Leistungsbeschreibung
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Zentrale Vergabestelle
34112 Kassel
Angebote und etwaige Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabemanagementsystem (eHAD mittels AI-Bietercockpit) einzureichen!
Die Maßnahme wird rein elektronisch über die Vergabeplattform "eHAD" abgewickelt. Daher hat auch die Kommunikation und die Angebotseinreichung ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu erfolgen. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind NICHT zugelassen.
Sie benötigen das BIETERCOCKPIT um
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Nachrichten von der Vergabestelle zu lesen und an die Vergabestelle zu schreiben,
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Teilnahmeanträge und Angebote elektronisch abzugeben.
Die ANLEITUNGEN zur Installation und Verwendung des Bietercockpits sowie alle weiteren Informationen und Hilfevideos finden Sie unter https://www.had.de/onlineehad_hilfe.html.
Bei technischen Problemen können sich die Bieter an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen wenden (support@had.de oder Tel. +49 611 97 45 88 - 28).
Sämtliche KOMMUNIKATION hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sind nicht alle geforderten Bieter-Angaben und -Nachweise dem Angebot beigefügt und ist die Nachforderung zugelassen, erfolgt dies durch die jeweilige LWV-Fachabteilung per eMail.
Notwendige Angebotsaufklärungen erfolgen ebenso durch die LWV-Fachabteilung per eMail.
Angebotspreise sind in dem von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Leistungsverzeichnis ( AI-System-Leistungsverzeichnis ) einzugeben (VHB 632 3.2). Fehlen hier die Preisangaben ist das Angebot auszuschließen, auch wenn z. B. eine händisch ausgefüllte und gescannte pdf-Version beigefügt ist. > Es gilt die elektronische Preisangabe!
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter dass alle Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Bietereigene, ggf. beigefügte Geschäftsbedingungen sind ungültig.
Natürliche Personen, aber auch Unternehmen, erklären sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass die Vergabestelle vorgeschriebene Abfragen einleitet, insbesondere Wettbewerbsregister. Die dazu erforderlichen Angaben werden in Systemfeldern und der „124-Eigenerklärung LWV“ erfragt. Ohne positive Registerauskunft darf kein Auftrag erteilt werden.
Fachliche Leistungsbeschreibung
Die Stiftungsforsten Kloster Haina beabsichtigen in dem Zeitraum von Januar bis Dezember 2027 nachfolgend genannte forstliche Dienstleistungen in den einzelnen Revieren gemäß der beigefügten Revierübersicht (Datei „Anlage 2 Übersicht Revierteile.pdf“) durchzuführen.
Der Einsatz bezieht sich auf die 7.400 ha große Waldfläche der Stiftungsforsten Kloster Haina. Diese Waldflächen befinden sich mit ca. 6.770 ha im Raum Haina (Landkreis Waldeck Frankenberg) sowie mit 630 ha in Bad Emstal (Landkreis Kassel).
Bei der nachfolgend genannten Leistung handelt es sich um Schätzwerte bezogen auf den gesamten Zeitraum. Diese Schätzwerte werden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu Grunde gelegt. Witterungsbedingt können sowohl positive als auch negative Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für das tatsächliche Auftragsvolumen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder sonstiger Entschädigungszahlungen, wenn sich das Auftragsvolumen verringert. Es handelt sich um einen durchschnittlichen Erfahrungswert, welcher aus den vergangenen Jahren resultiert. Es kann im Rahmen der Ausübung davon abgewichen werden.
Der Abruf der Leistung erfolgt gesondert durch den Auftraggeber in Schriftform. Die Arbeiten sind spätestens 10 Arbeitstage nach Eingang des Abrufes beim Auftragnehmer zu beginnen.
Forstliche Dienstleistungen im Jahr 2027
- Kulturen einschl. Flächenvorbereitung, Pflanzung, Freischneiden und Waldpflege
ca. 3.000 Stunden
Freischneiden von vorgegebenen Kulturflächen mit dem Freischneider und bei Bedarf mit der Motorsäge. Freischneiden von Zauntrassen und Pflanzreihen in vorgegebenen Kulturflächen mit Freischneider und bei Bedarf mit der Motorsäge zur Vorbereitung für den Gatterbau oder Pflanzmaßnahmen.
