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Aufforderung zur Angebotsabgabe
Maßnahme: Erstellung eines Betriebsplanes gemäß
§ 7 Landeswaldgesetz (LWaldG) für den Forstbetrieb
Dohm Lammersdorf
Stadt Hillesheim
Oberbettingen
Oberehe-Stroheich
Üxheim
Ausführungszeitraum: Bis: 15.05.2027
Vergabeart:
Angebotseinholung im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung gemäß
§ 9 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Angebotseinholung im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 UVgO
Verhandlungsvergabe gemäß § 12 UVgO
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie zu der oben genannten Maßnahme ein Angebot abzugeben. Die
beiliegenden Unterlagen sind für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlich.
Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich
umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Wir behalten uns vor, die
notwendigen Änderungen durchzuführen. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M. Kraemer-Rechs
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Inhaltsverzeichnis
I Bewerbungs- und Vertragsbedingungen __________________________________ 4
I.1 Allgemeine Angaben zur Betriebsplanung ________________________________________ 4
I.2 Vorgaben und Hinweise zum digitalen Forsteinrichtungsprogramm: __________________ 4
I.3 Informationen zu Ausführungsfristen/Vertragslaufzeiten: ___________________________ 5
I.4 Besichtigungstermin/e: _______________________________________________________ 5
I.5 Ansprechpartner*in: _________________________________________________________ 5
I.6 Kommunikation: ____________________________________________________________ 6
I.7 Angebotsform ______________________________________________________________ 6
I.8 Weitere Bestandteile des Angebots (Nachweis der Eignung) _________________________ 6
I.9 Nebenangebote: ____________________________________________________________ 6
I.10 Angebotsabgabe ____________________________________________________________ 7
I.11 Ausschluss vom Vergabeverfahren______________________________________________ 7
I.12 Angebotsöffnung: ___________________________________________________________ 7
I.13 Zuschlagserteilung und Bindefrist: ______________________________________________ 7
I.14 Die den Zuschlag erteilende Stelle und Auftraggeber*in: ____________________________ 8
I.15 Vertragsbestandteile: ________________________________________________________ 8
I.16 Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung: _____________________________ 8
I.17 Überprüfung behaupteter Vergaberechtsverletzungen _____________________________ 9
II Leistungsverzeichnis /Leistungsbeschreibung _____________________________ 10
II.1 Leistungen des Auftragnehmers _______________________________________________ 10
II.1.1 Förderfähiger Aufwand _____________________________________________________________ 10
II.1.2 Zusätzliche Leistungen _____________________________________________________________ 12
II.2 Leistungen des Auftraggebers ________________________________________________ 12
III Angebot zur Betriebsplanung __________________________________________ 14
Vergabe-Nr.: 2026/059 ________________________________________________________ 14
IV Werkvertrag (Muster) ________________________________________________ 19
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V EIGENERKLÄRUNG ALLGEMEIN _________________________________________ 24
VI EIGENERKLÄRUNG REFERENZEN ________________________________________ 30
Referenz 1 __________________________________________________________________ 30
Referenz 2 __________________________________________________________________ 31
Referenz 3 __________________________________________________________________ 32
VII ERKLÄRUNG ZUR BIETERGEMEINSCHAFT _________________________________ 33
VIII INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ NACH DS-GVO _________________________ 35
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I Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
Vergabe-Nr.: 2026/059
I.1 Allgemeine Angaben zur Betriebsplanung
Gegenstand dieser Angebotseinholung ist die in diesen Unterlagen dargestellte
Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung).
Die Erstellung des Betriebsplanes erfolgt im Rahmen der diesbezüglichen aktuellen
Vorgaben des Landeswaldgesetzes (LWaldG) von Rheinland-Pfalz in Verbindung mit
der aktuellen Landesverordnung zur Durchführung des LWaldG (LWaldGDVO) und der
aktuellen Verwaltungsvorschrift-Forst-Betriebsplanung und den dazu ergangenen und
maßgeblichen Technischen Erläuterungen in der jeweils aktuellen Fassung.
Es handelt sich um eine
erstmalige Betriebsplanung.
Wiederholungsplanung (Vorgänger-Forsteinrichtung vorhanden).
Dazu gehören auch Flächenzugänge, sofern sie nicht 30 % der bisherigen
forstlichen Betriebsfläche des aufnehmenden Betriebes überschreiten.
Die Neuaufstellung des Betriebsplanes ist erforderlich geworden durch
Ablauf des alten Betriebsplanes.
Wesentliche Änderungen im Waldzustand
(Nr. 3 Abs. 2 VV-Forst-Betriebsplanung).
I.2 Vorgaben und Hinweise zum digitalen Forsteinrichtungsprogramm:
Die Inventur- und Planungsdaten sind mit dem aktuellen Forsteinrichtungsprogramm
von Landesforsten Rheinland-Pfalz (LF RLP) zu bearbeiten (Programm: GRIPS-
RLP).
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Die Inventur- und Planungsdaten sind mit dem Forsteinrichtungsprogramm
zu bearbeiten.
I.3 Informationen zu Ausführungsfristen/Vertragslaufzeiten:
Der Stichtag der neuen Betriebsplanung ist der 01.10.2027.
Die Betriebsplanung ist in allen Teilen bis zum 15.05.2027 abzuschließen. Bei
Verwendung von GRIPS-RLP gelten die weiter unten (Pkt. III.1.1) beschriebenen
Fristen.
