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Fortschreibung der Masterplanung für den High-Tech Park Sachsen-Anhalt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 04:55 (Europe/Berlin)

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Fortschreibung Masterplanung High-Tech Park Sachsen-Anhalt

  1. Aktueller Stand, Zielsetzung und übergeordneter Handlungsrahmen.................................. 3
  2. Leistungsbild .................................................................................................................................. 5 2.1 Integrierter Gesamtmasterplan & Gesamtstrategie ....................................................... 5 2.1.1 Einarbeitung und Ausgangslage ................................................................................. 5 2.1.2 Zieldefinition und Vision ................................................................................................ 5 2.1.3 Nutzung und Fläche ...................................................................................................... 6 2.1.4 Äußere Erschließung .................................................................................................... 6 2.1.5 Optimierung technische Masterplanung .................................................................... 7 2.1.6 Städtebauliche Masterplanung .................................................................................... 9 2.1.7 Phasierung .................................................................................................................... 10 2.1.8 Wirtschaftlichkeit .......................................................................................................... 10 2.1.9 Gesamtkoordination innerhalb der Planungsaufgabe ............................................ 10 2.1.10 Digitale Datengrundlage / Digitaler Zwilling ............................................................. 11 2.2 Masterplan Über den Springen ....................................................................................... 11 2.2.1 Einarbeitung und Ausgangslage ............................................................................... 11 2.2.2 Zieldefinition und Vision .............................................................................................. 12 2.2.3 Nutzung und Fläche .................................................................................................... 12 2.2.4 Äußere Erschließung .................................................................................................. 13 2.2.5 Optimierung technische Masterplanung .................................................................. 13 2.2.6 Städtebauliche Masterplanung .................................................................................. 16 2.2.7 Wirtschaftlichkeit .......................................................................................................... 16 2.2.8 Phasierung .................................................................................................................... 17 2.3 Masterplan Eulenberg ...................................................................................................... 17 2.3.1 Einarbeitung und Ausgangslage ............................................................................... 17 2.3.2 Zieldefinition und Vision .............................................................................................. 18 2.3.3 Nutzung und Fläche .................................................................................................... 18 2.3.4 Äußere Erschließung .................................................................................................. 19 2.3.5 Technische Masterplanung ........................................................................................ 19 2.3.6 Städtebauliche Masterplanung .................................................................................. 22 2.3.7 Wirtschaftlichkeit .......................................................................................................... 22 2.3.8 Phasierung Eulenberg ................................................................................................ 23 2.4 Masterplan Stemmerberg (Optional) .............................................................................. 23 2.4.1 Einarbeitung und Ausgangslage ............................................................................... 23

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2.4.2 Zieldefinition und Vision .............................................................................................. 24 2.4.3 Nutzung und Fläche .................................................................................................... 24 2.4.4 Äußere Erschließung .................................................................................................. 25 2.4.5 Technische Masterplanung ........................................................................................ 25 2.4.6 Städtebauliche Masterplanung .................................................................................. 29 2.4.7 Wirtschaftlichkeit .......................................................................................................... 29 2.4.8 Phasierung .................................................................................................................... 30

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1. Aktueller Stand, Zielsetzung und übergeordneter

Handlungsrahmen

Der High-Tech Park Sachsen-Anhalt wird als technologieorientierter Industrie- und Innovationsstandort südwestlich von Magdeburg entwickelt. Auf einem Entwicklungsgebiet von rund 1.100 Hektar sollen leistungsfähige Flächen und Infrastrukturen für High-Tech- und Industrieansiedlungen sowie ergänzende Forschungs-, Innovations- und Campusfunktionen geschaffen werden.

Im High-Tech Park sollen unterschiedliche technologieorientierte Industrie- und Unternehmensansiedlungen mit Forschungs-, Innovations- und Campusfunktionen verbunden werden. Ziel ist ein leistungsfähiger Gesamtstandort, der industrielle Entwicklung, Innovation und Technologietransfer miteinander verknüpft.

Für dieses Vorhaben wurde 2024 die High-Tech Park Sachsen-Anhalt GmbH vom Land Sachsen-Anhalt mit dem Ziel gegründet – gemeinsam mit den Investoren, der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal, der Stadt Wanzleben-Börde und weiteren beteiligten Akteuren in die Umsetzung zu gehen.

Die Entwicklung läuft bereits seit mehreren Jahren auch schon vor Gesellschaftsgründung und wurde in den letzten Jahren von großen Einzelprojekten, wie der Ansiedlung von Intel dominiert. Die dortigen Planungen und angestoßenen Verfahren sind teilweise in der weiteren Entwicklung zu berücksichtigen und wo möglich zu integrieren. Gleichzeitig haben sich mit dem Rückerwerb der zuvor von Intel gehaltenen Flächen und der zwischenzeitlichen Neuausrichtung des High-Tech Parks wesentliche Rahmenbedingungen für die weitere Standortentwicklung verändert.

Diese Gesamtentwicklung des High-Tech Parks Sachsen-Anhalt erfordert daher nun eine integrierte Gesamt-Masterplanung über das rund 1.100 Hektar umfassende Entwicklungsgebiet. Die bisherige Masterplanung deckt lediglich den Bereich Sülzetal beziehungsweise den B-Plan „Über den Springen“ ab und ist aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sowie neuer Flächen-, Nutzungs- und Infrastrukturannahmen in Teilen fortzuschreiben. Für die weitere Projektentwicklung ist eine gesamthafte Betrachtung aller drei Teilgebiete „Über den Springen“, „Eulenberg“ und „Stemmerberg“ sowie gleichzeitig eine teilgebietsspezifische Vertiefung erforderlich. Dabei sind die Teilprojektentwicklungen inhaltlich unterschiedlich ausgeprägt: von Campus- und Innovationsfunktionen über großflächige Ansiedlungen bis hin zu einer flexiblen technologieorientierten Flächenentwicklung.

Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung eines übergeordneten Gesamtkonzepts, das Erschließung, Städtebau, Nutzung, Medieninfrastruktur, Mobilität, Wirtschaftlichkeit, Freiraum und Phasierung integriert betrachtet und zu einem belastbaren, räumlich-technischen Entwicklungsrahmen weiterentwickelt. Die Besonderheit bei dieser Großentwicklung ist, dass hier Infrastrukturen weit über eine klassische Flächenerschließung hinaus zu berücksichtigen und mit den jeweiligen Fachplanungen und Infrastrukturpartnern abzustimmen sind. Gleichzeitig sind im Zuge der Gesamt-Masterplanung notwendige Anpassungen der Bauleitplanung abzuleiten, insbesondere auf Basis der fortgeschriebenen Flächen- und Nutzungsstruktur, infrastruktureller Anforderungen sowie belastbarer Investorenanforderungen und konkreter Ansiedlungsinteressen.

Ein wesentliches Ziel der Leistung besteht darin, die Entwicklung des High-Tech Parks durch eine klare planerische, technische und wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage abzusichern.

Hierzu zählen insbesondere die nachvollziehbare Darstellung von Entwicklungsphasen, Infrastrukturbedarfen, Abhängigkeiten, Zwangspunkten und kritischen Schnittstellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der bedarfsgerechten technischen Infrastruktur und deren Verzahnung mit Flächenentwicklung und Erschließung als Grundlage für Gutachten, Baurecht und weitere Planungsentscheidungen. Die äußere verkehrliche Erschließung und die übergeordnete ÖPNV-/SPNV- Anbindung werden im Rahmen des gesondert fortzuschreibenden integrierten Verkehrskonzeptes vertieft betrachtet; die daraus resultierenden Anforderungen und Schnittstellen sind in die Masterplanung zu integrieren.

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Die Gesamt-Masterplanung ist so auszurichten, dass sie belastbare Grundlagen für die nachfolgenden Fach-, Erschließungs- und Genehmigungsplanungen sowie für die schrittweise Entwicklung der drei Teilgebiete schafft. Erforderliche Anpassungsbedarfe der Bauleitplanung sind aus der Masterplanung abzuleiten und nachvollziehbar darzustellen. Das Leistungsbild umfasst, in Anlehnung an die Leistungsinhalte der LPH 1 und 2 der HOAI, die für die integrierte Masterplanung erforderlichen planerischen und technischen Leistungen einschließlich der fachlichen Planungskoordination, und des Schnittstellenmanagements. Die Bauherren- und Gesamtprojektsteuerung sowie strategische Steuerungs-, Vermarktungs- und Kommunikationsaufgaben verbleiben beim Auftraggeber.

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2. Leistungsbild

2.1 Integrierter Gesamtmasterplan & Gesamtstrategie

2.1.1 Einarbeitung und Ausgangslage

Zu Beginn der Bearbeitung sind sämtliche vorliegenden Planungsgrundlagen, Konzepte, Gutachten und Untersuchungen für die Entwicklungsflächen der Gemeinde Sülzetal “Über den Springen“, der Landeshauptstadt Magdeburg „Eulenberg“ und der Stadt Wanzleben-Börde „Stemmerberg“ zu sichten, auszuwerten und in einer konsolidierten Arbeitsgrundlage zusammenzuführen. Hierzu gehören insbesondere die bestehende Masterplanung für das Gebiet Sülzetal, die aktuellen bauleitplanerischen Rahmenbedingungen, Erschließungskonzepte, Fachgutachten sowie die Anforderungen potenzieller Ansiedler. Aufbauend auf einer umfassenden Rahmenanalyse sind bestehende Restriktionen, Chancen und Entwicklungspotenziale zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die weitere Gesamtentwicklung zu bewerten. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Ansiedlungsdynamik und der Notwendigkeit, die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks als zusammenhängendes System zu betrachten.

2.1.2 Zieldefinition und Vision

Die strategischen Entwicklungsziele und wesentlichen Entwicklungsprämissen werden durch den Auftraggeber vorgegeben. Auf Grundlage der analysierten Ausgangssituation hat der Auftragnehmer diese planerisch, räumlich und technisch zu konkretisieren und ihre Umsetzbarkeit wechselseitigen Abhängigkeiten zu prüfen.

Dabei sind die Entwicklungsrollen der einzelnen Teilgebiete unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungsannahmen zu konkretisieren. Für „Über den Springen“ sind insbesondere Campus-, Forschungs- und Innovationsfunktionen sowie flexible High-Tech- und Industrieansiedlungen zu berücksichtigen. Für den „Stemmerberg“ sind die im weiteren Verfahren vom Auftraggeber vorgegebenen Entwicklungsoptionen zu betrachten. Für die Fläche Eulenberg sind die Anforderungen potenzieller Großinvestoren sowie die Entwicklung als Standort für eine großflächige Einzelansiedlung zu berücksichtigen.

Das räumlich-technische Zielbild umfasst insbesondere Flächenentwicklung, technische Infrastruktur, Mobilität, Energie- und Medienversorgung, Freiraum sowie Entwicklungsphasen.

Vom Auftraggeber vorgegebene Ansiedlungsanforderungen der Teilflächen sind als Planungsprämissen einzubeziehen und hinsichtlich ihrer räumlichen, technischen und wirtschaftlichen und Auswirken zu bewerten.

Zielkonflikte, Abhängigkeiten, notwendige Vorentscheidungen und offene Punkte sind transparent darzustellen und dem Auftraggeber mit fachlich begründeten Handlungsoptionen zur Entscheidung vorzulegen.

Zentrale Inhalte der planerischen Konkretisierung des Zielbildes:

  • Übernahme und Prüfung der vom Auftraggeber vorgegebenen Entwicklungsziele des High-Tech Parks und Planungsprämissen
  • planerische Konkretisierung der Entwicklungsrollen von „Über den Springen“, „Stemmerberg“ und „Eulenberg“
  • Abstimmung von Flächenentwicklung und technischer Infrastruktur und Mobilität unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Ansiedlungsanforderungen
  • Entwicklung eines abgestimmten räumlich-technischen Zielbildes für den Gesamtstandort
  • Berücksichtigung aktueller und absehbarer Nutzer- und Ansiedlungsanforderungen als Planungsinput des Auftraggebers
  • Identifikation von Synergien, Abhängigkeiten und Schnittstellen zwischen den Teilgebieten
  • Aufzeigen von Zielkonflikten, Varianten und fachlichen Entscheidungsbedarfen
  • Schaffung eines konsistenten und fortschreibbaren Entwicklungsrahmens für den High-Tech Park

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2.1.3 Nutzung und Fläche

Die bestehenden Nutzungs- und Flächenkonzepte sind unter Berücksichtigung der erweiterten Flächenkulisse sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten aktuellen und absehbaren Ansiedlungsanforderungen weiterzuentwickeln. Ziel ist ein belastbares Flächen- und Nutzungskonzept, das die unterschiedlichen Entwicklungsprofile der Teilgebiete berücksichtigt und eine infrastrukturell, räumlich und wirtschaftlich abgestimmte Gesamtentwicklung ermöglicht.

Hierzu sind Nutzungs- und Entwicklungsszenarien für die einzelnen Entwicklungsflächen fortzuschreiben und hinsichtlich ihrer Flächenbedarfe, infrastrukturellen Anforderungen, wirtschaftlichen Auswirkungen sowie ihrer Vereinbarkeit mit den Entwicklungszielen des High-Tech Parks zu bewerten. Dabei sind insbesondere aktuelle Ansiedlungsinteressen, Erkenntnisse aus Nutzer- und Marktanalysen sowie die Ergebnisse laufender Vermarktungsaktivitäten zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung kommt der Zuordnung geeigneter Nutzungen zu den jeweiligen Entwicklungsflächen zu. Während „Über den Springen“ insbesondere als Standort für Campusfunktionen, Forschung, Innovation sowie flexible High-Tech- und Industrieansiedlungen weiterentwickelt wird, sind für den „Stemmerberg“ geeignete Nutzungsschwerpunkte auf Basis zukünftiger Markt- und Nutzerentwicklungen fortzuschreiben. Für die Fläche Eulenberg sind die Anforderungen potenzieller Großinvestoren sowie mögliche Einzelansiedlungsszenarien zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind die Auswirkungen unterschiedlicher Nutzungs- und Flächenszenarien auf technische Infrastruktur, Mobilität, Wirtschaftlichkeit, Entwicklungsphasen und die Flächenentwicklung zu analysieren und in ein abgestimmtes Gesamtbild zu überführen.

