Aufnahme der Ergebnisse aus der vorgezogenen Teil- masterplanung für das Teilgebiet Sülzetal, Prüfmaßstäbe, Umgang mit Flächenkon- kurrenzen, Reserven und Wechselwirkungen (M 1 / M 2).

2.2.2 Kollaborationskonzept

Die Bieter haben ein Kollaborationskonzept einzureichen.

Darzustellen sind die Beteiligung-, Abstimmung- und Rückkopplung mit dem Auf- traggeber unter Darstellung eines adaptiblen Workflows und einer flexiblen Arbeits- weise, bei der auch kurzfristige Änderungen in der Planung berücksichtigt werden können.

Darzustellen ist auch ein Daten-, Darstellungs- und Übergabekonzept (GIS / CAD / BIM).

2.2.3 Schlüsselpersonal und Verfügbarkeit

Die Bieter haben in einem Konzept das vorgesehene Schlüsselpersonal und die Verfügbarkeit darzustellen.

In den folgenden Bereichen sind die Fachrollen und zuständigen Personen zu defi- nieren und benennen:

• Strom / Energie

• Wasser / Abwasser / Regenwasser

• Verkehr und Mobilität

• Stadtplanung

Je Fachrolle ist mindestens eine Person mit mind. 5 Jahren einschlägiger Erfahrung zu benennen. Dabei sind für jede Person mind. 3 persönliche Referenzen, davon

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möglichst große Standortentwicklung oder komplexe Infrastrukturprojekte, einzu- reichen.

In dem Konzept ist weiterhin die personelle Verfügbarkeit darzustellen (Arbeits- und Reaktionszeiten).

2.2.4 Honorarangebot

Die Bieter haben im Preisblatt für die folgenden Rollen Stundensätze und ein ge- schätztes Stundenkontingent anzugeben (ausgehend von einem Leistungszeitraum von 18 Monaten):

• Geschäftsführung

• Projektleitung / Senior Consultant

• Projektmanager / Consultant

• Business Support

Ausgehend von diesen Angaben wird ein Gesamthonorarangebot für den vorgese- henen Leistungszeitraum von 18 Monaten ermittelt. Für die Angebotswertung ist al- lein das Gesamthonorarangebot gemäß Preisblatt maßgeblich.

2.2.5 Ergänzende Erläuterungen

Der erste Lösungsvorschlag ist über das Vergabeportal in digitaler Form in frei les- baren Formaten (vorzugsweise PDF) einzureichen. Auf dieser Grundlage werden die Unternehmen zum Dialoggespräch eingeladen, in welchem die ersten Lösungs- vorschläge erörtert werden. Gegenstand des Dialogs können technische, wirtschaft- liche sowie rechtliche Themen sein.

Einzelheiten zu den Dialogphasen werden den Unternehmen mit Einladung zum je- weiligen Dialog in einer gesonderten Einladung zur Verfügung gestellt.

Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, hat vor der Zuschlagserteilung eine Fi- nanzierungszusage einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Finanzierung des Projektes abgedeckt ist. Sollte der Bieter keine bzw. eine unzureichende Finanzie- rungszusage einreichen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.

2.3 Verhandlungen

Nach erster formaler und inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Erstangebote ist beabsichtigt, mit sämtlichen Bietern, deren Erstangebote fristgemäß, vollständig

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und formal einwandfrei sind, einen Verhandlungstermin durchzuführen. Diese Ge- spräche werden voraussichtlich im Januar 2027 stattfinden.

Die Bieter erhalten gesonderte Einladungen zu dem jeweiligen Verhandlungstermin mit weiteren Hinweisen / Einzelheiten zu Ablauf, Umfang, Inhalt, Teilnehmerkreis, Ort und Dauer des Termins nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Verhandlungen sol- len in Präsenz in Magdeburg statt-finden. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, diese Termine per Videokonferenz abzuhalten, sofern dies organisatorische Gründe beim Auftraggeber erfordern.