I.4 Besichtigungstermin/e:
Es besteht die Möglichkeit zur Vor-Ort-Besichtigung der Maßnahme/n.
Besichtigt ein/e Bieter/in die örtlichen Gegebenheiten nicht, trägt er/sie das Kalkulationsrisiko im Hinblick auf die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Besonderheiten, die im Rahmen einer Besichtigung deutlich geworden wären; Nachverhandlungen sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Die Maßnahme kann eigenständig mit Hilfe des angehängten Kartenmaterials besichtigt werden.
Fragen, die sich aus der Besichtigung ergeben, sind unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
I.5 Ansprechpartner*in:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an die zuständige Person des Auftraggebers / der Auftraggeberin Name: Kraemer-Rechs, Marion, Tel-Nr.: 06591/13-1054, E-Mail: marion.kraemer-rechs@gerolstein.de
bei fachtechnischen Fragen für die OG Dohm-Lammersdorf, Stadt Hillesheim, Oberbettingen an die zuständige Person des Forstamtes Hillesheim, Revierleiter Name: Dürselen Tim, Tel.-Nr.: 01522 8851 718, E-Mail: tim.dürselen@wald-rlp.de
bei fachtechnischen Fragen für die OG Oberehe-Stroheich, Üxheim an die zuständige Person des Forstamtes Hillesheim, Revierleiter Name: Schüller Markus, Tel.-Nr.: 01522 8851 724, E-Mail: markus.schueller@wald-rlp.de
bei fachtechnischen Fragen beim Forstamt Hillesheim, Tel. 06593/208600, E-Mail: forstamt.hillesheim@wald-rlp.de
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I.6 Kommunikation:
Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieterinnen darüber informiert. Die Information erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes RLP. Bieterinnen, die nicht auf der Vergabeplattform registriert sind, müssen sich selbst laufend zu informieren, ob Änderungen oder konkretisierende Angaben vorgenommen wurden.
I.7 Angebotsform
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht auf dem beiliegenden Formblatt für die Gebotsabgabe Angebot zur Betriebsplanung (Angebotsformblatt) eingereicht werden. Bitte füllen Sie im Angebotsformblatt die vorgegebenen Felder aus.
Ein Angebot muss für alle 5 Lose abgegeben werden und wird als solches in der Gesamtheit gewertet!
Der Preis ist pro Hektar forstlicher Betriebsfläche und als Gesamtsumme auf Basis der bestehenden Flächenverteilung abzugeben. Die anfallende Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen, berichtigt oder geändert werden.
Änderungs- oder Berichtigungsangebote müssen in derselben Form wie das ursprüngliche Angebot eingereicht werden.
I.8 Weitere Bestandteile des Angebots (Nachweis der Eignung)
Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise sind dem Angebot beizufügen:
- Eigenerklärung allgemein (siehe Anlage V)
- Nachweis der Sachkunde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 c) LWaldG
- Erklärung über Referenz/en über Forstbetriebsplanungen, insbesondere nach dem Forsteinrichtungsverfahren von Landesforsten Rheinland-Pfalz (mindestens 3 Referenzen mit Fertigstellung nach dem 01.01.2021) lt. Anlage VI
- ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft (siehe Anlage VII) usw.
I.9 Nebenangebote:
Nebenangebote sind zugelassen, soweit die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung/ des Leistungsverzeichnisses eingehalten werden.
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Ein Nebenangebot kann nur mit einem Hauptangebot eingereicht werden.
I.10 Angebotsabgabe
Angebote nur über das Vergabeportal „Deutsche eVergabe“
I.11 Ausschluss vom Vergabeverfahren
Ausgeschlossen werden:
a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind, c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.
I.12 Angebotsöffnung:
Bieter sind nach § 40 Absatz 2 UVgO bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
I.13 Zuschlagserteilung und Bindefrist:
Bei einer Verhandlungsvergabe wird der Verzicht auf eine Verhandlung vorbehalten.
Für die Betriebsplanung werden Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz beantragt. Nach Vorabgenehmigung/Bewilligung durch die obere Forstbehörde und Zuschlagserteilung schließt der/die Auftraggeber*in mit dem Ausführenden / der Ausführenden einen Werkvertrag zur Durchführung der Arbeiten ab.
Für die Betriebsplanung werden keine Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz beantragt. Der/die Auftraggeber*in schließt nach der Zuschlagserteilung mit dem Ausführenden / der Ausführenden einen Werkvertrag zur Durchführung der Arbeiten ab.
Die Wertung erfolgt nach dem insgesamt preisgünstigsten Angebot. Die Erteilung des Zuschlags erfolgt schriftlich entsprechend des Wertungsergebnisses, spätestens zum 19.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
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Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird dem Unternehmen, das Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt und/oder Maßnahmen zur Frauenförderung durchführt, bevorzugt der Zuschlag erteilt. Diese Kriterien werden im Bedarfsfall abgefragt.
Bis zum genannten Termin sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
Es gelten die Informationspflichten nach § 46 UVgO.