Ziel ist die Entwicklung eines konsistenten Flächen- und Nutzungskonzeptes, dass die Grundlage für die technische Masterplanung, die weitere Planungs- und Entwicklungsentscheidungen sowie die langfristige Entwicklung des High-Tech Parks bildet.

Zentrale Inhalte Nutzung und Fläche:

  • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Nutzungs- und Flächenkonzepte
  • Entwicklung und Bewertung von grundsätzlich maximal zwei Nutzungs- und Entwicklungsszenarien je Teilgebiet in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Berücksichtigung der vom Auftraggeber bereitgestellten Ansiedlungs-, Nutzer- und Bedarfsinformationen
  • Planerische Konkretisierung der Entwicklungsprofile der Teilflächen
  • Abstimmung von Flächenentwicklung und technischer Infrastruktur
  • Vergleichende Analyse infrastruktureller, wirtschaftlicher und räumlicher Auswirkungen der unterschiedlichen Nutzungsszenarien
  • Definition räumlicher Entwicklungsprioritäten und Flächenphasen
  • Ableitung einer abgestimmten Vorzugsvariante und eines konsistenten Gesamtbildes für die Flächenentwicklung des High-Tech Parks.

2.1.4 Äußere Erschließung

Für den High-Tech Park ist eine übergeordnete Strategie zur äußeren technischen Erschließung fortzuschreiben und an die erweiterte Flächenkulisse sowie die vom Auftraggeber vorgegebenen Ansiedlungsanforderungen anzupassen. Die äußere verkehrliche Erschließung wird im Rahmen des gesondert fortzuschreibenden integrierten Verkehrskonzeptes vertieft untersucht. Die daraus resultierenden Anforderungen und Schnittstellen sind in die Masterplanung zu integrieren.

Bestehende Erschließungskonzepte, Infrastrukturmaßnahmen und Netzanschlusssituationen sind zu überprüfen und mit den Ergebnissen der Teilmasterpläne abzugleichen. Besondere Bedeutung haben die Schnittstellen zwischen den Entwicklungsflächen sowie die Auswirkungen der abgestimmten Entwicklungsszenarien auf Verkehrs- und Medieninfrastrukturen.

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Die Leistungen umfassen die Untersuchung erforderlicher Netzanbindungen, Verkehrsanschlüsse, Medienübergabepunkte sowie möglicher Ausbaumaßnahmen. Darüber hinaus sind infrastrukturelle Abhängigkeiten, Engpässe und Synergien zwischen den Teilflächen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung zu bewerten.

Ziel ist ein abgestimmter Erschließungsrahmen, der die infrastrukturellen Voraussetzungen für Flächenentwicklung und Ansiedlungen beschreibt, und eine wirtschaftlich sowie technisch tragfähige, phasenweise Entwicklung des Gesamtstandorts ermöglicht.

Zentrale Inhalte der äußeren Erschließung:

  • Fortschreibung der übergeordneten technischen Erschließung auf Masterplanebene sowie Integration der Ergebnisse des gesonderten integrierten Verkehrskonzeptes und Zusammenführung der Erschließungsanforderungen aus den Teilmasterplänen
  • Analyse von Medien- und Netzanbindungen sowie Berücksichtigung der für die Masterplanung relevanten verkehrlichen Anforderungen
  • Bewertung infrastruktureller Abhängigkeiten und Engpässe
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Abstimmung der Erschließung mit Entwicklungsphasen und Infrastrukturkapazitäten
  • Begleitung der Schnittstellen zu Infrastrukturträgern, MID, NASA und den zuständigen Straßenbaubehörden
  • Entwicklung eines belastbaren Gesamtrahmens für die äußere Erschließung und Rückführung der Ergebnisse externer Fachgutachten in die Masterplanung

2.1.5 Optimierung technische Masterplanung

Die technische Masterplanung ist für den Gesamtstandort unter Berücksichtigung der erweiterten Flächenkulisse, der vorhandenen Planungsstände und der vom Auftraggeber vorgegebenen Ansiedlungsanforderungen fortzuschreiben beziehungsweise für bislang nicht vertieft betrachtete Teilräume zu entwickeln. Ziel ist ein integrierter technischer Infrastrukturrahmen für die Teilgebiete „Über den Springen“, „Stemmerberg“ und „Eulenberg“. Hierzu sind die Ergebnisse der einzelnen Teilmasterpläne zusammenzuführen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Mobilität, Ver- und Entsorgung, Digitalisierung sowie weitere technische Infrastrukturen zu analysieren und aufeinander abzustimmen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Identifikation von Synergien, gemeinsamen Infrastrukturbausteinen sowie möglichen Wechselwirkungen zwischen den Teilgebieten zu.

Die abgestimmten Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Infrastrukturbedarfe, Medienverfügbarkeiten, Investitionszeitpunkte und Ausbaupfade zu bewerten. Die technische Masterplanung bildet damit eine wesentliche Grundlage für die weitere Flächenentwicklung, nachgelagerte Fachplanungen und die Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen.

Ziel ist ein konsistenter, phasenfähiger und fortschreibbarer technischer Infrastrukturrahmen, der die Einzelentwicklungen der Teilflächen zu einem funktionierenden und langfristig tragfähigen Gesamtstandort zusammenführt.

Zentrale Inhalte der technischen Masterplanung:

  • Fortschreibung vorhandener technischer Masterplanungsgrundlagen und erstmalige Entwicklung erforderlicher Teilkonzepte für bislang nicht vertieft bearbeitete Flächen
  • Zusammenführung der Ergebnisse aus den Teilmasterplänen
  • Entwicklung eines standortweiten technischen Infrastrukturrahmens
  • Analyse von Synergien und Wechselwirkungen zwischen den Entwicklungsflächen
  • Abstimmung der Infrastrukturentwicklung mit den vom Auftraggeber vorgegebenen Ansiedlungsanforderungen und den Entwicklungsphasen
  • Bewertung der abgestimmten Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Ableitung gemeinsamer Infrastrukturbedarfe und Ausbaupfade

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  • Schaffung einer belastbaren Grundlage für Fachplanungen, Investitionen und weitere Entwicklungsentscheidungen

2.1.5.1 Energie und Digitalisierung

Die Konzepte für Energieversorgung und digitale Infrastruktur sind auf Grundlage aktualisierter Bedarfs- und Kapazitätsannahmen fortzuschreiben. Hierzu zählen die Weiterentwicklung der Konzepte für Strom-, Wärme-, Kälte-, Gas- und Datenversorgung sowie – soweit für die jeweiligen Entwicklungsszenarien relevant – weitere Energieträger und Speicherlösungen sowie die Abstimmung mit Netzbetreibern, Infrastrukturpartnern und weiteren relevanten Stakeholdern. Vorhandene Planungen und bereits belastbar bearbeitete Infrastrukturleistungen sind hierbei einzubeziehen. Zukunftsweisende Technologien, insbesondere im Bereich Wasserstoff, Energiespeicher, Sektorenkopplung sind - soweit für konkrete Entwicklungsszenarien relevant- in der Gesamtplanung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind erforderliche Infrastrukturmaßnahmen hinsichtlich Kapazität, Priorität, Kostenrahmen, Abhängigkeit und Umsetzungszeitpunkt zu bewerten. Doppelplanungen zu bereits belastbar bearbeiteten Infrastrukturleistungen sind zu vermeiden.

2.1.5.2 Wasser und Abwasser

Die vorhandenen Konzepte zur Wasserver- und Abwasserentsorgung sind weiterzuentwickeln und auf die fortgeschriebenen Nutzungs- und Flächenszenarien abzustimmen. Die Leistungen umfassen die Aktualisierung der Bedarfsprognosen, die Optimierung von Trink-, Brauch-, Lösch- und Prozesswasserkonzepten sowie die Vertiefung der Abwasserkonzeption und des Regenwassermanagements. Darüber hinaus sind wasserwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Entwässerung, Rückhaltung, Wasserwiederverwendung und sowie erforderlicher Netzkapazitäten konzeptionell zu untersuchen und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Vorhandene Konzepte und Fachplanungen der zuständigen Versorger und Aufgabenträger sind hierbei einzubeziehen und Doppelplanungen zu vermeiden. Eine koordinierte Entwicklung aller Entwicklungsflächen bzw. -teilgebiete ist, soweit möglich, sicherzustellen.

2.1.5.3 Ver- und Entsorgung

Die bestehenden Konzepte und Rahmenbedingungen für Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen sind unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Flächen- und Nutzungsszenarien zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Hierbei sind insbesondere standortbezogene Anforderungen an Versorgungs-, Service- und Entsorgungsstrukturen sowie potenzielle Flächen- und Infrastrukturbedarfe zukünftiger Ansiedlungen zu betrachten. Darüber hinaus sind Anforderungen an die Organisation von Stoffströmen, Kreislaufwirtschaftsansätzen sowie Abfall- und Entsorgungslösungen auf konzeptioneller Ebene und soweit für die Flächen- und Infrastrukturplanung relevant zu berücksichtigen und hinsichtlich ihrer Flächen- und Infrastrukturrelevanz für die Gesamtentwicklung zu bewerten.

Parallel hierzu sind die bestehenden Konzepte für den öffentlichen Raum fortzuschreiben und an die aktualisierten Entwicklungsziele des High-Tech Parks anzupassen. Hierbei sind insbesondere die Weiterentwicklung und funktionale Qualifizierung vorhandener Straßenräume, Freiflächen, Grünstrukturen, Aufenthaltsbereiche und Wegeverbindungen zu betrachten. Die Anforderungen aus Flächenentwicklung, Mobilität, technischer Infrastruktur, Klimaanpassung und Regenwassermanagement sind integriert zu bewerten und in einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Ziel ist die Entwicklung einer funktionalen und langfristig tragfähigen Gesamtstrategie für Ver- und Entsorgung sowie den öffentlichen Raum, welche die infrastrukturellen Anforderungen zukünftiger Nutzer berücksichtigt und gleichzeitig die einzelnen Entwicklungsflächen zu einem zusammenhängenden Standort verknüpft.

Zentrale Inhalte Ver- und Entsorgung sowie öffentlicher Raum:

  • Fortschreibung und planerische Einordnung der Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen
  • Berücksichtigung zukünftiger Ver- und Entsorgungsbedarfe einschließlich Abfallwirtschaft

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  • Berücksichtigung flächen- und infrastrukturell relevanter Stoffströme und Kreislaufwirtschaftsansätze,
  • Bewertung erforderlicher Flächen- und Infrastrukturbedarfe
  • Fortschreibung der Konzepte für den öffentlichen Raum
  • Weiterentwicklung von Straßenräumen, Freiflächen und Aufenthaltsbereichen
  • Integration von Mobilität, technischer Infrastruktur, Klimaanpassung und Regenwassermanagement
  • Zusammenführung der Anforderungen an Ver- und Entsorgung sowie den öffentlichen Raum in der Masterplanung

2.1.5.4 Mobilität und Logistik

Das Mobilitätskonzept ist zu einem integrierten Verkehrs- und Erschließungssystem weiterzuentwickeln. Dabei sind die Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs, des Rad- und Fußverkehrs sowie der ruhenden Mobilität ganzheitlich zu berücksichtigen.

Die Leistungen umfassen im Rahmen der Masterplanung die Fortschreibung der inneren verkehrlichen Erschließung sowie die Ableitung der aus den Nutzungs- und Flächenszenarien resultierenden Verkehrsbedarfe und Schnittstellen zur äußeren Erschließung. Die vertiefte Untersuchung der äußeren verkehrlichen Erschließung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortschreibung des integrierten Verkehrskonzeptes.

Die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts und des fortgeschriebenen integrierten Verkehrskonzeptes sind mit den Fachplanungen und den vorgesehenen Entwicklungsphasen abzustimmen und in einem iterativen Prozess in die Masterplanung zu integrieren.

2.1.5.5 Freiraum und Biodiversität

Die bestehenden Freiraum- und Biodiversitätskonzepte sind fortzuschreiben und an die neuen Entwicklungsanforderungen anzupassen. Hierzu zählen die Integration vorhandener naturschutzfachlicher Untersuchungen, die Entwicklung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und Biotopvernetzung sowie die Weiterentwicklung bestehender Klimaanpassungs- und Klimarisikokonzepte. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Grün- und Freiraumsystems, das ökologische, klimatische und funktionale Anforderungen gleichermaßen erfüllt.

2.1.6 Städtebauliche Masterplanung

Auf Grundlage der vom Auftraggeber vorgegebenen Entwicklungs- und Ansiedlungsanforderungen, Nutzungskonzepte, Infrastrukturplanungen und Mobilitätsstrategien ist die städtebauliche Gesamtstruktur des High-Tech Parks weiterzuentwickeln. Ziel ist die Entwicklung eines räumlichen Gesamtbildes, das die unterschiedlichen Entwicklungsprofile der Teilgebiete „Über den Springen“, „Stemmerberg“ und „Eulenberg“ in ein konsistentes Standortkonzept überführt.

