EFB_SchweissErl.pdf

Fördertechnik für den Ersatzneubau der LVR-Paul-Klee-Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 09:03 (Europe/Berlin)

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EFB - SchweißErl.

(Richtlinien/Erlaubnisschein für Schweißarbeiten)

Erlaubnisschein

für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten gem. Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e. V., in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe "Arbeitssicherheit und Umweltschutz des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e. V. (DVS) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI).

11AArrbbeeiittssoorrtt//--sstteellllee
2Arbeitsauftrag (z. B. Konsole anschweißen)
3Art der ArbeitenSchweißen Schneiden Trennschleifen Löte Auftauen
4Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der ArbeitenEntfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablage- rungen, im Umkreis von m und - soweit erforderlich - auch in angrenzenden Räumen Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände, z. B. Holzbalken, Holz- wände und -fußböden, Kunststoffteile usw. Abdichten der Öffnungen, Fugen und Ritzen und sonstigen Durchlässe mit nichtbrennbaren Stoffen Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen Bereitstellen einer Brandwache mit gefüllten Wassereimern, besser noch Feuerlöschern, oder mit angeschlossenem Wasserschlauch
5Brandwachewährend der Arbeit Name nach Beendigung der Arbeit Name Dauer Std. Standort des nächstgelegenen Brandmelders Telefons Feuerwehr Ruf-Nr.
6Alarmierung
7Löschgerät, -mittelFeuerlöscher mit Wasser CO Schaum Pulver 2 gefüllter Wassereimer angeschlossener Wasserschlauch
8Erlaubnis Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufs- genossenschaften (BGV A1 §§ 43, 44 sowie BGV D1), ggf. die Landesverordnung zur Verhütung von Bränden und die Sicherheitsvorschriften der Versicherer sind zu beachten. Datum Unterschrift des Betriebsleiters/Bauleiters Unterschrift des Ausführenden

Datum Unterschrift des Betriebsleiters/Bauleiters Unterschrift des Ausführenden

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EFB - RiSchweißErl.

(Richtlinien/Erlaubnisschein für Schweißarbeiten)

Richtlinien für den Brandschutz

Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten

1 Vorbemerkung

Diese Richtlinien wurden vom Verband der Sachversicherer e. V. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe "Arbeitssicherheit und Umweltschutz" des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e. V. (DVS) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) aufgestellt.

2 Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für die Durchführung von Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbei- ten außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten. Sie ersetzen nicht die unter anderem bestehenden

c Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A1 und BGV D1), c Landesverordnung zur Verhütung von Bränden, c Sicherheitsvorschriften der Versicherer.

3 Allgemeines

Arbeiten mit Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifgeräten können in hohem Maße brandgefährlich sein, da bei den Tätigkeiten hohe Temperaturen auftreten.

Brände können entstehen durch

c offene Schweißflammen (ca. 3.200 °C), c elektrische Lichtbögen (ca. 4.000 °C), c Lötflammen (1.800 - 2.800 °C), c Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken (ca. 1.200 °C), c abtropfendes glühendes Metall (ca. 1.500 °C), c Wärmeleitung stark erhitzter Metallteile und heiße Gase.

Besonders gefährlich sind Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken, die noch in Entfernungen von 10 m und mehr von der Arbeitsstelle brennbare Stoffe entzünden können.

Diese Arbeiten dürfen deshalb nur von entsprechend ausgebildeten, über 18 Jahre alten Personen ausgeführt werden; Auszubildende dürfen diese Arbeiten nur unter Aufsicht durchführen.

Vor Beginn der Arbeiten soll eine schriftliche Genehmigung des Betriebsleiters oder seines Beauftragten eingeholt werden (Schweißerlaubnisschein).

4 Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten

Entfernen sämtlicher beweglicher brennbarer Gegenstände und Stoffe - auch Staubablagerungen - aus der Gefahrenzone, die sich auch auf Nachbarräume erstrecken kann. Aufstellung von Gasflaschen außerhalb der Gefahrenzone.

Abdecken der nicht beweglichen, aber brennbaren Gegenstände, die im Gefahrenbereich vorhanden sind, z. B. Holzbalken, Holzwände und -fußböden, Maschinen und Kunststoffteile, mit feuchten Segeltuchplanen und ähnlichen Mitteln.

Abdichten der Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offenen Rohrleitungen, die von der Arbeitsstelle in andere Räume führen, mit nichtbrennbaren Stoffen. Geeignet sind z. B. Gips, Mörtel, feuchte Erde oder Lehm.

Lappen, Papier oder andere brennbare Stoffe dürfen nicht verwendet werden.

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(Richtlinien/Erlaubnisschein für Schweißarbeiten)

Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen aus dem Gefahrenbereich bei Arbeiten an Rohrleitungen, Kesseln und Behältern.

Behälter auf ihren früheren Inhalt überprüfen. Haben sie brennbare oder explosionsfähige Stoffe enthalten oder ist der frühere Inhalt nicht mehr feststellbar, sind die Behälter vor Beginn der Arbeiten zu reinigen und während der Arbeit mit Wasser gefüllt zu halten. Ist dies nicht möglich, muss ein Schutzgas, z. B. Stickstoff oder Kohlendioxyd, zur Füllung verwendet werden.

Befinden sich im gefährdeten Bereich (etwa 10 m Umkreis) brennbare Stoffe, so ist für die Arbeitsstelle und ihre Umgebung eine Brandwache mit geeignetem Löschgerät bereitzuhalten.

Geeignete Löschgeräte sind z. B. wassergefüllte Eimer, besser noch Feuerlöscher, oder ein angeschlosse- ner Wasserschlauch.

Der Standort des nächstgelegenen Brandmelders und/oder Telefons und die zur Alarmierung erforderliche Rufnummer müssen dem Ausführenden und der Brandwache bekannt sein.

5 Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit

Es ist stets darauf zu achten, dass keine brennbaren Gegenstände und Stoffe durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, heiße Gase oder Wärmeleitung gefährdet oder gar entzündet werden.

Die Arbeitsstelle selbst sowie die neben, über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume sind auf mögliche Brandherde laufend zu kontrollieren.

Durch Wärmeleitung gefährdete Bauteile sind mit Wasser zu kühlen.

Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen und die Feuerwehr zu alarmieren; Löschmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten.

6 Sicherheitsmaßnahmen nach Beendigung der Arbeiten

Viele Brände durch Schweiß-, Schneid- und ähnliche Arbeiten brechen erfahrungsgemäß erst mehrere Stunden nach Beendigung der Arbeiten aus. Deshalb ist die mehrmalige nachträgliche gewissenhafte Kontrolle besonders wichtig.

Dazu ist es erforderlich:

c die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten Räume sorgfältig auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung, Glimmstellen und Brandnester zu kontrollieren; diese Kontrolle kann für mehrere Stunden und in kurzen Zeitabständen erforderlich sein. c die Kontrolle so lange durchzuführen, bis die Entstehung eines Brandes nicht mehr wahrscheinlich ist.

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