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(Datenverarbeitung)
| Vergabenummer Z2420-2026-0058 | |
|---|---|
| Baumaßnahme Ersatzneubau Paul-Klee-Schule LVR Paul-Klee-Schule 2. Bauabschnitt | |
| Leistung Fördertechnik |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Anwendung der Datenverarbeitung
1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1 Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
1.2 Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB (D83, X83).
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren gewährleistet ist.
1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
VHB-LVR, Stand 08/2018 Seite 1 von 1