Die städtebauliche Masterplanung dient dabei insbesondere der räumlichen Integration der vorgegebenen Entwicklungs- und Ansiedlungsanforderungen sowie der technischen Infrastruktur. Die unterschiedlichen Anforderungen aus Forschung, Innovation, Industrie, Infrastruktur, Mobilität und Freiraum sind räumlich zu organisieren und hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen zu bewerten. Dabei sind die individuellen Entwicklungsrollen der Teilgebiete sowie die jeweiligen Anforderungen an Flächenzuschnitt, Erschließung, Infrastruktur und Entwicklungsgeschwindigkeit zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung eines übergeordneten räumlichen Ordnungsrahmens zu, der die schrittweise Entwicklung des Gesamtstandorts unterstützt und gleichzeitig ausreichend Flexibilität für zukünftige Ansiedlungsinteressen und Marktentwicklungen gewährleistet. Die Ergebnisse der städtebaulichen Masterplanung sind eng mit den Fachplanungen sowie den vorgesehenen Entwicklungsphasen abzustimmen.

Zentrale Inhalte der städtebaulichen Masterplanung:

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  • Räumliche Überführung der vom Auftraggeber vorgegebenen Entwicklungs- und Ansiedlungsanforderungen in ein konsistentes Gesamtbild
  • Integration der Ergebnisse aus Nutzungs-, Infrastruktur- und Mobilitätsplanung
  • Entwicklung einer abgestimmten räumlichen Entwicklungsstruktur für den Gesamtstandort
  • Definition von Entwicklungsbereichen und Nutzungsschwerpunkten
  • Abstimmung von Freiraum, Mobilität und technischer Infrastruktur
  • Unterstützung der Entwicklungsphasen durch eine flexible räumliche Struktur
  • Erstellung von Rahmenplänen und Visualisierungen zur Veranschaulichung der Gesamtentwicklung
  • Sicherstellung einer konsistenten Entwicklung der Teilgebiete innerhalb des High-Tech Parks

2.1.7 Phasierung

Für die schrittweise Entwicklung des Gesamtgebietes ist eine nachvollziehbare Entwicklungsstrategie mit Priorisierung einzelner Entwicklungsbereiche zu erarbeiten. Hierfür sind die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen, Ansiedlungsprozesse und planungsrechtlichen Voraussetzungen in zeitlicher Abfolge darzustellen. Die Phasierung hat insbesondere die Abhängigkeiten zwischen Investitionen in Infrastruktur und konkreten Ansiedlungsvorhaben zu berücksichtigen und daraus Handlungsempfehlungen für eine beschleunigte Umsetzung abzuleiten.

2.1.8 Wirtschaftlichkeit

Die wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungs- und Infrastrukturszenarien sind zu analysieren und in einer fortgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abzubilden. Ziel ist die Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für die Priorisierung und zeitliche Einordnung von Infrastrukturmaßnahmen und Flächenentwicklungen.

Hierzu sind die Investitions- und Betriebskosten technischer Infrastrukturen, Erschließungsmaßnahmen, Freiraum- und Landschaftsplanungen sowie weiterer standortbezogener Einrichtungen auf Grundlage der jeweiligen Planungstiefe abzuschätzen und fortzuschreiben. Die Betrachtungen sind eng mit der technischen Masterplanung sowie den Entwicklungs- und Aufsiedlungsphasen zu verzahnen.

Darüber hinaus sind unterschiedliche Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Infrastrukturbedarfe, Investitionszeitpunkte und langfristige Standortentwicklung zu bewerten. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Wechselwirkung zwischen technischen Infrastrukturinvestitionen und der zeitlichen Entwicklung von Ansiedlungen auf den verschiedenen Entwicklungsflächen.

Ziel ist die Schaffung einer belastbaren Grundlage für Investitions- und Umsetzungsentscheidungen im Rahmen der räumlich-technischen Entwicklung des High-Tech Parks.

Zentrale Inhalte der Wirtschaftlichkeit:

  • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Analyse unterschiedlicher Entwicklungs- und Infrastrukturszenarien
  • Bewertung von Investitions- und Betriebskosten technischer Infrastrukturen
  • Analyse der Wechselwirkungen zwischen Infrastrukturentwicklung und Flächenaufsiedlung
  • Bewertung unterschiedlicher Entwicklungsphasen und Investitionszeitpunkte
  • Unterstützung der Priorisierung von Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen

2.1.9 Gesamtkoordination innerhalb der Planungsaufgabe

Die Gesamtkoordination innerhalb der Planungsaufgabe beschränkt sich auf die Koordinierung der Teilmasterplanungen für die Einzelgebiete innerhalb der Gesamtmasterplanung und das hieraus resultierende Schnittstellenmanagement. Ziel ist die Zusammenführung der Einzelplanungen für die Teilgebiete zu einer in sich schlüssigen intern abgestimmten Gesamtmasterplanung über das Gebiet des High-Tech Park.

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Dabei geht es um eine enge Verzahnung der Ergebnisse der jeweiligen Teilmasterplanungen mit Hinblick auf die jeweiligen Entwicklungsziele der Teilgebiete, eine logisch nachvollziehbare Verortung/ Ausweisung der möglichen Flächennutzungen als Grundlage für eine dem Ansiedlungsgeschehen gerecht werdende Gestaltung der Flächenkulisse und die Koordinierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur inneren Erschließung des High- Tech Parks und bzw. den Anbindungspunkten zur äußeren Erschließung.

Die angestrebte Entwicklung des Teilgebietes Eulenberg als ggf. eigenständiger Standort für eine großflächige Einzelansiedlung ist, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die technische, organisatorische und wirtschaftliche Gesamtentwicklung des High-Tech Parks zu bewerten. Es sind Aussagen über sinnvolle Schnittstellen und Synergien mit dem übrigen High-Tech Park zu treffen.

Zukünftige Anforderungen werden maßgeblich von den Bedürfnissen potenzieller Großinvestoren sowie deren Betriebs- und Organisationsstrukturen geprägt. Die Auswirkungen investorenspezifischer Ansiedlungsanforderungen (mögl. Flächenerweiterungsbedarfe, Ansiedlung investorenbezogener Zulieferer) sind mit Hinblick auf die Entwicklung des Gesamtstandortes herauszufiltern und zu bewerten.

2.1.10 Digitale Datengrundlage

Als Bestandteil der Grundleistung sind die für die Masterplanung relevanten vorhandenen sowie im Projektverlauf neu entstehenden Planungs- und Infrastrukturdaten zusammenzuführen, zu strukturieren und in einer einheitlichen, fortschreibbaren Datengrundlage für den Gesamtstandort aufzubereiten. Die Ergebnisse sind in mit dem Auftraggeber abgestimmten Datenstrukturen und Formaten zu übergeben und so aufzubereiten, dass eine spätere systemgestützte Weiterverwendung möglich ist. Hierzu sind insbesondere Datenstruktur, Georeferenzierung, Versionierung, Übergabeformate und Metadaten mit dem Auftraggeber abzustimmen.

2.2 Masterplan Über den Springen

2.2.1 Einarbeitung und Ausgangslage

Für das Entwicklungsgebiet „Über den Springen“ liegen umfangreiche Planungsgrundlagen aus der vorangegangenen Masterplanung vor. Diese umfassen insbesondere städtebauliche und technische Konzepte, Nutzungs- und Flächenkonzeptionen, Mobilitäts- und Infrastrukturkonzepte sowie Erkenntnisse aus dem bisherigen Beteiligungs- und Abstimmungsprozessen.

Die vorhandenen Unterlagen sind zu sichten und hinsichtlich ihrer Aktualität zu bewerten, mit neuen Rahmenbedingungen, Flächenoptionen und Ansiedlungsinteressen abzugleichen und auf Übertragbarkeit in die fortzuschreibende Gesamtentwicklung des High-Tech Parks zu überprüfen.

Dabei sind insbesondere die Wechselwirkungen mit den angrenzenden Entwicklungsgebieten Eulenberg und Stemmerberg sowie deren Auswirkungen auf die Ansiedlungs- und Infrastrukturanforderungen zu berücksichtigen.

Ziel ist die Schaffung einer konsolidierten Arbeitsgrundlage, die den aktuellen Planungsstand dokumentiert und den gebietsspezifischen Anpassungsbedarf für die Fortschreibung des Masterplans transparent aufzeigt.

Zentrale Inhalte der Einarbeitung und Ausgangslage:

  • Sichtung und Bewertung der bestehenden Masterplanung
  • Aktualisierung relevanter Grundlagendaten und Annahmen
  • Analyse neuer Rahmenbedingungen und Ansiedlungsinteressen
  • Überprüfung der Schnittstellen zu den angrenzenden Entwicklungsflächen
  • Ableitung des Fortschreibungs- und Handlungsbedarfs

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2.2.2 Zieldefinition und Vision

Auf Basis der bestehenden Masterplanung sind Rolle und Funktion des Bebauungsplangebietes „Über den Springen“ innerhalb der Gesamtentwicklung des High-Tech Parks und unter Berücksichtigung der Flächenentwicklung Eulenberg und Stemmerberg weiter zu konkretisieren.

Im Zuge der Fortschreibung der Masterplanung ist auf den bereits erarbeiteten Zielbildern aufzubauen. Unter Berücksichtigung neuer Entwicklungsflächen, konkreter Ansiedlungsinteressen sowie veränderter Rahmenbedingungen sind bestehende Zielsetzungen, hinsichtlich ihrer Aktualität und Umsetzbarkeit, zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Weiterentwicklung des Gebietes als Campus-, Forschungs-, Innnovations- und Technologietransferstandort mit ergänzenden technologieorientierten Unternehmens- und Industrieansiedlungen.

Ziel ist ein konsistentes Zielbild, das bisherige planerische Erkenntnisse berücksichtigt und Raum für neue Anforderungen aus Ansiedlung, Vermarktung und Infrastrukturentwicklung schafft.

Zentrale Inhalte der Zieldefinition und Vision:

  • Reflexion und Fortschreibung des bestehenden Zielbilds
  • Weiterentwicklung der Campus-, Innovations- und Forschungsfunktionen
  • Berücksichtigung aktueller Ansiedlungsinteressen
  • Abstimmung mit den Entwicklungsflächen Eulenberg und Stemmerberg unter Berücksichtigung des übergeordneten Zielbilds
  • Sicherstellung eines konsistenten Zielbildes für die weitere Flächen-, Infrastruktur- und Standortentwicklung

2.2.3 Nutzung und Fläche

Für das Gebiet „Über den Springen“ sind die bestehenden Nutzungs- und Flächenkonzepte unter Berücksichtigung der konkreten Ansiedlungsinteressenten und der zusätzlichen Flächenoptionen in den angrenzenden Entwicklungsgebieten Eulenberg und Stemmerberg fortzuschreiben und hinsichtlich möglicher Anpassungsbedarfe zu überprüfen. Hierbei sind insbesondere neue Anforderungen an technische Infrastrukturen vor dem Hintergrund einer Gesamtentwicklung des High-Tech Parks zu berücksichtigen.

Im Rahmen der vorangegangenen Masterplanung wurde ein umfangreicher Stakeholderprozess zur Entwicklung des Campusbereichs durchgeführt. Die hier erarbeiteten Nutzeranforderungen, Funktionsbausteine und Entwicklungsziele sind im Rahmen der Fortschreibung der Masterplanung zu validieren, weiterzuentwickeln und an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Nutzer- und Raumbedarfe des Campusbereichs als zentrale Innovations-, Forschungs- und Transferplattform des High-Tech Parks sind vertiefend zu betrachten und in ein belastbares Nutzungs- und Raumprogramm als Grundlage für die weitere städtebauliche Qualifizierung, die technische Infrastrukturplanung sowie potenzielle Wettbewerbs- und Umsetzungsverfahren zu überführen. Gleichzeitig sind die Wechselwirkungen zwischen Campusfunktionen, flexiblen High-Tech- und Industrieansiedlungen sowie den übrigen Entwicklungsflächen des High-Tech Parks zu berücksichtigen.

Zentrale Inhalte der Nutzungskonzeption:

  • Fortschreibung der bestehenden Nutzungs- und Flächenkonzeption
  • Berücksichtigung aktueller Ansiedlungsinteressen
  • Validierung und Weiterentwicklung der bisherigen Campuskonzeption
  • Vertiefung der Nutzer- und Raumbedarfe für Forschung, Innovation und Technologietransfer
  • Nutzungszuordnung im Einklang mit technischer und städtebaulicher Masterplanung
  • Entwicklung eines belastbaren Nutzungs- und Raumprogramms für das Campus-Areal
  • Sicherstellung einer flexiblen Flächenentwicklung für zukünftige High-Tech- und Industrieansiedlungen

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2.2.4 Äußere Erschließung

Die Erweiterung des Gesamtentwicklungsraums sowie neue Anforderungen aus potenziellen Ansiedlungen erfordert eine Fortschreibung der bestehenden Konzepte zur äußeren technischen Erschließung. Für die äußere verkehrliche Erschließung sind die Ergebnisse des gesondert fortzuschreibenden integrierten Verkehrskonzeptes in die Masterplanung zu übernehmen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Teilgebiet zu berücksichtigen.

Die bisher gebietsspezifisch geplanten Anbindungen an das übergeordnete Verkehrsnetz und die Schnittstellen zu überregionalen Medien- und Infrastrukturnetzen sind zu überprüfen, im Kontext einer Gesamtentwicklung des High-Tech Parks zu betrachten und mit möglichen Erschließungsszenarien der angrenzenden Entwicklungsflächen abzustimmen.

