1408561 - A. - Verfahrensbedingungen PG 5.pdf

Förderung des Aufbaus und Betriebs eines Gigabit-Telekommunikationsnetzes im Landkreis Prignitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 08:03 (Europe/Berlin)

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AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN

DES LANDKREISES PRIGNITZ

Förderung von Aufbau und Betrieb von nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastrukturen (Gigabit-Netz) im Landkreis Prignitz auf Basis des Wirtschaftlich- keitslückenmodells gem. Gigabit-RL des Bundes 2.0

A. VERFAHRENSBEDINGUNGEN/VERFAHRENS-

BRIEF

PROJEKTGEBIET/GEBIETSLOS 5

Dokumentennummer: 1353004 1 | 25

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Landkreis Prignitz GB2 | Wirtschaft und Infrastruktur Berliner Straße 49 19348 Perleberg

Aufforderung zur Verfahrensteilnahme

Hier: Förderung von Aufbau und Betrieb von nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastrukturen (Gigabit-Netz) im Landkreis Prignitz auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gem. Gigabit-RL des Bundes 2.0

Projektgebiet/Gebietslos 5 – nur Stadt Wittenberge

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen, die in der anliegenden Beschreibung bezeichneten Fördermittel in ei- nem Verhandlungsverfahren mit europaweiter Bekanntmachung nach der Konzessions- vergabeverordnung (KonzVgV) zu vergeben. Wir freuen uns, wenn Sie sich mit einem Teilnahmeantrag am Verfahren beteiligen.

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebotes sind die nachfolgend in die- sem Verfahrensbrief dargestellten Verfahrensbedingungen zu beachten. Die Verfah- rensbedingungen sind Bestandteil dieser Aufforderung, ferner sämtliche dort aufgeführ- ten, weiteren Ausschreibungsunterlagen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erken- nen Sie die dort aufgeführten Bedingungen an.

Mit freundlichen Grüßen

LK Prignitz

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INHALT

A. Allgemeines 5 I. Vergabestelle und Zuwendungsgeber 5 II. Ansprechpartner für zusätzliche Angaben 5 III. Gegenstand und Verfahrensart 5 B. Förderziel / Zuwendungszweck 6 C. Leistungszeitraum 7 D. Ausschreibungsunterlagen 8 I. Vergabeunterlagen und Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen 8 II. Elektronische Vergabe und Kommunikation 8 III. Termine und Fristen 8 IV. Rückfragen 9 E. Vertragsbedingungen und Sicherheitseinbehalt 9 F. Nebenbestimmungen 10 G. Unklarheiten, Aufklärungen und Nachfragen 11 H. Teilnahmeantrag und Angebot 11 I. Einzureichende Eignungsnachweise zum Teilnahmewettbewerb 12

  1. Übergeordnete Unterlagen 12
  2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 13
  3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 14 II. Angebotsunterlagen 16
  4. Wirtschaftlichkeitslückenberechnung (60%) 16
  5. Umsetzungskonzept zur Erschließung unter Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen (20%) 16
  6. Projektspezifische Zeit- und Meilensteinplanung (15%) 17
  7. Einsatz von alternativen Verlegemethoden (5%) 17 III. Bietergemeinschaften (Projektgruppen) 17 IV. Form des Angebots 18 V. Angebotsfrist, Ablauf des Verhandlungsverfahrens und „ Abschichten“ (§ 17 Abs. 12 VgV) 18

I. Zuschlagskriterien / Wertungsmatrix 19 J. Zuschlagsfrist / Bindefrist 22 K. Kosten 23 L. Bestimmung über nichtberücksichtigte Angebote 23 M. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen 23 N. Veröffentlichung 23

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O. Datenschutz 23 P. Nachprüfungsstelle 24

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A. Allgemeines

I. Vergabestelle und Zuwendungsgeber

Landkreis Prignitz GB2 | Wirtschaft und Infrastruktur Berliner Straße 49 19348 Perleberg

II. Ansprechpartner für zusätzliche Angaben

Hr. Philipp Staskowiak +49 3876 713714 philipp.staskowiak@lkprignitz.de

III. Gegenstand und Verfahrensart

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslü- cke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikati- onsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hoch- leistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025).