I.14 Die den Zuschlag erteilende Stelle und Auftraggeber*in:
Die den Zuschlag erteilende Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Vergabestelle Kyllweg 1 54568 Gerolstein
Auftraggeber*in: Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf Stadt Hillesheim Ortsgemeinde Oberbettingen Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich Ortsgemeinde Üxheim
Für das Los 1/ die Gesamtleistung: Verbandsgemeinde Gerolstein, endevertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Für das Los 1-5 die Gesamtleistung: Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf, Stadt Hillesheim, Ortsgemeinde Oberbettingen, Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich, Ortsgemeinde Üxheim
I.15 Vertragsbestandteile:
Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind
- Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung (die VOL/B ist nicht den Vergabeunterlagen beigefügt, da im Internet frei zugänglich)
- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis siehe Anlage Leistungsverzeichnis /Leistungsbeschreibung
- Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder sonstigen geforderten Dokumenten
- Werkvertrag (wird unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zwischen den beiden Parteien abgeschlossen) siehe Anlage Werkvertrag (Muster)
I.16 Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:
Die Abrechnung und Bezahlung erfolgt nach Fertigstellung aller Arbeiten und nach In-Kraft-Treten des Betriebsplanes.
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Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen. Vorauszahlungen können somit nicht vereinbart werden. Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist möglich und ist vor Beginn der Leistungserbringung mit dem Auftraggeber abzustimmen und schriftlich festzuhalten.
Zusätzliche Leistungen (aufgrund besonderen Auftrages und Honorarvereinbarung) gemäß Auflistung unter Teil III.1.2 im Leistungsverzeichnis.
Ggf. weitere Regelungen siehe Anlage IV „Musterwerkvertrag“.
I.17 Überprüfung behaupteter Vergaberechtsverletzungen
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Beanstandung gemäß § 5 der Rheinland-Pfälzischen Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen gegenüber der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu erfolgen hat. Im Falle einer Beanstandung hat die Vergabestelle die geltend gemachte Vergaberechtsverletzung zu prüfen. Kommt sie im Rahmen der Abhilfeprüfung zu der Entscheidung, dass die Beanstandung nicht berechtigt ist, teilt sie dies dem Unternehmen in Textform (§ 126 b BGB) mit. Dem beanstandenden Unternehmen ist gleichzeitig eine kurze Frist einzuräumen, innerhalb derer es auf die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens verzichten kann. Sollte bis zum Ablauf dieser Frist keine Verzichtserklärung eingehen, hat der Auftraggeber ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau einzuleiten.
Im Falle des Verzichts auf die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle – der Verzicht kann bereits mit der Beanstandung erklärt werden – endet das Zuschlagsverbot und das Vergabeverfahren kann durch Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden.
Alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird für Vergabeverfahren der kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz von folgender Nachprüfungsstelle wahrgenommen:
Nachprüfstelle Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, -
Vergabeprüfstelle-, Stiftstr. 9, 55116 Mainz i. S. v. § 4 NachprVO.
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Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften
unterhalb der EU-Schwellenwerte wird durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde
wahrgenommen.
II Leistungsverzeichnis /Leistungsbeschreibung
Vergabe-Nr.: 2026/059
II.1 Leistungen des Auftragnehmers
II.1.1 Förderfähiger Aufwand
II.1.1.1 Leistungen
• Durchführung und Dokumentation des Einleitungsgespräches.
Durchführung und Dokumentation der Zielvereinbarung mit den Waldbesitzenden
unter Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigkeit und der
Umweltvorsorge.
Abstimmung und Koordinierung der Durchführung der
Einleitungsbesprechungsbesprechung mit dem Waldbesitzer und den Vertretern
des Forstamtes, des Forstrevieres und bei einkommenssteuerpflichtigen
Betrieben ggf. des Landesamtes für Steuern (LfSt).
• Inventur und Planung inklusive der Berücksichtigung der Zielvorgaben des
Waldbesitzers, der Nachhaltigkeit und mindestens der festgesetzten und
geplanten Umweltvorsorgemaßnahmen.
• Eingabe und Verarbeitung der Inventur- und Planungsdaten
im aktuellen Programm von LF RLP (derzeit GRIPS-RLP).
im Programm .
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• Bei Bearbeitung mit GRIPS-RLP: Lieferung des GRIPS-RLP-
Erstabgabedatensatzes an die ZdF, Abt. 4 unmittelbar nach Abschluss der
Inventurarbeiten, mindestens 14 Tage vor dem Termin der Schlussbesprechung,
zur Qualitätssicherung „Forsteinrichtung“ und „Umweltvorsorgeplanung“.
• Abstimmung der Inventur- und Planungsdaten mit der zuständigen Betriebs-,
Revier- und Forstamtsleitung.
• Schlussvorstellung der Betriebsplanung beim Waldbesitzer mit dem Ziel des
Beschlusses (ggf. in Kombination mit dem Schlussbegang). Darstellung der
Risiken, Chancen und Arbeitsschwerpunkte für den neuen Planungszeitraum.
Abstimmung und Koordinierung der Durchführung der Schlussbesprechung
mit dem Waldbesitzer und den Vertretern des Forstamtes, des Forstrevieres und
bei einkommenssteuerpflichtigen Betrieben ggf. des Landesamtes für Steuern
(LfSt).
• Verfassen des Erläuterungsberichtes *) und einer Kalkulation zum
Betriebsplan.
• Bei Bearbeitung mit GRIPS-RLP: Abgabe des GRIPS-RLP-
Änderungsdatensatzes zum Einchecken in die zentrale Datenbank bis
spätestens 15.05. des Stichtagjahres (Check-Out Änderungen, für Simulation
vorbereiten) incl. Dokumentation der Beschlussfassung durch den Waldbesitzer).
Wird dieser Termin nicht eingehalten, dann muss der Betrieb um ein Jahr
geschoben werden.
II.1.1.2 Ergebnisse der Betriebsplanung:
• Ausdruck des neuen Betriebsplanes mit Übersichten und Waldortsblättern.
