Leistungsbeschreibung
Vergabe von Lerndienstleistungen zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Fortbildungen für praxisanleitende Personen am Universitätsklinikum Düsseldorf
Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) ist das größte Krankenhaus in der Landeshauptstadt und eines der wichtigsten medizinischen Zentren in NRW. Die 9.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in UKD und Tochterfirmen setzen sich dafür ein, dass jährlich über 45.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt und 270.000 ambulant versorgt werden können. Das UKD steht für internationale Spitzenleistungen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre, sowie für innovative und sichere Diagnostik, Therapie und Prävention.
Das Bildungszentrum ist Teil des UKD und bietet berufliche Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigten und Berufsgruppen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer Einrichtungen im Gesundheitswesen in der Region an.
Das UKD ist der größte Ausbildungsbetrieb in Düsseldorf für Berufsausbildungen in den Gesundheitsberufen. Neben den Ausbildungen in der Pflege bildet das UKD in den Berufen der Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz, der Medizinischen Technologie, der Physiotherapie, Orthoptik aus und ist Träger des fachpraktischen Teils des Hebammenstudiums. Darüber hinaus werden die Weiterbildungen Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie, pädiatrische Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie, Pflege in der Onkologie angeboten.
Beschreibung der Lerndienstleistung
Für die Leistungen des UKD ist die Qualität der praktischen Ausbildungen wichtig. Die mehr als 200 praxisanleitenden Personen sind als Schnittstelle zwischen Ausbildungszentrum und den Einrichtungen zur Patientenversorgung und Diagnostik ein zentraler Faktor für Leistungsstärke und interprofessionelle Zusammenarbeit. In diesem Rahmen werden auch die gesetzlich geforderten Fortbildungen für praxisanleitenden Personen angeboten.
Zur Erweiterung dieser Fortbildungen beabsichtigt das UKD im Laufe eines Jahres 26 Tage Fortbildungfür praxisanleitenden Personen als Lerndienstleistung auszuschreiben. Zielgruppe sind praxisanleitende Personen aus den Berufen Pflege, ATA und OTA, Medizinische Technologie und Hebammen mit abgeschlossener Weiterbildung Praxisanleitung. Von den 26 Tagen sollen 16 Tage als Präsensveranstaltungen und 10 Fortbildungstage als zeitliche synchronisierte Onlineveranstaltung via MS Teams realisiert werden.
Die Fortbildungstage werden als inhaltlich abgeschlossene Fortbildungen von je einem Tag Dauer mit acht Unterrichtseinheiten je 45 Minuten in der Zeit von 08:00 – 15:30 Uhr mit Pausen konzipiert.
Die Veranstaltungen werden in deutscher Sprache durchgeführt.
Vertragslaufzeit: 01.04.2027 – 31.03.2028
Verlängerungsoptionen: Der Vertrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn dieser nicht mindestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird. Es sind maximal 3 Verlängerungen möglich (bis maximal 31.03.2031).
Die angebotenen Fortbildungen müssen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 4 Abs. 3 PflAPrV, § 9 Abs. 1 Nr. 4 ATA-OTA-APrV und § 8 Abs. 1 Nr. 4 MTAPrV, §10 Abs.1 Nr.4 HebStPrV geeignet sein und einen berufspädagogischen Schwerpunkt aufweisen.
Die angebotenen Fortbildungen sollen inhaltlich in den folgenden vier thematischen Kategorien zugeordnet und für jeweils bis zu 20 Teilnehmenden angeboten werden.
Dabei müssen einer Kategorie mindestens zwei Fortbildungen zugeordnet sein.
- Methoden und Didaktik in der Praxisanleitung
- Nähe und Distanz, Tabuthemen, Gewalt und Bedrohung
- Lernbegleitung und -beratung, Lernvoraussetzung der Auszubildenden
- Umgang mit Herausforderungen, Konflikten und rechtlichen Rahmenbedingungen
Der Anbieter erstellt für die Fortbildungen didaktische Konzepte, die folgende Angaben enthalten müssen:
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Titel, Inhalt und Beschreibung der Fortbildung (nur Mindestkriterium)
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Lernergebnisse für die Teilnehmenden
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Angewendete Methoden und Modelle
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Art und Umfang der Materialien für die Teilnehmenden
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Ausfallorganisation des Anbieters
Zur Lerndienstleistung zählen neben der Konzepterstellung die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fortbildungen. Der Anbieter stellt den Teilnehmenden einen einfach zugänglichen Kommunikationskanal zur Verfügung, in dem Rückfragen zu den besuchten Fortbildungsveranstaltungen mit dem Anbieter geklärt werden können.