Zentrale Inhalte der äußeren Erschließung:

  • Prüfung und Bewertung der Anschluss-/Anbindungspunkte der inneren verkehrlichen Erschließung an das äußere Erschließungsnetz auf Grundlage der Ergebnisse des integrierten Verkehrskonzeptes Überprüfung von Netzanschluss- und Medienübergabepunkten
  • Bewertung notwendiger Ausbaumaßnahmen
  • Integration der für das Teilgebiet relevanten Ergebnisse des integrierten Verkehrskonzeptes
  • Unterstützung bei Abstimmungen mit Infrastrukturträgern und Behörden

2.2.5 Optimierung technische Masterplanung

Die bestehende technische Masterplanung bildet die Grundlage für die infrastrukturelle Entwicklung des Teilgebiets „Über den Springen“. Vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen, erweiterter Flächenoptionen und konkreter Ansiedlungsinteressen ist diese fortzuschreiben und mit den Entwicklungen der angrenzenden Gebiete abzustimmen.

Ziel ist die Weiterentwicklung eines integrierten Infrastrukturkonzeptes, das die technischen Anforderungen der zukünftigen Nutzer berücksichtigt und gleichzeitig eine wirtschaftliche und phasenweise umsetzbare Entwicklung ermöglicht. Dabei sind die Wechselwirkungen zwischen Flächenentwicklung, technischer Infrastruktur, Mobilität, Freiraum und Wirtschaftlichkeit gesamthaft zu betrachten.

Zentrale Inhalte der technischen Masterplanung:

  • Fortschreibung der technischen Infrastrukturkonzeption
  • Abstimmung mit den aktualisierten Nutzungs- und Flächenszenarien
  • Integration neuer Anforderungen potenzieller Ansiedlungen
  • Vorbereitung nachgelagerter Fach- und Genehmigungsplanungen

2.2.5.1 Energie und Digitalisierung

Die für das Teilgebiet vorliegenden Untersuchungen und Konzepte zur Energieversorgung und Digitalisierung, sind unter Berücksichtigung neuer Ansiedlungsinteressen, veränderter Rahmenbedingungen und mit Hinblick auf die erweiterten Flächenoptionen des High-Tech Parks zu überprüfen, fortzuschreiben und zu konkretisieren.

Die Bedarfe zukünftiger Nutzer an Energieversorgung, Versorgungssicherheit, Resilienz, Digitalisierung und intelligente Infrastrukturen sind zu analysieren und mit den Ergebnissen der vorliegenden Flächen- und Nutzungskonzeption abzugleichen.

Die Ergebnisse des laufenden Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Partners für die Energieversorgung und Energieinfrastruktur sind zu berücksichtigen und, sofern zum Zeitpunkt des Projektstarts bereits ein Partner feststeht, in die weiteren Betrachtungen einzubeziehen.

Ziel ist die Fortschreibung eines belastbaren Energie- und Digitalisierungskonzepts, das die phasenweise Entwicklung des Campus-, Innovations- und Forschungsstandorts unterstützt und gleichzeitig die infrastrukturellen Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlungen schafft.

Zentrale Inhalte Energie und Digitalisierung

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  • Fortschreibung bestehender Energie- und Digitalisierungskonzepte
  • Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Bedarfsannahmen
  • Berücksichtigung neuer Ansiedlungsinteressen und Nutzeranforderungen
  • Analyse von Versorgungssicherheit, Resilienz und Skalierbarkeit
  • Berücksichtigung der Ergebnisse des laufenden Vergabeverfahrens zur Energieversorgung
  • Abstimmung mit Flächenentwicklung und technischer Masterplanung
  • Bewertung erforderlicher Infrastrukturanpassungen und Ausbaupotenziale
  • Entwicklung belastbarer Grundlagen für die weitere Standortentwicklung
  • Vorbereitung nachgelagerter Fach- und Erschließungsplanungen

2.2.5.2 Wasser und Abwasser

Die vorhandenen Konzepte zur Wasserver- und Abwasserentsorgung sind auf Grundlage der fortgeschriebenen Flächenentwicklung sowie geänderter Nutzeranforderungen zu aktualisieren. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen neuer Ansiedlungen auf Wasserbedarfe, Löschwasserversorgung, Regenwassermanagement sowie Schmutz- und Prozesswasserströme zu untersuchen.

Im Fokus stehen die Weiterentwicklung bestehender Infrastrukturkonzepte sowie die Abstimmung mit den übergeordneten Ver- und Entsorgungsstrategien des High-Tech Parks.

Zentrale Inhalte Wasser und Abwasser:

  • Aktualisierung von Bedarfs- und Lastannahmen
  • Fortschreibung von Trink-, Brauch- und Löschwasserkonzepten
  • Vertiefung des Regenwassermanagements
  • Fortschreibung der Abwasserkonzeption
  • Abstimmung mit Netzbetreibern und zuständigen Trägern

2.2.5.3 Ver- und Entsorgung

Im Rahmen der bisherigen Masterplanung wurden die Anforderungen an Ver- und Entsorgungsstrukturen, bezogen auf das Teilgebiet, auf übergeordneter Ebene betrachtet. Vor dem Hintergrund konkreter Ansiedlungsinteressen sowie der fortgeschriebenen Flächen- und Nutzungskonzeption sind die zukünftigen Anforderungen an Entsorgungs-, Service- und Logistikinfrastrukturen erstmals vertiefend zu untersuchen und in die technische Masterplanung zu integrieren.

Hierbei sind insbesondere potenzielle Bedarfe aus Produktion, Forschung, Gewerbe- und Campusnutzungen zu analysieren sowie die daraus resultierenden Anforderungen an Flächen, Sammel- und Umschlagpunkte, Betriebsabläufe und infrastrukturelle Schnittstellen abzuleiten. Darüber hinaus sind Ansätze einer zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft sowie standortübergreifende Synergien innerhalb des High-Tech Parks zu identifizieren und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit zu bewerten.

Die erarbeiteten Grundlagen sind in ein übergeordnetes Ver- und Entsorgungskonzept zu überführen und mit den Bedarfen der angrenzenden Teilentwicklungsgebiete abzugleichen und mit den übergeordneten Fachplanungen abzustimmen.

Zentrale Inhalte Ver- und Entsorgung:

  • Ermittlung zukünftiger Ver- und Entsorgungsbedarfe auf Basis der Nutzungsplanung
  • Entwicklung eines standortweiten Ver- und Entsorgungskonzeptes
  • Betrachtung von Entsorgungs-, Service- und Logistikflächen
  • Integration von Ressourceneffizienzansätzen
  • Abstimmung mit Flächenentwicklung und technischer Masterplanung
  • Bewertung von Betriebsanforderungen und Umsetzbarkeit

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2.2.5.4 Mobilität und Logistik

Im Rahmen der vorangegangenen Masterplanung wurde basierend auf der zugrundeliegenden Nutzungsverortung, technischen Infrastruktur und einer vorgelagerten übergeordneten Verkehrsstudie ein Mobilitätskonzept zur internen und externen Erschließung erstellt.

Dieses ist im Rahmen der Masterplanung, mit Blick auf mögliche Nutzungs- und Flächenänderungen für die innere verkehrliche Erschließung nachzuführen. Ein wichtiger Fokus liegt auf der Vertiefung der ÖPNV-Integration.

Ein Gesamtkonzept für die äußere Erschließung des Teilgebietes, im Kontext zur Entwicklung des gesamten High-Tech Parks, wird in der Fortschreibung der übergeordneten Verkehrsstudie nachgeführt. Die ÖPNV-Erreichbarkeit und die Anbindung mit PKW, LKW und Radmobilität werden innerhalb dieser vom AG bereitgestellten Verkehrsstudie vertieft. Die Ergebnisse sind in der gebietsspezifischen Masterplanung zur inneren verkehrlichen Erschließung zu berücksichtigen.

Das Teilgebiet „Über den Springen“ muss belastbare Infrastrukturen hinsichtlich der Knoten- und Anschlusspunkte an den Randbereichen zu den angrenzenden Gebieten und zum übergeordneten Erschließungsnetz bereitstellen.

Hinsichtlich der inneren Erschließung ist das bestehende Konzept hinsichtlich des Betriebes des ÖPNV sowie der Parkierungsangebote zu vertiefen. Weitergehende Untersuchungen zur äußeren verkehrlichen Erschließung und zu möglichen innovativen Verkehrslösungen erfolgen im Rahmen des gesondert fortzuschreibenden integrierten Verkehrskonzeptes. Die daraus resultierenden Anforderungen sind in die Masterplanung zu integrieren.

Zentrale Inhalte der städtebaulichen Masterplanung:

  • Vertiefung der internen Erschließung
  • Fortschreibung des Straßennetzes (LPH 1 und LPH 2)
  • Parkierungskonzept
  • Integration der für das Teilgebiet relevanten Ergebnisse des integrierten Verkehrskonzeptes Teilnahme an AG Mobilität Sitzungen auf Anforderung des AG

2.2.5.5 Freiraum und Biodiversität

Im Rahmen der bisherigen Masterplanung wurden gebietsspezifisch grundlegende Aussagen zur räumlichen Struktur, zu Grünflächen sowie zur Einbindung landschaftlicher Qualitäten getroffen. Vor dem Hintergrund der fortgeschriebenen Nutzungs- und Flächenentwicklung sowie der zunehmenden Anforderungen an Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und ökologische Resilienz ist ein vertiefendes Freiraum- und Biodiversitätskonzept zu entwickeln und in die Gesamtplanung zu integrieren.

Potenziale des Gebietes hinsichtlich Freiraumvernetzung, Biodiversität, Regenwassermanagement, Mikroklima und Aufenthaltsqualität sind zu analysieren und in ein abgestimmtes Freiraumkonzept zu überführen. Wichtig ist dabei die Verknüpfung der unterschiedlichen Entwicklungsbausteine, der Qualifizierung von Grün- und Aufenthaltsbereiche und die Integration multifunktionaler Freiraumelemente, welche sowohl ökologische als auch funktionale Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse sind mit der technischen Infrastrukturplanung, der Mobilitätsplanung sowie der städtebaulichen Entwicklung abzustimmen und in die Fortschreibung des Masterplans zu integrieren.

Zentrale Inhalte Freiraum und Biodiversität:

  • Entwicklung eines integrierten Freiraum- und Biodiversitätskonzepts
  • Analyse von Klimaanpassungs- und Biodiversitätspotenzialen
  • Entwicklung von Grün-, Aufenthalts- und Vernetzungsstrukturen
  • Integration von Regenwassermanagement und multifunktionalen Freiräumen
  • Abstimmung mit technischer Infrastruktur, Mobilität und Städtebau
  • Entwicklung von Leitlinien für die weitere Freiraum- und Landschaftsplanung

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2.2.6 Städtebauliche Masterplanung

Die bestehende gebietsbezogene Masterplanung ist entsprechend den veränderten Ansiedlungsinteressenten sowie den erweiterten Flächenoptionen in den angrenzenden Entwicklungsgebieten Stemmerberg und Eulenberg anzupassen. Insbesondere neue Nutzungsanforderungen, Veränderungen in der Flächenbelegung sowie Weiterentwicklungen der Campuskonzeption wirken sich auf die räumliche Organisation des Gebiets aus.

Die bestehende städtebauliche Masterplanung ist auf Grundlage der veränderten ansiedlungsbedingten Flächenkulisse sowie technischen Masterplanung zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln. Dabei sind die bisher erarbeiteten städtebaulichen Leitideen und Strukturansätze grundsätzlich fortzuführen und hinsichtlich neuer Anforderungen aus Ansiedlung, Infrastruktur, Mobilität und Freiraum zu qualifizieren.

Die Ergebnisse der bisherigen Nutzer- und Bedarfsanalysen für den Campusbereich sowie neue Erkenntnisse aus Ansiedlungsprozessen sind in die Fortschreibung zu integrieren. Ziel ist die Weiterentwicklung eines konsistenten städtebaulichen Entwicklungsbildes, das die Rolle von „Über den Springen“ als Innovations-, Forschungs- und Campusstandort stärkt und gleichzeitig ausreichend Flexibilität für zukünftige Entwicklungen bietet.

Zentrale Inhalte der städtebaulichen Masterplanung:

  • Fortschreibung der bestehenden städtebaulichen Masterplanung
  • Räumliche Integration neuer Anforderungen aus geänderter Flächenkulisse, Nutzungskonzeption und technischer Masterplanung
  • Weiterentwicklung der bestehenden Campuskonzeption
  • Nachführung städtebaulicher Dichten, Nutzerzahlen und Entwicklungsszenarien
  • Integration neuer Ansiedlungsinteressen
  • Integration der Entwicklungsphasen in die räumliche Struktur
  • Zuarbeit zu Infrastruktur- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Fortschreibung des 2D-Rahmenplans inkl. Freiraum-, Verkehrs- und Infrastrukturstrukturen
  • Erstellung 3D-Visualisierungen und städtebaulicher Darstellungen

2.2.7 Wirtschaftlichkeit

Für die Bereitstellung einer belastbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Entscheidungsgrundlage für eine wirtschaftlich tragfähige Weiterentwicklung des Gebiets, sind im Rahmen der Masterplanung betrachteten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten abzuschätzen. Dies umfasst u.a. technische Infrastrukturen des Areals, äußere mediale Erschließungsthemen, Freiraumplanungen, mögliche Grundstücksherstellungen, gemeinschaftliche soziale Infrastrukturen sowie Hochbauentwicklungen, die im Eigentum der Landesgesellschaft verbleiben.

