1408538 - B. - Leistungsbeschreibung_Gebietslos_5.pdf

Förderung des Aufbaus und Betriebs eines Gigabit-Telekommunikationsnetzes im Landkreis Prignitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 08:03 (Europe/Berlin)

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AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN

DES LANDKREISES PRIGNITZ

Förderung von Aufbau und Betrieb von nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastrukturen (Gigabit-Netz) im Landkreis Prignitz auf Basis des Wirtschaftlichkeitslü- ckenmodells gem. Gigabit-RL des Bundes 2.0

B. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

PROJEKTGEBIET/GEBIETSLOS 5

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Gigabitausbau im Landkreis Prignitz Seite 2 Gebietslos 5 Teil B: Leistungsbeschreibung

A. Leistungsinhalt

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ im Gebietslos 5 (Stadt Witten- berge) des Landkreises Prignitz. Das Markterkundungsverfahren und die ergänzende verkürzte Markterkundung zu neu vergebenen Adressen haben ergeben, dass im Gebietslos 5 derzeit noch 1.230 Adressen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Förder- mittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.

Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gi- gabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer an- deren Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in Ausschreibungsunterlage B.4 zur Verfügung gestellt.

Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlich- keitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errich- ten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und An- gebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer aus- schließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Ge- währ dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Un- ternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt.

In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teil- nehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmer- anschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Ent- gelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu infor- mieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragen- der Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen.

Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benach- barten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegen- über anzuzeigen.

Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentums- verhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungs- freier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz

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Gigabitausbau im Landkreis Prignitz Seite 3 Gebietslos 5 Teil B: Leistungsbeschreibung

müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde.

B. Ausbaugebiet

Das Ausbaugebiet des Gebietsloses 5 umfasst das Gebiet der Stadt Wittenberge einschließlich ihrer Ortsteile.

In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen.

In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der zu versorgenden Teilnehmeranschlüsse im Gebietslos 5 des Landkreises Prignitz dargestellt:

Gebietslos 5Anzahl Adressen
Anzahl1.230

Die GIS-Daten enthalten Punkt-Datensätze im Shape-Format für die zu versorgenden Adressen (Aus- schreibungsunterlagen: B.1). Die Shape-Daten befinden sich im geografischen Referenzsystem ETRS89 (EPSG-Code: 4258), dem Standardreferenzsystem des Projektträgers des Bundes. Sämtliche vom Bieter im Verfahren einzureichenden Geodaten sind ebenfalls im Referenzsystem ETRS89 (EPSG-Code: 4258) zu liefern. Die zu versorgenden Adressen sind zusätzlich als Adressliste beigefügt (Ausschreibungsunterlagen: B.2). In der Ausschreibungsunterlage B.3 ist eine Übersichtskarte des Projektgebiets hinterlegt.

C. Mindestversorgungsniveau

Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die im Landkreis Prignitz gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen 1.230 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindes- tens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen.

D. Netzplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesförderprogramms sowie der Richtlinie des Landes Brandenburg

Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Brandenburg gefördert.

Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit- Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 gewährt (nachfol- gend „Förderrichtlinie des Bundes“). Die Fördermittel des Landes Brandenburg werden auf der Grundlage der Grundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung des

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Gigabitausbau im Landkreis Prignitz Seite 4 Gebietslos 5 Teil B: Leistungsbeschreibung

Gigabitausbaus im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers „Landes-Gigabitförderung- BB“ vom 06.12.2023 in der Fassung der Ersten Änderung vom 28.10.2024 gewährt (nachfolgend „För- derrichtlinie des Landes“).

Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzun- gen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmun- gen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensi- onierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben.

Vom geltenden Materialkonzept des Bundes kann auf Antrag bei der Bewilligungsbehörde abgewi- chen werden. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustim- mung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde.

Der Zuwendungsbescheid des Bundes in endgültiger Höhe sowie den Zuwendungsbescheid des Bun- des vom 19.11.2025 über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe (inkl. der jeweiligen Anlagen) werden Bestandteil des Mustervertrags zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Ausschreibungsunterlage Teil C). Ebenso wird der Zuwendungsbescheid des Landes (inkl. seiner Anlagen) Bestandteil des Mus- tervertrags zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Die Auflagen der Zuwendungsbescheide des Bun- des sowie des Landes nebst den dort genannten Anlagen sind damit vom Auftragnehmer zwingend zu beachten und umzusetzen.

Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Mul- tipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffent- lichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt.

Die Angebote der Betreiber müssen mindestens die folgende indikativen Angaben umfassen:

· Angaben zur Zuverlässigkeit und den unter § 1 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen genann- ten Netzparametern der zu errichtenden Infrastruktur,

· nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote,

· die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs gemäß §§ 5 und 6 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flä- chendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungs- preise,

· Im Angebot sind die Bedingungen und Preise für Zugangsprodukte Dritter auf Vorleistungs- ebene zum geförderten Netz des Bundes unter Beteiligung der Bundesnetzagentur (vgl. § 8 Absatz 4 Gigabit-Rahmenregelung) anzugeben.

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Gigabitausbau im Landkreis Prignitz Seite 5 Gebietslos 5 Teil B: Leistungsbeschreibung

Zu berücksichtigendes Datenmaterial

Teil B1: Geodaten Ausschreibung (ZIP-Ordner), enthält:

· Shape-Datei Unterversorgte Adressen

Teil B2: Geodaten Ausschreibung (xlsx-Datei), enthält:

· Excel-Tabelle B2_Unterversorgte_Adressen

Teil B3: Geodaten Ausschreibung (PDF) enthält:

· Karte des Ausschreibungsgebiets (PDF)

Teil B4: Geodaten Ausschreibung (ZIP-Ordner) enthält:

· Shape-Datei bereits geförderte Infrastruktur LK Prignitz Gebietslos 5


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