Der Anbieter nennt in seinem Angebot den Preis für 26 Fortbildungstage inklusive der Vor- und Nachbereitung. Nebenkosten wie Fahrkosten, Übernachtungen, Parktickets etc. können nicht gesondert geltend gemacht werden. Das Bildungszentrum bietet für den Anbieter keine Mahlzeiten an. Der Parkraum im UKD ist bewirtschaftet und kostenpflichtig.
Die Fortbildungsveranstaltungen sollen terminlich gleichmäßig über ein Jahr verteilt werden. Die konkrete Terminkoordination erfolgt einvernehmlich zwischen Anbieter und dem Bildungszentrum. Die Belegung von konkreten Terminen mit den thematischen Schwerpunkten erfolgt mit einem Vorlauf nicht kürzer als vier Monaten durch das Bildungszentrum in Absprache mit dem Anbieter.
Das Anmeldeverfahren und die Dokumentation der Teilnahmen erfolgten durch das Bildungszentrum. Die Fortbildungsveranstaltungen finden in den Schulungsräumen des UKD statt. Sie sind mit den typischen digitalen und analogen Medien ausgestattet. Die Internetnutzung in Schulungsräumen durch den Anbieter während der Fortbildungsveranstaltungen ist nach Absprache möglich.
Das Bildungszentrum und der Anbieter können aus wichtigen Gründen bis zu acht Wochen vor einer dem Beginn einer einzelnen Fortbildungsveranstaltung den Termin kostenfrei stornieren.
Qualifikation und Referenzen
Referenzen des Anbieters/ Unternehmens
Der Anbieter weist auf geeignete Weise als Referenz aus, dass er jeweils eine Reihe von mindestens acht berufspädagogischen Fortbildungen für praxisanleitende Personen in mindestens zwei deutschen Universitätskliniken oder einem deutschen Universitätsklinikum und einem weiteren Maximalversorger erfolgreich durchgeführt hat. Dabei nennt er die Art, den Umfang und die Dauer der Erfahrung sowie Ansprechpartner der Einrichtungen.
Die in den Fortbildungen eingesetzten Referentinnen und Referenten verfügen mindestens über die folgenden Qualifikationen**:**
- Mindestens dreijährige Ausbildung/ Studium in einem Gesundheitsfachberuf gemäß § 2 Nr. 1a Buchstabe a - n Krankenhausfinanzierungsgesetz
- Berufspädagogischer Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Referenzen über berufspädagogischen Fortbildungen für praxisanleitende Personen in mindestens zwei deutschen Bildungseinrichtungen
- Nachweis über mindestens C2 Deutschsprachniveau (oder Muttersprache)
Als Nachweis der Eignung hat der Bieter die Anlage „Anbieterangaben und Referentenprofil“ auszufüllen und ausschließlich diese geforderten Anlagen beizufügen.
Es ist zulässig, dass die Referenzen der Referenten identisch sind mit den Referenzen des Anbieters.
Bewertung der Angebote
a) 50 % Preis
b) 50 % Qualität der didaktischen Konzepte
Zu a)
Der günstigste Preis erhält volle Punktzahl (50 Punkte). Die restlichen Angebote werden im Verhältnis zum günstigsten abgestuft.
Zu b)
Mit dem Angebot ist jeweils ein didaktisches Konzept für die angebotenen Fortbildungen einzureichen. Die gewählten Inhalte und Methoden sind nachvollziehbar auf das Thema der Fortbildung abgestimmt. Inhalte und Methoden müssen nachvollziehbar zu den angegebenen Lernergebnissen führen. Die den Teilnehmenden vom Anbieter bereitgestellten Materialien sollen die zentralen Inhalte der Fortbildungen beinhalten und didaktisch wertvoll sein. Der Anbieter weist ein Konzept für kurz- und mittelfristige Umgang mit Ausfällen von Lehrenden aus. Darin beschreibt er passgenaue Lösungen, die Absagen der geplanten Fortbildungen vermeiden.
Vollständig nachvollziehbare Konzepte erhalten die volle Punktzahl (50 Punkte).
- 10 Punkte: Die Erwartungshaltung des Auftraggebers wird vollumfänglich erfüllt.
- 8 Punkte: Die Erwartungshaltung des Auftraggebers wird überwiegend erfüllt.
- 5 Punkte: Die Erwartungshaltung des Auftraggebers wird teilweise erfüllt.
- 2 Punkte: Die Erwartungshaltung des Auftraggebers wird kaum erfüllt.
- 0 Punkte: Die Erwartungshaltung des Auftraggebers wird nicht erfüllt.
Eine detaillierte Punktevergabe zu 2. - 5. des Konzeptes entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix.