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EVB-IT ÜberlassungsvertragTyp A (Langfassung ohne Pflege)
Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2 1.1 Vertragsgegenstand 2 1.2 Vertragsbestandteile 2 2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf) 3 2.1 Abweichende Nutzungsrechte 4 2.2 Art der Lieferung der Standardsoftware* 4 3 Fälligkeit und Zahlung 4 4 Rechnungsadresse 4 5 Ansprechpartner 4 6 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 4 7 Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung) 4 7.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) 4 7.2 Mängelmeldung 5 8 Hotline 5 9 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 5 10 Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware* 5 11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 5 12 Erfüllungs- und Lieferort 5 13 Sonstige Vereinbarungen 5
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Seite 2 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
zwischen
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (Verkauf).
1.2 Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen:
| Anlagen | |||
|---|---|---|---|
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .
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1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, einschließlich der Muster 1 und 2 1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* er- folgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 2.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsrege- lungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rang- folge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verste- hen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf)
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.(inklusive Li- zenzart) | Meng e | EXP1 | Anzahl Siche- rungsko- pien | Ver- sion2 | Lieferter- min | Abweichende Nut- zungsrechte3 gemäß Anlage Nr. | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzel- preis | Gesamt- preis | ||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| Überlassungsvergütung |
1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der im Lieferzeitpunkt aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 Zu den abweichenden Nutzungsrechten in Spalte 8. Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungs- rechtsmatrix gemäß Muster 2 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung- AGB (Typ A) abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestum- fang an Rechten fest, den er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten jeweils nachrangig (siehe Nummer 2.1). Bei abweichenden Nutzungs- rechten sind weitere Einträge in Nummer 2.1 erforderlich.
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2.1 Abweichende Nutzungsrechte
Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* Nummer 2 lfd. Nr. in der folgenden Rangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (gemäß Nummer 2, Spalte 8), • Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. . Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder ent- gegenstehen noch diese beschränken.
2.2 Art der Lieferung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt: gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: . gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. in folgender Form: (z.B. durch Bereitstellung zum Down- load*). gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.
3 Fälligkeit und Zahlung Die Überlassungsvergütung ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) fällig Tage nach . und ist abweichend von Ziffer4.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) nicht 30 Tage sondern Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zu zahlen.
4 Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
5 Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
6 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
7 Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung)
7.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Män- gelansprüche tritt die gesetzliche Frist von 24 Monaten. Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Män- gelansprüche tritt die eine Frist von Monaten. Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. .
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7.2 Mängelmeldung
Die Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gemäß Anlage Nr. . Die Mängelmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.):
8 Hotline
Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline) bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) zu den Zeiten und gemäß den Bedingungen aus Anlage Nr. in deutscher Sprache. zu den in Anlage Nr. festgelegten Zeiten in englischer Sprache (17:00 – 8:00 Uhr).
9 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn
Abweichend von Ziffer 9.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässig ver- ursachtem Verzug in Höhe von maximal 100 % der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 9.1 EVB-IT Überlassung- AGB (Typ A). Abweichend von Ziffer 9.4 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. Abweichend von Ziffer 9.1 - 9.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gelten für die Haftung die Regelungen ge- mäß Anlage Nr. .
10 Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware*
Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird die Vertragsstrafenrege- lung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.3 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
12 Erfüllungs- und Lieferort
Erfüllungsort ist . Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist .
13 Sonstige Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen: . Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
, , Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)
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