Die ersten großen, vom Landkreis veranlassten Fördermaßnahmen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ stehen kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den Aufbau von Gigabitnet- zen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr.

Der Landkreis hatte dafür neben dem vorliegenden Projektgebiet Witten- berge weitere vier Projektgebiete/Gebietslose für die Gigabitförderung im Landkreis Prignitz gebildet, die bereits gesondert europaweit ausgeschrie- ben und vergeben wurden.

Gegenstand des hiesigen Verfahrens ist daher nur noch das Projektge- biet/Gebietslos 5. Der Ausbau umfasst aktuell 1.230 Adresspunkte in der Stadt Wittenberge.

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Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderre- gularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschrei- bungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Ver- handlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbe- werb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung.

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teil- nahmeanträge gesondert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung ver- bleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die un- ter lit. H. (siehe unten) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedin- gungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Alle Be- werber, welche die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen, werden zur Abgabe erster indikativer Angebote aufgefordert. Sofern dann mehr als drei indikative Angebote eingehen sollten, wird die Vergabestelle das Verfahren in aufeinanderfolgenden Phasen abwickeln (sog. „Abschich- ten“), um so die Zahl der Angebote über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, vgl. § 17 Abs. 12 VgV und unten unter lit. H.

Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK- Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet auf- bauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverord- nung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt.

B. Förderziel / Zuwendungszweck

Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen

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Einrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten im Projektgebiet Witteberge. Dabei sind für alle Anschlussnehmer in den Pla- nungspolygonen zuverlässige Bandbreiten von einem Gigabit/s oder mehr sym- metrisch zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Li- nientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend, vgl. Nr. 5.3 der Gi- gabit-RL 2.0).

Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeits- lücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maxi- male Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehan- delten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilen- steinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch die Vergabestelle weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze.

C. Leistungszeitraum

Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen beginnt unverzüglich nach Abschluss des Vertrages (= Zuschlagserteilung) mit der Planung des Baus des Gi- gabitnetzes.

Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen beginnt mit der Errichtung des Gigabitnetzes spätestens 18 Monaten nach Bekanntgabe der beiden Be- scheide über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe des Bundesfördermittelgebers vom 19.11.2025 (Baubeginn). Hierbei handelt es sich ausdrückliche Vorgaben aus den vorläufigen Förderbescheiden des Bundes. Die Errichtung des Gigabitnetzes beginnt mit dem ersten Spatenstich.

Die Fördermaßnahme gilt als abgeschlossen, wenn die Gigabitnetzstrukturen ge- mäß den Planunterlagen vollständig errichtet, funktionstüchtig (eingemessen und kalibriert) und betriebsbereit sind. Für die Zeit danach besteht die zusätzliche Verpflichtung, das errichtete Gigabitnetz für einen Zeitraum von mindestens sie- ben Jahren ab Inbetriebnahme zu marktgerechten Bedingungen selbst zu betrei- ben und Breitbandinternetdienste anzubieten oder die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes und/oder die Bereitstellung von Breitbandinternetdiensten durch Dritte sicherzustellen.

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D. Ausschreibungsunterlagen

I. Vergabeunterlagen und Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen

Die Ausschreibungsunterlagen gliedern sich wie folgt:

• Teil A. Verfahrensbedingungen (dieses Dokument) • Teil B. Funktionale Leistungsbeschreibung und Anlagen B1-B4 • Teil C. Muster Zuwendungsvertrag (Vorgabe Fördermittelgeber gem. Nr. 7.6 der Gigabit-RL 2.0) sowie besondere Vertragsbedingungen nach dem BbgVergG • Teil D. Formblatt Umsetzungskonzept • Teil E. Excel-Tool für Wirtschaftlichkeitslückenberechnung • Teil F. Angebotsunterlage und Formblätter VgV

Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über de- ren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Vergabeunterlagen nach Auf- fassung des Bieters unvollständig oder enthalten sie Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Angebotsabgabe unverzüglich hierauf hinzuweisen.

II. Elektronische Vergabe und Kommunikation

Es findet eine elektronische Vergabe über die Vergabeplattform www.vergabemarktplatz.brandenburg.de statt.

Die Vergabeunterlagen stehen den Bietern dort für einen unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen Abruf auf der Vergabeplattform zur Ver- fügung. Die Vergabeunterlagen werden zum Download bereitgestellt.

