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Klarstellung 1
Auftraggeber: High-Tech Park Sachsen-Anhalt GmbH
Ausschreibung: Fortschreibung der Masterplanung für den High-Tech Park
Aus dem Bewerberfeld gab es bisher folgende Fragen, zu denen der Auftraggeber im Folgenden Stellung nimmt. Die Antworten werden Teil der Vergabeunterlagen und sind für die Bewerber/Bieter und im Auftragsfall auch für den Auftragnehmer verbindlich.
| Frage | Antwort | |
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| 1 | Wir bitten um Erläuterung zu der Mindestanforderung, wonach Referenzen eine Planungsfläche von mindestens 350 ha nachweisen müssen. Welche Befähigung soll die Planungsfläche von 350 ha belegen, die eine Referenz mit z.B. 100 ha nicht nachweisen könnte? Die Aufgabenstellung verlangt Erfahrung mit parallelen Planungssträngen und einer integrierten Gesamtkonzeption. Diese Befähigung zeigt sich an der Komplexität einer Referenz und nicht allein an ihrer Fläche. Wir regen daher an, die Mindestanforderung an die Fläche zu senken, die übrigen Anforderungen beizubehalten und die Fläche als Kriterium in der Rangfolge zu berücksichtigen. | Die hier ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf eine Gesamtfläche von ca 1.100 ha. Referenzprojekte müssen deswegen eine hinreichend große Fläche umfassen, damit eine Vergleichbarkeit besteht. Die von Ihnen vorgeschlagene Größe von 100 ha würde nicht einmal 10% der hier zu beplanenden Fläche betragen. Die Mindestanforderung an die Fläche wird daher nicht herabgesenkt. |
Stand: 21. Oktober 2026 Seite 1 von 1