• Aktualisierte Karte mit Darstellung der Waldeinteilung bis zur
Befundeinheit, der Wege und der Gewässer als Forstgrundkarte und
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Luftbildkarte (für Luftbildkarte kann alternativ eine farbige
Baumartenphasenkarte zur Verfügung gestellt werden).
II.1.1.3 Verteiler: Lieferung an den Auftraggeber, das zuständige Forstamt und das/die
zuständigen Forstreviere (je 1-fach):
• gedruckter Betriebsplan mit Erläuterungsbericht *)
• Betriebsplan mit Erläuterungsbericht *) als *.pdf
• Sachdaten der Forsteinrichtung als Excel-Datei
• gedruckte Luftbildkarte oder farbige Baumartenphasenkarte M 1:10.000
• gedruckte Forstgrundkarte M 1:10.000
• Luftbildkarte oder farbige Baumartenphasenkarte und Forstgrundkarte als *.pdf
*) kann jeweils entfallen bei Betriebsgutachten gemäß Pkt. 7 der VV-Forst-Betriebsplanung
II.1.2 Zusätzliche Leistungen(aufgrund besonderen Auftrags und
Honorarvereinbarung; nicht förderfähig)
II.1.2.1 Über den Standard hinausgehende, erweiterte Umweltvorsorgeplanung Konkrete Planung umfangreicher Verbesserungsmaßnahmen inkl. Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde II.1.2.2 Ausfertigung zusätzlicher Exemplare des Betriebsplanes oder Karten II.1.2.3 Beplanung der Nebenflächen (Y-Flächen) II.1.2.4 II.1.2.5
II.2 Leistungen des Auftraggebers
• Der Forstbetrieb bezieht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 LWaldGDVO als Nachweis der Eigentumsflächen den aktuellen Besitzstand bei der Zentrale des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation RLP (siehe
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anliegendes Anforderungsformular) im NAS (ALKIS-GML)-Datensatz und stellt diese Daten Landesforsten Rheinland-Pfalz zur Verfügung (per E-Mail an Forsteinrichtung@wald-rlp.de).
Zur Festlegung der Besitzstandes und damit der Betriebsaußengrenze liefert der Waldbesitzer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 LWaldGDVO die Buchungsblattkennzeichen (Grundbuchkennzeichen) der Eigentumsflächen.
• Der Forstbetrieb aktualisiert das Straßen- und Wegenetz (Navlog-Aktualisierung) über das zuständige Forstamt) vor dem Vergabezeitpunkt.
• Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Unterlagen über festgelegte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. aus dem Landespflegerischen Begleitplan zur Bauleitplanung) oder eingebuchte Ökokontomaßnahmen im Bereich des Forstbetriebes zur Verfügung.
• Stellungnahme zum abgelaufenen Planungszeitraum.
• Darstellung der Bewirtschaftungsziele und Intensitäten.
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III Angebot zur Betriebsplanung Vergabe-Nr.: 2026/059
Bieter/in (Firmenname): Umsatzsteuer-ID: Straße und Haus-Nr.: PLZ und Ort: Ansprechpartner/in: Telefon-Nr.: E-Mail-Adresse:
Für die Betriebsplanung in dem Betrieb Dohm-Lammersdorf, Forstamt Hillesheim gebe ich/geben wir nachstehendes verbindliches Angebot ab:
-
€ je ha forstlicher Betriebsfläche
-
Bei einer voraussichtlichen Betriebsgröße (s. Kennzahlen des Betriebes, Anlage
- entspricht das einem Gesamtbetrag von
Forstliche Betriebsfläche [ha] ha Preis [€/ha] €/ha netto Summe Netto [€) € netto MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
Für die gewünschten Zusatzleistungen nach Punkt III.1.2 des Leistungsverzeichnisses ergeht nachstehendes Angebot:
€ netto € netto € netto Summe Netto [€) € MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
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Für die Betriebsplanung in dem Betrieb Stadt Hillesheim, Forstamt Hillesheim gebe ich/geben wir nachstehendes verbindliches Angebot ab:
-
€ je ha forstlicher Betriebsfläche
-
Bei einer voraussichtlichen Betriebsgröße (s. Kennzahlen des Betriebes, Anlage
- entspricht das einem Gesamtbetrag von
Forstliche Betriebsfläche [ha] ha Preis [€/ha] €/ha netto Summe Netto [€) € netto MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
Für die gewünschten Zusatzleistungen nach Punkt III.1.2 des Leistungsverzeichnisses ergeht nachstehendes Angebot:
€ netto € netto € netto Summe Netto [€) € MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
Seite 15
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Stand: 20260916
Für die Betriebsplanung in dem Betrieb Oberbettingen, Forstamt Hillesheim gebe ich/geben wir nachstehendes verbindliches Angebot ab:
-
€ je ha forstlicher Betriebsfläche
-
Bei einer voraussichtlichen Betriebsgröße (s. Kennzahlen des Betriebes, Anlage
- entspricht das einem Gesamtbetrag von
Forstliche Betriebsfläche [ha] ha Preis [€/ha] €/ha netto Summe Netto [€) € netto MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
Für die gewünschten Zusatzleistungen nach Punkt III.1.2 des Leistungsverzeichnisses ergeht nachstehendes Angebot:
€ netto € netto € netto Summe Netto [€) € MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
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Stand: 20260916
Für die Betriebsplanung in dem Betrieb Oberehe-Stroheich, Forstamt Hillesheim gebe ich/geben wir nachstehendes verbindliches Angebot ab:
-
€ je ha forstlicher Betriebsfläche
-
Bei einer voraussichtlichen Betriebsgröße (s. Kennzahlen des Betriebes, Anlage
- entspricht das einem Gesamtbetrag von
Forstliche Betriebsfläche [ha] ha Preis [€/ha] €/ha netto Summe Netto [€) € netto MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
Für die gewünschten Zusatzleistungen nach Punkt III.1.2 des Leistungsverzeichnisses ergeht nachstehendes Angebot:
€ netto € netto € netto Summe Netto [€) € MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
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Stand: 20260916
Für die Betriebsplanung in dem Betrieb Üxheim, Forstamt Hillesheim gebe ich/geben wir nachstehendes verbindliches Angebot ab:
-
€ je ha forstlicher Betriebsfläche
-
Bei einer voraussichtlichen Betriebsgröße (s. Kennzahlen des Betriebes, Anlage
- entspricht das einem Gesamtbetrag von
Forstliche Betriebsfläche [ha] ha Preis [€/ha] €/ha netto Summe Netto [€) € netto MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
Für die gewünschten Zusatzleistungen nach Punkt III.1.2 des Leistungsverzeichnisses ergeht nachstehendes Angebot:
€ netto € netto € netto Summe Netto [€) € MwSt-Satz [%] % MwSt [€) € Gesamtsumme [€] € brutto
Alle unter Nr. I.1.5 genannten Vertragsbestandteile werden im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil.