III. Termine und Fristen

In dem Verfahren sind voraussichtlich folgende Fristen zu beachten:

• Fristablauf Teilnahmewettbewerb: 23.11.2026 • Versand Angebotsaufforderungen: 30.11.2026 • Fristablauf Einreichung ind. Angebote: 25.01.2027 • Verhandlungsphase: ab 01.02.2027 • Versand fin. Angebotsaufforderung: voraus. 15.02.2027 • Angebotsfrist finale Angebote: 15.03.2027

Maßgeblich werden die auf der Vergabeplattform gesetzten Fristen sein!

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Der Landkreis behält sich vor, die Fristen unter Berücksichtigung der Trans- parenz und Chancengleichheit anzupassen, sofern erforderlich und sachlich geboten.

Die Zuschlagserteilungen können erst erfolgen, wenn die finalen Förderbe- scheide des Projektträgers des Bundes und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vorliegen. Für einen zeitnahen Erhalt der Förderbe- scheide wird es maßgeblich auch auf die erforderlichen Zuarbeiten des aus- gewählten Telekommunikationsunternehmens ankommen, da Grundlage für die finalen Förderbescheide das finale Angebot des erstplatzierten Bie- ters aus dem Ausschreibungsverfahren sein wird.

IV. Rückfragen

Die bei der Vergabestelle rechtzeitig eingegangenen Anfragen werden schnellstmöglich beantwortet.

Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung ge- stellt, die unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf dem von allen Unternehmen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der Vergabeplattform bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens abgerufen wer- den können.

Es ist vom Bieter für die Rechtzeitigkeit seiner Anfrage zu berücksichtigen, dass der Vergabestelle selbst nach Eingang seiner Anfrage noch ausreichend Zeit zur inhaltlichen Bearbeitung und zur technischen Bereitstellung ver- bleiben muss. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen An- frage auszugehen und das Unternehmen muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet wer- den kann.

Die Vergabestelle ist zwar bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantwor- ten, im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich beantragt werden.

E. Vertragsbedingungen und Sicherheitseinbehalt

Die Verfahrensbedingungen, die Funktionale Leistungsbeschreibung, die Ange- botsunterlage und die ausgefüllte Wirtschaftlichkeitslückenberechnung werden Bestandteil des Zuwendungsvertrages, ferner die im Entwurf des

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Zuwendungsvertrags erwähnten und ggf. später hinzugefügten Anlagen sowie die im Verfahren auszufüllenden Formblätter. Vertragsbedingungen des auszu- wählenden Bieters werden nicht Vertragsgegenstand.

Nach Nr. 7.6 der Gigabit-RL 2.0 ist ein vom Bund als Muster zur Verfügung gestell- ter Zuwendungsvertrag zu verwenden. Nur die dort grau hinterlegten Stellen sind dispositiv und damit verhandelbar. Abweichungen darüberhinausgehend müssten mit entsprechenden Änderungsanträgen mit der Bewilligungsbehörde abge- stimmt werden.

Mitvereinbart werden die die ergänzenden Vergabebedingungen BbgVergG, For- mular 5.1 EU VHB-Bbg, die Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpas- sungsklausel, Formular 5.2. EU VHB-Bbg, die Vereinbarung Mindestanforderun- gen BbgVergG, Formular 5.3 EU VHB-Bbg und die Vereinbarung Mindestanforde- rung NU/Verleiher BbgVergG, Formular 5.4 EU VHB-Bbg, ferner das Sonderformu- lar zu den Russland-Sanktionen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Anteil der Zuwendung in Höhe von 10 Prozent der Gesamtzuwendung als Sicherheitseinbehalt gilt. Die Auszahlung des Sicher- heitseinbehalts erfolgt erst nach und entsprechend dem Ergebnis der Prüfung des Verwendungsnachweises.