Im Rahmen der Fortschreibung der Masterplanung sind die vorhandenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu aktualisieren und an neue Ansiedlungsinteressen, veränderte Flächenentwicklungen sowie fortgeschriebene Infrastrukturkonzepte anzupassen. Dabei sind insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Infrastrukturinvestitionen, Flächenentwicklung und Campusfunktionen zu berücksichtigen.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt in enger Abstimmung mit der technischen Masterplanung und den Entwicklungsphasen.

Zentrale Inhalte der Wirtschaftlichkeit:

  • Fortschreibung bestehender Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Fortführung der Kostenschätzung aus technischer Infrastruktur- und Freiraumplanung
  • Bewertung von Infrastruktur-, Erschließungs- und Hochbauinvestitionen
  • Berücksichtigung aktueller Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Bewertung der Investitions- und Betriebskosten auf Grundlage der jeweiligen Planungstiefe

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2.2.8 Unterstützung der Priorisierung von Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen Phasierung

Die Entwicklung des High-Tech Parks ist auf verschiedene Phasen unterteilt. Hintergrund sind neben der Größe des Entwicklungsgebiets insbesondere die Verfügbarkeit von Energie, Wasser und weiteren technischen Infrastrukturen sowie die zeitliche Entwicklung konkreter Ansiedlungsvorhaben.

Die technische und infrastrukturelle Umsetzbarkeit der einzelnen Entwicklungsphasen ist teilgebietsspezifisch zu untersuchen und dafür erforderliche Voraussetzungen aufzuzeigen. Hierbei sind insbesondere die Verfügbarkeit technischer Medien, notwendige Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen, konkrete Ansiedlungsinteressenten sowie laufende Vermarktungsaktivitäten zu berücksichtigen. Die Phasierung ist fortlaufend mit den Entwicklungen in den angrenzenden Teilgebieten sowie mit den Anforderungen potenzieller Nutzer abzugleichen und bei Bedarf anzupassen.

Ziel ist die Erarbeitung einer belastbaren Aufsiedlungsstrategie, welche Infrastrukturentwicklung, Flächenverfügbarkeit und Ansiedlungsprozesse optimal miteinander verknüpft und dadurch eine wirtschaftliche sowie technisch umsetzbare Entwicklung des Gesamtstandorts ermöglicht

Zentrale Inhalte des Phasierungskonzepts:

  • Fortschreibung des bestehenden Phasierungskonzepts
  • Ableitung einer technisch und infrastrukturell belastbaren Entwicklungsreihenfolge
  • Konsolidierung der Machbarkeit der technischen Medienversorgung
  • Berücksichtigung aktueller und potenzieller Ansiedlungsvorhaben
  • Integration von Vermarktungsaktivitäten und Ansiedlungsprozessen in die Entwicklungsplanung
  • Abstimmung mit technischen Fachplanungen, Infrastrukturpartnern und Versorgern
  • Identifikation kritischer infrastruktureller Abhängigkeiten und Engpässe
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung der Flächenentwicklung

2.3 Masterplan Eulenberg

2.3.1 Einarbeitung und Ausgangslage

Für die Fläche Eulenberg liegen umfangreiche Planungsgrundlagen, Gutachten, Genehmigungen und technische Vorarbeiten aus dem ursprünglichen Ansiedlungsprozess von Intel vor. Diese Unterlagen bilden eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Fläche und sind hinsichtlich ihrer Aktualität, Belastbarkeit und Übertragbarkeit auf zukünftige Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu überprüfen.

Die vorhandenen Unterlagen sind systematisch auszuwerten und hinsichtlich ihrer Relevanz für zukünftige Investorenanforderungen, Flächenentwicklungen und Infrastrukturbedarfe zu bewerten. Dabei sind insbesondere technische, wirtschaftliche, infrastrukturelle und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Die im Rahmen des ursprünglich geplanten Ansiedlungsprozesses entwickelten Grundlagen sind auf ihre Übertragbarkeit auf zukünftige Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu prüfen und zu bewerten. Ziel ist die Identifikation belastbarer Grundlagen, die für die weitere Entwicklung der Fläche genutzt werden können, sowie die Ermittlung möglicher Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe.

Zentrale Inhalte der Einarbeitung und Ausgangslage

  • Sichtung und Analyse vorhandener Planungsgrundlagen und Gutachten
  • Bewertung bestehender Genehmigungen und technischer Vorarbeiten
  • Analyse infrastruktureller und planungsrechtlicher Rahmenbedingungen
  • Bewertung der Übertragbarkeit der im ursprünglichen Ansiedlungsprozess entwickelten Grundlagen auf zukünftige Entwicklungsszenarien
  • Identifikation von Anpassungs- und Ergänzungsbedarfen
  • Ermittlung relevanter Schnittstellen zur technischen und städtebaulichen Masterplanung
  • Schaffung einer belastbaren Arbeitsgrundlage für die weitere Entwicklung der Fläche

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2.3.2 Zieldefinition und Vision

Die Fläche „Eulenberg“ verfügt aufgrund der vorhandenen planungsrechtlichen Vorarbeiten sowie der im Zusammenhang mit früheren Ansiedlungsprozessen geschaffenen Rahmenbedingungen über eine besondere Stellung innerhalb des High-Tech Parks. Ziel ist die Weiterentwicklung der Fläche als Standort für eine oder mehrere großflächige Ansiedlungen mit überregionaler Strahlkraft im Bereich der High-Tech-Industrie.

Im Rahmen der Masterplanung ist die strategische Rolle des Gebiets innerhalb der Gesamtentwicklung des High-Tech Parks weiter zu schärfen. Dabei sind die Anforderungen potenzieller Großinvestoren, verfügbare Infrastrukturkapazitäten sowie die Auswirkungen auf Flächenentwicklung, Mobilität, Medienversorgung und technische Infrastruktur zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Entwicklung der Fläche mit den übergeordneten Entwicklungszielen des High-Tech Parks vereinbar bleibt.

Da die konkreten Investorenanforderungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend bekannt sind, sind unterschiedliche Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu betrachten und hinsichtlich ihrer technischen, räumlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten. Ziel ist die Schaffung einer belastbaren Entwicklungsgrundlage, die sowohl eine flexible Reaktion auf zukünftige Investorenanfragen ermöglicht als auch die langfristige Entwicklungsperspektive des Gesamtstandorts unterstützt.

Zentrale Inhalte der Zieldefinition und Vision:

  • Positionierung des Eulenbergs als Standort für eine oder mehrere großflächige Ansiedlungen
  • Bewertung unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Berücksichtigung zukünftiger Anforderungen potenzieller Großinvestoren
  • Abstimmung mit den Entwicklungszielen des High-Tech Parks
  • Bewertung der Auswirkungen auf Infrastruktur, Mobilität und Flächenentwicklung
  • Sicherstellung einer konsistenten Entwicklung mit den übrigen Teilflächen
  • Schaffung einer belastbaren Grundlage für Vermarktung, Ansiedlung und Infrastrukturentwicklung

2.3.3 Nutzung und Fläche

Für das Gebiet „Eulenberg“ ist die Entwicklung einer oder mehrerer großflächiger Ansiedlungen vorgesehen. Aufbauend auf den vorhandenen planungsrechtlichen Grundlagen sowie den im Rahmen des Intel-Ansiedlungsprozesses geschaffenen Entwicklungsvoraussetzungen ist die Fläche hinsichtlich ihrer Eignung für unterschiedliche Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu bewerten und weiterzuentwickeln.

Da die konkreten Anforderungen zukünftiger Investoren zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend bekannt sind, sind unterschiedliche Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Flächenbedarfe, infrastrukturellen Anforderungen, wirtschaftlichen Auswirkungen sowie ihrer Wechselwirkungen mit den übrigen Entwicklungsflächen des High-Tech Parks zu untersuchen und zu bewerten. Dabei ist sowohl die Ansiedlung eines einzelnen Großinvestors als auch die Entwicklung mehrerer zusammenhängender Großansiedlungen zu berücksichtigen.

Im Fokus stehen insbesondere die Anforderungen an die äußere Erschließung, die technische Infrastruktur sowie die Schnittstellen zu den angrenzenden Entwicklungsflächen. Die innere Flächenorganisation und Erschließung sind grundsätzlich investorenabhängig und daher lediglich auf konzeptioneller Ebene zu betrachten.

Zentrale Inhalte des Leistungsbausteins Nutzung und Fläche:

  • Integration der übergeordneten Ansiedlungsstrategie
  • Entwicklung und Bewertung unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Berücksichtigung eines oder mehrerer Großinvestoren
  • Bewertung der Auswirkungen auf Infrastruktur, Erschließung und Flächenentwicklung
  • Analyse möglicher Wechselwirkungen mit den Entwicklungsflächen „Über den Springen“ und „Stemmerberg“

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  • Ableitung von Anforderungen an die äußere Erschließung und technische Infrastruktur
  • Schaffung belastbarer Grundlagen für Infrastruktur-, Vermarktungs- und Entwicklungsentscheidungen

2.3.4 Äußere Erschließung

Die äußere Erschließung stellt einen der zentralen Erfolgsfaktoren für die Entwicklung des Gebiets „Eulenberg“ dar. Vor dem Hintergrund möglicher Großansiedlungen sind die bestehenden Erschließungsansätze hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Skalierbarkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen und mit den Anforderungen potenzieller Investoren abzugleichen.

Hierbei sind insbesondere die Medienanschlüsse sowie überregionale Infrastrukturmaßnahmen zu betrachten. Aufbauend auf den vorhandenen Planungsgrundlagen und Genehmigungen sind, in Zusammenarbeit mit extern beauftragten Gutachten, unterschiedliche Ansiedlungsszenarien hinsichtlich ihrer Anforderungen an Verkehrsinfrastruktur, Medienversorgung und Flächenerschließung zu bewerten.

Darüber hinaus sind die Auswirkungen möglicher Großansiedlungen auf die angrenzenden Entwicklungsflächen sowie auf die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks zu analysieren. Ziel ist die Entwicklung eines belastbaren Rahmens für die äußere technische Erschließung sowie die Integration der Anforderungen und Ergebnisse des gesonderten integrierten Verkehrskonzeptes.

Zentrale Inhalte der äußeren Erschließung:

  • Überprüfung und Fortschreibung bestehender Erschließungsansätze
  • Analyse der Anforderungen unterschiedlicher Großansiedlungsszenarien
  • Betrachtung von Straßen-, Medien- und Logistikanschlüssen
  • Bewertung bestehender Infrastrukturkapazitäten und Ausbaupotenziale
  • Berücksichtigung vorhandener Genehmigungen und Planungsgrundlagen
  • Analyse der Auswirkungen auf angrenzende Entwicklungsflächen und den Gesamtstandort
  • Unterstützung bei Abstimmungen mit Infrastrukturträgern und Behörden
  • Entwicklung eines belastbaren Rahmens für die äußere technische Erschließung und Integration der verkehrlichen Anforderungen aus dem integrierten Verkehrskonzept Technische Masterplanung

Für das Gebiet „Eulenberg“ ist eine technische Masterplanung zu entwickeln, welche die infrastrukturelle Entwicklungsfähigkeit der Fläche für unterschiedliche Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien untersucht und bewertet. Ziel ist die Schaffung eines belastbaren Infrastrukturrahmens, der die Anforderungen potenzieller Investoren berücksichtigt und gleichzeitig mit der technischen Gesamtstrategie des High-Tech Parks abgestimmt ist.

Insbesondere sind die Anforderungen an Energieversorgung, Wasserverfügbarkeit, Medienversorgung, Digitalisierung, Logistik sowie die übergeordnete Erschließung zu betrachten. Da die konkreten Anforderungen zukünftiger Investoren zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend bekannt sind, sind unterschiedliche Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die technische Infrastruktur zu untersuchen und zu bewerten.

Die technische Masterplanung fokussiert dabei insbesondere auf die äußeren Infrastruktur- und Medienanschlüsse der Fläche sowie auf die Schnittstellen zu den übrigen Entwicklungsflächen des High-Tech Parks. Bereits bestehende Konzepte der verantwortlichen kommunalen Versorgungsträger und Konzessionäre sind in diese Betrachtungen einzubeziehen und mit Hinblick auf die erforderliche Bearbeitungstiefe innerhalb der Masterplanung konsequent zu berücksichtigen. Die innere Infrastruktur- und Erschließungsplanung ist grundsätzlich investorenabhängig und wird daher lediglich auf konzeptioneller Ebene berücksichtigt.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die technische Standortentwicklung, die weitere Vermarktung der Fläche sowie die Bewertung erforderlicher Infrastrukturinvestitionen.

Zentrale Inhalte der technischen Masterplanung:

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  • Bewertung der infrastrukturellen Entwicklungsfähigkeit der Fläche
  • Analyse unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Untersuchung externer Infrastruktur- und Medienanschlüsse
  • Bewertung von Netzkapazitäten und Ausbauanforderungen
  • Identifikation kritischer Infrastrukturbedarfe und Schnittstellen
  • Abstimmung mit der technischen Gesamtstrategie des High-Tech Parks
  • Bewertung von Auswirkungen auf angrenzende Entwicklungsflächen
  • Schaffung belastbarer Grundlagen für Infrastruktur-, Ansiedlungs- und Vermarktungsentscheidungen

2.3.4.1 Energie und Digitalisierung

Für die Fläche Eulenberg sind die bestehenden Erkenntnisse und Planungsgrundlagen aus dem ursprünglichen Ansiedlungsprozess, hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf zukünftige Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien, zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die verfügbaren Infrastrukturkapazitäten sowie die Anforderungen potenzieller Investoren an Energieversorgung, Versorgungssicherheit, Redundanz, Medienversorgung und digitale Infrastrukturen, sind zu bewerten.