Der Auftraggeber behält sich vor, unter dem Eindruck der Verhandlungsgespräche seinen Vertragsentwurf zu überarbeiten und mit Aufforderung zur Abgabe der über- arbeiteten Angebote den Bietern einen finalen Vertrag vorzulegen, den die Bieter zwingend bei Abgabe ihrer überarbeiteten Angebote zu berücksichtigen haben.

Der Auftraggeber behält sich ferner vor, während oder nach Durchführung der Ver- handlungstermine den Bietern individuelle Anpassungs- bzw. Überarbeitungsvor- schläge zu den präsentierten Konzepten zu unterbreiten, die die Bieter bei Legung ihres überarbeiteten Angebots berücksichtigen sollten.

Der Auftraggeber beabsichtigt nach Durchführung der 1. Verhandlungsrunde eine zweite Verhandlungsrunde durchzuführen. Er behält sich vor, eine zusätzliche dritte Verhandlungsrunde durchzuführen, sofern er das für notwendig erachtet.

2.4 Zweitangebote und weitere Verhandlungen

Nach der Durchführung der ersten Verhandlungsrunde erhalten die Bieter die Gele- genheit, ihre indikativen Erstangebote anzupassen und Zweitangebote einzu- reichen.

Der Auftraggeber wird die Zweitangebote anhand der Zuschlagskriterien prüfen und bewerten. Im Anschluss behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren nur mit den drei Bietern, die bisher die wirtschaftlichsten Angeboten gemäß den Zuschlagskri- terien eingereicht haben, fortzuführen. Die übrigen Bieter werden in diesem Fall über die Auswahlentscheidung und die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabever- fahren informiert.

2.5 Abschluss der Verhandlungsphase / Aufforderung zur Abgabe von finalen An- geboten

Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist (voraussichtlich ca. 2 Wochen) finale Angebote einzureichen.

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Der Auftraggeber behält sich vor, die ursprünglich bekanntgemachten Vergabeun- terlagen unter Berücksichtigung der mit den Bietern geführten Verhandlungen hin- sichtlich verschiedener Aspekte (z.B. hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen oder auch in vertraglicher Hinsicht) zu modifizieren.

Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, mit Aufforderung zur Abgabe finaler An- gebote bislang nicht vorgesehene besondere Leistungen zu verlangen und hierzu Vorschläge der Bieter aus ihren Angebotsunterlagen aufzugreifen.

2.5.1 Finale Angebote

Die zur Abgabe von finalen Angeboten aufgeforderten Bieter haben auf Grundlage der finalen Vergabeunterlagen sowie der ihnen ggf. individuell erteilten Anpassungs- bzw. Überarbeitungsvorschläge die Möglichkeit ihre Angebote zu überarbeiten. Bie- ter können sämtliche von ihnen ursprünglich mit ihrem Erst- und Zweitangebot ein- gereichten Unterlagen im Rahmen der Einreichung ihres finalen Angebots überar- beiten und anpassen. Insoweit sollten die Bieter die entsprechenden Hinweise des Auftraggebers aus der Verhandlungsphase berücksichtigen. Wollen Bieter keine Änderungen an ihren bereits eingereichten Unterlagen vor-nehmen, haben sie aus- drücklich auf die weiterhin bestehende Gültigkeit ihrer bereits eingereichten Unter- lagen zu verweisen. Weitere Einzelheiten werden den Bietern mit Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote mitgeteilt.

Der Auftraggeber behält sich vor, (nur) mit den nach Wertung der finalen Angebote 1-2 besten Bietern Bieter-/Aufklärungsgespräche zu führen, in denen diese Bieter dann ggf. ihre überarbeiteten Konzepte zu erläutern haben.

2.5.2 Form und Frist der Angebotseinreichung

Die Angebote müssen elektronisch übermittelt und verschlüsselt sein. Bitte nutzen Sie hierfür den Projektraum auf der Vergabeplattform. Zur elektronischen Angebots- abgabe genügt die Textform, d.h. es ist keine Unterschrift oder elektronische Signa- tur notwendig. Bei einem elektro-nischen Angebot in Textform ist der Name des Er- klärenden anzugeben. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juris- tischen Personen die Firma. Alle zum Angebot gehörenden Anlagen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Angebote sind in Dateiformaten kompatibel mit MS Office oder Adobe Acrobat Reader einzureichen. Für den ordnungsgemäßen und fristgerechten Eingang sind die Bieter verantwortlich.