F. Nebenbestimmungen

Wir dürfen in diesem Zusammenhang bereits auf die an die Bieter weiterzu- reichenden und anzuwendenden Vorgaben aus folgenden Regelwerken verwei- sen:

• die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rah- menregelung), • die Anlage zur Gigabit-Rahmenregelung – „Hinweise zur Festlegung des Abfra- gezeitraums im Rahmen des Markterkundungsverfahrens“ vom 23.01.2025, • die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekom- munikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfas- sung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), • die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand: 28.06.2024, GMBl Nr. 23/2024, S. 446), • die Besonderen Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „För- derung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze

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in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBestGigabit“), Stand: 06.11.2024, • die GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.1 vom 03.04.2023, • das Einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passi- ver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.0.2 vom 02.08.2024, • der Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gi- gabitausbaus zum Zweck der Planung, Errichtung und Betrieb eines gigabitfä- higen Breitbandnetzes (Mustervertrag zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell – in der aktuellen, auf der Internetseite sowie Onlineplattform der Bewilligungs- behörde abrufbaren Fassung), wenn nicht eine Weiterleitung in öffentlich- rechtlicher Form erfolgt (vgl. Nr. 5.6 BNBest-Gigabit) und die • Grundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung des Gigabitausbaus im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers (Landes-Gigabitförderung-BB) vom 28.10.2024, Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 1 vom 10. Januar 2024, S. 3.

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:

https://gigabitfoerderung.gov.de

Diese und weitere Regelwerke werden zur Anlage des Zuwendungsvertrages ge- macht werden.

G. Unklarheiten, Aufklärungen und Nachfragen

Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über deren Voll- ständigkeit zu vergewissern. Sind die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unvollständig oder enthalten diese Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuwei- sen. Nachfragen sind elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.

H. Teilnahmeantrag und Angebot

Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache und elektronisch bis zum Ablauf der Teilnahmefrist

23.11.2026,

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unter der Webadresse https://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de hochzu- laden. Elektronische Form bedeutet, dass der Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teil- nahmefrist unter der Webadresse https://www.vergabemarktplatz.branden- burg.de hochgeladen sein muss.

Die postalische Übersendung oder die Übersendung per E-Mail wahrt die Frist nicht. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei. Es findet eine elektronische Vergabe statt. Teilnahmeanträge und Angebote werden in Textform entgegen-genommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus. Um si- cherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch über Ände- rungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fra- gen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt aus- schließlich dem Teilnehmer, durch geeignete organisatorische Maßnahmen si- cherzustellen, dass das bei der Registrierung an-gegebene E-Mail-Postfach konti- nuierlich überwacht wird.

I. Einzureichende Eignungsnachweise zum Teilnahmewettbewerb

  1. Übergeordnete Unterlagen

• Schriftliche Bestätigung, dass bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes (Bundesnetzagentur) zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mit- geteilt wurden; ferner schriftliche Bestätigung, dass der Bieter sich über das zentrale Online-Portal einverstanden erklärt hat, die vor- handenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes so- wie die dafür neu bereitgestellten Informationen zur Nutzung in diesem Auswahlverfahren freizugeben, zudem schriftliche Bestäti- gung zu einer Zustimmung der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter durch die Bewilligungsbe- hörde (vgl. § 5 Abs. 5 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“: Andere Bieter müssen die relevanten Informationen zu einem Zeitpunkt erhalten, der es ihnen ermöglicht, die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot ein- zubeziehen).

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• Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). • Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ord- nungsgemäß erfüllt sind. • Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsge- setz (TKG). • Sofern beabsichtigt: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung. Es ist das bereitgestellte Formular 4.2 EU VHB-Bbg zu verwenden. • Sofern beabsichtigt und bereits bekannt: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Es ist das bereitgestellte Formular 4.4 EU VHB-Bbg zu verwenden. • Sofern vergaberechtlich auf die Leistungsfähigkeit andere Unter- nehmen zurückgegriffen werden soll (Möglichkeit der „Eignungs- leihe“): Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe. Es ist das bereit- gestellte Formular 4.3 EU VHB-Bbg zu verwenden. • Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe ge- mäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Es ist das bereitgestellte Formular 4.1 EU VHB-Bbg zu verwenden. • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen. Es ist das bereitgestellte Sonderformular Russland-Embargo (Vergabeverfahren) zu ver- wenden.