Konkreten Anforderungen zukünftiger Ansiedlungen stehen noch nicht fest. Deshalb sind unterschiedliche Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Energie- und Medieninfrastruktur, zu untersuchen. Die Betrachtung fokussiert dabei insbesondere auf Netzanschlüsse, Kapazitäten, Ausbaupotenziale und Schnittstellen zur übergeordneten Infrastruktur des High-Tech Parks.

Die Ergebnisse des laufenden Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Partners für die Energieversorgung und Energieinfrastruktur sind einzubeziehen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Entwicklung der Fläche zu bewerten.

Zentrale Inhalte Energie und Digitalisierung

  • Analyse und Weiterentwicklung bestehender Grundlagen aus dem Intel-Ansiedlungsprozess
  • Bewertung unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Analyse von Netzanschlüssen, Versorgungssicherheit und Skalierbarkeit
  • Bewertung vorhandener Infrastrukturkapazitäten und Ausbaupotenziale
  • Berücksichtigung der Ergebnisse des laufenden Vergabeverfahrens zur Energieversorgung
  • Analyse der Schnittstellen zur Infrastruktur des High-Tech Parks
  • Ableitung technischer Infrastruktur- und Ausbauanforderungen
  • Vorbereitung nachgelagerter Fachplanungen

2.3.4.2 Wasser und Abwasser

Die vorhandenen wasserwirtschaftlichen Grundlagen aus dem ursprünglichen Ansiedlungsprozess sind hinsichtlich ihrer Aktualität und Übertragbarkeit auf zukünftige Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu überprüfen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen potenzieller Investoren an Trinkwasser-, Brauchwasser-, Kühlwasser-, Löschwasser- und Abwasserinfrastrukturen zu betrachten.

Die Betrachtung fokussiert insbesondere auf vorhandene Kapazitäten, Anschlusspunkte, Infrastrukturengpässe sowie mögliche Ausbauanforderungen. Ziel ist die Bewertung der wasserwirtschaftlichen Entwicklungsfähigkeit der Fläche für unterschiedliche Großansiedlungsszenarien sowie die Identifikation erforderlicher Vorleistungen zur Sicherstellung der Ansiedlungsfähigkeit.

Zentrale Inhalte Wasser und Abwasser:

  • Analyse bestehender wasserwirtschaftlicher Grundlagen
  • Bewertung unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Untersuchung von Trink-, Brauch-, Kühl-, Löschwasser- und Abwasseranforderungen
  • Bewertung bestehender Infrastrukturkapazitäten und Anschlusspunkte
  • Entwicklung möglicher Ausbau- und Versorgungsszenarien
  • Analyse wasserwirtschaftlicher Schnittstellen zum Gesamtstandort

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  • Abstimmung mit wasserwirtschaftlichen Fachplanungen

2.3.4.3 Ver- und Entsorgung

Für das Entwicklungsgebiet „Eulenberg“ sind die Anforderungen an Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu untersuchen. Hierbei sind insbesondere potenzielle Anforderungen aus industriellen Produktionsprozessen, Servicefunktionen und logistischen Abläufen zu betrachten.

Da die konkreten Anforderungen zukünftiger Nutzer noch nicht abschließend bekannt sind, ist ein flexibler konzeptioneller Rahmen zu entwickeln, der unterschiedliche Entwicklungsszenarien berücksichtigt und die zukünftige Ansiedlungsfähigkeit der Fläche unterstützt. Die Betrachtung fokussiert dabei insbesondere auf die äußeren infrastrukturellen Voraussetzungen, erforderliche Schnittstellen sowie mögliche Vorleistungen.

Zentrale Inhalte Ver- und Entsorgung:

  • Entwicklung eines konzeptionellen Ver- und Entsorgungsansatzes
  • Berücksichtigung standortspezifischer Stoffstrom- und Kreislaufwirtschaftspotenziale
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Großansiedlungsszenarien
  • Ableitung der standortspezifischen Flächenbedarfe für Ver- und Entsorgungsfunktionen
  • Untersuchung möglicher industrieller Anforderungen
  • Bewertung von Infrastruktur- und Anschlussanforderungen
  • Analyse relevanter Schnittstellen zum Gesamtstandort
  • Abstimmung mit technischer Masterplanung und Flächenentwicklung

2.3.4.4 Mobilität und Logistik

Auf Grundlage der Ergebnisse des integrierten Verkehrskonzeptes sind für das Teilgebiet Eulenberg relevante Anforderungen an die äußere verkehrliche Erschließung und logistische Anbindung zu integrieren. untersuchen.

Die innere Verkehrsorganisation und Erschließung sind grundsätzlich als investorenabhängige Aufgabenstellung zu betrachten und nur auf konzeptioneller Ebene zu berücksichtigen.

Planungsziel ist die räumlich-technische Berücksichtigung einer belastbaren äußeren Erschließung mit Fokus auf die Schnittstellen zu den übrigen Entwicklungsflächen des High-Tech Parks.

Zentrale Inhalte im Bereich Mobilität und Logistik:

  • Überprüfung bestehender Erschließungsansätze und Bewertung der bestehenden äußeren verkehrlichen Erschließung
  • Analyse der Anforderungen unterschiedlicher Großansiedlungsszenarien
  • Betrachtung regionaler und überregionaler Verkehrsanschlüsse
  • Analyse von Auswirkungen auf die Verkehrsnetze des Gesamtstandorts
  • Berücksichtigung von ÖPNV- und Radverkehrsanbindungen
  • Abstimmung mit den Entwicklungsflächen „Über den Springen“ und „Stemmerberg“
  • Teilnahme an AG-Mobilität-Sitzungen sowie fachliche Begleitung erforderlicher Gutachten auf Anforderung des AG

2.3.4.5 Freiraum und Biodiversität

Die Freiraumplanung konzentriert sich im Gebiet „Eulenberg“ insbesondere auf die Einbindung der Entwicklungsfläche in die umgebenden Landschaftsräume sowie auf die Berücksichtigung von Anforderungen aus Klimaanpassung, Regenwassermanagement und naturschutzfachlicher Entwicklung.

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Da die konkrete Gebäude- und Nutzungsstruktur maßgeblich von zukünftigen Ansiedlern abhängen wird, sind die freiraumplanerischen Inhalte auf strategischer Ebene zu entwickeln und mit den Anforderungen der technischen Infrastruktur sowie den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen abzustimmen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung belastbarer Leitlinien für zukünftige Investorenvorhaben sowie auf der Sicherstellung einer funktionalen Verknüpfung zwischen Freiraumstrukturen, Infrastrukturkorridoren und wasserwirtschaftlichen Anforderungen.

Die Freiraumplanung bildet dabei die Grundlage für eine landschaftsverträgliche Entwicklung der Fläche und trägt dazu bei, Klimaanpassung, Biodiversität und Standortqualität frühzeitig in die Entwicklung des Gebiets zu integrieren.

Zentrale Inhalte Freiraum und Biodiversität:

  • Entwicklung eines strategischen Freiraumkonzeptes
  • Integration von Klimaanpassungs- und Biodiversitätsmaßnahmen
  • Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen
  • Abstimmung mit technischer Infrastruktur und Erschließung
  • Entwicklung von Leitlinien für spätere Investorenvorhaben
  • Sicherstellung der Einbindung der Entwicklungsfläche in den Landschaftsraum
  • Berücksichtigung von Infrastrukturkorridoren und Schnittstellen zu angrenzenden Entwicklungsflächen

2.3.5 Städtebauliche Masterplanung

Mit dem Ziel, die Fläche Eulenberg als Standort für eine oder mehrere großflächige Ansiedlungen zu entwickeln, ist ein investorenorientierter räumlicher Entwicklungsrahmen zu erarbeiten. Im Vordergrund steht dabei nicht die Entwicklung eines detaillierten städtebaulichen Konzepts, sondern die Schaffung belastbarer Rahmenbedingungen für zukünftige Investoren- und Infrastrukturentscheidungen.

Ausgangspunkt bilden die vorhandenen planungsrechtlichen Grundlagen sowie die Ergebnisse der technischen Masterplanung. Aufbauend hierauf sind unterschiedliche Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Anforderungen an Flächen, Infrastrukturkorridore, Erschließung und Entwicklungsoptionen zu untersuchen. Die innere Flächenorganisation bleibt dabei grundsätzlich investorenabhängig und wird lediglich auf übergeordneter Ebene betrachtet.

Die städtebauliche Masterplanung dient insbesondere der räumlichen Integration der äußeren Erschließung, technischer Infrastrukturtrassen sowie der Schnittstellen zur Gesamtentwicklung des High-Tech Parks.

Zentrale Inhalte der städtebaulichen Masterplanung:

  • Entwicklung eines investorenorientierten Entwicklungsrahmens
  • Darstellung unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Räumliche Integration technischer Infrastruktur und äußerer Erschließung
  • Bewertung infrastruktureller Anforderungen und Flächenpotenziale
  • Analyse von Wechselwirkungen mit den übrigen Entwicklungsflächen
  • Berücksichtigung der Entwicklungsphasen und infrastrukturellen Abhängigkeiten
  • Zuarbeit zu Wirtschaftlichkeits- und Investitionsbetrachtungen
  • Erstellung eines 2D-Rahmenplans inklusive Freiraum-, Verkehrs- und Infrastrukturstrukturen
  • Erstellung von 3D-Visualisierungen zur Veranschaulichung der Entwicklungsoptionen

2.3.6 Wirtschaftlichkeit

Um eine wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage bereitzustellen, ist es relevant, alle Maßnahmen wirtschaftlich zu bewerten und hinsichtlich Kosten- und Erlösstrukturen abzuschätzen. Dies umfasst unter anderem technische Infrastrukturen des Areals, ggf. äußere mediale Erschließungsthemen, Freiraumplanungen, mögliche Grundstücksherstellungen, soziale Infrastrukturen sowie Flächen, die im Eigentum des Landes verbleiben.

Im Rahmen der Betrachtung sind unterschiedliche Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu bewerten, welche Auswirkungen potenzielle Großansiedlungen

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auf Infrastrukturbedarfe, Erschließungsaufwendungen und Flächenentwicklung haben. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit der technischen Masterplanung, und den Entwicklungsphasen der Fläche.

Ziel ist die Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung der Fläche Eulenberg sowie die Bewertung unterschiedlicher Entwicklungs- und Ansiedlungsoptionen.

Zentrale Inhalte der Wirtschaftlichkeit:

  • Kostenschätzung der technischen Infrastrukturen
  • Bewertung von Erschließungs-, Freiraum- und Flächenentwicklungskosten
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Analyse der Auswirkungen potenzieller Großansiedlungen auf Infrastruktur- und Erschließungskosten
  • Unterstützung der Priorisierung von Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen

2.3.7 Phasierung Eulenberg

Mögliche unterschiedliche Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien sind, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Infrastruktur, Medienversorgung, Erschließung und erforderliche Vorleistungen, zu analysieren und in eine belastbare Entwicklungs- und Phasierungsstrategie zu überführen. Dabei sind Investorenanfragen, Vermarktungsaktivitäten / -ideen des AG sowie infrastrukturelle Vorleistungen in einem integrierten Entwicklungsansatz zusammenzuführen.

Die Phasierung soll sicherstellen, dass die Fläche kurzfristig auf konkrete Ansiedlungsanfragen reagieren kann und gleichzeitig die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen für unterschiedliche Entwicklungsszenarien geschaffen werden.

Zentrale Inhalte des Phasierungskonzepts:

  • Entwicklung einer investorenorientierten Phasierungsstrategie
  • Abstimmung der Entwicklungsphasen mit der Verfügbarkeit technischer Infrastrukturen
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Großansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Integration von Vermarktungs- und Ansiedlungsprozessen in die Entwicklungsplanung
  • Abstimmung mit Infrastrukturpartnern, Netzbetreibern und Versorgern
  • Bewertung technischer Vorleistungen zur Sicherstellung der Ansiedlungsfähigkeit
  • Analyse von Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks
  • Entwicklung einer flexiblen und marktgerechten Entwicklungslogik für die Fläche Eulenberg

2.4 Masterplan Stemmerberg (Optional)

2.4.1 Einarbeitung und Ausgangslage

Mit dem Entwicklungsgebiet Stemmerberg wird eine zusätzliche Entwicklungsfläche in den Gesamtumgriff des High-Tech Parks integriert. Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplanentwurf vor, der die erste Grundlage für die weitere Flächenentwicklung bildet. Bislang bestehen keine vertiefenden Untersuchungen, Masterplanungen oder abgestimmten Entwicklungskonzepte. Wesentliche Grundlagen für die zukünftige Entwicklung des Gebiets sind im Rahmen dieses Projekts zu erarbeiten sind.

Im Rahmen der Einarbeitung sind sämtliche vorliegenden Planungsgrundlagen, Gutachten, Fachkonzepte und Abstimmungsergebnisse zu sichten und hinsichtlich ihrer Aktualität, Umsetzbarkeit und Schnittstellen zu den angrenzenden Entwicklungsflächen zu bewerten. Die Auswirkungen des bestehenden Bebauungsplanentwurfs auf Flächenentwicklung, technische Infrastruktur, Mobilität und Aufsiedlungsstrategie sowie auf möglichen Anpassungsbedarfen im Zusammenhang mit der gesamthaften Entwicklung des High-Tech Parks sind zu analysieren und darzustellen.

Für das Gebiet liegen bislang keine vertiefenden Nutzungs-, Infrastruktur- oder Entwicklungskonzepte vor. Deshalb sind die wesentlichen Rahmenbedingungen, Potenziale, Restriktionen und

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Entwicklungsmöglichkeiten zunächst systematisch zu erfassen und als Grundlage für die weitere Bearbeitung aufzubereiten.

