Forstwirtschaftliche Holzernte und Holzrückung im Forstbetrieb Selb
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 800.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bayerische Staatsforsten AöR
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 374980-2026
- Verfahrensnummer
- b775c153-c181-4f03-bcdf-8de630a6d348
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Forstbetrieb Selb schreibt Leistungen zur motormanuellen und maschinellen Holzernte sowie zur Holzrückung mittels Forwarder aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils die mechanisierte Ernte und Lagerung umfassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Forstbetrieb Selb: motormanuelle und maschinelle Holzernte mit Harvester, Rückung mit Forwarder sowie Lagerung
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Selb 1
Mechanisierte Holzernte mit Harvester und Rückung mit Forwarder sowie Lagerung
LOT-0002 · Selb 2
Mechnisierte Holzernte mit Harvester und Rückung mit Forwarder sowie Lagerung
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.