  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Um- sätzen, die Leistungen betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführ- ten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestäti- gung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch wei- tergehende Nachweise zu verlangen. • Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebs- haftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest

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folgende Deckungssummen umfassen: für Personenschäden mindestens 3,00 Mio. € und für Sach-/Vermögensschäden min- destens 3,00 Mio. € (zweifach maximiert). Sofern die Versiche- rungssummen aktuell niedriger sein sollten, ist eine Bereitstel- lungserklärung der Versicherung vorzulegen, dass die Versiche- rungssummen im Zuschlagsfall angepasst werden. • Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kre- ditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maß- nahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maß- nahme durch Eigenmittel finanziert wird. • Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedin- gung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letz- ten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumu- liert) insgesamt mindestens 10 Mio. € aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsleistun- gen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insge- samt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewie- sen werden. • Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.

  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewer- bers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Ge- schäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, ge- gliedert nach Berufsgruppen. • Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegen- stand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Er- richtung und Betrieb von NGA-Netzen – gefördert oder Eigen- ausbau) unter Angabe der dadurch erschlossenen Anschluss- nehmer. Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als vier Kalenderjahre zurückliegen, unter Benennung von

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Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeber- seite. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung ge- machter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlan- gen. • Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in einem Mitgliedsstaat der EU in den vergangenen vier Jahren, unter Benennung von An- sprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. • Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedin- gung (Mindeststandards) mindestens ein abgeschlossenes Re- ferenzprojekt in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalen- derjahren hinsichtlich Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in ei- nem Mitgliedsstaat der Europäischen Union; Abschluss bedeu- tet, dass der Bieter Zuwendungsempfänger war und das Projekt in Betrieb gegangen ist – auf eine etwaige Zweckbindungsfrist für den langfristigen Betrieb kommt es nicht an, auch nicht auf eine Mindestanzahl von Anschlussnehmern. • Die Vergabestelle fordert ferner als vergaberechtliche Mindest- bedingung (Mindeststandards) abgeschlossene Referenzpro- jekte in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalenderjah- ren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im vier-Jahreszeit- raum abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend – ge- förderte Projekte oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 3.000 erschlossenen Anschlussneh- mern.

Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europä- ischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Die oben aufge- führten Mindestbedingungen (Mindeststandards) können auch durch die doppelte Nennung eines geförderten NGA-Projektes erreicht wer- den.

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II. Angebotsunterlagen

Änderungen des Bieters an den Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Et- waige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen und zum Angebot zugehörig zu kennzeichnen. Nebenangebot sind nicht zu- gelassen.

Die Bieter haben das als Teil F. der Ausschreibungsunterlagen enthaltene Angebotsschreiben/Angebotsunterlage vollständig ausgefüllt und unter- zeichnet einschließlich der im Teil F. erwähnten Anlagen zum Ablauf der An- gebotsfrist einzureichen. Zu den vorzulegenden, wertungsrelevanten Anla- gen des ersten Angebots gehören:

  1. Wirtschaftlichkeitslückenberechnung (60%)

Bitte reichen Sie den zur Verfügung gestellten, vollständig ausgefüll- ten Excel-Tool zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ein (Teil E.)

  1. Umsetzungskonzept zur Erschließung unter Berücksichtigung vor- handener, nutzbarer Infrastrukturen (20%)

Für das Umsetzungskonzept zur Erschließung ist eine Grobplanung durch die Bieter vorzulegen. Die Darstellung der Grobplanung – auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten unterver- sorgten Adresspunkte – hat der Bieter digital in Form von Shapefiles einzureichen. Die Grobplanung sollte zusätzlich in einer kartografi- schen Darstellung mit einer Hintergrundkarte eingereicht werden. Bevorzugtes Referenzsystem für die digitalen Daten ist die Projektion ETRS89 (EPSG: 4258). Sofern für die digitalen Daten ein abweichen- des Referenzsystem verwendet wird, ist dieses entsprechend anzuge- ben.

Die Grobplanung sollte sowohl die Bestandsinfrastruktur als auch die neu zu bauenden Trassen beinhalten. Zusätzlich sollte sie die geplan- ten Technikstandorte und die Trassenführungen zwischen den Netze- lementen, Schaltstellen, Verteilpunkten, Abschlusspunkten und Hausanschlussleitungen sowie das Ausbaugebiet (nach Ausführung der Bauleistung) beinhalten.

