7_EVB_IT_Ueberlassung_Typ_B.pdf

Fortinet-Netzwerk- und Sicherheitstechnik zur Bestandsfortführung und Modernisierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 15:59 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B

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V ertragsnummer/Kennung Auftraggeber . Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer .

Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von StandardsoftwareII

Zwischen

– im Folgenden „Auftraggeber“ genannt –

und

– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Vertragsgegenstand und Vergütung

1.1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

gegen monatliche Vergütung gemäß Nummer 3.1 in Höhe von _______.

zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.

2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

– dieser Vertrag (Seite 1 bis ) mit Anlage(n) Nr. .

– Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich des Musters 1

– Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung.

EVB-IT Überlassung Typ B und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit.

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B

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Ve rtragsnummer/Kennung Auftraggeber . V ertragsnummer/Kennung Auftragnehmer .

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr.AnzahlLieferzeit- raum/ -terminMVD in Mona- tenÜberlassungsdauer Beginn EndeKNVEXPMonatliche Vergütung netto Einzelpreis Summe Preis
1234567891011
Gesamtpreis monatlich (netto)

Gesamtpreis monatlich (netto)

MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer. KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nach-erfül- lung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt. EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B

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Ve rtragsnummer/Kennung Auftraggeber . V ertragsnummer/Kennung Auftragnehmer .

3.2 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

jährlich (zahlbar bis zum _______ )

einmalig zum _______


3.3 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Anlage(n) Nr. folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Anlage(n) Nr. folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge

folgender Reihenfolge

Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

4 Zugesicherte Eigenschaften Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert:

Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

5 Dokumentation

5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)

5.2 Vervielfältigungsrecht

Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. kann fach vervielfältigt werden. Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B

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Ve rtragsnummer/Kennung Auftraggeber . V ertragsnummer/Kennung Auftragnehmer .

6 Lieferanschrift

Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift)

7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B

7.1 Mehrfachnutzung

Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. darf bis zu fach gleichzeitig genutzt werden.

Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

7.2 Systemumgebung Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. . wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: .

Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. . wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben.

Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen

Gemäß Anlage Nr. .

8 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B

Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. .

9 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) Es wird eine Kündigungsfrist von Monaten vereinbart.

10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Überlassungsdauer

Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. . ohne gesonderte Vergütung zu behalten.

Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumen- tation zu Prüf- und Archivierungszwecken gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. . ohne gesonderte Vergütung zu behalten.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B

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Ve rtragsnummer/Kennung Auftraggeber . V ertragsnummer/Kennung Auftragnehmer .

11 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers:

12 Störungsmeldung und Nacherfüllung

12.1 Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an: Name/Firma: Fortinet Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: e-Mail: Web-Adresse:

12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen:

Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. .

13 Telefonische Unterstützung Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

14 Versicherung Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

15 Sonstige Vereinbarungen

, , Ort Datum Ort Datum Firma Auftraggeber

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

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