, den
(Ort und Datum)
(Unterschrift und Firmenstempel der Bieterin/des Bieters)
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IV Werkvertrag (Muster)
(Werkvertrag, Seite 1 von 5)
Vergabe-Nr.:
Zwischen
– Auftraggeber*in –
und
– Auftragnehmer*in –
wird folgende Vereinbarung über die Erstellung des Betriebsplanes für die Forstbetriebe
mit einer voraussichtlichen Betriebsgröße von ha forstlicher Betriebsfläche
geschlossen:
§1 Pflichten des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin
(1) Der/die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für den/die Auftraggeberin das ihm
übertragene Werk fachkundig und sorgfältig zu errichten.
Sie/er erstellt den Betriebsplan für den o.g. Betrieb zum Stichtag .
(2) Nähere Einzelheiten zu Umfang, Art und Ausführung des Werkes sind im
Leistungsverzeichnis geregelt. Das als Anlage beigefügte Leistungsverzeichnis wird
Bestandteil dieses Vertrages.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers / der Auftraggeberin
(1) Der/die Auftraggeberin verpflichtet sich, dem/der Auftragnehmerin die im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Unterlagen nach Vertragsabschluss, spätestens aber
zu Beginn der Betriebsplanungsarbeiten zu liefern. Bezüglich der weiteren vom
Auftraggeber zu erbringenden Leistungen wird auf lfd. Nr. II.2 des
Leistungsverzeichnisses verwiesen.
(2) Der/die Auftragnehmer*in kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Unterlagen
nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Seite 19
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(Werkvertrag, Seite 2 von 5)
§ 3 Vertragsdurchführung
(1) Der/die Auftragnehmerin hat den/die Auftraggeberin auf Anforderung über den
Stand der Arbeiten zu unterrichten.
(2) Treten bei der Erstellung des Werkes unvorhergesehene Schwierigkeiten auf, so
hat der/die Auftragnehmerin ohne Aufforderung den/die Auftraggeberin unverzüglich
zu verständigen. Dies gilt insbesondere, wenn das Werk nicht oder nicht termingerecht
fertiggestellt werden kann.
§ 4 Termine und Fristen
(1) Der/die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, das abgeschlossene Werk bis zum
dem/der Auftraggeber*in abzuliefern.
(2) Die vereinbarten Ausführungsfristen sind verbindlich. Leistungsverzögerungen
sind dem/der Auftraggeber*in unverzüglich anzuzeigen. Im Falle des Verzugs ist der/die
Auftraggeber*in berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder
vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Herausgabeanspruch der Auftraggeberin/des Auftraggebers, Weitergabe von Daten
oder Datengrundlagen
(1) Das nach § 1 Abs. 1 zu erstellende Werk wird Eigentum der Auftraggeberin/des
Auftraggebers. Er/sie hat das ausschließliche unbeschränkte Verwendungs- und
Verwertungsrecht.
(2) Der/die Auftragnehmer*in ist nicht berechtigt, Daten ganz oder teilweise oder
Datengrundlagen einschließlich der Karten, die er/sie im Zusammenhang mit diesem
Vertrag erhalten, be- und erarbeitet hat, weiterzugeben, zu veröffentlichen oder als
Basis für Veröffentlichungen oder in anderer Art zu verwenden.
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(Werkvertrag, Seite 3 von 5)
§ 6 Vergütung und Abnahme
(1) Für das nach diesem Vertrag zu erstellende Werk wird eine Vergütung von:
€
je ha forstlicher Betriebsfläche, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer
vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Maßgebend für die Vergütung ist die
endgültige forstliche Betriebsfläche. In dieser Vergütung sind alle Nebenkosten
enthalten.
(2) Ist das von dem/der Auftragnehmer*in erstellte Werk nicht oder nur teilweise
verwertbar, sind insbesondere die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht
eingehalten, so ist der/die Auftraggeber*in berechtigt, die Vergütung einzubehalten bzw.
entsprechend zu kürzen. Bereits geleistete Zahlungen sind vom Auftragnehmer/von der
Auftragnehmerin dem/r Auftraggeber*in zurückzuerstatten.