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Mindestanforderung an die Grobplanung ist die Darstellung der ge- planten Trassenführung des vollständigen geplanten Netzes und die Unterscheidung der geplanten Trassen in Neubau und Bestandsnut- zung.

Bitte machen Sie ferner Erläuterungen zu etwaig mitgenutzten Infra- strukturen und Übertragungsleistungen Dritter, Angaben zum Rohr- konzept, zu Redundanzen, zur Planung von Backboneanbindungen, zur Errichtung neuer oder Erweiterung vorhandener POP-Standorte einschließlich Objekttyp und Dimensionierung.

Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Erläuterungen das bereit- gestellte Formblatt Umsetzungskonzept (Teil D.).

  1. Projektspezifische Zeit- und Meilensteinplanung (15%)

Bitte legen sie eine schlüssige, projektsezifische Zeit- und Meilen- steinplanung wie folgt vor: Grundsätzliche zeitliche und kapazitive Planung des Netzausbaus zur Erschließung des Ausbaugebiets. An- gabe von Bauabschnitten in Form zeitlich trennbarer Umsetzungs- phasen, welche jeweils separat fertiggestellt werden können und für die eine jeweils separate Verwendungsnachweisprüfung abgeschlos- sen werden kann.

  1. Einsatz von alternativen Verlegemethoden (5%)

Bitte legen Sie abschließend ein Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden vor. Dieses muss Angeben zur Art des Einsatzes alternativer Netztechnologien und Verlegeme- thoden, Technologiebeschreibung sowie Beschreibung der zum Ein- satz geplanten Verlegemethoden beinhalten. Zudem ist der Umfang des Einsatzes alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden am Gesamtumfang der Erschließungsmaßnahme zu erläutern.

III. Bietergemeinschaften (Projektgruppen)

Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus aufgeforderten Einzelbewerbern ist nicht zulässig. Ein Angebot einer nachträglich gebilde- ten Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben und wird nicht berücksich- tigt.

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IV. Form des Angebots

Das erste Angebot ist in deutscher Sprache und elektronisch bis zum Ablauf der Angebotsfrist unter der Webadresse https://www.vergabemarkt- platz.brandenburg.de hochzuladen. Elektronische Form bedeutet, dass das Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist unter der Webadresse https://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de hochgeladen sein muss.

Die postalische Übersendung oder die Übersendung per E-Mail wahrt die Angebotsfrist nicht.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

V. Angebotsfrist, Ablauf des Verhandlungsverfahrens und „Abschichten“ (§ 17 Abs. 12 VgV)

Das vollständige, erste Angebot ist bis zum voraussichtlichen Abgabetermin 25.01.2027 über die Vergabeplattform einzureichen. Danach eingehende Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Die rechtzeitig eingegangenen ersten, indikativen Angebote werden in ei- nem ersten Schritt vorläufig ausgewertet. Fehlende Unterlagen und/oder Ergänzungsbedarf werden im Umfang des § 56 VgV mit einer entsprechen- den Nachfrist zur Erledigung nachgefordert.

Die Vergabestelle wickelt die Verhandlungsphase sodann in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen ab, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verrin- gern, § 17 Abs. 12 VgV (sog. „Abschichten“). Voraussetzung ist selbstver- ständlich, dass in der Schlussphase des Verfahrens noch so viele Angebote vorliegen, dass der Wettbewerb gewährleistet ist (Anzahl: 3 Angebote), so- fern ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.

Die Vergabestelle wird also die verbleibenden ersten, indikativen Angebote nach Abschluss etwaiger Nachforderungen nach § 56 VgV anhand der Zu- schlagsmatrix auswerten und nur die drei Bieter mit den „besten Angebo- ten“ im weiteren Verfahren weiterberücksichtigen. Die Bieter mit schlechte- ren Angeboten werden nicht weiter im Verfahren berücksichtigt und schei- den aus. Sodann werden die verbleibenden, „besten“ drei Bieter zu einem Termin eingeladen und mit diesen Verhandlungen geführt.

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Hierzu kann die Vergabestelle auf der Grundlage der vorläufigen Auswer- tung Fragen stellen und/oder Hinweise vorab geben. Es wird den Bietern an- schließend Gelegenheit gegeben, auf Grundlage der Verhandlungen überar- beitete, finale Angebote abzugeben.