Pflanzung
Ein Teil der Pflanzen sind als Neukultur auf Kalamitätsflächen auszubringen. Weiter sind Pflanzen als Nachbesserung auf den Vorjahres-Kulturen vorgesehen (vermehrte Laufzeiten). Bei den zu bepflanzenden Neukultur-Flächen handelt es sich um Kalamitäts-Flächen, die mechanisiert oder motormanuell aufgearbeitet wurden. Die Flächen sind in der Regel ungeräumt, der Reisiganfall ist sehr unterschiedlich. Auf Harvesterflächen ist das Reisig i. d. R. auf den Gassen vorkonzentriert.
Anforderung an die Ausführung der Pflanzung
Die Pflanzen müssen während des Transports vom Einschlagsort zur Kulturfläche abgedeckt und feucht gehalten werden oder in verschlossenen Pflanz-Frischsäcken transportiert werden. Während der Pflanzung sind die Pflanzen auf der Fläche in einer feuchten Tasche oder einem vergleichbaren Gefäß, das vor Sonneneinstrahlung Schutz bietet, zu lagern und zu transportieren.
Die Pflanzen müssen so tief und fest gepflanzt werden, dass der Wurzelhals mit Mineralboden umgeben ist und die Pflanzen beim Zug mit Mittelfinger, Zeigefinger und Daumen am Höhentrieb deutlich merkbar Widerstand leisten. Minderwertige Pflanzen sind auszusondern. Die Pflanzlochgröße ist der Wurzelgröße anzupassen. Die Pflanzung hat mit einem motorgetriebenen ausreichend großen Pflanzbohrer zu erfolgen. Der Bohrer selbst soll an den Außenrändern mit Zähnen bestückt sein, um so die Durchwurzelbarkeit der Bohrlochwände zu gewährleisten.
Von vorgenannter Regelung bleiben ausgenommen die Douglasien, diese sind mit Hohlspaten oder Göttinger Fahrradlenker zu pflanzen.
Alle Wurzeln sind vollständig in den Mineralboden zu bringen. Pfahl- oder Hauptwurzeln haben sich ohne Knick oder Bogen im Pflanzloch zu befinden. Beschädigungen an den Pflanzen sind auszuschließen. Die Pflanzwurzeln dürfen nicht beschnitten werden. Pflanzen mit Wurzelschäden sind ebenfalls auszusondern.
Die vorgegebenen Pflanzverbände sind einzuhalten, die Pflanzreihen sind vorab mit Fluchtstäben oder anderen geeigneten Hilfsmitteln abzustecken.
- Waldschutz 600 Stunden
Neubau von Gattern aus Knotengeflecht. Materialstellung (Knotengeflecht u. Z-Profile) durch die Stiftungsforsten Kloster Haina. Werkzeug muss durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
- Aufschneiden von Wegen ca. 200 Stunden
Aufschneiden von vorgegebenen Wegen mit dem Freischneider und bei Bedarf mit der Motorsäge und/oder Hochastungssäge.
- Freischneiden von Rückegassen ca. 200 Stunden
Freischneiden von vorgegebenen Rückegassen mit dem Freischneider und bei Bedarf mit der Motorsäge und/oder Hochastungssäge.
Allgemeine Bedingungen
- Geltungsbereich
Die SKH vergeben Betriebsarbeiten an ein Unternehmen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennen die SKH nicht an, auch wenn dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.
- Auftraggeber
Landeswohlfahrtsverband Hessen, endvertreten durch den kommissarischen Forstbetriebsleiter der Stiftungsforsten Kloster Haina, Herr Dr. Fabian Schwaiger, Im Königsgrund 1, 35114 Haina.
- Auftragnehmer
Auftragnehmer ist der forstliche (Dienstleistungs-) Unternehmer.
- Pflichten des Auftragnehmers
- Die Stiftungsforsten Kloster Haina sind nach PEFC zertifiziert. Der Bieter verpflichtet sich, die PEFC-Leitlinie für nachhaltige Waldbewirtschaftung (Anlage 1 PEFC-Waldstandards_2020.pdf) zu beachten.