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Angebote sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Etwaige Änderungen an Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Auf etwaig bestehende Un- klarheiten in den Vergabeunterlagen ist die Kontaktstelle unverzüglich und vor Ab- gabe des Erstangebots hinzuweisen.

2.5.3 Keine Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden bei der Wertung nicht berück- sichtigt.

2.5.4 Bieterfragen

Fragen oder Änderungswünsche an den Vergabeunterlagen sind spätestens sie- ben Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form zu stellen. Sofern fachliche Fragen auftreten, sind diese bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist zu stellen. Später eingehende Rückfragen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Fragen/Änderungswünsche sind ausschließlich per Vergabeportal über den Menü- punkt „Nachrichten“ an die genannte Kontaktstelle zu richten. Telefonische Anfra- gen oder Anfragen per E-Mail an die Vergabestelle oder den Auftraggeber bleiben unbearbeitet und unbeantwortet. Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen mög- lichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeit- gleich zur Verfügung gestellt werden.

2.5.5 Änderung der Bietergemeinschaft

Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften sind nur aus wich- tigem Grund und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies gilt in glei- cher Weise für einen Austausch von benannten Nachunternehmern.

2.5.6 Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das gesamthaft wirtschaftlichste Angebot. Nach Abschluss der Prüfung und Wertung der Angebote wird der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über die geplante Zuschlagserteilung informieren. Der Ver- trag kommt mit Zuschlagserteilung zustande, die für 03/2027 geplant ist. Nach Ab- lauf einer Stillhaltefrist wird der Auftraggeber dem Bieter mit höchster Punktzahl den Zuschlag erteilen. Im Nachgang zur Zuschlagserteilung wird der Vertrag zu Doku- mentationszwecken durch den Auftraggeber und den ausgewählten Bieter unter- zeichnet.

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V. Zuschlagskriterien und Wertung

Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das im Rahmen der bekanntgemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt (höchste Punktzahl erhält).

  1. Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien sind:

Nr.ZuschlagskriteriumGewichtung
1Projektanalyse20%
2Kollaborationskonzept30%
3Schlüsselpersonal und Verfügbarkeit20%
4Honorarangebot30%
Summe 1 bis 4100 %
  1. Wertung

In den jeweiligen Zuschlagskriterien können Bieter jeweils maximal 10 Punkte er- halten. Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, dessen Angebot im Rahmen der bekanntgemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt (höchste Punktzahl erzielt).

Bei den Konzepten (Zuschlagskriterien 1 bis 3) erfolgt die Bewertung nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem 10 Punkte die beste Bewertung und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen:

10 = exzellent, 8 = gut, 6 = befriedigend, 4 = ausreichend, 2 = mangelhaft, 0 = un- genügend

Die Zuschlagskriterien 1 – 3 werden im Einzelnen wie folgt bewertet:

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2.1 Zuschlagskriterium 1 – 3

NoteBewertungskriterienPunkte
exzellentDie Voraussetzungen für die Vergabe von 8 Punkten sind erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt das Konzept die beste Umsetzung der Aufgabe erwarten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die höchste Punktzahl zu vergeben.10
gutDas Konzept/die Darstellungen enthalten konkrete Beschreibungen und berücksichtigen alle genannten Aspekte. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber erkennbar. Das Konzept/die Darstellungen entsprechen den Anforderungen und den Vorstellungen des AG in vollem Umfang.8
befriedigendDas Konzept/die Darstellungen sind allgemein beschrieben und erfassen inhaltlich die wesentlichen Aspekte. Das Konzept/die Darstellungen entsprechenden Anforderungen und den Vorstellungen des AG nur mit Einschränkungen.6
ausreichendDas Konzept/die Musteraufgabe ist lückenhaft und berücksichtigt wesentliche Aspekte nicht oder nur höchst oberflächlich. Das Konzept/die Musteraufgabe lässt lediglich eine unter dem Durchschnitt liegende Umsetzung erwarten.4
mangelhaftErhebliche Abweichungen vom idealen Konzept/idealen Darstellungen. Der Inhalt weicht wesentlich von den Anforderungen und Vorstellungen des AG ab. Aufgrund der erheblichen Defizite ist eine erfolgreiche Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen kaum zu erwarten.2
ungenügendAufgrund der erheblichen Defizite der Darstellungen/des Konzepts ist eine erfolgreiche Umsetzung der0

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Dienstleistung nicht zu erwarten oder der Bieter hat kein Konzept eingereicht.