I. Zuschlagskriterien / Wertungsmatrix

Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Wer- tungsmatrix und den dort genannten Zuschlagskriterien (Wirtschaftlichkeitslü- cke, Qualität des Umsetzungskonzepts zur Erschließung, Qualität der projektspe- zifischen Zeit- und Meilensteinplanung, Einsatz alternativer Verlegemethoden).

Für eine vergleichende Bewertung der Angebote werden für die Erfüllung der Zu- schlagskriterien Punktwerte je Zuschlagskriterium vergeben. Die Bewertung der Angebote erfolgt dann nach der nachfolgenden Zuschlagsmatrix.

Kriterium APunkte maximal, Berechnung gemäß mitgeteilter Formel
Wirtschaftlichkeitslücke600 Punkte (60%)

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Kriterium BPunkte maximal, Punkte gemäß Wertungsstufe
Erschlie- ßungskon- zept, mit folgenden Unterkrite- rien:200 Punkte (20%)
sehrgutbefriedi-ausrei-mangel-ungenü-
gutgendchendhaftgend
20016012080400
Unterkrite- rium „Mit- nutzung von Bestandsinf- rastrukturen und zu Übertra- gungsleis- tungen Drit- ter“50403020100
Unterkrite- rium „Rohr- konzept“50403020100
Unterkrite- rium „Re- dundanzen“50403020100
Unterkrite-50403020100
rium Back-
bonezept
und zur Er-
richtung/Er-
weiterung
der POP-
Standorte“

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Krite-Punkte maximal,
rium CPunkte gemäß Wertungsstufe
Zeit- und Meilen- steinpla- nung150 Punkte (15%)
sehr gutgutbefriedi- gendAusrei- chendmangel- haftungenü- gend
1501209060300
Krite-Punkte maximal,
rium DPunkte gemäß Wertungsstufe
Alterna- tive Ver- legeme- thoden50 Punkte (5%)
sehr gutgutbefriedi- gendAusrei- chendmangel- haftungenü- gend
50403020100

Zum Zuschlagskriterium I:

Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ist das beigefügte Excel-Tool voll- ständig auszufüllen. Der niedrigste geforderte Zuwendungsbetrag erhält gemäß Wertungsmatrix die höchste Bewertung. Die höheren Zuwendungsbeträge wer- den nach der unten mitgeteilten Formel bepunktet:

(cid:2924)(cid:2919)(cid:2915)(cid:2914)(cid:2928)(cid:2919)(cid:2917)(cid:2929)(cid:2930)(cid:2915)(cid:2928) (cid:2917)(cid:2915)(cid:2916)(cid:2925)(cid:2928)(cid:2914)(cid:2915)(cid:2928)(cid:2930)(cid:2915)(cid:2928) (cid:2910)(cid:2931)(cid:2933)(cid:2915)(cid:2924)(cid:2914)(cid:2931)(cid:2924)(cid:2917)(cid:2929)(cid:2912)(cid:2915)(cid:2930)(cid:2928)(cid:2911)(cid:2917) ((cid:2886)(cid:2915)(cid:2924)(cid:2913)(cid:2918)(cid:2923)(cid:2911)(cid:2928)(cid:2921)) Punkte (cid:2910)(cid:2903)(cid:2895) (cid:2893) = (cid:2917)(cid:2915)(cid:2916)(cid:2925)(cid:2928)(cid:2914)(cid:2915)(cid:2928)(cid:2930)(cid:2915)(cid:2928) (cid:2910)(cid:2931)(cid:2933)(cid:2915)(cid:2924)(cid:2914)(cid:2931)(cid:2924)(cid:2917)(cid:2929)(cid:2912)(cid:2915)(cid:2930)(cid:2928)(cid:2911)(cid:2917) x 600 Punkte

Zu den weiteren Zuschlagkriterien:

Die Vergabe der Punkte für die weiteren Zuschlagskriterien an das jeweilige Ange- bot erfolgt anhand der Qualität (Plausibilität, Evidenz und Nachvollziehbarkeit) der einzureichenden Erläuterungen inklusive aller Bestandteile sowie der darin ge- forderten Beschreibungen, Erklärungen und Darlegungen. Dem Landkreis ist hin- sichtlich der Zeit- und Meilensteinplan naturgemäß daran gelegen, dass die Maß- nahme möglichst zügig abgeschlossen werden, was insofern positive Berücksich- tigung bei der Bewertung finden wird.