(3) Der/die Auftraggeber*in behält sich die Abnahme des Werkes ausdrücklich vor.
(4) Abschlagszahlungen sind beim Nachweis von Teilleistungen möglich.
§ 7 Kündigung des Vertrages
(1) Auftraggeberinnen oder Auftragnehmerinnen können den Vertrag nur aus
wichtigem Grund kündigen. Der Einhaltung einer Frist bedarf es nicht.
(2) Hat der/die Auftraggeber*in die Kündigung zu vertreten, so erhält der/die
Auftragnehmer*in die volle Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen.
(3) Hat der/die Auftragnehmer*in die Kündigung zu vertreten, so wird ein bis dahin
etwa erbrachter verwertbarer Teil des Werkes vergütet, jedoch maximal mit 75 % der
Vergütung gem. § 6 Abs. 1.
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(Werkvertrag, Seite 4 von 5)
§ 8 Haftung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin
(1) Die Haftung aus Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages wird durch behördliche
Anerkennung, Genehmigung oder Zulassung nicht eingeschränkt. Das gleiche
gilt für Ansprüche Dritter gegenüber dem/der Auftragnehmer*in, die auf einer
Weisung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beruhen, sofern der/die
Auftragnehmer*in dieser Weisung nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen
hat.
(2) Der/die Auftragnehmerin stellt den/die Auftraggeberin von jeder auf der
Durchführung dieses Vertrages beruhenden Haftung frei. Er/sie kann sich gegenüber
dem/der Auftraggeber*in nicht auf § 831 Abs.1 Satz 2 BGB berufen.
§ 9 Zusatzleistungen
(1) Es wird die Erstellung von folgenden (nicht förderfähigen) Zusatzleistungen
neben der Erstellung des Betriebsplanes vereinbart:
(2) Hierfür werden folgende Vergütungssätze/wird folgende Pauschalvergütung
vereinbart:
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(Werkvertrag, Seite 5 von 5)
§ 10 Rücktrittsvorbehalt
(1) Der/die Auftraggeber*in ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn
eine Förderung der Betriebsplanung wegen fehlender sachlicher
Voraussetzungen nicht erfolgt.
(2) Der Rücktritt kann jedoch nur bis zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme durch
den/die Auftragnehmer*in erfolgen.
(3) Die Arbeitsaufnahme der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers darf frühestens
erfolgen, wenn dem Auftraggeber/der Auftraggeberin eine Vorabgenehmigung
der für die Bewilligung der Förderung zuständigen oberen Forstbehörde vorliegt.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
(1) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) sind Bestandteil dieses Vertrages. Im Übrigen sind die Bestimmungen
der §§ 631 ff BGB ergänzend anzuwenden, soweit in diesem Vertrag
einschließlich des Leistungsverzeichnisses keine anderweitigen Regelungen
getroffen wurden.
(2) Der/die Auftragnehmer*in ist damit einverstanden, dass zum Nachweis der
ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel und zur Dokumentation
Angaben, Daten und Informationen aus dem Vertragsverhältnis bekanntgemacht
werden können, und gibt dazu seine/ihre Einwilligung.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie die Kündigung bedürfen
der Schriftform.
(4) Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Auftraggeberin und Auftragnehmerin
erhalten je eine Ausfertigung.
, den , den
Auftraggeberin Auftragnehmerin
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V EIGENERKLÄRUNG ALLGEMEIN
Zwingend nur bei öffentlichen Aufträgen
(Eigenerklärung allgemein Seite 1 von 6)
Erklärung zur Vergabe Nr.: 2026/059
Unternehmensbezeichnung:
Rechtsform:
Straße, Nr.:
Telefon:
E-Mail:
Ansprechpartner*in:
PLZ, Ort:
Mobiltelefon:
Fax:
- Bitte Kästchen ankreuzen, falls vorhanden und zutreffend. –
- Das Unternehmen ist im Berufs-/Handelsregister oder einem vergleichbaren Verzeichnis unter
folgender Nummer eingetragen: , Registerbezeichnung: .
Für das Unternehmen besteht keine Eintragungspflicht in einem Berufs-/Handelsregister oder
einem vergleichbaren Verzeichnis.
-
Es besteht eine Haftpflichtversicherung für das Unternehmen.
-
Das Unternehmen kommt seiner ordnungsgemäßen Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben
(Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) nach, sofern es Personal
beschäftigt.
- Das Unternehmen kommt den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben
nach.
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Stand: 20260916
(Eigenerklärung allgemein Seite 2 von 6)
- Das Unternehmen zählt zu den KMU (klein- und mittelständische Unternehmen), da weniger als
250 Personen beschäftigt sind und der Jahresumsatz maximal 50 Mio. EUR bzw. die Bilanzsumme
maximal 43 Mio. EUR beträgt.
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt. Es befindet sich auch nicht in Liquidation.
-
Es liegen keine Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor (Gesetzes-Auszug siehe Anhang).
-
Weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens sind im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Mindestlohngesetz,
dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder dem Aufenthaltsgestz mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer
Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden. Ebenso sind keine Straf- oder
Bußgeldverfahren im o. g. Zusammenhang anhängig.