- Die FPA-zugelassenen Maschinen und Geräte (Freischneider, Motorsägen und Hochastungssägen) sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Es ist ausschließlich Sonderkraftstoff zu verwenden. Für die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung ist allein der Auftragnehmer verantwortlich.
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- Falls gewünscht, kann „Sonderkraftstoff“ und „Bio-Kettenöl“ über den Auftraggeber bezogen werden. Der Sonderkraftstoff und das Bio-Kettenöl wird dann zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
- In diesem Fall erstellt der Auftraggeber über den verbrauchten Kraftstoff eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag kann von der Rechnung des Auftragnehmers einbehalten werden.
- Der Auftragnehmer kann sich vor Ort durch einen bestellten Einsatzleiter vertreten lassen. Dieser muss die deutsche Sprache beherrschen. Wird der Auftragnehmer vor Ort durch einen Einsatzleiter vertreten, teilt er dessen Namen, Adresse und Telefonnummer dem Auftraggeber mit. Der Einsatzleiter ist vor Ort Ansprechpartner für den Auftraggeber und muss ständig erreichbar sein.
- Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, insbesondere Anweisungen und Beschreibungen in deutscher Sprache lesen und verstehen können. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Leseproben durchzuführen.
(5) Die Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist alleinige Sache des Auftragnehmers. Insbesondere solche für Schutzkleidung der Mitarbeiter und Schutzvorrichtung an Geräten.
(6) Die Sicherung des Arbeitsfeldes gegenüber Dritten (Verkehrssicherungspflicht) ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass am Ende jeden Arbeitstages Gefahrenpunkte der Arbeitsstätte beseitigt oder angemessen gesichert sind.
(7) An Sonn- und Feiertagen ist die Durchführung von Arbeiten grundsätzlich nicht gestattet. An Werktagen ist die Arbeit zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr nicht gestattet. Außerhalb dieser Zeit sind Arbeiten bei Dunkelheit ebenfalls nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen.
(8) Das Verlassen des Einsatzortes während der regulären Arbeitszeiten ist nicht gestattet. Ein ausnahmsweise erforderliches Verlassen des Einsatzortes ist vorab dem zuständigen Revierleiter zu melden. Ist dieser nicht erreichbar, erfolgt die Meldung stattdessen an die Verwaltung der SKH.
(9) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln.
(10) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben/Regelungen bezüglich des Einsatzes seiner Arbeitskräfte verantwortlich.
(11) Gerät der Auftragnehmer in ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Der Auftragnehmer haftet für alle durch von ihm oder seiner Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
- Der Auftragnehmer muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung über Sach-, Personen- und Umweltschäden zu jedem Zeitpunkt der Vertragsausführung verfügen. Der Auftragnehmer hat diese bis Dienstleistungsbeginn vorzulegen.
- Arbeitskräfte
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Arbeitskräfte mit der notwendigen forstlichen Sachkenntnis und Eignung für die vertraglich vereinbarten Betriebsarbeiten einzusetzen.
- Betriebsunfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
- Ausführung der Arbeiten
- Die lokale Organisation der Arbeitsdurchführung ist Sache des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer hat die zu erbringenden Leistungen in eigener Verantwortung auf Grund eines schriftlichen Arbeitsauftrags des Auftraggebers vertragsgemäß auszuführen. Insbesondere sind die anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
- Die Betriebsarbeiten sind unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Belange durchzuführen. Insbesondere Boden und Bestand sind zu schonen. Der Auftraggeber ist berechtigt die Arbeiten aufgrund der Witterungsverhältnisse jederzeit zu unterbrechen um Gefahren für die Arbeitskräfte auszuschließen und Schäden zu vermeiden. Ein Entschädigungsanspruch entsteht dem Auftragnehmer hieraus nicht.
(5) Die verschiedenen Einsatzorte müssen vom Auftragnehmer mit dem eigenen, waldwegetauglichen Fahrzeug, angefahren werden. Dies wird nicht gesondert vergütet. Eventuelle Kosten sind mit dem Gebotspreis abgegolten.
(6) Die Wegebenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Waldwege dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden. Die Vorschriften des Straßenverkehrs bleiben unberührt.