Die Vergabestelle kann die Bieter bei Zweifeln auffordern, Unterlagen nachzu- reichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote von einer weiteren

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Bewertung auszuschließen, deren Konzepte im Ergebnis dieser Prüfung nach wie vor als nicht technisch nachvollziehbar zu bewerten sind. Die Ergebnisse in der Wertungsmatrix sind wie folgt definiert:

Bewertungser- gebnisDefinition
sehr gutSehr gut strukturierte Angaben, mit detailreichen, umfas- senden und deutlich überdurchschnittlichen Angaben, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen.
gutOrdentlich strukturierte und nachvollziehbare Angaben mit nur vereinzelten Defiziten, Lücken und/oder Widersprüche, die insgesamt eine gute Leistungserbringung erwarten las- sen.
befriedigendAngaben, die einzelne Defizite, Lücken und/oder Wider- sprüche aufweisen, jedoch eine durchschnittliche Leis- tungserbringung erwarten lassen.
ausreichendAngaben, die erhebliche Defizite, Lücken und/oder Wider- sprüche aufweisen bzw. Schwächen im Rahmen der Leis- tungserbringung erwarten lassen.
mangelhaftAngaben, die erhebliche Defizite, Lücken und/oder Wider- sprüche aufweisen, welche eine nicht anforderungsge- rechte Leistungserbringung erwarten lassen.
ungenügendKeine oder nicht verwertbare und damit insgesamt ungenü- gende Angaben.

Sofern seitens der Vergabestelle Angaben zu einzelnen Zuschlagskriterien nicht mehr mit der Note „ausreichend“ gem. Zuschlagsmatrix bewertet werden kön- nen, geht die Vergabestelle davon aus, dass eine ordnungsgemäße Leistungser- bringung durch diesen Bieter nicht gewährleistet werden kann. Angebote von Bie- tern, die in einzelnen Zuschlagskriterien nicht mindestens die Note „ausreichend“ erhalten, werden ausgeschlossen.

J. Zuschlagsfrist / Bindefrist

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Dies gilt auch für

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überarbeitete Angebote, die im Verlauf des Verhandlungsverfahrens abgegeben werden.

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am

30.06.2027

K. Kosten

Für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Angebote und der Verfahrensteil- nahme werden keine Kosten erstattet.

L. Bestimmung über nichtberücksichtigte Angebote

Nicht berücksichtigten Bietern wird die Ablehnung ihres Angebotes unter Angabe der Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes und des Namens des erfolgreichen Bieters mindestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung mitgeteilt (§ 134 GWB).

M. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots.

Werden diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen sie den Auftrag- geber zur Kündigung des Vertrags. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

N. Veröffentlichung

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, sein Name und der Förderbetrag bekanntgegeben und nichtberücksichtigten Bietern gemäß § 134 GWB mitgeteilt wird.

O. Datenschutz

Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfah- ren verarbeitet und gespeichert werden können. Die Erhebung dieser Daten er- folgt zur Abwicklung der Vergabe und zur Anbahnung des Vertragsverhältnisses nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die für das Vertragsvertragsverhältnis durch die Vergabestelle erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zu dessen Been- digung gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass nach Artikel 6 Abs. 1 S.

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1 lit. c DSGVO aufgrund von vergabe-, haushalts-, steuer- und handels-rechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten eine längere Speicherung ver- pflichtend ist oder die Betroffenen in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

P. Nachprüfungsstelle

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber bzw. Bieter an die

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

Die Vorsitzende (Telefon): 0049 331 8661610 Geschäftsstelle (Telefon): 0049 331 8661719 Geschäftsstelle (Fax): 0049 331 8661652

Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de

wenden.

Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im en- gen Sinne) für zuständig erklären wird (vgl. Ziff. 1.3) kann die Vergabestelle natur- gemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Dann wäre das Verwaltungsge- richt Potsdam zuständig. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin:

Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprü- fungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Verga- bestelle gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmun- gen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, so- weit

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge- rügt werden,

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durch- führung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsicht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass ein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsun- terlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer ver- anlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wen- den.

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