- Den Beschäftigten, die dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, wird bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt gezahlt, das in Höhe und den Modalitäten
mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das
Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist (gem. § 4 Abs. 1 Landestarif-
treuegesetz (LTTG)). Den Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die
der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, wird bei der Ausführung der
Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens der jeweils geltende Mindestlohn nach
dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen
Rechtsverordnung gezahlt. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch
Auszubildende und nicht, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-
Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die
Inanspruchnahme von dort beschäftigten Personal auszuführen.
9.1 Nachunternehmen werden sorgfältig ausgewählt und insbesondere deren Angebote
daraufhin überprüft, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts
kalkuliert sein können. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmen,
deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines verleihenden Unternehmens sowie
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Stand: 20260916
(Eigenerklärung allgemein Seite 3 von 6)
Beschäftigte des verleihenden Unternehmens des beauftragten Nachunternehmens
wird sichergestellt, dass den Verpflichtungen gem. § 4 LTTG nachgekommen wird.
Der öffentlichen auftraggebenden Stelle werden Mindestentgelt- und
Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmen und verleihender Unternehmen
vorgelegt. Dies gilt nicht, falls ein bietendes oder bewerbendes Unternehmen
beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme
von Personal auszuführen, das bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem
anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt ist.
9.2 Das Unternehmen hält vollständige und prüffähige Unterlagen über das eingesetzte
Personal bereit, legt diese der auftraggebenden Stelle auf dessen Verlangen hin vor
und weist die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch die
auftraggebende Stelle hin.
- Für ausländische Beschäftigte aus Nicht-EU-Ländern liegen gültige Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnisse vor. Entsprechende Nachweise werden im Falle der Auftragserteilung nach
Aufforderung vor Beginn der Arbeiten vorgelegt.
- Das Unternehmen hat unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend §
347 HGB wirksame Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung von Produkten zu vermeiden, die
unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
- Beinhaltet das Angebot Beratungs- oder Schulungsleistungen, wird das eingesetzte Personal nicht die
„Technologie von L. Ron Hubbard“ zur Erfüllung des Auftrags anwenden, lehren oder in sonstiger
Weise verbreiten.
- Eingereichte Nachweise haben Ihre Gültigkeit. Eine Aberkennung während des laufenden Vertrages
wird der auftraggebenden Stelle unverzüglich angezeigt.
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und die Erfüllung aller
aufgeführten Anforderungen. Sollten sich Änderungen ergeben, werden diese unverzüglich mitgeteilt.
Mir/Uns ist bewusst, dass eine wissentlich falsch angegebene Erklärung, ungültige Nachweise oder der
Entzug eines notwendigen Zertifikats, der Ausschluss von diesem Verfahren und weiteren
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Stand: 20260916
(Eigenerklärung allgemein Seite 4 von 6)
Vergabeverfahren sowie die außerordentliche Kündigung des Vertrages mit Schadensersatzanspruch zur
Folge haben kann.
Ich/wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die auftraggebende Stelle jederzeit das Recht hat
diese Eigenerklärung zu überprüfen und ich/wir auf Anforderung, notwendige Bescheinigungen,
Nachweise und/oder Bestätigungen zuständiger Stellen zum von der auftraggebenden Stelle genannten
Zeitpunkt zur Verfügung stellen werde/n.
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten
personenbezogenen Daten zum Zweck des Vergabeverfahrens und ggf. zustande kommenden
Vertragsverhältnisses verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass der Name meines/unseres Unternehmens und ggf. weitere
rechtlich zugelassenen Inhalte zur Bewerbung oder zum Angebot vor oder nach der Auftragserteilung
den nicht berücksichtigten Bewerbenden oder Bietenden mitgeteilt werden.
,
Ort, Datum Stempel und Unterschrift
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(Eigenerklärung allgemein Seite 5 von 6)
Anhang
Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
-
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
-
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
-
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
-
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen
oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
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(Eigenerklärung allgemein Seite 6 von 6)
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten
ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
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Stand: 20260916
VI EIGENERKLÄRUNG REFERENZEN
(Eigenerklärung Referenzen, Seite 1 von 3) Firma: Ansprechpartner:
Straße, Nr.: PLZ, Ort:
Telefon: Mobiltelefon:
E-Mail: Fax:
Vergabe-Nr.:
Maßnahmen bei Landesforsten Rheinland-Pfalz müssen nicht näher beschrieben werden.
Es sind nachfolgend die Angaben zu gleichartigen Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre aufzuführen.
Werden personenspezifische Angaben gefordert, dürfen die genannten Personen im Auftragsfall nur in gleichwertiges Personal
ausgetauscht werden, wenn zwingende arbeitsrechtliche Gründe dies erforderlich machen.