2.2 Zuschlagskriterium 4 (Honorarangebot)

Beim Preiskriterium erhält der Bieter die höchste Punktzahl (10 Punkte), der das günstigste Gesamthonorar anbietet. Reichen mehrere Bieter ein wertbares Angebot ein, wird zur Bewertung des Preiskriteriums wie folgt vorgegangen:

10 Punkte im Preiskriterium erhält das im Bietervergleich niedrigste angebotene Ge- samthonorar.

0 Punkte erhält ein fiktives Angebot des Angebotsgesamtpreises, das dem Zweifa- chen des niedrigsten Gesamthonorars im Bietervergleich entspricht. Die Punk- tebewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen.

Zur Ermittlung des Gesamthonorars ist die Angebotsendsumme netto maßgeblich (siehe Angebotsvordruck). Die anzugebenden Stundensätze sind nicht wertungsre- levant.

Damit gilt folgende Formel:

(2×𝑃𝑚𝑖𝑛)−𝑃𝑖 𝑃3 = ( ×10) 𝑃𝑚𝑖𝑛

  • 10: erreichbare Höchstpunktzahl im Preiskriterium
  • Pmin: niedrigster Angebotsgesamtpreis
  • Pi: individueller Angebotsgesamtpreis des zu bewertenden Bieters

P3: Punktezahl für das Preiskriterium

VI. Bindefrist

Die Bindefrist des finalen Angebots wird voraussichtlich am 30.04.2027 enden.

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VII. Rahmentermine

Aus den dargestellten Verfahrensbestimmungen ergibt sich der nachfolgende (vo- raussichtliche) Zeitplan. Der Zeitplan ist nicht verbindlich. Einen Anspruch der Bieter auf Einhaltung des Zeitplans besteht nicht.

▪ Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung 12.10.2026

▪ Ende der Teilnahmefrist 16.11.2026, 10:00 Uhr

▪ Aufforderung zur Abgabe der indikativen Erstangebote 23.11.2026

▪ Frist zur Einreichung der indikativen Erstangebote 21.12.2026, 10:00 Uhr

▪ Verhandlungstermin 18. - 22.01.2027

▪ Aufforderung zur Abgabe von finalen Angeboten 29.01.2027

▪ Frist zur Einreichung finaler Angebote 12.02.2027, 10:00 Uhr

▪ Versand der Vorabinformationsschreiben 19.02.2027

▪ Zuschlagserteilung/Vertragsschluss 01.03.2027

▪ Zuschlags- und Bindefrist 30.04.2027

VIII. Schlussbestimmungen

Verspätet eingehende Teilnahmeanträge oder Angebote werden nicht berücksich- tigt.

Kosten zur Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots (samt Konzepten), der Teilnahme an Verhandlungsgesprächen sowie für die übrige Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt, bezie- hungsweise sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet wird. Wenn keine Vergabe er- folgt, sind Schadensersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Es besteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auf- traggeber besteht nicht.

IX. Nachprüfungsstelle

Die zuständige Stelle für die Nachprüfung von behaupteten Vergaberechtsverstö- ßen ist die

Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Ernst-Kamieth-Str. 2

06112 Halle (Saale)

Telefon: 0345 / 514-1529 oder -1536 (beides Geschäftsstelle)

Telefax: 0345 / 514-1115

E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de

X. Vertraulichkeit

Diese Vergabeunterlagen einschließlich ihrer Anlagen sowie alle weiteren vom Auf- traggeber im Lauf des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Empfängers bekannt werden. Verga- beunterlagen dürfen von dem Bieter oder späteren Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

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