Ziel ist die Entwicklung eines eigenständigen Teilmasterplans Stemmerberg, der gleichzeitig in die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks integriert werden kann.

Zentrale Inhalte der Einarbeitung und Ausgangslage:

  • Sichtung und Analyse vorhandener Planungsgrundlagen
  • Bewertung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs
  • Analyse von Schnittstellen zu „Über den Springen“ und „Eulenberg“
  • Erfassung wesentlicher Potenziale, Restriktionen und Entwicklungsoptionen
  • Analyse bestehender Rahmenbedingungen für Infrastruktur, Mobilität und Flächenentwicklung
  • Identifikation fachlicher Vertiefungs- und Untersuchungsbedarfe
  • Ableitung von Handlungs- und Anpassungsbedarfen
  • Schaffung einer konsolidierten Arbeitsgrundlage für die weitere Masterplanung

2.4.2 Zieldefinition und Vision

Mit der Integration des Entwicklungsgebiets Stemmerberg in den Umgriff des High-Tech Parks ist für das Gebiet erstmals ein belastbares Zielbild sowie eine Entwicklungsvision zu erarbeiten. Aufbauend auf den bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen sowie den Ergebnissen der übergeordneten Ansiedlungsstrategie sind Funktion, Nutzungsschwerpunkte, Entwicklungsperspektiven und infrastrukturelle Anforderungen der Fläche zu definieren.

Dafür sind maximal 2 mögliche Entwicklungsszenarien zunächst zu erarbeiten und hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und räumlichen Auswirkungen zu bewerten. Hierbei sind aktuelle Marktanforderungen, potenzielle Ansiedlungsinteressen sowie die zukünftige Rolle des Gebiets innerhalb des High-Tech Parks zu berücksichtigen.

Entwicklungsziel ist ein belastbares Entwicklungsprofil für das Teilgebiet Stemmerberg, welches als Grundlage für die weitere Flächenentwicklung, die technische Masterplanung, die Vermarktung sowie die schrittweise Aufsiedlung des Gebiets dient. Die Ergebnisse sind mit den Entwicklungszielen der Flächen „Über den Springen“ und „Eulenberg“ abzustimmen und in die Gesamtentwicklung des High- Tech Parks einzuordnen.

Zentrale Inhalte der Zieldefinition und Vision

  • Entwicklung eines erstmaligen Zielbilds für das Gebiet Stemmerberg
  • Untersuchung und Bewertung von 2 unterschiedlichen Entwicklungsszenarien
  • Definition von Nutzungsschwerpunkten und Entwicklungszielen
  • Berücksichtigung aktueller Markt- und Ansiedlungsentwicklungen
  • Abstimmung mit der Ansiedlungsstrategie des High-Tech Parks
  • Berücksichtigung technischer und infrastruktureller Anforderungen
  • Einordnung der Fläche in die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks
  • Schaffung einer belastbaren Grundlage für die weitere Masterplanung

2.4.3 Nutzung und Fläche

Für das Gebiet Stemmerberg liegt ein vorläufiger Bebauungsplanentwurf vor. Dieser bildet die Grundlage für die weitere Flächenentwicklung. Die wesentlichen Flächen- und Erschließungsstrukturen des bestehenden Planungsansatzes sind grundsätzlich beizubehalten aber gleichzeitig an die Anforderungen der Gesamtentwicklung des High-Tech Parks anzupassen.

Für das Gebiet liegen bislang keine vertiefenden Untersuchungen zu Nutzungsschwerpunkten, Nutzergruppen oder infrastrukturellen Anforderungen vor. Deshalb sind max. 2 unterschiedliche Nutzungs- und Entwicklungsszenarien zu erarbeiten und hinsichtlich ihrer Flächenbedarfe, technischen Anforderungen, wirtschaftlichen Auswirkungen und Umsetzbarkeit zu bewerten. Hierbei sind insbesondere die Ergebnisse der übergeordneten Ansiedlungsstrategie, aktuelle Marktanforderungen sowie zukünftige Ansiedlungs- und Vermarktungsperspektiven zu berücksichtigen.

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Auf dieser Grundlage sind geeignete Nutzungsschwerpunkte und Flächenzuordnungen für das Gebiet abzuleiten und mit den Anforderungen der technischen Masterplanung, der Mobilitätsplanung sowie den angrenzenden Entwicklungsflächen abzustimmen. Erforderliche Anpassungen des bestehenden Flächen- und Erschließungskonzepts sind hierbei zu identifizieren und im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen.

Ziel ist die Entwicklung eines eigenständigen belastbaren Flächen- und Nutzungskonzepts für das Gebiet Stemmerberg, welches die Grundlage für die weitere technische, städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung bildet, sich aber grundsätzlich in die Erfordernisse der Gesamtentwicklung des High-Tech Parks einfügen lässt.

Zentrale Inhalte des Leistungsbausteins Nutzung und Fläche

  • Analyse und Bewertung von max. 2 unterschiedlichen Nutzungs- und Entwicklungsszenarien
  • Ableitung geeigneter Nutzungsschwerpunkte und Flächenzuordnungen
  • Berücksichtigung der Ergebnisse der Ansiedlungsstrategie sowie aktueller Marktanforderungen
  • Bewertung technischer, wirtschaftlicher und infrastruktureller Auswirkungen unterschiedlicher Nutzungsansätze
  • Abstimmung mit technischer Masterplanung, Mobilitätsplanung und Erschließung
  • Identifikation erforderlicher Anpassungen des Flächen- und Erschließungskonzepts
  • Entwicklung eines belastbaren Flächen- und Nutzungskonzepts als Grundlage der weiteren Gebietsentwicklung

2.4.4 Äußere Erschließung

Das Entwicklungsgebiet Stemmerberg ist sowohl als eigenständiger Entwicklungsstandort als auch als Bestandteil des High-Tech Parks zu betrachten. Die äußere Erschließung ist daher nicht isoliert für das Einzelgebiet, sondern im Zusammenhang mit den angrenzenden Entwicklungsflächen sowie den übergeordneten Verkehrs- und Mediennetzen zu betrachten.

Auf Basis des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs sind die technischen Anbindungen des Gebiets zu überprüfen und unter Berücksichtigung aktualisierter Nutzungsannahmen, zukünftiger Ansiedlungsinteressen sowie möglicher Entwicklungsszenarien fortzuentwickeln. Die Anforderungen an die äußere verkehrliche Erschließung ergeben sich aus dem gesondert fortzuschreibenden integrierten Verkehrskonzept und sind in die Masterplanung zu integrieren. Hierzu gehören insbesondere die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz, mögliche Medienübergabepunkte, Netzanschlüsse sowie die Abstimmung mit den Erschließungsstrategien der benachbarten Entwicklungsflächen. Darüber hinaus sind mögliche Auswirkungen unterschiedlicher Nutzungsmischungen auf Verkehrsaufkommen, Infrastrukturkapazitäten und Erschließungsanforderungen zu bewerten.

Ziel ist die Entwicklung einer belastbaren Erschließungsstrategie, die sowohl die eigenständige Entwicklung des Standorts als auch seine Integration in die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks ermöglicht und ausreichend Flexibilität für zukünftige Ansiedlungs- und Entwicklungsperspektiven bietet.

Zentrale Inhalte der äußeren Erschließung:

  • Überprüfung und Fortschreibung der äußeren technischen Erschließung
  • Integration der Anforderungen und Ergebnisse des integrierten Verkehrskonzeptes , Analyse von Verkehrs-, Medien- und Netzanschlussanforderungen
  • Bewertung unterschiedlicher technischer Erschließungsoptionen
  • Abstimmung mit den Entwicklungsflächen „Über den Springen“ und „Eulenberg“
  • Berücksichtigung zukünftiger Infrastruktur- und Kapazitätsanforderungen
  • Bewertung von Auswirkungen auf Mobilität, Logistik und Erschließungsaufwand
  • Abstimmung mit Infrastrukturträgern und Behörden

2.4.5 Technische Masterplanung

Für das Gebiet Stemmerberg ist auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanentwurfs sowie möglicher Ansiedlungsszenarien eine abgestimmte eigenständige technische Masterplanung zu

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entwickeln. Für das Gebiet liegen keine vertiefenden Untersuchungen zu technischen Infrastrukturen, Medienbedarfen oder Entwicklungsszenarien vor. Wesentliche infrastrukturelle Anforderungen und Rahmenbedingungen sind zunächst zu ermitteln und in ein belastbares technisches Gesamtkonzept zu überführen.

Hierzu sind max. 2 unterschiedliche Nutzungs-, Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Mobilität, Logistik, Ver- und Entsorgung sowie weitere technische Infrastrukturen zu untersuchen und zu bewerten. Dabei sind sowohl aktuelle Marktanforderungen als auch zukünftige Ansiedlungs- und Vermarktungsperspektiven zu berücksichtigen.

Die technische Masterplanung bildet die Grundlage für die weitere Flächenentwicklung, die wirtschaftliche Bewertung sowie die spätere Erschließungsplanung. Gleichzeitig dient sie der Bewertung unterschiedlicher Entwicklungsoptionen und der Ableitung langfristig tragfähiger Infrastrukturstrukturen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Entwicklung robuster und phasenweise ausbaubarer Infrastrukturen zu, welche unterschiedliche Entwicklungsperspektiven des Gebiets unterstützen und gleichzeitig die Einbindung in die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks ermöglichen.

Zentrale Inhalte der technischen Masterplanung

  • Entwicklung einer erstmaligen technischen Masterplanung für das Gebiet Stemmerberg
  • Ermittlung wesentlicher Infrastruktur- und Medienbedarfe
  • Untersuchung unterschiedlicher Nutzungs-, Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Entwicklung technischer Infrastrukturkonzepte für Energie, Wasser, Mobilität, Logistik sowie Ver- und Entsorgung
  • Abstimmung mit den Flächen- und Nutzungskonzepten
  • Berücksichtigung zukünftiger Ansiedlungs- und Vermarktungsperspektiven
  • Entwicklung phasenfähiger und langfristig tragfähiger Infrastrukturstrukturen
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit der Gesamtstrategie des High-Tech Parks
  • Vorbereitung nachgelagerter Fach- und Erschließungsplanungen

2.4.5.1 Energie und Digitalisierung

Für das Entwicklungsgebiet Stemmerberg sind die Anforderungen an Energieversorgung und digitale Infrastruktur auf Grundlage der zukünftigen Flächen-, Nutzungs- und Ansiedlungsentwicklung erstmalig vertiefend zu untersuchen. Es liegen keine detaillierten Entwicklungs- oder Infrastrukturkonzepte vor. So sind unterschiedliche Nutzungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Energie-, Medien- und Digitalisierungsbedarfe zu analysieren und zu bewerten.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Ansiedlungsstrategie sowie potenziellen Nutzer- und Marktanforderungen sind Bedarfshochlaufkurven für Strom, Wärme, Kälte, Wasser sowie digitale Infrastrukturen zu entwickeln. Hierbei sind sowohl mögliche Großverbraucher als auch unterschiedliche Nutzungsmischungen zu berücksichtigen. Ziel ist die Ableitung belastbarer Anforderungen an Netzanschlüsse, Verteilinfrastrukturen, Redundanzen, Versorgungssicherheit und zukünftige Ausbaupfade.

Die Ergebnisse des laufenden Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Partners für die Energieversorgung und Energieinfrastruktur sind zu berücksichtigen und, sofern zum Zeitpunkt des Projektstarts bereits ein Partner feststeht, in die weiteren Betrachtungen einzubeziehen. Die hieraus resultierenden Anforderungen und Infrastrukturstrategien sind mit den Entwicklungen des Gebiets abzustimmen.

Die Ergebnisse sind mit den übrigen Fachdisziplinen der technischen Masterplanung zu verzahnen und hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Umsetzbarkeit zu bewerten.

Zentrale Inhalte im Bereich Energie und Digitalisierung

  • Ermittlung zukünftiger Energie- und Digitalisierungsbedarfe auf Grundlage unterschiedlicher Entwicklungsszenarien

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  • Entwicklung von Bedarfshochlaufkurven für Strom, Wärme, Kälte, Wasser und digitale Infrastrukturen
  • Analyse von Netzanschlüssen, Infrastrukturbedarfen und Ausbaupfaden
  • Untersuchung von Anforderungen an Versorgungssicherheit, Redundanzen und Skalierbarkeit
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Ansiedlungs- und Nutzungsszenarien
  • Integration der Ergebnisse des laufenden Vergabeverfahrens zur Energieversorgung
  • Abstimmung mit potenziellen Infrastrukturpartnern, Netzbetreibern und relevanten Stakeholdern
  • Bewertung technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Umsetzbarkeit
  • Abstimmung mit der Gesamtstrategie des High-Tech Parks

2.4.5.2 Wasser und Abwasser

Für das Entwicklungsgebiet Stemmerberg sind die Anforderungen an Wasserver- und Abwasserentsorgung auf Grundlage der zukünftigen Nutzungs-, Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien erstmalig zu ermitteln und in einer integrierten Infrastrukturplanung abzubilden. Auf Grundlage der im Zuge der Nutzungskonzeption definierten und technisch plausibilisierten Vorzugsvariante sind Bedarfsannahmen zu erarbeiten und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wasserbedarfe, Abwassermengen, Regenwassermanagement und wasserwirtschaftliche Infrastruktur zu analysieren und zu bewerten.

Die jeweiligen Anforderungen an Trinkwasser-, Brauchwasser-, Löschwasser-, Kühlwasser- und Abwasserinfrastrukturen sind zu untersuchen und mit den zukünftigen Entwicklungsoptionen des Gebiets abzustimmen. Mögliche Auswirkungen auf bestehende Netze und Infrastrukturkapazitäten sind zu bewerten und ggf. erforderliche Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen abzuleiten.