Referenz 1
| Bieter/in: | ||
|---|---|---|
| Referenz 1 | Vom Bieter / von der Bieterin auszufüllen | |
| Auftraggeber/in | Name: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: | |
| (Empfänger/in) | ||
| Projektlaufzeit: | Vom: | Bis: |
| Auftragsvolumen: | Rechnungswert in €:: | Arbeitstage: |
| Beschreibung des | ||
| Projekts: | ||
| (ggf. umgesetzte spezielle | ||
| Kundenanforderungen) |
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(Eigenerklärung Referenzen, Seite 2 von 3)
Referenz 2
| Bieter/in: | ||
|---|---|---|
| Vom Bieter / von der Bieterin auszufüllen | ||
| Auftraggeber/in | Name: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: | |
| (Empfänger/in) | ||
| Projektlaufzeit: | Vom: | Bis: |
| Auftragsvolumen: | Rechnungswert in €:: | Arbeitstage: |
| Beschreibung des | ||
| Projekts: | ||
| (ggf. umgesetzte spezielle | ||
| Kundenanforderungen) |
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Stand: 20260916
(Eigenerklärung Referenzen, Seite 3 von 3)
Referenz 3
| Bieter/in: | ||
|---|---|---|
| Vom Bieter / von der Bieterin auszufüllen | ||
| Auftraggeber/in | Name: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: | |
| (Empfänger/in) | ||
| Projektlaufzeit: | Vom: | Bis: |
| Auftragsvolumen: | Rechnungswert in €:: | Arbeitstage: |
| Beschreibung des | ||
| Projekts: | ||
| (ggf. umgesetzte spezielle | ||
| Kundenanforderungen) |
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Stand: 20260916
VII ERKLÄRUNG ZUR BIETERGEMEINSCHAFT
(Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, Seite 1 von 2) Erklärung zu Vergabe-Nr.: 2026/059
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Die Bietergemeinschaft besteht aus:
Unternehmen 1: Name des Unternehmens : USt-ID :
Unternehmen 2: Name des Unternehmens : USt-ID :
Unternehmen 3 : Name des Unternehmens : USt-ID :
Unternehmen 4 : Name des Unternehmens : USt-ID :
Der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter ist:
Name des Unternehmens : Straße : Postleitzahl : Ort : Telefon : Mobiltelefon : E-Mail :
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(Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, Seite 1 von 2)
Unterschriften:
Der gesamte Schriftverkehr mit der Bietergemeinschaft wird über den bevollmächtigten Vertreter abgewickelt.
Wir erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter • die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, • die alleinige Zuständigkeit für den Abschluss des Vertrages besitzt und • zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist.
Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der vom Finanzamt für die Arbeitsgemeinschaft zugeteilten Umsatzsteuer-ID.
Unternehmen 1:
Ort, Datum , Unterschrift*:
Unternehmen 2:
Ort, Datum , Unterschrift*:
Unternehmen 3:
Ort, Datum , Unterschrift*:
Unternehmen 4:
Ort, Datum , Unterschrift*:
*Bei elektronischer Angebotsabgabe über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz ist keine händische Unterschrift notwendig.
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VIII INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ NACH DS-GVO
(Information zum Datenschutz, Seite 1 von 2)
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein Bürgermeister Hans Peter Böffgen Kyllweg 1 54568 Gerolstein Telefon: 06591/13-0 Website: www.gerolstein.de
Zweck: Vertragliche Leistung zur Erstellung eines Betriebsplanes gem. § 7 Landeswaldgesetz (LWaldG) für den Forstbetrieb Dohm-Lammersdorf, Stadt Hillesheim, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Üxheim
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein verarbeitet im Zusammenhang mit dem oben angeführten Zweck im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO geben wir ihnen hierzu folgende weitere Informationen:
Es werden folgende Daten verarbeitet: Kontaktdaten, Daten zur Lieferung/Leistung, Daten im Zusammenhang vorvertraglicher Maßnahmen und Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags.
Rechtsgrundlage hierfür ist: Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO
Quelle zu Ihren Daten: Die Daten zu dem Zweck erheben wir überwiegend bei Ihnen. Darüber hinaus erheben wir Daten zu dem oben genannten Zweck „Vertragliche Leistung für Landesforsten“ im Rahmen von Ortsbesichtigungen und der Begleitung von vereinbarten Maßnahmen im Hinblick auf die Erfüllung des Vertrags.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Die Daten werden zur Erfüllung des Zwecks in Papierform und elektronisch gespeichert. Nach Erfüllung des Vertrags werden die Daten 6 Jahre aufbewahrt. Ist mit dem Vorgang eine Zahlung verbunden, werden zur Begründung erforderliche Daten 10 Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf der Fristen werden die Unterlagen / personenbezogenen Daten grundsätzlich in einer angemessenen Zeit vernichtet / gelöscht. Davon ausgenommen sind Sachakten für die ein öffentliches Interesse im Sinne des Archivrechts besteht. Diese müssen wir auf Verlangen an das Landesarchiv weitergeben.
Empfänger und Kategorien von Empfängern: Die Daten werden zur Abwicklung vorvertraglicher Maßnahmen und im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags innerhalb der Verwaltung im erforderlichen Umfang weitergeleitet. Darüber hinaus werden Daten zur Abwicklung des Vertrags auch an die Waldbesitzenden oder deren Verwaltung weitergeleitet, für die Sie die Leistung ausführen. Ist im Zusammenhang mit der Leistung eine Zusammenarbeit oder Abstimmung mit Personen oder Unternehmen außerhalb unserer Verwaltung erforderlich, geben wir bei Bedarf Ihre Kontaktdaten weiter. Erfolgt darüber
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Stand: 20260916
hinaus eine Weiterleitung von Daten, werden Sie im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Vorgangs informiert. (Information zum Datenschutz, Seite 2 von 2)
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein E-Mail: mechthild.weber@gerolstein.de Tel.: +49 6591 13-1131
Betroffenenrechte Ihnen stehen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu.
Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO - Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder Sie der Datenverarbeitung mit Erfolg gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO widersprochen haben.
Recht auf Einschränkung gem. Art. 18 DS-GVO Zum Beispiel für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten oder an Stelle des oben genannten Löschungsanspruchs.
Recht auf Widerspruch gem. Art. 21 DS-GVO Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Tel.: 06131-208-2449 Fax: 06131-208-2497 E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
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