(7) Anfallende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Geräten werden bis zu einer halben Stunde pro Mitarbeiter und Tag durch den Auftraggeber vergütet. Über eine halbe Stunde hinausgehende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sind dem zuständigen Revierleiter zu melden und werden nicht vergütet.
- Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftragnehmer erhält grundsätzlich vor Arbeitsbeginn einen schriftlichen Arbeitsauftrag und wird vom Auftraggeber flächenweise eingewiesen.
- Der Auftraggeber schafft rechtzeitig die ihm gemäß Vertrag bzw. Rahmenvereinbarung obliegenden organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung der Arbeiten.
- Vor Aufnahme der Arbeiten weist der Auftraggeber den Auftragnehmer in die getroffenen Regelungen zur Sicherstellung der Rettungskette und der Ersten Hilfe ein.
- Dem Auftragnehmer sowie den zur Erfüllung des Vertrages vorgesehenen Arbeitskräften wird das Befahren der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Waldwege im notwendigen Umfang gestattet.
- Abnahme und Abrechnung
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Fertigstellung der vereinbarten Leistung anzuzeigen.
- Die Abnahme der Leistung erfolgt förmlich innerhalb von 2 Wochen nach Anzeige des Abschlusses der Arbeiten. Auf Wunsch eines der Vertragspartner erfolgt dies gemeinsam, jedoch ohne zusätzliche Vergütung.
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, der vom Auftraggeber bestimmte Ort der Leistungsabnahme bzw. der Einsatzort.
- Nicht bestellte Leistungen, die ohne Auftrag des Auftraggebers ausgeführt worden sind, werden nicht abgenommen und vergütet, es sei denn, der Auftraggeber erkennt sie nachträglich an. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung einer Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. Beansprucht er eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach – schriftlich mitteilen.
- Die Rechnung ist mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
- Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
- Überprüfung durch den Auftraggeber
Die Einhaltung der Bedingungen kann vom Auftraggeber jederzeit und unangemeldet überprüft werden. Der Auftragnehmer hat diese Kontrollen ohne Anspruch auf Ersatz zu dulden. Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
- Vertragszeitraum
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027.
- Kommunikation / Angebotsabgabe / Preisdarstellung
Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Maßnahme wird rein elektronisch über die Vergabeplattform "eHAD" abgewickelt. Daher haben auch die Kommunikation und die Angebotseinreichung ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu erfolgen. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind nicht zugelassen.
Bei technischen Problemen können sich die Bieter an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen wenden (Tel. 0611/97458828).
Durch Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Vergabestelle im Bedarfsfall Abfragen beim Wettbewerbsregister durchführt.
Für die erforderlichen Preisangaben ist das digitale Leistungsverzeichnis zu verwenden. Ebenso sind im digitalen Leistungsverzeichnis die erforderlichen Bieterangaben bezüglich der unter Nr. 13. aufgeführten „Wertungskriterien“ zu tätigen.
- Wertungskriterien
- Erfahrung / fachliche Qualifikation Gewichtung in %
- Erfahrungen des bietenden Unternehmens bei der Waldarbeit 20 %
- umfangreiche Erfahrung (mehr als 10 Jahren) 20,0 %
- mittlere Erfahrung (ab 5 bis 9 Jahre) 10,0 %
- weniger als 4 Jahre Erfahrung 0,0 %
Die im digitalen Leistungsverzeichnis zu tätigenden Angaben sind durch ent-
sprechende Referenzen vom Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
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- Ausbildungsstand der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter 10 %
- 100% (ausgebildete) Forstwirte * 10,0 %
- 75 - 99 % (ausgebildete) Forstwirte * 7,5 %
- 50 - 74% (ausgebildete) Forstwirte * 5,0 %
- 25% - 49 % (ausgebildete) Forstwirte * 2,5 %
- weniger als 25 % (ausgebildete) Forstwirte * 0,0 %
* oder Waldarbeiter mit mindestens 4-jähriger Berufserfahrung
Nachweise über den Ausbildungsstand hat der Bieter/Auftragnehmer inner-
halb von drei Arbeitstagen auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen!
- Preis 70 %