Regenwassermanagement, Retention, Wasserwiederverwendung sowie klimaresiliente und ressourcenschonende wasserwirtschaftliche Lösungen sind frühzeitig in die Konzeptentwicklung zu integrieren. Die Ergebnisse sind mit den Fachdisziplinen Energie, Freiraum, Mobilität und Städtebau abzustimmen und in die technische Gesamtplanung des Gebiets einzubinden.

Zentrale Inhalte Wasser und Abwasser

  • Ermittlung zukünftiger Wasser- und Abwasserbedarfe auf Grundlage unterschiedlicher Entwicklungsszenarien (max. 2)
  • Entwicklung eines integrierten Wasser- und Abwasserkonzepts
  • Betrachtung von Trink-, Brauch-, Lösch- und Kühlwasserversorgung
  • Bewertung bestehender Infrastrukturkapazitäten und erforderlicher Ausbaumaßnahmen
  • Entwicklung von Konzepten für Regenwassermanagement und Retention
  • Integration von Wasserwiederverwendung und resilienten wasserwirtschaftlichen Lösungen
  • Abstimmung mit technischer Infrastruktur, Freiraum und Städtebau
  • Vorbereitung nachgelagerter Fach- und Erschließungsplanungen

2.4.5.3 Ver- und Entsorgung

Für das Entwicklungsgebiet Stemmerberg sind die Anforderungen an Ver- und Entsorgungsstrukturen erstmals systematisch zu ermitteln und in die technische Masterplanung zu integrieren. Dafür sind unterschiedliche Nutzungs-, Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen zu analysieren und zu bewerten.

Mögliche Anforderungen zukünftiger Industrie-, Forschungs-, Gewerbe- und technologieorientierter Nutzungen hinsichtlich Entsorgung, Serviceinfrastrukturen, Logistik, Stoffströmen und Kreislaufwirtschaft sind zu betrachten und zu berücksichtigen. Daraus sind resultierende Flächenbedarfe, Betriebsanforderungen und infrastrukturellen Schnittstellen abzuleiten und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit zu bewerten.

Parallel dazu sind Potenziale für gemeinschaftliche Ver- und Entsorgungsstrukturen sowie mögliche Synergien mit den übrigen Entwicklungsflächen des High-Tech Parks zu untersuchen. Es ist ein

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belastbares Ver- und Entsorgungskonzepts zu entwickeln, welches die zukünftige Entwicklung des Gebiets unterstützt und gleichzeitig langfristig tragfähige Infrastrukturstrukturen ermöglicht.

Zentrale Inhalte Ver- und Entsorgung

  • Erarbeitung eines belastbaren Grundkonzeptes für die Ver- und Entsorgung für den Entwicklungsbereich Stemmerberg
  • Analyse zukünftiger Ver- und Entsorgungsbedarfe auf Grundlage unterschiedlicher Entwicklungsszenarien
  • Ableitungmöglicher Ver- und Entsorgungsanforderungen aus potenziellen Industrie-, Forschungs- und Gewerbenutzungen
  • Untersuchung potenzieller Stoffströme, Logistikprozesse und Kreislaufwirtschaftsansätze
  • Ableitung von Flächenbedarfen und infrastrukturellen Anforderungen
  • Bewertung technischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit
  • Identifikation möglicher Synergien und Infrastrukturverbünde mit den übrigen Entwicklungsflächen
  • Abstimmung mit technischer Masterplanung und Flächenentwicklung

2.4.5.4 Mobilität und Logistik

Für das Gebiet Stemmerberg sind die Anforderungen an Mobilität und Logistik auf Grundlage der zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven zu untersuchen. Ausgangspunkt bildet der vorliegende Bebauungsplanentwurf, dessen Erschließungsstruktur hinsichtlich zukünftiger Nutzungen, Ansiedlungsinteressen sowie infrastruktureller Anforderungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln ist.

Die zukünftigen Nutzungsschwerpunkte und Nutzergruppen werden im Rahmen der weiteren Masterplanung erst entwickelt. Deshalb sind unterschiedliche Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Verkehrsaufkommen, Logistikprozesse, Erschließungsanforderungen und Mobilitätsbedarfe zu analysieren und zu bewerten. Dabei sind sowohl die Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs als auch des Wirtschafts- und Lieferverkehrs sowie die Einbindung in den öffentlichen Verkehr und regionale Radverkehrsnetze zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind die Schnittstellen zu den Entwicklungsflächen „Über den Springen“ und „Eulenberg“ sowie mögliche standortübergreifende Mobilitätsangebote zu untersuchen. Ziel ist die Entwicklung eines belastbaren Mobilitäts- und Logistikkonzepts, das die zukünftige Flächenentwicklung unterstützt und gleichzeitig eine wirtschaftliche und leistungsfähige Erschließung des Gebiets sicherstellt.

Zentrale Inhalte im Bereich Mobilität und Logistik

  • Überprüfung und Weiterentwicklung des bestehenden Erschließungskonzepts
  • Analyse von Mobilitäts- und Logistikanforderungen unterschiedlicher Entwicklungsszenarien
  • Betrachtung von Mitarbeiter-, Besucher- und Wirtschaftsverkehren
  • Entwicklung eines Mobilitätskonzepts für die innere Erschließung des Gebietes Stemmerberg
  • Berücksichtigung von ÖPNV-, Radverkehrs- und Sharing-Angeboten
  • Untersuchung möglicher standortübergreifender Mobilitätslösungen
  • Entwicklung eines Parkierungs- und Erschließungskonzepts
  • Abstimmung mit den angrenzenden Entwicklungsflächen

2.4.5.5 Freiraum und Biodiversität

Für das Entwicklungsgebiet Stemmerberg ist ein integriertes Freiraum- und Biodiversitätskonzept zu entwickeln. Aufbauend auf den bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen sowie den Ergebnissen der Nutzungs-, Infrastruktur- und Mobilitätsplanung sind gebietsspezifisch die Freiraumstrukturen, hinsichtlich ihrer ökologischen, klimatischen und funktionalen Potenziale, weiter auszuarbeiten.

Da für das Gebiet liegen keine vertieften freiraumplanerischen Untersuchungen oder Entwicklungskonzepte vor. Die Anforderungen an Freiraum, Biodiversität, Klimaanpassung, Regenwassermanagement und Aufenthaltsqualität sind zunächst zu analysieren und mit den zukünftigen Nutzungs- und Infrastrukturkonzepten abzustimmen. Dabei sind standortbezogene

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Anforderungen und mögliche Synergien mit den angrenzenden Entwicklungsflächen zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung eines robusten Freiraumsystems zu, das unterschiedliche Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven unterstützt und gleichzeitig einen Beitrag zu Klimaanpassung, Biodiversität und Standortqualität leistet. Die Ergebnisse sind mit der technischen Masterplanung, der Mobilitätsplanung sowie den städtebaulichen Entwicklungen abzustimmen und in die Gesamtentwicklung des Gebiets zu integrieren.

Zentrale Inhalte Freiraum und Biodiversität

  • Entwicklung eines erstmaligen Freiraum- und Biodiversitätskonzepts
  • Analyse von Freiraum-, Klima- und Biodiversitätspotenzialen
  • Entwicklung von Grün-, Aufenthalts- und Vernetzungsstrukturen
  • Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen und Regenwassermanagement
  • Abstimmung mit technischer Infrastruktur, Mobilität und Städtebau
  • Berücksichtigung zukünftiger Nutzungs- und Entwicklungsszenarien
  • Entwicklung von Leitlinien für die weitere Freiraum- und Landschaftsplanung
  • Schaffung eines langfristig tragfähigen Freiraum- und Grünsystems

2.4.6 Städtebauliche Masterplanung

Mit dem bestehenden Bebauungsplan liegt eine erste räumliche Grundlage für die Entwicklung des Gebiets Stemmerberg vor. Aufbauend auf diesen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine städtebauliche Masterplanung zu entwickeln, welche die Ergebnisse der Nutzungskonzeption sowie der technischen Masterplanung in ein konsistentes räumliches Entwicklungsbild überführt.

Für das Gebiet liegen keine vertiefenden städtebaulichen Untersuchungen oder Entwicklungskonzepte vor. Deshalb sind max. 2 unterschiedliche Entwicklungs- und Nutzungsszenarien hinsichtlich ihrer räumlichen, funktionalen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren und zu bewerten. Die vorhandenen Strukturen des Bebauungsplanentwurfs sind, soweit sinnvoll, beizubehalten und gleichzeitig an die zukünftigen Anforderungen aus Ansiedlung, Infrastruktur und Flächenentwicklung anzupassen.

Die städtebauliche Masterplanung übernimmt dabei eine zentrale Integrationsfunktion zwischen Flächenentwicklung, technischer Infrastruktur, Mobilität, Freiraum und Wirtschaftlichkeit. Ziel ist die Entwicklung eines flexiblen städtebaulichen Grundgerüsts, das unterschiedliche Ansiedlungs-, Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven unterstützt und gleichzeitig eine wirtschaftlich und infrastrukturell tragfähige Entwicklung ermöglicht.

Zentrale Inhalte der städtebaulichen Masterplanung

  • Entwicklung einer erstmaligen städtebaulichen Masterplanung für Stemmerberg
  • Überprüfung und Weiterentwicklung des bestehenden Bebauungsplanansatzes
  • Räumliche Überführung der Flächen- und Nutzungskonzeption
  • Entwicklung flexibler städtebaulicher Strukturen für unterschiedliche Entwicklungsszenarien
  • Ableitung von städtebaulichen Dichten, Nutzerzahlen und Flächenpotenzialen
  • Integration der technischen Infrastruktur-, Mobilitäts- und Freiraumplanung
  • Berücksichtigung der möglicher Entwicklungs- und Aufsiedlungsphasen
  • Zuarbeit zu Wirtschaftlichkeits- und Infrastrukturbetrachtungen
  • Erstellung eines 2D-Rahmenplans inklusive Freiraum-, Verkehrs- und Infrastrukturstrukturen
  • Erstellung von Visualisierungen zur Veranschaulichung der Entwicklungsoptionen

2.4.7 Wirtschaftlichkeit

Für die Bereitstellung einer wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage, sind die im Rahmen der Masterplanung betrachteten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten abzuschätzen. Dies umfasst unter anderem technische Infrastrukturen des Areals, äußere mediale Erschließungsthemen, Freiraumplanungen, mögliche Grundstücksherstellungen, soziale Infrastrukturen sowie Flächen, die im Eigentum des Landes bleiben.

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Die zukünftige Nutzerstruktur und die konkreten Nutzungsschwerpunkte für das Gebiet Stemmerberg werden im Rahmen der weiteren Entwicklung des Teilgebietes fortgeschrieben. Es sind unterschiedliche Nutzungs-, Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien zu berücksichtigen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Infrastrukturbedarfe, Erschließungsaufwendungen und Flächenentwicklung zu bewerten.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt im Abgleich mit der technischen Masterplanung, der Nutzungskonzeption und den geplanten Entwicklungsphasen. Sie bildet eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die langfristige Entwicklung des Gebiets Stemmerberg sowie die Bewertung unterschiedlicher Entwicklungsoptionen.

Zentrale Inhalte der Wirtschaftlichkeit:

  • Kostenschätzung der technischen Infrastrukturen
  • Bewertung von Erschließungs-, Freiraum- und Flächenentwicklungskosten
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungs-, Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Analyse der Auswirkungen verschiedener Nutzungsszenarien auf Infrastruktur- und Erschließungskosten
  • Ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Unterstützung der Priorisierung von Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen

2.4.8 Phasierung

Mit dem Teilgebiet Stemmerberg wird eine zusätzliche Entwicklungsfläche in den High-Tech Park Sachsen-Anhalt integriert. Nutzungsschwerpunkte, Infrastrukturbedarfe und Ansiedlungsperspektiven werden im Rahmen der Masterplanung weiter konkretisiert. Die Phasierung ist eng mit den Ergebnissen der Flächenzuordnung und Nutzungsvorgaben, der technischen Masterplanung sowie der fortlaufenden Standortentwicklung zu verknüpfen.

Es ist eine belastbare Entwicklungsreihenfolge, für die schrittweise Aufsiedlung und Erschließung des Gebiets, zu entwickeln. Wichtigste Kriterien sind die Verfügbarkeit technischer Infrastrukturen, notwendige Erschließungsmaßnahmen, potenzielle Ansiedlungen sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Unterschiedliche Entwicklungs- und Ansiedlungsszenarien sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Investitionen, Medienversorgung und Flächenentwicklung zu bewerten.

Wechselwirkungen mit den angrenzenden Entwicklungsflächen „Über den Springen“ und „Eulenberg“ sowie die Einbindung in die Gesamtentwicklung des High-Tech Parks zu berücksichtigen.

Zentrale Inhalte des Phasierungskonzepts

  • Entwicklung eines belastbaren Phasierungskonzepts für das Gebiet Stemmerberg
  • Verknüpfung von Infrastrukturentwicklung, Erschließung und Flächenaufsiedlung
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Ansiedlungs- und Entwicklungsszenarien
  • Abstimmung mit der technischen Masterplanung und den Medienverfügbarkeiten
  • Berücksichtigung von Vermarktungs- und Ansiedlungsperspektiven
  • Bewertung von Investitions- und Ausbauzeitpunkten
  • Analyse von Wechselwirkungen mit den angrenzenden Entwicklungsflächen
  • Unterstützung der Priorisierung von Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen
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